April 2026
Stans, 17. März 2026
Sehr geehrte Frau Landratspräsidentin
Sehr geehrte Landrätinnen und Landräte
Der Rechenschaftsbericht gibt Auskunft über die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge durch den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung im Jahr 2025. Die strategische Ausrichtung sowie die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit orientieren sich am Leitbild 2035 mit dem Slogan «Der Kanton Nidwalden wird 2035 als einer der sympathischsten und erfolgreichsten Kantone der Schweiz wahrgenommen» sowie am Regierungsprogramm 2025–2028.
Im Berichtsjahr blieb der Kanton von ausserordentlichen Ereignissen und Krisen weitgehend verschont. 2025 war geprägt durch das Hochwasserschutzprojekt Buoholzbach, dessen Realisierung Fahrt aufgenommen hat. Die verschiedenen Bauwerke zeugen zusehends von der grossen Schutzwirkung, die bis Ende 2027 erreicht sein soll. Auch die Strassenneugestaltung im Ortskern Buochs, das Gesetz über die Fuss-, Wander- und Mountainbikewege, der geänderte Planungsprozess für das Areal Kreuzstrasse, die Abklärungen mit Obwalden für einen gemeinsamen VSZ-Standort sowie die beiden kantonalen Abstimmungen über ein Strassenausbauprojekt in Beckenried und über die Initiative zu den Verwaltungsratsmandaten von Regierungsmitgliedern beschäftigten Behörden und Verwaltung. Darüber hinaus setzte der Kanton die Arbeiten bei der digitalen Transformation fort, wurde das Projekt für eine Dreifachsporthalle am Kollegium zur Abstimmungsreife gebracht, erfolgte die umfassende Sanierung des Breitenhauses und wurde zusammen mit Obwalden und Uri ein gemeinsamer kantonsärztlicher Dienst installiert.
Dem Landrat obliegt gemäss Art. 61 Ziff. 12 der Kantonsverfassung die parlamentarische Oberaufsicht über die Tätigkeit des Regierungsrats und der Verwaltung. Der Regierungsrat beantragt Ihnen, sehr geehrte Landrätinnen und Landräte, den Rechenschaftsbericht 2025 zu genehmigen.
Freundliche Grüsse
NAMENS DES REGIERUNGSRATES
Landammann
Landschreiber
| Stand: 31. Dezember 2025 |
| FD R1: Das operative Ergebnis ist mittelfristig ausgeglichen und das jährliche Budget kann unter Einhaltung der Ausgaben- und Schuldenbremse genehmigt werden. |
| Der Fünfjahresschnitt der Rechnungen der Jahre 2021 bis und mit 2025 liegt mit CHF 21.6 Mio. im positiven Bereich. Das Budget für das Jahr 2026 ist positiv und wurde an der Landratssitzung vom 26. November 2025 festgelegt, wobei die Ausgabenbremse ohne Entnahmen aus Reserven eingehalten werden kann. Zudem hat der Landrat den Finanzplan und den Investitionsplan für die Jahre 2027 und 2028 genehmigt und den Investitionsplan für die Jahre 2029 und 2030 zur Kenntnis genommen. Der Bericht zur externen Aufgabenüberprüfung wurde im Mai 2025 vom Regierungsrat verabschiedet. Die Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichsgesetzes blieb im Berichtsjahr sistiert. Es ist vorgesehen, dass die Bearbeitung dieses Gesetzgebungsprojekts im Jahr 2026 wieder aufgenommen werden kann. |
| FD R2: Mit einer tiefen Steuerbelastung belegt der Kanton im interkantonalen Steuerwettbewerb einen der vordersten Ränge. |
| Das Ziel wurde erreicht. Gemäss BAK Taxation Index belegt der Kanton Nidwalden bei der Steuerbelastung im Vergleich mit anderen Kantonen bei den juristischen Personen Rang 2 und bei der natürlichen Personen Rang 5. |
| FD R3: Über eine Datenplattform gewährleisten wir einen einfachen Zugang zu den offenen Daten für die finanziellen Kennzahlen des Kantons und der Gemeinden und fördern die flexible Auswertung. |
| Mit Blick auf den vorgesehenen Betrieb einer Datenplattform für die finanziellen Kennzahlen des Kantons und der Gemeinden wurde im Berichtsjahr mit der Evaluation der gewünschten Anforderungen und Möglichkeiten begonnen. Die Erstellung des entsprechenden Vorkonzepts soll im Jahr 2026 abgeschlossen werden. |
| FD R4: Massnahmen für Verbesserung der flexiblen und stufengerechten Finanzkompetenzen sind definiert und vom Regierungsrat genehmigt. |
| Im April 2025 begann das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes betreffend Globalkredit für Personallöhne. Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse und Bereinigung der Vorlage wurde der Entwurf des teilrevidierten Finanzhaushaltgesetzes am 23. September 2025 vom Regierungsrat verabschiedet und vom Landrat anlässlich seiner Dezembersitzung in erster Lesung beraten. |
| FD R5: In der Steuererklärung werden die Vorjahreseingaben angezeigt und beim Steueramt vorhandene Informationen (z.B. zu Stammdaten, Liegenschaften, etc.) werden vorausgefüllt. |
| Das Ziel wurde, was die Stammdaten angeht, erreicht. Die Anzeige der Vorjahreseingaben betreffend die Liegenschaften wird im Rahmen des Projekts Erweiterung Steuerportal umgesetzt. |
| FD R6: Erhöhung der Kundenzufriedenheit durch Verbesserung der Reaktionszeiten auf Kundenanfragen. Überprüfung der Steuerpraxis und der Richtlinien des Steueramts darauf, ob innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens wirtschaftsfreundlichere Praxen möglich sind. Stärkung der fachlichen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden des Steueramts, Schulung der Mitarbeitenden zum Umgang mit Kunden. |
| Die Richtlinien und Weisungen wurden überprüft. Die bestehenden wirtschaftsfreundlichen Praxen werden fortgeführt. Die fachliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden des Steueramts erfolgt fortlaufend. |
| FD R7: TaxBot: Bis Ende 2028 wird ein KI-Sprachmodell (LLM) um eine Wissensbasis zum Schweizer und Nidwaldner Steuerrecht ergänzt, sodass es diese bei der Generierung der Antworten berücksichtigt (sogenanntes RAG, Retrieval-Augmented Generation). Dieses RAG wird den Nidwaldner Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern als Chatbot angeboten. |
| Die Submission ist im Jahr 2025 erfolgt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Projekts Erweiterung Steuerportal. |
| FD R8: Wir verfügen über eine zukunftsorientierte Personalstrategie. Sie stärkt insbesondere unsere Position am Arbeitsmarkt und unterstützt die digitale Transformation. Die Strategie ist allen bekannt und wird gelebt. |
| Im Rahmen der etappenweisen Modernisierung der Personalgesetzgebung verabschiedete der Regierungsrat am 23. September 2025 eine Teilrevision der Personalverordnung, die per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt wurde. Damit verbunden waren eine Reihe von Massnahmen, welche die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber weiter steigern. Das Angebot an Telearbeit wird genutzt und die Bewertung hierfür in der Mitarbeitendenumfrage 2025 war sehr positiv. Auch die Förderung der Teilzeitarbeit trägt zur Arbeitgeberattraktivität bei. 46% der Angestellten arbeiten in einem Teilzeitpensum. Aufbauend auf der Personalstrategie 2017–2025 wurde eine neue Personalstrategie bis 2030 entworfen und mit dem Kader diskutiert. Die Personalstrategie 2030 wird im ersten Quartal 2026 verabschiedet werden. |
| FD R9: Konkurrenzfähige Löhne: Die kantonale Lohnstruktur erreicht bis 2028 über alle Funktionen in der Summe (gesamthaft) den Mittelwert von 100% (Basis: Lohnvergleich Perinnova). |
| Das Ziel für 2025 lag bei einem Wert von 98 Punkten. Das Zwischenziel konnte mit 98.7 Punkten erreicht werden. |
| FD R10: Digitale Transformation: Wir erkennen gewinnbringende digitale Entwicklungen und setzen diese im Alltag um. |
| Um den digitalen Wandel nachhaltig zu unterstützen, setzt der Kanton Nidwalden verstärkt auf moderne Lernformate für den Kompetenzaufbau. Dazu gehören unter anderem Panini (Lunch & Learn Sessions), im Berichtsjahr mit Fokus auf Künstlicher Intelligenz (KI). In diesen kurzen, praxisnahen Einheiten erhalten Führungskräfte die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen, Trends und konkrete Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsalltag zu informieren. Ein weiterer Baustein im Berichtsjahr war die Entwicklung und Durchführung von Digital Leadership- und Digital Basic-Veranstaltungen, die Führungskräften wie auch Mitarbeitenden grundlegende digitale Kompetenzen vermitteln. Ziel ist es, sowohl das digitale Mindset zu stärken als auch die Fähigkeit zu fördern, digitale Werkzeuge effizient und souverän einzusetzen. Ergänzend dazu bietet die Mittagsakademie der IT-Koordination ein kontinuierliches Lernformat, das den digitalen Kompetenzaufbau gezielt unterstützt. Kurze, kompakte Lerneinheiten ermöglichen es, Wissen flexibel und in kleinen Schritten auszubauen – optimal integrierbar in den Arbeitsalltag. Abgerundet wird das Angebot durch Publikationen von Online-Plattformen für Weiterbildungen im Intranet, die allen Mitarbeitenden jederzeit Zugang zu E-Learnings, Tutorials und digitalen Wissensressourcen ermöglichen. Um mehr Informationen zum Wissenstand der Mitarbeitenden zur Digitalen Transformation erhalten, wurden in der Mitarbeitendenumfrage 2025 entsprechende Fragen gestellt. In der Mitarbeitendenbefragung nahmen 72% der Mitarbeitenden die Digitale Transformation als positiv wahr. |
| FD R11: Es gelingt uns, Talente am Arbeitsmarkt zu finden und zu gewinnen. Wir nutzen zeitgemässe Rekrutierungsstrategien und -formen. |
| Um die Arbeitgeberattraktivität weiter zu stärken, wurden mehrere Massnahmen umgesetzt und ausgebaut. Dazu gehörte eine aktive Bewirtschaftung des LinkedIn-Accounts des Kantons. Weiter wurde das bisherige Layout für Stelleninserate überarbeitet. Die Einführung des neuen Layouts ist für 2026 geplant. Mehr als 20% der Bewerberinnen und Bewerber gaben an, über die Karrierewebseite des Kantons (jobs.nw.ch) auf den Kanton als Arbeitgeber aufmerksam geworden zu sein. Das zeigt, dass diese inzwischen regelmässig und rege genutzt wird. Erstmals wurde von Bewerberinnen und Bewerbern auch LinkedIn explizit als Rekrutierungskanal erwähnt, was die steigende Bedeutung dieses Kanals zeigt. |
| FD R12: Es gelingt uns, Talente zu halten und an uns zu binden. Die Nettofluktuationsrate der kantonalen Verwaltung liegt unter 6%. |
| Die Nettofluktuationsrate sank im Berichtsjahr auf 5.9% (Vorjahr: 6%). Das Ziel von 6% konnte damit knapp erreicht werden. |
| FD R13: Die bis 2028 vollständig digitalisierten Verwaltungsdienstleistungen haben die Durchlaufzeiten vom Start bis zum Resultat der Dienstleistung um 10% verbessert und der Kunde sieht den Status der Geschäftsbearbeitung. |
| Das Projekt eGov-Portal baut ab 2026 die zentralen Basisdienstleistungen auf und schafft damit die Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltungsservices. Der Projektstart verzögerte sich aufgrund des politischen Prozesses leicht. Die Definition der konkret zu digitalisierenden Dienstleistungen erfolgt Anfang 2026; erst dann können die Durchlaufzeiten erhoben und die angestrebte Verbesserung um 10% sowie die künftige Statusanzeige für Kundinnen und Kunden messbar gemacht werden. |
| FD R14: Bei der Umsetzung von neuen Projekten und Veränderungen von bestehenden Anwendungen wird konsequent darauf geachtet, dass bestehende Daten in der Verwaltung genutzt werden können. |
| Bei neuen Projekten und bei Anpassungen bestehender Anwendungen wird konsequent darauf geachtet, bestehende Verwaltungsdaten wiederzuverwenden und verfügbare Schnittstellen effizient einzubinden – stets unter Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben. Für diese datensparsame und medienbruchfreie Nutzung stehen in der Verwaltung zahlreiche etablierte Integrationen bereit. Diese bestehenden Schnittstellen bilden eine verlässliche Grundlage für eine verantwortungsvolle und rechtskonforme Datenverwendung. |
| FD R15: Bei der Neubeschaffung und im Changemanagement werden bei Schnittstellen die Umsetzung von etablierten Standards gefordert (z.B. eCH-Framework). |
| Bei Neubeschaffungen sowie im Changemanagement wird konsequent verlangt, dass Schnittstellen nach etablierten Standards – insbesondere dem eCH‑Framework – umgesetzt werden. Dieses Prinzip ist verbindlicher Bestandteil der Standardanforderungen in Ausschreibungen und stellt sicher, dass neue Lösungen interoperabel, nachhaltig und zukunftsfähig integriert werden können. |
| FD R16: Die Verwaltung bietet ihre Dienstleistungen mehrheitlich digital an, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft. |
| Die Verwaltung verfolgt konsequent das Ziel, ihre Dienstleistungen mehrheitlich digital und nutzerorientiert für Bevölkerung und Wirtschaft anzubieten. Mit der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen für die vollständig digitale Bearbeitung von Verwaltungsgeschäften sowie dem Landratsbeschluss zu den Basisdienstleistungen des eGov‑Portals wurden die zentralen Voraussetzungen geschaffen, um digitale Services künftig durchgängig, effizient und benutzerfreundlich bereitstellen zu können. |
| FD R17: Bei der Nutzung von digitalen Verwaltungsdienstleistungen muss der Antragsstellende mehrheitlich keine bereits in der Verwaltung vorhandenen Daten mehr eingeben. |
| In neuen Projekten sowie bei Prozessanpassungen wird systematisch geprüft, ob zentrale Stammdaten bezogen und gemäss den datenschutzrechtlichen Vorgaben eingebunden werden können. Entsprechende Prüfungen erfolgen im Rahmen der laufenden Projekte und tragen zur Reduktion redundanter Dateneingaben bei. |
Jahr in Zahlen
Um ein ganzheitliches Bild zum Sparpotenzial beim Kanton zu erhalten, wurden die Aufgaben der kantonalen Verwaltung mit externer Unterstützung auf Verbesserungen und Einsparungen überprüft. Hintergrund waren entsprechende Forderungen, die im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über den direkten Finanzausgleich vorgebracht wurden. Die erwähnte Teilrevision wurde sistiert und die Durchführung der Aufgabenüberprüfung wurde im Mai 2025 mit der Publikation des entsprechenden Berichts abgeschlossen. Die daraus hervorgegangenen Massnahmen werden nun von den Direktionen direkt umgesetzt oder weiter vertieft. Das Direktionssekretariat der Finanzdirektion begleitet die laufenden Umsetzungsarbeiten.
Zudem arbeitete das Direktionssekretariat im Berichtsjahr an verschiedenen Gesetzgebungsprojekten. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes ist die Einführung eines Globalkredits für Personallöhne vorgesehen. Damit soll der Landrat neu einen mehrjährigen Globalkredit festlegen, statt wie bisher in der jährlichen Budgetdebatte über die Lohnsumme und Leistungsauftragserweiterungen zu bestimmen. Dieser neue Modus soll erstmals beim Budget 2027 zum Tragen kommen. Weiter wurde eine Teilrevision des Entschädigungsgesetzes erarbeitet. Dieser Erlass regelt die Entschädigungen von Behörden und soll in gewissen Bereichen angepasst werden, da die heutigen Ansätze schon länger Bestand haben und die Aufwände nur noch teilweise abdecken. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage startete im Oktober 2025.
Mit Blick auf die E-Mail-Infrastruktur des Kantons wurde im Jahr 2025 ein Entscheid zur Modernisierung notwendig: Aufgrund des vorzeitig endenden Herstellersupports für die bisherige, lokal betriebene E-Mail-Infrastruktur hat sich der Kanton in enger Zusammenarbeit mit dem InformatikLeistungsZentrum Obwalden/Nidwalden (ILZ) nach umfassender Analyse dazu entschieden, in Zukunft auf Microsoft Exchange Online zu setzen. Damit kann ein stabiler, sicherer und zeitgemässer Betrieb langfristig sichergestellt werden. Da es sich um eine Cloud-basierte Lösung handelt, wird dem Datenschutz besondere Bedeutung beigemessen. Die Umstellung wird von zahlreichen Massnahmen begleitet. Die Mitarbeitenden werden im Hinblick auf die Umstellung, deren Abschluss im April 2026 erwartet wird, praxisorientiert geschult.
Im Kontext der digitalen Transformation wurde im Berichtsjahr beschlossen, dass der Kanton Nidwalden gemeinsam mit dem Kanton Obwalden und den Gemeinden ein eGovernment-Portal einführt. Die komplexen Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung dieser digitalen und benutzerfreundlichen Plattform mit Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft bildeten den Schwerpunkt der Tätigkeit der Koordinationsstelle Digitale Transformation. Gleichzeitig wurde der Fokus auf die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden gerichtet. Hierzu wurden in verschiedenen Formaten wertvolles Wissen und hilfreiche Praxistipps zu Themenfeldern der digitalen Kompetenzen und Zusammenarbeit vermittelt. Die Mitarbeitenden werden so aktiv in die digitale Transformation einbezogen.
Die Haupttätigkeit der Finanzverwaltung ist die Erstellung der Staatsrechnung, des Budgets sowie des Finanzplans inklusive Investitionsperspektiven. Für diese Tätigkeiten wird auf die entsprechenden Berichte verwiesen. Das Aufgabengebiet beinhaltet ebenfalls den Steuerbezug, der für das Inkasso der kantonalen Steuern zuständig ist, sowie die Aufsicht über die Gemeindefinanzen. Neben der Beurteilung der Budgets und der Rechnungen gehört auch die Erstellung der jährlichen Gemeindefinanzstatistik dazu, welche auf der Webseite des Kantons zur Verfügung steht.
Seit 2024 arbeiten alle Direktionen produktiv mit dem internen Kontrollsystem (IKS). Die Finanzverwaltung ist für die IKS-Fachstelle verantwortlich und stellt die erforderlichen Instrumente zur Verfügung.
Finanzausgleich (NFA)
Für das Jahr 2025 betragen die Ausgleichszahlungen in den Ressourcenausgleich für den Kanton Nidwalden CHF 48.4 Mio. (Vorjahr 46.1 Mio.) oder CHF 1'110 pro Einwohner. Der Ressourcenindex 2025 nahm gegenüber dem Vorjahr um 0.3 Punkte zu und beträgt 159.8 Punkte. Für das Referenzjahr 2025 sind die Bemessungsjahre 2019–2021 massgebend. Ebenso ist bereits die Meldung über die Beiträge im Jahr 2026 eingetroffen. Der Kanton Nidwalden leistet eine Zahlung in den Ressourcenausgleich von CHF 48.6 Mio. oder CHF 1'104 pro Einwohner. Der Ressourcenindex sinkt auf 157.6 Punkte. Gemäss Prognosen von BAK-Basel, im Auftrag von Bund und Kantonen, muss damit gerechnet werden, dass diese Zahlungen in den nächsten Jahren pro Jahr um rund CHF 1 Mio. ansteigen werden.
Der Ressourcenindex 2026 steigt gegenüber 2025 bei neun Kantonen an, bei 17 Kantonen ist er rückläufig. Die grössten Zunahmen entfallen auf die Kantone Genf (+11.4 Indexpunkte), Zug (+6.3 Indexpunkte) und Schaffhausen (+4.7 Indexpunkte). Den grössten Rückgang verzeichnen die Kantone Basel-Stadt (-4.7 Indexpunkte), Obwalden (-3.4 Indexpunkte) und Zürich (-2.3 Indexpunkte). Zwischen 2025 und 2026 nimmt das Ressourcenpotenzial aller Kantone um 1.1% ab, weil bei den Gewinnen der juristischen Personen ein drittes Bemessungsjahr mit den Zeta-Faktoren gewichtet wird. Bei den ressourcenstarken Kantonen beträgt die Abnahme 0.5%, bei den ressourcenschwachen 1.6%.
Innerkantonaler Finanzausgleich
Der innerkantonale Finanzausgleich beruht auf drei verschiedenen Ausgleichsinstrumenten. Neben dem Finanzkraftausgleich sind dies der Normausgleich für die Volksschulen sowie der Lastenausgleich für den Schutz vor Naturereignissen. Für die Berechnung 2025 des Finanzkraftfaktors und der übrigen Faktoren wurden die Zahlen des Jahres 2023 herangezogen. Die Obergrenze der verfügbaren Mittel ergibt sich aus dem Grundbetrag von CHF 19 Mio. zuzüglich eines variablen Anteils von 20%. Die Kennzahlen sind auf der Webseite des Kantons ausgewiesen und auszugsweise im Tabellenteil dieses Berichts zu finden. Da die Zahlen 2025 bereits bei der Erstellung des Budgets 2025 zur Verfügung standen, ergaben sich in dieser Hinsicht keine Abweichungen.
Gesetzgebung
Die Arbeiten an der Steuergesetzrevision 2026 wurden abgeschlossen. Diese stellt die Entlastung von Familien und dem Mittelstand ins Zentrum. Durch eine deutliche Anhebung der Kinderabzüge wird die finanzielle Situation von Familien spürbar verbessert. Parallel dazu profitieren der Mittelstand sowie Personen mit hohem Einkommen von einer allgemeinen Senkung des Einkommenssteuertarifs. Gegen die vom Landrat beschlossene Vorlage wurde ein konstruktives Referendum eingereicht. Der Gegenvorschlag unterscheidet sich inhaltlich nur bezüglich der Anpassung des Einkommenssteuertarifs. Zwar sieht auch er eine Senkung vor, bleibt jedoch hinter dem Umfang des Landratsbeschlusses zurück. Hohe Einkommen sollen gemäss Gegenvorschlag weniger stark entlastet werden. Die Abstimmung findet im Jahr 2026 statt.
Projekte
Im Vorjahr wurde das Projekt «Erneuerung der Immobilienbewertung» abgeschlossen. Die revidierte Steuerverordnung trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Berechnung der Vermögens- und Mietwerte erfolgt seither mit der neu beschafften Bewertungssoftware nest.Objekt. Erste Neuschätzungen konnten erfolgreich eröffnet werden.
Die benutzergerechte Aufbereitung von Kennzahlen aus dem Steuerbereich, insbesondere die Steuererträge für die verschiedenen Steuerarten, war seit längerem ein grosses Bedürfnis. In Zusammenarbeit mit dem ILZ wurde eine Visualisierungsplattform auf Basis von Microsoft PowerBI geschaffen. Ziel des Projektes war es, den Mitarbeitenden des kantonalen Steueramts und der Gemeindesteuerämter aggregierte Daten datenschutzkonform und dynamisch anzuzeigen. Das Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen.
Mit dem Projekt Nest.deq werden die Module Debitoren und Quellensteuer in der Steuerlösung NEST abgelöst. Im Jahr 2025 konnten drei Auslieferungen erfolgreich durchgeführt und getestet werden. In den Jahren 2026 und 2027 folgen weitere Testphasen. Die Einführung ist auf den 1. Januar 2028 geplant.
Die Deklarationslösung für natürliche Personen muss neu ausgeschrieben werden. In Zusammenarbeit mit dem ILZ wurden die Anforderungen erhoben. Die Ausschreibung erfolgt Anfang 2026.
Das Personalamt ist die zentrale Fachstelle für Personalfragen in der Verwaltung des Kantons Nidwalden. In enger Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat positioniert das Personalamt die kantonale Verwaltung als attraktiven Arbeitgeber und erarbeitet die strategischen Grundlagen für ein ganzheitliches Personalmanagement. Das Personalamt entwickelt Grundlagen zur Realisierung einer zeitgemässen und sozialverträglichen Personal- und Lohnpolitik. Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die Gestaltung einer modernen Personal- und Organisationsentwicklung. Ferner entwickelt und betreut das Personalamt verschiedene Führungsinstrumente und erbringt wichtige Dienstleistungen zur Unterstützung der Personalarbeit in den Direktionen.
Digitalisierung
Die Digitalisierung und digitale Transformation sind kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Lern‑ und Verbesserungsprozess. 2025 wurde in Zusammenarbeit mit der IT-Koordination ein breites Portfolio an Trainings aufgebaut, um die digitalen Kompetenzen der Mitarbeitenden und Führungskräfte gezielt zu stärken. Für die Benutzung von KI wurde den Mitarbeitenden Microsoft Copilot als Tool zur Verfügung gestellt.
Ferner wurden vom Personalamt Veranstaltungen zu Digital Leadership durchgeführt und von der IT-Koordination Wissen zu Digital Basics vermittelt. Ebenso wurde der Prozess für die Einführung von LinkedIn-Learning im Rahmen der Personalentwicklung für Führungskräfte gestartet.
Personalstrategie
Der Prozess zur Erarbeitung einer neuen Personalstrategie wurde 2025 gestartet.
Ein erster Entwurf für die Personalstrategie 2030 wurde in enger Kooperation mit den Führungskräften in einer Begleitgruppe konzipiert. Am Kaderanlass im Oktober 2025 wurde dieser vorgestellt und weiter ausgearbeitet. Auch die Ergebnisse der Mitarbeitendenumfrage 2025 flossen in die neue Personalstrategie ein. Durch klare Massnahmen, zielgerichtete Projekte und transparente Kommunikation kann die Personalstrategie dazu beitragen, die Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen.
Teilrevision der Personalverordnung per 1. Januar 2026
Der Regierungsrat verabschiedete die Teilrevision der Personalverordnung per 1. Januar 2026. Ziel dieser Etappe war es, die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber zu verbessern. So wurde der minimale Ferienanspruch für Mitarbeitende auf 25 Tage (bzw. 30 Tage für Lernende) erhöht.
Die Familienzulage als Ergänzung zur Kinder- und Ausbildungszulage wird neu pro Kind und nicht wie bisher pro Familie ausbezahlt.
Um den Zusammenhalt in den Direktionen und Ämtern zu fördern, stehen künftig mehr Mittel für soziale Teamaktivitäten zur Verfügung.
Ebenfalls ist dem Regierungsrat die Förderung des öffentlichen Verkehrs ein grosses Anliegen, weshalb Mitarbeitende mit einem Pensum von 40% oder mehr künftig das Halbtax-Abo erstattet bekommen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Das 2024 lancierte Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) konnte 2025 erfolgreich ausgebaut werden. Eine Roadmap mit verschiedenen Angeboten für gesundheitsförderndes Verhalten, Zusammenarbeit und Führung wurde im neu aufgeschalteten BGM-Bereich des Intranets publiziert. Als besondere Erfolge sind die Lancierung der beliebten Webinare, der Input für den Kaderanlass zu gesundheitsorientierter Führung und die Inputs zum Jahresende für mehr Resilienz («Resilient durch den Advent») hervorzuheben.
Mitarbeitendenumfrage
Die Arbeitszufriedenheit kantonaler Angestellter befand sich bereits auf einem erfreulichen Niveau. Dieses konnte nun nochmals leicht gesteigert werden, wie die Ergebnisse der jüngsten Befragung zeigen. Von 916 Mitarbeitenden nahmen 684 teil, was einer sehr ansprechenden Rücklaufquote von 75% entspricht.
Der Fragebogen beinhaltete Bereiche wie Zugehörigkeitsgefühl, Mitwirkung und Arbeitsklima.
Daneben waren Arbeitszeit und -modelle, interne Kommunikation, Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und die Entlöhnung weitere Themen, zu denen die Mitarbeitenden eine Meinung abgeben konnten.
Die Auswertung zeigt, dass 86% der kantonalen Angestellten – dazu zählen auch die Lehrpersonen der kantonalen Schulen – mit ihrer aktuellen Arbeitssituation grundsätzlich zufrieden sind. Dieser Anteil ist im Vergleich zur letzten flächendeckenden Befragung im Jahr 2020 (83%) gestiegen.
Besonders positiv hervorgehoben wurden Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit sowie die Zugänglichkeit zu den benötigten Informationen. Arbeitsinhalte und Mitwirkungsmöglichkeiten erhielten ebenfalls überdurchschnittliche Bewertungen.
84% der Befragten gaben an, stolz zu sein, beim Kanton Nidwalden zu arbeiten.
Die Ergebnisse aus der Befragung wurden einer gründlichen Analyse unterzogen und sowohl auf Gesamtebene Kanton als auch auf Direktions- und Amtsebene diskutiert.
Personalkennzahlen
Im Berichtsjahr arbeiteten 937 Mitarbeitende bei der kantonalen Verwaltung Nidwalden. Die Anzahl der Vollzeitstellen betrug 679. Die prozentuale Zunahme der Mitarbeitenden war mit 4.1% vergleichbar mit der Steigerung bei den Vollzeitstellen (4.9%). Der Frauenanteil beträgt weiterhin 60%.
Die Bruttofluktuation bildete sich 2025 weiter auf 6.8% zurück (Vorjahr: 8.6%). Die Nettofluktuation ging leicht auf 5.9% (6.0%) zurück.
Weiterhin ist die Besetzung der Positionen, insbesondere bei bestimmten Berufsgruppen, herausfordernd. Der überwiegende Teil der Bewerbungen stammt mit 36% aus dem Kanton Luzern, der Anteil der Bewerbungen aus dem Kanton Nidwalden betrug 27%.
Die Anzahl der Krankheitstage stieg im Vergleich zum Vorjahr um 12.9% auf 8.8 Tage pro Vollzeitstelle. Ebenso erhöhten sich die Fehlzeiten aufgrund von Unfall (Berufsunfall und Nichtberufsunfall) auf 1.9 Tage pro Vollzeitstelle (1.8).
| Vollzeitstellen Ende Jahr | 2024 | 2025 |
| besetzt | besetzt | |
| Finanzverwaltung | 10.5 | 13.8 |
| Steueramt | 40.4 | 41.2 |
| Personalamt | 6.7 | 6.0 |
| Finanzkontrolle | 1.8 | 1.9 |
| Finanzdirektion | 59.4 | 62.9 |
Finanzausgleichsbeträge der Gemeinden
| Gemeinden | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Beckenried | 2'230'111 | 2'467'954 | 2'507'015 | 2'673'290 | 2'445'608 | 2'724'917 |
| Buochs | 3'637'407 | 3'481'408 | 3'633'436 | 3'621'781 | 4'202'494 | 4'258'060 |
| Dallenwil | 2'640'782 | 2'493'240 | 2'425'258 | 2'692'542 | 2'581'110 | 2'643'372 |
| Emmetten | 1'007'044 | 972'687 | 1'200'500 | 594'173 | 592'444 | 815'678 |
| Ennetbürgen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ennetmoos | 2'175'046 | 2'265'290 | 2'250'102 | 2'674'751 | 3'015'648 | 2'995'918 |
| Hergiswil | 174'413 | 168'053 | 146'066 | 122'929 | 120'841 | 94'433 |
| Oberdorf | 3'380'022 | 3'770'756 | 3'003'993 | 3'196'519 | 3'263'679 | 3'060'099 |
| Stans | 0 | 109'091 | 515'132 | 497'368 | 101'420 | 0 |
| Stansstad | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wolfenschiessen | 3'948'762 | 3'872'744 | 3'916'082 | 3'815'044 | 3'814'327 | 3'439'101 |
| Beiträge total | 19'193'587 | 19'601'223 | 19'597'584 | 19'888'397 | 20'137'571 | 20'031'578 |
Beiträge der steuerstarken Gemeinden
| Gemeinden | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Ennetbürgen | 319'833 | 291'652 | 0 | 0 | 372'404 | 436'609 |
| Hergiswil | 10'578'219 | 11'622'465 | 11'507'991 | 12'660'725 | 12'871'583 | 12'752'277 |
| Stans | 0 | 0 | 493'515 | 650'066 | 776'136 | 0 |
| Stansstad | 590'263 | 950'817 | 839'275 | 448'000 | 529'893 | 765'817 |
| Beiträge total | 11'488'315 | 12'864'934 | 12'840'781 | 13'758'791 | 14'550'016 | 13'954'703 |
| Hinweis: Weitere Informationen unter www.nw.ch/gemeindefinanzen | ||||||
Verschuldung der Gemeinden (in CHF 1'000)
| Gemeinden | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Beckenried | 13'658 | 14'706 | 13'589 | 15'629 | 16'854 | Zahlen erst ab Mai 2026 verfügbar |
| Buochs | 7'680 | 5'844 | 3'142 | 1'165 | -2'202 | |
| Dallenwil | 4'324 | 4'241 | 4'325 | 5'091 | 4'519 | |
| Emmetten | 4'355 | 2'388 | 632 | -70 | 685 | |
| Ennetbürgen | -6'324 | -6'020 | -5'020 | -4'138 | -8'961 | |
| Ennetmoos | -592 | -1'896 | -5'766 | -6'801 | -7'434 | |
| Hergiswil | 2'216 | -5'447 | -12'404 | -15'686 | -16'603 | |
| Oberdorf | 305 | -295 | 212 | -415 | -1'613 | |
| Stans | 7'237 | 9'554 | 20'273 | 29'671 | 28'404 | |
| Stansstad | 923 | 5'241 | 6'834 | 4'167 | 886 | |
| Wolfenschiessen | 12'707 | 9'858 | 8'211 | 5'262 | 2'842 | |
| Total | 46'489 | 38'174 | 34'028 | 33'876 | 17'377 |
Verschuldung der Gemeinden (pro Kopf in CHF)
| Gemeinden | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Beckenried | 3'657 | 3'947 | 3'626 | 4'199 | 4'568 | Zahlen erst ab Mai 2026 verfügbar |
| Buochs | 1'445 | 1'081 | 572 | 211 | -403 | |
| Dallenwil | 1'578 | 2'284 | 2'343 | 1'578 | 1'578 | |
| Emmetten | 2'804 | 1'494 | 389 | -43 | 415 | |
| Ennetbürgen | -1'310 | -1'181 | -967 | -789 | -1'697 | |
| Ennetmoos | -265 | -834 | -2'493 | -2'956 | -3'208 | |
| Hergiswil | 379 | -937 | -2'060 | -2'555 | -2'660 | |
| Oberdorf | 99 | -96 | 69 | -135 | -527 | |
| Stans | 895 | 1'186 | 2'517 | 3'599 | 3'409 | |
| Stansstad | 196 | 1'087 | 1'417 | 855 | 180 | |
| Wolfenschiessen | 5'983 | 4'697 | 3'884 | 2'497 | 1'344 | |
| Durchschnitt | 1'072 | 871 | 768 | 757 | 387 | |
| Hinweis: weitere Informationen unter Gemeindefinanzstatistik auf www.nw.ch | ||||||
Staatsquote Nidwalden
| Staatsquote | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 prov. | 2023 prov. |
| Gesamtausgaben Kanton und Gemeinden (in Mio. TCHF) | 477 | 499 | 542 | 542 | 553 | 600 | 577 | 571 |
| BIP NW (in Mio. TCH) | 3'064 | 3'027 | 3'065 | 3'026 | 2'866 | 3'148 | 3'310 | folgt erst Okt. 26 |
| Staatsquote | 15.6% | 16.5% | 17.7% | 17.9% | 19.3% | 19.1% | 17.4% | |
| Hinweis: Das BFS hat am 28. Oktober 2024 die provisorischen Daten 2022 publiziert. Aufgrund einer methodischen Revision wird die Statistik zum BIP nach Kantonen und Grossregionen im Oktober 2026 veröffentlicht. | ||||||||
Lotteriewesen 2025 (Institution 2372)
| Erfolgsrechnung | |||
| Nummer | Bereich | Aufwand | Ertrag |
| 2372.4130.00 | Landeslotterie und Zahlenlotto | 3'629'446.00 | |
| 2372.4130.01 | Landeslotterie und Zahlenlotto für Spielsuchtabgabe | 24'642.95 | |
| 2372.4210.00 | Lotteriebewilligungsgebühren | 850.00 | |
| 2372.3980.01 | Zuweisung an Sportfonds 30% | 1'089'088.80 | |
| 2372.3980.02 | Zuweisung an Denkmalpflegefonds 25% | 907'574.00 | |
| 2372.3980.03 | Zuweisung an Kulturfonds 35% | 1'270'603.60 | |
| 2372.3980.04 | Zuweisung an Fonds Spielsucht | 24'642.95 | |
| 2372.3980.05 | Zuweisung an Lotteriefonds 10% | 363'029.60 | |
| Total | 3'654'938.95 | 3'654'938.95 |
Lotteriefonds 2025 (Institution 2148)
| Erfolgsrechnung | |||
| Nummer | Bereich | Aufwand | Ertrag |
| 2148.3636 | Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck | 261'500.00 | |
| 2148.4409.00 | Zinsen Fonds | 573.20 | |
| 2148.4980.00 | Landeslotterie für weitere gemeinnützige und wohltätige Zwecke | 363'029.60 | |
| Total | 261'500.00 | 363'602.80 | |
| 2148.3511.00 | Einlagen in Lotteriefonds | 102'102.80 | |
| 2148.4511.00 | Entnahmen aus Lotteriefonds | ||
| Total | 363'602.80 | 363'602.80 | |
| Fondskapitalvergleich | |||
| Veränderung | Saldo | ||
| Fondskapital per Ende 2025 | 102'102.80 | 675'299.30 | |
| Fondskapital per Ende 2024 | 156'871.25 | 573'196.50 | |
| Fondskapital per Ende 2023 | 92'833.25 | 416'324.75 | |
Sport-Fonds 2025 (Institution 2513)
| Erfolgsrechnung | |||
| Nummer | Bereich | Aufwand | Ertrag |
| 2513.3050.00 | AG-Beiträge AHV, IV, EO, ALV, Verwaltungskosten | 494.95 | |
| 2513.3053.00 | AG-Beiträge an Unfallversicherungen | 0.00 | |
| 2513.3055.00 | AG-Beiträge an Krankentaggeldversicherungen | 0.00 | |
| 2513.3199.00 | Nidwaldner Sportpreis | 0.00 | |
| 2513.3636.00 | Sportanlagen | 161'784.00 | |
| 2513.3636.01 | Sportgeräte | 4'454.00 | |
| 2513.3636.02 | Sportveranstaltungen | 116'796.25 | |
| 2513.3636.03 | Sportvereine und -verbände an subventionsberechtigte Betriebskosten | 344'563.79 | |
| 2513.3636.04 | Sportförderungsprojekte | 141'874.95 | |
| 2513.3637.00 | Leistungssportförderung | 273'979.50 | |
| 2513.4409.00 | Zinsen Sportfonds | 766.40 | |
| 2513.4632.00 | Beiträge von Gemeinden und Gemeindezweckverbänden | 4'700.00 | |
| 2513.4634.00 | Beiträge von öffentlichen Unternehmungen | 0.00 | |
| 2513.4980.00 | Landeslotterie und Zahlenlotto | 1'089'088.80 | |
| Total | 1'043'947.44 | 1'094'555.20 | |
| 2513.3511.00 | Einlage Sportfonds | 50'607.76 | 0.00 |
| 2513.4511.00 | Entnahme Sportfonds | 0.00 | 0.00 |
| Total | 1'094'555.20 | 1'094'555.20 | |
| Fondskapitalvergleich | |||
| Veränderung | Saldo | ||
| Fondskapital per Ende 2025 | 50'607.76 | 817'008.19 | |
| Fondskapital per Ende 2024 | 229'255.34 | 766'400.43 | |
| Fondskapital per Ende 2023 | 89'001.11 | 537'145.09 | |
Fonds Spielsucht 2025 (Institution 2982)
| Erfolgsrechnung | |||
| Nummer | Bereich | Aufwand | Ertrag |
| 2982.3636.03 | Spielsuchtfonds (SF) | 17'009.65 | |
| 2982.4980.00 | Landeslotterie und Zahlenlotto (SF) | 24'642.95 | |
| Total | 17'009.65 | 24'642.95 | |
| 2982.3501.00 | Einlage Fonds Spielsucht (SF) | 7'633.30 | |
| 2982.4501.01 | Entnahme Fonds Spielsucht (SF) | ||
| Total | 24'642.95 | 24'642.95 | |
| Fondskapitalvergleich | |||
| Veränderung | Saldo | ||
| Fondskapital per Ende 2025 | 7'633.30 | 95'968.70 | |
| Fondskapital per Ende 2024 | 10'869.10 | 88'335.40 | |
| Fondskapital per Ende 2023 | 9'375.90 | 77'466.30 | |
Kulturfonds 2025 (Institution 2593)
| Erfolgsrechnung | |||
| Nummer | Bereich | Aufwand | Ertrag |
| 2593.3010.00 | Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals | 101'413.05 | |
| 2593.3010.11 | Rückerstattungen EO, UVG, KTG, Mutterschaft | -8'508.05 | |
| 2593.3050.00 | AG-Beiträge AHV, IV, EO, ALV, Verwaltungskosten | 8'576.85 | |
| 2593.3051.00 | AG-Beiträge an eigene Pensionskasse | 14'035.80 | |
| 2593.3053.00 | AG-Beiträge an Unfallversicherungen | 660.80 | |
| 2593.3055.00 | AG-Beiträge an Krankentaggeldversicherungen | 392.95 | |
| 2593.3130.00 | Durchführung von Wettbewerben | 47'635.00 | |
| 2593.3170.00 | Reisekosten und Spesen | 7.75 | |
| 2593.3199.00 | Übriger Betriebsaufwand | 424.25 | |
| 2593.3614.80 | Informatik | 2'130.00 | |
| 2593.3636.00 | Aktuelles Kulturschaffen | 249'534.25 | |
| 2593.3636.01 | Mitgliedschaften, Leistungsvereinbarungen | 207'691.85 | |
| 2593.3636.02 | Buchprojektierungen | 51'946.60 | |
| 2593.3910.01 | Dienste Personalamt und Finanzverwaltung | 2'000.00 | |
| 2593.3980.01 | Kantonsbibliothek | 80'007.35 | |
| 2593.3980.02 | Museum | 280'528.81 | |
| 2593.4409.00 | Zinsen Kulturfonds | 1'725.25 | |
| 2593.4980.00 | Landeslotterie und Zahlenlotto | 1'270'603.60 | |
| Total | 1'038'477.26 | 1'272'328.85 | |
| 2593.3511.00 | Einlage Kulturfonds | 233'851.59 | |
| 2593.4511.00 | Entnahme Kulturfonds | ||
| Total | 1'272'328.85 | 1'272'328.85 | |
| Fondskapitalvergleich | |||
| Veränderung | Saldo | ||
| Fondskapital per Ende 2025 | 233'851.59 | 1'959'113.58 | |
| Fondskapital per Ende 2024 | 103'203.16 | 1'725'261.99 | |
| Fondskapital per Ende 2023 | -11'750.61 | 1'622'058.83 | |
Denkmalpflegefonds 2025 (Institution 2594)
| Erfolgsrechnung | |||
| Nummer | Bereich | Aufwand | Ertrag |
| 2594.3130.00 | Archäologische Rettungsgrabungen | 0.00 | |
| 2594.3631.00 | Kantone zur Erhaltung von Baudenkmälern, Kulturgütern, Ortsbildern | 3'385.00 | |
| 2594.3632.00 | Gemeinden zur Erhaltung von Baudenkmälern, Kulturgütern, Ortsbildern | 32'680.00 | |
| 2594.3635.00 | Private Unternehmungen zur Erhaltung von Denkmälern und Kulturgütern | 200'000.00 | |
| 2594.3636.00 | Private Organisationen ohne Erwerbszweck zur Erhaltung von Denkmälern und Kulturgütern | 39'239.00 | |
| 2594.3637.00 | Private zur Erhaltung von Denkmälern und Kulturgütern | 169'872.00 | |
| 2594.4409.00 | Zinsen Denkmalpflegefonds | 3'823.85 | |
| 2594.4610.00 | Bund an heimatschutzwürdige Objekte | 262'100.00 | |
| 2594.4610.01 | Bund an archäologische Projekte | 0.00 | |
| 2594.4980.00 | Landeslotterie und Zahlenlotto | 907'574.00 | |
| Total | 445'176.00 | 1'173'497.85 | |
| 2594.3511.00 | Einlage Denkmalpflegefonds | 728'321.85 | |
| 2594.4511.00 | Entnahme Denkmalpflegefonds | 0.00 | |
| Total | 1'173'497.85 | 1'173'497.85 | |
| Fondskapitalvergleich | |||
| Veränderung | Saldo | ||
| Fondskapital per Ende 2025 | 728'321.85 | 4'552'188.25 | |
| Fondskapital per Ende 2024 | -252'198.00 | 3'823'866.40 | |
| Fondskapital per Ende 2023 | 484'269.77 | 4'076'064.40 | |
Steuerfüsse der Gemeinden (Natürliche Personen, ohne Konfession)
| Gemeinden | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Beckenried | 4.45 | 4.45 | 4.45 | 4.45 | 4.45 | 4.45 |
| Buochs | 5.03 | 5.03 | 5.03 | 4.93* | * 4.83 | * 4.83 |
| Dallenwil | 4.83 | * 4.53 | 4.83 | 4.83 | 5.06 | 5.06 |
| Emmetten | 4.88 | 4.88 | 4.88 | 4.88 | 4.88 | 4.88 |
| Ennetbürgen | 4.16 | 4.16 | 4.16 | 4.16 | 4.15 | 4.16 |
| Ennetmoos | 4.86 | 4.86 | * 4.46 | 4.66 | 4.66 | 4.66 |
| Hergiswil | 4.15 | 4.15 | * 4.00 | * 4.05 | 4.15 | * 4.00 |
| Oberdorf | 4.66 | 4.66 | 4.66 | 4.66 | 4.66 | 4.66 |
| Stans | 5.11 | 5.11 | * 5.01 | * 4.81 | 5.01 | 5.01 |
| Stansstad | 4.43 | 4.43 | 4.43 | 4.43 | 4.53 | 4.53 |
| Wolfenschiessen | 5.16 | 5.16 | 5.16 | 5.16 | 5.16 | 5.16 |
| * inkl. Steuerrabatt | ||||||
Steuersatz juristische Personen (Total Kanton, Gemeinden, Landeskirchen)
| Gemeinden | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| alle Gemeinden | 6.0% | 5.1% | 5.1% | 5.1% | 5.1% | 5.1% |
Steuerfussindex der Gemeinden (natürliche Personen, ohne Konfession) in Prozent des niedrigsten Steuerfusses, gewichtet nach Einwohner
| Gemeinden | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Beckenried | 107.2 | 107.2 | 111.2 | 109.9 | 107.1 | 111.3 |
| Buochs | 121.2 | 121.2 | 125.7 | 121.7 | 116.3 | 120.8 |
| Dallenwil | 116.4 | 109.1 | 120.7 | 119.3 | 121.9 | 126.5 |
| Emmetten | 117.6 | 117.5 | 122.0 | 120.6 | 117.5 | 122.0 |
| Ennetbürgen | 100.2 | 100.2 | 103.9 | 102.7 | 100.2 | 104.0 |
| Ennetmoos | 117.1 | 117.1 | 111.4 | 115.0 | 112.3 | 116.5 |
| Hergiswil | 100.0 | 100.0 | 100.0 | 100.0 | 100.0 | 100.0 |
| Oberdorf | 112.3 | 112.2 | 116.5 | 115.0 | 112.3 | 116.5 |
| Stans | 123.1 | 123.1 | 125.2 | 118.8 | 120.6 | 125.3 |
| Stansstad | 106.7 | 106.7 | 110.7 | 109.4 | 109.2 | 113.3 |
| Wolfenschiessen | 124.3 | 124.4 | 128.9 | 127.5 | 124.3 | 129.1 |
Nachsteuerverfügungen, Erlasse, Bussen
Kantons- und Gemeindesteuern
| 2024 | 2025 | |||
| Anzahl | Betrag | Anzahl | Betrag | |
| Nachsteuerverfügungen | 254 | 288'472 | 195 | 958'914 |
| Bussenfestsetzungen | 378 | 912'750 | 387 | 975'400 |
| Strafsteuerverfahren | 21 | 22'664 | 10 | 73'603 |
| vollendete Hinterziehung | 13 | 16'390 | 9 | 69'760 |
| versuchte Hinterziehung | 8 | 6'274 | 1 | 3'843 |
| Ordnungsbussen (> CHF 1'000) | 378 | 903'950 | 387 | 975'400 |
| Steuererlassgesuche (behandelt) | ||||
| Kantons- und Gemeindesteuern | 43 | 112'358 | 45 | 108'393 |
| Sondersteuern-Kapitalgewinne | 1 | 34'691 | 2 | 3'170 |
| Quellensteuern | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Grundstückgewinnsteuer | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ordnungsbusse | 1 | 1'000 | 0 | 0 |
| Erlasse gutgeheissen | ||||
| Kantons- und Gemeindesteuern | 33 | 63'218 | 32 | 71'370 |
| Sondersteuern | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Quellensteuern | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Grundstückgewinnsteuer | 0 | 0 | 0 | 0 |
Direkte Bundessteuer
| 2024 | 2025 | |||
| Anzahl | Betrag | Anzahl | Betrag | |
| Nachsteuerverfügungen | 208 | 481'947 | 169 | 927'378 |
| Strafsteuerverfahren | 13 | 23'004 | 11 | 67'047 |
| vollendete Hinterziehung | 13 | 23'004 | 10 | 66'074 |
| versuchte Hinterziehung | 0 | 0 | 1 | 973 |
| Steuererlassgesuche (behandelt) | 27 | 30'525 | 33 | 11'303 |
| Erlasse gutgeheissen | 20 | 6'931 | 25 | 5'417 |
Einmalige Steuern
| 2024 | 2025 | |||
| Anzahl | Betrag | Anzahl | Betrag | |
| Erbschafts- und Schenkungssteuern | 223 | 39'110'570 | 211 | 3'474'885 |
| Grundstückgewinnsteuern | 550 | 28'864'377 | 401 | 15'931'506 |
| Kapitalleistungen aus Vorsorge | 1'536 | 8'309'580 | 2'411 | 9'835'980 |
Veranlagungsstand natürliche Personen
Steuerperiode 2021 bis 2024
Steuerperiode 2024
Einkommens- und Vermögensverteilung
Steuerperiode 2023
Veranlagungsstand juristische Personen
Steuerperiode 2021 bis 2024
Wertschriften-Kontrolle
Im Vergleich mit den Vorjahren hat die Abteilung Wertschriften-Kontrolle die folgenden Rückerstattungsanträge behandelt.
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Wertschriftenverzeichnisse (VST-Betrag) | 164'199'585 | 182'148'655 | 217'070'747 | 219'733'236 |
| Anzahl Eingänge | 24'067 | 26'316 | 24'282 | 26'052 |
| bearbeitet* | 18'281 | 19'197 | 17'946 | 21'774 |
| pendent | 5'786 | 5'119 | 6'336 | 4'278 |
| Erbenanträge** (ausbezahlte VST) | 1'667'286 | 34'806 | 0 | 0 |
| Anzahl Eingänge | 28 | 11 | 1 | 0 |
| bearbeitet | 28 | 11 | 0 | 0 |
| pendent | 0 | 0 | 1 | 0 |
| Steuerrückbehalt USA (ausbezahlter Rückbehalt) | 249'764 | 121'618 | 294'954 | 435'990 |
| Anzahl Verrechnungen | 224 | 236 | 489 | 701 |
| Pauschale Steueranrechnung | 10'612'930 | 10'456'577 | 6'167'359 | 22'651'020 |
| Anzahl Verrechnungen | 874 | 783 | 1'342 | 1'671 |
| ausl. Quellensteuerformulare | 188 | 227 | 249 | 239 |
| * davon 768 von Gemeindesteuerämtern bearbeitet (Vorjahr 1'270) ** für Fälligkeiten ab 1. Januar 2022 keine Anträge mehr möglich | ||||
Steuerbezug
Kantons- und Gemeindesteuern
| Buchhaltungszahlen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Steuerertrag total | 324'606'957 | 312'792'355 | 364'015'884 | 380'774'257 |
| Steuerertrag natürliche Personen | 270'364'618 | 276'385'820 | 311'637'498 | 329'772'307 |
| Steuerertrag juristische Personen | 54'242'339 | 36'406'535 | 52'378'386 | 51'001'950 |
| Steuerausstand netto | -27'244'779 | -48'421'493 | 54'733'639 | 57'510'404 |
| Abschreibungen | 2'961'929 | 1'800'339 | 2'408'435 | 1'858'010 |
| Vergütungszins (laufendes Jahr) | 26'137 | 30'977 | 54'931 | 319'985 |
| Inkassomassnahmen (Anzahl) | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| 1.Mahnung | 6'217 | 6'304 | 9'526 | 9'666 |
| 2.Mahnung | 2'983 | 3'332 | 4'070 | 4'277 |
| Eingeleitete Betreibungen | 679 | 686 | 1'068 | 1'275 |
| Laufende Konkursverfahren | 60 | 70 | 77 | 64 |
Direkte Bundessteuer
| Buchhaltungszahlen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Steuerertrag total * | 207'482'209 | 186'274'343 | 209'871'074 | 234'901'796 |
| Steuerertrag natürliche Personen | 104'088'395 | 107'917'180 | 124'902'431 | 132'838'375 |
| Steuerertrag juristische Personen | 103'393'814 | 78'357'163 | 84'968'644 | 102'063'421 |
| Steuerausstand | 7'864'694 | 7'692'948 | 12'137'715 | 10'491'919 |
| Abschreibungen | 2'117'345 | 219'152 | 1'862'538 | 474'739 |
| Abschreibungen in % | 1.0% | 0.1% | 0.9% | 0.2% |
| * exkl. Quellensteuern und Nach-/Strafsteuern | ||||
| Inkassomassnahmen (Anzahl) | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| 1.Mahnung | 4'236 | 3'914 | 5'541 | 5'840 |
| 2.Mahnung | 1'629 | 1'579 | 1'745 | 2'099 |
| Eingeleitete Betreibungen | 429 | 428 | 477 | 586 |
| Laufende Konkursverfahren | 29 | 27 | 32 | 26 |
Güterschatzung
| Steueramtliche Schatzungen (Anzahl) | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Güterschatzungen | 1'457 | 942 | 770 | 1'656 |
| Einsprachen | 2 | 0 | 0 | 9 |
| Einsprachen erledigt | 2 | 0 | 0 | 3 |
| Schatzungen für Dritte (Anzahl) | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Verkehrswertschatzungen | 24 | 14 | 23 | 14 |
Pauschalbesteuerte
Besteuerung nach Aufwand gemäss Art. 16 StG
| Steuerjahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Anzahl Personen | 65 | 67 | 70 | 68 |
Kantonssteuern – Herkunft der Erträge
| Gemeinden | Einkommenssteuer | % | Vermögenssteuer | % |
| Beckenried | 9'823'616 | 6.5% | 1'255'354 | 3.8% |
| Buochs | 12'110'764 | 8.0% | 1'071'677 | 3.3% |
| Dallenwil | 3'391'668 | 2.3% | 253'419 | 0.8% |
| Emmetten | 3'943'070 | 2.6% | 845'498 | 2.6% |
| Ennetbürgen | 16'601'865 | 11.0% | 2'554'050 | 7.8% |
| Ennetmoos | 4'754'076 | 3.2% | 448'898 | 1.4% |
| Hergiswil | 47'005'352 | 31.2% | 20'055'493 | 61.3% |
| Oberdorf | 6'371'313 | 4.2% | 475'778 | 1.5% |
| Stans | 26'944'502 | 17.9% | 2'363'465 | 7.2% |
| Stansstad | 16'045'236 | 10.7% | 3'112'708 | 9.5% |
| Wolfenschiessen | 3'663'151 | 2.4% | 276'304 | 0.8% |
| Kantonssteuern total | 150'654'613 | 100% | 32'712'644 | 100% |
| Basis: Steuerperiode 2022 | ||||
Kantons- und Gemeindesteuern
Die Steuerperioden 2024 und 2025 lassen vom gegenwärtigen Veranlagungsstand keine abschliessenden Vergleiche zu. Die untenstehenden Zahlen basieren deshalb auf den Steuerperioden 2022 und 2023 und beinhalten die Kantons- und Gemeindesteuern.
Kanton Nidwalden
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 2'560 | 8.4 | 64'826 | 0.0 | 2'252 | 7.4 | 63'180 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 13'303 | 43.8 | 25'459'701 | 11.7 | 12'947 | 42.5 | 23'909'677 | 10.5 |
| 51'000 – 80'999 | 7'279 | 24.0 | 44'166'346 | 20.3 | 7'487 | 24.6 | 44'858'324 | 19.6 |
| 81'000 – 100'999 | 2'605 | 8.6 | 24'084'561 | 11.1 | 2'798 | 9.2 | 25'430'421 | 11.1 |
| 101'000 – 150'999 | 2'790 | 9.2 | 37'182'617 | 17.1 | 2'998 | 9.8 | 39'338'986 | 17.2 |
| 151'000 – 200'999 | 797 | 2.6 | 16'221'884 | 7.5 | 825 | 2.7 | 16'574'832 | 7.2 |
| 201'000 – 250'999 | 329 | 1.1 | 8'987'432 | 4.1 | 354 | 1.2 | 9'555'328 | 4.2 |
| 251'000 – 300'999 | 168 | 0.6 | 5'698'576 | 2.6 | 187 | 0.6 | 6'269'360 | 2.7 |
| 301'000 – | 540 | 1.8 | 55'594'855 | 25.6 | 598 | 2.0 | 62'630'202 | 27.4 |
| Total | 30'371 | 100.0 | 217'460'800 | 100.0 | 30'446 | 100.0 | 228'630'309 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 9'747 | 32.1 | 206 | 0.0 | 9'283 | 30.5 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 5'319 | 17.5 | 247'854 | 0.6 | 5'384 | 17.7 | 245'431 | 0.5 |
| 101'000 – 500'999 | 5'947 | 19.6 | 1'368'094 | 3.2 | 5'942 | 19.5 | 1'374'214 | 2.9 |
| 501'000 – 1'000'999 | 3'793 | 12.5 | 1'707'129 | 3.9 | 3'921 | 12.9 | 1'801'474 | 3.8 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 4'647 | 15.3 | 6'692'756 | 15.5 | 4'940 | 16.2 | 7'152'121 | 15.3 |
| 5'001'000 – | 918 | 3.0 | 33'222'137 | 76.8 | 976 | 3.2 | 36'306'006 | 77.4 |
| Total | 30'371 | 100 | 43'238'176 | 100.0 | 30'446 | 100.0 | 46'879'246 | 100.0 |
Gemeinde Beckenried
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 213 | 8.2 | 5'100 | 0.0 | 216 | 8.2 | 5'400 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 1'165 | 44.7 | 2'217'220 | 13.6 | 1'158 | 44.2 | 2'107'592 | 11.6 |
| 51'000 – 80'999 | 580 | 22.3 | 3'467'121 | 21.3 | 579 | 22.1 | 3'402'580 | 18.7 |
| 81'000 – 100'999 | 248 | 9.5 | 2'201'739 | 13.5 | 230 | 8.8 | 2'038'983 | 11.2 |
| 101'000 – 150'999 | 259 | 9.9 | 3'376'116 | 20.7 | 283 | 10.8 | 3'670'096 | 20.1 |
| 151'000 – 200'999 | 65 | 2.5 | 1'320'430 | 8.1 | 75 | 2.9 | 1'546'375 | 8.5 |
| 201'000 – 250'999 | 29 | 1.1 | 803'655 | 4.9 | 33 | 1.3 | 888'665 | 4.9 |
| 251'000 – 300'999 | 14 | 0.5 | 485'735 | 3.0 | 15 | 0.6 | 529'627 | 2.9 |
| 301'000 – | 32 | 1.2 | 2'395'419 | 14.7 | 33 | 1.3 | 4'024'814 | 22.1 |
| Total | 2'605 | 100.0 | 16'272'535 | 100.0 | 2'622 | 100.0 | 18'214'134 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 700 | 26.9 | 0 | 0.0 | 686 | 26.2 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 455 | 17.5 | 20'459 | 1.1 | 440 | 16.8 | 19'427 | 1.0 |
| 101'000 – 500'999 | 526 | 20.2 | 111'789 | 5.9 | 534 | 20.4 | 121'120 | 6.0 |
| 501'000 – 1'000'999 | 369 | 14.2 | 162'881 | 8.6 | 367 | 14.0 | 163'097 | 8.1 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 504 | 19.3 | 665'568 | 35.0 | 546 | 20.8 | 731'853 | 36.1 |
| 5'001'000 – | 51 | 2.0 | 941'126 | 49.5 | 49 | 1.9 | 989'278 | 48.9 |
| Total | 2'605 | 100.0 | 1'901'823 | 100.0 | 2'622 | 100.0 | 2'024'775 | 100.0 |
Gemeinde Buochs
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 231 | 6.5 | 6'550 | 0.0 | 189 | 5.3 | 6'500 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 1'625 | 45.7 | 3'496'343 | 15.5 | 1'610 | 45.3 | 3'336'182 | 15.3 |
| 51'000 – 80'999 | 949 | 26.7 | 6'165'468 | 27.4 | 953 | 26.8 | 6'128'108 | 28.0 |
| 81'000 – 100'999 | 327 | 9.2 | 3'211'464 | 14.3 | 350 | 9.8 | 3'361'113 | 15.4 |
| 101'000 – 150'999 | 283 | 8.0 | 4'066'976 | 18.1 | 320 | 9.0 | 4'457'113 | 20.4 |
| 151'000 – 200'999 | 76 | 2.1 | 1'665'359 | 7.4 | 72 | 2.0 | 1'542'434 | 7.1 |
| 201'000 – 250'999 | 21 | 0.6 | 652'805 | 2.9 | 27 | 0.8 | 792'373 | 3.6 |
| 251'000 – 300'999 | 12 | 0.3 | 472'524 | 2.1 | 13 | 0.4 | 493'623 | 2.3 |
| 301'000 – | 28 | 0.8 | 2'793'197 | 12.4 | 24 | 0.7 | 1'747'464 | 8.0 |
| Total | 3'552 | 100.0 | 22'530'686 | 100.0 | 3'558 | 100.0 | 21'864'910 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 1'248 | 35.1 | 0 | 0.0 | 1'196 | 33.6 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 580 | 16.3 | 28'976 | 1.6 | 609 | 17.1 | 29'834 | 1.6 |
| 101'000 – 500'999 | 707 | 19.9 | 175'490 | 9.8 | 709 | 19.9 | 176'552 | 9.7 |
| 501'000 – 1'000'999 | 449 | 12.6 | 216'991 | 12.1 | 454 | 12.8 | 224'427 | 12.4 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 519 | 14.6 | 750'839 | 42.0 | 547 | 15.4 | 804'478 | 44.4 |
| 5'001'000 – | 49 | 1.4 | 613'851 | 34.4 | 43 | 1.2 | 576'383 | 31.8 |
| Total | 3'552 | 100.0 | 1'786'147 | 100.0 | 3'558 | 100.0 | 1'811'675 | 100.0 |
Gemeinde Dallenwil
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 141 | 10.7 | 2'900 | 0.0 | 101 | 7.8 | 2'150 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 649 | 49.4 | 1'181'233 | 19.0 | 655 | 50.7 | 1'134'919 | 18.3 |
| 51'000 – 80'999 | 290 | 22.1 | 1'762'075 | 28.3 | 297 | 23.0 | 1'768'217 | 28.5 |
| 81'000 – 100'999 | 100 | 7.6 | 941'446 | 15.1 | 92 | 7.1 | 829'983 | 13.4 |
| 101'000 – 150'999 | 102 | 7.8 | 1'393'631 | 22.4 | 120 | 9.3 | 1'638'493 | 26.4 |
| 151'000 – 200'999 | 21 | 1.6 | 454'747 | 7.3 | 13 | 1.0 | 289'416 | 4.7 |
| 201'000 – 250'999 | 5 | 0.4 | 140'933 | 2.3 | 8 | 0.6 | 226'694 | 3.6 |
| 251'000 – 300'999 | 1 | 0.1 | 42'710 | 0.7 | 3 | 0.2 | 122'826 | 2.0 |
| 301'000 – | 5 | 0.4 | 296'028 | 4.8 | 4 | 0.3 | 199'540 | 3.2 |
| Total | 1'314 | 100.0 | 6'215'702 | 100.0 | 1'293 | 100.0 | 6'212'238 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 405 | 30.8 | 0 | 0.0 | 375 | 29.0 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 232 | 17.7 | 11'469 | 2.7 | 228 | 17.6 | 11'308 | 2.5 |
| 101'000 – 500'999 | 307 | 23.4 | 64'196 | 15.0 | 306 | 23.7 | 66'884 | 14.7 |
| 501'000 – 1'000'999 | 192 | 14.6 | 76'328 | 17.8 | 193 | 14.9 | 78'824 | 17.3 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 171 | 13.0 | 225'892 | 52.7 | 183 | 14.2 | 231'665 | 50.9 |
| 5'001'000 – | 7 | 0.5 | 50'993 | 11.9 | 8 | 0.6 | 66'036 | 14.5 |
| Total | 1'314 | 100.0 | 428'877 | 100.0 | 1'293 | 100.0 | 454'717 | 100.0 |
Gemeinde Emmetten
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 184 | 12.6 | 2'100 | 0.0 | 155 | 10.8 | 2'100 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 755 | 51.8 | 1'227'327 | 16.5 | 754 | 52.4 | 1'178'135 | 14.6 |
| 51'000 – 80'999 | 298 | 20.5 | 1'927'470 | 25.8 | 293 | 20.4 | 1'902'254 | 23.6 |
| 81'000 – 100'999 | 89 | 6.1 | 890'315 | 11.9 | 86 | 6.0 | 867'640 | 10.8 |
| 101'000 – 150'999 | 79 | 5.4 | 1'137'073 | 15.2 | 91 | 6.3 | 1'249'395 | 15.5 |
| 151'000 – 200'999 | 24 | 1.6 | 562'472 | 7.5 | 24 | 1.7 | 553'443 | 6.9 |
| 201'000 – 250'999 | 6 | 0.4 | 185'343 | 2.5 | 9 | 0.6 | 278'022 | 3.4 |
| 251'000 – 300'999 | 5 | 0.3 | 179'049 | 2.4 | 8 | 0.6 | 293'708 | 3.6 |
| 301'000 – | 17 | 1.2 | 1'348'016 | 18.1 | 19 | 1.3 | 1'734'335 | 21.5 |
| Total | 1'457 | 100.0 | 7'459'164 | 100.0 | 1'439 | 100.0 | 8'059'032 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 341 | 23.4 | 0 | 0.0 | 316 | 22.0 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 279 | 19.1 | 12'876 | 0.8 | 269 | 18.7 | 11'351 | 0.7 |
| 101'000 – 500'999 | 414 | 28.4 | 78'886 | 4.7 | 413 | 28.7 | 81'300 | 5.0 |
| 501'000 – 1'000'999 | 202 | 13.9 | 92'412 | 5.5 | 203 | 14.1 | 97'418 | 6.0 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 189 | 13.0 | 309'888 | 18.6 | 200 | 13.9 | 306'916 | 18.9 |
| 5'001'000 – | 32 | 2.2 | 1'176'055 | 70.4 | 38 | 2.6 | 1'129'182 | 69.4 |
| Total | 1'457 | 100.0 | 1'670'117 | 100.0 | 1'439 | 100.0 | 1'626'167 | 100.0 |
Gemeinde Ennetbürgen
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 260 | 7.6 | 6'833 | 0.0 | 244 | 7.0 | 7'350 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 1'349 | 39.4 | 2'425'731 | 8.9 | 1'330 | 38.3 | 2'251'146 | 8.2 |
| 51'000 – 80'999 | 821 | 24.0 | 4'528'963 | 16.6 | 826 | 23.8 | 4'599'020 | 16.7 |
| 81'000 – 100'999 | 320 | 9.3 | 2'746'641 | 10.1 | 362 | 10.4 | 3'045'869 | 11.1 |
| 101'000 – 150'999 | 383 | 11.2 | 4'778'226 | 17.6 | 395 | 11.4 | 4'836'480 | 17.6 |
| 151'000 – 200'999 | 138 | 4.0 | 2'603'087 | 9.6 | 142 | 4.1 | 2'675'789 | 9.7 |
| 201'000 – 250'999 | 47 | 1.4 | 1'190'330 | 4.4 | 63 | 1.8 | 1'585'816 | 5.8 |
| 251'000 – 300'999 | 26 | 0.8 | 823'052 | 3.0 | 27 | 0.8 | 834'162 | 3.0 |
| 301'000 – | 83 | 2.4 | 8'120'441 | 29.8 | 82 | 2.4 | 7'713'000 | 28.0 |
| Total | 3'427 | 100.0 | 27'223'303 | 100.0 | 3'471 | 100.0 | 27'548'632 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 989 | 28.9 | 0 | 0.0 | 940 | 27.1 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 568 | 16.6 | 24'058 | 0.7 | 589 | 17.0 | 24'870 | 0.6 |
| 101'000 – 500'999 | 615 | 17.9 | 130'126 | 3.7 | 611 | 17.6 | 133'050 | 3.2 |
| 501'000 – 1'000'999 | 488 | 14.2 | 187'160 | 5.4 | 519 | 15.0 | 210'673 | 5.1 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 627 | 18.3 | 875'220 | 25.1 | 657 | 18.9 | 926'244 | 22.2 |
| 5'001'000 – | 140 | 4.1 | 2'267'526 | 65.1 | 155 | 4.5 | 2'873'478 | 68.9 |
| Total | 3'427 | 100.0 | 3'484'090 | 100.0 | 3'471 | 100.0 | 4'168'315 | 100.0 |
Gemeinde Ennetmoos
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 118 | 7.9 | 2'300 | 0.0 | 115 | 7.8 | 3'200 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 663 | 44.6 | 1'220'229 | 15.4 | 631 | 42.6 | 1'219'298 | 14.5 |
| 51'000 – 80'999 | 401 | 27.0 | 2'306'224 | 29.1 | 418 | 28.2 | 2'499'157 | 29.6 |
| 81'000 – 100'999 | 124 | 8.4 | 1'115'083 | 14.1 | 127 | 8.6 | 1'178'417 | 14.0 |
| 101'000 – 150'999 | 123 | 8.3 | 1'616'005 | 20.4 | 131 | 8.9 | 1'756'107 | 20.8 |
| 151'000 – 200'999 | 28 | 1.9 | 555'004 | 7.0 | 30 | 2.0 | 610'813 | 7.2 |
| 201'000 – 250'999 | 14 | 0.9 | 386'013 | 4.9 | 10 | 0.7 | 287'747 | 3.4 |
| 251'000 – 300'999 | 5 | 0.3 | 177'701 | 2.2 | 9 | 0.6 | 335'316 | 4.0 |
| 301'000 – | 9 | 0.6 | 542'977 | 6.9 | 9 | 0.6 | 543'243 | 6.4 |
| Total | 1'485 | 100.0 | 7'921'534 | 100.0 | 1'480 | 100.0 | 8'433'298 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 443 | 29.8 | 0 | 0.0 | 414 | 28.0 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 250 | 16.8 | 11'520 | 1.8 | 263 | 17.8 | 11'895 | 1.7 |
| 101'000 – 500'999 | 290 | 19.5 | 55'200 | 8.5 | 290 | 19.6 | 58'626 | 8.3 |
| 501'000 – 1'000'999 | 254 | 17.1 | 89'154 | 13.7 | 258 | 17.4 | 106'015 | 15.0 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 230 | 15.5 | 283'891 | 43.7 | 233 | 15.7 | 293'366 | 41.4 |
| 5'001'000 – | 18 | 1.2 | 209'287 | 32.2 | 22 | 1.5 | 238'142 | 33.6 |
| Total | 1'485 | 100.0 | 649'052 | 100.0 | 1'480 | 100.0 | 708'045 | 100.0 |
Gemeinde Hergiswil
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 434 | 10.0 | 12'220 | 0.0 | 378 | 8.6 | 11'872 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 1'641 | 37.7 | 2'733'608 | 5.3 | 1'594 | 36.3 | 2'571'752 | 4.4 |
| 51'000 – 80'999 | 939 | 21.6 | 5'117'506 | 9.9 | 957 | 21.8 | 5'254'657 | 9.0 |
| 81'000 – 100'999 | 342 | 7.9 | 2'839'119 | 5.5 | 394 | 9.0 | 3'265'807 | 5.6 |
| 101'000 – 150'999 | 444 | 10.2 | 5'302'115 | 10.3 | 460 | 10.5 | 5'564'384 | 9.6 |
| 151'000 – 200'999 | 181 | 4.2 | 3'373'533 | 6.6 | 189 | 4.3 | 3'459'534 | 5.9 |
| 201'000 – 250'999 | 90 | 2.1 | 2'184'765 | 4.2 | 99 | 2.3 | 2'476'755 | 4.3 |
| 251'000 – 300'999 | 52 | 1.2 | 1'562'614 | 3.0 | 56 | 1.3 | 1'718'084 | 3.0 |
| 301'000 – | 225 | 5.2 | 28'373'898 | 55.1 | 266 | 6.1 | 33'916'001 | 58.2 |
| Total | 4'348 | 100.0 | 51'499'377 | 100.0 | 4'393 | 100.0 | 58'238'847 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 1'509 | 34.7 | 0 | 0.0 | 1'451 | 33.0 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 619 | 14.2 | 24'267 | 0.1 | 640 | 14.6 | 25'174 | 0.1 |
| 101'000 – 500'999 | 700 | 16.1 | 151'392 | 0.6 | 689 | 15.7 | 154'589 | 0.6 |
| 501'000 – 1'000'999 | 413 | 9.5 | 181'573 | 0.7 | 444 | 10.1 | 205'599 | 0.8 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 754 | 17.3 | 1'122'847 | 4.6 | 790 | 18.0 | 1'269'934 | 4.7 |
| 5'001'000 – | 353 | 8.1 | 22'759'967 | 93.9 | 379 | 8.6 | 25'241'816 | 93.8 |
| Total | 4'348 | 100.0 | 24'240'046 | 100.0 | 4'393 | 100.0 | 26'897'112 | 100.0 |
Gemeinde Oberdorf
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 147 | 7.5 | 5'250 | 0.0 | 123 | 6.2 | 3'550 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 885 | 45.3 | 1'786'468 | 16.9 | 835 | 42.3 | 1'595'535 | 14.4 |
| 51'000 – 80'999 | 508 | 26.0 | 3'073'127 | 29.1 | 554 | 28.1 | 3'290'250 | 29.8 |
| 81'000 – 100'999 | 171 | 8.8 | 1'595'602 | 15.1 | 211 | 10.7 | 1'935'571 | 17.5 |
| 101'000 – 150'999 | 196 | 10.0 | 2'605'871 | 24.7 | 193 | 9.8 | 2'543'207 | 23.0 |
| 151'000 – 200'999 | 24 | 1.2 | 509'180 | 4.8 | 30 | 1.5 | 638'084 | 5.8 |
| 201'000 – 250'999 | 11 | 0.6 | 308'656 | 2.9 | 16 | 0.8 | 442'575 | 4.0 |
| 251'000 – 300'999 | 4 | 0.2 | 150'498 | 1.4 | 5 | 0.3 | 191'564 | 1.7 |
| 301'000 – | 8 | 0.4 | 509'840 | 4.8 | 8 | 0.4 | 417'419 | 3.8 |
| Total | 1'954 | 100.0 | 10'544'492 | 100.0 | 1'975 | 100.0 | 11'057'755 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 588 | 30.1 | 64 | 0.0 | 558 | 28.3 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 406 | 20.8 | 20'230 | 2.4 | 408 | 20.7 | 19'505 | 2.2 |
| 101'000 – 500'999 | 399 | 20.4 | 100'348 | 11.8 | 390 | 19.7 | 90'689 | 10.2 |
| 501'000 – 1'000'999 | 272 | 13.9 | 141'534 | 16.7 | 273 | 13.8 | 133'590 | 15.0 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 268 | 13.7 | 346'369 | 40.9 | 323 | 16.4 | 401'772 | 45.1 |
| 5'001'000 – | 21 | 1.1 | 239'000 | 28.2 | 23 | 1.2 | 246'048 | 27.6 |
| Total | 1'954 | 100.0 | 847'544 | 100.0 | 1'975 | 100.0 | 891'605 | 100.0 |
Gemeinde Stans
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 437 | 8.1 | 12'950 | 0.0 | 389 | 7.2 | 12'608 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 2'342 | 43.3 | 4'903'545 | 13.7 | 2'264 | 41.6 | 4'429'326 | 12.4 |
| 51'000 – 80'999 | 1'361 | 25.2 | 8'997'868 | 25.1 | 1'426 | 26.2 | 8'994'521 | 25.2 |
| 81'000 – 100'999 | 496 | 9.2 | 4'919'330 | 13.7 | 533 | 9.8 | 5'076'625 | 14.2 |
| 101'000 – 150'999 | 510 | 9.4 | 7'406'570 | 20.7 | 549 | 10.1 | 7'584'404 | 21.2 |
| 151'000 – 200'999 | 134 | 2.5 | 2'994'655 | 8.4 | 142 | 2.6 | 3'019'980 | 8.4 |
| 201'000 – 250'999 | 50 | 0.9 | 1'559'801 | 4.4 | 49 | 0.9 | 1'448'593 | 4.1 |
| 251'000 – 300'999 | 29 | 0.5 | 1'127'538 | 3.1 | 19 | 0.3 | 686'477 | 1.9 |
| 301'000 – | 52 | 1.0 | 3'922'348 | 10.9 | 65 | 1.2 | 4'508'594 | 12.6 |
| Total | 5'411 | 100.0 | 35'844'606 | 100.0 | 5'436 | 100.0 | 35'761'127 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 1'925 | 35.6 | 0 | 0.0 | 1'807 | 33.2 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 998 | 18.4 | 51'677 | 1.8 | 1'046 | 19.2 | 51'594 | 1.7 |
| 101'000 – 500'999 | 1'022 | 18.9 | 265'033 | 9.1 | 1'053 | 19.4 | 266'860 | 8.8 |
| 501'000 – 1'000'999 | 609 | 11.3 | 296'274 | 10.2 | 636 | 11.7 | 299'298 | 9.9 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 760 | 14.0 | 1'180'682 | 40.7 | 792 | 14.6 | 1'214'053 | 40.2 |
| 5'001'000 – | 97 | 1.8 | 1'106'335 | 38.1 | 102 | 1.9 | 1'191'331 | 39.4 |
| Total | 5'411 | 100.0 | 2'900'001 | 100.0 | 5'436 | 100.0 | 3'023'135 | 100.0 |
Gemeinde Stansstad
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 286 | 8.3 | 6'823 | 0.0 | 243 | 7.1 | 6'250 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 1'496 | 43.3 | 2'851'050 | 11.2 | 1'425 | 41.6 | 2'698'444 | 10.2 |
| 51'000 – 80'999 | 817 | 23.6 | 4'801'557 | 18.8 | 850 | 24.8 | 4'902'060 | 18.6 |
| 81'000 – 100'999 | 291 | 8.4 | 2'659'281 | 10.4 | 309 | 9.0 | 2'797'849 | 10.6 |
| 101'000 – 150'999 | 329 | 9.5 | 4'326'045 | 17.0 | 358 | 10.4 | 4'661'629 | 17.7 |
| 151'000 – 200'999 | 92 | 2.7 | 1'855'320 | 7.3 | 96 | 2.8 | 1'969'696 | 7.5 |
| 201'000 – 250'999 | 47 | 1.4 | 1'271'597 | 5.0 | 32 | 0.9 | 860'096 | 3.3 |
| 251'000 – 300'999 | 19 | 0.5 | 638'168 | 2.5 | 30 | 0.9 | 986'952 | 3.7 |
| 301'000 – | 78 | 2.3 | 7'105'933 | 27.8 | 85 | 2.5 | 7'487'514 | 28.4 |
| Total | 3'455 | 100.0 | 25'515'773 | 100.0 | 3'428 | 100.0 | 26'370'490 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 1'169 | 33.8 | 142 | 0.0 | 1'127 | 32.9 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 661 | 19.1 | 29'432 | 0.6 | 625 | 18.2 | 27'444 | 0.6 |
| 101'000 – 500'999 | 681 | 19.7 | 163'334 | 3.4 | 677 | 19.7 | 157'607 | 3.4 |
| 501'000 – 1'000'999 | 356 | 10.3 | 178'402 | 3.7 | 366 | 10.7 | 180'648 | 3.8 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 448 | 13.0 | 708'506 | 14.7 | 489 | 14.3 | 745'642 | 15.9 |
| 5'001'000 – | 140 | 4.1 | 3'749'300 | 77.6 | 144 | 4.2 | 3'590'358 | 76.4 |
| Total | 3'455 | 100.0 | 4'829'116 | 100.0 | 3'428 | 100.0 | 4'701'699 | 100.0 |
Gemeinde Wolfenschiessen
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 109 | 8.0 | 1'800 | 0.0 | 99 | 7.3 | 2'200 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 733 | 53.8 | 1'416'949 | 22.0 | 691 | 51.1 | 1'387'349 | 20.2 |
| 51'000 – 80'999 | 315 | 23.1 | 2'018'966 | 31.4 | 334 | 24.7 | 2'117'501 | 30.8 |
| 81'000 – 100'999 | 97 | 7.1 | 964'543 | 15.0 | 104 | 7.7 | 1'032'564 | 15.0 |
| 101'000 – 150'999 | 82 | 6.0 | 1'173'990 | 18.2 | 98 | 7.3 | 1'377'677 | 20.1 |
| 151'000 – 200'999 | 14 | 1.0 | 328'098 | 5.1 | 12 | 0.9 | 269'267 | 3.9 |
| 201'000 – 250'999 | 9 | 0.7 | 303'535 | 4.7 | 8 | 0.6 | 267'992 | 3.9 |
| 251'000 – 300'999 | 1 | 0.1 | 38'990 | 0.6 | 2 | 0.1 | 77'018 | 1.1 |
| 301'000 – | 3 | 0.2 | 186'758 | 2.9 | 3 | 0.2 | 338'277 | 4.9 |
| Total | 1'363 | 100.0 | 6'433'628 | 100.0 | 1'351 | 100.0 | 6'869'846 | 100.0 |
Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Vermögenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Vermögen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 430 | 31.5 | 0 | 0.0 | 413 | 30.6 | 0 | 0.0 |
| 1 – 101'000 | 271 | 19.9 | 12'890 | 2.6 | 267 | 19.8 | 13'028 | 2.3 |
| 101'000 – 500'999 | 286 | 21.0 | 72'300 | 14.4 | 270 | 20.0 | 66'935 | 11.7 |
| 501'000 – 1'000'999 | 189 | 13.9 | 84'421 | 16.8 | 208 | 15.4 | 101'883 | 17.8 |
| 1'001'000 – 5'000'999 | 177 | 13.0 | 223'054 | 44.5 | 180 | 13.3 | 226'200 | 39.5 |
| 5'001'000 – | 10 | 0.7 | 108'698 | 21.7 | 13 | 1.0 | 163'953 | 28.7 |
| Total | 1'363 | 100.0 | 501'363 | 100.0 | 1'351 | 100.0 | 572'000 | 100.0 |
Direkte Bundessteuer
Die Steuerperioden 2024 und 2025 lassen vom gegenwärtigen Veranlagungsstand keine abschliessenden Vergleiche zu. Die untenstehenden Zahlen basieren deshalb auf den Steuerperioden 2022 und 2023.
Kanton Nidwalden
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuerbetrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuerbetrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 1'535 | 5.8 | 0 | 0.0 | 923 | 3.5 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 10'165 | 38.5 | 1'761'530 | 1.7 | 10'324 | 38.8 | 1'736'725 | 1.5 |
| 51'000 – 80'999 | 7'451 | 28.3 | 5'248'974 | 5.0 | 7'662 | 28.8 | 5'242'291 | 4.6 |
| 81'000 – 100'999 | 2'620 | 9.9 | 4'424'845 | 4.2 | 2'744 | 10.3 | 4'533'038 | 4.0 |
| 101'000 – 150'999 | 2'694 | 10.2 | 10'034'260 | 9.6 | 2'862 | 10.8 | 10'165'064 | 8.9 |
| 151'000 – 200'999 | 763 | 2.9 | 7'133'699 | 6.8 | 822 | 3.1 | 7'496'393 | 6.6 |
| 201'000 – 250'999 | 336 | 1.3 | 5'330'327 | 5.1 | 377 | 1.4 | 6'005'933 | 5.3 |
| 251’000 – 300’999 | 203 | 0.8 | 4'629'488 | 4.4 | 189 | 0.7 | 4'176'021 | 3.7 |
| 301'000 – | 606 | 2.3 | 66'224'724 | 63.2 | 686 | 2.6 | 74'460'190 | 65.4 |
| Total | 26'373 | 100.0 | 104'787'847 | 100.0 | 26'589 | 100.0 | 113'815'655 | 100.0 |
Gemeinde Beckenried
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 125 | 5.6 | 0 | 0.0 | 79 | 3.6 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 837 | 37.8 | 176'756 | 2.7 | 834 | 38.0 | 171'781 | 2.2 |
| 51'000 – 80'999 | 615 | 27.7 | 447'708 | 6.9 | 615 | 28.0 | 426'114 | 5.4 |
| 81'000 – 100'999 | 243 | 11.0 | 387'734 | 6.0 | 237 | 10.8 | 377'881 | 4.8 |
| 101'000 – 150'999 | 255 | 11.5 | 950'589 | 14.7 | 267 | 12.2 | 945'781 | 12.1 |
| 151'000 – 200'999 | 61 | 2.8 | 573'593 | 8.9 | 79 | 3.6 | 726'756 | 9.3 |
| 201'000 – 250'999 | 29 | 1.3 | 466'849 | 7.2 | 31 | 1.4 | 497'157 | 6.3 |
| 251’000 – 300’999 | 14 | 0.6 | 319'516 | 4.9 | 14 | 0.6 | 312'061 | 4.0 |
| 301'000 – | 38 | 1.7 | 3'149'119 | 48.7 | 39 | 1.8 | 4'375'810 | 55.9 |
| Total | 2'217 | 100.0 | 6'471'863 | 100.0 | 2'195 | 100.0 | 7'833'340 | 100.0 |
Gemeinde Buochs
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 170 | 5.2 | 0 | 0.0 | 82 | 2.6 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 1'357 | 41.8 | 252'079 | 3.9 | 1'337 | 41.8 | 242'787 | 4.3 |
| 51'000 – 80'999 | 999 | 30.7 | 679'772 | 10.5 | 993 | 31.0 | 657'533 | 11.6 |
| 81'000 – 100'999 | 318 | 9.8 | 504'197 | 7.8 | 343 | 10.7 | 542'963 | 9.6 |
| 101'000 – 150'999 | 268 | 8.2 | 955'291 | 14.7 | 296 | 9.2 | 1'005'892 | 17.7 |
| 151'000 – 200'999 | 72 | 2.2 | 636'011 | 9.8 | 82 | 2.6 | 711'194 | 12.5 |
| 201'000 – 250'999 | 24 | 0.7 | 368'197 | 5.7 | 26 | 0.8 | 419'215 | 7.4 |
| 251’000 – 300’999 | 13 | 0.4 | 298'991 | 4.6 | 12 | 0.4 | 266'628 | 4.7 |
| 301'000 – | 29 | 0.9 | 2'792'864 | 43.1 | 30 | 0.9 | 1'824'413 | 32.2 |
| Total | 3'250 | 100.0 | 6'487'403 | 100.0 | 3'201 | 100.0 | 5'670'626 | 100.0 |
Gemeinde Dallenwil
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| 0 | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 1 – 50'999 | 80 | 7.4 | 0 | 0.0 | 36 | 3.3 | 0 | 0.0 |
| 51'000 – 80'999 | 479 | 44.6 | 70'649 | 5.9 | 503 | 46.7 | 66'284 | 5.4 |
| 81'000 – 100'999 | 288 | 26.8 | 182'386 | 15.1 | 316 | 29.4 | 190'337 | 15.6 |
| 101'000 – 150'999 | 108 | 10.0 | 168'086 | 13.9 | 84 | 7.8 | 125'983 | 10.3 |
| 151'000 – 200'999 | 88 | 8.2 | 300'298 | 24.9 | 108 | 10.0 | 360'575 | 29.5 |
| 201'000 – 250'999 | 23 | 2.1 | 199'344 | 16.5 | 14 | 1.3 | 115'491 | 9.5 |
| 251’000 – 300’999 | 2 | 0.2 | 27'178 | 2.3 | 6 | 0.6 | 88'296 | 7.2 |
| 301'000 – | 2 | 0.2 | 44'096 | 3.7 | 2 | 0.2 | 43'696 | 3.6 |
| 301’000 – | 5 | 0.5 | 213'620 | 17.7 | 7 | 0.7 | 231'154 | 18.9 |
| Total | 1'075 | 100.0 | 1'205'657 | 100.0 | 1'076 | 100.0 | 1'221'817 | 100.0 |
Gemeinde Emmetten
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 69 | 6.7 | 0 | 0.0 | 34 | 3.4 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 430 | 41.6 | 102'218 | 4.4 | 417 | 41.8 | 100'179 | 3.7 |
| 51'000 – 80'999 | 302 | 29.2 | 207'247 | 9.0 | 291 | 29.2 | 201'973 | 7.5 |
| 81'000 – 100'999 | 88 | 8.5 | 166'172 | 7.2 | 92 | 9.2 | 154'747 | 5.7 |
| 101'000 – 150'999 | 84 | 8.1 | 294'383 | 12.7 | 94 | 9.4 | 335'011 | 12.4 |
| 151'000 – 200'999 | 28 | 2.7 | 272'678 | 11.8 | 27 | 2.7 | 250'682 | 9.3 |
| 201'000 – 250'999 | 12 | 1.2 | 192'420 | 8.3 | 14 | 1.4 | 224'549 | 8.3 |
| 251’000 – 300’999 | 5 | 0.5 | 104'244 | 4.5 | 9 | 0.9 | 200'481 | 7.4 |
| 301'000 – | 15 | 1.5 | 970'821 | 42.0 | 20 | 2.0 | 1'226'932 | 45.5 |
| Total | 1'033 | 100.0 | 2'310'182 | 100.0 | 998 | 100.0 | 2'694'554 | 100.0 |
Gemeinde Ennetbürgen
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 159 | 5.1 | 0 | 0.0 | 104 | 3.4 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 1'098 | 35.5 | 229'389 | 1.5 | 1'059 | 34.4 | 215'872 | 1.4 |
| 51'000 – 80'999 | 845 | 27.3 | 608'901 | 4.0 | 853 | 27.7 | 598'141 | 3.9 |
| 81'000 – 100'999 | 314 | 10.2 | 551'947 | 3.6 | 341 | 11.1 | 568'049 | 3.7 |
| 101'000 – 150'999 | 379 | 12.3 | 1'468'464 | 9.5 | 400 | 13.0 | 1'449'826 | 9.5 |
| 151'000 – 200'999 | 118 | 3.8 | 1'070'747 | 7.0 | 125 | 4.1 | 1'143'963 | 7.5 |
| 201'000 – 250'999 | 51 | 1.7 | 788'498 | 5.1 | 69 | 2.2 | 1'064'449 | 7.0 |
| 251’000 – 300’999 | 35 | 1.1 | 798'228 | 5.2 | 26 | 0.8 | 582'002 | 3.8 |
| 301'000 – | 91 | 2.9 | 9'884'573 | 64.2 | 102 | 3.3 | 9'680'529 | 63.3 |
| Total | 3'090 | 100.0 | 15'400'748 | 100.0 | 3'079 | 100.0 | 15'302'831 | 100.0 |
Gemeinde Ennetmoos
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 70 | 5.3 | 0 | 0.0 | 50 | 3.9 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 536 | 40.9 | 77'548 | 3.6 | 512 | 39.5 | 76'108 | 3.5 |
| 51'000 – 80'999 | 408 | 31.2 | 260'901 | 12.0 | 434 | 33.5 | 274'595 | 12.8 |
| 81'000 – 100'999 | 119 | 9.1 | 200'943 | 9.3 | 120 | 9.3 | 200'939 | 9.4 |
| 101'000 – 150'999 | 116 | 8.9 | 402'875 | 18.6 | 124 | 9.6 | 432'621 | 20.1 |
| 151'000 – 200'999 | 29 | 2.2 | 265'559 | 12.3 | 25 | 1.9 | 216'748 | 10.1 |
| 201'000 – 250'999 | 11 | 0.8 | 178'126 | 8.2 | 9 | 0.7 | 139'849 | 6.5 |
| 251’000 – 300’999 | 7 | 0.5 | 167'080 | 7.7 | 6 | 0.5 | 131'496 | 6.1 |
| 301'000 – | 13 | 1.0 | 614'490 | 28.3 | 16 | 1.2 | 674'738 | 31.4 |
| Total | 1'309 | 100.0 | 2'167'523 | 100.0 | 1'296 | 100.0 | 2'147'094 | 100.0 |
Gemeinde Hergiswil
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 241 | 6.5 | 0 | 0.0 | 153 | 4.0 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 1'143 | 30.9 | 220'311 | 0.5 | 1'183 | 31.2 | 203'092 | 0.4 |
| 51'000 – 80'999 | 935 | 25.3 | 733'620 | 1.7 | 952 | 25.1 | 734'132 | 1.4 |
| 81'000 – 100'999 | 352 | 9.5 | 672'918 | 1.5 | 403 | 10.6 | 733'908 | 1.4 |
| 101'000 – 150'999 | 440 | 11.9 | 1'806'785 | 4.1 | 445 | 11.8 | 1'730'943 | 3.4 |
| 151'000 – 200'999 | 175 | 4.7 | 1'750'004 | 3.9 | 188 | 5.0 | 1'806'277 | 3.5 |
| 201'000 – 250'999 | 96 | 2.6 | 1'519'265 | 3.4 | 111 | 2.9 | 1'825'435 | 3.6 |
| 251’000 – 300’999 | 59 | 1.6 | 1'336'949 | 3.0 | 64 | 1.7 | 1'397'361 | 2.7 |
| 301'000 – | 253 | 6.8 | 36'312'270 | 81.9 | 287 | 7.6 | 42'616'116 | 83.5 |
| Total | 3'694 | 100.0 | 44'352'122 | 100.0 | 3'786 | 100.0 | 51'047'264 | 100.0 |
Gemeinde Oberdorf
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 95 | 5.6 | 0 | 0.0 | 62 | 3.5 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 666 | 39.5 | 97'576 | 4.2 | 740 | 41.2 | 100'079 | 4.2 |
| 51'000 – 80'999 | 516 | 30.6 | 343'292 | 14.7 | 559 | 31.1 | 357'708 | 14.9 |
| 81'000 – 100'999 | 184 | 10.9 | 291'201 | 12.5 | 193 | 10.7 | 309'907 | 12.9 |
| 101'000 – 150'999 | 173 | 10.3 | 575'441 | 24.7 | 177 | 9.9 | 567'415 | 23.6 |
| 151'000 – 200'999 | 25 | 1.5 | 220'215 | 9.4 | 34 | 1.9 | 297'384 | 12.4 |
| 201'000 – 250'999 | 13 | 0.8 | 208'306 | 8.9 | 15 | 0.8 | 233'679 | 9.7 |
| 251’000 – 300’999 | 4 | 0.2 | 90'658 | 3.9 | 8 | 0.4 | 183'459 | 7.6 |
| 301'000 – | 11 | 0.7 | 506'082 | 21.7 | 8 | 0.4 | 349'916 | 14.6 |
| Total | 1'687 | 100.0 | 2'332'769 | 100.0 | 1'796 | 100.0 | 2'399'547 | 100.0 |
Gemeinde Stans
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 304 | 6.4 | 0 | 0.0 | 190 | 3.8 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 1'836 | 38.5 | 263'292 | 2.8 | 1'978 | 40.0 | 266'973 | 2.6 |
| 51'000 – 80'999 | 1'377 | 28.9 | 982'586 | 10.3 | 1'444 | 29.2 | 980'300 | 9.6 |
| 81'000 – 100'999 | 513 | 10.8 | 830'406 | 8.7 | 545 | 11.0 | 872'963 | 8.6 |
| 101'000 – 150'999 | 483 | 10.1 | 1'727'996 | 18.1 | 508 | 10.3 | 1'744'817 | 17.1 |
| 151'000 – 200'999 | 116 | 2.4 | 1'046'133 | 11.0 | 140 | 2.8 | 1'201'312 | 11.8 |
| 201'000 – 250'999 | 49 | 1.0 | 784'393 | 8.2 | 48 | 1.0 | 740'440 | 7.3 |
| 251’000 – 300’999 | 37 | 0.8 | 867'412 | 9.1 | 21 | 0.4 | 455'070 | 4.5 |
| 301'000 – | 56 | 1.2 | 3'043'012 | 31.9 | 70 | 1.4 | 3'945'885 | 38.7 |
| Total | 4'771 | 100.0 | 9'545'230 | 100.0 | 4'944 | 100.0 | 10'207'757 | 100.0 |
Gemeinde Stansstad
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 166 | 5.4 | 0 | 0.0 | 91 | 3.0 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 1'182 | 38.6 | 199'582 | 1.5 | 1'190 | 39.0 | 212'838 | 1.5 |
| 51'000 – 80'999 | 833 | 27.2 | 600'029 | 4.5 | 859 | 28.2 | 612'296 | 4.4 |
| 81'000 – 100'999 | 283 | 9.2 | 502'929 | 3.7 | 292 | 9.6 | 503'201 | 3.6 |
| 101'000 – 150'999 | 338 | 11.0 | 1'328'332 | 9.9 | 357 | 11.7 | 1'343'798 | 9.6 |
| 151'000 – 200'999 | 100 | 3.3 | 950'281 | 7.1 | 91 | 3.0 | 880'397 | 6.3 |
| 201'000 – 250'999 | 42 | 1.4 | 680'257 | 5.1 | 41 | 1.3 | 653'440 | 4.7 |
| 251’000 – 300’999 | 26 | 0.8 | 577'680 | 4.3 | 26 | 0.9 | 582'864 | 4.2 |
| 301'000 – | 92 | 3.0 | 8'592'896 | 64.0 | 102 | 3.3 | 9'165'301 | 65.7 |
| Total | 3'062 | 100.0 | 13'431'986 | 100.0 | 3'049 | 100.0 | 13'954'134 | 100.0 |
Gemeinde Wolfenschiessen
Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens
| Jahr | Steuerperiode 2022 | Steuerperiode 2023 | ||||||
| Natürliche Personen | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | Steuerpflichtige | Einkommenssteuer- betrag | ||||
| Steuerbares Einkommen | Anzahl | % | CHF | % | Anzahl | % | CHF | % |
| 0 | 56 | 4.7 | 0 | 0.0 | 42 | 3.6 | 0 | 0.0 |
| 1 – 50'999 | 601 | 50.7 | 72'128 | 6.7 | 571 | 48.8 | 80'732 | 6.0 |
| 51'000 – 80'999 | 333 | 28.1 | 202'533 | 18.7 | 346 | 29.6 | 209'162 | 15.6 |
| 81'000 – 100'999 | 98 | 8.3 | 148'313 | 13.7 | 94 | 8.0 | 142'498 | 10.7 |
| 101'000 – 150'999 | 70 | 5.9 | 223'805 | 20.7 | 86 | 7.4 | 248'384 | 18.6 |
| 151'000 – 200'999 | 16 | 1.4 | 149'134 | 13.8 | 17 | 1.5 | 146'191 | 10.9 |
| 201'000 – 250'999 | 7 | 0.6 | 116'839 | 10.8 | 7 | 0.6 | 119'424 | 8.9 |
| 251’000 – 300’999 | 1 | 0.1 | 24'635 | 2.3 | 1 | 0.1 | 20'904 | 1.6 |
| 301'000 – | 3 | 0.3 | 144'976 | 13.4 | 5 | 0.4 | 369'396 | 27.6 |
| Total | 1'185 | 100.0 | 1'082'363 | 100.0 | 1'169 | 100.0 | 1'336'691 | 100.0 |
Kennzahlen
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Veränderung zum Vorjahr | |
| Leistungsauftrag | ||||||
| Leistungsauftrag per 1. Januar | 63'336'100 | 64'220'500 | 65'594'500 | 68'101'400 | 70'772'500 | 3.9% |
| Zunahme Leistungsauftrag Verwaltung | 1'135'400 | 1'149'000 | 1'190'000 | 994'000 | 1'826'900 | 83.8% |
| Rückgabe Leistungsauftrag Verwaltung | -23'000 | -100'000 | 0 | -74'000 | -276'000 | 273.0% |
| Zunahme Leistungsauftrag Schulen | 0 | 37'500 | 333'000 | 220'000 | 494'900 | 125.0% |
| Rückgabe Leistungsauftrag Schulen | -228'000 | -192'000 | 0 | 0 | 0 | 0.0% |
| Anpassung Lohnsumme | 0 | 479'500 | 983'900 | 1'531'000 | 423'000 | -72.4% |
| Leistungsauftrag per 31. Dezember | 64'220'500 | 65'594'500 | 68'101'400 | 70'772'400 | 73'241'300 | 3.5% |
| Personalbestand 1 | ||||||
| Anzahl Vollzeitstellen 2 | 592 | 617 | 634 | 647 | 679 | 4.9% |
| Anzahl Mitarbeitende 2 | 825 | 854 | 884 | 900 | 937 | 4.1% |
| Frauenanteil | 56.0% | 57.0% | 59.0% | 60.0% | 60.0% | 0.0% |
| Anzahl Lernende | 22 | 18 | 17 | 20 | 19 | -5.0% |
| Pensum 80–100% | 54.8% | 55.0% | 53.0% | 53.0% | 54.0% | 1.9% |
| Pensum 50–79% | 20.9% | 22.0% | 24.0% | 24.0% | 24.0% | 0.0% |
| Pensum < 50 % | 24.4% | 23.0% | 23.0% | 23.0% | 22.0% | -4.3% |
| Personalfluktuation und -mutation | ||||||
| Eintritte2 | 116 | 123 | 120 | 110 | 114 | 3.6% |
| Austritte2 | 65 | 87 | 97 | 87 | 69 | -20.7% |
| Mutationen | 291 | 440 | 444 | 383 | 468 | 22.2% |
| Brutto-Fluktuationsrate2 (Total Austritte) | 7.3% | 9.2% | 10.0% | 8.8% | 6.8% | -22.7% |
| Netto-Fluktuationsrate2 (freiwillige Austritte) | 5.3% | 6.8% | 8.0% | 6.0% | 5.9% | -2.0% |
| Weitere Indikatoren | ||||||
| Absenzen infolge Krankheit (Tage / FTE3) | 8 | 10 | 8 | 8 | 9 | 12.8% |
| Absenzen infolge Unfall (Tage / FTE3) | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 5.5% |
| Anzahl erstellte Lohnausweise | k.A. | k.A. | k.A | 1'943 | 1'920 | -1.2% |
| Anzahl Bewerbungen | 1'851 | 2'007 | 1'876 | 2'501 | 2'776 | 11.0% |
| Anzahl Inserate | 192 | 231 | 521 4 | 589 | 659 | 11.9% |
| Anzahl Einwohner pro Vollzeitstelle | 74 | 72 | 71 | 69 | 67 | -2.9% |
| 1 inkl. Verwaltungsangestellte Gerichte / Staatsanwaltschaft 2 nicht mitgezählt: Lernende, Praktikantinnen, Praktikanten, Aushilfen 3 FTE = Abkürzung Full-time Equivalent (Vollzeitstelle) 4 neue elektronische Zählart | ||||||
Personalbestand
Altersstruktur: Mitarbeitende nach Altersstufen
Entwicklung Fluktuationsraten
Höhe der jährlichen Leistungsaufträge
| Finanzdirektion | Beschluss des Regierungsrats | Antwort | ||
| Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027 | Nr. 255 vom 15. April 2025 | Ausführliche Beantwortung Fragebogen. Kostenverlagerungen auf die Kantone werden abgelehnt, ebenfalls höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule. | ||
| Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen | Nr. 256 vom 15. April 2025 | Grundsätzliche Zustimmung | ||
| Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika für eine erleichterte Umsetzung von FATCA nach Modell 1 (FATCA-Abkommen M1) sowie zum Entwurf für ein Bundesgesetz (FATCA-Gesetz M1) und eine Verordnung (FATCA-Verordnung M1) über die Umsetzung des FATCA-Abkommens M1 | Nr. 356 vom 10. Juni 2025 | Zustimmung zur Mustervernehmlassung der SSK | ||
| Aktualisierung des Kreisschreibens Nr. 18 der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a | Nr. 387 vom 17. Juni 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV); Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Report (GIR) | Nr. 448 vom 1. Juli 2025 | Zustimmung | ||
| Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO) betreffend Rückversicherungsvermittlung und Sanierungsrecht | Nr. 545 vom 2. September 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrats zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission) | Nr. 578 vom 16. September 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; Antrag auf diverse Anpassungen und Ergänzungen in den Detailbestimmungen. Das Fehlverhalten einer einzelnen Grossbank soll nicht generell die Regeln für kleinere Banken verschärfen. | ||
| Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen | Nr. 579 vom 16. September 2025 | Zustimmung | ||
| Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026 | Nr. 641 vom 14. Oktober 2025 | Zustimmung | ||
| Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten ab 2027 | Nr. 673 vom 28. Oktober 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; vor dem ersten Datenaustausch muss nochmal geprüft werden, ob die neuen Partnerstaaten die Vorgaben nunmehr einhalten (insb. Vertraulichkeit und Datensicherheit). | ||
| Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken) | Nr. 697 vom 18. November 2025 | Die Vorlage wird eher kritisch beurteilt. Das Regulierungspaket wird als sehr weitgehend erachtet. Antrag auf einige Verbesserungsvorschläge. |
| Stand: 31. Dezember 2025 |
| BD R1: Das Gesamtverkehrskonzept ist weiterentwickelt und wird durchschnittlich alle vier Jahre einem Monitoring unterzogen; erstmals 2025. |
| Der Auftrag für das erste Monitoring ist im Berichtsjahr erteilt worden. Der Abschluss erfolgt im Jahr 2026. |
| BD R2: Das Vorprojekt für die Entlastungsstrasse Stans West inkl. flankierende Massnahmen ist bis 2028 erstellt und zur Eingabe in das 6. Agglomerationsprogramm vorbereitet. |
| Das Massnahmenblatt für das Agglomerationsprogramm ist erstellt und eingereicht worden. Es wurden zwei Varianten für die Linienführung erarbeitet. In der ersten Jahreshälfte 2026 findet die Abschlusssitzung des runden Tischs statt. Anschliessend wird dem Regierungsrat die Linienführung zum Entscheid vorgelegt (Antrag an den Landrat: Richtplananpassung und Planungskredit). |
| BD R3: Der Ausbau der Kantonsstrasse zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Beckenried mit Erstellung eines Radweges zwischen Buochs und Beckenried ist gestartet. |
| Das Vorprojekt wurde als A-Massnahme im Agglomerationsprogramm eingegeben und der Objektkredit wurde vom Stimmvolk angenommen. |
| BD R4: Das Projekt für die Sanierung der Wiesenbergstrasse (Bauetappen 4 und 5) ist erstellt und mit der Sanierung wurde begonnen. |
| Die Sanierung der Wiesenbergstrasse (Etappen 2 und 3) wurde per Ende 2025 bis zum Weiler Wiesenberg weitgehend abgeschlossen. Einzelne Schlussarbeiten erfolgen unter Betrieb im ersten Halbjahr 2026. Der Variantenentscheid für die Sanierung der Strasse ab dem Weiler Wiesenberg bis Wirzweli (Etappen 4 und 5) wurde vom Regierungsrat im Dezember 2025 verabschiedet und der Auftrag zur Ausarbeitung des Generellen Projekts erteilt. |
| BD R5: Die Planungen unter der Federführung des ASTRA zum Knoten Kreuzstrasse sind abgeschlossen. |
| Die Projektstudie des Bundesamts für Strassen (ASTRA) hat die Notwendigkeit des Ausbaus aufgezeigt. In einem nächsten Schritt erarbeitet das ASTRA eine vertiefte Varianten-/Machbarkeitsstudie für eine Bestvariante einschliesslich einer Kostenschätzung. Diese sollte bis zur zweiten Jahreshälfte 2026 vorliegen. |
| BD R6: Der öffentliche Verkehr wird nachfragegerecht und in Etappen ausgebaut. |
| Die im Fahrplan 2025 eingeführten punktuellen Verdichtungen des Busangebots im Raum Stans – Ennetbürgen – Buochs haben sich bewährt. Die Nachfrage nach öV-Leistungen ist im Berichtsjahr erneut deutlich angestiegen. Das Jahr war geprägt durch die planerischen Vorbereitungen für die Einführung des Halbstundentakts nach Engelberg im Dezember 2026. Weiter konnte das Projekt Busdrehscheibe Kreuzstrasse im Agglomerationsprogramm eingereicht werden. |
| BD R7: Der Veloverkehr wird mit einem nachfragegerecht ausgebauten Velowegnetz gefördert. |
| Der Baustart für den kombinierten Velo- und Gehweg zwischen Oberdorf und Büren erfolgt im dritten Quartal des Jahres 2026. Die Schwachstellenanalyse Veloverkehr ist im Rahmen des Agglomerationsprogramms eingereicht worden. |
| BD R8: Bis 2028 wird eine umfassende Benchmarkanalyse zur Verkehrssicherheit auf dem Kantonsstrassennetz erstellt, daraus werden Massnahmen abgeleitet und erste Massnahmen sind umgesetzt. |
| Aufgrund der personellen Wechsel beim Amt für Mobilität im Jahr 2025 können die Arbeiten erst im Jahr 2026 aufgenommen werden. |
| BD R9: Betriebs- und Gestaltungskonzepte (BGK) für die Ortsdurchfahrten sind in den Gemeinden Ennetmoos, Hergiswil, Ennetbürgen und Wolfenschiessen gemäss Prioritätenliste in Ausarbeitung und in der Gemeinde Buochs realisiert. |
| Die umfassende Umgestaltung und Instandsetzung der Ortsdurchfahrt Buochs befindet sich in der Ausführung. Beim BGK Ennetmoos St. Jakob konnten die Einwendungsverhandlungen abgeschlossen werden. Der Regierungsrat hat das Generelle Pr+D40ojekt im Dezember 2025 zuhanden des Landrats verabschiedet. Für das BGK Ennetbürgen ist der Abschluss der Studie erfolgt und mit jener für Wolfenschiessen wurde begonnen. Die Erarbeitung des BGK Hergiswil muss aufgrund des erweiterten Perimeters neu ausgeschrieben werden und startet in der zweiten Jahreshälfte 2026. |
| BD R10: Das Amt für Mobilität ist in wichtigen Gremien national und regional aktiv integriert (laufendes strategisches und operatives Ziel). |
| Die Einsitznahme in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen ist wegen des Wechsels des Amtsleiters nicht erfolgt und wird im Folgejahr neu geprüft. |
| BD R11: Die technische und rechtliche Machbarkeit von Photovoltaik-Anlagen auf kantonalen Liegenschaften wird überprüft und wo sinnvoll umgesetzt. |
| Die Grundlagen für die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen auf kantonalen Gebäuden sind in Zusammenarbeit mit der Landwirtschafts- und Umweltdirektion (LUD) erstellt worden. Aufgrund des neuen Strommarktgesetzes müssen diese allerdings nochmals überprüft werden. |
| BD R12: Das Hochbauamt berücksichtigt die Nachhaltigkeit bei grösseren Beschaffungen. |
| Es sind Nachhaltigkeitskriterien erarbeitet worden, die bei Beschaffungen des Hochbauamts zur Anwendung kommen. Im Verlauf des Jahres 2025 wurden erste Erfahrungen gesammelt. |
| BD R13: Bei Sanierungen fliessen die Erkenntnisse aus der Energiebuchhaltung in die Bauprojekte ein. |
| Dieser Prozess konnte etabliert werden und die Auswertungen sowie Erkenntnisse aus der von der Landwirtschafts- und Umweltdirektion (LUD) geführten Energiebuchhaltung fliessen in die Bauprojekte des Hochbauamts ein. |
| BD R14: Im Rahmen der Immobilienstrategie (imos) werden die eigenen Verwaltungsliegenschaften bezüglich optimaler Nutzung und Dichte überprüft, erfasst und in einem Verdichtungskonzept aufgeführt. |
| Die Immobilienstrategie des Kantons Nidwalden befindet sich in Erarbeitung; der Abschluss ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Zudem soll jährlich eine Liegenschaft auf die Verdichtung und optimale Nutzung hin überprüft werden. Im Jahr 2025 wurde mit dieser Prüfung für die Heilpädagogische Schule (HPS) erfolgreich gestartet. |
| BD R15: Evaluation/Weiterentwicklung und Einführung einer neuen Immobiliensoftware für die Bewirtschaftung und Planung (z.B. digitale Plattform). |
| Mit dem Neubauprojekt Dreifachsporthalle der Kantonalen Mittelschule wird erstmals die digitale Plattform für Baumanagement smino genutzt. In den frühen Planungsphasen erwies sich die Plattform als wertvolles Instrument für den Austausch zwischen den beteiligten Planern. Aussagekräftige Erfahrungswerte werden jedoch erst in der anstehenden Ausführungsphase sowie nach Abschluss des Projekts vorliegen. Im Weiteren erfuhr die vom Hochbauamt genutzte Software für die langfristige Planung der Immobilien mit der neuen Version Stratus 7.x eine Aktualisierung. |
| BD R16: Attraktive Arbeitsplätze: Raumstandards werden im Zusammenhang mit der Immobilienstrategie neu definiert. |
| Ein Vorschlag für neue Raumstandards, welche Homeoffice und neue Arbeitsformen berücksichtigen, ist erarbeitet und dem Regierungsrat an seiner Klausursitzung im November unterbreitet worden. Die Verabschiedung ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Standards dienen zukünftig als Basis für die Planung und Gestaltung der Büroräumlichkeiten. |
| BD R17: Drei bis fünf Gemeinden (Zentrums- und Agglomerationsgemeinden) verfügen über ein Siedlungsleitbild, welches eine markante, qualitätvolle Innenentwicklung auf geeigneten Flächen vorsieht. Markant heisst, dass auf mindestens einem Viertel der Wohnzonenflächen eine Zunahme von mindestens drei Metern der Gesamthöhe vorgesehen ist. |
| Für die Gemeinden wurde eine kantonale Arbeitshilfe als gut verständliche und motivierende Vorgabe für die Erarbeitung von Siedlungsleitbildern (SLB) erstellt. Bereits vor Erstellung der Arbeitshilfe verfügte Stans über ein SLB, das den Vorgaben des Richtplans entsprach. Aktuell überarbeitet Stans dieses SLB. Die Gemeinden Buochs, Ennetbürgen, Ennetmoos und Stansstad haben den Prozess gestartet. Es kann davon ausgegangen werden, dass mindestens diese fünf Gemeinden im Jahr 2026 ihre Entwürfe zur Vorprüfung einreichen werden. Neben der Innenentwicklung mit zusätzlichen Gebäudehöhen fallen diverse weitere Aspekte der Siedlungsqualität in Betracht, die entwickelt und geschärft werden sollen. |
| BD R18: Ein Konzept zur Totalrevision des Richtplans ist erarbeitet und vom Regierungsrat verabschiedet sowie der Prozess themenweise gestartet. |
| Die Überführung der Hauptkarte ins minimale Geodatenmodell des Bundes ist weitgehend abgeschlossen. Eine umfassende Sichtung der Mängel und aktualisierungsbedürftigen Teile des gegenwärtigen Richtplantextes ist für 2026 vorgesehen. Einzelne Themen befinden sich bereits in Bearbeitung: 5. Etappe Cholwald, Revitalisierungsplanung Gewässer und erneuerbare Energien. |
| BD R19: Die Voraussetzungen für ein kantonales Bauamt mit einer freiwilligen Delegation des Baubewilligungsprozesses durch die Gemeinden werden im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsprozess zur Einführung der RPG2 Revision geschaffen. |
| Eine erste Analyse des gesetzgeberischen Anpassungsbedarfs für die Einführung eines kantonalen Bauamts ist erfolgt und es liegen erste informelle Rückmeldungen vor. Der Bericht zuhanden des Regierungsrats wird im Jahr 2026 ausgearbeitet. |
| BD R20: Die digitale Baugesuchsplattform ist mit Unterstützung durch das ILZ gemeinsam mit dem Kanton Obwalden und den Gemeinden eingeführt worden und hat sich etabliert. |
| Die Grundlagen sind in Zusammenarbeit mit dem ILZ, der Baudirektion Obwalden und den Gemeinden erarbeitet worden und das Projekt ist auf Kurs. Es ist geplant, die digitale Baugesuchsplattform nach Einführung der E-ID in Betrieb zu nehmen. |
| BD R21: Massnahmen zur Stärkung der ökologischen Infrastruktur sind in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Korporationen und Organisationen umgesetzt. |
| Die Entwürfe des Gesamtkonzepts Naturschutz und der Fachplanung ökologische Infrastruktur liegen vor. Die Verabschiedung durch den Regierungsrat ist im Jahr 2026 geplant. |
| BD R22: Bestehende Schutzgebiete sind qualitativ aufgewertet. |
| Die Vorbereitungsarbeiten für das Baugesuch zum Moorregenerationsprojekt Gnappiried laufen. Die Eingabe des Baugesuchs ist für das Jahr 2026 vorgesehen. |
Jahr in Zahlen
Weiterentwicklung der Beschaffungsplattform simap.ch
Simap.ch ist die Beschaffungsplattform des Bundes, der bundesnahen Organisationen sowie der Kantone und der Gemeinden. Seit Juli 2024 ist die komplett neu programmierte Plattform in Betrieb. In der Folge mussten sich die Anwender Anfang 2025 registrieren, um simap.ch weiterhin nutzen zu können. Dies erforderte einige Unterstützungsleistungen durch das Direktionssekretariat. Im November konnte mit der Realisierungseinheit 1 die erste wesentliche Weiterentwicklung der Anwendung erfolgreich abgeschlossen werden. Damit wurden bestehende Funktionen optimiert sowie neue eingeführt. Zusätzliche Informationen finden sich unter www.kissimap.ch. Das Direktionssekretariat arbeitet in der Projektsteuerung zur Weiterentwicklung der Plattform mit.
Qualitätsmanagement
Im Verlauf des Jahres 2025 hat es in der Baudirektion einige personelle Wechsel gegeben, besonders im Amt für Mobilität. Die Prozesse und Hilfsmittel aus dem Qualitätsmanagement haben sich nicht nur für die Qualitätssicherung, sondern auch für die Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden als sehr wertvoll erwiesen. Ebenso nutzen die bestehenden Mitarbeitenden die Unterlagen in ihrer täglichen Arbeit. Entsprechend sind die Dokumentationen laufend aktualisiert und optimiert worden, damit ihre Gültigkeit und die kontinuierliche Weiterentwicklung gewährleistet bleiben.
Gesetzgebung
Die aktuell geltende Reklameverordnung stammt aus dem Jahr 1989. Im Rahmen einer Totalrevision wurde diese aktualisiert, neu strukturiert und entschlackt. Zudem sind in der Verordnung nun auch Vorschriften zu politischen sowie leuchtenden bzw. beleuchteten Reklamen enthalten. Die Grundsatznorm ist neu im Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1) verankert. Im Dezember 2025 stimmte der Landrat der entsprechenden Teilrevision des PBG zu. Der Regierungsrat wird die neuen Bestimmungen voraussichtlich im Frühling 2026 in Kraft setzen.
Personelles
Das Direktionssekretariat ist im Verlauf des Berichtsjahres um eine Projektassistenzstelle (50%) erweitert worden. Die Stelle bietet allen Ämtern der Baudirektion bei einzelnen Projekten gezielte Unterstützung und Entlastung.
Strategie und Planung
Totalrevision Strassengesetz
Das Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz, StrG; NG 622.1) aus dem Jahre 1966 wurde einer Totalrevision unterzogen. Es regelt die Planung, den Bau, den Unterhalt, die Benutzung und die Finanzierung von Strassen und Velowegen. Zuständigkeiten und Verfahren wurden klarer und einfacher geregelt sowie den heutigen Gegebenheiten angepasst. Nach wie vor haben sich die Gemeinden an den Strassenbaukosten innerorts sowie an den Kosten für kantonale Velowege zu beteiligen. Der Beitragssatz wird neu pauschal 30% betragen. Das neue Strassengesetz wurde im Berichtsjahr verabschiedet und wird voraussichtlich Mitte 2026 zusammen mit der revidierten Strassenverordnung in Kraft gesetzt.
Stetige Verbesserung des öV-Angebots
Auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wurde das bestehende öV-Angebot um zusätzliche Fahrten zwischen Stans, Bahnhof – Pilatuswerke – Ennetbürgen sowie Stans, Bahnhof – Fadenbrücke ergänzt. Dies hat für Buochs und Ennetbürgen deutlich bessere Anschlüsse auf andere Bus- sowie Bahnlinien in Stans zur Folge. Darüber hinaus wurden einzelne Verbesserungen auf den Linien Wolfenschiessen – Oberrickenbach sowie Stans – Ennetmoos – Sarnen vorgenommen. Im Rahmen des Fahrplanwechsels im Dezember 2025 erfolgten nur kleine Anpassungen.
Rahmenkredite für die Abgeltungen des öV-Angebots
Mit dem Rahmenkredit legt der Landrat die Verkehrslinien fest und stellt die Finanzmittel zur Bestellung des Angebots an öffentlichem Verkehr bereit. Für die Jahre 2025/26 beschloss der Landrat einen Kredit in der Höhe von CHF 13 Mio. Im Berichtsjahr nahmen die Passagierzahlen sowie die Erträge im öffentlichen Verkehr gegenüber den Vorjahren weiter zu. Dies führte dazu, dass die Transportunternehmen günstigere Offerten einreichen konnten. Folglich ist absehbar, dass der Kredit nicht ausgeschöpft wird. Aktuell laufen zusammen mit den Transportunternehmen die Planungen für die Einführung des Halbstundentaktes nach Engelberg und die damit zusammenhängenden Anpassungen beim Busnetz ab Stans. Diese werden als Grundlage für den Rahmenkredit 2027/28 dienen.
Sicherheitsmassnahmen in Obbürgen
Gemeinsam mit der Gemeinde Stansstad wurden mögliche Sicherheitsmassnahmen für den Fussverkehr in Obbürgen vertieft. Die Realisierung startet im Jahr 2026.
Massnahmen im Engelbergertal
Unter der Federführung des Kantons Obwalden wurde im Jahr 2025 die Verkehrsentwicklung im Engelbergertal in den Wintermonaten erneut analysiert, um die verkehrlichen Auswirkungen auf die Nidwaldner Gemeinden sowie allfällige Massnahmen zu prüfen. Insgesamt ist keine wesentliche Erhöhung der Verkehrsmenge zu beobachten bzw. die Überlastungen der Strassen- und Bahnverbindung sind stark wetterabhängig. 2026 ist der Ausbau der Zentralbahn im Engelbergertal vorgesehen. Durch die höheren Zugfrequenzen soll der Strassenverkehr reduziert werden.
Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Ennetmoos St. Jakob
Für die Ausgestaltung der Haltestelle St. Jakob konnten beim Generellen Projekt die Einwendungsverhandlungen abgeschlossen werden. Im Sommer 2025 erfolgte für den Bereich des Ortskerns von St. Jakob eine zweite Auflage des BGK. Da keine neuen Einwendungen eingingen, konnte das bereinigte Projekt dem Landrat überwiesen werden.
Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Ennetbürgen
Die Studie zum BGK konnte zusammen mit der Gemeinde und einem Planungsbüro abgeschlossen werden. Die Lösungsansätze sollen vor allem einen sicheren Verkehrsfluss für alle Nutzenden des Strassenraums gewährleisten. Darüber hinaus wird angestrebt, die Aufenthaltsqualität im Dorfkern von Ennetbürgen zu verbessern. Weiter wird die dringende Sanierung des Dorfbachs vorangetrieben, welcher eingedolt unter der Kantonsstrasse verläuft.
Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Wolfenschiessen
Gemeinsam mit der Gemeinde konnte das BGK begonnen werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den zahlreichen Strasseneinmündungen im Ortskern und der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger entlang der Kantonsstrasse. Die wesentlichen Planungsarbeiten werden im Jahr 2026 erfolgen.
Realisierung
Instandsetzungsprojekte
Mit dem integralen Instandsetzungsprojekt KH3/KH4 Ortsdurchfahrt Buochs werden die Infrastruktur saniert, die Verkehrssicherheit erhöht sowie der Ortskern gestalterisch und betrieblich aufgewertet. Der Baustart erfolgte im Sommer 2025. Für die Anwohnerinnen und Anwohner sind die Bauarbeiten mit starken Einschränkungen und sich immer wieder ändernden Verkehrsführungen verbunden. Daher wurde erstmals ein digitaler Informationsservice für die Anwohnenden genutzt. Die ersten Erfahrungen damit fallen positiv aus, und dieser Service soll auch bei zukünftigen Grossprojekten eingesetzt werden.
Die Bauarbeiten für das Projekt KV7, Dallenwil, Instandsetzung Wiesenbergstrasse, Abschnitte 2 und 3, kamen planmässig voran. Die Hauptarbeiten konnten Ende 2025 abgeschlossen werden. Die Planungen für die Abschnitte 4 und 5 wurden weitergeführt. Der Regierungsrat hat sich im Dezember 2025 für die Variante «Neue Linienführung mit drei Brücken» entschieden.
Dank der Strassenanhebung der KH3 beim Dürrensee Emmetten kann bei Wasserhochstand zukünftig auf eine Notstrasse verzichtet werden. Die Anhebung erfolgt mit drei Schüttungen. Die Vorschüttung wurde 2024 und die erste Hauptschüttung im Herbst 2025 vorgenommen. Die zweite Hauptschüttung ist für den Herbst 2026 vorgesehen, sodass die Bauarbeiten mit dem Belagseinbau voraussichtlich 2027 abgeschlossen werden können.
Die Pilatus Flugzeugwerke sind in den letzten Jahren stark gewachsen und zusätzliche Erweiterungen sind geplant. In der Folge nimmt das Verkehrsaufkommen stetig zu. Daher sind eine Anpassung der Zufahrt zum Areal der Pilatus Flugzeugwerke sowie eine Neudimensionierung der Pilatuskurve (KH4, Stans) notwendig. Die definitive Gesamtgestaltung wie auch die neue behindertengerechte Bushaltestelle wurden zusammen mit den Pilatus Flugzeugwerken in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden geplant. Die öffentliche Auflage und der Baustart erfolgen 2026. Die Hauptarbeiten sollen bis Ende 2027 abgeschlossen werden.
Für die Querung des Flugverkehrs (Taxiways) über die Kantonsstrasse KH4 sind Massnahmen vorgesehen, welche die Sicherheit für den Flug- sowie für den Strassenverkehr erhöhen. Diese werden bis Ende 2026 umgesetzt.
Vervollständigung Radrouten
Das Radroutenkonzept in Nidwalden wird fortlaufend umgesetzt und vervollständigt. Die Planung der Radroutenergänzung schreitet voran.
Das Bauprojekt des kombinierten Fuss- und Velowegs entlang der Kantonsstrasse KH2 zwischen dem Ortsausgang Oberdorf und dem Kreisel Büren befindet sich im Genehmigungsprozess. Der voraussichtliche Baubeschluss erfolgt im Frühling 2026. Der Objektkredit von CHF 4.9 Mio. wurde bereits Ende November 2022 zusammen mit der Behandlung der Einwendungen zum generellen Projekt durch den Landrat beschlossen. Der Start der Bauarbeiten ist für Mitte August 2026 vorgesehen.
Für die Sanierung der Kantonsstrasse KH3, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und den Ausbau des Radwegs vom Knoten Seestrasse bis zur Autofähre Beckenried hat der Landrat im Dezember 2024 einen Objektkredit von CHF 19 Mio. bewilligt. Das Stimmvolk hat dem Objektkredit am 18. Mai 2025 ebenfalls deutlich zugestimmt. Im Sommer 2025 wurde mit den vertieften geologischen Untersuchungen begonnen. Es wird mit dem Baubeginn im Frühling 2028 gerechnet, die Fertigstellung ist für Anfang 2031 geplant.
Parallel zum weiter oben erwähnten BGK für Ennetmoos St. Jakob wurde mit dem Kanton Obwalden eine Studie zum Ausbau der fehlenden Veloinfrastruktur zwischen St. Jakob und Sand/Kerns erstellt. Als Erkenntnis zeigte sich, dass auf dem Abschnitt zwischen der Kantonsgrenze Nidwalden/Obwalden bis zum Weiler St. Jakob ein durchgängiger Fuss- und Veloweg zu realisieren ist. Die beiden Projektteile (Fuss- und Veloweg sowie Ortsdurchfahrt St. Jakob) wurden zwischenzeitlich zu einem Generellen Projekt weiterentwickelt. Für die Umsetzung beantragt der Regierungsrat einen Objektkredit von CHF 4.7 Mio. Die Behandlung im Landrat findet voraussichtlich im Frühling 2026 statt, der Baustart ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
Strasseninspektorat (SIT)
Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des baulichen Unterhalts zahlreiche kleinere Sanierungsprojekte und Reparaturen durchgeführt. Diese umfassten unter anderem den Neubau und die Instandsetzung von Steinschlagnetzen, Belagsarbeiten und die Sanierung von Kunstbauten. Zudem nahm das SIT in der eigenen Werkstatt und Schlosserei Reparaturen und Unterhaltsarbeiten an Fahrzeugen und Maschinen der gesamten kantonalen Verwaltung vor.
Um den Leistungsauftrag auch in Zukunft erfolgreich erfüllen zu können, wurden mehrere technische Neuerungen implementiert. Dazu zählen ein neuer Hochdruckreiniger, ein neues Kommunalfahrzeug für die Trottoirs sowie eine neue Schneefräse.
Herausfordernd bleibt weiterhin der zunehmende Strassenverkehr und in der Folge die steigende Anzahl Unfälle mit Sachbeschädigungen auf den Kantonsstrassen. Es wird laufend daran gearbeitet, die Sicherheit sowie den Unterhalt der Verkehrswege zu verbessern. Hier bietet die digitale Transformation, die auch im Jahr 2025 vorangeschritten ist, Chancen für effizientere Abläufe.
Projektmanagement
Machbarkeitsstudie Landratssaal, Stans
Es ist ein Neustart des Planungswettbewerbs unter Einbezug des neuen Denkmalpflegers erfolgt. Die neu zusammengesetzte Jury hat im Jahr 2025 die Präqualifikation vorgenommen und fünf Planungsteams beauftragt, Architekturvorschläge auszuarbeiten. Das Siegerprojekt wird voraussichtlich im Mai 2026 bekannt gegeben.
Ausbau Dachgeschoss und Instandhaltung Breitenhaus, Buochserstrasse 1, Stans
Die baulichen Massnahmen im historischen Breitenhaus können nach einer rund einjährigen Bauzeit termingerecht abgeschlossen werden. Die Büroräumlichkeiten stehen der Baudirektion ab Ende Februar 2026 wieder zur Verfügung. Das Sanierungskonzept zielte darauf ab, die historische Substanz so weit wie möglich zu erhalten und das Gebäude sicher, funktional und rechtskonform auf die zukünftige Nutzung auszurichten. Es wurden die Statik verbessert, Mängel im Brand- und Arbeitsschutz behoben und die allgemein zugänglichen Räume im Erdgeschoss hindernisfrei ausgestaltet.
Der bewilligte Objektkredit von CHF 2.88 Mio. wird voraussichtlich knapp überschritten; ein Zusatzkredit ist jedoch nicht erforderlich. Die Mehrkosten resultieren hauptsächlich aus unvorhergesehenen Zusatzarbeiten, insbesondere an der Dachkonstruktion.
Instandsetzung Therapiebad Zentrum für Sonderpädagogik, Buochserstrasse 9c, Stans
Im Frühling 2025 konnte die Instandsetzung termingerecht abgeschlossen und das neue Therapiebad dem Zentrum für Sonderpädagogik zur Nutzung übergeben werden. Die ersten Erkenntnisse deuten darauf hin, dass der Energieverbrauch dank der neuen Warmwasseraufbereitung reduziert werden kann. Es besteht allerdings bei der Elektrohauptverteilung noch Optimierungsbedarf. Diese Arbeiten werden Anfang 2026 ausgeführt.
Nachnutzung ehemalige Entsorgungssammelstelle Oberdorf (beim Waffenplatz)
Die Umbauarbeiten starteten im Frühling 2025. Es wurde mit einem Holzbau eine moderne Bürofläche in die bestehende Gebäudehülle eingebaut. Die zahlreichen Absprachen mit dem künftigen Mieter armasuisse waren herausfordernd. Das Gebäude steht ab Anfang 2026 zur Nutzung bereit.
Zwischennutzung und Nutzungs- sowie Flächenstudie Zeughaus, Wilstrasse 1, Oberdorf
Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz verliess die Räumlichkeiten des historischen Zeughauses im Frühsommer 2021. Seit Februar 2022 dient das Gebäude als Unterkunft für Schutzsuchende aus der Ukraine. Diese Zwischennutzung war bis Ende 2025 befristet. Sie wurde vom Regierungsrat um weitere drei Jahre verlängert, sodass sie voraussichtlich bis Ende 2028 andauert.
Im November 2025 wurde dem Regierungsrat eine Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Nutzung des Zeughauses vorgelegt. Nachdem die Schweizer Armee Interesse an Flächen für Co-Working-Arbeitsplätze und Schulungsräume signalisiert hat, wird die Nachnutzung als Weiterbildungszentrum der Armee vertieft geprüft.
Neubau Dreifachsporthalle Kant. Mittelschule, Stans
Das Bauprojekt der Roman Hutter Architektur GmbH (Luzern) konnte im Frühling 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. In der Folge genehmigte der Landrat den Objektkredit im Oktober 2025. Die Volksabstimmung ist für Juni 2026 geplant. Die Fertigstellung der neuen Dreifachsporthalle wird voraussichtlich auf Ende des Jahres 2029 erfolgen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund CHF 27.5 Mio.
Instandhaltung Chemiezimmer und Oblichter Kant. Mittelschule, Stans
Die bestehenden Chemiezimmer wurden auf den neusten technischen Stand gebracht und die festmontierte Möbilierung aufgefrischt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch sämtliche schadhaften Oblichter ersetzt.
Instandsetzung Schliessanlage Kant. Mittelschule, Stans
Die Schliessanlage im Kollegium muss erneuert werden. So galt es, über 400 Zylinder aufzunehmen und das richtige Schliesssystem zu evaluieren, was sich als zeitintensiv herausstellte. Die Ausschreibung für die Beschaffung der neuen Anlage erfolgt Anfang 2026, der Ersatz ist für den Sommer 2026 vorgesehen.
Zwischennutzung Heilpädagogische Werkstätte durch ZSP, Buochserstrasse 9a, Stans
Durch den Auszug der Stiftung Weidli im Frühling 2026 werden grosse Flächen frei. Diese werden in Zukunft vom Zentrum für Sonderpädagogik (ZSP) sowie von der Psychomotorik genutzt. Damit diese Räumlichkeiten pünktlich zum Schulstart 2026/2027 bereitstehen, hat das Hochbauamt bereits im Jahr 2025 umfangreiche Planungsarbeiten vorgenommen.
Umrüstung kantonale Immobilien auf LED
In den kantonseigenen Gebäuden werden die alten Lampen laufend auf LED umgerüstet, meist im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten. Es wurden weitere Etappen realisiert, namentlich in der Kant. Mittelschule, im Kantonsgericht, im Zentrum für Bevölkerungsschutz sowie in der Fischbrutanlage.
Instandsetzung der Pausenräume Kantonsgericht und Schlichtungsbehörde
Die Pausenräume des Kantonsgerichts und der Schlichtungsbehörde wurden erneuert. Dabei kamen insbesondere bei der Schlichtungsbehörde unverhofft schlechte Decken- und Bodenkonstruktionen zum Vorschein. Diese mussten ersetzt werden, was zu einer Kostenüberschreitung führte.
Strategische Planung
Zu den Aufgaben des Hochbauamts gehört auch die langfristige Bedarfsabklärung sowie die strategische Planung der zukünftigen Immobiliennutzung. So wurden im Berichtsjahr die Leitsätze für die Immobilienstrategie erarbeitet und durch den Regierungsrat verabschiedet. Die ersten Erkenntnisse konnten dem Regierungsrat bereits präsentiert werden. Zusätzlich entwickelte das Hochbauamt einen neuen Büroraumstandard. Die Stossrichtung zielt darauf ab, den heutigen Arbeitsplatzformen Rechnung zu tragen. Insbesondere sollen grössere zusammenhängende Flächen geschaffen sowie die entsprechende Sitzungsinfrastruktur bereitgestellt werden.
Landerwerb und Dienstbarkeiten
Das Hochbauamt vertritt den Kanton in Bezug auf die kantonalen Liegenschaften nach innen sowie nach aussen. In diesem Zusammenhang kümmert sich das Amt auch um den Landerwerb für die Realisierung geplanter Infrastrukturprojekte sowie um die Dienstbarkeiten für Durchleitungs- und Durchfahrtsrechte. Im Jahr 2025 wurden folgende wichtige Verträge abgeschlossen:
Richtplanrevisionen und Sachplanverfahren
Erneuerbare Energien
Das Schutz- und Nutzungskonzept erneuerbare Energien aus dem Jahr 2024 soll in den kantonalen Richtplan überführt und dadurch behördenverbindlich werden. Auf der Basis des Konzepts sind derzeit zusätzliche Abklärungen und Ergänzungen im Gang. Die Projektleitung liegt bei der Energiefachstelle (Landwirtschafts- und Umweltdirektion). Der Prozess wird von diversen Fachstellen des Kantons und vom EWN begleitet. Die Richtplananpassung soll 2026 dem Bund zur Vorprüfung eingereicht werden.
Deponie Cholwald
Der KehrichtVerwertungsVerband Nidwalden (KVV Nidwalden) ersuchte den Regierungsrat, die Deponie Cholwald mit einer 5. Deponiefläche für Typ E - Abfälle (stark verschmutzte Abfälle nach Anhang 5 Ziffer 5 Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen [Abfallverordnung; VVEA]) zu erweitern und den kantonalen Richtplan, Koordinationsaufgabe E2-2 Deponie Cholwald, anzupassen. Inzwischen ist die Vorprüfung durch den Bund erfolgt. Aktuell werden einzelne Aufgaben aus dem Vorprüfungsbericht des Bundes vom 7. April 2025 durch das Amt für Umwelt und Energie abgearbeitet und die Unterlagen ergänzt.
Revitalisierungsplanung Seeufer
Der strategische Planungsbericht zur Revitalisierung der Seeufer aus dem Jahr 2022 wurde vom Regierungsrat zuhanden der Aufnahme in den Richtplan verabschiedet. Der entsprechende Anpassungsprozess ist gestartet. Die Unterlagen gehen voraussichtlich im Jahr 2026 an den Bund zur Vorprüfung.
Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone
Acht von elf Gemeinden wiesen im Vergleich zum Vorjahr weniger Gesuche für Bauten ausserhalb der Bauzone auf. In Beckenried, Emmetten, Hergiswil, Oberdorf und Stans zeigten sich grössere Abweichungen. Minimal ist die Abnahme in Dallenwil und Stansstad. Buochs und Ennetmoos verbuchen einen minimalen, Ennetbürgen einen deutlichen Anstieg. In Wolfenschiessen blieben die Zahlen hingegen unverändert.
Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone, auf eine Stabilisierung der Gebäudezahl und bebauten Flächen hinzuwirken. Weiter sind die Zunahme der Gebäude ausserhalb der Bauzone sowie die versiegelten Flächen in der Landwirtschaftszone zu erheben. Seit Oktober 2025 sind die konkreten Vorgaben für die Erhebung bekannt. Bei der Anzahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone zeigt sich in Nidwalden ein stabiles Bild. In den meisten Fällen findet eine Kompensation statt, indem alte Bauten rückgebaut werden. Bei den versiegelten Flächen wird aktuell ein Erhebungswerkzeug entwickelt, um die Veränderungen zu erfassen.
Kommunale Richtplanung
Nachdem alle Gemeinden ihre Nutzungsplanung an das neue Recht angepasst haben, sind sie nun aufgefordert, ihre Siedlungsleitbilder zu überarbeiten. Die bisherigen Leitbilder sind weiterhin im Web-GIS einsehbar. Mittlerweile wurde die Arbeitshilfe Siedlungsleitbild fertiggestellt und veröffentlicht. Sie soll den Gemeinden als Grundlage für die Erarbeitung sowie die Beurteilung ihrer Siedlungsleitbilder dienen. Neu wird der Verkehrsrichtplan im Siedlungsleitbild integriert. Die Gemeinden Ennetmoos und Stansstad haben bereits mit der Ausarbeitung ihrer Siedlungsleitbilder begonnen. Buochs und Ennetbürgen planen, im Jahr 2026 mit der Erarbeitung zu starten. Die Gemeinde Stans führt 2026 eine Teilrevision ihres bestehenden Siedlungsleitbilds durch. Das Siedlungsleitbild Stans wurde 2023 mit der Auflage genehmigt, für die Massnahme S1 (Siedlung) eine vertiefte Analyse zu erstellen. Im Rahmen der Teilrevision werden dafür eine Quartieranalyse und -strategie erarbeitet und die Massnahmen entsprechend angepasst.
Die Vorprüfung zum touristischen Feinkonzept Klewenalp–Stockhütte wurde Ende 2025 abgeschlossen.
Gesetzesanpassung
Im Frühling 2025 fällte der Regierungsrat den Grundsatzentscheid, das Einführungsgesetz zum Raumplanungsgesetz betreffend Mehrwertabgabe (Mehrwertabgabegesetz) anzupassen. Die interne und externe Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf hat bereits stattgefunden. Im Frühling 2026 soll der Bericht zur Vernehmlassung erstellt und die Vorlage zuhanden des Landrats verabschiedet werden.
Nutzungsplanung
Kommunale Nutzungsplanung
Das teilrevidierte Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) sowie der kantonale Richtplan bilden die Ausgangslage für die Überarbeitung der Nutzungsplanung aller Gemeinden. Die Umsetzung des neuen Hüllenmodells ist dabei zentral. Die Revisionen waren bis zum 1. Januar 2025 zu erarbeiten. Die Frist zur Umsetzung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde in verschiedenen Gemeinden bereits in der Vorperiode verlängert.
Die Gesamtrevisionen der Gemeinden Buochs, Ennetbürgen und Oberdorf konnten im Berichtsjahr vom Regierungsrat genehmigt werden. Die Inkraftsetzung durch den Gemeinderat erfolgte in Stans und Wolfenschiessen per 1. Januar 2025, in Buochs per 1. August und 1. Dezember 2025 und in Oberdorf per 1. Januar 2026. Die Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen in Emmetten und Dallenwil befinden sich im Genehmigungsverfahren und die Gemeinde Beckenried hat die Gesamtrevision im 4. Quartal 2025 an der Gemeindeversammlung verabschiedet. Somit haben alle Gemeinden ihre Nutzungsplanungsrevision verabschiedet. Aufgrund der laufenden Bereinigung der zu grossen Bauzonenreserven wurden in den Gemeinden Beckenried und Emmetten Beschwerden gegen die Planungszonen behandelt. Weitere Beschwerdeverfahren wurden im Zusammenhang mit den Nutzungsplanungsrevisionen bearbeitet.
Im Berichtsjahr wurden die Teilrevisionen der Nutzungsplanung Hergiswil, Stans, Stansstad, und Wolfenschiessen vorgeprüft sowie die Teilrevision der Nutzungsplanung Buochs und Hergiswil genehmigt. Mehrere Gemeinden wurden in Fragen der Nutzungsplanung und für Gebietsentwicklungen sowie in Auslegungsfragen zur Anwendung des neuen PBG beraten.
Im Jahr 2025 wurde neben der erwähnten Arbeitshilfe Siedlungsleitbild auch das Merkblatt Solar erarbeitet. Zudem wurden die Praxishilfe zum PBG sowie die Verfahrensübersichten zur Nutzungsplanung veröffentlicht.
Sondernutzungspläne
Die Gestaltungsplanänderung Klein Ledi und der Bebauungsplan Mühle (beide in Hergiswil) wurden genehmigt. Zu den Gestaltungsplänen Bootshafen Buochs, Unter Gwandi Beckenried, Bitzi Ennetbürgen, Rössli Hergiswil und den Bebauungsplänen Harissen, Rotzloch, Fürigen (alle drei in Stansstad) wurden Vorprüfungen oder Voranfragen erstellt. Das Genehmigungsverfahren Gestaltungsplan Hinterhostatt Emmetten wurde aufgrund der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung mit Rückzonungen sistiert. Mehrere Anfragen zu Sondernutzungsplanungen wurden beantwortet. Per Ende 2025 befanden sich fünf Sondernutzungsplanungen im Genehmigungs- oder Vorprüfungsprozess.
Baukoordination
Im Berichtsjahr sind durch die Baukoordination insgesamt 522 Baugesuche im ordentlichen Verfahren sowie zusätzlich 122 sogenannte Sondergeschäfte durch die Gemeindebauämter, die kantonalen Fachstellen und die Baukoordination bearbeitet worden. Zu diesen Sondergeschäften zählen unter anderem Plangenehmigungsverfahren des Bundes, kantonale Mitberichtsverfahren, Beschwerdeverfahren, Projektänderungen, Vorabklärungen, Meldeverfahren für Solaranlagen sowie Brandschutzverfügungen. Insgesamt ist der Arbeitsaufwand innerhalb der Baukoordination im Vergleich zum Jahr 2024 leicht zurückgegangen. Im Jahr 2025 konnten rund 30% aller Baugesuche fristgerecht abgeschlossen werden, während rund 70% erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 35 Tagen erledigt wurden. Dies ist vor allem auf die verspäteten Stellungnahmen der Fachstellen zurückzuführen. Lediglich bei 25% der Gesuche waren fehlende oder unvollständige Unterlagen Ursache der Verzögerung.
Im Jahr 2025 haben unter der Leitung der Baukoordination zwei Bauchefmeetings stattgefunden. An diesen Treffen wurden Referate zu aktuellen Themen gehalten, die für die Gemeindebauämter von besonderer Relevanz sind. Damit wurden ein aktiver Wissenstransfer sowie ein Austausch zwischen der Baudirektion und den Bauämtern gefördert.
Gemdat RUBIN / E-Bau Plattform
Die Koordinationssoftware Gemdat Rubin wird von den Bauämtern der Gemeinden, der kantonalen Baukoordination, den kantonalen Fachstellen sowie teilweise auch von Bundesstellen als Kommunikations- und Ablagetool genutzt. So können die Gesuche und Projekte weitgehend elektronisch koordiniert und bearbeitet werden. Im Jahr 2025 traf sich der Strategieausschuss Gemdat OW/NW zum letzten Mal, unter anderem für die Beratung des Budgets 2026. Die Auflösung des Strategieausschusses erfolgt aufgrund der Neuorganisation der Informatikstrategiekommission (ISK).
Seit Herbst 2025 werden unter der Leitung der ISK Fachgruppen gebildet. In diesen diskutieren Businessanalysten des InformatikLeistungsZentrums Obwalden/Nidwalden (ILZ) sowie kantonale und kommunale Fachpersonen spezifische Informatikthemen. Die von den Fachgruppen erarbeiteten Vorschläge werden der ISK zur Beurteilung vorgelegt. Die Baukoordination gehört dem Fachgremium Bauwesen an.
Der Kanton Nidwalden plant gemeinsam mit dem Kanton Obwalden die Einführung einer elektronischen Baugesuchsplattform (E-Bau). Diese Plattform ist eine Weiterentwicklung des bisherigen elektronischen Arbeitsprozesses in der Anwendung Gemdat RUBIN. Sie wird eine vollständig digitale Abwicklung von Baugesuchen ermöglichen. Im Berichtsjahr fand der offizielle Startschuss des Projekts statt. So wurden im Teilprojekt «Prozesse» in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und den kantonalen Fachstellen die aktuellen Abläufe erhoben (Ist-Zustand) und der Soll-Zustand definiert. Die digitale Baugesuchsplattform soll zukünftig die Baugesuchstellenden wie auch die Behörden spürbar entlasten. Die Einführung der Plattform ist für das vierte Quartal des Jahres 2026 vorgesehen.
Agglomerationsprogramm Nidwalden & Engelberg der 5. Generation
Mitte März 2025 erfolgte die Verabschiedung des Agglomerationsprogramms der 5. Generation (AP 5) durch den Regierungsrat. Auf Basis der strategischen Grundlagen sowie der im Vorfeld erarbeiteten Massnahmen wurde das Programm in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Regionen und den kantonalen Ämtern finalisiert. Ende März 2025 wurde das AP 5 beim Bund zur Prüfung eingereicht.
Ende Juni 2025 fand die Präsentation des AP 5 beim Bund statt. Im Herbst 2025 wurden die Rückfragen der Bundesstellen beantwortet und ergänzende Erläuterungen sowie Unterlagen eingereicht. Im Jahr 2026 wird das eigentliche Prüfverfahren folgen. Es werden die Qualität, Kohärenz und Förderwürdigkeit des Programms beurteilt. Der Beschluss des Bundesrats zum AP 5 wird im ersten Quartal 2027 erwartet. Ab dem Jahr 2028 kann, abhängig vom Entscheid und den zugesprochenen Bundesbeiträgen, mit der Umsetzung der A-Massnahmen (Horizont 2028–2032) begonnen werden.
Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz
Anfang 2025 wurden mit dem Bund neue Programmvereinbarungen abgeschlossen. Dadurch ändern sich die Ansätze der Bundesbeiträge.
Im Berichtsjahr wurden im Stansstaderried bestehende Weiher ausgehoben, um für die Amphibien bessere Laichgebiete zu schaffen. Gleichzeitig wurden an Land Strukturen geschaffen, damit der Landlebensraum ebenfalls aufgewertet wird. In der Stöckmatt, einer national geschützten Trockenwiese oberhalb von Stansstad, wurde Wald ausgelichtet, um den Alpenbock zu fördern. Zudem wurde die Moorregeneration im Gnappiried weitergeplant. Für die Moorlandschaft Oberbauen wurde eine Bestandesaufnahme erstellt, woraus mögliche Massnahmen für die Besucherlenkung abgeleitet werden.
Im Kanton Nidwalden steht in den nächsten Jahren die Kartierung der ungenutzten Quellen an. Dazu waren im Berichtsjahr umfangreiche Vorarbeiten nötig, damit im Jahr 2026 mit der Erhebung begonnen werden kann.
In Wolfenschiessen wurde entlang der Engelbergeraa ein Schlingnattermonitoring durchgeführt. Dies mit erfreulichen Ergebnissen, denn die Schlingnatter konnte an mehreren Stellen nachgewiesen werden.
Im Fachbereich Neobiota wurde das Tigermückenmonitoring ausgeweitet; in Stansstad wurden wenige Tiere nachgewiesen. Auch die Asiatische Hornisse ist in Nidwalden angekommen; in Hergiswil musste ein Nest entfernt werden. Die Fachstelle hat weiter die Erarbeitung des Neophytenkonzepts gestartet.
Für die Förderung der Biodiversität unterstützte die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz wiederum den Erwerb von Wildsträuchern. Die Resonanz fiel sehr positiv aus. Es gingen rund 140 Bestellungen ein, knapp 850 Wildsträucher konnten gratis abgegeben werden.
In der Gemeinde Ennetmoos wurde die erste Impuls-Landschaftsberatung erfolgreich durchgeführt. Impuls-Landschaftsberatungen zeigen auf, wie die Landschaftsqualität gesichert und gestärkt werden kann. Sie werden vom Bundesamt für Umwelt mitfinanziert.
Im Rahmen des Projekts «Ökologische Infrastruktur» wurden erste Massnahmen umgesetzt und mitfinanziert. Die externe Vernehmlassung wird im Jahr 2026 erfolgen.
Als Teil des Vollzugs des Artenschutzes, des Biotopschutzes und des Landschaftsschutzes wurden im Berichtsjahr Stellungnahmen oder Mitberichte zu 210 Bauprojekten erstellt. Zusätzlich wurden Dutzende Voranfragen bearbeitet. Zuhanden anderer Amtsstellen und des Bundes wurden rund 20 Stellungnahmen zu Vernehmlassungen verfasst.
Kommission für Natur- und Landschaftsschutz
Als beratende Instanz nahm die Kommission für Natur- und Landschaftsschutz zu 38 Geschäften Stellung. Dabei handelt es sich um Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie Voranfragen von Bauherrschaften, Planenden und Behörden. Neben privaten Bauvorhaben wurden auch zu Geschäften von öffentlichem Interesse, etwa zur Instandsetzung der Wiesenbergstrasse (Bauetappen 4 und 5) oder zum touristischen Feinkonzept Klewenalp-Stockhütte, Rückmeldungen gegeben.
Vermessung
Auch im Jahr 2025 konnte die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung (AV) im Kanton Nidwalden unter Leitung des Nachführungsgeometers Andreas Sidler umgesetzt werden. Die Arbeiten wurden termingerecht durchgeführt und die Daten sind auf einem aktuellen Stand. Bei wichtigen Bauvorhaben, beispielsweise Neubauten, wird der bewilligte Zustand zudem bereits als «projektierte Baute» erfasst. Die Daten der AV werden weiterhin nach dem Mehrgenerationenprinzip gesichert und dezentral aufbewahrt.
In der AV wurde 2025 an folgenden Operaten gearbeitet:
Geoinformation
Im Jahr 2025 war der Kanton Nidwalden Gastgeber der kantonalen Konferenz der Geoinformations- und Katasterstellen. Rund 75 Vertreterinnen und Vertreter aus allen Kantonen nahmen an der Jahresversammlung vom 11. und 12. September 2025 in Emmetten teil. Dieser Anlass fiel zusammen mit dem Jubiläum zu «25 Jahre digitale amtliche Vermessung», die der Kanton Nidwalden im Jahr 2000 als erster Kanton flächendeckend realisiert hatte. Neben einem reichhaltigen Fachprogramm stand auch die Vertiefung der interkantonalen Zusammenarbeit im Fokus. Abgerundet wurde die zweitägige Veranstaltung mit einer Bergwanderung unter fachkundiger Leitung des Amts für Raumentwicklung.
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)
Im Berichtsjahr standen im Bereich des ÖREB-Katasters die technische Konsolidierung sowie die prozessuale Effizienzsteigerung im Vordergrund. Durch die Stabilisierung der Auswerteprozesse konnte die Zuverlässigkeit bei komplexen Abfragen bzw. grossen Parzellen massiv erhöht werden. Ein wesentlicher Erfolg war die Bereinigung der beitragsrelevanten Pendenzen im Oktober 2025 in enger Abstimmung mit swisstopo.
Im Kanton Nidwalden wurde zudem die inhaltliche Weiterentwicklung einzelner Themen vorangetrieben. Hervorzuheben ist die Integration bzw. Weiterbearbeitung rund um geschützte Kulturobjekte. Die längerfristige Betriebssicherheit der Software-Kernkomponenten des Katasters wurde durch den neuen Wartungsvertrag per Anfang 2025 sichergestellt.
Es wurden im Jahr 2025 30 Revisionen und fünf laufende Änderungen an kantonalen und kommunalen ÖREB-Themen verzeichnet und im Kataster nachgeführt. Es wurden rund 11'200 Aufrufe der ÖREB-Anwendung getätigt, sowie 9'900 Auswertungen und 14'500 PDF-Auszüge generiert.
Geoinformation / GIS Daten AG
Im Jahr 2025 gingen für den Kanton Nidwalden 582 Datenbestellungen ein (davon 285 gebührenpflichtig). Per Ende 2025 sind auf der Aggregationsinfrastruktur (geodienste.ch) insgesamt 53 Accounts für den Datendownload eingerichtet.
Die GIS Daten AG unterstützte die kantonalen Fachstellen und Gemeinden bei der Bewirtschaftung und Publikation von Geobasisdaten. Darüber hinaus prägten folgende Vorhaben und Projekte das Jahr:
| Vollzeitstellen Ende Jahr | 2024 | 2025 |
| besetzt | besetzt | |
| Direktionssekretariat | 3.2 | 4.4 |
| Amt für Mobilität | 21.3 | 25.4 |
| Hochbauamt | 13.7 | 13.9 |
| Amt für Raumentwicklung | 7.3 | 6.8 |
| Baudirektion | 45.5 | 50.5 |
Beschaffungsstatistiken 2025 – Vergaben Baudirektion
Auftragnehmer
Verfahrensart
Öffentlicher Verkehr
Entwicklung der Passagierzahlen auf den Nidwaldner Postautolinien
Die Jahre 2020 und 2021 waren stark geprägt von der Corona-Pandemie (Ausdünnung Fahrplan, Rückgang Nachfrage).
Entwicklung der Passagierzahlen auf der Bahnlinie Luzern-Engelberg (S4, S44 und IR)
Die Jahre 2020 und 2021 waren stark geprägt von der Corona-Pandemie (Ausdünnung Fahrplan, Rückgang Nachfrage).
Entwicklung der Passagierzahlen auf der Bahnlinie Luzern-Giswil-Interlaken (S5, S55 und IR)
Die Jahre 2020 und 2021 waren stark geprägt von der Corona-Pandemie (Ausdünnung Fahrplan, Rückgang Nachfrage).
Entwicklung der Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr
Realisierung und Strasseninspektorat
Belagssanierung an Kantonsstrassen
Instandsetzungen an Kantonsstrassen (Trassee, Kunstbauten und Steinschlagschutz)
Kostenübersicht und Stand der Umsetzung Ende 2025
* Steinschlagschutz, Untersuchungen, etc.
Streumittelverbrauch für Kantonsstrassen
Strassenwischgut von Kantonsstrassen
Kommunale Richtpläne und Nutzungsplanungen, Bebauungs- und Gestaltungspläne
Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone
Baukoordination
Eingang Baugesuche
Abgeschlossene Stellungnahmen zu Baugesuchen und Nutzungsplanungen
Ausgang Gesamtbewilligungsentscheide / Gesamtstellungnahmen
Ausgang Baugesuche an Gemeinden
Natur- und Landschaftsschutz
Biotopschutzgebiete (Vertragsnaturschutz) – Anzahl / Fläche
Die Flächen beziehen sich auf die jährlich ausbezahlten Naturschutzbeiträge. Da es Flächen gibt, die nicht jährlich genutzt werden, differieren die Zahlen.
Biotopschutzgebiete (Vertragsnaturschutz) – Summe
Biotopschutzgebiete
| Naturschutzverträge | Fläche (in ha) | Vertragszahlungen an landw. Bewirtschafter (in CHF) | ||||
| 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | |
| Moorschutzgebiete und Amphibienlaichgebiete | 174 | 176 | 300 | 300 | 244'182 | 245'764 |
| Trockenstandorte (inkl. Wildheuflächen) | 115 | 116 | 288 | 289 | 215'388 | 212'762 |
| Total | 289 | 292 | 589 | 589 | 459'570 | 458'526 |
| Anteil direkte Bundessubvention nach NFA | 174'637 | 268'051 | ||||
Weiterleitung Bundessubventionen für gemeindliche Naturschutzgebiete und -objekte
| Empfänger und Zweck | Bundessubventionen (in CHF) |
| Hergiswil, für Pflegeleistungen in kommunalen Naturschutzgebieten | 7'288 |
| Dallenwil, für Pflegeleistungen in kommunalen Naturschutzgebieten | 1'947 |
| Stansstad, für Pflegeleistungen in kommunalen Naturschutzgebieten | 1'513 |
| Emmetten, für Pflegeleistungen in kommunalen Naturschutzgebieten | 516 |
| Buochs, für die Sanierung von Trockenmauern gemäss Naturschutzinventar | 20'301 |
Landschaftsschutzgebiete von nationaler und kantonaler Bedeutung
| Gebietstypen | Fläche (in ha) |
| Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) | 12'300 |
| Moorlandschaften von nationaler Bedeutung | 470 |
| Landschaftsschutz von kantonaler Bedeutung | 2'900 |
Stellungnahmen in Planungs-, Bewilligungs- und Mitberichtsverfahren der Natur- und Landschaftsschutzkommission und der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz
| Baudirektion | Beschluss des Regierungsrats | Antwort | ||
| Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen des CERN | Nr. 192 vom 25. März 2025 | Mangels Betroffenheit verzichtete der Kanton Nidwalden auf eine materielle Vernehmlassungsantwort. | ||
| Sachplan Militär (SPM), Programmteil; Anpassung betreffend Helikopterlandestellen und die militärische Mitbenützung ziviler Infrastrukturen. Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung | Nr. 235 vom 8. April 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; diverse Änderungs- und Ergänzungsanträge. Der administrative Aufwand für Kanton und Flugplatzbetreiber soll möglichst gering gehalten werden. | ||
| Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung | Nr. 361 vom 10. Juni 2025 | Zustimmung | ||
| Totalrevision des Bundesgesetzes über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen; Umsetzung auf Verordnungsstufe (Totalrevision der Gütertransportverordnung und weitere Verordnungsänderungen im Bereich Gütertransport) | Nr. 418 vom 24. Juni 2025 | Verzicht auf inhaltliche Stellungnahme | ||
| Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse. Anhörung der Kantone und Gemeinden | Nr. 582 vom 16. September 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; der Kanton NW ist weiterhin der Ansicht, dass zwischen Hergiswil und Horw ein durchgehend sechsspuriger Ausbau notwendig ist. | ||
| Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen | Nr. 583 vom 16. September 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; verschiedene Ergänzungs- und Änderungsanträge | ||
| Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern» | Nr. 721 vom 25. November 2025 | Grundsätzliche Zustimmung. Beantwortung Fragebogen |
| Stand: 31. Dezember 2025 |
| JSD R1: Die planerischen Grundlagen für die Umsetzung der Arealentwicklung Kreuzstrasse sind erarbeitet und bewilligt. |
| Am 2. April 2024 wurde das Planungsverfahren mit vier Teams gestartet. Bereits zu Beginn des Studienauftrags teilte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit, dass es nach Zustellung der Grundlagen mindestens ein Jahr Planungszeit benötige. Erste belastbare Zwischenergebnisse in Bezug auf das Projekt «Knoten Kreuzstrasse» würden erst gegen Anfang März 2025 vorliegen. Aus diesem Grund wurden die Arbeiten der Planerteams bis April 2025 ausgesetzt. Innerhalb der Frist teilte das ASTRA mit, dass der bisherige, zur Bearbeitung ausgeschiedene Planungsperimeter hinfällig wird. Erstens werde das Areal Kreuzstrasse nun nicht mehr nur an der West-, sondern hauptsächlich an der Nordseite beansprucht. Zweitens wird gemäss den heutigen Vorstudienerkenntnissen zudem eine grössere Fläche beansprucht. Der Regierungsrat reagierte im März 2025 hierauf mit einer Prozessanpassung: Verzicht auf die zweite Phase des Studienauftrags, direkte Weiterarbeit mit einem Planungsteam am Richtprojekt, Fokus auf Etappierung und Priorisierung unter Einhaltung des Termin- und Budgetrahmens. Dies wurde dem Landrat mittels Planungsbericht zur zustimmenden Kenntnisnahme unterbreitet, was dieser mit zwei Anmerkungen an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 tat: Schriftliche Zusagen von potenziellen Kooperationspartnern und die Festlegung der Variantenwahl in Bezug auf das Gefängnis und das Verkehrssicherheitszentrum OW/NW (VSZ). Mit RRB Nr. 810 vom 16. Dezember 2025 entschied der Regierungsrat des Kantons Nidwalden, das Projekt «Gemeinsame VSZ-Infrastruktur» in Obwalden nicht weiterzuführen. |
| JSD R2: Ein Konzept zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Bevölkerung und Organisationen in Krisensituationen wurde entwickelt und wird derzeit umgesetzt. |
| Eine erste Analyse der Ausgangslage wurde durchgeführt. Es ist geplant im Jahr 2026 ein Grobkonzept zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit von Bevölkerung und Organisationen in Krisensituationen zu erstellen. |
| JSD R3: Um Krisenmanagement und Risikoprävention besser zu steuern und neue Möglichkeiten zu entdecken, soll eine Übersicht über die bestehenden und möglichen neuen Instrumente erstellt werden. Diese Übersicht soll alle Staatsebenen, die Verwaltung und gegebenenfalls auch externe Partner einbeziehen. |
| Dieses Regierungsziel konnte aufgrund fehlender Ressourcen im Jahr 2025 noch nicht bearbeitet werden. Im Jahre 2026 ist geplant, eine erste Analyse der bestehenden Instrumente zu erstellen. |
| JSD R4: Um die Zusammenarbeit strategisch zu steuern und neue Kooperationsmöglichkeiten zu entdecken, soll eine Übersicht über alle bestehenden und potenziellen Kooperationen der Direktion erstellt werden. Diese Übersicht soll sowohl die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen als auch interne Verwaltungskooperationen und Kooperationen mit Dritten abdecken. |
| Eine erste Analyse der bestehenden Stakeholder und Kooperationen der Direktion wurde erstellt. Im Jahre 2026 soll diese Analyse finalisiert werden. |
| JSD R5: Alle beteiligten Stellen sind an die Intranetseite «Lagebild NW» angebunden. Die durch die Notorganisation geführte Intranetseite wird durch alle Beteiligten gemeinsam bewirtschaftet. |
| Die Intranetseite «Lagebild NW» wurde erstellt und zwei Pilotdirektionen (JSD und LUD) testen den Betrieb (Form und Umfang des Inhalts). Ziel ist es die Erkenntnisse im 1. Semester 2026 auszuwerten und anschliessend weitere Beteiligte einzubinden. |
| JSD R7: Notfallpläne, Notfallapplikationen, Intra- und Internetseite (Instrumente) sind digital aufeinander abgestimmt und einheitlich gestaltet. |
| Eine erste Analyse wurde durchgeführt und es ist geplant, im Jahr 2026 ein Grobkonzept zur Abstimmung und Gestaltung der Instrumente zu erstellen. |
| JSD R8: Die Kantonspolizei ist bis 2028 in der Lage, jederzeit die Führung im Ereignis sicherzustellen, indem eine Sondergruppe Führungsunterstützung und ein mobiles KP in Betrieb genommen ist. |
| Im Jahr 2025 wurde in der Kantonspolizei eine Sondergruppe Führungsunterstützung personell alimentiert. Die Ausbildungen konnten mit diesen Personen abgeschlossen werden. Zudem wurde ein Führungsfahrzeug angeschafft und die Mitarbeitenden der Kantonspolizei wurden auf diesem neuen Fahrzeug geschult. |
| JSD R9: Bis 2028 soll die Kantonspolizei durch proaktive und vorausschauende Planung sowie die Anstellung von drei Polizeianwärtern je Lehrgang personelle Vakanzen rasch schliessen und eine Fluktuationsrate von unter 7% erreichen. |
| Dieses Ziel konnte im Jahr 2025 erreicht werden. Durch Stärkung der Mitarbeitendenbindung und erfolgreiche Rekrutierungsbemühungen betrug die quartalsweise erhobene Fluktuationsrate zwischen 2.3 und 6.7%. |
| JSD R10: Bis 2028 ist die Kantonspolizei durch die Analyse und Anpassung der Führungskultur und Führungsprinzipien sowie der Professionalisierung der internen und externen Kommunikation inkl. sozialen Medien, ein moderner, attraktiver und innovativer Arbeitgeber, der eine ausgewogene Work-Life-Balance fördert. |
| Aufgrund einer internen Verzichtsplanung wurde mit der Bearbeitung dieses Regierungsziels noch nicht begonnen. Aufgrund der strategischen Personalplanung «KAPO 2030» werden die hierfür notwendige Stellenprozente voraussichtlich erst im Jahr 2028 zugewiesen werden können. |
| JSD R11: Die Kantonspolizei gewährleistet bis 2028 rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche Sicherheit und Ordnung durch einen 24/7-Betrieb mit jeweils zwei Patrouillen und entsprechendem personellen Aufwuchs. |
| Die Erbringung dieser Leistung soll mit der Umsetzung der strategischen Personalplanung «KAPO 2030» ermöglicht werden. Im Jahr 2025 konnte die Kantonspolizei den 24/7-Betrieb mit zwei Patrouillen an gut 64% der Wochentage sicherstellen. |
| JSD R12: Die Kantonspolizei verhindert bis 2028 präventiv Gewaltstraftaten an Leib und Leben in allen Lebenslagen, unterstützt durch eine gesetzliche Grundlage im Polizeigesetz, um das kantonale Bedrohungsmanagement sicherzustellen. |
| Am 1. März 2025 traten die gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung eines kantonalen Bedrohungsmanagements (KBM) in Kraft. In der Folge wurde die Fachstelle KBM mit einer Person alimentiert, welche die Fachstelle installierte und im ersten halben Jahr bereits verschiedene präventive Interventionen zugunsten der Bevölkerung, der Gemeinden und weiteren Behörden wahrnehmen konnte. Aufgrund der strategischen Personalplanung «KAPO 2030» ist geplant die Fachstelle im Jahr 2026 um eine Fachperson «häusliche Gewalt» zu ergänzen. |
| JSD R13: Bis 2028 werden in der gerichtspolizeilichen Tätigkeit neue Phänomene frühzeitig erkannt, rechtzeitig Strukturen und Kompetenzen, auch im Verbund, sichergestellt sowie die Holkriminalität nachhaltig bekämpft, unterstützt durch eine intern gesicherte mobile Forensik, eingeführte polizeiliche Lagebilder und eine etablierte Ermittlungsunterstützung. |
| Die personellen Ressourcen konnten im Jahr 2025 sichergestellt werden. Es ist geplant, die restlichen materiellen Ressourcen im Jahr 2026 zu beschaffen. |
| JSD R14: Erneuerung des Zentralen Migrationssystems: «Erneuerung ZEMIS» (ERZ). Bis 2028 ist das ERZ-Benutzerportal implementiert. |
| Die Projektverantwortlichen des Bundes haben die Kantone im Jahr 2025 in den Prozess einbezogen. Das Projekt wurde vom Amt für Justiz gemeinsam mit dem ILZ gestartet. |
| JSD R15: Bis 2028 ist die elektronische Justizvollzugsakte (eJVA) implementiert. |
| Das Amt für Justiz hat das Projekt gemeinsam mit dem ILZ gestartet. Die notwendigen Vereinbarungen wurden ausgearbeitet und an der Herbstversammlung der KKJPD ratifiziert. |
| JSD R16: E-ID ist eingeführt. |
| Das Regierungsziel ist auf Kurs. Das E-ID-Gesetz des Bundes wurde im Jahr 2024 verabschiedet und im Rahmen einer Referendumsabstimmung im September 2025 bestätigt. Das Amt für Justiz (Abteilung Passbüro) setzt die Einführung der E-ID im Rahmen der Pilotphase (Q2 2026) um. |
| JSD R17: Planungsgrundlagen für die neue Strafanstalt sind erarbeitet. |
| Die Grundlagen und der Bericht betreffend Variantenentscheid in Sachen Gefängnisneubau wurden in der Klausursitzung des Regierungsrats im November 2025 präsentiert und das weitere Vorgehen geklärt. Der grundsätzliche Variantenentscheid wird im Frühjahr 2026 durch den Regierungsrat gefällt. Der Bund hat im Rahmen einer Voranfrage seine Subventionszusage erteilt. |
| JSD R18: Das laufende Projekt für die Digitalisierung der Grundbuch-Belege ab 1965 ist bis Ende 2028 abgeschlossen. |
| Das Jahresziel 2025 konnte erreicht werden, indem nun 55% der Grundbuchbelege digitalisiert sind. Hierbei konnten erneut interne Synergien genutzt werden, da auf die Ressourcen des Scan-Centers der kantonalen Steuerverwaltung zurückgegriffen werden konnte. |
| JSD R19: Das eidgenössische Grundbuch ist in Dallenwil und Wolfenschiessen bis 2028 zu 60% eingeführt. |
| Die Umsetzung des Projekts ist zu ca. 40% erreicht. Hiermit konnte das Jahresziel 2025 knapp nicht erreicht werden (Zielvorgabe 2025: 45%). Dies aufgrund der Tatsache, da der Bereinigungsprozess in der Gemeinde Dallenwil an den der Gemeinde Wolfenschiessen angepasst wurde. Der Fokus wurde in beiden Gemeinden auf die digitale Erfassung der Grundbuchdaten gelegt, damit diese möglichst schnell elektronisch zur Verfügung stehen. Die inhaltliche Bereinigung erfolgt nun auch in Dallenwil in einem zweiten Schritt. |
| JSD R20: Bis 2028 ist die Frage, mit welcher Grundbuch-Software die Kantone Ob- und Nidwalden in die Zukunft gehen, entschieden. |
| Die Erreichung dieses Ziels ist auf Kurs. Die Frage, welche Grundbuchsoftware eingeführt werden soll, wird im Rahmen einer interkantonalen Arbeitsgruppe aller Kantone bearbeitet, welche die Grundbuchsoftware Terris verwenden (ARGE TERRIS). Der Kanton Nidwalden hat seine Interessen in Absprache mit Obwalden und dem InformatikLeistungsZentrum Obwalden/Nidwalden (ILZ) im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen eingebracht. |
| JSD R21 Bis Ende 2026 können in Obwalden und Nidwalden öffentliche Eigentümerabfragen aus dem Grundbuch über das WebGIS gemacht werden. |
| Das Projekt öffentliche Eigentümerabfragen aus dem Grundbuch konnte noch nicht umgesetzt werden, weil eine Alternative für die Grundbuchsoftware Terris zur Diskussion stand. Da diese Lösung aber nicht weiterverfolgt wird, greifen die Beteiligten das Projekt der öffentlichen Eigentümerabfragen im Jahr 2026 wieder auf. Erste Vorarbeiten, wie die Migration der Schnittstellen, konnten bereits vorgenommen werden. |
| JSD R23: Der Zustand und die Nutzbarkeit der Infrastruktur und Dienstleistungen werden ständig verbessert, um das bereits hohe Niveau weiter zu steigern. |
| Im Jahr 2025 wurden mehrere Massnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und Nutzbarkeit des Waffenplatzes umgesetzt. Die Umbaumassnahme im «alten Schützenhaus» wurden abgeschlossen, und die Machbarkeitsstudie für die Kaserne zeigte neue Entwicklungsmöglichkeiten auf. Zudem führte die vertiefte Zusammenarbeit mit der Höheren Kaderausbildung der Armee (HKA) zu einer Prüfung der militärischen Nachnutzung des alten Zeughauses, was vom Regierungsrat priorisiert wurde. Diese Arbeiten stärken die Attraktivität des Waffenplatzes und schaffen Grundlagen für eine höhere Belegung. |
| JSD R24: Die bestehenden Angebote werden an die zukünftigen Bedürfnisse der militärischen und zivilen Nutzer angepasst. |
| Die internen Strukturen im Bereich Belegungs- und Schlüsselmanagement wurden 2025 mit einem neuen Stabsdienste‑Konzept bereinigt und gefestigt. Die Rekrutierung für das Schlüsselmanagement konnte erfolgreich abgeschlossen werden, wodurch der Betrieb ab 2026 dauerhaft gesichert ist. Zusätzlich wurde ein Projekt zur Optimierung der Prozesse zwischen Belegungsmanagement, Schlüsselmanagement und Waffenplatzbetrieb gestartet, dessen Abschluss Anfang 2026 vorgesehen ist. Damit wurden die Grundlagen geschaffen, um zukünftige Nutzerbedürfnisse gezielt zu bedienen. |
| JSD R25: Der Nidwaldner Zivilschutz übernimmt eine klare Führungsrolle bei der Erarbeitung einer nachhaltigen, politisch abgestützten Zivilschutzstrategie innerhalb der Arbeitsgruppe Innerschweiz (AGI). |
| Mit dem Präsidium der AGI übernahm der Kanton Nidwalden 2025 eine aktive Führungsrolle in der Zivilschutzentwicklung der Innerschweiz. Erste inhaltliche Impulse wurden eingebracht, unter anderem zur Spezialistenausbildung sowie zur Prüfung interkantonaler Kooperationsformen. Parallel dazu beteiligte sich Nidwalden massgeblich an der Erarbeitung der Zentralschweizer Zivilschutzstrategie und an der Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz, welche durch die Zentralschweizer Polizeidirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZPDK) genehmigt wurde. Diese Arbeiten bilden die Grundlage für eine langfristige, politisch abgestützte Zivilschutzentwicklung in der Region. |
Jahr in Zahlen
Im Berichtsjahr wurden 28 Direktionsverfügungen erarbeitet (13 Verkehrsanordnungen, 4 Anordnungen öffentlicher Inventare, 1 fischereirechtliche Bewilligung und 10 Bewilligungen für nautische Veranstaltungen). Zudem bereitet das Direktionssekretariat die direktionsspezifischen Regierungsrats- und Landratsgeschäfte vor und erstellt Unterlagen für interne und externe Vernehmlassungen. In diesem Rahmen wurden im Berichtsjahr zahlreiche Stellungnahmen, Vernehmlassungen und Mitberichte verfasst und parlamentarische Vorstösse beantwortet. Im Rahmen der in den vergangenen Jahren intensivierten Bearbeitung von Gesetzgebungsprojekten konnten auf Direktionsstufe mehrere Gesetzgebungsprojekte abgeschlossen werden (Kantonales Strassenverkehrsgesetz, Behörden- und Gerichtsgesetz, Revision der Gemeindegesetzgebung [Kantonsverfassung, Gemeindegesetz, Gemeindeverordnung]).
Schliesslich arbeitete der Direktionssekretär als Projektleiter oder -mitglied in verschiedenen direktionsinternen und direktions- wie auch kantonsübergreifenden Projekten, Arbeitsgruppen und Stäben mit (u.a. Prüfung gemeinsamer VSZ-Standort in Obwalden, Arealentwicklung Kreuzstrasse, Informatik- und Organisationskommission, Arbeitsgruppe Immobilienstrategie).
Neben der Bearbeitung des Tagesgeschäfts war die Koordinationsstelle Notorganisation insbesondere mit der Vorbereitung der Übung KRIENS25 des Kantonalen Führungsstabs (KFS) im November 2025 beschäftigt. Im Rahmen der Übung auf dem Führungssimulator der Generalstabsschule in Kriens wurde neben dem Übungsszenario auch das Zusammenwirken der Stabsführung mit der übergeordneten politischen Ebene beübt. Daher nahm die Dreierdelegation des Regierungsrates an der zweitägigen Übung teil.
Notorganisation
Kantonaler Führungsstab
Der Kantonale Führungsstab (KFS) absolvierte im ersten Halbjahr 2025 seinen gewohnten Ausbildungsrhythmus.
In der zweiten Jahreshälfte nahm der Stab an den beiden mehrtägigen Übungen IU25 und KRIENS25 teil. Die integrierte Übung (IU25) war eine vom Bundesrat initiierte strategische Führungs- (SFU) und Sicherheitsverbundübung (SVU). Diese wurde durch die Bundeskanzlei (BK) in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) durchgeführt. Bei dieser Übung wurden neben dem Bund auch die Direktorenkonferenzen, die Kantone und ausgewählte Städte beübt.
Projekte
Notfallplanungen und Einsatzkonzepte
Die Anpassung verschiedener Notfallpläne und Einsatzkonzepte ans neue Layout konnte weitergeführt werden. Um die Übung KRIENS25 zu priorisieren, wurde die inhaltliche Überarbeitung vorübergehend zurückgestellt.
Kantonale Schutzanlage (KSA)
Aufgrund des Rückzugs des Bundes muss die Art der Nutzung der kantonalen Schutzanlage mit Obwalden per 31. Dezember 2033 geklärt werden. Im Berichtsjahr wurde ein Grobkonzept erstellt. Der Zeitplan sieht vor, dem Regierungsrat im Jahr 2026 Grundlagen für einen Variantenentscheid vorzulegen.
Ausbildung
Der KFS widmete sich dem Eigentraining zur Festigung der Stabsarbeitsprozesse sowie den beiden bereits erwähnten Übungen IU25 und KRIENS25.
Im Jahr 2025 wurden zudem vier Gemeinden durch die Geschäftsleitung Notorganisation beübt. Ziel war die Überprüfung der Stabsarbeit. Die Gemeindeführungsstäbe werden alle zwei Jahre beübt und haben die Möglichkeit, in der Zwischenzeit ein Eigentraining zu absolvieren.
Einsätze
Im Berichtsjahr kam der KFS weder als Gesamtstab noch als Teilstab zum Einsatz.
Dem Amt für Justiz sind die Abteilungen Migration, Grundstückerwerb durch ausländische Personen, Passwesen, Hundekontrolle, Vollzugs- und Bewährungsdienst, Gefängnis sowie Zivilstandsamt und Bürgerrecht (inkl. Namensänderungen) angegliedert. Weiter sind dem Amt die Fachstellen Jagd und Fischerei sowie Opferhilfe (ohne Beratung) zugeordnet. Die vielfältigen Aufgabengebiete im Amt für Justiz werden teilweise abteilungsübergreifend in Personalunion abgedeckt.
Migration
Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes. Sie ist zuständig für die Regelung der Einreise und des Aufenthalts von ausländischen Personen im Kanton Nidwalden sowie für die kontrollierte (freiwillige) Ausreise und die zwangsweise Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Personen. Per 1. April 2025 ist die Zuständigkeit für die Einwohnerkontrolle für ausländische Personen auf die Gemeinden übergegangen.
Grundstückserwerb durch ausländische Personen
Im Berichtsjahr sind bei der Justiz- und Sicherheitsdirektion sieben Gesuche eingegangen. Davon betrafen fünf Gesuche Bewilligungen für den Erwerb einer Ferienwohnung und zwei Änderungen der bestehenden Bewilligungen (Aufhebung von Auflagen). Das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von 20 Bewilligungen wurde nicht ausgeschöpft.
Passwesen
Die Anzahl der beantragten Schweizer Reisedokumente sank im Vergleich zum Vorjahr leicht, blieb jedoch weiterhin auf hohem Niveau. In der Hauptreisezeit im Sommer musste wie in den Vorjahren eine etwas längere Wartezeit in Kauf genommen werden.
Fachstelle Jagd und Fischerei
Jagd
Die Abteilung Jagd ist für die Erhaltung von gesunden, den Lebensräumen angepassten Wildbeständen verantwortlich. Ihr obliegt unter anderem die Planung, Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle der Jagd.
Jagdperiode 2025/2026
Die Abschusszahlen der Wildtiere durch die Jägerschaft konnten im Vergleich zu den Vorjahren gehalten werden. Der Abgang des Rothirsches konnte mit einem guten Geschlechterverhältnis zum Vorjahr gehalten werden. Die vor drei Jahren von der Jagdkommission vorgeschlagene und vom Regierungsrat festgelegte Bejagungsmethode für die Gämsjagd bewährt sich nach wie vor.
Wildschaden
Das Ziel, die Wildschäden im Wald und an den landwirtschaftlichen Kulturen in einem erträglichen Rahmen zu halten, wurde erreicht. Es sind keine über die Jagd hinausgehenden Massnahmen zur Verhütung von Schäden notwendig. Die Wildschadensituation in den unteren und mittleren Lagen ist unproblematisch, in den höheren Lagen tolerierbar. Die Erkenntnisse aus dem Wildschadenbericht wurden in den Jagdbetriebsvorschriften (Abschuss Schalenwild) berücksichtigt.
Fischerei
Die Abteilung Fischerei ist verantwortlich für die Erhaltung von gesunden, den Lebensräumen angepassten Fischbeständen. Ihr obliegt unter anderem die Planung und Organisation sowie die Kontrolle der Fischerei. Insbesondere werden Fischereipatente durch das Amt erteilt.
Fischereipatente
Die neu eingeführte, einfache Möglichkeit zum Erwerb und zur Bezahlung von Patenten via Fischerei-App hat zu einem deutlichen Zuwachs bei der Beantragung von Tages-, Wochen- und Monatspatenten geführt.
Laichertrag
Der Laichertrag von Grossfelchen bewegt sich auf dem Niveau der letzten Jahre. Erfreulich ist, dass auch immer wieder sogenannte «Urbalchen», wie sie von den alten Berufsfischern beschrieben wurden, gefangen werden. Laut Aussagen der Berufsfischer ist die Kalterbrütung, welche seit Jahren in Beckenried für einen Teil des Felchenlaichs erfolgreich betrieben wird, im Fangerfolg spürbar und soll auch in Zukunft weitergeführt werden. Der Bruterfolg bei Bach- und Seeforellen liegt im üblichen Rahmen.
Hundekontrolle
Dem Amt für Justiz obliegt das Führen des Hundeverzeichnisses in Zusammenarbeit mit der extern betriebenen Hundedatenbank AMICUS und die Veranlagung der Hundesteuer. Es waren im Berichtsjahr 2'016 Hunde gemeldet (Vorjahr: 2'017).
Vollzugs- und Bewährungsdienst
Als Strafvollzugsbehörde ist der Vollzugs‑ und Bewährungsdienst zuständig für den Vollzug von strafrechtlichen Entscheiden. Dies umfasst Ersatzfreiheitsstrafen, Freiheitsstrafen und strafrechtliche Massnahmen (ambulante und stationäre therapeutische Massnahmen, die Verwahrung sowie Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote). Vor Erlass eines rechtskräftigen Strafentscheids zählen der vorzeitige Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Durchführung und Kontrolle von Ersatzmassnahmen ebenfalls zu den Aufgabenbereichen.
Der Bewährungsdienst führt die gerichtlich oder amtlich angeordnete Bewährungshilfe durch. Hierbei werden straffällig gewordene Personen, welche sich nicht oder nicht mehr im Straf- oder Massnahmenvollzug befinden, begleitet und unterstützt. Weiter gehören die freiwillige Sozialbetreuung, der Gefängnissozialdienst, die Kontrolle der Einhaltung von ambulanten Massnahmen, Ersatzmassnahmen und Weisungen sowie der Vollzug von persönlichen Schutzmassnahmen bei Jugendlichen zum erweiterten Aufgabenbereich.
Die Zahl der neu zu vollziehenden Ersatzfreiheitsstrafen ist im Verlauf des Jahres zurückgegangen. Grund dafür ist die Rechtsprechung, wonach bei Ordnungsbussen im Rahmen der Halterhaftung keine Ersatzfreiheitsstrafen mehr ausgesprochen werden dürfen.
Die schweizweit erhöhte Auslastung der Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs und die damit fehlenden Platzreserven stellen den Vollzugs- und Bewährungsdienst oftmals vor grosse Herausforderungen, um die Vollzüge konsequent und auftragsgerecht durchzuführen.
Untersuchungs- und Strafgefängnis
Im Untersuchungs- und Strafgefängnis (USG) werden Freiheitsstrafen nach dem Strafgesetzbuch, vorläufige Festnahmen und Untersuchungshaft nach der Strafprozessordnung sowie (teilweise) Administrativhaft gemäss Ausländergesetz vollzogen. Im Berichtsjahr verzeichnete das Gefängnis 226 Eintritte (Vorjahr: 225), welche total 7'825 (Vorjahr: 7'906) Hafttage generierten. 23.8% der inhaftierten Personen wurden durch die Kantone Nidwalden und Uri eingewiesen.
Gefängnis-Betriebskommission
Die jährliche Sitzung der Betriebskommission des USG Stans fand am 7. April 2025 statt.
Haftplätze Luzern
Durch die seit 1. Februar 2019 bestehende Leistungsvereinbarung über die Bereitstellung von acht Haftplätzen mit dem Kanton Luzern konnten im Berichtsjahr Einnahmen von CHF 677'120 generiert werden.
Gefängnisseelsorge
Der Gefängnisseelsorger führt einmal in der Woche Gespräche mit den inhaftierten Personen durch. Das Angebot steht allen inhaftierten Personen sämtlicher Glaubensrichtungen zur Verfügung.
Sozialdienst / Gefangenenbetreuung / Bewährungshilfe
Der Sozialdienst im USG Stans wird durch den Vollzugs- und Bewährungsdienst Nidwalden sichergestellt. Der Sozialdienst führt wöchentliche Gespräche mit den inhaftierten Personen durch.
Auslastung
Das USG Stans kam im Berichtsjahr auf eine durchschnittliche Auslastung von 89.3% und mehrmals an seine Kapazitätsgrenze. Im Bereich der Untersuchungshaft hat sich die Situation eher verschärft und am Jahresende waren die Untersuchungshaftplätze überbelegt.
Zivilstandsamt und Bürgerrecht
Die Mitarbeiterinnen des Zivilstandsamts führen die zivilstandsamtlichen Register, erteilen Auskünfte an diverse Amtsstellen, erstellen Mitteilungen und Urkunden an Ämter, stellen Urkunden für Private aus, beurkunden die Ereignisse Geburt und Tod, führen Ehevorbereitungen durch, vollziehen Trauungen und nehmen Erklärungen betreffend des eingetragenen Geschlechts, Kindesanerkennungen, Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge, Namenserklärungen und Hinterlegungsorte für Vorsorgeaufträge entgegen. Im Weiteren werden die ausländischen Zivilstandsereignisse von Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürgern und die Gerichts- und Verwaltungsentscheide, welche in Nidwalden ergehen, beurkundet.
Die Beratung der Kundschaft hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist sehr zeitintensiv. Die Prüfung von ausländischen Urkunden und Dokumenten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit im Hinblick auf die Personenaufnahme in INFOSTAR ist mit sehr viel Aufwand verbunden und kommt aufgrund der Zunahme von zivilstandsamtlichen Vorgängen bei der ausländischen Bevölkerung immer öfter vor. Die Mitarbeiterinnen des Zivilstandsamts stellen einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde zur Entgegennahme der Erklärung über unbestrittene Angaben zum Personenstand. In anderen Fällen verweisen sie die Angelegenheit an das zuständige Gericht zur Klärung der Personendaten. Ausserdem wurden durch das Zivilstandsamt einige zeitaufwändige Abklärungen betreffend Scheinehen durchgeführt. Zugenommen haben auch Abklärungen für diverse in- sowie ausländische Behörden. Allgemein kann gesagt werden, dass die Geschäftsfälle stetig anspruchsvoller und umfassender werden. Grund sind die immer komplexeren (Lebens-) Situationen, insbesondere unter Einbezug von ausländischem Recht. Vermehrt gibt es auch aufwändige Fälle, welche die Zusammenarbeit mit Schweizer Vertretungen im Ausland sowie ausländischen Zivilstandsämtern erfordern.
Dies zeigt sich auch bei den Anfragen betreffend Nachlassdokumenten, die aufgrund der komplexeren Familienkonstellationen immer vielschichtiger werden. Die Anfragen von kantonalen Adoptionsfachstellen haben sich im Berichtsjahr ebenfalls leicht erhöht.
Der Fachbereich Namensänderungen bearbeitet und entscheidet über Gesuche um Vor- und Familiennamensänderungen.
Der Fachbereich Bürgerrecht befasst sich im Rahmen seiner Zuständigkeit mit dem Erwerb und Verlust des Schweizer und/oder Kantons- bzw. Gemeinde-Bürgerrechts. Er waltet als Auskunfts-, Kompetenz- und Koordinationsstelle und sorgt für einen reibungslosen und effizienten Verfahrensablauf zwischen den gesuchstellenden ausländischen oder schweizerischen Personen und der Migration, dem Steueramt, den kantonalen und kommunalen Sozialämtern, der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft sowie den Gemeinden und dem Bund. Im Jahr 2025 wurden total 122 Fälle (Vorjahr: 129) in die Geschäftskontrolle aufgenommen. Die Geschäftsfälle betreffen ordentliche wie auch erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen sowie Entlassungen aus dem Bürgerrecht.
Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen
Die Aufsichtsbehörde sorgt für den fachlich korrekten Vollzug des Zivilstandswesen im Kanton Nidwalden und fördert hierzu die Aus- und Weiterbildung der im Zivilstandswesen tätigen Personen. Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde zählen von Gesetzes wegen die Beaufsichtigung und Beratung des Zivilstandsamts, die Mitwirkung bei der Registerführung, der Erlass von Verfügungen über die Anerkennung und die Eintragung von im Ausland eingetretenen Zivilstandstatsachen von Nidwaldner Bürgerinnen und Bürgern sowie Verfügungen zum Vollzug ausländischer Entscheidungen, die Personen mit Bezug zu Nidwalden betreffen. Darüber hinaus fallen administrative Berichtigungsverfahren im elektronischen Beurkundungsregister und in den Papierregistern, die Bewilligung des Nachweises nicht strittiger Angaben über den Personenstand vor der Zivilstandsbeamtin, der Verweis an das zuständige Gericht infolge Nichtzuständigkeit im Rahmen von Bereinigungsverfahren sowie Klagen auf Eheungültigkeit in den Zuständigkeitsbereich. Seit 2023 sind die Aufgaben der Aufsichtsbehörde an den Kanton Luzern delegiert.
Opferhilfe
Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurden, sind Opfer im Sinne des Bundesgesetzes und können Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Soforthilfe, der längerfristigen Hilfe sowie auf Entschädigungen und/oder Genugtuung haben. Diese Leistungen können auch von Angehörigen des Opfers geltend gemacht werden. Bei der Opferberatung, die seit 1. Januar 2019 durch die Opferberatungsstelle Luzern für Nidwalden angeboten wird, erhalten betroffene Personen Beratung und Vermittlung von Hilfe Dritter, z.B. Therapeuten, Rechtsanwälten etc.
Grundbuch
Die Geschäftsfälle sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Im Berichtsjahr erfolgten 1980 Grundbuchanmeldungen (2024: 1834). Die Vorbereitungsarbeiten für die Weiterentwicklung der Grundbuchsoftware Terris konnten fortgesetzt und einige grundlegende Fragen geklärt werden. Beim Scanning-Projekt konnte das angestrebte Jahresziel erreicht werden. Somit sind per Ende 2025 rund 55% aller Belege ab 1965 digitalisiert.
Notariat
Beim Amtsnotariat des Kantons Nidwalden fanden insgesamt 479 öffentliche Beurkundungen statt. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr mit 368 Beurkundungen merklich angestiegen.
Grundbuchbereinigung
Die Abteilung Grundbuchbereinigung führte für die Grundbuchbereinigung in der Gemeinde Dallenwil rund 49 Verhandlungen mit den Grundeigentümern in den Plangebieten 1 und 2 durch. Es zeigte sich, dass die Bereinigungsarbeiten sowie die Gespräche mit den Grundeigentümern komplexer und zeitintensiver waren als ursprünglich angenommen.
In der Gemeinde Wolfenschiessen wurden die restlichen kantonalen Grundbuchdaten der rund 1'363 Grundstücke elektronisch erfasst und – abgesehen von wenigen Ausnahmen – auch kontrolliert. Zusätzlich fanden in der Gemeinde Wolfenschiessen punktuelle Pfandbereinigungen der altrechtlichen Grundpfandrechte statt.
Die Abteilung Grundbuchbereinigung überprüft und optimiert die Abläufe der Grundbuchbereinigung laufend. Im Jahr 2025 ergaben sich im Zuge der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erhebliche Anpassungen der bestehenden Prozesse. Insbesondere das Anmeldungsverfahren sowie die Nachführung in der Grundbuchsoftware Terris waren neu zu konzipieren. Zudem unterstützte die Abteilung Grundbuchbereinigung die Grundbuchführung mit Fachwissen und übernahm für diese einige Aufgaben.
Grundbuchbereinigungskommission
Alle aus dem Vorjahr hängigen Verfahren hinsichtlich Wasserbezugsrechten wurden durch die Grundbuchbereinigungskommission (GBBK) mit Entscheid abgeschlossen. In der Gemeinde Dallenwil sind daher keine Verfahren mehr vor der GBBK hängig.
In der Gemeinde Oberdorf sind immer noch vier Verfahren im Zusammenhang mit Sanierungen von Bahnübergängen durch die zb Zentralbahn AG hängig. Trotz deren mehrmaliger Zusagen, diese Verfahren selbst vereinbarungsgemäss mit der betroffenen Grundeigentümerschaft bereinigen zu wollen, war auch 2025 kein Fortschritt zu erkennen. Die GBBK wird diese Verfahren selbst in die Hand nehmen und entscheiden müssen.
Per 31. Dezember 2025 waren bei der Kantonspolizei 80.1 der bewilligten 83.5 Vollzeitstellen besetzt. Der Landrat beziehungsweise die Regierung haben der Kantonspolizei im November und Dezember 2025 für das kommende Jahr die Erweiterung des Leistungsauftrags um vier Stellen bewilligt. Aktuell befinden sich 23 Anwärterinnen und Anwärter in verschiedenen Ausbildungslehrgängen an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch oder verfügen bereits über einen Anstellungsvertrag. Die rasche, zugleich aber nachhaltige Besetzung offener Stellen bleibt weiterhin eine zentrale Priorität. Der Fachkräftemangel ist jedoch auch im Polizeiberuf deutlich spürbar. Wechsel aus anderen Polizeikorps zur Kantonspolizei erfolgen nur vereinzelt. Entsprechend liegt der Schwerpunkt weiterhin auf der Gewinnung und Ausbildung neuer Polizeianwärterinnen und -anwärter, um bestehende Vakanzen zeitnah zu schliessen und den notwendigen Personalaufwuchs langfristig sicherzustellen.
Das Berichtsjahr war geprägt von einer stabilen Sicherheitslage und einer insgesamt ruhigen Entwicklung ohne ausserordentliche Ereignisse. Die Kantonspolizei konnte ihre Aufgaben dank kontinuierlicher, professioneller und glaubwürdiger Polizeiarbeit jederzeit zuverlässig wahrnehmen. Die Kommandoabteilung stellte durch vorausschauende Führung, eine effiziente Organisation sowie die enge Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern den reibungslosen Betrieb sicher. Die Einsatzzentrale verzeichnete rund 35'000 Telefonanrufe, darunter etwa 5'350 Notrufe über die Nummern 112, 117 und 118 sowie rund 1'500 Alarmmeldungen von Alarmanlagen. Die Verkehrs- und Sicherheitspolizei leistete mit gezielten Kontrollen, sichtbarer Präsenz und vielfältigen Präventionsmassnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz der Bevölkerung. Ergänzend dazu sensibilisierten zahlreiche Präventionsveranstaltungen an Schulen, in Altersheimen, in Unternehmen sowie an weiteren Anlässen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen für sicherheitsrelevante Themen. Die Kriminalpolizei bearbeitete die eingegangenen Ermittlungsverfahren sorgfältig und effizient. Dank fundierter Ermittlungsarbeit und einer gut funktionierenden interdisziplinären Zusammenarbeit konnten Straftaten konsequent verfolgt und erfolgreich aufgeklärt werden.
Trotz des im Rahmen des vom Regierungsrat genehmigten Projekts «KAPO 2030» erfolgten Stellenaufwuchses, Anpassungen in der Dienstplanung sowie abteilungsübergreifender personeller Unterstützung kann die Patrouillentätigkeit insbesondere während der Nacht weiterhin nur in stark reduziertem Umfang sichergestellt werden. Auch in weiteren Aufgabenbereichen mussten Leistungseinschränkungen in Kauf genommen werden.
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Polizeigesetzes konnte das Kantonale Bedrohungsmanagement (KBM) eingeführt werden. Dieses stellt der Kantonspolizei zusätzliche Instrumente zur Verfügung, um insbesondere präventiv Gewaltstraftaten zu verhindern sowie gezielt auf potenzielle Gewaltstraftäterinnen und -täter auch nach einer Tat einwirken zu können. Im Jahr 2025 wurden rund 30 Fälle bearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Definition interner Prozesse sowie auf der Schulung von Ansprechpersonen innerhalb der Verwaltung, an Schulen und in Unternehmen.
Kriminelle Gruppierungen und Organisationen sind auch in der Schweiz präsent. Ihre Aktivitäten konzentrieren sich insbesondere auf den Drogen- und Waffenhandel, den Menschenhandel, die Vermögens- und Wirtschaftskriminalität sowie die Geldwäscherei. Die Kantonspolizei beteiligte sich im Berichtsjahr am Pilotprojekt einer zentralschweizerischen Sonderkommission zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, welche sich aus Mitarbeitenden aller Zentralschweizer Kantone zusammensetzte. Hierfür stellte die Kantonspolizei ein Pensum von 0.5 Vollzeitstellen zur Verfügung.
In den vergangenen Jahren lag ein besonderer Schwerpunkt auf der konsequenten Umsetzung der aus der Mitarbeitendenumfrage 2020 abgeleiteten Massnahmen. Der Erfolg dieser Anstrengungen zeigte sich deutlich in der Mitarbeitendenumfrage 2025, welche der Kantonspolizei in sämtlichen Bereichen und Abteilungen eine positive Entwicklung attestierte.
Auch in den kommenden Jahren gilt es, die identifizierten Handlungsfelder nachhaltig weiterzuentwickeln und mit klar definierten Massnahmen zu festigen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der schrittweisen Erneuerung der teilweise veralteten Infrastruktur sowie auf der Erweiterung der bereits heute ausgeschöpften Raumkapazitäten.
Verkehrs- und Sicherheitspolizei
Wie bereits im Vorjahr entfiel der grösste Teil der Tätigkeit auf Verstösse gegen das Strafgesetz, der mit 43% den Hauptteil der eingesetzten Ressourcen beanspruchte. Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz folgten mit 34%, wodurch diese beiden Bereiche gemeinsam den überwiegenden Teil der Ressourcen beanspruchten. 12% der Tätigkeiten entfielen auf Fahndungsmassnahmen sowie Verstösse gegen andere Bundesgesetze und 5% auf Rechtshilfeersuchen. Ein vergleichsweise geringer Anteil entfiel mit 4% auf Hilfeleistungen. Brandeinsätze und Unfälle im Sport- und Freizeitbereich machten zusammen 2% aus. Im Vergleich zum Vorjahr konnte ein Anstieg der Festnahmen erzielt werden. Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf an präventiven Massnahmen.
Zusätzlich erforderten Grossveranstaltungen im Kanton Nidwalden wie der Swiss City Marathon und die Tour de Suisse einen erheblichen Einsatz an personellen und materiellen Ressourcen, was bei der Einsatzplanung entsprechend zu berücksichtigen war. Im Berichtsjahr wurden zudem im Rahmen des interkantonalen Polizeikonkordats zahlreiche Einsätze geleistet. Diese betrafen insbesondere Demonstrationen, Fussballveranstaltungen sowie Grossanlässe wie den Eurovision Song Contest in Basel und erforderten einen entsprechend erhöhten personellen und organisatorischen Einsatz.
Verkehrsunfallstatistik
Im Vergleich zum letzten Jahr ereigneten sich gemäss der aktuellen Verkehrsunfallstatistik insgesamt 25 Verkehrsunfälle mehr auf den Strassen des Kantons Nidwalden. Die Gewährleistung der Sicherheit im Strassenverkehr stellt einen zentralen Aufgabenbereich der Verkehrs- und Sicherheitspolizei dar. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Aufgabe ist die systematische Erfassung und Auswertung des Unfallgeschehens im Rahmen der jährlichen Verkehrsunfallstatistik. Eine präzis geführte Statistik ermöglicht eine umfassende Übersicht über die Ursachen von Verkehrsunfällen sowie über deren örtliche und zeitliche Verteilung. Dadurch können sowohl strukturelle Schwachstellen im Strassennetz als auch risikobehaftete Verkehrssituationen frühzeitig erkannt werden.
Ein grosser Anteil der sicherheitsrelevanten Aufgaben im Strassenverkehr entfällt auf die Durchführung von Verkehrskontrollen. Diese werden situationsbedingt angepasst und auf die jeweils aktuellen Erkenntnisse aus der Verkehrsunfallstatistik abgestützt. Die gewonnenen Analysen ermöglichen es, Verkehrskontrollen gezielt dort und zu jenen Zeiten durchzuführen, an denen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Dadurch können Schwerpunkte beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogenkonsum sowie bei der Ablenkung im Strassenverkehr wirksam gesetzt werden.
Im Berichtsjahr wurden insgesamt 236 Verkehrsunfälle registriert. Gegenüber dem Vorjahr mit 211 Verkehrsunfällen entspricht dies einer Zunahme von rund 12%. Demgegenüber gingen die Verkehrsunfälle mit Verletzten zurück. Es wurden 98 Unfälle mit Personenschaden verzeichnet, im Vorjahr waren es 100. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Todesfolge sank gegenüber dem Vorjahr um 3 Unfälle, was bedeutet, dass im Jahr 2025 ein Todesopfer zu verzeichnen war. Beim tödlichen Verkehrsunfall kam ein 69-jähriger Motorradfahrer auf der Autobahn in Beckenried ums Leben. Trotz des Rückgangs der tödlichen Verkehrsunfälle unterstreichen die Ereignisse die weiterhin hohe Bedeutung gezielter Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Sicherheitspolizeiliche Belange
Im Vergleich zum Vorjahr war eine Zunahme sicherheitspolizeilich relevanter Vorfälle festzustellen. Insbesondere wurde ein Anstieg von Diebstählen aus Fahrzeugen verzeichnet. Diese Deliktsform betrifft vor allem Fahrzeuge, die nicht abgeschlossen sind oder in denen Wertgegenstände offen sichtbar zurückgelassen werden. Diese Entwicklung machte eine verstärkte polizeiliche Präsenz sowie gezielte Kontroll- und Präventionsmassnahmen in den betroffenen Gebieten erforderlich.
Zur Verhinderung von Einbrüchen und weiteren Eigentumsdelikten wurde im Berichtsjahr verstärkt auf präventive Massnahmen gesetzt. Dazu gehörten intensivierte Patrouillentätigkeiten sowie gezielte Schwerpunktaktionen entlang der Nord-Süd-Achse auf den Autobahnen A2 und A8. Zusätzlich wurden im Rahmen des Zentralschweizer Polizeikonkordats koordinierte Grosskontrollen durchgeführt. Im Zuge der Aktion «FOCUS» erfolgten auf Strasse und Schiene in den beteiligten Kantonen abgestimmte Kontrollen mit dem Ziel, ausgeschriebene Personen zu identifizieren und Straftaten frühzeitig zu verhindern.
Parallel dazu zeigte sich eine Zunahme von Einsätzen im Zusammenhang mit psychischen Problemlagen. Diese betrafen sowohl Personen in akuten Ausnahmesituationen als auch Fälle mit länger andauernden sozialen oder gesundheitlichen Belastungen. Die Polizei ist hierbei zunehmend gefordert, neben klassischen sicherheitspolizeilichen Aufgaben auch deeskalierend und unterstützend tätig zu werden. Eine enge Zusammenarbeit mit sozialen Diensten, Gesundheitsbehörden und weiteren Partnerorganisationen erwies sich dabei als zentral.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die Bewältigung der aktuellen sicherheitspolizeilichen Herausforderungen eine ausgewogene Kombination aus repressiven Massnahmen, präventiver Polizeiarbeit und interdisziplinärer Zusammenarbeit erfordert. Eine ausreichende personelle Ausstattung bleibt dabei eine zentrale Voraussetzung. Ziel muss es sein, während des gesamten Jahres rund um die Uhr die notwendige Anzahl an Patrouillen sicherzustellen. Nur durch eine kontinuierliche und sichtbare Präsenz kann auf sicherheitspolizeiliche Entwicklungen rasch reagiert oder den zugrundeliegenden Bedrohungen bereits präventiv entgegengewirkt werden.
Schwerverkehrskontrollen
Die Schwerverkehrskontrollen wurden erneut im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) durchgeführt. Gemäss dieser Vereinbarung hatte die Kantonspolizei Nidwalden im Jahr 2025 insgesamt 8'743 Kontrollstunden zu leisten; effektiv konnten 8'373 Stunden erbracht werden, was einer Zielerreichung von 96% entspricht.
Im Rahmen der Kontrolltätigkeit wurden insgesamt 3'559 Fahrzeuge überprüft. Damit bewegt sich die Anzahl der Kontrollen auf dem Niveau des Vorjahres und bestätigt eine konstant hohe Kontrollintensität. Insgesamt wurden 485 Übertretungen festgestellt und entsprechend geahndet. Davon betrafen 310 Anzeigen Gewichtsüberschreitungen, 158 Anzeigen Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung sowie 184 Anzeigen Überschreitungen der zulässigen Aussenmasse.
Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere in den Bereichen Gewicht, Fahrzeugdimensionen sowie Arbeits- und Ruhezeiten weiterhin ein erhöhter Kontrollbedarf besteht. Die Schwerverkehrskontrollen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen im Transportgewerbe.
Geschwindigkeitskontrollen
Mit mobilen Messgeräten wurden insgesamt 179 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Der dafür ausgewiesene Gesamtaufwand belief sich auf 8'295 Einsatzstunden. Diese umfassen sowohl die operative Durchführung der Messungen als auch die anschliessende administrative Nachbearbeitung. Im Rahmen der Kontrollen wurden 43'657 Ordnungsbussen ausgesprochen. Zusätzlich mussten 455 Geschwindigkeitsübertretungen im Verzeigungsbereich festgestellt und bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden zur Anzeige gebracht werden. Die mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen stellen ein zentrales Instrument zur Überwachung der Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsvorschriften dar und werden situativ im gesamten Kantonsgebiet eingesetzt.
Mit den festinstallierten Geschwindigkeitsmessanlagen wurden im Kirchenwaldtunnel sowie beim Knoten Breiten Geschwindigkeits- und Verkehrsüberwachungen durchgeführt, wobei am Standort Breiten zusätzlich eine Rotlichtüberwachung erfolgt. Insgesamt wurden 37'671 Verkehrsübertretungen registriert. Gegenüber dem Vorjahr mit 39'418 Übertretungen entspricht dies einer Abnahme von 4.4%. Davon entfielen 36'906 auf Ordnungsbussen (Vorjahr: 38'655), was einer Reduktion um 4.5% entspricht. Zusätzlich wurden 765 Übertretungen im Verzeigungsbereich festgestellt und zur Anzeige gebracht (Vorjahr: 763).
Die festinstallierten Messanlagen leisten damit einen kontinuierlichen Beitrag zur Durchsetzung der Verkehrsregeln und erhöhen die Verkehrssicherheit, insbesondere an neuralgischen Punkten des Strassennetzes.
Verkehrsinstruktion
Im Bereich der Verkehrsinstruktion wurden insgesamt 300 Doppellektionen durchgeführt. Der grösste Anteil des Unterrichts entfiel auf den Kindergarten, womit der frühzeitigen Verkehrserziehung weiterhin eine hohe Bedeutung zukommt. Gegenüber dem Vorjahr ist über sämtliche Klassenstufen hinweg eine Zunahme der durchgeführten Doppellektionen festzustellen. Besonders ausgeprägt zeigt sich dieser Anstieg im Bereich vom Kindergarten bis zur 3. Klasse, wo sich der personelle Aufwand von 118 auf 160 Doppellektionen erhöhte.
Der Aufwand für die Ausbildung der Schülerpatrouilleurinnen und -patrouilleure blieb im Vergleich zum Vorjahr auf einem konstanten Niveau. An der Veloprüfung nahmen rund 80 Kinder mehr als im Vorjahr teil, wodurch sich auch der Vorbereitungsaufwand im Verkehrsgarten um zehn Doppellektionen erhöhte. Insgesamt konnten mehr Veloprüfungen erfolgreich abgeschlossen werden, wobei die Anzahl der Prüfungen ohne Fehler leicht zurückging.
Ergänzend dazu wurde die präventive Verkehrssicherheitsarbeit auf der Oberstufe weiter ausgebaut und intensiviert. Dabei standen insbesondere Ursachen und Folgen von Verkehrsunfällen sowie die Unfallprävention im Fokus.
Strassen- und Signalisationstechnik
Im Bereich der Strassen- und Signalisationstechnik wurden insgesamt 343 Projekte bearbeitet. Gegenüber dem Vorjahr mit 339 Projekten entspricht dies einer leichten Zunahme von rund 1.2%. Der überwiegende Anteil der bearbeiteten Geschäfte entfiel mit rund 80.8% auf Massnahmen im Zusammenhang mit Signalisationen, Markierungen sowie Baugesuchen. Weitere 5.2% der Projekte betrafen Strassenreklamen. Die verbleibenden rund 14% standen im Zusammenhang mit temporären Strassensperrungen, insbesondere aufgrund von Bauarbeiten oder Veranstaltungen.
Die Verteilung der Projekte zeigt, dass der Tätigkeitsschwerpunkt weiterhin klar im Bereich der verkehrsrelevanten Infrastrukturmassnahmen lag.
Seepolizei
Im Berichtsjahr verzeichnete die Seepolizei bei den nautischen Einsätzen einen deutlichen Anstieg. Die Anzahl der Einsätze erhöhte sich von 96 im Vorjahr auf 157. Diese Entwicklung ist sowohl auf ein erhöhtes Einsatzaufkommen als auch auf eine intensivere Nutzung der Gewässer zurückzuführen. Seit dem Jahr 2025 besteht für Angehörige der Seepolizei der Kantonspolizei Nidwalden zudem die Möglichkeit, die Ausbildung zur Bootsführerin beziehungsweise zum Bootsführer intern zu absolvieren. Diese Neuerung führte zu einem zusätzlichen Ausbildungsaufwand von rund 87 Einsatzstunden, reduziert andererseits die Ausbildungskosten nachhaltig und stärkt langfristig die eigene Fachkompetenz und Einsatzfähigkeit.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 25 Tauch- und Badeunfälle registriert, die überwiegend während der Sommermonate anfielen. Da die Seerettung zu den Kernaufgaben der Seepolizei gehört, ist eine durchgehende Pikettabdeckung rund um die Uhr erforderlich. Diese wird während der Sommermonate durch zwei und in den Wintermonaten durch eine/n Mitarbeitende/n der Seepolizei sichergestellt.
Die Anzahl der allgemeinen Seekontrollen blieb mit 27 konstant (Vorjahr: 24). Einen besonders hohen personellen und zeitlichen Aufwand verursachte die Unterstützung bei der Suche und Bergung eines am 28. Juli 2025 im Vierwaldstättersee abgestürzten Kleinflugzeugs. Dieser Einsatz erforderte umfangreiche Koordinations-, Such- und Sicherungsmassnahmen.
Kriminalpolizei
Straftaten allgemein (StGB, BetmG und AIG)
Die polizeilich registrierten Straftaten im Kanton Nidwalden zeigen im Jahr 2025 insgesamt eine Abnahme und deuten nach dem ausserordentlichen Anstieg im Vorjahr auf eine teilweise Entspannung der Sicherheitslage hin. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl polizeilich bekannt gewordener Straftaten gemäss Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz sowie Ausländer- und Integrationsgesetz um 159 Delikte gesunken, was einem Rückgang von 10.4% entspricht. Bei den Straftaten gemäss Strafgesetzbuch zeigt sich ebenfalls ein Rückgang von rund 10% – das entspricht einem Minus von 149 Delikten. Nach dem markanten Ausschlag im Vorjahr ist damit 2025 mit total 1'287 registrierten Straftaten gemäss Strafgesetzbuch eine klare Abnahme erkennbar. Im Jahr 2024 gab es einige grosse Verfahren, die viele Delikte umfassten und die Zahlen mitprägten. Im Berichtsjahr zeigte sich dieser Effekt weniger, die Kriminalitätsbelastung bleibt jedoch in mehreren Bereichen hoch. Bei den übrigen Bundesnebengesetzen verzeichneten wir 2025 einen Anstieg um 22% bzw. 39 Straftaten (von 179 auf 218). Diese Straftaten betrafen hauptsächlich Widerhandlungen gegen das schweizerische Personenbeförderungsgesetz (PBG) sowie gegen das Waffengesetz (WG) und das Tierschutzgesetz (TSchG).
Die Anzahl Delikte gegen Leib und Leben stieg von 95 auf 102 Delikte (+7%). Die Anzahl Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte stieg von acht auf zehn Fälle (+25%).
Die Vermögensdelikte sind um 10% gesunken. Dabei zeigte sich eine leichte Abnahme bei den Einbruchdiebstählen (–8% bzw. –6 Straftaten). Ebenfalls rückläufig waren die Fahrzeugdiebstähle (–45% bzw. –39 Straftaten). Gleichzeitig stiegen die Betrugsdelikte um 28%, was 33 zusätzliche Fälle bedeutet. Ebenfalls angestiegen ist die Erpressung um 33% bzw. +3 Straftaten.
Die Gewaltstraftaten gingen 2025 insgesamt leicht zurück (–5% bzw. –8 Straftaten. Auffällig ist insbesondere die Zunahme der Tätlichkeiten (+23% bzw. +14 Straftaten), während die schwere Gewalt abnahm (–50% bzw. –2 Straftaten). Insgesamt bleibt das Gewaltgeschehen damit zwar in der Summe leicht rückläufig, zeigt jedoch in einzelnen Bereichen eine klare Zunahme und eine erhöhte Belastung für Einsatzkräfte und Mitarbeitende im öffentlichen Dienst.
Die Straftaten gegen die sexuelle Integrität sind im Jahr 2025 um 69% bzw. -94 Straftaten zurückgegangen. Diese Entwicklung ist wesentlich dadurch erklärbar, dass im Jahr 2024 ein Grossteil der Straftaten (116) auf ein einzelnes Verfahren zurückzuführen war und dieser Sondereffekt 2025 in dieser Form nicht mehr zum Tragen kam. Auch bei den Straftaten gegen die Freiheit wurde eine Abnahme von 6% registriert, was ein Minus von 10 Delikten bedeutet.
Die digitale Kriminalität verzeichnet insgesamt einen Rückgang von 14% bzw. -40 Fällen. Diese Abnahme ist jedoch im Kontext des Vorjahres zu betrachten: 2024 wurde die digitale Kriminalität durch einen grossen Einzelfall mit 63 Straftaten im Bereich der (digitalen) Pornografie stark beeinflusst. Berücksichtigt man diesen Sondereffekt, zeigt sich in zentralen Teilbereichen weiterhin eine steigende Tendenz. So nahm der Cyberbetrug um 17% bzw. 24 Fälle zu. Dabei nahmen insbesondere Betrugsfälle über Online-Shops (+200% bzw. +8 Fälle) zu; zudem zeigte sich eine Zunahme bei sogenannten Money-Mules-Konstellationen (+300% bzw. +6 Fälle).
Die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz sind 2025 um 45% gestiegen, was einer Zunahme um 14 Fälle entspricht. Ein besonders deutlicher Rückgang zeigt sich hingegen bei den Verstössen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Diese gingen um 43% bzw. 24 Fälle zurück.
Stellt man die Anzahl der Strafgesetzbuch-Delikte in Relation zur Einwohnerzahl (Zahl der registrierten Straftaten bezogen auf 1'000 Einwohner), müssen im Kanton Nidwalden namentlich die Gemeinden Stans (37.8), Stansstad (37.4) und Hergiswil (30.8) erwähnt werden. Während im innerkantonalen Vergleich der erhöhte Wert in Stans durch dessen Zentrumsfunktion zu begründen sein dürfte, lässt sich die erhöhte Anzahl Delikte pro 1'000 Einwohner in Stansstad und Hergiswil in erster Linie mit deren Agglomerationssituation und der guten verkehrstechnischen Einbettung erklären. In Dallenwil ist die Zahl der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch im Vergleich zum Vorjahr um 70% (+16 Straftaten) und damit am stärksten gestiegen. In Emmetten (+11 Straftaten bzw. +52%), Ennetbürgen (+44 Straftaten bzw. +54%), Oberdorf (+2 Straftaten bzw. +3%) und Stansstad (+3 Straftaten bzw. +2%) sind ebenfalls Zunahmen zu verzeichnen.
Die Kantonspolizei Nidwalden konnte im Berichtsjahr 45% der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch aufklären. Damit liegt die Aufklärungsquote leicht unter dem Vorjahreswert von 48%, aber immer noch deutlich über dem gesamtschweizerischen Wert von 39%. Diese Entwicklung hängt auch mit der Zunahme komplexer digitaler Delikte zusammen, bei denen Täterschaften oft schwerer zu identifizieren sind und Spuren häufig ausserkantonal oder im Ausland liegen. Trotz komplexer Fälle zeigt sich, dass weiterhin ein hoher Anteil der Delikte aufgeklärt werden kann. Dies aufgrund eines gezielten Einsatzes polizeilicher Ressourcen und einer engen Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden.
2025 konnte die Kantonspolizei Nidwalden insgesamt 378 beschuldigte Personen (Vorjahr: 372 Personen) ermitteln und bei den Delikten gemäss Strafgesetzbuch 322 beschuldigte Personen (Vorjahr: 320). Davon waren 51% (164) Schweizerinnen und Schweizer, 49% (158) hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Von den 157 ausländischen Beschuldigten sind 84 der ständigen Wohnbevölkerung und 18 der Asylbevölkerung zuzurechnen. 56 Tatverdächtige fielen in die Kategorie «übrige Ausländer» (Touristen, Kurzaufenthalter, illegal Anwesende oder unbekannt).
Eine abschliessende Beurteilung der Kriminalitätsentwicklung lässt die polizeiliche Kriminalstatistik nicht zu. Sie gibt Auskunft über die polizeilich bekannt gewordenen Straftaten. Nicht ausgeleuchtet wird damit das sogenannte Dunkelfeld, also Delikte, die nicht zur Anzeige kommen oder anderweitig polizeilich festgestellt werden könnten. Darunter fallen namentlich auch die sogenannten Hol-Delikte, die kaum angezeigt werden, weil Opfer in einer bestimmten Abhängigkeit zur Täterschaft stehen (Bsp. Menschenhandel) oder weil es in der Regel keine Opfer im engeren Sinne gibt (Bsp. Betäubungsmitteldelikte).
Vermögensdelikte
Die Vermögensdelikte machen weiterhin den grössten Anteil der polizeilich registrierten Straftaten gemäss Strafgesetzbuch aus. Insgesamt wurden 771 Vermögensdelikte registriert, was 60% aller Straftaten gemäss Strafgesetzbuch entspricht. Innerhalb der Vermögensdelikte entfielen 40% auf Diebstähle (inklusive Fahrzeugdiebstähle). Trotz des gesamthaften Rückgangs zeigen einzelne Deliktsbereiche deutliche Zunahmen. Besonders auffällig ist der Anstieg bei den Sachentziehungen, die um 400% zugenommen haben (+4 Straftaten). Ebenfalls angestiegen ist das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (3 Straftaten bzw. +100%). Auch bei der Erpressung ist eine Zunahme um 33% (+3 Fälle) zu verzeichnen. Einen erheblichen Anteil innerhalb der Vermögensdelikte machen zudem Sachbeschädigungen aus. Im Jahr 2025 wurden 178 Fälle registriert, was 23% der Vermögensdelikte entspricht. Davon standen 49% im Zusammenhang mit Diebstählen und 20% im Zusammenhang mit Vandalismus. Weiter ist der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage um 9% gestiegen (+5 Fälle). Die Betrugsdelikte nahmen erneut deutlich zu (+28% bzw. +33 Straftaten und machten 20% aller Vermögensdelikte aus. Bereits im Vorjahr wurde eine Zunahme um 31% verzeichnet (damals 118 Fälle). Diese Entwicklung unterstreicht, dass Betrugsphänomene trotz rückläufiger Gesamtzahlen bei den Vermögensdelikten weiterhin stark ins Gewicht fallen.
Gewaltdelikte
Mittels einer Gewichtung der verschiedenen Gewaltstraftaten wird eine Kategorisierung nach schwerer Gewalt und minderschwerer Gewalt vorgenommen (jeweils inkl. Versuche). Im Jahr 2025 wurden im Kanton Nidwalden insgesamt 169 Gewaltstraftaten registriert (Vorjahr: 177 bzw. -5%). Zur Kategorie der schweren Gewalt zählten im Jahr 2025 zwei Straftaten (Vorjahr: 4 bzw. -50%). Dabei handelt es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt sowie eine Vergewaltigung. Die angewandte minderschwere Gewalt ging von 129 auf 120 Straftaten zurück (-7%). Innerhalb dieser Kategorie nahmen die Tätlichkeiten jedoch deutlich auf 75 Straftaten zu (Vorjahr: 61 bzw. +23%), während die einfache Körperverletzung mit 16 Fällen unverändert blieb. Gleichzeitig stiegen die Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte von 8 auf 10 Fälle (+25%) und setzen damit den seit 2022 anhaltenden Aufwärtstrend fort (2022 zwei Straftaten). Betroffen waren dabei Mitarbeitende und Einsatzkräfte aus verschiedenen Bereichen, namentlich Polizei, Mitarbeitende des Laboratoriums der Urkantone, Postauto-Chauffeure sowie Mitarbeitende des Amts für Asyl und Flüchtlinge und der Ausgleichskasse Nidwalden. Bei der angedrohten minderschweren Gewalt wurden 47 Straftaten registriert (Vorjahr: 44 bzw. +7%). Die Drohungen blieben mit 35 Fällen konstant, die Erpressungen stiegen von 9 auf 12 Fälle (+33%). Ergänzend ist festzuhalten, dass die Delikte gegen Leib und Leben 2025 von 95 auf 102 Fälle zunahmen (+7%).
Häusliche Gewalt / Stalking
Im Kanton Nidwalden wurden im Kontext häuslicher Gewalt insgesamt 57 Straftaten registriert (Vorjahr: 40 Straftaten, +43%). Im Mehrjahresvergleich zeigt sich, dass häusliche Gewalt 2025 wieder deutlich zunahm. Nach 74 Fällen im Jahr 2023 und dem markanten Rückgang auf 40 Fälle im Jahr 2024 stieg die Zahl 2025 auf 57 Fälle. Damit liegt 2025 zwar klar über dem Vorjahr, jedoch weiterhin unter den Höchstwerten der letzten Jahre (2020: 80; 2021: 67). Zusätzlich rückte die Kantonspolizei Nidwalden im Jahr 2025 zu 26 Ereignissen unter der Kategorie «Intervention im häuslichen Bereich» aus, die keine strafrechtliche Relevanz hatten, zu keinem Strafverfahren führten und ohne weitere polizeiliche Massnahmen abgeschlossen wurden. Besonders deutlich stiegen im Kontext häuslicher Gewalt die Tätlichkeiten (22 statt 10 Straftaten, +120%). Ebenfalls nahmen die Beschimpfungen (10 statt 5 Straftaten, +100%) sowie die Drohungen (12 statt 8 Straftaten, +50%) zu. Rückläufig waren im Kontext häuslicher Gewalt unter anderem versuchte Tötungsdelikte (1 statt 2 Straftaten) sowie einfache Körperverletzungen (2 statt 4 Straftaten).
Jugendkriminalität
Im Jahr 2025 wurden bei Delikten gemäss Strafgesetzbuch 322 beschuldigte Personen registriert (Vorjahr: 320). Davon waren 33 minderjährig (11%) und 42 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren (13%). Bei Gewaltstraftaten waren 15 von 94 beschuldigten Personen unter 25 Jahre alt (9 Minderjährige, 6 junge Erwachsene). Auf Seite der Geschädigten waren 40 von 154 unter 25 Jahre alt (30 Minderjährige, 10 junge Erwachsene). Diese Zahlen zeigen, dass Jugendliche und junge Erwachsene im Gewaltbereich zwar nur einen begrenzten Anteil der Beschuldigten ausmachen, als Geschädigte jedoch vergleichsweise häufig betroffen sind. Das unterstreicht die Bedeutung von Prävention, Schutzmassnahmen und frühzeitigen Interventionen im Jugend- und Nahbereich.
Sexualdelikte
Die Straftaten gegen die sexuelle Integrität gingen im Jahr 2025 deutlich zurück. Es wurden insgesamt 42 Straftaten registriert (Vorjahr: 136 bzw. -69%). Der Rückgang ist wesentlich dadurch erklärbar, dass 2024 ein grosser Teil der Straftaten, insbesondere im Bereich Pornografie (-57 Straftaten bzw. -78%), auf ein einzelnes umfangreiches Verfahren zurückzuführen war und dieser Sondereffekt 2025 nicht mehr in dieser Form zum Tragen kam. Im Detail sanken die Fälle sexueller Handlungen mit Kindern von 25 auf 3 Straftaten (-88%) sowie die sexuellen Übergriffe und sexuellen Nötigungen von 30 auf 3 Straftaten (-90%). Wie im Vorjahr wurde eine Vergewaltigung registriert. Neu bzw. deutlich häufiger ausgewiesen wurden Exhibitionismus mit 6 Straftaten, wobei die Aufklärungsquote hier mit 16.7% tief ausfiel. Gleichzeitig haben sich die Fälle sexueller Belästigung verdoppelt (12 statt 6 Straftaten, +100%). Insgesamt sank die Aufklärungsquote bei den Straftaten gegen die sexuelle Integrität deutlich von 94.1 auf 52.4%, was darauf hinweist, dass die Abklärungen in diesem Deliktsfeld 2025 trotz tieferer Fallzahlen anspruchsvoller wurden.
Cybercrime und digitale Kriminalität
Im Jahr 2025 wurden im Kanton Nidwalden insgesamt 246 Straftaten im Bereich der digitalen Kriminalität registriert (Vorjahr: 286 bzw. -14%). Die digitale Kriminalität wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik anhand der Kombination «Straftat – Tatvorgehen» ermittelt und in die Bereiche Cyber-Wirtschaftskriminalität, Cyber-Sexualdelikte, Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten, Darknet und Anderes gegliedert. Die Abnahme ist im Kontext des Vorjahres zu würdigen, das durch einen grossen Einzelfall, insbesondere bei der digital verübten Pornografie, stark beeinflusst war. Gleichzeitig zeigen zentrale Teilbereiche weiterhin Zunahmen. Der Cyberbetrug stieg von 141 auf 165 Straftaten (+17%). Auffällig war die Zunahme bei betrügerischen Internetshops (12 statt 4 Straftaten, +200%) sowie bei Money-Mule-Fällen (8 statt 2, +300%). Der Online-Anlagebetrug stieg von 16 auf 22 Straftaten (+38%). Zusätzlich nahmen auch Fälle von Phishing zu (40 statt 33 Straftaten, +21%). Die Geldwäscherei im digitalen Kontext stieg von 23 auf 31 Straftaten (+35%). Solche Muster deuten darauf hin, dass Vermögenswerte rasch über Konten und Zahlungskanäle weitergeleitet und verschleiert werden, was die Relevanz von Finanzabklärungen im Rahmen digitaler Verfahren zusätzlich erhöht. Die Aufklärungsquote der digitalen Kriminalität sank deutlich von 42 auf 24%. Dies deutet darauf hin, dass digitale Delikte trotz tieferer Fallzahlen komplexer abzuklären sind und häufig durch Faktoren erschwert werden, wie etwa internationale Täterschaften und Tatbezüge, die Nutzung anonymer bzw. schnell wechselnder Online-Infrastrukturen sowie anspruchsvolle Beweis- und Datenlagen (z.B. Auswertung digitaler Spuren, Abhängigkeit von Plattformdaten oder internationalen Auskunfts- und Rechtshilfeprozessen). Die Entwicklung zeigt, dass neben der Strafverfolgung präventive Massnahmen an Bedeutung gewinnen. Je besser Personen und Unternehmen typische Betrugsmuster erkennen und frühzeitig reagieren, desto eher lassen sich Schäden verhindern oder begrenzen. Zentral sind dabei Aufklärung sowie ein konsequenter Eigen- und Opferschutz.
Betäubungsmitteldelikte
Insgesamt wurden 45 Straftaten registriert (Vorjahr: 31 bzw. +45%). Der Anstieg ist insbesondere auf Delikte zum Eigenkonsum zurückzuführen (44 statt 26 Straftaten, +69%). Dabei stieg der registrierte Konsum von Betäubungsmitteln von 12 auf 27 Fälle (+125%). Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit persönlichem Konsum standen (illegaler Handel/Anbau/Herstellung), gingen von 5 auf 1 Straftat zurück (-80%). Insgesamt konnten 100% der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgeklärt werden. Die sehr hohe Aufklärungsquote ergibt sich auch dadurch, dass es sich bei der Betäubungsmitteldelinquenz aus polizeilicher Sicht um eine klassische Holkriminalität handelt und Verzeigungen wegen Konsum das Bild massgeblich mitbestimmen. In Hergiswil stiegen die registrierten Betäubungsmittel-Straftaten von 2 auf 24 (+1100%), während sie in Stans von 20 auf 10 zurückgingen (-50%). Bei den 24 Fällen in Hergiswil handelte es sich ausschliesslich um Delikte zum Eigenkonsum. Ergänzend zeigt die Auswertung der beschuldigten Personen beim Betäubungsmittelkonsum, dass die Registrierungen 2025 mehrheitlich Erwachsene betrafen. Bei Minderjährigen wurde lediglich eine Person erfasst.
Kantonales Bedrohungsmanagement
Die Fachstelle Kantonales Bedrohungsmanagement (FS KBM) ist ein präventiv ausgerichtetes Instrument der Gefahrenabwehr. Ziel ist es, potenziell gefährliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, strukturiert zu beurteilen und gemeinsam mit Partnerstellen mit geeigneten Massnahmen zu entschärfen. Im Berichtsjahr 2025 nahm die FS KBM ihre Tätigkeit auf und nahm in 30 Fällen eine Ersteinschätzung vor. In 25 Fällen erfolgte eine vertiefte Einschätzung. In 13 Fällen wurde eine Präventivansprache durchgeführt. In 8 Fällen wurden Verfügungen bzw. Massnahmen ausgesprochen. In 9 Fällen lief parallel ein Strafverfahren und bei 5 Fällen wurde ein Verzicht unterzeichnet. Die Bearbeitung solcher Fälle erfordert regelmässig eine enge, rechtlich abgestützte Zusammenarbeit und einen koordinierten Informationsaustausch zwischen beteiligten Stellen. Gerade bei komplexen Risikolagen ist ein abgestimmtes Vorgehen zentral, um Schutzmassnahmen wirksam und verhältnismässig umzusetzen.
Flugplatzkontrolle
Im Berichtsjahr wurden 195 Non-Schengen-Flüge bewilligt (Vorjahr: 186) und dabei insgesamt 775 Personen (Vorjahr: 440) einer polizeilichen Ein- und/oder Ausreisekontrolle unterzogen.
Im Jahr 2025 konnte das Amt für Militär und Zivilschutz zentrale strategische Arbeiten weiter konsolidieren und wichtige übergeordnete Aufgaben wahrnehmen. Mit der Übernahme des Präsidiums der Arbeitsgemeinschaft Innerschweiz innerhalb der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ) war Nidwalden stärker in nationale und regionale Themen eingebunden und konnte eine aktivere Rolle in der Koordination militärischer und bevölkerungsschutzrelevanter Dossiers einnehmen. Diese Position stärkte die fachliche Mitwirkung des Kantons und erleichterte die Führung verschiedenster Projekte, die im Berichtsjahr vorangetrieben wurden. Gleichzeitig konnte die personelle Situation durch die Leistungsauftragserweiterungen stabilisiert werden, wodurch das Amt in mehreren Bereichen handlungsfähiger wurde.
Einen Schwerpunkt bildete das kantonal bedeutende Projekt Schiesswesen Nidwalden 2027+. Die Phase 2 wurde im Frühjahr erfolgreich abgeschlossen. Die vom Landrat genehmigten Mittel ermöglichten die Mandatierung der externen Unterstützung, womit die Umsetzung der Phase 3 und die Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie ab 2026 gesichert sind. Das Projekt ist für sämtliche schiessenden Nutzergruppen von grosser Bedeutung und stellt eine zentrale Weichenstellung für die zukünftige Infrastruktur dar.
Herausfordernd blieb die Situation im Zivilschutz. Die Milizbestände liegen weiterhin deutlich unter dem Soll, was die Einsatzfähigkeit erheblich einschränkt. Mit Blick auf die bundesrechtlichen Vorgaben zur künftigen Alimentierung (Versorgung mit Personen) wird die Integration von Zivildienstleistenden eine Schlüsselrolle spielen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wird der Kanton zusätzliche administrative und ausbildungstechnische Ressourcen aufbauen müssen.
Abteilung Waffenplatzbetriebe
Information aus dem Kompetenzzentrum SWISSINT
Im Berichtsjahr 2025 leisteten täglich rund 300 Frauen und Männer, grösstenteils Milizangehörige, im Rang vom Soldaten bis zum Divisionär in 17 Ländern einen Beitrag zum Frieden. Insgesamt wurden dabei über 100'000 Einsatztage zur Förderung des Friedens im Ausland erbracht. Das personell grösste Engagement stellt das SWISSCOY-Kontingent zugunsten der NATO-geführten Kosovo Force (KFOR) dar, mit aktuell maximal 215 Armeeangehörigen. Mit der Erfüllung ihres operationellen Auftrags zugunsten der KFOR trägt die SWISSCOY zur Sicherheit und Stabilität auf dem Balkan bei, was für die Schweiz von sicherheitspolitischer Bedeutung ist. Gleichzeitig stärkt der Einsatz durch den Erfahrungsgewinn sowie die Kooperation mit internationalen Partnern den Kompetenz- und Fähigkeitsaufbau der Schweizer Armee und damit ihre Verteidigungsfähigkeit. Das Mandat der SWISSCOY wurde letztmals 2023 verlängert und läuft bis Ende 2026. Der Bundesrat beantragte im November 2025 mit seiner Botschaft an das Parlament, die Schweizer Beteiligung an der KFOR bis Ende 2029 zu verlängern. Mit maximal 20 Angehörigen der Armee beteiligte sich die Schweizer Armee auch weiterhin an der friedensfördernden Mission ALTHEA der European Union Force (EUFOR) in Bosnien und Herzegowina. Das bislang unter dem Mandat der EUFOR geführte «Mobile Training Team» (MTT) unterstützt die bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte beim Kapazitätsaufbau für die sichere Lagerung und Bewirtschaftung von Waffen und Munition. Bosnien und Herzegowina sowie die Schweiz haben sich darauf geeinigt, diese Aktivitäten künftig auf bilateraler Basis weiterzuführen; dazu wird die Schweiz bis zu zehn Waffen- und Munitionsexperten entsenden.
Weiter hat der Bundesrat im Mai 2025 beschlossen, die militärische Unterstützung an UNO-Hauptquartieren und -Standorten von 9 auf 25 Armeeangehörige zu erhöhen. Zudem standen Schweizer Armeeangehörige auch in diesem Jahr weltweit in UNO-Missionen, zugunsten der humanitären Minenräumung, an der Demarkationslinie in Korea (NNSC), in verschiedenen Ausbildungszentren auf dem afrikanischen Kontinent sowie am Hauptquartier der OSZE in Wien im Einsatz.
Waffenplatz-Infrastruktur
Belegungsmanagement
Das kantonale Belegungsmanagement plant und koordiniert in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptnutzer SWISSINT sämtliche Reservationen und Belegungen auf dem Waffenplatz Wil bei Stans.
Im Berichtsjahr verzeichnete der Waffenplatz gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang der Belegungstage um 9.14%. Den grössten Anteil an der Auslastung hatte weiterhin das Ausbildungszentrum SWISSINT mit 38.76%, wobei in diesem Bereich ein deutlicher Rückgang von 22.2% festgestellt wurde. Die Belegungen durch Truppe und VBS nahmen im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 1.06% ab und stellen mit einem Anteil von 21.73 % weiterhin den zweitgrössten Nutzungsbereich dar. Das Kommando SWISSINT mit einem Anteil von 19.33% an der Gesamtauslastung konnte hingegen eine Zunahme von 5.86% verzeichnen.
Der Gesamtrückgang ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Im Zusammenhang mit den CISM Winter-Militärweltspielen kam es zu einer rund dreiwöchigen Sperrung des Waffenplatzes, wodurch Ausbildungskurse des SWISSINT sowie weitere Truppenkurse extern durchgeführt werden mussten. Gleichzeitig lagen die effektiven Teilnehmerzahlen der Veranstaltung deutlich unter den Erwartungen, sodass die Auslastung nicht kompensiert werden konnte.
Zusätzlich wurde die Kurslandschaft des Ausbildungszentrums SWISSINT infolge personeller Engpässe reduziert, was sich auf die Anzahl der Belegungstage auswirkte. Weiter führten die bundesweiten Sparmassnahmen dazu, dass militärische Formationen ihre Dienste vermehrt in den ihnen zugewiesenen Regionen leisten, wodurch die Nachfrage zusätzlich zurückging.
Die temporäre Schliessung des Camps SWISSINT aufgrund von Schimmelbefall in den Unterkunftscontainern verschärfte die Situation weiter, da dadurch Unterbringungskapazitäten eingeschränkt und geplante Belegungen teilweise abgesagt oder verlagert wurden.
Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried
Das Total der verschossenen Gewehr- und Pistolenpatronen nahm gegenüber dem Vorjahr um 2% ab und bewegte sich damit im Durchschnitt der Vorjahre. Den Hauptanteil bildete die Truppe (inkl. SWISSINT) mit 78.3%, wobei hier eine Abnahme von 8.5% gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist. Die Polizei trug mit 17.8% zum Gesamtverbrauch bei und wies gleichzeitig eine markante Zunahme von 22.7% im Vergleich zum Vorjahr auf.
Die verschossenen Jagdkugelpatronen des Patentjägervereins Nidwalden machten mit rund 0.1% nur einen sehr geringen Anteil aus und nahmen gegenüber dem Vorjahr um 48.9% ab. Auch bei den Schrotpatronen des Patentjägervereins Nidwalden wurde im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Abnahme von 65.1% festgestellt.
Die Anzahl der Belegungen nahm gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 2.6% zu. Davon entfielen 75.2% auf die Truppe (+5.1%) und 17% auf die Polizei (+7%).
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Schiesstage um 3%, während jene der Schiesshalbtage um 14.3% zurückging. Dies deutet auf eine effizientere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten hin. Die angestrebte Mehrfachbelegung pro Schiesshalbtag konnte gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. In der Folge blieb das Naherholungsgebiet des Schiess- und Ausbildungsplatzes Gnappiried an 125 Tagen schussfrei.
Infrastruktur-Bewirtschaftung
Das Team Waffenplatzbetriebe stellt den Betrieb und somit die Bereitstellung aller Infrastrukturen auf dem Waffenplatz inklusive Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried und der kombinierten Schutzanlage für die Kantone Nidwalden und Obwalden sicher. Sämtliche gebuchten Räumlichkeiten und Anlagen auf den verschiedenen Objekten konnten den verschiedenen Nutzenden zur Verfügung gestellt werden. Dies trug zur geforderten hohen Kundenzufriedenheit auf dem Waffenplatz bei. Die Vorgaben der Logistikbasis der Armee konnten erfüllt werden. Alle geplanten Wartungs-, Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten konnten zusammen mit der Waffenplatzverwaltung erfolgreich realisiert werden. Rund 200 Reparatur- und Beschaffungsaufträge wurden für das vielseitige Immobilienportfolio von Bundes- und Kantonsliegenschaften ausgeführt.
Waffenplatz-Projekte
Belegungen CISM Winter-Militärweltspiele LUCERNE 17. – 30.03.2025
Der internationale Militärsportverband (Conseil International du Sport Militaire, CISM) ist mit seinen 142 Mitgliedstaaten die drittgrösste Sportorganisation der Welt. Das Hauptziel des Verbandes ist es, die Entwicklung des Militärsports auf breiter Basis sowie die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Armeen und den Mitgliedstaaten zu fördern. Aufgrund der zahlreichen und unterschiedlichen Sportarten bot sich ein dezentrales Standortkonzept mit einer zentralen Eröffnungs- und Schlusszeremonie in der Host-City Luzern an. Die alpinen Sportarten wurden im Raum Engelberg-Titlis durchgeführt, und die entsprechenden Teams mit Athletinnen, Athleten und Betreuungspersonen waren auf dem Waffenplatz Wil einquartiert. Dank einer akribischen Vorbereitungs- und Planungsphase in Zusammenarbeit mit den militärischen und CISM-OK-Partnern konnten Militärweltspiele LUCERNE ohne nennenswerte Zwischenfälle durchgeführt werden. Alle Teilnehmenden konnten zu deren grosser Zufriedenheit verpflegt und beherbergt werden. Die gewünschte Nachhaltigkeit seitens der Politik wurde durch den Umbau von zwei Zimmern zu barrierefreien Räumen im Kursgebäude umgesetzt. Mit dieser Massnahme können auch zukünftig Personen mit Einschränkungen die Waffenplatzinfrastruktur zum Übernachten nutzen.
Umsetzung Umbauprojekt «Alter Schiessstand – Nachnutzung alte Reststoffsammelstelle – Umbau zu Büroräumlichkeiten SWISSINT»
Das Gebäude «Alter Schiessstand» blickt auf eine lange Geschichte zurück. Ursprünglich wurde es als Schiessstand für die Schützen von Oberdorf und Stans, vermutlich im Jahr 1886, erbaut. Die Positionierung des bestehenden Gebäudes zeigt die damalige Ausrichtung gemäss der Schusslinie quer über den heutigen Waffenplatz Richtung Engelbergeraa. Das Gebäude war vor dem Umbau in seiner Struktur zweigeteilt. Im Nordosten befand sich die offene Halle der Wertstoffsammelstelle und im Südwesten befand sich ein Ausstellungsraum mit Parkettboden und Holzbalkendecke. Im Februar 2024 wurde das Areal an der Kasernenstrasse 2 im Rahmen eines Grundstückstausches von der Gemeinde Oberdorf an den Kanton Nidwalden übertragen. Am 29. Mai 2024 reichte die Baudirektion das Baugesuch für den Umbau und die Nachnutzung ein. Der Baustart erfolgte am 12. Mai 2025, das Gebäude wurde komplett ausgehöhlt und die Wand zum Waffenplatz abgebrochen. Die offene Stelle der Fassade zur Kasernenstrasse wurde zugemauert, und bei der Fassade zum Waffenplatz wurde eine Fensterfront nach den ursprünglichen Elementen der früheren Öffnungen der Schiessscharten eingebaut. Das Gebäude wurde komplett umgebaut und saniert. Neu verfügt das Gebäude «Alter Schiessstand» über ein Sitzungszimmer, ein Grossraumbüro, einen Technikraum und eine Toilette. Die neuen Büroräumlichkeiten wurden dem Armeestab als Mieter und somit dem Nutzer SWISSINT am 22. Januar 2026 übergeben.
Auswahl von weiteren Projekten
Abteilung Militärverwaltung und Logistik
Kreiskommando
Militärdienstpflicht
Im Jahr 2025 wurden 149 Nidwaldner Dienstpflichtige mit dem Jahrgang 2008 in die Militärkontrolle aufgenommen. Dies entspricht einer Abnahme von knapp 11% gegenüber dem Vorjahr. In der Militärkontrolle wurden 3'152 Meldepflichtige geführt. In aktiven Einheiten waren 1'128 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner eingeteilt. Dies entspricht einer leichten Abnahme von knapp 5% gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2025 wurden 293 Dienstverschiebungsgesuche eingereicht. Dies entspricht einer Zunahme von knapp 2.5% gegenüber dem Jahr 2024 und einer Zunahme von 19% gegenüber dem Jahr 2023.
Orientierungstage und Rekrutierung
An den jährlichen Orientierungstagen auf dem Waffenplatz Wil in den Monaten April und Mai wurde gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme von 34 Teilnehmenden verzeichnet. Die Teilnahme von 4 Frauen bedeutete eine leichte Abnahme gegenüber dem Vorjahr. Zur zweitägigen Rekrutierung konnten gegenüber dem Vorjahr 6 Stellungspflichtige weniger aufgeboten werden. Anlässlich der Rekrutierung absolvierten 151 Teilnehmende den Sporttest, wovon 27.3% das Sportabzeichen erhielten. Gesamthaft wurden im Berichtsjahr 153 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner schweizweit beurteilt. Sie erreichten dabei eine Diensttauglichkeitsquote von 89%.
Schiesspflicht und Militärstrafen
Im Jahr 2025 waren 859 Angehörige der Armee (AdA) im Kanton Nidwalden schiesspflichtig. Im Feldschiessen wurde gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs an Teilnehmenden von rund 12% verzeichnet. Im Bereich Disziplinarstrafen (Schiesswesen, Orientierungstage, Rekrutierung, Entlassung) und Vollzug von ausserdienstlichen Disziplinarstrafen zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme (-3). Im Jahr 2025 erfolgten keine Arreste, da zuerst ein Betreibungsverfahren eingeleitet wird, was eine längere Verfahrensdauer zur Folge hat. 2025 erfolgte bei keinem AdA der Vollzug einer Strafe, die durch die Militärjustiz verfügt wurde.
Entlassung aus der Militärdienstpflicht
Per Ende 2025 wurden 140 aktive Nidwaldner (Miliz und Durchdiener) und 11 höhere Kader (Offiziere und höhere Unteroffiziere) aus ihrer Militärdienstpflicht entlassen.
Dazu fand im November die gemeinsame Entlassungsinspektion mit dem Kanton Obwalden in Oberdorf im Zentrum Bevölkerungsschutz statt. Dabei wurden 70 Nidwaldner (Miliz) aus ihrer Militärdienstpflicht entlassen sowie 14 Durchdiener als Vorbereitung für deren spätere Entlassung bereits abgerüstet. Anlässlich der Abrüstung haben 13 Wehrpflichtige die persönliche Dienstwaffe in ihr Eigentum übernommen. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme von rund 18%.
Zivildienst
2025 gab es in der ganzen Schweiz 61'852 Zivildienstleistende, wovon 419 im Kanton Nidwalden wohnhaft sind. Für Nidwalden ist dies eine Zunahme von 21 AdA im Vergleich zum Vorjahr. Den Zivildienstleistenden stehen im Kanton Nidwalden 72 Einsatzbetriebe zur Verfügung – einer weniger als im Vorjahr. Mit 115 Einsatzplätzen wurde eine Abnahme von zwei Einsatzplätzen gegenüber 2024 verzeichnet.
Logistik
Im Jahr 2025 wurde in der Logistik die gesamte Ausrüstung ersetzt. Neu wird ab Standort Stans-Oberdorf mit MBAS (Modulares Bekleidungs- und Ausrüstungssystem) ausgerüstet. Hierfür wurde nahezu das gesamte Material umgestellt. Das Lager weist zu Beginn des Jahres 2026 einen Lagerwert von rund CHF 2.6 Mio. auf.
Beim Betrieb der Retablierungsstelle wurde im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme der Kundenfrequenz von 9% und im Vergleich zu 2023 eine Zunahme von 20% verzeichnet.
Gleichbleibende Leistungen wurden bei der Bewirtschaftung des Vorortlagers auf dem Waffenplatz für die nationalen und internationalen Kurse des Kompetenzzentrums SWISSINT sowie bei der logistischen Unterstützung weiterer militärischer Kurse, Truppen und Partner in der Region erbracht.
Das Umschlaggewicht in der Retablierungsstelle und im Vorortlager verzeichnete gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Abnahme von 34%. Dieser Rückgang ist auf den Wegfall des Umschlags des Sommer-Tarnanzugs zurückzuführen. Aufgrund der Belegung durch Angehörige der Armee für den Sportanlass CISM (Conseil International du Sport Militaire) waren keine weiteren Truppen auf Platz.
In Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum SWISSINT fungiert die Logistik als logistische Drehscheibe für den Armeeauftrag der militärischen Friedensförderung. Auch im Jahr 2025 wurden wiederum zwei SWISSCOY-Kontingente sowie weitere Armeeangehörige für friedensfördernde Auslandseinsätze mit einsatzbezogener Ausrüstung ausgestattet. Insgesamt wurden rund 750 Angehörige der Armee (AdA) aus- und abgerüstet, was einer Zunahme von 80 AdA gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Wehrpflichtersatzverwaltung
Im Kalenderjahr 2025 wurden total 724 Ersatzpflichtige veranlagt. Davon waren 598 dienstuntauglich und 126 Dienstpflichtige, die ihren Dienst nicht leisteten. Dies entspricht einer Abnahme von 31 Ersatzpflichtigen gegenüber dem Vorjahr.
Von den 813 eröffneten Veranlagungen mussten 106 Mahnungen und 76 Erinnerungsschreiben ausgestellt werden. Insgesamt wurden 34 Betreibungen eingeleitet und 17 fortgesetzt. Es wurde ein Rechtsvorschlag gegen die Betreibung erhoben. Ebenfalls wurden 2 Bussen nach Art. 43 WPEG in Rechnung gestellt.
Insgesamt wurden 143 Ersatzpflichtige mit der Mindestabgabe veranlagt, dies sind 44 Ersatzpflichtige weniger als im Vorjahr. Im Berichtsjahr hatten 36 Angehörige der Armee, 6 Zivilschutzleistende und 9 Zivildienstleistende Anspruch auf eine Rückerstattung der verschobenen Dienste.
Abteilung Zivilschutz
Führung, Kommando
Der Chef Ressort Infrastruktur verliess die Abteilung per Ende September 2025, womit die Abteilungsleiterin ad interim die Belange rund um Schutzräume und Schutzanlagen übernahm. Per 1. Oktober 2025 wurden das Ressort Ausbildung und die Kantonsadministration des Alarmierungssystems POLYALERT von einem neuen Mitarbeitenden übernommen.
Einsätze
Da es 2025 zu keinen grösseren Unwetterereignissen kam, wurde der Zivilschutz nicht für Katastrophenhilfe-Einsätze aufgeboten. Die Drohnengruppe leistete einige unterstützende Einsätze, wie zum Beispiel eine Personensuche am Titlis, mehrere Pikett-Einsätze zugunsten der Rehkitzrettung und Unterstützung des EWN bei der Suche nach einem Kabelbruch. Weiter wurde das Drohnenteam für eine Tierseuchenbekämpfungsübung im Kanton Graubünden aufgeboten, um präparierte Wildschweinkadaver aufzuspüren und so der Einsatzleitung wertvolle Unterstützung zu bieten.
Personal
Der Personalbestand der Zivilschutzorganisation Nidwalden (ZSO NW) ist unverändert kritisch. Der Sollbestand beträgt 562 Angehörige, der Istbestand nur 257. Zur Korrektur des Personalmangels, der das Gros der Schweizer Zivilschutzorganisationen betrifft, wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz unter anderem der Pflichteinsatz von Zivildienstleistenden zugunsten des Zivilschutzes aufgegleist. Sehr wichtig für die Gewährleistung der Einsatzfähigkeit der Zivilschutzorganisation sind jene 20 Angehörigen, die nach Vollendung ihrer Dienstpflicht weiterhin freiwillig ihren Einsatz zugunsten der Bevölkerung leisten.
Ausbildung
2025 konnten 11 neue Rekruten in insgesamt 132 geleisteten Tagen ihr Handwerk (Pionier/Führungsunterstützung/Betreuer oder Infrastrukturwart) in Grundkursen der Arbeitsgemeinschaft Innerschweiz (AGI) erlernen. Die Weiterbildung der Kader (2 Unteroffiziere, 1 Offizier) belief sich auf 53 Tage. Weiter wurden 5 Angehörige während 25 Tagen in Zusatzausbildungen spezifisch geschult.
Sämtliche Kader vom Gruppenführer bis zum Kompaniekommandanten wurden anlässlich einer Kaderübung in der Entschlussfassung und Befehlsgebung beübt. Als Szenario diente das Unwetter 2005.
In zwei Wiederholungskursen wurden an insgesamt 15 Arbeitsplätzen Instandstellungsarbeiten von Wanderwegen, Feuerstellen, Zufahrtswegen usw. durchgeführt. Die Zivilschutzleistenden, die als Führungsunterstützung im Kantonalen Führungsstab eingeteilt sind, bewiesen in zwei zweitägigen Übungen ihr Können in der Lageverfolgung und trugen so massgeblich zum Erfolg des beübten Stabes bei. Die Angehörigen der Zivilschutzorganisation leisteten an insgesamt 71 Wiederholungskursen 1'441 Diensttage.
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft
2025 wurden die Zivilschutzleistenden unter anderem zugunsten des FIS Worldcup Adelboden eingesetzt, wo sie nebst Aufbauarbeiten auch in der Pistenpräparation eingesetzt wurden. Ein Detachement unterstützte den Engadiner Skimarathon beim Aufbau der Infrastruktur. Eine weitere Truppe unterstützte die Durchführung der Tour de Suisse im Raum Emmetten. Und auch das Allweg-Schwinget wurde durch den Zivilschutz bei den Auf- und Abbauarbeiten unterstützt.
Logistik
Die Logistik war im Rahmen der Instandstellungsarbeiten im Bereich Verpflegung gefordert. Viele verschiedene Standorte termingerecht zu beliefern, braucht einiges an Koordination und logistischen Mitteln. Bei allen Notfalltreffpunkten (NTP) in den Gemeinden wurde eine Material- und Funktionskontrolle durchgeführt. Die veralteten Polycom-Funkgeräte wurden durch die aktuelle Version ersetzt.
Als Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug konnte die Abteilung Zivilschutz einen Transporter beschaffen. Dieser wird in Zukunft primär für Personen- und Rollstuhltransporte eingesetzt, ist jedoch auch rasch für weitere Zwecke umrüstbar.
Infrastruktur
Beim jährlichen Sirenentest haben alle Sirene einwandfrei funktioniert. Die Sirene auf dem Altersheim Nägeligasse konnte nach dem Umbau des Gebäudes wieder in Betrieb genommen werden.
2025 stand nach zehn Jahren wiederum in der gesamten Schweiz die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz angeordnete Bereinigung der Bedarfsplanung der Schutzanlagen an. Diese bezweckt, überzählige Schutzanlagen in öffentliche Schutzräume umzunutzen oder aufzuheben. Die Bereinigung ergab, dass in Nidwalden eine Reduktion um fünf auf insgesamt noch neun Schutzanlagen umzusetzen ist. Schweizweit müssen rund 600 Schutzanlagen umgenutzt respektive aufgehoben werden.
Im Jahr 2025 wurde die periodische Schutzraumkontrolle (PSK) in den Gemeinden Oberdorf und Emmetten durchgeführt. Das Resultat ergab, dass bei rund 45% der Schutzräume leichte bis kritische Mängel vorhanden sind. Im Herbst 2025 entschied der Bundesrat, die Schutzräume weiterhin zu erhalten.
Wegen Personalmangel im Ressort Infrastruktur kam es im Bereich Baulicher Zivilschutz vermehrt zu Verzögerungen und Rückständen. Die vakanten Stellen können mit Fachpersonal neu besetzt werden. Stellenantritt ist im Frühsommer 2026.
Das Feuerwehrinspektorat der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) übt die Aufsicht über das Feuerwehrwesen im Kanton Nidwalden aus. Gestützt auf eine Verwaltungsvereinbarung nimmt es diese Aufgabe auch für den Kanton Obwalden wahr. Es gewährleistet die Koordination, Qualitätssicherung und kontinuierliche Weiterentwicklung der kantonalen Feuerwehrorganisationen.
Zu den Kernaufgaben zählen die Aufsicht über Organisation, Lösch- und Rettungsinfrastruktur, Alarmierungs- und Einsatzprozesse sowie über Ausbildung und Ausrüstung der Gemeinde-, Stützpunkt- und Betriebsfeuerwehren. Darüber hinaus prüft das Feuerwehrinspektorat Investitionsgesuche für Fahrzeuge, Material, Ausrüstung und Löschwasserversorgungen. Diese werden in Nidwalden dem Verwaltungsrat der NSV und in Obwalden dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet.
Zielsetzung
Die Zielsetzungen für das Berichtsjahr orientierten sich am Feuerwehrkonzept 2030 der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS). Im Zentrum standen eine konsequent einsatznahe Ausbildung, eine widerstandsfähige Organisation sowie eine nachvollziehbare und messbare Ereignisbewältigung.
Die Aus- und Weiterbildung wurde systematisch an die realen Einsatzanforderungen ausgerichtet. Die Kernaufgaben der Feuerwehr bildeten dabei den Schwerpunkt. Kaderangehörige wurden gezielt in ihrer Führungs- und Entscheidungskompetenz gestärkt. Die Tagesverfügbarkeit der Angehörigen der Feuerwehren wurde erneut überprüft; parallel dazu blieb die Weiterentwicklung einer zuverlässigen Alarmierung ein zentrales Anliegen.
Die vorgenommenen Auswertungen zeigen, dass die gesetzten Zielsetzungen erreicht wurden.
Feuerwehrinspektorat
Bei grösseren oder komplexen Ereignissen unterstützt der Pikettdienst des Feuerwehrinspektorats die Einsatzleitungen vor Ort. Neben fachlicher Beratung ermöglicht dies in Nidwalden auch eine frühzeitige Einleitung von Massnahmen der Schadenregulierung durch die NSV. Erkenntnisse aus Ernstfällen werden systematisch ausgewertet und fliessen in Ausbildung, Weisungen und organisatorische Weiterentwicklungen ein.
Inspektionen sind ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung. Im Berichtsjahr wurden mehrere Feuerwehren angemeldet und unangemeldet überprüft. Die Ergebnisse waren durchwegs positiv: Organisation, Ausrüstung, Ausbildungsstand und Einsatzbereitschaft bewegten sich auf einem guten bis sehr guten Niveau.
Organisation und Personal
Im Kanton Nidwalden leisteten 985 Personen Feuerwehrdienst (894 Männer, 91 Frauen). Der Personalbestand blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Die dauernde Einsatzbereitschaft rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erfordert im Milizsystem ein hohes Mass an Flexibilität, Engagement und persönlichem Einsatz.
In Nidwalden bestehen neun Ortsfeuerwehren, die kombinierte Orts- und Stützpunktfeuerwehr Stans sowie die Betriebsfeuerwehren der Pilatus Flugzeugwerke AG und der Militärbetriebe des VBS.
Stützpunktfeuerwehr Stans
Die NSV ist Trägerin der Stützpunktfeuerwehr Stans und verantwortlich für die Beschaffung der erforderlichen Einsatzmittel. Neben den Aufgaben als Gemeindefeuerwehr unterstützt der Stützpunkt die Ortsfeuerwehren mit schweren Einsatzmitteln und Spezialausrüstung.
Zudem übernimmt die Stützpunktfeuerwehr spezialisierte Einsätze für den gesamten Kanton Nidwalden, für die Urner Gemeinde Seelisberg sowie für das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Zentralbahn.
Ausbildung und Übungen
An insgesamt 33 kantonalen Ausbildungstagen wurden 809 Angehörige der Ob- und Nidwaldner Feuerwehren aus- und weitergebildet. Die Ausbildungsschwerpunkte umfassten insbesondere Atemschutz, Waldbrandbekämpfung, Absturzsicherung sowie Abendschulungen für administrative Dienste, Materialverwaltung und Einsatzplanung.
Zusätzlich wurden 37 Gruppenführerinnen und -führer zu Offizieren ausgebildet. Den Kommandantenkurs absolvierten eine Offizierin und 17 Offiziere. Der Ausbildungsbetrieb konnte dank des grossen Engagements der Instruktorinnen und Instruktoren sowie zahlreicher Helferinnen und Helfer aus den Feuerwehren sichergestellt werden.
Per 31. Dezember 2025 setzte sich das Instruktorenkorps aus drei Instruktorinnen und 26 Instruktoren zusammen. Zwei Anwärter befinden sich derzeit in Ausbildung; bei erfolgreichem Abschluss werden sie 2026 brevetiert.
Alarmierungssystem MoKoS
Über das Alarmierungssystem MoKoS stehen in Nidwalden 2'214 Anschlüsse aus Feuerwehren, Polizei, Zivilschutz, Führungsstäben und weiteren Partnerorganisationen zur Verfügung.
Im Jahr 2025 wurden in Nidwalden 487 Alarme (inkl. Probealarme) ausgelöst. Dank der bestehenden Redundanzen und der regionalen Vernetzung können sich die Zentralschweizer Kantone bei Grossereignissen oder beim Ausfall einer Alarmzentrale gegenseitig unterstützen. Die Alarmierungsfähigkeit ist damit auch in ausserordentlichen Lagen gewährleistet.
Einsätze und besondere Ereignisse
Die Nidwaldner Feuerwehren bewältigten im Berichtsjahr 274 alarmmässige Einsätze mit insgesamt 6'203 Einsatzstunden. Die erfolgreich bewältigten Ereignisse belegen die hohe Leistungsfähigkeit der Milizfeuerwehren sowie die sehr gut funktionierende interkantonale Zusammenarbeit.
Als besonders anspruchsvoll erwies sich der Grossbrand bei der Liegenschaft Eggberg in Beckenried in den frühen Morgenstunden des 25. Dezember. Rund 130 Feuerwehrangehörige aus mehreren Orts- und Stützpunktfeuerwehren standen während vieler Stunden im Einsatz. Unterstützt wurden sie durch die Kantonspolizei und den Rettungsdienst Nidwalden. Die abgelegene Lage der Liegenschaft sowie winterliche Verhältnisse mit Schnee, Eis und Nebel erschwerten den Einsatz erheblich. Personen oder Tiere kamen glücklicherweise nicht zu Schaden.
Finanzielle Leistungen der NSV
Im Jahr 2025 tätigte die NSV folgende Aufwendungen:
Zusätzlich wurden CHF 220'000 für Löschwasserprojekte sowie CHF 18'000 für Gewässerstützpunkte ausgerichtet.
Projekte und Ausblick
Die Arbeiten zur Bildung einer gemeinsamen Feuerwehr Engelbergertal (Ortsfeuerwehren Oberdorf, Dallenwil und Wolfenschiessen) wurden im Berichtsjahr intensiv weitergeführt. Ebenso schritt die Arealentwicklung Kreuzstrasse weiter voran. Das Feuerwehrinspektorat wird das kantonale Feuerwehrwesen vom 14. bis 17. Mai 2026 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Orts- und Stützpunktfeuerwehren sowie den Fachbereichen Prävention und Versichern der NSV an der Gewerbeausstellung iheimisch präsentieren.
| Vollzeitstellen Ende Jahr | 2024 | 2025 |
| besetzt | besetzt | |
| Direktionssekretariat | 2.0 | 2.0 |
| Notorganisation | 1.0 | 1.0 |
| Schlichtungsbehörde | 0.6 | 0.6 |
| Amt für Justiz | 30.6 | 29.8 |
| Grundbuchamt | 7.4 | 7.4 |
| Kantonspolizei | 76.8 | 80.1 |
| Amt für Militär und Bevölkerungsschutz | 30.2 | 29.5 |
| Justiz- und Sicherheitsdirektion | 148.6 | 150.4 |
Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
| Verfügungen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Bewilligungen für Ferienwohnungen | 4 | 1 | 5 | 5 |
| Feststellung der Nichtbewilligungspflicht | 1 | 1 | 1 | 0 |
| Änderung einer Bewilligung/Auflage | 1 | 2 | 1 | 2 |
| Total | 6 | 4 | 7 | 7 |
| Kontingente | ||||
| Anzahl Kontingente | 20 | 20 | 20 | 20 |
| Beanspruchung im selben Jahr | 0 | 0 | 1 | 2 |
| Zur Verfügung im Folgejahr | 20 | 19 | 19 | 18 |
| Beanspruchung im folgenden Jahr | 2 | 1 | 1 | 0 |
| Neuverteilung gemäss eidg. Pool | 20 | 20 | 20 | 20 |
Bürgerrecht
Geschäftskontrolle
| Berichtsjahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Total Gesuche ordentliche und erleichterte Einbürgerungen sowie Entlassungen | 95 | 100 | 129 | 122 |
Ordentliche Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen
(Art. 12 ff. aBüG / Art. 9 ff. BüG i.V.m. Art. 3 ff. kBüG)| Berichtsjahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Gesuchseingänge | 36 | 48 | 64 | 54 |
| Einbürgerungsentscheide ausländischer Gesuchsteller/innen Gesuche (Anzahl Personen) | 32 (56) | 28 (40) | 45 (66) | 71 (121) |
| Ablehnungen durch Gemeinde / Kanton / Bund Gesuche (Anzahl Personen) | 1 (1) | 0 | 0 | 0 |
| Rückzüge / Nichteintreten Gesuche (Anzahl Personen) | 2 (2) | 4 (6) | 9 (13) | 6 (6) |
Bewilligung ordentliche Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen nach Herkunft
| Berichtsjahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Europa | 27 | 27 | 39 | 63 |
| Nordamerika | 0 | 0 | 1 | 0 |
| Südamerika | 2 | 0 | 0 | 1 |
| Afrika | 2 | 0 | 2 | 2 |
| Asien | 1 | 1 | 3 | 4 |
| Australien-Ozeanien | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Total | 32 | 28 | 45 | 71 |
Ordentliche Einbürgerungen von schweizerischen Staatsangehörigen
(Art. 6 ff. aBüG / Art. 3 ff. kBüG)| Berichtsjahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Gesuchseingänge | 1 | 5 | 1 | 0 |
| Einbürgerungsentscheide Schweizer Bürger/innen Gesuche (Anzahl Personen) | 0 | 2 (5) | 4 (4) | 0 |
Ordentliche Einbürgerungen von ausländischen und schweizerischen Staatsangehörigen nach Gemeinden
(Art. 9 ff. BüG i.V.m. Art. 3 ff. kBüG)| Berichtsjahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Beckenried | 0 (0) | 3 (5) | 6 (13) | 6 (8) |
| Buochs | 5 (13) | 7 (8) | 9 (9) | 3 (5) |
| Dallenwil | 2 (4) | 0 | 2 (3) | 2 (5) |
| Emmetten | 2 (4) | 1 (1) | 2 (2) | 2 (2) |
| Ennetbürgen | 1 (1) | 4 (7) | 6 (12) | 18 (33) |
| Ennetmoos | 1 (5) | 1 (1) | 1 (1) | 1 (1) |
| Hergiswil | 9 (11) | 6 (9) | 5 (6) | 16 (24) |
| Oberdorf | 2 (3) | 0 | 1 (4) | 4 (7) |
| Stans | 5 (8) | 4 (4) | 8 (10) | 11 (24) |
| Stansstad | 5 (7) | 1 (4) | 4 (5) | 6 (10) |
| Wolfenschiessen | 0 (0) | 1 (1) | 1 (1) | 2 (2) |
| Total eingebürgerte Ausländer/innen Gesuche (Anzahl Personen) | 32 (56) | 28 (40) | 45 (66) | 71 (121) |
| Dallenwil | 0 | 1 (1) | 0 | 0 |
| Ennetbürgen | 0 | 0 | 1 (1) | 0 |
| Hergiswil | 0 (0) | 2 (5) | 0 | 0 |
| Total eingebürgerte CH-Bürger/innen Gesuche (Anzahl Personen) | 0 (0) | 1 (4) | 1 (1) | 0 (0) |
Erleichterte Einbürgerungen
(Art. 21 ff., Art. 51 BüG)| Berichtsjahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Gesuchseingänge | 54 | 50 | 62 | 68 |
Entlassungen aus dem Bürgerrecht (Kanton und Gemeinde)
(Art. 27 Abs. 1 kBüG)| Berichtsjahr | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Gesuchseingänge | 5 | 1 | 3 | 2 |
| Regierungsratsbeschlüsse (RRB) | 5 | 1 | 1 | 2 |
Zivilstandsdienst
Namensänderungen
| Geschäftsfälle | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Gesuchseingänge | 25 | 23 | 17 | 23 |
| hängig per 31. Dezember | 0 | 3 | 0 | 1 |
| bewilligt | 26 | 19 | 18 | 21 |
| zurückgezogen | 1 | 0 | 0 | 1 |
| abgelehnt | 0 | 1 | 0 | 0 |
| Familienname Bewilligung (Fälle) | ||||
| Erwachsene | 5 | 7 | 8 | 9 |
| Kinder | 2 | 3 | 1 | 3 |
| Vorname/n Bewilligung (Fälle) | ||||
| Erwachsene | 19 | 9 | 10 | 10 |
| Kinder | 1 | 0 | 3 | 0 |
Zivilstandsamt
Geschäftsfälle, die sich im Kanton Nidwalden ereignet haben
| Geschäftsfall | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Geburten | 732 | 704 | 714 | 740 |
| Kindesanerkennungen | 109 | 111 | 93 | 96 |
| Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge | 104 | 97 | 88 | 87 |
| Eheschliessungen | 189 | 196 | 194 | 176 |
| Vorbereitung der Eheschliessung (Trauung nicht in Nidwalden) mit Ausstellung Trauungsermächtigung oder Ehefähigkeitszeugnis | 23 | 32 | 32 | 17 |
| Namenserklärungen nach der Scheidung | 15 | 12 | 18 | 22 |
| Namenserklärung bei Verheirateten oder Verwitweten und Kinder | 17 | 10 | 3 | 13 |
| Eingetragene Partnerschaften | - | - | - | - |
| Tod | 331 | 361 | 324 | 342 |
| Eintragung Hinterlegungsort Vorsorgeauftrag | 18 | 20 | 22 | 21 |
Sonderzivilstandsamt Nidwalden
(Geschäftsfälle, die sich im Ausland ereignet haben)
| Geschäftsfall | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Geburten | 70 | 55 | 51 | 76 |
| Kindesanerkennungen | 12 | 19 | 13 | 27 |
| Eheschliessungen | 41 | 42 | 49 | 64 |
| Tod | 32 | 31 | 42 | 42 |
| Eingetragene Partnerschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gerichts- und Verwaltungsentscheide (Geschäftsfälle, die sich im Inland und im Ausland ereignet haben)
| Geschäftsfall | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Einbürgerungen, erleichterte | 28 | 27 | 38 | 43 |
| Einbürgerungen, ordentliche | 55 | 46 | 71 | 121 |
| Bürgerrechts-Entlassungen | 5 | 4 | 1 | 5 |
| Eheauflösungen | 87 | 67 | 84 | 79 |
| Auflösung Eingetragene Partnerschaft | - | - | 1 | - |
| Adoptionen | 5 | 2 | 1 | 1 |
| Namensänderungen | 32 | 26 | 25 | 32 |
Straf- und Massnahmenvollzug Erwachsene
| Geschäftskontrolle | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Total Fälle | 536 | 905 | 834 | 578 |
| Der Vollzug - ohne Ersatzfreiheitsstrafen - stützt sich auf folgende Urteile / Verfügungen (Neueingänge) | ||||
| Staatsanwaltschaft Nidwalden | 9 | 15 | 2 | 11 |
| Kantons-/ Obergericht Nidwalden | 4 | 5 | 6 | 3 |
| ausserkantonale Gerichte und Staatsanwaltschaften | 5 | 4 | 2 | 4 |
| Vollzugsart der Neueingänge | ||||
| Ersatzmassnahmen | 0 | 0 | 2 | 2 |
| vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug | 1 | 4 | 2 | 1 |
| Normalvollzug | 4 | 5 | 3 | 2 |
| Halbgefangenschaft | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Electronic Monitoring | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gemeinnützige Arbeit | 7 | 8 | 7 | 10 |
| Abbruch | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Massnahmenvollzug | 1 | 3 | 0 | 0 |
| davon stationäre Massnahmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon ambulante Massnahmen | 1 | 3 | 0 | 0 |
| Vollzugshindernisse (Tod, Ausschreibungen etc.) | 0 | 3 | 0 | 1 |
| Verlauf Straf- und Massnahmenvollzug | ||||
| Strafvollzug: bedingte Entlassung | 0 | 1 | 2 | 1 |
| Strafvollzug: Verweigerung der bedingten Entlassung | 2 | 1 | 4 | 3 |
| stationäre Massnahme: bedingte Entlassung | 0 | 1 | 0 | 0 |
| stationäre Massnahme: Aufhebung | 0 | 1 | 0 | 0 |
| ambulante Massnahme: Aufhebung | 3 | 0 | 1 | 1 |
| laufende Massnahmen (Stand Ende Berichtsjahr) | ||||
| Verwahrungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| stationäre Massnahmen | 4 | 2 | 2 | 2 |
| ambulante Massnahmen | 4 | 7 | 7 | 5 |
| richterliche Weisungen (Tätigkeits-, Kontakt-, Rayonverbote etc.) | 1 | 9 | 10 | 12 |
| Ersatzfreiheitsstrafen (Umwandlungen von Bussen und Geldstrafen) | ||||
| Eingang Ersatzfreiheitsstrafen | 518 | 881 | 824 | 560 |
| Vollzug Ersatzfreiheitsstrafe | 17 | 13 | 17 | 15 |
| Zahlungseingänge | 199 | 295 | 300 | 264 |
| Neubeurteilung durch Staatsanwaltschaft/Gerichtskasse | 3 | 2 | 2 | 3 |
| Teilvollzug und Teilzahlung | 4 | 3 | 3 | 3 |
| Teilzahlung und Verjährung | 2 | 1 | 1 | 1 |
| Abschreibung infolge Tod | 1 | 0 | 1 | 2 |
| Ausschreibungen zur Verhaftung | 194 | 286 | 467 | 259 |
| Ausschreibungen zur Verhaftung nicht möglich | 60 | 73 | 81 | 11 |
| Abschreibung infolge Verjährung | 687 | 260 | 310 | 287 |
Bewährungsdienst
| Fallzahlen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Dossier per 01.01. | 22 | 26 | 35 | 31 |
| Neuzugänge | 86 | 89 | 76 | 85 |
| Fallzahlen kumuliert | 108 | 115 | 111 | 116 |
| Fallabschlüsse | 80 | 80 | 80 | 87 |
| Dossier per 31.12. | 28 | 35 | 31 | 29 |
| Fallbetreffnis/-verlauf | ||||
| Weisungen (StGB Art. 42, 43, 62, 87) | 9 | 13 | 16 | 15 |
| Bewährungshilfe (inkl. Patronatsfälle an/aus andere/n Kantonen) | 10 | 8 | 10 | 9 |
| ambulante Behandlung (StGB Art. 63ff.) | 7 | 8 | 7 | 5 |
| Ersatzmassnahmen | 1 | 0 | 1 | 2 |
| Bewährungshilfe bei bedingten Entlassungen aus Massnahmen und Strafvollzug | 1 | 2 | 6 | 5 |
| Schutzmassnahmen Jugendliche (JStG Art. 12, 13) | 2 | 1 | 1 | 2 |
| Gefängnissozialdienst | 97 | 98 | 92 | 97 |
| Aufhebung Weisung / ambulante Behandlung | 3 | 1 | 4 | 1 |
| Gefängnissozialdienst: Entlassung aus Vollzugsinstitution | 81 | 78 | 75 | 80 |
| Bewährungshilfe: Mandatsende | 2 | 1 | 3 | 4 |
Untersuchungs- und Strafgefängnis
| Belegung | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Eintritte | ||||
| Männer | 187 | 238 | 205 | 209 |
| Frauen | 3 | 5 | 20 | 17 |
| Total | 190 | 243 | 225 | 226 |
| Hafttage | ||||
| Gefängnis- und übrige Strafen | 5'205 | 5'481 | 5'710 | 5'655 |
| Untersuchungshaft/PG | 1'068 | 1'995 | 2'030 | 2'040 |
| Ausschaffungshaft/AIG | 187 | 78 | 108 | 87 |
| Halbgefangenschaft | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Auslieferungshaft | 21 | 0 | 20 | 0 |
| Passant | 29 | 26 | 38 | 43 |
| Total | 6'510 | 7'580 | 7'906 | 7'825 |
| CH | 1'847 | 1'565 | 2'211 | 1'807 |
| CH-Anteil in % | 28.4% | 20.6% | 28.1% | 23.1% |
| Ausländer | 4'663 | 6'015 | 5'695 | 6'018 |
| Ausländeranteil in % | 71.6% | 79.4% | 71.9% | 76.9% |
| Durchschnittliche Belegung | 18 | 21 | 22 | 21 |
| Durchschn. Aufenthaltstage | 34 | 31 | 35 | 37 |
| Hafttage | ||||
| Nidwalden | 687 | 1'266 | 1'604 | 1'545 |
| Uri | 715 | 1'002 | 1'026 | 399 |
| Luzern | 3'242 | 3'569 | 3'144 | 3'377 |
| Obwalden | 750 | 585 | 1'245 | 540 |
| übrige Kantone | 1'116 | 1'158 | 887 | 1'964 |
| U-Haft-Tage | ||||
| Nidwalden | 314 | 436 | 767 | 978 |
| Uri | 245 | 507 | 360 | 271 |
| Luzern | 97 | 692 | 177 | 243 |
| Obwalden | 370 | 162 | 454 | 114 |
| übrige Kantone | 42 | 0 | 27 | 159 |
| Total | 1'068 | 1'797 | 1'785 | 1'765 |
| HG-Tage | ||||
| Nidwalden | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Uri | 0 | 0 | 0 | 0 |
| übrige Kantone | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Total | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verrechnung | ||||
| Verrechnung an Fremdkantone & Asyl-Fälle NW / UR | 1'187'705.00 | 1'222'445.00 | 1'217'625.00 | 1'367'831.00 |
| Interne Verrechnung NW | 137'590.00 | 272'886.00 | 337'661.00 | 334'530.00 |
| Interne Verrechnung Uri | 121'830.00 | 190'120.00 | 216'690.00 | 74'140.00 |
| Total | 1'447'125.00 | 1'685'451.00 | 1'771'976.00 | 1'776'501.00 |
| Arbeitsentgelt | ||||
| Verrechnete Insassenarbeit | 36'685.00 | 45'910.10 | 36'571.15 | 37'940.75 |
| ausbezahltes Arbeitsentgelt | 34'989.60 | 36'953.30 | 35'739.10 | 36'020.00 |
| ausbezahlte Erwerbsersatzentschädigung | 10'452.00 | 14'800.00 | 25'161.10 | 33'126.15 |
| Bruttoerlös | -8'756.60 | -5'843.20 | -24'329.05 | -31'205.40 |
Migration
| Im Kanton Nidwalden | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Ständige ausländische Wohnbevölkerung | 7190 (+516) | 7433 (+243) | 7657 (+224) | 7845 (+188) |
| Niederlasser | 3'787 | 3'837 | 3'881 | 3'937 |
| Aufenthalter | 3'373 | 3'555 | 3'736 | 3'866 |
| Kurzaufenthalter | 30 | 41 | 40 | 42 |
| Neu zugeteilte Asylsuchende | 104 | 106 | 120 | 96 |
| Total Asylsuchende | 417 | 437 | 486 | 482 |
| Total Schutzsuchende (Ukraine) | 369 | 326 | 316 | 341 |
| Ausschaffungen | 4 | 1 | 6 | 12 |
| Asylbereich | 2 | 0 | 3 | 2 |
| Ausländergesetz | 2 | 1 | 6 | 10 |
| In der Schweiz | ||||
| Ständige ausländische Wohnbevölkerung | 2'241'854 | 2'313'217 | 2'368'364 | 2'414'408 |
| EU /EFTA Staaten | 1'488'237 | 1'540'798 | 1'578'629 | 1'687'651 |
| Niederlasser | 1'415'231 | 1'421'136 | 1'430'297 | 1'438'031 |
| Aufenthalter | 809'974 | 874'781 | 921'542 | 961'519 |
| Kurzaufenthalter | 16'649 | 17'300 | 16'525 | 14'858 |
| Asylbereich | 44'429 | 48'494 | 45'659 | 45'718 |
Jagd und Fischerei
Jagdpatente
| Erteilte Jagdpatente | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Hochwildjagd | ||||
| einheimische Jäger | 81 | 97 | 79 | 97 |
| ausserkantonale Jäger | 0 | 1 | 1 | 1 |
| Niederjagd | ||||
| einheimische Jäger | 190 | 176 | 165 | 170 |
| ausserkantonale Jäger | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Winterjagd | ||||
| nur einheimische Jäger | 116 | 119 | 105 | 113 |
| Total abgegebene Jagdpatente | 387 | 393 | 350 | 381 |
| Gesamtzahl der Jäger, die im Kanton eine Jagd ausgeübt haben | 212 | 203 | 193 | 192 |
Abschuss-Statistik
| Rothirsch | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Stier und Spiesser | 24 | 20 | 27 | 25 |
| Alttier und Schmaltier | 26 | 31 | 23 | 23 |
| Rothirsch-Kälber | 21 | 19 | 21 | 19 |
| Total | 71 | 70 | 71 | 67 |
| Gämswild | ||||
| Gämsböcke | 21 | 25 | 25 | 29 |
| Gämsgeissen | 21 | 18 | 21 | 23 |
| Gäms-Jährlinge | 15 | 21 | 17 | 23 |
| Total | 57 | 64 | 63 | 75 |
| Rehwild | ||||
| Rehböcke | 63 | 67 | 66 | 64 |
| Rehgeissen | 73 | 71 | 72 | 70 |
| Rehkitze | 85 | 62 | 61 | 70 |
| Total | 221 | 200 | 199 | 204 |
| Steinwild | ||||
| Steinböcke | 3 | 4 | 2 | 4 |
| Steingeissen | 6 | 5 | 3 | 4 |
| Total | 9 | 9 | 5 | 8 |
Fischereipatente
| Erteilte Fischereipatente See | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Jahrespatent Kantonseinwohner | 269 | 252 | 256 | 275 |
| Jahrespatent Nichtkantonseinwohner | 137 | 122 | 118 | 126 |
| Uferpatent Kantonseinwohner | 142 | 136 | 131 | 157 |
| Uferpatent Nichtkantonseinwohner | 60 | 64 | 63 | 66 |
| Jugendpatent | 51 | 68 | 111 | 142 |
| Kurzpatente bis zu einem Monat | 200 | 273 | 519 | 620 |
| Total | 859 | 915 | 1'198 | 1'386 |
| Erteilte Fischereipatente Pachtgewässer | ||||
| erteilte Fischereipatente Pachtgewässer | 245 | 249 | 248 | 230 |
Passbüro
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Anträge für Pass | 448 | 511 | 492 | 410 |
| Anträge für IDK | 2'143 | 1'775 | 1'731 | 1'573 |
| Anträge für Kombi (Pass und IDK) | 3'260 | 3'517 | 3'591 | 3'722 |
| Provisorische Pässe | 39 | 52 | 43 | 62 |
| Total | 5'890 | 5'855 | 5'857 | 5'767 |
| Biometrieerfassung für den Ausländerausweis | 2'335 | 2'189 | 1'685 | 1'677 |
Opferhilfe
| Anzahl Dossiers | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| 1. Entschädigung / Genugtuung | ||||
| Übertrag Vorjahr | 0 | 6 | 0 | 3 |
| Eingang Erfassungsjahr | 0 | 4 | 4 | 2 |
| Abschluss Erfassungsjahr | 0 | 7 | 0 | 4 |
| 2. Gesuche für längerfristige Hilfe (Gesuche für Soforthilfe) | ||||
| Übertrag Vorjahr | 6 (30) | 6 (15) | 6 (34) | 5 (30) |
| Eingang Erfassungsjahr | 1 (53) | 4 (69) | 5 (68) | 4 (85) |
| Abschluss Erfassungsjahr | 0 (56) | 7 (41) | 4 (60) | 2 (68) |
| 3. Beratungen für längerfristige Hilfe (Beratungen für Soforthilfe) | 0 (95) | 0 (56) | 0 (66) | 0 (98) |
| Finanzielle Leistungen (in CHF) | ||||
| 1. Entschädigung/Genugtuung | ||||
| Entschädigung | 0.00 | 2'226.00 | 0.00 | 881.00 |
| Genugtuung | 0.00 | 1'200.00 | 0.00 | 8'800.00 |
| Vorschuss | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
| Total | 0.00 | 3'426.00 | 0.00 | 9'681.00 |
| 2. Beratung | ||||
| Soforthilfe/ Weitere Hilfen | 112'209.45 | 116'813.10 | 130'581.05 | 60'774.95 |
| 3. Interkantonaler Ausgleich gemäss Art. 18 OHG | ||||
| Abgeltungen an andere Kantone | 14'966.00 | 12'228.00 | 12'828.00 | 7'483.00 |
| Total finanzielle Leistungen nach OHG | 127'175.45 | 132'467.10 | 143'409.05 | 77'938.95 |
Handänderungen
| Gemeinden | steuerbarer Wert Handänderungen in CHF | Anzahl Handänderungen |
| Beckenried | 45'967'400 | 78 |
| Buochs | 40'065'795 | 49 |
| Dallenwil | 11'906'700 | 32 |
| Emmetten | 30'227'415 | 63 |
| Ennetbürgen | 50'764'670 | 65 |
| Ennetmoos | 19'925'840 | 31 |
| Hergiswil | 147'802'800 | 109 |
| Oberdorf | 30'941'715 | 35 |
| Stans | 46'464'005 | 84 |
| Stansstad | 36'784'200 | 56 |
| Wolfenschiessen | 21'189'430 | 30 |
| Kanton Nidwalden | 482'039'970 | 632 |
Handänderungen
Grundpfandrechte Vergleich 2010–2025
| Jahr | Handänderungen | neue Pfandbelastung | |
| Anzahl | Betrag | Betrag | |
| 2010 | 742 | 527'066'629.00 | 227'794'800.00 |
| 2011 | 881 | 799'668'861.00 | 211'163'064.00 |
| 2012 | 667 | 469'155'802.00 | 196'993'530.00 |
| 2013 | 565 | 473'143'298.00 | 258'773'056.00 |
| 2014 | 643 | 583'659'282.00 | 264'995'798.00 |
| 2015 | 658 | 571'215'043.00 | 396'004'148.00 |
| 2016 | 684 | 547'865'941.00 | 208'846'020.00 |
| 2017 | 674 | 612'620'411.00 | 262'974'939.00 |
| 2018 | 683 | 689'444'232.00 | 235'161'663.00 |
| 2019 | 641 | 655'777'494.00 | 263'444'266.00 |
| 2020 | 770 | 738'465'910.00 | 363'268'098.00 |
| 2021 | 781 | 807'606'146.87 | 336'506'789.51 |
| 2022 | 634 | 709'425'740.05 | 291'492'118.79 |
| 2023 | 584 | 506'649'000.00 | 298'929'356.25 |
| 2024 | 618 | 522'522'004.75 | 272'870'003.33 |
| 2025 | 588 | 502'834'040.21 | 246'969'711.82 |
Grundpfandrechte Vergleich 2010–2025
Entwicklung der Kriminalität
Straftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB), Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)
Widerhandlungen
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Strafgesetzbuch (StGB) | 1'120 | 1'078 | 1'436 | 1'287 |
| Betäubungsmittelgesetz (BetmG) | 57 | 44 | 31 | 45 |
| Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) | 53 | 19 | 56 | 32 |
Widerhandlungen nach Deliktsarten
| Delikt | 2023 | 2024 | 2025 | |||
| Straftaten | Aufklärung in % | Straftaten | Aufklärung in % | Straftaten | Aufklärung in % | |
| Tötungsdelikte | - | - | 3 | 100 | 1 | 100 |
| Körperverletzungen | 25 | 76 | 16 | 94 | 16 | 75 |
| Vermögensdelikte | 642 | 32 | 857 | 34 | 772 | 36 |
| Veruntreuung | 2 | 100 | 6 | 83 | 6 | 100 |
| Diebstahl (ohne Fahrzeuge) | 275 | 36 | 315 | 42 | 259 | 40 |
| davon Einbruch | 32 | 25 | 78 | 36 | 67 | 19 |
| Sachbeschädigung | 121 | 28 | 191 | 32 | 177 | 38 |
| Fahrzeugdiebstahl | 65 | 5 | 87 | 9 | 51 | 24 |
| Raub | 0 | 0 | 4 | 100 | 4 | 100 |
| Betrug | 90 | 39 | 118 | 36 | 151 | 27 |
| Betrüg. Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage | 42 | 17 | 55 | 18 | 60 | 23 |
| Unbefugte Datenbeschaffung | 10 | 10 | 28 | 4 | 17 | 24 |
| Zechprellerei | 1 | 100 | 6 | 33 | 1 | 100 |
| Erpressung | 10 | 20 | 9 | 11 | 12 | 17 |
| Drohung | 35 | 83 | 35 | 83 | 35 | 74 |
| Häusliche Gewalt | 74 | 100 | 40 | 100 | 57 | 100 |
| Nötigung | 11 | 91 | 10 | 40 | 10 | 80 |
| Freiheitsberaubung/Entführung | 2 | 100 | 0 | 0 | 2 | 100 |
| Vergewaltigung | 2 | 100 | 1 | 100 | 1 | 100 |
| sexuelle Integrität | 15 | 94 | 136 | 94 | 41 | 54 |
| sexuelle Belästigung | 3 | 67 | 6 | 67 | 12 | 50 |
| sexuelle Handlungen mit Kindern | 3 | 100 | 25 | 100 | 3 | 100 |
| Brandstiftung | 2 | 50 | 1 | 0 | 4 | 100 |
| Handlungen gegen die öffentliche Gewalt | 11 | 100 | 20 | 100 | 26 | 92 |
| Betäubungsmitteldelikte | 44 | 98 | 31 | 100 | 43 | 100 |
| Geldwäscherei/mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften | 31 | 59 | 27 | 48 | 40 | 60 |
Cyberdelikte
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Straftaten mit Cybermodus | 227 | 174 | 286 | 246 |
| Cyber-Vermögensdelikte | 209 | 160 | 264 | 241 |
| Cyberbetrug | 114 | 111 | 141 | 165 |
| Money Mules | 48 | 6 | 2 | 8 |
| Sextortion (money) | 22 | 12 | 80 | 22 |
| Verbotene Pornografie | 7 | 3 | 5 | 3 |
| Cyberbullying/Cybermobbing | 10 | 10 | 17 | 0 |
Widerhandlungen nach Gemeinden (StGB)
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Beckenried | 36 | 89 | 52 | 72 |
| Buochs | 125 | 94 | 152 | 140 |
| Dallenwil | 20 | 41 | 23 | 39 |
| Emmetten | 31 | 23 | 21 | 32 |
| Ennetbürgen | 87 | 73 | 82 | 128 |
| Ennetmoos | 49 | 24 | 128 | 52 |
| Hergiswil | 157 | 213 | 274 | 193 |
| Oberdorf | 56 | 18 | 63 | 65 |
| Stans | 374 | 357 | 384 | 321 |
| Stansstad | 158 | 108 | 181 | 184 |
| Wolfenschiessen | 27 | 38 | 76 | 60 |
Ausschreibungen
| Ripol | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Personen | 493 | 895 | 1'014 | 726 |
| Sachen (und Ausweise) | 559 | 670 | 563 | 358 |
| Fahrzeuge | 8 | 12 | 26 | 14 |
| Schilder inkl. Velovignetten | 42 | 52 | 56 | 28 |
| Mofa/Fahrräder | 56 | 47 | 58 | 31 |
Hotelmeldescheine
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Eingezogen und verarbeitet | 92'311 | 80'109 | 71'411 | 78'099 |
Kriminaltechnischer Dienst
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Erkennungsdienstlich behandelte Personen | 166 | 31* | 55 | 74 |
| Identifikationen | 59 | 93 | 132 | 86 |
| * Bereinigung der Zählweise (nur noch ED Erfassungen im engeren Sinne) | ||||
Grenzkontrolle Flugplatz Buochs
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Non-Schengen Flüge | 256 | 193 | 186 | 195 |
| kontrollierte Personen | 703 | 517 | 440 | 775 |
Verkehrsunfälle
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Verkehrsunfälle total | 188 | 210 | 211 | 236 |
| Verkehrsunfälle mit Sachschaden | 98 | 114 | 111 | 138 |
| Verkehrsunfälle mit Verletzten | 90 | 94 | 96 | 97 |
| Verkehrsunfälle mit Toten | 0 | 2 | 4 | 1 |
| Ort | ||||
| Innerorts | 102 | 110 | 106 | 119 |
| Ausserorts | 86 | 100 | 105 | 117 |
| davon auf Autobahn N2 und A8 | 37 | 35 | 38 | 40 |
| Sachschaden in Mio. | 1.70 | 1.80 | 1.37 | 1.62 |
| Anzahl beteiligte Personen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Tote Personen | ||||
| Erwachsene | 0 | 2 | 4 | 1 |
| Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Fahrzeugführer | ||||
| Erwachsene | 0 | 1 | 3 | 1 |
| Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mitfahrer | ||||
| Erwachsene | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Fussgänger | ||||
| Erwachsene | 0 | 1 | 1 | 0 |
| Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verletzte Personen | ||||
| Erwachsene | 93 | 103 | 98 | 105 |
| Kinder | 7 | 6 | 8 | 6 |
| Fahrzeugführer / Mitfahrer | ||||
| Erwachsene | 87 | 93 | 88 | 95 |
| Kinder | 5 | 5 | 6 | 6 |
| Fussgänger | ||||
| Erwachsene | 6 | 10 | 10 | 10 |
| Kinder | 2 | 1 | 2 | 0 |
| Unfallursachen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Zustand der Person | 51 | 32 | 39 | 40 |
| Angetrunkenheit | 24 | 14 | 13 | 14 |
| andere | 27 | 18 | 26 | 26 |
| Verhalten der Person | 127 | 163 | 139 | 176 |
| Missachten der Lichtsignale | 3 | 2 | 1 | 2 |
| Mangelhafte Bedienung des Fahrzeuges | 10 | 10 | 14 | 18 |
| Ladung des Fahrzeuges | 0 | 2 | 3 | 6 |
| Unaufmerksamkeit und Ablenkung | 114 | 149 | 121 | 150 |
| Fahrzeug | 111 | 132 | 134 | 145 |
| Geschwindigkeit | 33 | 43 | 43 | 34 |
| Fahren | 39 | 35 | 38 | 61 |
| Überholen | 7 | 7 | 12 | 7 |
| Vortrittsrecht | 28 | 39 | 35 | 39 |
| FäG (fahrzeugähnliche Geräte) | 4 | 8 | 6 | 4 |
| Infrastruktur und externer Einfluss | 6 | 10 | 13 | 12 |
| Momentaner äusserer Einfluss | 3 | 6 | 6 | 9 |
| Einfluss durch Dritte | 3 | 4 | 7 | 3 |
| Unbekannter Mangel/Einfluss | 33 | 30 | 31 | 29 |
Verkehrsunfälle nach Gemeinden
Unfälle A2 / A8
| Verkehrsunfälle nach Wochentagen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Montag | 23 | 23 | 28 | 36 |
| Dienstag | 27 | 39 | 24 | 33 |
| Mittwoch | 24 | 33 | 38 | 33 |
| Donnerstag | 28 | 31 | 35 | 36 |
| Freitag | 31 | 34 | 31 | 37 |
| Samstag | 28 | 26 | 26 | 35 |
| Sonntag | 27 | 24 | 29 | 26 |
| Verkehrsunfälle nach Monaten | ||||
| Januar | 11 | 9 | 15 | 12 |
| Februar | 10 | 12 | 11 | 14 |
| März | 12 | 16 | 17 | 15 |
| April | 13 | 12 | 15 | 21 |
| Mai | 20 | 21 | 17 | 22 |
| Juni | 23 | 26 | 19 | 30 |
| Juli | 21 | 12 | 14 | 22 |
| August | 18 | 25 | 27 | 25 |
| September | 13 | 21 | 20 | 19 |
| Oktober | 24 | 19 | 25 | 18 |
| November | 11 | 12 | 15 | 17 |
| Dezember | 12 | 25 | 16 | 21 |
Unfälle nach Monaten
Kontrollen
| A2/A8 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Anzahl Kontrollen | 73 | 61 | 86 | 77 |
| Mannstunden | 437 | 361 | 514 | 460 |
| Lokalstrassen | ||||
| Anzahl Kontrollen | 414 | 385 | 515 | 557 |
| Mannstunden | 2'068 | 1'922 | 2'576 | 2'787 |
| Sicherheitspolizei A2 und Lokalstrassen | ||||
| Anzahl Kontrollen | 1'206 | 1'403 | 1'771 | 1'419 |
| Mannstunden | 13'267 | 15'425 | 19'482 | 15'605 |
| Schwerverkehr A2 und Lokalstrassen | ||||
| Anzahl Kontrollen | 657 | 805 | 857 | 852 |
| Mannstunden | 6'316 | 7'738 | 8'232 | 8'181 |
| Kontr. Fahrzeuge | 2'586 | 3'312 | 3'560 | 3'559 |
| Anzahl Übertretungen | 334 | 373 | 438 | 485 |
| Anteil Übertretungen | 12.9 | 11.0 | 12.0 | 14.0 |
| Häufigste Übertretungen | ||||
| Gewicht | 173 | 131 | 144 | 310 |
| ARV | 92 | 131 | 161 | 158 |
| Länge, Breite, Höhe | 12 | 106 | 287 | 184 |
Geschwindigkeitskontrollen
| Temporäre Kontrollen | 2024 | 2025 |
| Anzahl Kontrollen | 159 | 179 |
| Einsatzstunden | 6'719 | 8'295 |
| Anzahl Übertretungen | 46'723 | 44'112 |
| davon Ordnungsbussen | 46'312 | 43'657 |
| Anzeigen | 411 | 455 |
| Nach Strassentyp | ||
| Autobahn | ||
| Anzahl Kontrollen | 35 | 44 |
| Einsatzstunden | 1'546 | 1'755 |
| Übertretungen | 26'836 | 21'954 |
| davon Ordnungsbussen | 26'597 | 21'740 |
| Anzeigen | 239 | 214 |
| Ausserorts | ||
| Anzahl Kontrollen | 64 | 80 |
| Einsatzstunden | 3'286 | 4'198 |
| Übertretungen | 11'414 | 11'582 |
| davon Ordnungsbussen | 11'304 | 11'435 |
| Anzeigen | 110 | 147 |
| Innerorts | ||
| Anzahl Kontrollen | 60 | 55 |
| Einsatzstunden | 1'887 | 2'342 |
| Übertretungen | 8'473 | 10'576 |
| davon Ordnungsbussen | 8'411 | 10'482 |
| Anzeigen | 62 | 94 |
| Stationäre Kontrollen | ||
| Anzahl Übertretungen | 39'418 | 37'671 |
| davon Ordnungsbussen | 38'655 | 36'906 |
| Anzeigen | 763 | 765 |
Verkehrsinstruktion
| Verkehrsunterricht | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Schulbesuche (Anzahl Doppellektionen) | ||||
| Kindergarten | 45 | 45 | 46 | 47 |
| 1. Klasse | 24 | 24 | 25 | 43 |
| 2. Klasse | 24 | 23 | 24 | 39 |
| 3. Klasse | 25 | 41 | 23 | 31 |
| Verkehrsgarten | 19 | 21 | 20 | 30 |
| 4. Klasse | 21 | 20 | 22 | 28 |
| 5. Klasse | 46 | 50 | 40 | 29 |
| ORS | 57 | 34 | 28 | 36 |
| Patrouilleure | 12 | 12 | 16 | 16 |
| Nachinstruktion | 1 | 1 | 0 | 1 |
| Total | 274 | 221 | 204 | 271 |
| Aufwand/Lernstoff | ||||
| Kindergarten | Sicheres Überqueren der Strasse auf dem Fussgängerstreifen, Fussgängerregeln | |||
| 1.Klasse | Sicheres Überqueren der Strasse, Fussgängerregeln, Sichtbarkeit | |||
| 2.Klasse | Regeln/Vorschriften für fahrzeugähnliche Geräte (fäG), Wichtigkeit des Helms, obligatorische Fahrradbestandteile | |||
| 3.Klasse | Signale und Signalgruppen, Sicherheit durch Sichtbarkeit, Verkehrsgarten | |||
| 4.Klasse | Linksabbiegen mit Velo, Theorie und Praxis | |||
| 5.Klasse | Vorbereitung für Veloprüfung (Signale, gesetzliche Vorschriften, Fahrradbestandteile, richtiges Abbiegen, etc.) | |||
| ORS | Thema Verkehrsunfall (Ursachen, Folgen, Prävention) | |||
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Verkehrsgarten | ||||
| 3. Klasse/Kleinklasse | 19 | 21 | 20 | 30 |
| Anzahl Schüler | 331 | 375 | 328 | 343 |
| Veloprüfung | ||||
| Absolviert | 318 | 436 | 323 | 403 |
| Bestanden | 312 | 421 | 313 | 393 |
| Ohne Fehler | 28 | 59 | 48 | 25 |
| Schülerpatrouilleure | ||||
| Ennetmoos | 8 | 13 | 13 | 8 |
| Ennetbürgen | 16 | 15 | 15 | 15 |
| Buochs | 18 | 18 | 18 | 17 |
| Stans | – | – | 22 | 9 |
| Nacherziehung | ||||
| Total Schülerrapporte | 8 | 4 | 0 | 11 |
| Aufgebot Nachinstruktion | 8 | 4 | 0 | 11 |
| 3. Rapport = Verzeigung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Meldung an Wohnkanton | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nachinstruktionen | 1 | 1 | 0 | 1 |
Strassen- und Signalisationstechnik
| Projektbearbeitungen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Signalisationen / Markierungen / Baugesuche | 289 | 268 | 284 | 277 |
| Strassenreklamen | 29 | 26 | 13 | 18 |
| Verfügungen temporärer Strassensperrungen | 35 | 45 | 42 | 48 |
Sonder- und Schwertransporte
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Anzahl Begleite | 40 | 79 | 70 | 14 |
| Aufwand in Stunden | 42 | 93 | 63 | 21 |
| Aufwand Km | 776 | 1'708 | 691 | 282 |
Alarme und Aufgebote
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Fehlalarme kostenpflichtig | 75 | 67 | 70 | 73 |
| MOKOS-Aufgebote Feuerwehr | 237 | 280 | 228 | 257 |
Fahrbewilligungen
| Kehrsitenstrasse | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Dauerbewilligung | 198 | 178 | 200 | 164 |
| Tagesbewilligung | 2'908 | 3'590 | 3'774 | 3'669 |
| Wiesenbergstrasse | ||||
| Dauerbewilligung | 82 | 80 | 76 | 76 |
| Tagesbewilligung | 1'157 | 989 | 1'060 | 1'038 |
Fahrrad Fund / Verlust
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Ausschreibung Verlust | 42 | 46 | 72 | 42 |
| Fundfahrräder | 14 | 8 | 7 | 3 |
Zahlungsverkehr
| Umsatz Inkassobüro | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Total Geldverkehr in CHF | 253'120 | 249'799 | 280'407 | 290'385 |
| Staatsanwaltschaft Bussendepots | 14'675 | 15'095 | 18'975 | 65'330 |
| Bussendepot SVK | 115'198 | 131'657 | 149'717 | 102'500 |
| Staatsanwaltschaft Gebühren | 39'450 | 49'300 | 52'740 | 50'420 |
Ordnungsbussen / Mängellisten
| Ordnungsbussen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Anzahl ohne Geschwindigkeit | 1'349 | 1'138 | 1'165 | 2'031 |
| Mängellisten | 25 | 42 | 53 | 90 |
Seepolizei
| Einsätze mit Polizeiboot | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Anzahl Einsätze | 88 | 100 | 96 | 157 |
| Aufwand in Stunden | 532 | 874 | 1'074 | 1'002 |
| Seepolizei-Kontrollen | 35 | 30 | 27 | 24 |
| Einsätze für andere, Verwaltung | 18 | 15 | 18 | 17 |
| Sicherheitsaufträge | 0 | 0 | 5 | 8 |
| Suche/Bergung/Rettung | 26 | 52 | 27 | 25 |
| Für Taucheinsätze | 2 | 7 | 1 | 1 |
| Unfälle auf See | 1 | 2 | 3 | 2 |
Sturmwarnung
| Anzahl Einschaltungen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Vorsichtsmeldungen / Sturmwarnungen | 68 | 92 | 100 | 72 |
Orientierungstage
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Jg 2004 | Jg 2005 | Jg 2007 | Jg 2008 | |
| Anzahl Stellungspflichtige und freiwillige Frauen | 188 | 182 | 192 | 159 |
| Freiwillige Frauen | 17 | 16 | 5 | 4 |
Rekrutierung / Tauglichkeit der Stellungspflichtigen
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Aufgebotene | 178 | 170 | 161 | 155 |
| Endgültig Beurteilte | 182 | 167 | 154 | 153 |
| Mil Diensttauglich | 146 | 136 | 124 | 136 |
| SD tauglich (Zivilschutz) | 14 | 10 | 8 | 7 |
| Dienstuntauglich | 22 | 13 | 16 | 10 |
| Zurückgestellt | – | 8 | 6 | 2 |
Beförderungen
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Unteroffiziere | 29 | 24 | 22 | 24 |
| Höhere Unteroffiziere | 6 | 5 | 3 | 3 |
| Brevetierung Offiziere | 3 | 4 | 1 | 4 |
| Beförderte Offiziere | 12 | 12 | 15 | 15 |
Dienstverschiebungen
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Aufgebotene (Marschbefehle) | 1'884 | 1'669 | 1'608 | 1'640 |
| Gesuche eingereicht | 257 | 263 | 286 | 293 |
| Gesuche abgewiesen | 29 | 17 | 22 | 17 |
| Bewilligte Gesuche | 228 | 246 | 264 | 276 |
Schiesswesen ausser Dienst
| Anzahl Teilnehmende | 2024 | 2025 | ||
| NW | CH | NW | CH | |
| Obligatorisches Programm – 300/25 m | 1'253 | 162'723 | 1'271 | 158'570 |
| Feldschiessen – 300 m | 689 | 95'235 | 796 | 93'374 |
| Feldschiessen –25/50 m | 304 | 29'706 | 316 | 33'524 |
Disziplinarwesen
| 2023 | 2024 | 2025 | |
| Disziplinarbussen (Schiesswesen, Nichteinrücken OT / Rekr und Entlassung) | 58 | 42 | 39 |
| Vollzug Ausserdienstliche Disziplinarbussen | 4 | 3 | 5 |
| Umwandlung Disziplinarbussen in Arrest | 4 | 3 | 0 |
| Vollzug Arrest | 0 | 0 | 0 |
| Umwandlung Disziplinarbussen in Betreibung | 4 | 5 | 1 |
Wehrpflichtersatzabgabe (in CHF)
| 2023 | 2024 | 2025 | |
| Insgesamt vereinnahmte Beträge | 704'860.05 | 691'611.40 | 779'841.00 |
| Rückerstattungen | 71'967.20 | 58'957.65 | 62'710.00 |
| Rohertrag nach Abzug der Rückerstattungen | 632'892.85 | 632'653.75 | 717'131.00 |
| Bezugsprovision für den Kanton (20%) | 126'578.57 | 126'530.75 | 143'426.00 |
| Rohertrag für den Bund (80%) | 506'314.28 | 506'123.00 | 573'704.00 |
Logistik
| 2023 | 2024 | 2025 | |
| Kundenkontakte | 3'848 | 2'380 | 4'854 |
| Umschlagsgewicht Retablierungsstelle | 82 Tonnen | 106 Tonnen | 102 Tonnen |
| Umschlagsgewicht Vorortlager | 130 Tonnen | 192 Tonnen | 150 Tonnen |
Waffenplatz
| Belegungen | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Trp und VBS | 17'816 | 13'518 | 20'192 | 19'977 |
| AZ SWISSINT | 42'813 | 41'867 | 45'797 | 35'631 |
| Kdo SWISSINT | 15'174 | 16'274 | 16'780 | 17'764 |
| Eidgenössische Kurse | 1'399 | 2'638 | 2'216 | 4'116 |
| Waffenplatzbetriebe | 4'894 | 4'966 | 6'420 | 4'774 |
| Kanton Nidwalden | 5'045 | 4'766 | 6'747 | 5'375 |
| Zivile Restnutzung | 4'829 | 3'248 | 3'012 | 4'284 |
| Total Belegungen | 91'970 | 87'277 | 101'164 | 91'921 |
Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried
| Belegungen und Schusszahlen | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Schiesstage | |||||
| Werktage | 159 | 171 | 176 | 230 | 237 |
| Samstage | 4 | 7 | 3 | 3 | 3 |
| Total Schiesstage | 163 | 178 | 179 | 233 | 240 |
| Schiesszeiten | |||||
| Morgen und Nachmittag 08.00 – 17.00 Uhr | 108 | 117 | 117 | 117 | 113 |
| Nur am Morgen 08.00 – 12.00 Uhr | 29 | 43 | 46 | 89 | 44 |
| Nur am Nachmittag 13.30 – 17.00 Uhr | 21 | 15 | 15 | 34 | 28 |
| Abend 18.00 – 22.00 Uhr | 15 | 19 | 27 | 20 | 25 |
| Total Schiesshalbtage | 281 | 311 | 322 | 377 | 323 |
| Truppe | |||||
| Belegungen | 207 | 205 | 227 | 257 | 270 |
| Gewehr- und Pistolenpatronen | 581'147 | 677'504 | 706'449 | 774'485 | 709'079 |
| Panzerfaust 7,5 mm | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Panzerfaust Übungspatronen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrzweckwerfer 73 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gewehraufsatz 97 Übungspatronen 40 mm | 0 | 0 | 754 | 100 | 12 |
| Mehrzweckgewehr Schrotpatronen | 479 | 328 | 794 | 0 | 315 |
| Mehrzweckgewehr Flintenlaufpatronen | 99 | 324 | 0 | 60 | 16 |
| Handgranaten | 0 | 0 | 0 | 0 | 80 |
| Polizei | |||||
| Belegungen | 53 | 49 | 65 | 57 | 61 |
| Gewehr- und Pistolenpatronen | 106'373 | 111'102 | 153'752 | 131'502 | 161'375 |
| Mehrzweckgewehr Schrotpatronen | 0 | 0 | 1'000 | 496 | 1'330 |
| Mehrzweckgewehr Flintenlaufpatronen | 0 | 0 | 0 | 200 | 0 |
| Securitas | |||||
| Belegungen | 18 | 15 | 23 | 18 | 19 |
| Gewehr- und Pistolenpatronen | 18'110 | 12'840 | 15'780 | 15'407 | 33'880 |
| Mehrzweckgewehr Schrotpatronen | 100 | 20 | 0 | 0 | 273 |
| Patentjäger Nidwalden | |||||
| Belegungen | 13 | 20 | 13 | 18 | 9 |
| Mehrzweckgewehr Schrotpatronen | 4'775 | 5'143 | 4'580 | 5'723 | 2'000 |
| Jagdkugelpatronen | 297 | 1'805 | 1'380 | 2'110 | 1'078 |
| Total Belegungen | 291 | 289 | 328 | 350 | 359 |
| Total verschossene Gewehr- und Pistolenpatronen | 705'630 | 801'446 | 877'361 | 923'504 | 905'412 |
Abteilung Zivilschutz
Dienstwesen
| Anlässe | Anlasstage | Teilnehmertage | |
| Einsatz bei Katastrophen und Notlagen | 0 | 0 | 0 |
| Grundausbildung | 8 | 96 | 132 |
| Kaderkurs | 5 | 53 | 53 |
| Weiterbildungskurs | 1 | 5 | 5 |
| Wiederholungskurs | 61 | 169 | 1'312 |
| Einsatz zu Gunsten der Gemeinschaft | 3 | 12 | 171 |
| Zusatzausbildung zum Spezialisten | 1 | 5 | 25 |
| Total | 79 | 340 | 1'698 |
Bestände
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Soll-Bestand | 562 | 562 | 562 | 562 |
| Ist-Bestand | 327 | 282 | 262 | 237 |
Einsätze Feuerwehren
Einsätze nach Ereignis
| Justiz- und Sicherheitsdirektion | Beschluss des Regierungsrats | Antwort | ||
| Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes | Nr. 61 vom 21. Januar 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; Verschiedene Änderungen (Mitfinanzierung durch Bund, gemeinsame Bekanntmachungspflicht und weitere) sollen in die weitere Ausarbeitung des Gesetzes einbezogen werden. | ||
| Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) | Nr. 85 vom 4. Februar 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; Optimierungsbedarf besteht bei der Finanzierung. Ineffiziente Kleinstschutzräume sollen vermieden werden. | ||
| Pa. Iv. 20.451 n bezüglich «Armut ist kein Verbrechen» | Nr. 128 vom 18. Februar 2025 | Ablehnung | ||
| Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes | Nr. 145 vom 11. März 2025 | Zustimmung | ||
| Elektronische Kommunikation in der Justiz. Vereinbarung «justitia.swiss» | Nr. 146 vom 11. März 2025 | Zustimmung. Wichtig ist, dass im Vorstand sowohl die Sprach- und Landesregionen wie auch die fachlichen Interessen der Strafverfolgung vertreten sind. | ||
| Pa. Iv. 20.504 n bezüglich «Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht» | Nr. 199 vom 25. März 2025 | Ablehnung | ||
| Neuausrichtung KSD – Nationaler Verbund Katastrophenmedizin KATAMED | Nr. 201 vom 25. März 2025 | Zustimmung | ||
| Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen | Nr. 202 vom 25. März 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; Haltung der KKJPD wird unterstützt, Forderungen einer Verankerung im Strafgesetzbuch und strengere Sanktionierung. Diverse Anpassungsanträge. | ||
| Verordnung über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie und Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes | Nr. 221 vom 1. April 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; verschiedene Ergänzungsanträge. Eine Lockerung der Luftreinhalteverordnung wird abgelehnt. | ||
| Teilrevision zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) | Nr. 262 vom 15. April 2025 | Zustimmung. Die finanziellen Auswirkungen müssen beachtet werden. | ||
| Interkantonale Vereinbarung zum elektronischen Datenaustausch im Justizvollzug | Nr. 263 vom 15. April 2025 | Zustimmung. Es sind aber noch punktuelle Anpassungen und technische Voraussetzungen notwendig. | ||
| Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern | Nr. 311 vom 20. Mai 2025 | Zustimmung | ||
| Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen | Nr. 312 vom 20. Mai 2025 | Zustimmung | ||
| Anpassungen des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel und des Anhangs zur Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln sowie der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln | Nr. 454 vom 1. Juli 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung der Verkehrsregelverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligung für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes | Nr. 549 vom 2. September 2025 | Zustimmung. Antrag, dass Inkrafttreten erst per 1. Jan. 2027 erfolgen soll. | ||
| Verordnungsänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (Schengen-Weiterentwicklung) sowie aufgrund einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes | Nr. 586 vom 16. September 2025 | Zustimmung. Eine sorgfältige Umsetzung ist wichtig, um die beabsichtigte Harmonisierung im Schengen-Raum zu erreichen. | ||
| Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran | Nr. 587 vom 16. September 2025 | Zustimmung | ||
| Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts | Nr. 616 vom 23. September 2025 | Grundsätzliche Zustimmung. Für die weitere Umsetzung müssen die Kantone zwingend miteingebunden werden. | ||
| Pa. Iv. 21.449 n bezüglich «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern» | Nr. 617 vom 23. September 2025 | Zustimmung zur Variante 1, Variante 2 wird abgelehnt. | ||
| Verordnungsentwurf zum E-ID-Gesetz | Nr. 618 vom 23. September 2025 | Beantwortung Fragebogen | ||
| Pa. Iv. 25.402 zum Indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative | Nr. 619 vom 23. September 2025 | Die Mehrheitsvariante der vorgeschlagenen Revision wird unterstützt. | ||
| Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gemeinsame Staatsgrenze von Konstanz bis Basel | Nr. 647 vom 14 Oktober 2025 | Verzicht auf Stellungnahme, da der Kanton Nidwalden davon nicht betroffen ist. | ||
| Erlass der Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen (ISKV) | Nr. 663 vom 21. Oktober 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; Beantwortung Fragebogen, einzelne Artikel werden abgelehnt. | ||
| Verordnung über die Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung in einer schweren Mangellage | Nr. 703 vom 18. November 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; die kantonalen Führungs- und Notorganisationen sollen in den Weisungen des BWL verbindlich eingebunden werden. | ||
| Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) | Nr. 778 vom 9. Dezember 2025 | Die Volksinitiative wird abgelehnt. Der direkte Gegenvorschlag wird begrüsst, er stärkt die Verankerung der Neutralität in der Verfassung und präzisiert deren Bedeutung. | ||
| Änderung des Zivilgesetzbuches (Eintragung der elterlichen Sorge in die Einwohnerregister) | Nr. 779 vom 9. Dezember 2025 | Zustimmung. Für die Umsetzung sind noch klare techn. Vorgaben und weitere Klärungen notwendig. | ||
| Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen oder Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge | Nr. 812 vom 16. Dezember 2025 | Ablehnung. Die Automobilsteuer muss weiterhin vollständig dem NFA zufliessen, eine Reduktion der Zweckbindung ist nicht tragbar. | ||
| Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4.25 t | Nr. 813 vom 16. Dezember 2025 | Zustimmung; Beantwortung Fragebogen |
| Stand: 31. Dezember 2025 |
| BiD R1: Die Grundlagen zur Lancierung des Gesetzgebungsprozesses im Sinne einer effizienten, effektiven und chancengerechten Bildung sind geschaffen. |
| Als vorbereitende Massnahme zur Revision der Bildungsgesetzgebung konnte die Teilrevision der Kantonsverfassung und die damit verbundene Abschaffung der Schulgemeinden im Berichtsjahr weiter vorangetrieben werden. Daneben ruhten die Arbeiten in Ermangelung der erforderlichen personellen Ressourcen, so dass sich die Verabschiedung des Grundsatzentscheids zur Überarbeitung der Bildungsgesetzgebung bis mindestens 2027 verzögern wird. |
| BiD R2: Für die Aufgabe der Klassenlehrperson stehen genügend Ressourcen zur Verfügung und die Rahmenbedingungen sind optimiert. |
| Auf das Schuljahr 2025/26 wurde in allen Gemeinden des Kantons eine zusätzliche Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen eingeführt. An der Heilpädagogischen Schule Stans, der Berufsfach- und der Mittelschule erfolgt die Einführung von (zusätzlichen) Entlastungslektionen per Schuljahr 2026/27: Die integrative Beschulung ist zunehmend anspruchsvoll, dies zeigt sich nicht zuletzt an stetig steigenden Fallzahlen, die sich auch auf die Belastungssituation der Klassenlehrpersonen auswirkt. Darüber hinaus wurde per Schuljahr 2025/26 zusammen mit Schulbehörden und Schulleitungen ein Konsens zur Nutzung technischer Geräte während der Volksschulzeit verabschiedet. |
| BiD R3: Standortoptimierung Bildungsdirektion: Konzept und Planung zur räumlichen Verortung der Verwaltungseinheiten der Bildungsdirektion sind erarbeitet. |
| Der Raumbedarf der BiD ist mit Rücksicht auf die mittel- bis langfristige Personalplanung erhoben. Die Raumstrategie der BiD wurde festgelegt und floss in Form der Bedürfnissignalisierung gleichzeitig in die kantonale Immobilienstrategie mit ein. |
| BiD R4: Bei der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) liegt der Kanton Nidwalden im interkantonalen Vergleich in der oberen Hälfte des Mittelwerts. |
| Bei der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) positioniert sich der Kanton Nidwalden im interkantonalen Vergleich solide im vorderen Mittelfeld und erreicht den festgelegten Zielwert. Gleichzeitig wurden die zentralen Akteurinnen und Akteure im Hinblick auf die verstärkte Gewichtung von Deutsch und Mathematik im Unterricht sensibilisiert. Auch die kantonalen Leistungstests «Check-Dein-Wissen» und «Stellwerk» lieferten wertvolle Erkenntnisse. Ihre Auswertung lieferte konkrete Massnahmen zur Weiterentwicklung des Unterrichts. Rund drei Viertel der Lernenden erreichen die geforderten Grundkompetenzen, während etwa ein Viertel noch gezielt Unterstützung benötigt. Diese Erkenntnis bildet die Grundlage, um die Förderung noch präziser und wirksamer auszurichten. |
| BiD R5: Lehrpersonen werden für die Thematik überfachliche Kompetenzen in den Konferenzen sensibilisiert. |
| Die Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung fokussiert die überfachlichen Kompetenzen in den Angeboten und die Thematik wurde sowohl in der Schulleiterkonferenz als auch in den Koordinationsgruppen aufgenommen. |
| BiD R6: Die Übertrittsquote von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II liegt im mehrjährigen Mittel stabil bei 95%. |
| Die Quote der Direktübertritte beläuft sich 2025 auf 92%. Eine Zwischenlösung gewählt haben 7% der Schülerinnen und Schüler und 1% der Jugendlichen sind nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit in ihr Heimatland zurückgekehrt. Die Arbeiten zur Sicherstellung einer regelmässigen und umfassenden Information der Jugendlichen und Erziehungsberechtigten zu Laufbahnmöglichkeiten durch Gewerbeverband und Fachpersonen ABM begannen per Schuljahr 2025/26. Das Berufswahlkonzept zur Klärung von Rollen und Aufgaben der Beteiligten entlang des Berufswahlprozesses konnte 2025 verabschiedet werden. |
| BiD R7: Die Abschlussquote auf Sekundarstufe II liegt im Mittel über 95%. |
| Die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II beträgt gemäss den zuletzt im Jahr 2023 publizierten Zahlen des Bundesamts für Statistik 95% und entspricht im nationalen Vergleich dem zweithöchsten Wert (CH 2025: 90.2%). Die Lancierung eines Gesetzgebungsprozesses zwecks Schaffung einer Grundlage zur fachkundigen individuellen Begleitung (FiB) von allen Lernenden in der beruflichen Grundbildung musste infolge anderer Prioritäten zurückgestellt werden. |
| BiD R8: Die Übertrittsquote von der Primarschule in das Langzeitgymnasium sowie die Maturitätsquote sind im mehrjährigen Mittel stabil bei 20%. |
| Die Übertrittsquote von der Primarschule in das Langzeitgymnasium lag 2025 gemäss Beobachtung bei 20.6% und die gymnasiale Maturitätsquote bei 21.6%. |
| BiD R9: Jugendliche werden bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren im Hinblick auf einen Abschluss begleitet und unterstützt. |
| Sämtliche Jugendliche, die das Qualifikationsverfahren 2024 nicht bestanden haben, konnten im Jahr 2025 zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden. |
| BiD R10: Förderung von Laufbahngestaltungskompetenzen über alle Altersstufen hinweg. |
| Es wurden mehrere Massnahmen realisiert, darunter rund 50 viamia-Beratungen für im Kanton Nidwalden wohnhafte Personen ab 40 Jahren oder die Mitgestaltung des Talent Day Zentralschweiz. Dagegen müssen die Ziele von BIZ-Links, die Transformation von analogen hin zu digitalen und interaktiven Informationsmedien, infolge veränderter Ausgangslage überprüft werden. |
| BiD R12: Die finanzielle Unterstützung des ehrenamtlichen Vereinssports sowie des professionellen Leistungssports verbleibt auf hohem Niveau. |
| Der Talent Day Zentralschweiz zur Vereinbarkeit von Leistungssport und Ausbildung fand zum vierten Mal erfolgreich statt und ermöglichte den Beteiligten Netzwerkaufbau und -pflege. Mit dem vom Regierungsrat im Winter verabschiedeten kantonalen Sportanlagenkonzept (KASAK) verfügt Nidwalden erstmals über eine strategische Grundlage für Sportanlagenplanung und -finanzierung. |
| BiD R13: Die Jugendausbildung und Kaderbildung im Rahmen von J+S können weiter ausgebaut werden. |
| Im Kanton Nidwalden wurden 2025 rund 329 Kurse und Lager durchgeführt. Rund 4'686 Kinder und Jugendliche besuchten diese Kurse und wurden von 1'228 Leitenden unterrichtet. Die Auszahlung von CHF 478'359 ist bemessen am langjährigen Mittel eher hoch. Der Rückgang der Teilnehmerzahlen während der Corona-Jahre konnte damit normalisiert werden. |
| BiD R15: Der Förderbedarf für die Laienkultur ist evaluiert, Fördermassnahmen sind geplant und umgesetzt. |
| Die Arbeit am Konzept wurde als zu aufwändig eingeschätzt und eingestellt. Die Kulturkommission hat demgegenüber aufgrund der vorgeleisteten Arbeit ihre Leitlinien diskutiert und entsprechend angepasst. |
| BiD R16: Die im Kulturförderungsgesetz vorgesehenen Fördermassnahmen werden im bisherigen Rahmen umgesetzt. |
| 2025 konnten alle geplanten Förderprojekte umgesetzt werden. |
| BiD R19: Ein Gesamtmuseumskonzept mit Leitbild ist erarbeitet. |
| Die Befragung der Besuchenden konnte 2025 aus Ressourcengründen nicht durchgeführt werden. Das Sammlungskonzept liegt vor und wird im ersten Quartal 2026 auf der Webseite publiziert. |
| BiD R20: Zu allen 16 A-Objekten des Kulturgüterschutzinventars des Bundes besteht ein Notfallplan und diese sind mit den Notfallorganisationen abgesprochen. |
| 2025 hat sich die Fachgruppe Kulturgüterschutz zweimal getroffen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Kultur und dem Zivilschutz wurde neu aufgenommen, es hat ein WK stattgefunden. Der vorgesehene Notfallplan für das Winkelriedhaus ist in Arbeit, konnte aber noch nicht fertiggestellt werden. |
| BiD R21: Das revidierte Denkmalschutzgesetz ist in der Praxis umgesetzt und etabliert. |
| Das revidierte Denkmalschutzgesetz ist erfolgreich in die Praxis umgesetzt worden, die personellen Ressourcen konnten auf Januar 2026 den Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Die Gruppe Baukultur wurde wegen des Personalwechsels in der Denkmalpflege sistiert, wird ihren Austausch aber 2026 fortführen. |
| BiD R22: Die Bauinventare sind aktualisiert und digitalisiert. |
| Ende 2025 waren die Inventare der Gemeinden Ennetmoos, Stansstad, Ennetbürgen und Stans bereinigt und auf GIS aufgeschaltet. |
| BiD R23: Die Ansprechgruppen zum Thema Baukultur in Nidwalden sind zum Thema sensibilisiert. |
| Die Denkmaltage wurden durchgeführt, die Publikation wegen Personalwechsels verschoben. |
Jahr in Zahlen
Im Frühling des Berichtsjahres verabschiedete der Regierungsrat den Entwurf zur Teilrevision der Kantonsverfassung zuhanden der externen Vernehmlassung. Angesichts der ausschliesslich zustimmenden Rückmeldungen konnte die Vorlage im Dezember unverändert zuhanden des Landrats verabschiedet werden. Im Winter 2025 verabschiedete die Regierung zudem das Postulat von Landrat Mario Röthlisberger, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden betreffend Kantonales Sportanlagenkonzept KASAK zuhanden des Landrats: Das Ergebnis umfasst eine systematische und erstmals kantonsweit abgestimmte Darstellung des heutigen Zustands der Sportinfrastruktur sowie eine strukturierte Übersicht über vorliegende Entwicklungsabsichten von Gemeinden und Vereinen. Darüber hinaus sind per Schuljahr 2025/26 die revidierte Volksschulgesetzgebung sowie die Lehrpersonalverordnung in Kraft getreten: Während die Revision der Lehrpersonalverordnung mittels der (zusätzlichen) Einführung von Entlastungs- resp. Funktionslektionen für Klassenlehrpersonen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen beitrug, leistete die revidierte Volksschulgesetzgebung einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des sonderpädagogischen Angebots und erfüllte die parlamentarische Forderung nach einem erweiterten ausserschulischen Betreuungsangebot an der Heilpädagogischen Schule Stans HPS. Ausserdem führte sie zu einer umfassenden Reorganisation der Sonderpädagogik des Kantons hin zu einem Zentrum für Sonderpädagogik und den Schuldiensten Nidwalden.
Im letzten Jahr verabschiedete die Regierung zudem zwei Grundsatzentscheide der Bildungsdirektion. Zum einen betreffend eine weitere Teilrevision der Lehrpersonalverordnung: Mit derselben sollen die Lohnbänder resp. Lohnleitlinien des Lehrpersonals überprüft bzw. überarbeitet werden. Die Überarbeitung umfasst im Kern eine technische Änderung, welche die Systematik der Lohnentwicklung harmonisiert und die Lohnbänder des Lehrpersonals künftig an jene des Verwaltungspersonals anlehnt. Dadurch ergibt sich eine tendenziell degressivere, dafür längerfristig stabilere Lohnentwicklung. Zum anderen verabschiedete die Regierung einen Grundsatzentscheid in Hinblick auf die Reorganisation der Mittelschule: Dabei handelt es sich um ein Ergebnis der Aufgabenüberprüfung, die aufzeigte, dass es am Kollegium St. Fidelis einer Überprüfung von Prozess- und Qualitätsmanagement sowie von Rollen und Verantwortlichkeiten bedarf – einschliesslich einer Analyse der bestehenden Amtsstruktur mit dem Ziel, klare Führungs- und Organisationslinien zu schaffen.
Schliesslich durfte die Bildungsdirektion im Sommer des Berichtsjahres ihre Büroflächen an der Stansstaderstrasse 54 erweitern und dadurch die seit längerem angespannte Raumsituation massgeblich entschärfen. Dieser Schritt wurde möglich, da die Nidwaldner Kantonalbank im Jahr 2024 nicht mehr benötigte Mietflächen freigab. Die freigewordenen Flächen sind ideal gelegen, befinden sich auf demselben Stockwerk und schliessen direkt an den Bestand an. Mit der Erweiterung konnten Arbeitsplätze konsolidiert, Reserven geschaffen und interne Abläufe effizienter gestaltet werden.
Im Weiteren leitete oder begleitete das Direktionssekretariat die Arbeiten rund um:
Kommissionsarbeit
Bildungskommission
Die Bildungskommission hat sich zu einer Sitzung und der Besprechung der folgenden Traktanden getroffen:
Mittelschulrat
Der Mittelschulrat hat sich zu zwei Sitzungen getroffen und sich mitunter mit folgenden Themen befasst:
Berufsbildungskommission
Die Berufsbildungskommission hat sich zu zwei Sitzungen und der Besprechung der folgenden Traktanden getroffen:
Öffentlichkeitsarbeit
Die Publikation des Nidwaldner Schulblatts wurde 2025 aus Ressourcengründen bis auf Weiteres sistiert.
Das Amt für Volksschulen und Sport (AVS) bearbeitet die pädagogischen, didaktischen und organisatorischen Belange der Volksschule. Es koordiniert, fördert und begleitet die Entwicklung der Volksschule und ist insbesondere zuständig für die externe Qualitätssicherung, die fachliche Aufsicht über den Schulbetrieb und die Überwachung der Einhaltung der kantonalen Vorgaben. Zum Verantwortungsbereich des Amts zählen ferner die Beratung und Unterstützung der Schulen und der Schulbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die Sicherstellung eines Beratungsangebotes für die Lehrpersonen sowie die Planung und Organisation der Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung.
Schulorganisation und Zusammenarbeit
Die Schulpräsidien trafen sich zu zwei, die Schulleitungen zu sechs regulären Sitzungen. An den Sitzungen der Schulpräsidien wurden folgende Themen behandelt:
Die Schulbehördentagung vom 21. Mai 2025 wurde von der Gemeinde Hergiswil organisiert. Diese war dem Thema «Herausforderungen strategisch – operativ am Beispiel des integrativen Schulsystems» gewidmet. Als Referentinnen und Referenten wirkten Bildungsdirektor Res Schmid, Alexandra Bachmann, Patrick Meier, Marc Zängerle, Barbara Ming und Andreas Waser.
Integrationskurs (IK) für Lernende aus der Ukraine
Seit Beginn des Schuljahres 2024/25 findet der Integrationskurs für Lernende aus der Ukraine in einem kleinen Unterrichtsraum im Asylzentrum «Mettenweg» in Stans statt. Der Unterricht ist stark individualisiert organisiert, da die Altersbandbreite enorm gross ist. Der Deutschunterricht wird lektionsweise schulpflichtigen Flüchtlingskindern aus der Ukraine im Alter von 7 bis 15 Jahren angeboten. Die Kurse für die Lernenden verteilen sich auf drei Halbtage pro Woche zu je drei Lektionen. Die Flüchtlingskinder nehmen in der Regel während drei Monaten am Deutschunterricht teil. Im dritten Monat besuchen sie nach Möglichkeit zusätzlich den Unterricht in ihren zukünftigen Klassen in den Schulgemeinden. Flüchtlingskinder, welche auch nach drei Monaten noch im Asylzentrum im Zeughaus wohnen, besuchen bis zum Umzug in eine Gemeinde weiterhin die Integrationsklasse im «Mettenweg». Das betrifft hauptsächlich Kinder von Roma-Familien oder Kinder von ukrainischen Familien, die noch nicht den Schutzstatus S besitzen. Grundsätzlich werden die Deutschkurse von Klassen- und DaZ-Lehrpersonen durchgeführt. Es sind vorwiegend pensionierte Lehrpersonen, welche den Unterricht zum Teil mit der Unterstützung einer ukrainischen Dolmetscherin gestalten.
Nach den Sommerferien 2025 besuchten ab August sieben neue Flüchtlingskinder im Alter von 11 bis 16 Jahren den Deutschunterricht in der Integrationsklasse. Die Gruppe wurde jeweils am Montag-, Dienstag- und Mittwochvormittag während drei Lektionen von einer Lehrperson mit teilweiser Unterstützung einer Dolmetscherin unterrichtet. Seit August 2025 gab es keine neuen Anmeldungen von Flüchtlingskindern aus der Ukraine für die Integrationsklasse. Die Bildungsdirektion beschloss daher die Schliessung der IK Mettenweg auf Ende des ersten Semesters des Schuljahres 2025/26.
Ab Januar 2026 wird die Dolmetscherin weiterhin vier Projekte zur Integration von Flüchtlingen mit sonderpädagogischen Bedürfnissen in der Volksschule begleiten. Sie unterstützt dabei die jeweiligen Schulen in der Kommunikation mit den Kindern und ihren Familien.
Schulaufsicht
Der Abteilung Schulaufsicht obliegt die fachliche Aufsicht über den Schulbetrieb sowie die Überwachung der Einhaltung der kantonalen Vorgaben.
Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und gemäss dem kantonalen Rahmenkonzept Qualitätsmanagement an den Nidwaldner Volksschulen führte die Schulaufsicht das jährliche Übertrittsverfahren durch. Im Bericht der Übertrittskommission vom Juni 2025 wurden das Verfahren sowie die vier behandelten Fälle dokumentiert.
Im Frühjahr 2025 besuchte die Schulaufsicht alle Schulgemeinden im Zyklus 1 oder 2. Im Herbst 2025 fanden mit sämtlichen Gesamtschulleitungen die obligatorischen Standortgespräche statt. Zudem wurden zwei Familien im Privatunterricht (Homeschooling) besucht.
Die Bildungsdirektion erliess im Frühjahr 2025 für eine Privatschule in Ennetmoos eine Verfügung mit Auflagen für zwei Jahre. Die Abteilung Schulaufsicht überprüft in diesem Zusammenhang halbjährlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, indem sie die Privatschule besucht und die Ergebnisse in einem Bericht festhält.
Vor Beginn des Schuljahres 2025/26 überprüfte die Schulaufsicht sämtliche Klassenstundenpläne und kontrollierte sowie aktualisierte zwölf befristete Lehrbewilligungen.
Leistungsmessungen
Standardisierte Leistungsmessungen sind bedeutende Aspekte der Qualitätssicherung für die Qualitätsentwicklung der Volksschulen des Kantons Nidwalden. Sie ermöglichen eine von den Schulstrukturen unabhängige Erfassung des Lernstands.
Primarschule
Auf der Primarstufe wurden die für die 5. und 6. Klassen verbindlichen standardisierten Leistungsmessungen zum dritten Mal mit «Check dein Wissen» durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Klassen konnten die Checks freiwillig nutzen. Getestet wurden zwei Kompetenzbereiche im Fach Deutsch sowie drei Kompetenzbereiche im Fach Mathematik. Nach einer Optimierung des Ablaufs auf das zweite Durchführungsjahr erfolgte die diesjährige Durchführung im identischen Rahmen. Sie resultierte in kantonalen Ergebnissen, welche in einem kurzen Bericht zusammengefasst wurden.
Zum adaptiven Testsystem «Check dein Wissen» gehört ebenfalls die Übungsplattform Mindsteps, die von Lehrpersonen und Lernenden ganzjährig im Unterricht eingesetzt werden kann. Sie wird hauptsächlich im Zyklus 2 genutzt.
Orientierungsschule
In der 2. und 3. Orientierungsschule wurden die standardisierten Leistungsmessungen mit Stellwerk 8 und 9 zwischen März und Juni 2025 durchgeführt. Für alle Lernenden der 2. und 3. Orientierungsschule, welche die Fachbereiche Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik belegen, ist diese Standortbestimmung obligatorisch.
Erstmals wurden die kantonalen Ergebnisse der Stellwerk 8- und Stellwerk 9-Prüfungen in einem eigenen Bericht veröffentlicht. Dieser wurde von der PH St. Gallen in Zusammenarbeit mit dem Lehrmittelverlag St. Gallen und der kantonalen Schulaufsicht erarbeitet. Die Nidwaldner Resultate von Stellwerk 8 und 9 liegen 2025 in den geprüften Fächern (Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik) mehrheitlich über dem Mittelwert der Referenzpopulation.
Externe Evaluation
Seit im Herbst 2023 die externe Evaluation zum integrativen Schulsystem mit der Definition von 12 Handlungsfeldern abgeschlossen wurde, geht es darum, die Erkenntnisse daraus umzusetzen. Schwerpunkte liegen dabei unter anderem auf der Initiierung ergänzender Lernorte, auf der Anpassung des Sonderschulangebotes und auf der Vereinheitlichung von Ressourcen und Abläufen.
Zudem wurde im Zuge des anhaltenden Fachkräftemangels sowie mit Verweis auf Vorstösse in anderen Kantonen eine Fokusevaluation zum Berufseinstieg von Lehr- und schulischen Fachpersonen vorbereitet. Sie soll im Kalenderjahr 2026 durchgeführt werden und aufzeigen, wie gut es der kantonalen Fachstelle für Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung gemeinsam mit den Schulen gelingt, neuen Lehrpersonen einen gelungenen Berufseinstieg – und davon ausgehend einen nachhaltigen Verbleib im Lehrberuf – zu ermöglichen.
Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung (LWB)
Gemeinsam mit den Fachstellen der Kantone Obwalden und Uri entwickelte die Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung des Kantons Nidwalden das NORI-Jahresprogramm 2025/2026. Erneut durfte sie bei der Programmgestaltung insbesondere auf die Expertise der kantonalen Fachberatungen zählen.
Das reichhaltige Angebot, zu welchem auch Angebote der Pädagogischen Hochschulen Luzern, Schwyz und Zug als Kooperationspartner zählen, wurde der aktuellen Strategie entsprechend stärker komprimiert und verschlankt. Die Reduktion auf rund 300 Kurse trug unter anderem dazu bei, dass auch die 85 Nidwaldner Angebote im Durchschnitt besser besucht waren. Gleichwohl konnte über die Teilnehmendenbefragung sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der Lehr- und Fachpersonen im Programm berücksichtigt sind.
In der zunehmend interdisziplinären Bildungslandschaft wurden die Angebote zusätzlich auch für Klassenassistenzen und weitere Fachpersonen im schulischen Kontext geöffnet.
Rund 1'460 Kursanmeldungen von Nidwaldner Lehrpersonen erfolgten für Angebote aus dem NORI-Weiterbildungsprogramm.
Zusätzlich zum regulären Jahresprogramm gewinnen Kurse an Bedeutung, welche die im Verlauf des Schuljahres entstehenden Bedürfnisse bedienen. Im Kalenderjahr 2025 wurde ein besonderer Fokus auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen gelegt resp. auf deren Förderplanung. Auf diese Weise konnten ebenfalls Hilfestellungen bei der Einführung neuer Lehrmittel oder digitaler Anwendungen angeboten werden.
Schliesslich zeigt sich die Fachstelle für Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung auch für die Einführungsveranstaltung für neue und wiedereinsteigende Lehrpersonen verantwortlich, welche von rund 40 neuen Fachkräften besucht wurde. Im Zuge der Weiterentwicklung konnten die Inhalte erstmals so zusammengestellt werden, dass sie im Nachgang vollständig digital zur Verfügung gestellt werden konnten.
Fremdsprachen
Im Jahr 2023 wurde eine Vereinbarung zur Austauschförderung zwischen den Kantonen Nidwalden und Wallis verabschiedet. Auf Basis dieser Vereinbarung lud der Walliser Bildungsdirektor die Nidwaldner Bildungsdirektion im Jahr 2025 zu einem Staatsbesuch ein, um die Partnerschaft zwischen den Kantonen zu festigen. Durch die Austauschvereinbarung mit dem Wallis konnte eine weitere Schulpartnerschaft zwischen der ORS Stansstad, der ORS Hergiswil und der CO des Liddes Sperre initiiert werden.
Für das kantonale Programm «Vas-y! – Komm!» meldeten sich 30 ORS-Lernende an. Mehrere Schulen führen inzwischen eigene Einzelaustauschprogramme nach dem Muster von «Vas-y! – Komm!» durch, sodass die Zahl der effektiven Einzelaustausche deutlich höher liegt. Verschiedene Klassen realisierten Austausche mit einer Partnerklasse aus der Romandie, teilweise im Rahmen der Programme «Deux langues – 1 Ziel» oder «Deux im Schnee».
Der digitale Austausch «Premiers pas – Los!» auf der Primarstufe etablierte sich: Im Frühjahr fand ein Treffen zwischen Lehrpersonen aus Nidwalden und Vertretungen der Ecoles de l’Arpille (VS) statt. Einzelne Klassen erweiterten den digitalen Austausch um Präsenztreffen.
Mehrere Lehrpersonen nahmen am Lehreraustauschprogramm «Schulen im Austausch NW-VS» teil.
Erfreulicherweise nehmen die Sprachaustauschaktivitäten in Nidwalden zu, sowohl auf Klassenebene als auch auf Ebene Einzelaustausch von Lernenden und Lehrpersonen.
Schuldienste Nidwalden
Im Rahmen der Organisationsentwicklung auf das Schuljahr 2025/26 hin wurden die drei bisherigen Fachbereiche - Schulpsychologie, Logopädie und Psychomotorik - in die neu geschaffene Struktur Schuldienste überführt. Diese Zusammenführung verfolgt das Ziel, die Unterstützungssysteme für Schulen und Familien noch kohärenter auszurichten, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken und Synergien innerhalb der Dienstleistungen systematisch zu nutzen.
Die Organisationsveränderung umfasste mehrere Elemente: die Klärung und Vereinheitlichung von Rollen, Zuständigkeiten und Prozessabläufen sowie die Harmonisierung administrativer und fachlicher Standards. Für die Fachbereichsleitungen bedeutete dieser Prozess eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellen, fachlichen und personellen Fragestellungen. Die interdisziplinäre Abstimmung – sowohl auf Leitungsebene als auch innerhalb des Teams – wurde gezielt gefördert und als wertvoll für die Weiterentwicklung erlebt.
Der Transformationsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Verschiedene strukturelle und prozessuale Anpassungen befinden sich weiterhin in Entwicklung oder in der Erprobung. Durch regelmässigen Austausch, partizipative Entscheidungsprozesse und transparente Kommunikation wird der Prozess fortgeführt. Herausforderungen werden dadurch frühzeitig erkannt und bearbeitet.
Die neue Struktur ermöglicht eine stärkere gemeinsame strategische Ausrichtung und unterstützt die gemeinsame Haltung, Kinder und Jugendliche mit ihren individuellen Bedürfnissen weiterhin in den Fokus der schulnahen Unterstützungsangebote zu stellen.
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Der Schulpsychologische Dienst hat im Berichtsjahr im gewohnten Rahmen Diagnostik und Beratung für Eltern und Schulen angeboten. Der Tätigkeitsschwerpunkt lag auf individuellen psychologischen Einschätzungen, der Einleitung geeigneter Förder- und Unterstützungsmassnahmen sowie Beratungen der Systeme Schule und Familie.
Im Schuljahr 2024/25 verzeichnete der SPD insgesamt 469 Anmeldungen. Dies entspricht einer markanten und anhaltenden Zunahme der Nachfrage nach schulpsychologischen Leistungen.
Der Anstieg des Bedarfs an Abklärungen und Beratungen betraf alle Schulstufen und alle Angebotsbereiche des Schulpsychologischen Dienstes. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig. Einerseits lassen sich im schulischen Kontext komplexere Fragestellungen beobachten, andererseits ist eine Zunahme psychosozialer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen feststellbar. Diese Entwicklung ist in zahlreichen Kantonen in ähnlicher Form dokumentiert.
Aufgrund der Diskrepanz zwischen den personellen Ressourcen und dem hohen Arbeitsaufkommen konnten Anmeldungen nicht mehr zeitnah bearbeitet werden. Trotz hoher Einsatzbereitschaft und Effizienz der Mitarbeitenden konnte der Nachfrageanstieg nicht kompensiert werden. Als direkte Folge haben sich die Wartezeiten für schulpsychologische Abklärungen und Beratungen erneut verlängert. Dringliche Anfragen wurden weiterhin prioritär behandelt.
Wie in den Vorjahren zählten zu den häufigsten Anmeldegründen allgemeine Lern- und Leistungsprobleme, Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, Rechenschwierigkeiten, emotionale Probleme sowie Verhaltensauffälligkeiten.
Weiter zeigte sich im Berichtsjahr ein erheblicher Anstieg an Beratung und fachlicher Unterstützung rund um den Nachteilsausgleich. Lehrpersonen und Eltern nahmen vermehrt den Schulpsychologischen Dienst für Diagnostik und Einschätzung der Voraussetzungen in Anspruch. Zusätzlich haben Forderungen nach einer individualisierten Umsetzung deutlich zugenommen.
Parallel dazu erhöhte sich die Anzahl der Anmeldungen im Bereich Sonderschulung. Zahlreiche Fragestellungen betrafen komplexe Entwicklungsverläufe. Obwohl eine hohe Bereitschaft zur Integration besteht, müssen in bestimmten Fällen weiterhin separative ausserkantonale Schulplatzierungen geprüft und organisiert werden. Diese Aufgabe ist aufgrund der schweizweit stark angestiegenen Nachfrage äusserst aufwendig und komplex.
Der Schulpsychologische Dienst pflegte auch in diesem Berichtsjahr die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Bildungsdirektion als auch ausserhalb, sei dies mit kantonalen oder ausserkantonalen Fachstellen. Qualitätssicherungsmassnahmen, insbesondere der Austausch im Team, Fallbesprechungen und die Überarbeitung von Prozessen, blieben zentrale Pfeiler der fachlichen Weiterentwicklung.
Ende November hat der Landrat einer Ressourcenerweiterung zugestimmt. Die operative Umsetzung ist für das Jahr 2026 geplant. Ziel ist es, Dienstleistungen zeitnaher anzubieten und die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden nachhaltig zu senken. Die Massnahme stellt einen wichtigen Schritt dar, um der steigenden Nachfrage und der hohen Komplexität der Fragestellungen adäquat begegnen zu können.
Logopädie und Assistenz Sprachförderung
Der logopädische Dienst umfasst die Logopädie im Frühbereich, die Logopädie an der Heilpädagogischen Schule Stans HPS sowie die Schullogopädie vor Ort in den elf Gemeinden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr total 796 Stellenprozente abgedeckt. Der deutliche Anstieg von Kindern mit integrativer Sonderschulung und logopädischem Bedarf sowie die erschwerte Stellenbesetzung forderten das gesamte Sprachteam heraus. Ziel war es, die Gewährleistung einer flächendeckenden logopädischen Versorgung des Kantons Nidwalden (Gemeindekinder sowie integrierte Sonderschülerinnen und -schüler) sicherzustellen.
Dafür setzte sich das Sprachteam intensiv mit neuen und bewährten Testverfahren auseinander. Die Qualität der Erstabklärung sowie die Entscheidungsfindung, ob logopädischer Bedarf besteht, wurden teamintern abgesprochen und entsprechend gewährleistet.
Ab dem Schuljahr 2025/26 führte die Fachbereichsleitung das Phasenmodell (3 Monate Therapiedauer, 2x wöchentlich) gemeindeübergreifend ein. Diese evidenzbasierte Therapiestruktur ermöglichte dem Sprachteam trotz der hohen Vakanzen sowohl Gemeindekinder als auch Sonderschülerinnen und -schüler verlässlich zu betreuen.
Zur Nachwuchsförderung fanden zahlreiche Hospitationen von Berufsinteressierten sowie Gymnasiastinnen statt. Zusätzlich wurde zwei Logopädinnen in Ausbildung eine Anstellung ermöglicht, um nebst dem Studium entsprechende Berufserfahrung zu sammeln.
Psychomotoriktherapie (PMT)
Im Berichtsjahr wurden 65 Kinder für eine Psychomotorik-Abklärung angemeldet (Vorjahr: 75). Insgesamt konnten 62 Abklärungen (62) durchgeführt werden. Die Psychomotorik-Therapeutinnen unterstützten im selben Zeitraum 152 Kinder im Alter zwischen 4 und 13 Jahren und arbeiteten dabei eng mit deren Bezugssystemen zusammen (136). Das vierköpfige Therapeutinnen-Team betreute in einem Pensum von total 225 Stellenprozenten ausserdem eine Praktikantin im letzten Studienjahr sowie zwei Praktikantinnen im zweiten Studienjahr der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich. Zudem wurde mehreren Hospitantinnen Einblick in die therapeutische Arbeit ermöglicht.
Teamintern wurden die Belastung durch die lange Warteliste sowie Massnahmen zur Qualitätssicherung der therapeutischen Arbeit thematisiert. Dazu gehörten teaminterne Hospitationen sowie Evaluationen der therapeutischen Arbeit. Weiter pflegte das Team den kontinuierlichen interdisziplinären Austausch mit zahlreichen Fachstellen.
Die Bildung der neuen Schuldienste per 1. August 2025 sowie die damit verbundenen strukturellen Veränderungen beschäftigen insbesondere die Fachbereichsleitung intensiv in konstruktiver Weise. Die enge Zusammenarbeit der Fachbereichsleitungen Logopädie, Schulpsychologie und Psychomotorik stärkt die Weiterentwicklung und Positionierung der Psychomotorik nachhaltig.
Zentrum für Sonderpädagogik (ZSP)
Das Zentrum für Sonderpädagogik umfasst die Bereiche Heilpädagogische Schule Stans, Heilpädagogische Früherziehung, die Integrative Sonderschulung sowie die Lerngruppe Autismus (Solitär) in Obbürgen.
Im Zentrum für Sonderpädagogik werden sämtliche verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen des Kantons Nidwalden koordiniert und umgesetzt. Die zur Beschulung, Therapie oder Betreuung der beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen notwendige Fachkompetenz wird gepflegt und, wo nötig, ausgebaut. Sonderpädagogische Fragestellungen werden fachlich diskutiert. Die Vernetzung der verschiedenen sonderpädagogischen Bereiche wird innerhalb des Kantons und in der Region gelebt.
Heilpädagogische Früherziehung (HFE)
Im Jahr 2025 wurde in der Heilpädagogik im Bereich der jüngsten Kinder (0–6 Jahre) in Nidwalden mit insgesamt 100 Kindern und ihren Familien gearbeitet: 31 Mädchen und 69 Knaben. Mit 40 Neuanmeldungen wurde im Berichtsjahr ein neuer Höchststand erreicht. Weiterhin beschäftigt die Thematik «Autismusspektrumstörung (ASS)» intensiv. Gleichzeitig hat die Anzahl der Kinder mit starken Verhaltensauffälligkeiten und deren belasteten Eltern merklich zugenommen. Dies forderte von den Fachfrauen der Heilpädagogischen Früherziehung ein breites Methodenrepertoire, um die passende Unterstützung mit nachhaltiger Wirkung anbieten zu können. Dazu gehört auch die proaktive interdisziplinäre Zusammenarbeit mit diversen Fachbereichen im Kleinkindalter.
Dank zwei Neuanstellungen arbeiten aktuell sechs engagierte Heilpädagoginnen im Team der Heilpädagogik «frühe Kindheit» in einem Teilzeitpensum. Über das Jahr hinweg konnte die Wartezeit der angemeldeten Kinder durchschnittlich bei vier bis sechs Wochen gehalten werden. Dies dank der Arbeit in Phasen und Bildung von Kleingruppen.
Heilpädagogische Schule Stans (HPS)
Die HPS startete im August 2025 erfolgreich mit neun sehr heterogenen Lerngruppen. Dabei wurden, um den vielfältigen Anforderungen der Lernenden wie auch den Mitarbeitenden an der HPS gerecht zu werden, die Arbeitsfelder der Schulleitung in drei Fachbereiche gesplittet, die von je einer Person geleitet werden. In diesem Schuljahr stand besonders die intensive Auseinandersetzung mit der geplanten und notwendigen Erweiterung der Schulräumlichkeiten im Fokus. Diese wird durch den Wegzug der Weidli-Werkstatt aus dem Nebengebäude ermöglicht. Dadurch eröffnet sich die Chance, als einzige separative Schule im Kanton weiterzuwachsen und den steigenden Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden.
Mit der vom Parlament angestossenen Volksschulgesetzrevision wurde per 1. August 2025 ein wichtiger Meilenstein erreicht: Die Ganztagesbetreuung an der Heilpädagogischen Schule Stans ist nun gesetzlich verankert und stärkt das Angebot nachhaltig. Im Schuljahr 2025/26 werden 59 Kinder und Jugendliche in Stans begleitet und gefördert - in einem Umfeld, das von Wertschätzung, individueller Unterstützung und enger interdisziplinärer Zusammenarbeit geprägt ist.
Die Schule entwickelt sich dynamisch weiter. Es zeichnet sich klar ab, dass die Nachfrage nach separativen Schulplätzen weiter steigen wird. Gleichzeitig stellt sich die Schule personell neu auf: Nach mehreren Jahren mit zu geringer Führungskonstanz infolge personeller Ausfälle wird mit Blick auf das Schuljahr 2026/27 eine neue Co-Leitung eingesetzt. Damit wird ein wichtiges Zeichen für Stabilität, Kontinuität und eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Schule gesetzt.
Autismus Lerngruppe Obbürgen (Solitär ASS Tagesschule)
Nach einem erfolgreichen ersten Schuljahr konnte nach den Sommerferien planmässig eine zweite Lerngruppe eröffnet werden. Damit wurde ein wesentlicher Meilenstein in der Weiterentwicklung der ASS-Tagesschule «Solitär» erreicht. Die Verdopplung der Lerngruppen erforderte verschiedene Anpassungen im Schulalltag, welche das Team gemeinsam, engagiert und vorausschauend umsetzte.
Mit dem Start der zweiten Lerngruppe kamen neue Lernende sowie zusätzliche Lehrpersonen hinzu. Die neu entstandenen Konstellationen benötigten zunächst eine gewisse Anlaufzeit. Dieser Prozess verlief erwartungsgemäss, und spätestens nach den Herbstferien präsentierte sich der Schulalltag als gut eingespielt, stabil und von gegenseitigem Vertrauen geprägt.
Die beiden Lerngruppen sind nach Alter beziehungsweise Lernstand zusammengesetzt. Diese Struktur hat sich insbesondere in kooperativen Unterrichtssequenzen bewährt, da sie Unruhe vorbeugt und ein thematisch sowie inhaltlich stimmiges Zusammenarbeiten ermöglicht. Dadurch können die Lernenden gezielt voneinander profitieren und Lernprozesse werden wirksam gestaltet.
Sowohl der Schülertransport als auch die Organisation der Verpflegung im Rahmen der Tagesschule funktionierten sehr zuverlässig und trugen wesentlich zu einem strukturierten und verlässlichen Tagesablauf bei. Das bestehende Unterrichtskonzept hat sich weiterhin bewährt und wird laufend reflektiert sowie gezielt weiterentwickelt. Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Fachdienst Autismus, dem Schulpsychologischen Dienst (SPD), verschiedenen Therapiestellen, Job-Coaches sowie der Invalidenversicherung (IV) war dabei zeitintensiv und erforderte ein kontinuierliches Organisieren, Planen und Abstimmen, was neben dem Kernauftrag der Tagesschule mit Unterricht erhebliche zusätzliche Zeit und Ressourcen band.
Trotz des Wachstums ist der familiäre Charakter der Schule erhalten geblieben. Die Schule befindet sich heute in einer stabilen Aufbauphase, in der Bewährtes gefestigt und neue Entwicklungen sorgfältig umgesetzt werden – stets mit dem Ziel, den Lernenden ein förderliches, verlässliches und autismusfreundliches Lernumfeld zu bieten.
Abteilung Sport
Sportförderung
Die Bildungsdirektion unterstützte im vergangenen Jahr den Nidwaldner Sport mit insgesamt CHF 1.05 Mio. aus dem Swisslos Sportfonds. Neben den 93 Sportvereinen und -verbänden profitierten mitunter auch 19 Nidwaldner Elite- und 45 Nachwuchs-Leistungssportlerinnen und -sportler von einem Förderbeitrag aus dem Swisslos Sportfonds des Kantons.
Die Abteilung Sport setzte sich aktiv für die Umsetzung der neuen Richtlinien des Branchenstandards und des Ethikstatuts Sport in den kantonalen Strukturen und Organisationen ein. Diese Arbeit erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Swiss Olympic, dem BASPO und den nationalen Sportverbänden.
Die Zusammenarbeit mit den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden und Swiss Inclusive Sport konnte verlängert werden, um das Sport- und Bewegungsangebot für Menschen mit Beeinträchtigungen im Kanton weiter auszubauen.
Im Zuge von Legacy-Projekten zur Women's EURO 2025 setzte die Abteilung Sport gezielte Massnahmen für die Förderung des Mädchen- und Frauensports um.
Der «Talent Day Zentralschweiz», ein Infoanlass für Sporttalente zur Vereinbarkeit von Leistungssport und Ausbildung, wurde zum vierten Mal durchgeführt und fand in Zusammenarbeit der Zentralschweizer Sportämter und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen im Rahmen der Zentralschweizer Bildungsmesse (Zebi) erfolgreich statt.
Kantonales Sportanlagenkonzept KASAK
Das kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK) wurde vom Regierungsrat am 18. November 2025 verabschiedet. Es zeigt eine Übersicht über bestehende und geplante Sportanlagen und die Kriterien für die Aufnahme in den KASAK-Katalog. Weiter integriert es Sportstätten in die Raumplanung und den kantonalen Richtplan. Mit dem KASAK liegt erstmals ein strategisch ausgerichtetes Konzept für die Sportanlagenpolitik des Kantons Nidwalden vor.
Jugend + Sport
Die Abteilung Sport hat sich auf verschiedenen Ebenen dafür eingesetzt, dass das nationale Parlament, wie vom Bundesrat beantragt, den Nachtragskredit für 2025 gutgeheissen und den J+S-Kredit für 2026 um CHF 28 Mio. auf CHF 142.15 Mio. erhöht hat. Damit konnte eine einschneidende Kürzung der J+S-Beiträge für die Nidwaldner Sportvereine verhindert werden. Im Rahmen der Revision der Sportförderungsverordnung beteiligte sich die Abteilung Sport Nidwalden an der Erarbeitung verschiedener Massnahmen im Bereich J+S.
Schulsport
Zur Förderung des obligatorischen und freiwilligen Schulsports wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt, unter anderem die Sicherstellung des Lehrpersonen-Weiterbildungsangebots im Fach Bewegung und Sport. Insgesamt wurden fünf Weiterbildungskurse durchgeführt, darunter der kantonale Sportkompakt-Weiterbildungstag für insgesamt 65 Lehrpersonen.
Im Rahmen der Bewegungsförderung für Kinder und des Projekts «Purzelbaum Kindergarten» konnte die Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern und so die künftige Ausbildungsmöglichkeit für die Nidwaldner Kindergarten-Lehrpersonen sichergestellt werden.
Im Rahmen der obligatorischen Schulsportprüfung absolvierten insgesamt 381 Schülerinnen und Schüler des achten Schuljahres die zehn Tests aus den verschiedenen Kompetenzbereichen im Fach Bewegung und Sport. Von allen Schülerinnen und Schülern, welche die Prüfungen vollständig absolvierten, erreichten 97% aller Mädchen und 99% aller Knaben die Minimalstandards. Davon brillierten 9% aller Mädchen und 14% der Knaben mit einer Gesamtnote von 5.75.
Für die Primar- und Orientierungsschule fanden 14 kantonale Schulsportanlässe mit insgesamt 2’852 Schülerinnen und Schülern statt. Während den Sommerferien nahmen 84 Schülerinnen und Schüler am alljährlichen kantonalen Polysportlager in Tenero teil.
Die Abteilung Sport organisierte zusammen mit den Zentralschweizer Sportämtern erfolgreich den nationalen Schulsporttag in Luzern.
Bereits in der siebten Saison rollte «Pumptrack on Tour» wieder durch Nidwalden - mit dem klaren Ziel, die Velofahrsicherheit spielerisch zu stärken. Die mobile Anlage machte Halt an fünf Schulen im Kanton sowie beim Camping Buochs und verwandelte jede Station in einen lebendigen Treffpunkt voller Bewegung und Begeisterung. Doch nicht nur Velofahrerinnen und Velofahrer kamen auf ihre Kosten: Auch Kinder mit Trottinetts und Kickboards eroberten die Wellenbahn mit sichtbarer Freude und sorgten für eine rundum dynamische Atmosphäre.
Das Amt für Berufsbildung und Mittelschule (ABM) ist zuständig für alle Fragen der beruflichen und der allgemeinen Grundbildung auf der Sekundarstufe II sowie der höheren Berufsbildung und der Weiterbildung. Es vollzieht die Berufsbildungs- und die Mittelschulgesetzgebung und vertritt den Kanton in regionalen und nationalen Gremien. Ausserdem sorgt es für die Koordination der Erwachsenen- und Weiterbildung und die allgemeine Information über die Bildungsangebote sowie für die individuelle Beratung bei Vorbereitung, Wahl und Gestaltung der beruflichen Laufbahn.
Lehraufsicht
Im Berichtsjahr wurden zehn neue Lehrbetriebe gewonnen. Damit verfügen in Nidwalden 479 Unternehmen über total 1'559 Bildungsbewilligungen in 159 verschiedenen Berufen, woraus aktuell 1'143 Lehrverhältnisse in 113 verschiedenen Berufen resultieren. Mit 393 neu abgeschlossenen Lehrverträgen erwies sich der Lehrstellenmarkt nach wie vor als stabil. Allerdings besteht weiterhin ein Angebotsüberhang, konnten doch 86 gemeldete Lehrstellen nicht besetzt werden.
Obwohl der Kanton Nidwalden in Bezug auf die Anzahl von Lehrvertragsauflösungen im nationalen Vergleich nach wie vor gut dasteht, bereitet die zunehmende Anzahl an Lehrvertragsauflösungen und Probezeitverlängerungen Sorgen. Im Zeitraum vom 1. August bis Ende Dezember 2025 wurden 44 Lehrvertragsauflösungen registriert, davon rund die Hälfte im 1. Lehrjahr. Über das ganze Jahr wurden mit 85 Lehrverträgen knapp 8% des Lehrvertragsbestandes aufgelöst. Erfreulicherweise lag aber die Wiedereinstiegsquote nach einer Lehrvertragsauflösung bei über 80%.
Mit der hohen Zahl an Lehrvertragsauflösungen gingen auch die kritischen Berichte aus den überbetrieblichen Kursen und den Berufsfachschulen einher. Diese führen zu einer stetig steigenden Zunahme an Standortgesprächen, was die personellen Kapazitäten der Lehraufsicht stark herausfordert. Problematisch ist dabei nicht nur die Zahl der notwendigen Gespräche, sondern auch die aufgrund von Mehrfachproblematiken zunehmende Komplexität der Fälle, die häufig zeitintensive Begleitungen erfordern.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Gesundheitsförderung und Integration beschlossen, die an der Begleitung von Lernenden beteiligten Personen in Belastungssituationen noch besser zu unterstützen. Basierend auf Umfragen bei den Lehrbetrieben werden zukünftig in regelmässigen Abständen niederschwellige Weiterbildungen angeboten. Ausserdem wurde die Webseite um eine Sammlung bereits vorhandener Anlaufstellen und Unterstützungsangebote erweitert.
Im Berichtsjahr haben 335 Kandidatinnen und Kandidaten das Qualifikationsverfahren absolviert. Im Rahmen von zwei kantonalen Diplomfeiern in der Mehrzweckhalle Turmatt in Stans konnten 298 Kandidatinnen und Kandidaten ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis – 16 davon zusätzlich ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis – und 26 Kandidatinnen und Kandidaten ein eidgenössisches Berufsattest entgegennehmen. Mit einer Misserfolgsquote von lediglich 3.3% darf einmal mehr von einem erfolgreichen Jahrgang gesprochen werden. Rund 10% der Absolventinnen und Absolventen erzielten eine Gesamtnote von 5.4 oder höher und wurden mit einer Ehrenurkunde ausgezeichnet.
Das gemeinsame bildungspolitische Ziel von Bund und Kantonen, dass 95% aller 25-Jährigen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, wurde vom Kanton Nidwalden mit einer Abschlussquote von exakt 95% erreicht. Damit reiht sich der Kanton im nationalen Vergleich (90.2%) auf Rang zwei ein.
Die 17. Zentralschweizer Bildungsmesse zebi war wiederum sehr erfolgreich. Vom 6. bis 9. November konnten rund 15'000 jugendliche und 11'000 erwachsene Besucher gezählt werden. Der Kanton Nidwalden war mit 27 Schulklassen und total 412 Schülerinnen und Schülern vertreten, die von 35 Lehrpersonen begleitet wurden. Das Ziel, dass alle 8. Klassen der Orientierungsschule die zebi für die Berufswahlvorbereitung und für vertiefte Berufseinblicke nutzen, wurde damit erreicht.
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
Die Nachfrage nach Dienstleistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) war im Berichtsjahr wie bereits in den vergangenen Jahren namentlich mit Blick auf die Anzahl Kurzberatungen und Beratungen Erwachsener sehr hoch. Nebst den reinen Besucherzahlen im BIZ (knapp 2'300 Personen) nahm die Zahl der telefonischen und schriftlichen Anfragen weiter zu. Die Beratenden sahen sich mit zunehmend anspruchsvolleren Fragestellungen konfrontiert. Lebenssituationen mit Mehrfachbelastungen und drohender Erwerbslosigkeit erhöhten die Komplexität der Beratungen, steigerten den Vorbereitungsaufwand und bargen das Risiko, dem Gegenüber nicht gerecht zu werden. Das brachte das Personal der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zunehmend an seine Belastungsgrenze.
Die BSLB hat für Jugendliche in der Berufswahl im vergangenen Jahr unterschiedliche Massnahmen realisiert: In Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksschulen und Sport und unter Mitarbeit von Lehrpersonen der Volksschule wurde die Erarbeitung des kantonalen Rahmenkonzepts Berufswahl abgeschlossen und die Umsetzung im August in Angriff genommen. Nebst den bekannten Angeboten wurde als weitere Massnahme dem Bedürfnis der Orientierungsschulen nach einer Schulhaussprechstunde entsprochen, um die zunehmende Anzahl Jugendlicher in anspruchsvollen Situationen während der Berufswahl frühzeitig zu stärken.
Im Berichtsjahr wurden – abgesehen von den Berufsinformationstagen bit – knapp 90 Veranstaltungen mit rund 2'000 teilnehmenden Personen zur Berufs- und Ausbildungswahl und zur Laufbahngestaltung durchgeführt. Besonders grossen Anklang fanden Workshops für Eltern und Jugendliche zu spezifischen Laufbahnthemen.
Die gemeinsam mit dem Kanton Obwalden organisierten Berufsinformationstage bit erfreuten sich bei den Jugendlichen der 1. und 2. ORS grosser Beliebtheit. 115 Lehrfirmen haben in rund 300 Veranstaltungen, die von über 800 Schülerinnen und Schülern genutzt wurden, Einblick in 106 Berufe gegeben. Die Webseite www.berufseinblick.ch wurde im Jahr 2025 erweitert. Sie ermöglicht nun auch Erwachsenen, sich eine Übersicht über Informationsveranstaltungen zur Laufbahngestaltung zu verschaffen.
Die Resultate der Schulenderhebung zeigten ein stabiles Bild. Von den 392 Jugendlichen, welche die obligatorische Schulzeit im Sommer 2025 beendet haben, starteten gut zwei Drittel mit einer beruflichen Grundbildung, rund ein Viertel besuchte eine weiterführende Schule und 7% beanspruchten ein Zwischenjahr.
Nebst den Inputs für Lernende zum Thema Laufbahngestaltung wurde im vergangenen Jahr mit einem Workshop für Studierende der PH Sek I eine weitere wichtige Zielgruppe erschlossen. Zudem wurde die aktive Mitarbeit der Berufsberatenden in verschiedenen regionalen und nationalen Fachgruppen, an der Zentralschweizer Bildungsmesse zebi, den SwissSkills und beim Talent Day Zentralschweiz geschätzt.
Mehr als 50 Erwachsene haben das Angebot «viamia» genutzt. Dieser Arbeitsmarktcheck für im Kanton Nidwalden wohnhafte Personen ab 40 Jahren wurde vom Bund im Rahmen der nationalen Strategie der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials lanciert.
Die Massnahmen aus dem überarbeiteten Studienwahlkonzept für die Schülerinnen und Schüler der kantonalen Mittelschule zur Erhöhung der Verbindlichkeit und des verstärkten Einbezugs der Eltern bewähren sich und werden weiterhin aufrechterhalten.
Im Berichtsjahr wurden im Auftrag des Amts für Asyl und Flüchtlinge kognitive Potenzialabklärungen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene und im Auftrag des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums Kurzberatungen für erwerbslose Personen aus den Kantonen Nidwalden und Obwalden durchgeführt.
Das neu entwickelte Leitbild hat unter dem Motto «einen erfrischenden und aktuellen Begegnungsraum schaffen» zu einer Überarbeitung des Erscheinungsbilds und der neuen Abteilungsbezeichnung «Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung» geführt. Ausserdem wurde das 80-Jahr-Jubiläum mit einer «Laufbahn-Stubete» gebührend gefeiert.
Berufsfachschule
An der Berufsfachschule Nidwalden (BFS) wurden Lernende in folgenden Berufen ausgebildet:
Zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung wurden ausserdem das Kombinierte und das Integrative Brückenangebot geführt. Die «Perspektive Berufsbildung» wurde im Berichtsjahr als Ganzjahresangebot umgesetzt. Sie richtet sich an Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen ab 16 Jahren, welche die obligatorische Schulpflicht nicht erfüllen konnten. Sie sind in den Kantonen Nidwalden oder Obwalden wohnhaft und möchten nach Abschluss dieser Vorbereitung über das Integrative Brückenangebot oder die Integrationsvorlehre den Berufsbildungsweg einschlagen. Im Berichtsjahr wurden Weiterbildungen als Semesterkurse in den Bereichen Italienisch und Deutsch für fremdsprachige Erwachsene angeboten. Einzelne dieser Deutschkurse wurden in Kombination mit einer Kinderbetreuung durchgeführt. Diese fanden im ehemaligen Hotel Postillon in Beckenried statt. Erfolgreich ausgebaut wurde das kompakte und praxisnahe Kursformat «churz & bindig», in dem die Kursteilnehmenden ihr Wissen in Kurzkursen zu Themen wie Sprache und Kommunikation sowie Technologie und Lifestyle erweitern konnten.
Die Gesamtzahl der Lernenden in der beruflichen Grundbildung blieb in den vergangenen fünf Jahren auf tiefem Niveau stabil, zeigte jedoch im Berichtsjahr eine leichte Aufwärtstendenz. Im Jahr 2025 standen die Umsetzung und der Abschluss der Reformen der kaufmännischen Berufe und der Detailhandelsberufe im Fokus. Im Mittelpunkt der Reformen lagen die anspruchsvolle Umstellung auf handlungskompetenzorientierten Unterricht, die Ablösung des traditionellen Fächerkatalogs durch Kompetenzbereiche sowie die Anpassung an die neuen Qualifikationsverfahren. Die Vorbereitung der Grossreformen in den Elektro- und in den MEM-Berufen wurde weitergeführt. Diese verfolgen dieselben methodisch-didaktischen Ansätze und Vorgaben wie die Reformen in den kaufmännischen Berufen und in den Detailhandelsberufen. Darüber hinaus wurde die Reform des Allgemeinbildenden Unterrichtes (ABU) in Angriff genommen und konkretisiert. Die Koordination dieser umfassenden Reformen erfolgte auf gesamtschweizerischer Ebene, wobei die Umsetzung von den drei Partnern der Berufsbildung (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) getragen wurde.
Im Berichtsjahr wurde unter Einbezug der Lehrpersonen ein neues Leitbild für die Berufsfachschule entwickelt. Es ist auf der Schulhomepage elektronisch und interaktiv zugänglich. Im Mittelpunkt standen die Leitbildschwerpunkte Veränderung, Vorbild, Vertrauen und Verantwortung, welche die Bereiche Lehren und Lernen, Zusammenarbeit, Kommunikation, Schulentwicklung und Schulkultur prägen und leiten sollen.
Mittelschule Kollegium St. Fidelis
Im Schuljahr 2024/25 wurden an der kantonalen Mittelschule (Kollegium St. Fidelis) 27 Klassen mit 438 Schülerinnen und Schülern geführt, in denen insgesamt 70 Lehrpersonen unterrichteten. Am 14. Juni 2025 konnten 65 Schülerinnen und Schüler das Maturitätszeugnis aus der Hand des Bildungsdirektors entgegennehmen. Eine Kandidatin bestand die Prüfungen nicht. Die Maturarede wurde von zwei Maturanden in Form eines witzigen Dialogs gehalten und von vielen Anwesenden als sehr gelungen wahrgenommen. Eine Maturitätsarbeit wurde sowohl von der Schindler Kulturstiftung als auch im Finale von Schweizer Jugend forscht mit dem Prädikat «hervorragend» ausgezeichnet. Im Wettbewerb der Zentralschweizer Plattform «Fokus Maturaarbeit» siegte die gleiche Arbeit in der Sparte Physik, Technik, Mathematik und Naturwissenschaften. Der Verein der Freunde des Kollegiums (VFK) verlieh drei Preise für ausgezeichnete Maturitätsprüfungen.
Die Unterstützung der Schülerkommission und deren Arbeit wurde auch im Jahr 2025 fortgesetzt. Die Schülerkommission arbeitete im Berichtsjahr in gewohnter Weise. Am umfangreichsten waren die Arbeiten im Zusammenhang mit der Bücherbörse, der Ausfertigung von Anträgen zuhanden der Lehrerkonferenz sowie in der Zusammenarbeit mit der Gesundheitsförderung der Schule zur Erarbeitung eines Handyreglements. Die Schülerkommission nahm an der Schülervollversammlung Anträge der Schülerschaft entgegen, die in der Lehrerkonferenz besprochen wurden. Der Antrag, das Wahlpflichtfach «Studium» nach dessen Abschaffung wieder anzubieten, wurde diskutiert und von der Lehrerkonferenz abgelehnt. Die Schülerkommission organisierte erstmals zusammen mit der Lehrerkonferenz und der Schulleitung ein Paten-System, das Neueintretenden hilft, den Übergang von der Volksschule an das Kollegium einfacher zu gestalten.
Das Kollegium St. Fidelis setzte im Berichtsjahr die Implementierung des Gesamtkonzepts zur Digitalisierung fort. Das Kollegium befasste sich in internen Weiterbildungen mit konkreten pädagogischen Umsetzungen und Anwendungen der neuen Technologien im Unterricht. Aus dieser Diskussion ging ein Grundlagenpapier zur Digitalisierung hervor.
Im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Maturitätsanerkennungsreglements wurde eine Vorlage zur Teilrevision der Mittelschulgesetzgebung erarbeitet, die unter anderem auch den Antrag der Lehrerkonferenz zur Einführung der Jahrespromotion berücksichtigt. Zentrale Revisionsinhalte betreffen ausserdem die Einführung von Förderangeboten anstelle von Wahlpflichtfächern sowie die Reduktion der Wochenstundenzahl. Die externe Vernehmlassung wurde am 31. Dezember 2025 abgeschlossen und ergab eine grossmehrheitliche Zustimmung zur vorgelegten Teilrevision. Das ebenfalls revidierte Maturitätsarbeitsreglement wurde vom Mittelschulrat verabschiedet. Aufgrund der Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz wurde im Rahmen dieser Revision die Gewichtung der Note für die Dokumentation zugunsten eines neu eingeführten Fachgesprächs reduziert.
Das Konzept zur Förderung und Überprüfung der basalen fachlichen Kompetenzen in Mathematik und Deutsch sieht deren Überprüfung im Rahmen von Querschnittsprüfungen auf der dritten und vierten Klassenstufe vor. Schülerinnen und Schüler, welche die Anforderungen nicht erfüllten (20% in Mathematik; 5% in Deutsch), wurden in ein spezielles Förderangebot eingeteilt.
Das von der Schule erstellte und überarbeitete Prüfungsreglement trägt dazu bei, Prüfungsballungen am Semesterende zu verhindern oder mindestens zu mildern. Zudem soll es eine höhere Verbindlichkeit bei der Festlegung von Prüfungsanlässen schaffen. Das zentrale Anliegen, die Limitierung der Anzahl angesagter Prüfungen auf ein Höchstmass pro Tag und Woche, wird mit Einführung der Jahrespromotion gestärkt werden.
Das Kollegium liess sich im Berichtsjahr von der Beratungsorganisation Radix zum Thema «Stress – wir packen das!» begleiten. Ebenso liess es sich extern bei der Erarbeitung eines Handyreglements für die Schülerinnen und Schüler der vierten bis sechsten Klassenstufe unterstützen. Zur Sensibilisierung organisierte die Gesundheitsförderung eine Flimmerpause: Alle Schülerinnen und Schüler mussten eine Woche lang ihr Smartphone während der Unterrichtszeit einschliessen. Die Auswertung des Versuchs wird im Jahr 2026 erfolgen. Die Erkenntnisse aus dem Experiment helfen, verbindliche Regeln im Umgang mit dem Smartphone zu etablieren.
Das Kollegium unterrichtete im vergangenen Jahr 24 Schülerinnen und Schüler mit einer Diagnose, die zu einem Nachteilsausgleich (NTA) berechtigte. Die Gruppe der Gesundheitsförderung systematisierte im Berichtsjahr zusammen mit der Schulleitung die Erfassung, Bewilligung und Umsetzung. Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhielten eine individualisierte und schriftliche Vereinbarung. Die Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) ist mittlerweile etabliert. Die zunehmende Zahl gewährter NTA verursachte zusätzlichen Aufwand in der Betreuung aller an der Umsetzung Beteiligten. Die Ressourcenfrage stellte sich weiterhin.
Im vergangenen Schuljahr konnten insgesamt fünf Schülerinnen und drei Schüler vom Sportförderungskonzept, das jugendliche Athletinnen und Athleten dank einer Teildispensation von nicht promotionswirksamen Fächern entlastet, profitieren. Im analogen Konzept für Musiktalente waren im Berichtsjahr keine Schülerinnen und Schüler vertreten.
Das Amt für Kultur (AfK) ist verantwortlich für die Planungs- und Sachbearbeitungsaufgaben in den Bereichen Kulturpflege und Kulturförderung, Kulturgüterschutz, Nidwaldner Museum, Kantonsbibliothek und Denkmalpflege.
Kulturförderung
Das Amt für Kultur bearbeitete im Berichtsjahr als Geschäftsstelle der Kulturkommission die eingegangenen Gesuche von Dritten, betreute die Leistungsvereinbarungen mit diversen Kulturveranstaltern, die Atelierstipendien, die Werkbeiträge und die Preise. Seit 2025 betreut das Amt auch die Geschäftsstelle für die Zentralschweizer Literaturförderung im Auftrag aller Zentralschweizer Kantone und führt alle zwei Jahre einen Literaturwettbewerb durch.
Die Kulturkommission hat sich 2025 zu sieben Sitzungen getroffen und im Weiteren die Kulturkommission des Kantons Obwalden zu einer gemeinsamen Sitzung im Amt für Kultur in Stans. Zudem hat die Kulturkommission im Berichtsjahr zwei Atelierbesuche, einen Ausstellungsbesuch und einen Weiterbildungstag unternommen und zusammen mit der Kulturförderung Obwalden zwei Werkbeiträge über insgesamt CHF 30'000 an Anita Zumbühl und Olivia Abächerli vergeben. Im September organisierte die Kulturförderung im Auftrag der Innerschweizer Kulturstiftung die Vergabe des Innerschweizer Kulturpreises an Brigitt Flüeler.
Der Amtsleiter ist auch Vertreter des Kantons im Stiftungsrat der Frey-Näpflin-Stiftung und leitet alle zwei Jahre die Jury für das Frey-Näpflin-Werkjahr.
Beim Inventarisierungsprojekt «Kunstdenkmäler des Kantons Nidwalden» stand im Berichtsjahr die Gemeinde Stansstad im Fokus. Wegen mehrmaligem Krankheitsausfall der Inventarisatorin müssen Mandate vergeben werden, um den Zeitplan des Projekts einzuhalten.
Kulturgüterschutz
Um die verschiedenen beteiligten Akteure für den Kulturgüterschutz (KGS) zusammenzubringen, ist eine Fachgruppe KGS ins Leben gerufen worden. Sie besteht aus Vertretungen des Amts für Kultur, der Denkmalpflege, des Museums, der Bibliothek, des Staatsarchivs, des Zivilschutzes und des Feuerwehrinspektorats. Sie traf sich 2025 zweimal. Mit der neu geschaffenen Gruppe KGS des Zivilschutzes wurde im Herbst 2025 ein eintägiger Wiederholungskurs durchgeführt.
Eine kontinuierliche Umsetzung des Kulturgüterschutzgesetzes von 2021 gestaltet sich nach wie vor schwierig, da es anspruchsvoll ist, geeignete Mandatsträger zu finden.
Nidwaldner Museum
Neben der Betreuung der drei Dauerausstellungen realisierte das Nidwaldner Museum folgende Wechselausstellungen:
Im Berichtsjahr wurden Werke von Philipp Dommen, Paul Lussi, Carin Studer und Johanna Näf angekauft. Darüber hinaus konnten das Porträt der Maria Barbara Traxler von Johann Melchior Wyrsch (1764), ein Konvolut Nidwaldner Gemeindefahnen der Landi 64, eine Emmetter Paukentrommel aus dem 19. Jahrhundert sowie diverse Werke von Annemarie von Matt und Hans von Matt in die Sammlung aufgenommen werden.
Das Veranstaltungsprogramm «Sommer im Museum» im Garten des Winkelriedhauses zeichnete sich erneut durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Nidwaldner Institutionen aus, darunter das Literaturhaus Zentralschweiz lit.z sowie der Skulpturenpark Ennetbürgen.
Im Bereich der Vermittlung stellte das Museum zu mehreren Ausstellungen spezifische Angebote für Schulklassen bereit. Die Workshops und Führungen sind auf den Lehrplan 21 abgestimmt und ermöglichen es den Lehrpersonen, den Museumsbesuch gezielt in den Unterricht zu integrieren.
Ein besonderer Fokus lag auf der weiteren Stärkung der Zusammenarbeit mit dem Kollegium St. Fidelis. Durch die gezielte Anpassung der Vermittlungsangebote an dessen Bedürfnisse konnten vermehrt Schulklassen für einen Museumsbesuch gewonnen werden – sowohl im Bereich der Kunst als auch der Kulturgeschichte.
Kantonsbibliothek
Das Pilotprojekt der unbedienten Öffnungszeiten an den Vormittagen unter der Woche hat sich bei der Kundschaft sehr gut etabliert. Gut ein Drittel aller Ausleihen erfolgte selbstständig während dieser erweiterten Nutzungszeiten. Die Bibliothek wird zunehmend auch als Arbeits- und Lernort sowie als Treffpunkt genutzt.
Mit der Einführung eines neuen digitalen Angebots im Bereich Zeitungen und Zeitschriften wurde dem Bedürfnis der Kundschaft nach orts- und zeitunabhängigem Lesen Rechnung getragen. Die Lancierung von PressReader führte zu einem markanten Anstieg der digitalen Ausleihen, die sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt haben.
Ein weiterer bedeutender Meilenstein im Berichtsjahr war der Abschluss der Aufarbeitung der Altbestände. Nach 16 Jahren konnten sämtliche Bestände vollständig erschlossen und – wo gemäss Sammelabsprache vorgesehen – dem Staatsarchiv übergeben werden.
Denkmalpflege
Ins Berichtsjahr fällt der Weggang von Sebastian Geisseler Ende März 2025 und die neue Besetzung der Stelle des kantonalen Denkmalpflegers durch Benno Voller per 1. Juni 2025. In der Zwischenzeit war die Stelle des kantonalen Denkmalpflegers vakant. Die Geschäfte wurden in reduzierter Form von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin weitergeführt. In der zweiten Jahreshälfte wurden die Inventare der Gemeinden Buochs, Ennetbürgen, Dallenwil, Hergiswil, Oberdorf, Stans und Wolfenschiessen redaktionell überarbeitet. Sie liegen bei den jeweiligen Gemeinden zur Durchsicht. Neben den bereits veröffentlichten Inventaren von Ennetmoos und Stansstad konnte das Inventar der Gemeinde Stans neu auf dem GIS-Portal Baukultur öffentlich zugänglich aufgeschaltet werden. Zur besseren Übersicht wurden auf dem GIS-Portal Baukultur auch die Bundesinventare ISOS und IVS und das Inventar der ICOMOS dargestellt.
Es wurde mit der Aufarbeitung der Inventarentwürfe der Gemeinden Beckenried und Emmetten begonnen. Diese sind bislang noch nie in Kraft gesetzt worden.
Die mit der Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes 2024 neu als Fachgremium aufgestellte Kommission für Denkmalpflege tagte im Berichtsjahr insgesamt achtmal.
Die Fachstelle beteiligte sich an den Europäischen Tagen des Denkmals zum Thema «Architekturgeschichten» mit vier gut besuchten Veranstaltungen. Nebst den Führungen im Dorfplatz 4 Stans, im Fronhofen Stans und im ehemaligen Centro Italiano war Nidwalden Gastgeber für den zentralschweizerischen Eröffnungsanlass der Europäischen Tage des Denkmals im Höfli in Stans.
Abgeschlossene Restaurierungen (Auswahl):
Laufend und in Vorbereitung (Auswahl)
Unterschutzstellungen
Schutzentlassungen
Feststellungsentscheidverfahren
| Vollzeitstellen Ende Jahr | 2024 | 2025 |
| besetzt | besetzt | |
| Direktionssekretariat | 3.4 | 4.6 |
| Amt für Volksschulen und Sport | 50.8 | 56.3 |
| Amt für Berufsbildung und Mittelschule | 114.4 | 117.9 |
| Amt für Kultur | 13.5 | 14.0 |
| Bildungsdirektion | 182.1 | 192.8 |
Universitäten: Anzahl Studierende aus Nidwalden
Die ETH wird vom Bund finanziert, das heisst, Nidwalden leistet keine direkten finanziellen Beiträge.
Ausgaben für ausserkantonale Bildung 2024
Anzahl Studierende an Hochschulen
| 2020/21 | 2021/22 | 2022/23 | 2023/24 | 2024/25 | |
| Universitäten | 364 | 375 | 369 | 365 | 391 |
| Fachhochschule | 347 | 334 | 353 | 342 | 341 |
| Pädagogische Hochschule | 127 | 116 | 119 | 107 | 108 |
Ausbildungsbeiträge: Stipendien
Stipendien: Beiträge pro Bezüger
Schülerstatistik: Alle Schulstufen
Lernende nach Wohngemeinde und Schultyp (Schuljahr 2024/25)
| Kindergarten (KG) | Primarschule (PS) | Orientierungsschule (ORS) | Werkschule separiert (WSS) | Heilpädagogische Schule (HPS) | Mittelschule 1–3 (MS) | Total | |
| Beckenried | 63 | 201 | 98 | - | 3 | 24 | 389 |
| Buochs | 110 | 312 | 126 | - | 6 | 32 | 586 |
| Dallenwil | 34 | 96 | 53 | - | 1 | 12 | 196 |
| Emmetten | 33 | 71 | 32 | - | 2 | - | 138 |
| Ennetbürgen | 98 | 248 | 94 | - | 6 | 23 | 469 |
| Ennetmoos | 49 | 160 | 54 | 3 | 3 | 11 | 280 |
| Hergiswil | 98 | 227 | 85 | - | 6 | 26 | 442 |
| Oberdorf | 60 | 171 | 93 | - | 4 | 13 | 341 |
| Stans | 133 | 443 | 161 | 10 | 13 | 55 | 815 |
| Stansstad | 89 | 221 | 76 | - | 7 | 19 | 412 |
| Wolfenschiessen | 45 | 129 | 67 | - | 2 | 16 | 259 |
| Total | 812 | 2'279 | 939 | 13 | 53 | 231 | 4'327 |
Heilpädagogische Schule: Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen
Übertritt Primarstufe – Sekundarstufe I
Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse des Vorjahres
Jugend + Sport
Jugend + Sport: Bundesbeiträge
Verteilung Sportfonds-Gelder (in CHF)
Mittelschule: Anzahl Schülerinnen und Schüler
Lehraufsicht: Anzahl Lehrverhältnisse
Berufsfachschule: Anzahl Lernende nach Ausbildungsfeld
Berufs- und Studienberatung:
Laufbahnwege nach der obligatorischen Schulzeit (Anzahl Lernende)
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Berufliche Grundbildung | 250 | 235 | 254 | 254 | 277 | 267 | 275 |
| Weiterführende Schule | 106 | 93 | 110 | 91 | 95 | 91 | 97 |
| Brückenangebot/Zwischenlösung | 39 | 38 | 25 | 30 | 35 | 29 | 28 |
| Nicht entschieden/keine Lösung | 4 | 4 | 2 | 4 | 2 | 5 | 5 |
| Arbeit | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 |
Museum: Besucherinnen und Besucher
Kulturförderung: Gesuche
Kulturförderung: Beiträge
Kulturförderung: Gesuche nach Kategorie
Kulturförderung: Beiträge nach Kategorie
Fachstelle für Denkmalpflege
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Verfügungen im Bereich Schutzobjekte * | 2/22 | 7/27 | 10/44 | 6/24 | 7/32 | 8/47 | 4/8 |
| Stellungnahmen Ortsbildschutz und Denkmalschutz | 168 | 155 | 195 | 198 | 231 | 213 | 111 |
| Abgeschlossene Restaurierungen | 8 | 3 | 30 | 9 | 10 | 18 | 5 |
| Beantragte Summe | 117'928 | 638'115 | 826'299 | 978'099 | 575'405 | 1'113'405 | 1'152'498 |
| Ausbezahlte Summe | 788'975 | 1'055'868 | 1'350'385 | 231'927 | 315'350 | 937'517 | 445'167 |
| Beiträge Bund | 182'930 | 222'300 | 384'778 | 82'376 | 135'382 | 332'094 | 148'389 |
| Freiwillige Beiträge | 33'800 | 24'200 | 97'993 | 29'776 | 46'839 | 87'391 | 7'885 |
| Öffentliche Veranstaltungen | 5 | 7 | 5 | 6 | 7 | 8 | 5 |
| Einsitz Wettbewerbsjurys | 3 | 0 | 2 | 1 | 1 | 1 | 2 |
| * Regierungsratsbeschlüsse / Verfügungen Bildungsdirektion | |||||||
Kantonsbibliothek Nidwalden
Ausleihen
Die markante Zunahme im Jahr 2025 hängt mit der Einführung des PressReader-Angebots zusammen.
Besucherinnen und Besucher vor Ort
| Stand: 31. Dezember 2025 |
| LUD R1: Eine innovative Landwirtschaft wird gefördert und die regionale Produktion/Vermarktung wird gestärkt (mehr Hiäsigs). |
| Es wurden drei Projekte realisiert und finanziell unterstützt. Das Jahresziel von fünf Projekten wurde teilweise erfüllt. |
| LUD R3: Das Bauprojekt «Hochwasserschutzprojekt Buholzbach» ist realisiert und die Zonenplanung ist angepasst. |
| Die Bundesfinanzierung ist gesprochen. Das Bauprojekt ist in Realisierung und verläuft gemäss Bauprogramm. |
| LUD R4: Engelbergeraa Etappen 5 und 6: Das Vorprojekt ist fertiggestellt. Das Bauprojekt ist erarbeitet und vernehmlasst. |
| Der Landrat hat den Planungskredit beschlossen. Mit den Arbeiten des Vorprojekts wurde begonnen. |
| LUD R5: Klimafitter Wald: Pflege von 520 ha klimaresilientem Wald (ca. 5% Waldfläche NW). |
| Es sind 165 ha Wald klimafit gepflegt worden. Das Jahresziel 2025 von mindestens 130 ha wurde damit erreicht. |
| LUD R6: Die in der Klimastrategie für die Periode 2025–2028 priorisierten Massnahmen zur Klimaanpassung sind umgesetzt. |
| Im Berichtsjahr wurde als Planungsgrundlage gegen die Überwärmung des Siedlungsraums und der Förderung der Aufenthaltsqualität in Freiräumen im Auftrag der Kantone Ob- und Nidwalden eine flächendeckende Hitzekarte erarbeitet. Die Hitzekarte wird im Jahr 2026 mitsamt eines Planungstools öffentlich zugänglich gemacht. Die Fördermassnahme «Energieberatung für die Landwirtschaft» wurde erfolgreich eingeführt. Auf 8 Landwirtschaftsbetrieben erfolgten Beratungen durch die Energieberater in den Themenbereichen Strom, Treibstoff und Heizung. |
| LUD R7: 30 Hektaren zusätzliche Biodiversitätsfläche im Wald. |
| Im Berichtsjahr konnten eine Altholzinsel von 14 ha und drei Waldreservate mit einer Fläche von rund 68 ha vertraglich für 50 Jahre gesichert werden. |
| LUD R8: Förderung der Artenvielfalt im Tal und Hügelgebiet, schwerpunktmässig entlang der Gewässer, durch eine Zunahme der Biodiversitätsförderflächen um 7.5 Hektaren und einer Verbesserung der Artenvielfalt auf 9 Hektaren. |
| Im Berichtsjahr 2025 wurden die Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Tal- und Hügelgebiet um 3.43 Hektaren erhöht. Das Jahresziel von 2.5 Hektaren wurde übertroffen. Mit einer qualitativen Aufwertung von 0.50 Hektaren BFF wurde das Jahresziel von 3.0 Hektaren nicht erreicht. Die erfolgreiche Umsetzung von Aufwertungsmassnahmen ist sehr herausfordernd. |
| LUD R9: Das Projekt «Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» ist vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bewilligt und im Kanton eingeführt. |
| Die Projektorganisation ist festgelegt und die Projekterarbeitung ist bereits gestartet. Die Projekterarbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit allen Zentralschweizer Landwirtschaftsämtern und mit Einbezug des Bauernverbandes und der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz. |
| LUD R10: Für die Fliessgewässer ist die erneuerte strategische Revitalisierungsplanung durch den Regierungsrat verabschiedet. |
| Die strategische Revitalisierungsplanung für Fliessgewässer aus dem Jahr 2014 muss gestützt auf die Gewässerschutzgesetzgebung bis Ende 2026 erneuert werden. Der durch die kantonalen Fachstellen erarbeitete Entwurf wurde deshalb im September 2025 den Gemeinden vorgestellt und anschliessend bis im November 2025 in die Vernehmlassung gegeben. Vor der Verabschiedung durch den Regierungsrat wird die gestützt auf die Vernehmlassung überarbeitete Planung im 1. Quartal 2026 beim Bundesamt für Umwelt zur Stellungnahme eingereicht. |
| LUD R11: Totalrevision und Inklusion der Bikenden im neuen Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz bis 2026. |
| Die Gesetzesvorlage wurde am 26. November 2025 vom Landrat verabschiedet. Die In-Kraft-Setzung des Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetzes ist im 1. Quartal 2026 vorgesehen. |
| LUD R12: Der MTB Wegplan ist bis 2030 erstellt, vernehmlasst, verabschiedet und realisiert. |
| Die Vorarbeiten für die Planung sind geleistet. Der partizipative Planungsprozess mit Gemeinden und Interessenvertretungen wird 2026 gestartet. Im Rahmen des priorisierten Gesetzesprozesses (siehe LUD R11) haben sich Anpassungen beim Ablauf und bei den Zuständigkeiten ergeben. Dadurch sind Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan unumgänglich. So ist vor der Realisierung ein behördenverbindlicher Mountainbikewegrichtplan zu erarbeiten, welcher vom Landrat verabschiedet wird. Der vom Landrat verabschiedete Rahmenkredit sieht die Ersterstellung und Erstkennzeichnung des Mountainbikewegnetzes bis 2033 vor. |
| LUD R13: Die in der Klimastrategie für die Periode 2025–2028 priorisierten Massnahmen zum Klimaschutz sind umgesetzt. |
| Im Berichtsjahr steigerte sich der Anteil an Kühen, welche die Anforderungen einer klimaoptimierten Fütterung gemäss kantonalem Förderprogramm erfüllten, auf 20% (Vorjahr 16%). Das Ziel von einer jährlichen Steigerung um 15% wurde nicht erreicht und für das Jahr 2026 auf 10% reduziert (zu hohe Zielsetzung). |
| LUD R14: Die übergeordneten Massnahmen der verabschiedeten Klimastrategie sind umgesetzt. |
| Nach einem umfassenden partizipativen Erarbeitungsprozess erhielten Parteien, Gemeinden, Verbände, Institutionen und Interessierte in der Vernehmlassung von November 2024 bis Mai 2025 die Möglichkeit, zur Klimastrategie des Kantons Nidwalden Stellung zu nehmen. Die Änderungsanträge wurden geprüft und die Strategie überarbeitet. Die Strategie enthält auch die Leitzsätze zu den übergeordneten Handlungsfeldern wie Koordination, Finanzierung, Kommunikation sowie Monitoring und Controlling, welche die Grundlage für die entsprechenden Massnahmen bilden. Da die Verabschiedung der im Regierungsrat bereinigten Klimastrategie zuhanden des Landrats erst Anfang 2026 erfolgt, konnte im Berichtsjahr noch nicht mit der Umsetzung der übergeordneten Massnahmen begonnen werden. |
| LUD R15: Für die kantonale Verwaltung ist zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2040 eine eigene Klimastrategie mit Treibhausgasbilanz, Absenkpfad und priorisierten Massnahmenplan erstellt. |
| Im Berichtsjahr wurde für die kantonale Verwaltung eine eigene Treibhausgasbilanz berechnet. Diese bildet die Grundlage für Ausarbeitung einer Klimastrategie für die kantonale Verwaltung, mit welcher im Rahmen der Vorbildfunktion das Erreichen des Netto-Null-Ziel bis im Jahr 2040 angestrebt wird. |
| LUD R16: Kreislaufwirtschaft: Die Grundlagendaten zu den Abfallmengen sind erhoben und mindestens fünf Massnahmen zur Erhöhung der Recycling- und Restabfallquote bei Siedlungsabfällen sind festgelegt. |
| Im Jahr 2025 wurden die aktuellen Daten zu den Abfallmengen sowie den Recycling- und Restabfallquoten im Rahmen der Überarbeitung der kantonalen Abfallplanung in Zusammenarbeit mit dem Kehrrichtverwertungsverband Nidwalden und den Abfallbetrieben erhoben. Diese Daten bildeten die Grundlage für die Ausarbeitung von Massnahmen zur Erhöhung der Recyclingquote bei Siedlungsabfällen. So sollen die Abfallmenge pro Kopf und der Anteil Wertstoffe im Kehrrichtsack vermindert werden. Die kantonale Abfallplanung wurde Ende 2025 in die Vernehmlassung gegeben. |
| LUD R17: Bodenkartierung: Die Gebiete mit qualitativ hochwertigen Böden oder mit Aufwertungspotenzial sind raumplanerisch gesichert. |
| Für die raumplanerische Sicherung der Gebiete mit qualitativ hochwertigen Böden und die Ausscheidung von Gebieten mit Aufwertungspotentials ist eine Bodenkartierung erforderlich. Dazu werden die Nidwaldner Talböden in einem Mehrjahresprojekt etappenweise aufgenommen. Im Berichtsjahr wurde die fünfte und vorletzte Etappe im Gebiet Ennetmoos kartiert. |
| LUD R18: Der Aufbau des geologischen Untergrunds und dessen geothermisches Potential sind vertieft untersucht. |
| Das Potential des Untergrunds von verschiedenen Untergrundbereichen und geeigneten Nutzungsarten sind im Rahmen einer im Juni 2025 veröffentlichten Studie anhand bestehender geologischer Daten vertieft abgeklärt worden. Die Abklärungen erfolgten in Zusammenarbeit mit dem Kanton Obwalden. Nach heutigen Erkenntnissen könnte mit der Tiefengeothermie ein beachtlicher Teil des Gesamtbedarfs an Raumheizung und Warmwasser abgedeckt werden. Die Studie gibt auch Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ab, um das Potential dereinst ausschöpfen zu können. |
| LUD R19: Das Potential und der Standort für eine Biogasanlage und die Trägerschaft sind abgeklärt. |
| Im Berichtsjahr wurden die bestehenden Grundlagen sowie die bisherigen Abklärungen zur Verwertung biogener Abfälle zusammengetragen. Diese bilden eine wichtige Basis für die Potenzial- und Machbarkeitsanalyse einer Biogasanlage, die im Jahr 2026 erarbeitet wird. Sie dienen zudem dazu, eine mögliche Projektorganisation sowie die Finanzierung für Planung, Bau und Betrieb einer Biogasanlage zu klären. |
| LUD R22: Die Wasserkraftwerke mit auslaufenden Nutzungsrechten sind in Zusammenarbeit mit den Wasserkraftwerksbetreibern neu konzessioniert. |
| Für die beiden Kraftwerke Oberrickenbach und Wolfenschiessen des Kantonalen Elektrizitätswerks Nidwalden (EWN) steht die Erneuerung der auslaufenden Nutzungsrechte an. Im Berichtsjahr sind die erforderlichen Abklärungen zur Einreichung der Konzessionsgesuche durch das EWN weiter fortgeschritten. |
Jahr in Zahlen
Im Berichtsjahr begleitete das Direktionssekretariat die Direktion und die Ämter in verschiedenen administrativen und juristischen Fragestellungen. Die Unterstützung umfasste u.a. Geschäfte im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz Buoholzbach, der Klimastrategie, parlamentarischen Vorstössen, Konzessionen und Leistungsvereinbarungen sowie bei Landratsbeschlüssen (wie bspw. Landratsbeschluss über den Objektkredit zur Planung des Hochwasserschutzprojekts Engelbergeraa, Etappen 5 & 6 in den Gemeinden Dallenwil und Wolfenschiessen). Ebenfalls betreute das Direktionssekretariat die Direktion und Ämter bei Verfahren zu strittigen Geschäften und bei Beschwerden. Darüber hinaus konnten im Berichtsjahr verschiedene strategische Anliegen der Direktion weiterbearbeitet und vorangetrieben werden.
Im Weiteren ist das Direktionssekretariat die kantonale Koordinationsstelle für die Programmvereinbarungen im Umweltbereich mit dem Bund. Im Jahr 2025 konnten die neuen Vereinbarungen für die Periode 2025–2028 abgeschlossen werden.
Gesetzgebungsprojekte
Im Jahr 2025 wurde das Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz (FWMG) durch den Landrat verabschiedet. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des neuen Korporationsaufsichtsgesetzes wurde nach eingehender Analyse des externen Rechtsgutachtens eine zweite Vernehmlassung durchgeführt.
Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS)
Der Direktionssekretär vertritt den Kanton als Delegierter im IKSS. Am 27. Mai 2025 fand die jährliche IKSS-Konferenz statt. Im Berichtsjahr konnte die Konferenz die neue Gebührenordnung verabschieden.
Entwicklung und Förderung der Landwirtschaft
Das Amt für Landwirtschaft vollzieht die Agrarmassnahmen des Bundes und arbeitet dabei eng mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und den Landwirtschaftsämtern der Kantone zusammen. Der Informationsaustausch erfolgt über die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsämter (KOLAS). An vier Tagungen behandelte die KOLAS u.a. die Themen «Neue Jagdverordnung», Herdenschutz, administrative Vereinfachung im Bereich der Kontrollen, PFAS in der Landwirtschaft, neue Züchtungsmethoden, Umsetzung des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), Weiterentwicklung der Agrarpolitik AP 2030+, Stärkung der kantonalen Pflanzenschutzdienste, regionale Biodiversität-Landschaftsqualität und Strukturverbesserungen für die Landwirtschaft. Die KOLAS Zentralschweiz thematisierte an ihren fünf Sitzungen die überkantonale Herdenschutzberatung (Vereinbarung), das Verordnungspaket Landwirtschaft 2025, die Bekämpfung von Schadenorganismen (Japankäfer, Maiswurzelbohrer), das ZCH-Projekt «Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» (Lancierung), die überkantonale Zusammenarbeit beim Vollzug des Weinbaus, die koordinierte Oberaufsicht über die Kontrollorganisationen, die Kontrollpakete sowie die abnehmende Liquidität im Fonds de Roulement (Investitionskredite, Starthilfe). Mit den Zentralschweizer Umweltämtern, den Zentralschweizer Fachstellen für Natur- und Landschaftsschutz, dem Veterinärdienst der Urkantone sowie dem Zentralschweizer Bauernbund wurde je ein weiterer Fachaustausch durchgeführt. Mit den bäuerlichen Organisationen in Nidwalden fand ein regelmässiger Austausch zu aktuellen Themen statt.
Mit der Lancierung eines Newsletters wurde die Kommunikation mit den Bauernfamilien gestärkt. Ab August erfolgte der Versand von drei Newslettern.
Forum Landwirtschaft Nidwalden
Der leitende Ausschuss des Forums unterstützte die Landwirtschafts- und Umweltdirektion bei der Konsolidierung des Berichts «Wirkungsanalyse für die kantonalen Fördermassnahmen», dem Konzept für die «Förderung der Tiergesundheit», der Überarbeitung der Organisation des Forums und der Vorbereitung des Forumsseminars.
Das Forum Landwirtschaft wurde über den aktuellen Stand der Agrarpolitik AP 2030+, das Abkommen EU-Schweiz in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, die digitale Plattform «digiFLUX» für die Umsetzung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe (Kraftfutter, Kunstdünger, Hofdünger) sowie das neu geplante Direktzahlungsprogramm «Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» informiert. Weiter wurden am Seminar die Organisation des Forums gemäss Vorschlag des leitenden Ausschusses ergänzt und bereinigt sowie die geplante Fördermassnahme «Tiergesundheit» vorgestellt.
Boden- und Pachtrecht
Handänderungen von landwirtschaftlichem Grundeigentum ausserhalb der Familie setzen die Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde voraus. Dasselbe gilt für Realteilungen und Zerstückelungen, wozu unter anderem die Abtrennung und die Entlassung von Gebäuden aus der landwirtschaftlichen Nutzung zählen. Ebenfalls bewilligungspflichtig ist die Überschreitung der Belastungsgrenze. Im Berichtsjahr gingen hierzu besonders viele Gesuche ein; insgesamt betrafen neun Gesuche eine Überschreitung der Belastungsgrenze. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Das Amt für Landwirtschaft ist für die Erteilung von Bewilligungen im Sinne des BGBB zuständig. Im Berichtsjahr konnten insgesamt 20 Gesuche nach bäuerlichem Bodenrecht abgeschlossen werden. Zudem wurden neun Entscheide im Bereich des landwirtschaftlichen Pachtrechts erlassen.
Landwirtschaftlicher Gewässerschutz
Nebst der beratenden Funktion beinhaltet dies auch die Beurteilung und Kontrolle von landwirtschaftlichen Bauprojekten. Bauprojekte werden bezüglich des Hofdünger-Lagervolumens, der Abwasserentsorgung und der generellen Gewässerschutzrichtlinien überprüft. Im Jahr 2025 resultierte die Bearbeitung von 88 Baugesuchen.
Die fachgerechte Betriebsführung wie zum Beispiel das Nährstoffmanagement, die Lagerung von Hofdüngern und Betriebsmitteln oder die Bewirtschaftung von gewässernahen Nutzflächen wird durch die periodische Gewässerschutz- und Direktzahlungskontrolle sichergestellt.
Die Durchführung der Gewässerschutzkontrollen erfolgt nach einem gesamtschweizerischen Konzept mit 13 Kontrollpunkten. Das Amt hat im vergangenen Jahr insgesamt 122 Ganzjahresbetriebe und 24 Alpen kontrolliert. Rund 13% der kontrollierten Betriebe hatten mindestens bei einem Kontrollpunkt einen Mangel. Die Bewirtschafter haben die genannten Mängel innerhalb der gesetzten Frist behoben.
Zur Sicherstellung eines korrekten Nährstoffmanagements hat die Gewässerschutzfachstelle 139 Nährstoffbilanzen berechnet und von 53 Betrieben die Berechnung des Nährstoffanfalles aus der Schweine- oder Hühnerhaltung kontrolliert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Nährstoffgehalte von Hofdüngerlieferungen nachgeprüft.
Luftreinhaltung Landwirtschaft
Seit dem Jahr 2024 ist der Einsatz von emissionsmindernden Ausbringverfahren obligatorisch. Die Umsetzung erfolgte problemlos. Das Amt für Landwirtschaft informierte damals die Bäuerinnen und Bauern über das Schleppschlauchobligatorium. Sofern der Schleppschlauch aus Sicherheitsgründen, durch die Erreichbarkeit oder aufgrund von Platzverhältnissen nicht anwendbar ist, kann ein Ausnahmegesuch gestellt werden. Im Berichtsjahr wurden zwei Gesuche beurteilt und bewilligt. Der Schleppschlaucheinsatz hat sich im Kanton etabliert. Weiter wurden die Bäuerinnen und Bauern über das Abdecken der offenen Jauchegruben informiert, was gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bis 2030 erfolgt sein muss.
Agrardatenverwaltung und Direktzahlungen
Das Amt für Landwirtschaft ist für den Unterhalt des landwirtschaftlichen Betriebsregisters sowie für die Durchführung der jährlichen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung des Bundes verantwortlich. Diese Erhebung bildet unter anderem die Grundlage für die Berechnung der Direktzahlungen und dient zugleich dem Vollzug weiterer Fachbereiche (u.a. Veterinärwesen und Statistik). Die Administration der Direktzahlungen erfolgte letztmals mit der Software-Anwendung «Agricola». Ab 2026 ist die Ablösung durch die Software-Anwendung LAWIS+ geplant. Entwicklung und Umsetzung erfolgten in Zusammenarbeit mit elf weiteren Kantonen. Die letzten Arbeiten werden derzeit abgeschlossen, insbesondere die Datenmigration.
Im Berichtsjahr wurden gesamthaft CHF 22.05 Mio. Direktzahlungen an die Nidwaldner Landwirtschaft ausgerichtet (Vorjahr: CHF 21.01 Mio.). Dies entspricht einer Steigerung von 1.2% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt erfüllten 381 (Vorjahr: 377) Ganzjahresbetriebe sowie 129 (129) Sömmerungsbetriebe die gesetzlichen Anforderungen.
Die Beiträge konnten fristgerecht ausbezahlt werden. Beim überwiegenden Teil der Betriebe ergaben die durchgeführten Kontrollen keine Beanstandungen.
Kantonale Fördermassnahmen
Hochstammbäume
Die Ersatzpflanzungen von 79 Hochstammbäumen, welche die heimische Landschaft aufwerten, wurden im vergangenen Jahr mit insgesamt CHF 15'800 unterstützt. Diese Massnahme reduziert den Rückgang der Feldobst-Hochstammbäume.
Absatzförderung
Das Projekt «Alpiner Acker- und Gemüsebau» in Zusammenarbeit mit dem Culinarium Alpinum wurde bis 2027 verlängert. Besonders geschätzt wurde der Gemüsebautreff, der den Austausch im Bereich Gemüsebau fördert. Weiter beinhaltet das Projekt die Unterstützung von Vertretern der Branche sowie von Verarbeitung, Tourismus und Gastronomie beim Aufbau eines möglichen Projekts für die regionale Entwicklung (PRE). PRE-Projekte fördern die Zusammenarbeit und bieten eine Chance, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Es wurden drei Workshops durchgeführt. Ende August genehmigte das Bundesamt für Landwirtschaft die Projektskizze ohne Auflagen. Der Bund beteiligt sich finanziell an PRE-Projekten. Im September erfolgte der Start zur Phase des Vorprojektes. Wichtige Elemente dieser Phase sind die Konkretisierung von möglichen Teilprojekten und der Aufbau einer Trägerschaft.
Neue Kantonale Fördermassnahmen
Im Rahmen der kantonalen Landwirtschaftsverordnung wurde die neue kantonale Fördermassnahme Energieberatung erfolgreich eingeführt. Die Beteiligung am zweiphasigen Angebot war hoch. Insgesamt wurden 8 Nidwaldner Landwirtschaftsbetriebe in den Bereichen Strom, Kraftstoff und Wärme durch anerkannte Energieberater beurteilt. Der aktuelle Energieverbrauch, die betriebsspezifischen Einsparpotenziale sowie mögliche Optimierungsmassnahmen wurden systematisch analysiert und in einem individuellen Beratungsbericht festgehalten. Die Fördermassnahme wird je zur Hälfte durch Energie Schweiz und den Kanton Nidwalden finanziert. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Senkung der Betriebskosten sowie zum Klimaschutz in der Nidwaldner Landwirtschaft.
Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen
Strukturverbesserungen
Im Jahr 2025 sind CHF 1.75 Mio. Kantonsbeiträge zugesichert worden. Zehn Projekte betreffen den landwirtschaftlichen Tiefbau. Sie umfassen die Sanierungen von vier Erschliessungsstrassen, den Neubau einer Alpstrasse, die Sanierung einer Wasserversorgung im Sömmerungsgebiet, zwei Infrastrukturprojekte mit Erschliessungs-, Wasser- und Stromversorgungselementen, ein periodisches Wiederinstandstellungsprojekt für Kleinseilbahnen und eine neue Stromerschliessung im Alpgebiet. Die Projekte sind regionalpolitisch, landschaftlich wie auch wirtschaftlich von grosser Bedeutung.
Im landwirtschaftlichen Hochbau konnten dreizehn Projekte mit Beiträgen unterstützt werden. Zwei Projekte betreffen den Käserei- und/oder Wohnbereich von Alpgebäuden, fünf Projekte Heim-Ställe (u.a. Tierwohl, Futter- und Hofdüngeranlagen) und sechs Projekte ökologische Ziele bzw. Massnahmen für die Minderung von Ammoniak-Emissionen oder die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.
Strukturveränderungen mit Hochbau-Massnahmen erhöhen u.a. den Tierkomfort sowie den ressourcenschonenderen Einsatz von (natürlichen) Produktionsmitteln.
Durch die Finanzhilfen von Bund und Kanton können in Nidwalden Strukturverbesserungsprojekte im Hügel- wie vor allem im Berg- und Alpgebiet unterstützt werden. Damit wird auch ein Beitrag zur dezentralen Besiedlung geleistet und die Pflege des Berg- und Alpgebiets ist gewährleistet.
Soziale Begleitmassnahmen
Im Berichtsjahr ist ein Betriebshilfedarlehen ausgelöst worden.
Pflanzengesundheit
Mit dem Kanton Luzern wurde eine Vereinbarung über die fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der Pflanzengesundheit abgeschlossen. Im Rahmen der Gebietsüberwachung durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst wurden im Jahr 2025 im Kanton Nidwalden drei Schadorganismen überwacht. Der invasive Japankäfer wurde in Nidwalden bisher nicht nachgewiesen. Für den Fall eines Auftretens wurde der bestehende Notfallplan weiter ausgebaut und präzisiert. Beim Maiswurzelbohrer wurden die Vorgaben durch den Bund angepasst. Ab dem Jahr 2026 kann der Kanton selbstständig ein Monitoring durchführen. Dadurch wird – bei Einhaltung der Schadschwellen – der Anbau von Mais nach Mais wieder möglich, sofern keine Überschreitung der festgelegten Befallsgrenzen festgestellt wird.
Beratung und Weiterbildung
Herdenschutzberatung
Im Berichtsjahr wurden keine Schäden durch Wölfe an Nutztieren verzeichnet. Es gab jedoch einige Sichtungen in Nidwalden und grenznah in Uri und Obwalden. Mit dem SMS-Frühwarnsystem wurden die Kleintierhalter über Sichtbeobachtungen informiert.
Mit der Revision der Jagdgesetzgebung delegierte der Bund Aufgaben im Bereich des Herdenschutzes und des Herdenschutzhundewesens an die Kantone. Diese Mehraufwendungen konnten durch den Abschluss einer überkantonalen Vereinbarung mit den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Zug und Aargau abgefedert werden. Die Vereinbarung beinhaltet die Einrichtung einer überkantonalen Herdenschutzberatung, welche die kantonalen Berater fachlich unterstützt. Die Anstellung des Herdenschutzberaters erfolgte durch den Kanton Uri. Der Kanton Nidwalden beteiligt sich an den Kosten in der Grössenordnung von CHF 10'000.
Im Berichtsjahr konnten die Nidwaldner Kleinnutztierhalter Gesuche für Herdenschutz-Unterstützungsbeiträge einreichen. Im Rahmen von bewilligten Gesuchen konnte 23 Nidwaldner Betrieben ein Betrag von total CHF 27'930 (Anteil BAFU CHF 25'680 / Anteil Kanton CHF 2'250) ausbezahlt werden. Die berücksichtigten Betriebe verpflichten sich, ihre Kleinnutztiere ganzheitlich herdenschutzkonform einzuzäunen.
In Zusammenhang mit der Ausrichtung eines Zusatzbeitrags Herdenschutz (HS) auf Sömmerungsbetrieben mit Kleinnutztieren wurde deren Schützbarkeit vor Wolfsangriffen beurteilt.
Gruppenberatung – Weiterbildung
In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen Uri und Obwalden sowie den bäuerlichen Organisationen konnte auch 2024/2025 die gemeinsame Weiterbildung erfolgreich fortgesetzt werden. Mit rund 50 Kursen wurde erneut ein vielfältiges Angebot geschaffen, das auch Veranstaltungen der Zentralschweizer Beratungsdienste umfasste.
Aus dem Kanton Nidwalden nahmen zahlreiche Bäuerinnen und Bauern an den Kursen teil, um sich weiterzubilden und um aktuelle Themen zu vertiefen. An den Informationsanlässen «top aktuell» des Amts für Landwirtschaft nahmen 200 Bäuerinnen und Bauern teil. Die rege Nutzung des Weiterbildungsprogramms zeigt, wie gross das Interesse an Weiterbildung in der Landwirtschaft weiterhin ist.
Einzelberatung
Im Zusammenhang mit dem Vollzug der Agrargesetzgebung erfolgen Kurzberatungen. Dank der Leistungsvereinbarung mit dem Verein «Bäuerliche Beratung und Vermittlung in schwierigen Situationen» dient dieser Bauernfamilien als Erstanlaufstelle bei schwierigen Situationen. Im Berichtsjahr wurden 40 Stunden Beratung beansprucht.
Auch Konzepte zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Betriebsumstellungen oder Betriebsaufgaben stellen weiterhin ein Bedürfnis dar. Im Jahr 2025 sind neun Gesuche unterstützt worden.
Leistungsaufträge Dritter: Kontrolldienst
Der landwirtschaftliche Kontrolldienst Schwyz, Nidwalden, Zug ist die Inspektionsstelle für landwirtschaftliche Produktions- und Anbauformen sowie Tierhaltungsbedingungen. Im Berichtsjahr fand auf den Regionalstellen Nidwalden und Zug ein periodisches Audit mit begleiteten Kontrollen durch die schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) statt, das mit wenigen Auflagen erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Hinsichtlich der Auftragslage und -abwicklung haben sich im Jahr 2025 keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
Wald
Walderhaltung
Das Amt für Wald und Naturgefahren verfasste im vergangenen Jahr 37 Stellungnahmen zu waldrelevanten Vorhaben. Zudem wurden zwei informelle Waldfeststellungen durchgeführt. Mit dem revidierten kantonalen Waldgesetz unterliegen ab 2025 auch jene Anlässe einer Bewilligungspflicht, die zu einer erheblichen Beanspruchung des Waldes führen. Insgesamt wurden neun Veranstaltungen im Wald bewilligt.
Entsprechend dem Bundesgesetz über den Wald gilt der Grundsatz der Walderhaltung. Rodungen sind grundsätzlich verboten. Im Berichtsjahr wurde eine Ausnahme für ein Rodungsvorhaben bewilligt.
Waldbewirtschaftung und Holznutzung
Die Waldbewirtschaftung umfasste im Berichtsjahr vorwiegend Holzschläge und Massnahmen zur Pflege von Jungwäldern. Durch diese Eingriffe wird der Wald verjüngt, durchforstet und Holz geerntet. Im Jahr 2025 wurden insgesamt rund 23'600 m³ Rundholz gewonnen. Davon stammten 12'600 m³ (53%) aus Schutzwäldern und 9'000 m³ (38%) aus den übrigen Waldflächen. Zudem reichten 22 Privatwaldeigentümerinnen und -eigentümer Gesuche für die Nutzung von 2'000 m³ (9%) Holz ausserhalb der Schutzwälder ein. Die Nachfrage nach Waldholz war für alle anfallenden Sortimente gut; der Preis für Nadelsägeholz erhöhte sich leicht, während er für Energieholz stabil blieb.
Die Waldpflege umfasste eine Gesamtfläche von 181 ha. Davon wurden 61 ha verjüngt und 120 ha Jungwald gepflegt. Die Verjüngung und die Pflege dienen der Vorbereitung der Waldbestände auf den Klimawandel, indem gezielt standortgerechte und klimaangepasste Baumarten gefördert werden.
Schutzwald
Durch die Umsetzung von 13 mehrjährigen Schutzwaldprojekten konnten 2025 sowohl Holzernte- als auch Jungwaldpflegemassnahmen auf einer Gesamtfläche von 161 ha ausgeführt werden. Die erzielten Holzerlöse konnten die anfallenden Kosten nicht decken. Eine Kostendeckung der Schutzwaldpflege ist nur durch die NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund und den kantonalen Rahmenkredit für die Periode 2025–2028 möglich. Eine dauernde Schutzwaldpflege ist die Voraussetzung, damit die Stabilität der Bestände und damit deren langfristige Schutzwirkung gegen Naturgefahrenprozesse sichergestellt werden kann.
Waldbiodiversität
Im Berichtsjahr konnten zugunsten der Waldbiodiversität verschiedene Massnahmen ausgeführt und Waldflächen unter Schutz gestellt werden. Auf 6 ha konnten Waldränder gepflegt werden. Lebensraum für prioritäre Arten wie Raufusshühner, Schlingnattern, Gelbringfalter und den Frauenschuh wurde auf 5.2 ha gefördert. Bei drei neuen Waldreservaten konnten in den Gemeinden Emmetten und Wolfenschiessen insgesamt rund 58 ha Reservatsfläche gesichert werden. Während im neuen, 16.7 ha grossen Sonderwaldreservat forstliche Eingriffe zur Förderung von Haselhuhn und Waldschnepfe im Fokus stehen, werden die beiden Naturwaldreservate (total 51.4 ha) gänzlich der freien Selbstentwicklung überlassen. Auf 14.6 ha in Wolfenschiessen konnte eine Altholzinsel ausgeschieden werden, die mit ihrem hohen Anteil an Tot- und Altholz für viele Tier-, Pflanzen- und Pilzarten wertvollen Lebensraum bietet.
Forstschutz
Im Jahr 2025 fielen im Kanton lediglich 600 m³ Schadholz durch Stürme oder Borkenkäfer an. Dies entspricht nur etwa 2% der üblichen Jahresnutzung, was eine erfreuliche Bilanz für den Waldzustand darstellt. Die im Vergleich zur Referenzperiode (1990–2020) unterdurchschnittlich, aber regelmässig gefallenen Niederschläge von Januar bis Juni sowie die niederschlagsstärkeren Monate Juli bis September und das Ausbleiben grösserer Stürme schafften keine geeigneten Brutbedingungen für den Borkenkäfer und verhinderten eine Massenvermehrung. Während die allgemeine Waldvitalität stabil blieb, nahm die Vitalität der dritthäufigsten Laubholzart in der Schweiz, der Esche, aufgrund des Eschentriebsterbens weiter ab. Es handelt sich um eine aggressive Baumkrankheit, die durch eine aus Ostasien eingeschleppte Pilzart verursacht wird.
Beitragswesen
Die forstlichen Beiträge basieren hauptsächlich auf dem NFA-Rahmenkredit Wald 2025–2028. Mit den Beiträgen werden im Wesentlichen Massnahmen unterstützt, die der Waldpolitik des Bundes und des Kantons entsprechen:
Im Jahr 2025 wurden insgesamt rund CHF 2.9 Mio. an Beiträgen von Bund und Kanton für die Waldbewirtschaftung bereitgestellt. Der Schwerpunkt lag mit CHF 1.9 Mio. (66%) auf der Schutzwaldpflege. Weitere CHF 100'000 wurden in die Neuerschliessung Staldiseeli und die Sanierung von zwei Schutzwaldstrassenabschnitten am Stanserhorn (Stans und Ennetmoos) investiert. Für Zwangsnutzungen infolge Borkenkäfer, Sturm sowie Schneebruch und Schneedruck wurden CHF 25'000 aufgewendet, während CHF 350'000 in die Jungwaldpflege ausserhalb des Schutzwaldes und in Biodiversitätsmassnahmen flossen. Die Verbauungsarbeiten der vier forstlichen Entwässerungsprojekte in den Gemeinden Beckenried, Dallenwil, Hergiswil und Wolfenschiessen wurden mit Beiträgen von insgesamt CHF 470'000 unterstützt. Für die Erarbeitung und Nachführung von Gefahrengrundlagen wurden weitere CHF 65'000 bereitgestellt.
Aus- und Weiterbildung des Forstpersonals
Im Auftrag der Berufsbildungsämter von Obwalden und Nidwalden betreute das Amt für Wald und Naturgefahren im Jahr 2025 insgesamt 38 Lehrverhältnisse für Forstwarte EFZ sowie ein Lehrverhältnis für einen Forstpraktiker EBA. In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Forstdienst Obwalden und mit Unterstützung der Waldeigentümerverbände beider Kantone wurden fünf Weiterbildungskurse für das Forstpersonal realisiert, die von insgesamt 94 Teilnehmenden besucht wurden. Zudem bereiteten sich zehn Forstwartlernende in einem spezifischen Vorbereitungskurs auf ihr Qualifikationsverfahren EFZ vor.
Öffentlichkeitsarbeit
Im Berichtsjahr organisierte das Amt vier Fachveranstaltungen zu den Schwerpunkten Schutzwald, Biodiversität, Naturgefahren und Waldbewirtschaftung. Ergänzend dazu führten die Revierförster Waldbegehungen mit Schulklassen durch, um forstliches Wissen zu vermitteln. Im Rahmen des Naturgefahrensymposiums 2025 wurde eine weitere Exkursion durch das Amt geleitet. Insgesamt nahmen rund 550 Personen an diesen Bildungs- und Informationsveranstaltungen teil.
Naturgefahren
Beitragswesen
Das Amt betreut die Programme «Schutzbauten und Gefahrengrundlagen» und «Revitalisierungen» im Bereich der Naturgefahrenprojekte. In diesen Programmen werden die Grundlagenerhebungen sowie kleinere Projekte vom Bund global entschädigt. Umfangreichere, aufwendige Projekte werden durch den Bund einzeln verfügt (Einzelprojekte). Aktuell läuft die Programmperiode 2025–2028.
Gefahren- und Risikobeurteilung
Das revidierte Bundesgesetz über den Wasserbau fordert ab 2025 Risikoübersichten und Gesamtplanungen. Diese tragen dazu bei, Risiken aufzuzeigen, den Handlungsbedarf zu begründen, Prioritäten künftiger Massnahmen zu setzen, Dialoge zu initiieren sowie das Bewusstsein der Verantwortlichen zu schärfen. Der Kanton Nidwalden erstellte im Jahr 2014 eine erste Risikoübersicht, die 2020 in groben Zügen aktualisiert wurde. Aufgrund neuer Erkenntnisse in der Gefahren- und Risikobeurteilung wurde 2025 eine erneute Überarbeitung der Risikoübersichten gestartet, damit Kanton und Bund über ein aktuelles und verlässliches Planungsinstrument verfügen. Die Aktualisierung der Gefahrenbeurteilung obliegt dem Kanton. Die zugrunde liegenden Gefahrenkarten werden in regelmässigen Abständen überprüft und revidiert. Im Berichtsjahr konnten die Teilrevision der Gefahrenbeurteilung Stansstad und die Ergänzung der Gefahrenbeurteilung Stans im Gebiet Bürgenberg abgeschlossen werden.
Raumsicherung
Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone – und in Kombination mit der kantonalen Planungs- und Baugesetzgebung die Gemeinden – den für die Gewässer erforderlichen Raum (Gewässerraum) festzulegen und zu berücksichtigen. Mit der Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wurde im Jahr 2024 der Gewässerraumabstand abgeschafft. In den Gemeinden Stans, Hergiswil, Ennetmoos und Buochs wurde der Gewässerraum als bundesrechtskonform anerkannt, weshalb der Gewässerraumabstand in diesen Gemeinden nicht mehr anwendbar ist. In den übrigen Nidwaldner Gemeinden sind die Gewässerräume noch nicht bundesrechtskonform ausgeschieden und müssen entsprechend angepasst werden. Die Umsetzung erfolgt im Zuge der nächsten ordentlichen Nutzungsplanungsrevision.
Prävention und Vorsorge
Die kontinuierlichen Nachführungen der bestehenden Notfallplanungen zu den Prozessen Sturz, Rutschung, Wasser und Lawine werden durch die Gemeinden durchgeführt und durch das Amt für Wald und Naturgefahren begleitet. 2025 sind die Notfallplanungen Sturz in Hergiswil sowie See in Buochs und Ennetbürgen aktualisiert worden.
Im Rahmen der Weiterbildung der Fachberaterinnen und Fachberater Naturgefahren konnten in Zusammenarbeit mit dem Kanton Obwalden im Frühjahr ein Weiterbildungsanlass zum Thema «Gefahrenbeurteilung im Feld» und im Herbst ein überkantonaler Erfahrungsaustausch zum Thema «Unwetterereignisse in Brienz 2024» durchgeführt werden.
Mitwirkung Kantonaler Führungsstab
Das Amt für Wald und Naturgefahren unterstützte den kantonalen Führungsstab im Rahmen des Fachgrundgebiets Nachrichten (FGG2) und des Sonderstabs Umwelt und Naturgefahren.
Ereignisse
Im Jahr 2025 sind keine grösseren Naturereignisse aufgetreten.
Reusswehrkommission
Die Reusswehrkommission ist das Aufsichtsorgan für die reglementskonforme Regulierung des Vierwaldstättersees. Die alljährliche ordentliche Sitzung der Reusswehrkommission fand am 28. Oktober 2025 in Luzern statt. Dabei wurden insbesondere der Jahresbericht 2024 verabschiedet, das Jahresbudget 2026 genehmigt, aber auch aktuelle Fragen der Seeregulierung behandelt. Im Fokus der Diskussion stand unter anderem die Überarbeitung der Hydrologie des Vierwaldstättersees. Am Nachmittag fand eine Exkursion zum Projekt «Hochwasserschutz und Revitalisierung Würzenbach» statt.
Schutzbautenkataster
Als Grundlage für zukünftige Investitionen in die Schutzbauten fordert der Bund von den Kantonen ein Inventar über bestehende Schutzbauten (Schutzbautenkataster). Der Kataster wird für das Management der Schutzbauten genutzt. Dies umfasst die Kontrolle des Zustands, die Überwachung sowie die Planung des Unterhalts der Schutzbauten. 2025 wurden die Schutzbauten in den Gemeinden Ennetmoos, Ennetbürgen und Wolfenschiessen erfasst. Zudem wurden sämtliche Lawinen- und Steinschlagverbauungen im Kanton erhoben und im Kataster dokumentiert.
Engelbergeraa
Die Planungsarbeiten für die Ausbauetappen 5 und 6 (Dallenwil bis Wolfenschiessen) wurden im Jahr 2025 weiter vorangetrieben und konkretisiert. So konnte im Dezember 2025 ein Planungskredit von CHF 2.7 Mio. beim Landrat beantragt werden, welcher genehmigt wurde.
Wildbäche: Planung
In Ennetmoos sind die Planungen am Luterbach in Bearbeitung. Vorgesehen sind die Aufhebung der bestehenden Fischzucht sowie die Revitalisierung des betroffenen Gewässerabschnitts.
In Hergiswil betreffen die laufenden Planungen den Steinibach (Etappe 5.5, Abschnitt Brücke Allmendli bis See) sowie den Mühlebach (Gebiet Mühle). Das Projekt wurde nach der Nichtgenehmigung an der Gemeindeversammlung überarbeitet.
Wildbäche: Realisierung
Wasserbaulich liegen die Schwerpunkte aktuell in den Gemeinden Ennetmoos, Beckenried, Oberdorf und Wolfenschiessen.
In Ennetmoos fand am 11. Juli 2025 der Spatenstich für das Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Mel- und Rübibach statt. Das kantonsübergreifende Projekt wird zusammen mit den Gemeinden Ennetmoos und Kerns sowie dem Kanton Obwalden realisiert.
Innerhalb des Siedlungsgebiets von Beckenried wurde dem Lielibach mehr Raum gegeben. Zudem wurde die ökologische Qualität des Bachbetts durch strukturelle Massnahmen verbessert. Im oberen Bachlauf konnte mit der Etappe 3 «Berg Studi» begonnen werden. Die Stabilisierung der Rutschung Bodenberg, welche den Lielibach beeinflusst, erfolgt im Gerinnebereich durch den Einsatz von Tetrapoden.
Das Hochwasserschutzprojekt Buoholzbach befindet sich in der Umsetzungsphase. Im Jahr 2025 konnten folgende Bestandteile realisiert werden: Bürersteg, Brücke Buoholz, Dammschüttung Leitdamm Nord inkl. Bepflanzung. Am Leitdamm Süd wurden erste Schüttungen ausgeführt und die Betonarbeiten an den Entlastungsbauwerken laufen an. Das Projekt ist im Zeitplan und wurde im August 2025 anlässlich eines Tags der offenen Baustelle der Öffentlichkeit vorgestellt.
Vierwaldstättersee und Deltas
Die Entwicklung der Wildbachdeltas von Engelbergeraa, Lielibach, Träschlibach, Scheidgraben, Giessenbach, Melbach, Mühlebach, Steinibach und Feldbach wurde im Berichtsjahr mittels einer einfachen Linienvermessung kontrolliert. Am Lielibachdelta wurde im Rahmen des Hochwasserschutzprojektes Geschiebe als Unterhaltsmassnahmen ausgebaggert. Dem Delta der Engelbergeraa wurde in den Monaten April bis Juli unter Leitung der Genossenkorporation Buochs Geschiebe im Umfang von rund 17'600 m3 entnommen. Die Ausbaggerungen dienen vorab der Gewährleistung des Hochwasserschutzes. Sie sind infolge des Geschiebetriebs erforderlich.
Stauanlagen
Die kantonale Stauanlagenaufsicht wird gemäss Stauanlagenverordnung sichergestellt. Die Überführung der fünf neu unterstellten Stauanlagen in den regulären Betrieb liegt aktuell bei den zuständigen Gemeinden. Die Unterstellung des Geschiebesammlers am Buoholzbach konnte eingeleitet werden.
Fachstelle Wander- und Bikewege
Wanderwege
Die Wanderwegplanung in der Gemeinde Hergiswil wurde überarbeitet und die Signalisation auf den neusten Stand gebracht. Auch in anderen Gemeinden konnten mithilfe der Fachapplikation Langsamverkehr (FA-LV) des Bundes die Signalisationen aktualisiert und rund 120 alte Wegweiser durch die Gemeinden ersetzt werden.
An zwei Schulungsanlässen wurden Vertreter aller Gemeinden in die Funktionen der Fachapplikation eingeführt.
Mit rund 60 Stellungnahmen konnte sichergestellt werden, dass das Wanderwegnetz in Umfang und Qualität erhalten bleibt sowie temporäre Sperrungen und Umleitungen im Gelände signalisiert wurden und auf den Online-Portalen ersichtlich waren.
Bikewege
Das Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz wurde am 26. November 2025 vom Landrat verabschiedet. Vorangegangen war ein intensiver Meinungsaustausch mit Anspruchsgruppen und in der zuständigen Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt des Landrats.
Gleichzeitig mit dem Gesetz hat der Landrat den Rahmenkredit für die Ersterstellung und Erstkennzeichnung des Mountainbikewegnetzes von CHF 3.8 Mio. verabschiedet. Er tritt mit dem Gesetz im Jahr 2026 in Kraft und ist auf die Dauer von acht Jahren ausgelegt.
Der partizipative Planungsprozess für den Mountainbikewegrichtplan mit Gemeinden und Interessenvertretungen wird 2026 gestartet. Dafür konnten im Jahr 2025 verschiedene Grundlagen erarbeitet werden.
Historische Verkehrswege (IVS)
Die bei der Fachstelle Wander- und Bikewege angesiedelte IVS-Fachstelle hatte verschiedene hoheitliche Aufgaben zum Schutze der historischen Verkehrswege zu erfüllen. Alle zehn Baugesuche, welche historische Verkehrswege betrafen, wurden dahingehend überprüft, ob die Schutzziele des Inventars erfüllt sind. Wo dies nicht der Fall war, hat die Fachstelle entsprechende Bedingungen und Auflagen definiert.
Seilbahnen und Skilifte
Die kantonal konzessionierten Luftseilbahnen werden im Auftrag des Kantons jährlich von der Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) auf ihre Betriebssicherheit kontrolliert, die Skilifte alle zwei Jahre. Allfällige Mängel werden den Betrieben gemeldet und sind innert Frist zu beheben. Die Betriebsbewilligung einer Luftseilbahn musste im Frühjahr aufgrund der nicht erfüllten Auflagen aus Sicherheitsgründen sistiert werden. Aktuell sind somit total 48 Anlagen kantonal konzessioniert:
Luft
Immissionsmessungen / Zustand der Luft
Die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Ammoniak werden mittels Passivsammlern an verschiedenen Standorten in Nidwalden gemessen.
Stickstoffdioxid wird in Buochs, Hergiswil (Dorf und Matt), Niederrickenbach und Stans (Pestalozzi und Post) gemessen; Ammoniak wird im Galgenried und beim Schützenhaus in Oberdorf gemessen. Der Jahresmittel-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 30µg NO2/m3 konnte im Jahr 2025 an allen sechs Standorten gut eingehalten werden. Um die Entwicklung der Immissionen langfristig und unter dem künftig geltenden Verkehrsregime beurteilen zu können, wird die Luftbelastung weiterhin überwacht.
Emissionsmessungen bei Feuerungsanlagen
Alle zwei Jahre müssen die Kohlenmonoxid- sowie die Staub-Emissionen der folgenden Feuerungsanlagen mithilfe einer Emissionsmessung kontrolliert werden: Gas- und Ölfeuerungen mit einer Leistung grösser als ein Megawatt sowie Holzfeuerungsanlagen mit einer Leistung grösser als 70 kW und mit einer Leistung unter 70 kW, wenn sie mit Restholz betrieben werden. In der Heizperiode 2024/25 wurden 31 solche Anlagen gemessen und anschliessend beurteilt. Davon erwiesen sich drei Anlagen als sanierungspflichtig.
Emissionsmessungen bei Notstromanlagen
Nachdem im Jahr 2024 bei Betrieben mit messpflichtigen Notstromanlagen erstmals Emissionsmessungen durchgeführt wurden, lagen bis Ende 2025 die Ergebnisse zu 17 Anlagen vor. Die Grenzwerte konnten mehrheitlich eingehalten werden. Die detaillierte Beurteilung wird im Jahr 2026 vorgenommen.
Abfall
Kehricht
Im Jahr 2024 wurden im Kanton Nidwalden 8'238 Tonnen (Vorjahr: 8'151) Kehricht entsorgt, was 183 kg Abfall pro Einwohnerin und Einwohner (inkl. Industrie) entspricht. Die Menge an gesammeltem Kehricht ist seit 2014 etwa gleichbleibend. Die Daten zu den Abfallmengen von 2025 liegen noch nicht vor.
Koordinierte Abfall- und Deponieplanung Zentralschweiz (KAZe) und kantonale Abfall- und Deponieplanung Nidwalden
Die kantonale Abfall- und Deponieplanung muss alle fünf Jahre überprüft werden. Die Kantone klären insbesondere den Bedarf an Abfallanlagen in kantonsübergreifenden Planungsregionen zusammen ab. Im Jahr 2025 wurde die Überarbeitung der koordinierten Abfall- und Deponieplanung Zentralschweiz (KAZe) abgeschlossen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind in die Abfall- und Deponieplanung für den Kanton Nidwalden eingeflossen. Die Planung wurde Ende 2025 in die Vernehmlassung geschickt, sodass sie im Frühjahr 2026 verabschiedet werden kann.
Belastete Standorte
Sanierung von Schiessanlagen
Im Berichtsjahr konnte für die 300 m-Schiessanlage in Ennetmoos nach erfolgter Sanierung des natürlichen Kugelfanges das Kostenverteilungsverfahren abgeschlossen werden, sodass der Gemeinde nach den Bundesabgeltungen auch die Kantonsbeiträge an die Ausfallkosten des Gemeinwesens überwiesen werden konnten.
Für das historische Überfallschiessen in Ennetmoos, welches durch den Überfallschützenverband Nidwalden durchgeführt wird, wurden die Bundesabgeltungen für die Errichtung eines temporär installierten Kugelfangsystems ausbezahlt.
Standortuntersuchungen
Bei zwei ehemaligen Ablagerungsstandorten wurde die Überwachung weitergeführt. Dabei wird insbesondere das Grundwasser auf Schadstoffeinträge des belasteten Standortes untersucht, sodass entschieden werden kann, ob Sanierungsmassnahmen erforderlich sind.
Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes müssen zwei neue Standorttypen hinsichtlich der Altlastenrelevanz geprüft werden. Dies sind einerseits Standorte, die mit Löschschäumen verunreinigt sein können, die per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) enthielten. Andererseits sind neu auch öffentliche Kinderspielplätze untersuchungspflichtig, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können und auf denen regelmässig Kleinkinder spielen. Im Jahr 2025 wurden die Arbeiten zur Ausscheidung dieser neuen Standorte gestartet.
Bodenschutz
Bodenkartierung
Fruchtbarer Boden ist eine nicht erneuerbare Ressource. Um einen nachhaltigen Umgang gewährleisten zu können, werden die Nidwaldner Talböden in einem Mehrjahresprojekt etappenweise aufgenommen. Im Jahr 2025 fand die Flächenkartierung von rund 250 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Drachenried in Ennetmoos statt. Die erhobenen Daten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind die Grundlagen für den Schutz von qualitativ wertvollen Böden wie auch für die standortgerechte Bewirtschaftung.
Nichtionisierende Strahlung
Qualitätskontrollen bei Mobilfunkanlagen
Das Amt für Umwelt und Energie hat zum achten Mal in Folge zusammen mit einer externen Messfirma bei fünf ausgewählten Mobilfunkanlagen Qualitätssicherungskontrollen vorgenommen. Dabei wurden einerseits bauliche Kontrollen bei den Mobilfunkanlagen vor Ort durchgeführt und das jeweils bewilligte Standortdatenblatt mit den Daten der Antennen-Betreiber sowie der Datenbank des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) verglichen. Dieses Vorgehen erfüllt die Anforderungen an die Kontrolle gemäss einem Bundesgerichtsentscheid von 2018, nach welchem nebst dem Datenabgleich auch Kontrollen auf den Anlagen vor Ort vorzunehmen sind. Im Berichtsjahr wurden bei den kontrollierten Mobilfunkanlagen keine relevanten Mängel festgestellt.
Änderung der Vollzugspraxis
Am 23. April 2024 hatte das Bundesgericht entschieden, dass für die Aufschaltung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Mobilfunkantennen ein ordentliches Baubewilligungsverfahren erforderlich ist. Die bisherigen «Mobilfunkempfehlungen» der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sind damit überholt und wurden an der BPUK-Plenarversammlung per März 2025 ausgesetzt. Für die Anlagenänderungen (inkl. Bewilligung der Aufschaltung eines Korrekturfaktors), die zuvor gestützt auf die BPUK-Empfehlung im vereinfachten Verfahren behandelt worden waren, mussten aufgrund der Bundesgerichtsentscheide nachträglich ordentliche Verfahren durchgeführt werden. Bis Ende Berichtsjahr sind für sämtliche betroffenen Anlagen die Baugesuche zuhanden der Baubewilligungsbehörde beurteilt worden.
Gewässerschutz
Sanierung Schwall-Sunk
Kurzfristige künstliche Änderungen des Wasserabflusses in einem Gewässer (Schwall und Sunk) können die einheimischen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume wesentlich beeinträchtigen. Für das Kraftwerk Oberrickenbach wird nach der ausstehenden Neukonzessionierung mit Umsetzung der Restwasserbestimmungen über die Schwall-Sunk-Sanierung entschieden. Für die Kraftwerke Dallenwil und Wolfenschiessen sind aufgrund der Stellungnahme des Bundes ergänzende ökologische Abklärungen zu den Schwall-Sunk-Auswirkungen in der Engelbergeraa erforderlich. Diese werden Anfang 2026 durch die Kraftwerksbetreiberin in Angriff genommen.
Sicherung ausreichender Restwassermenge
Für die beiden Kraftwerke Oberrickenbach und Wolfenschiessen des Kantonalen Elektrizitätswerks Nidwalden (EWN) sind im Berichtsjahr die Abklärungen für die Umsetzung ausreichender Restwassermengen im Rahmen der Neuerteilungen der Nutzungsrechte weiter fortgeschritten. Für das Kraftwerk Sustli des Gemeindewerks Beckenried konnte die Projektierungsbewilligung als Grundlage für die Abklärungen zum Gesuch um Konzessionserneuerung noch nicht abgeschlossen werden.
Restwassersanierung
Zusammen mit der Kraftwerke Engelbergeraa AG (KWE) und den Umweltverbänden wurde Ende 2025 eine gütliche Einigung betreffend die Sanierungsmassnahmen in der Engelbergeraa gefunden. Der abschliessende Entscheid des Regierungsrats liegt bis Anfang Februar 2026 öffentlich auf.
Wirkungskontrollen Fliessgewässerrevitalisierungen
Der Erfolg und die Entwicklung einer Fliessgewässerrevitalisierung lässt sich mit Wirkungskontrollen messen. Die schweizweit gewonnenen Erkenntnisse sollen zukünftig zu noch kosteneffektiveren Massnahmen und zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität führen. Im Berichtsjahr lagen die Resultate der standardisierten Erhebungen im revitalisierten Mühlebach Buochs vor. Von den verbesserten Lebensraumbedingungen konnten die Wasserwirbellosen und die Fische klar profitieren. So wurden nur wenige Jahre nach der Ausdolung bereits sieben Fischarten nachgewiesen, darunter auch das stark gefährdete Bachneunauge.
Dauerüberwachung Fliessgewässer
Im Rahmen der koordinierten Dauerüberwachung der Fliessgewässer in den Urkantonen fanden im Berichtsjahr Aufnahmen in folgenden Gewässern statt: Buoholzbach und Steinibach Dallenwil, Steinibach Hergiswil, Scheidgraben, Nechimattbach und Dorfbach Ennetbürgen. Der Gewässerzustand wird aufgrund der Wasserwirbellosengemeinschaft, der Wasserqualität sowie des äusseren Erscheinungsbilds beurteilt. Die Bewertungen lagen zwischen sehr gut bis mässig gut. Als Folge der Klimaveränderungen werden neben den typischen voralpinen Arten vermehrt auch Arten des Mittellandes festgestellt. Weiter wurde für das Programm «Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität» (NAWA) die Wasserqualität in der Engelbergeraa bei Oberdorf untersucht. Im Rahmen dieser monatlichen Beprobungen wurde keine Beeinträchtigung der chemischen Wasserqualität festgestellt.
Dauerüberwachung Grundwasser
Im Kanton Nidwalden wird die Grundwasserqualität auf kantonaler Ebene im Rahmen der nationalen Grundwasserbeobachtung in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton an fünf Stellen überwacht (zweimal Talgrundwasser, dreimal Quellwasser). Die im Jahr 2025 durchgeführten Messungen zeigten eine gute Grundwasserqualität.
Im Jahr 2025 wurden zusätzlich zum Programm der nationalen Grundwasserbeobachtung Proben von insgesamt 19 Trinkwasserfassungen auf das Vorkommen von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) hin untersucht. Mit zwei Ausnahmen mit gemessenen Konzentrationen jeweils knapp über der Bestimmungsgrenze wurden keine der untersuchten 20 Substanzen festgestellt. Die Proben wurden ebenfalls auf Trifluoracetat (TFA) untersucht. Diese Substanz wurde flächendeckend festgestellt, was mit Beobachtungen auf nationaler Ebene übereinstimmt.
Im Weiteren werden an elf Stellen der Grundwasserstand und die Wassertemperaturen gemessen. Die erhobenen Messdaten zeigten keine nachteiligen Veränderungen.
Tankanlagen
Im Berichtsjahr wurden nur zwei neue Dieseltankanlagen erstellt, hingegen keine für Heizöl. Somit hält der Trend an, dass Ölfeuerungen durch Anlagen ersetzt werden, die erneuerbare Energiequellen nutzen (insbesondere Wärmepumpen).
Zukünftige Abwasserentsorgung Nidwalden und Engelberg
Am 18. Februar 2025 verabschiedete die Arbeitsgruppe «Zukünftige Abwasserentsorgung Nidwalden und Engelberg» den Schlussbericht der Phase 1 (Organisation für die Siedlungsentwässerung Nidwalden und Engelberg). Der Bericht zeigt, dass weder ein Konsens für die Umsetzung einer gemeinsamen Organisation noch für die Weiterführung mit Phase 2 besteht, in der die Erarbeitung der Grundlagen für eine neue Organisation vorgesehen wäre. Stattdessen wurde festgehalten, dass vor weiteren Abklärungen zur gemeinsamen Zusammenarbeit zunächst eine Machbarkeitsstudie zur Standortfrage einer zukünftigen Abwasserreinigungsanlage (ARA) im Kanton Nidwalden durchzuführen ist.
Am 26. September 2025 fand dazu die Startsitzung einer neuen Arbeitsgruppe statt. Diese setzt sich aus Vertretern der Abwasserverbände Rotzwinkel und Aumühle, den Gemeinde-ARAs Hergiswil und Engelberg sowie des Amts für Umwelt und Energie zusammen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, für den Zeithorizont 2050 einen Standort für eine gemeinsame ARA in Nidwalden zu evaluieren. Mit der Festlegung eines Standorts können der Flächenbedarf raumplanerisch gesichert, zukünftige Investitionen an den bestehenden ARA besser koordiniert sowie die kantonale Planung zur «Elimination von organischen Spurenstoffen bei zentralen Abwasserreinigungsanlagen» abgeschlossen werden.
Industrie und Gewerbe
Ein zentraler Aspekt der Betriebskontrollen ist neben der Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen auch die beratende Unterstützung der Unternehmen in Umweltfragen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 14 Auto- und Transportbetriebe, drei Käsereien und acht Malerbetriebe in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Energie durch die entsprechenden Branchenverbände kontrolliert. Bei den Kontrollen wurden teilweise Mängel an Mindestanforderungen der Entwässerung, der Entsorgung der Abfälle, der Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten sowie der Vorbehandlung des Abwassers festgestellt.
Zusätzlich zu den Branchenkontrollen wurden durch das Amt für Umwelt und Energie weitere fünf Kontrollen (eine Metzgerei, ein Seebaggerbetrieb und drei störfallrelevante Betriebe) durchgeführt. Eine dieser Kontrollen erfolgte im Zusammenhang mit einer Beschwerde wegen übermässiger Luftemissionen. In Zusammenarbeit mit dem Betrieb konnte die Ursache vor Ort identifiziert und eine geeignete Lösung erarbeitet werden.
Gewässernutzung
Nutzung von Umweltwärme (Wasser-/Erdsonden-Wärmepumpen)
Im Kanton Nidwalden gehören die Wärmepumpen zu den wichtigsten Wärmeerzeugern. Die Anzahl der Neuanlagen blieb auch im Jahr 2025 auf hohem Niveau. Per Ende Jahr sind 627 Erdsondenanlagen und 516 Grund- bzw. Seewasseranlagen in Betrieb. Mit der aus dem Erdinnern und dem Grundwasser gewonnenen Wärmeenergie können umgerechnet rund 16.2 Mio. Liter Heizöl pro Jahr eingespart werden. Zum Antrieb dieser Anlagen braucht es jährlich schätzungsweise 37.4 Mio. Kilowattstunden (kWh) elektrische Energie.
Die Einnahmen aus den Nutzungsentschädigungen für Wasserwärmepumpen betrugen für das Jahr 2025 rund CHF 172'500, wovon CHF 18'500 zu den Vorjahren verrechnet worden sind (ohne einmalige Konzessionsgebühren und Einnahmen für weitere Zwecke). Dies bedeutet für das Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme der jährlichen Nutzungsentschädigungen von CHF 9'300.
Nutzung von Seegebiet
Im Berichtsjahr beliefen sich die Einnahmen aus der Benutzung des Seegebiets auf CHF 853'000 (Vorjahr: CHF 762'000). Der Anstieg ist vor allem auf eine höhere Zahl erneuerter Konzessionen zurückzuführen. Dabei wurden viele bisher nur bewilligungspflichtige Anlagen aufgrund des neuen Gewässergesetzes erstmals als konzessionspflichtig eingestuft, sodass für diese Anlagen nun erstmals eine jährliche Nutzungsentschädigung anfällt. Zudem konnten im Jahr 2025 mehrere grössere Geschäfte, die durch den Nachführungsgeometer vermessen wurden, abgeschlossen und verrechnet werden. Buchhalterisch erfolgte die Erfassung der Verrechnung im Jahr 2025, obwohl ein Teil dieser Geschäfte auch Vorjahre betraf. Die Landwirtschafts- und Umweltdirektion bearbeitete zusätzlich zu den noch offenen Gesuchen aus dem Vorjahr 56 (42) neue wasserrechtliche Gesuche zur Nutzung des Seegebiets.
Nutzungsentschädigungen für die Sand- und Kiesausbeutung
Die Kiesausbeutung vor der Mündung des Choltalbaches in Beckenried bzw. Emmetten erreichte im Berichtsjahr eine Entnahmemenge von 71'000 m3, was einem Rückgang von 19'500 m3 gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Entnahmemengen unterliegen den Schwankungen des Bausektors und den bestehenden Lagermengen. Die Einnahmen aus dem Kiesabbau beliefen sich auf CHF 327'500, wodurch sich gegenüber dem Vorjahr Mindereinnahmen von CHF 148'800 ergaben.
Umwelt- und Gewässerverschmutzungen
Im Berichtsjahr wurde das Amt für Umwelt und Energie mit 16 Umwelt- und Gewässerverschmutzungen mit unterschiedlichsten Ursachen konfrontiert (Vorjahr: 22). Die Schäden konnten in Zusammenarbeit mit den Schadenwehren und Gemeinden durch unmittelbare Massnahmen eingegrenzt und behoben werden.
Energiefachstelle
Im Jahr 2025 konnten insgesamt 257 Fördergesuche bewilligt werden. Das vorhandene Budget und die im Fonds vorhandene Reserve von insgesamt CHF 3.6 Mio. wurden dafür vollständig aufgebraucht. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Verdopplung der Nachfrage, welche insbesondere auf den Ausbau der Fernwärme zurückzuführen ist. Damit konnte der Umstieg auf erneuerbare Energien für die Gebäudebeheizung beschleunigt werden. Mit den ausbezahlten Fördergeldern kann in der Regel das Zehnfache an Investitionsvolumen ausgelöst werden, was CHF 36 Mio. entspricht.
Das neue Förderprogramm 2026 wurde im Dezember 2025 vom Regierungsrat verabschiedet. Es werden dieselben Massnahmen gefördert wie im Vorjahr. Das Budget wurde auf CHF 6.3 Mio. erhöht, um der Nachfrage gerecht zu werden, welche aufgrund der absehbaren Änderungen bezüglich der Wohneigentumsbesteuerung weiter stark zunehmen dürfte.
| Vollzeitstellen Ende Jahr | 2024 | 2025 |
| besetzt | besetzt | |
| Direktionssekretariat | 3.2 | 3.2 |
| Amt für Landwirtschaft | 6.1 | 6.6 |
| Amt für Wald und Naturgefahren | 9.3 | 11.0 |
| Amt für Umwelt und Energie | 9.4 | 9.5 |
| Landwirtschafts- und Umweltdirektion | 28.0 | 30.3 |
Landwirtschaftsbetriebe
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Heimbetriebe (>0.2 Standarbeitskraft SAK) | 397 | 393 | 390 | 397 |
| Sömmerungsbetriebe | 129 | 129 | 129 | 129 |
| Total Betriebe >0.2 Standardarbeitskraft (SAK) | 526 | 522 | 519 | 526 |
| davon Betriebe mit Direktzahlungen | 512 | 512 | 505 | 506 |
Entwicklung Direktzahlungen (in CHF)
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Kulturlandschaftsbeiträge | 7'288'565 | 7'510'262 | 7'523'572 | 7'532'793 |
| Versorgungssicherheitsbeiträge | 6'272'401 | 5'806'765 | 5'782'626 | 5'766'548 |
| Biodiversitätsbeiträge (inkl. Kofinanzierung Vernetzung Kanton) | 3'219'768 | 3'274'915 | 3'163'231 | 3'182'109 |
| Produktionssystembeiträge | 3'353'666 | 3'583'318 | 3'764'952 | 3'813'234 |
| Landschaftsqualitätsbeiträge (inkl. Kofinanzierung Kanton) | 1'210'521 | 1'206'972 | 1'207'237 | 1'205'147 |
| Ressourceneffizienzbeiträge | 33'802 | 31'737 | 33'261 | 31'011 |
| Übergangsbeiträge | 395'486 | 202'482 | 536'975 | 519'418 |
| Total | 21'774'208 | 21'616'451 | 22'011'852 | 22'050'260 |
Kontrollen und Beitragskürzungen: Anzahl
Kontrollen und Beitragskürzungen: Beträge
Viehzählung
| Tiere | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Rindvieh | 11'487 | 11'287 | 11'390 | 11'731 |
| davon Kühe | 5'816 | 5'781 | 5'792 | 5'916 |
| Pferde | 231 | 226 | 223 | 217 |
| Schweine | 10'358 | 9'803 | 9'345 | 9184 |
| Schafe | 3'126 | 3'253 | 3'174 | 3011 |
| Ziegen | 1'528 | 1'526 | 1'611 | 1'590 |
| Hirsche | 312 | 307 | 305 | 317 |
| Nutzgeflügel | 44'659 | 44'705 | 44'577 | 45'748 |
| Bienenvölker | 1'041 | 1'107 | 1'051 | 1'041 |
Beitragszusicherung Strukturverbesserungen
Investitionskredite (ohne Betriebshilfe) – Neuausleihung und Tilgung
Auffuhrzahlen Klein- und Grossviehschauen
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Ziegenböcke / Ziegen | 166 | 173 | 125 | 173 |
| Widder / Schafe | 34 | 46 | 25 | 49 |
| Rindvieh (Stiere, Kühe, Rinder) | 531 | 525 | 535 | 604 |
Weiterbildung für Bäuerinnen und Bauern
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Anzahl Themen | 42 | 49 | 48 | 49 |
| Anzahl Teilnehmende | 317 | 560 | 483 | 472 |
Waldfläche nach Waldfunktionen
Entwicklung der Holznutzungen
Zwangsnutzungen (Windwurf, Schneebruch, Borkenkäferbefall)
Borkenkäfer: Total Fangzahlen
Borkenkäfer: Fangzahlen pro Falle
Waldkataster (Verfügungen / Stellungnahmen / Begutachtungen)
Rodungsbewilligungen
Rodungen
Waldreservatsflächen vertraglich gesichert
Forstliches Subventionswesen: Beiträge (Kanton und Bund) an forstliche Massnahmen
Kantonal konzessionierte Luftseilbahnen / Skilifte in Betrieb
Einnahmen aus Wassernutzungsgebühren
Konzessionierte Sand- und Kiesausbeutung aus öffentlichen Gewässern
Entwicklung der Wärmepumpenanlagen
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Total bewilligte Erdsonden-Wärmepumpen (EWP) | 549 | 561 | 583 | 595 | 614 | 627 |
| Total bewilligte Wasser-Wärmepumpen (WWP) | 441 | 456 | 478 | 493 | 509 | 516 |
| Wasserentnahmen für WWP (in m3) | 18'001'510 | 18'531'099 | 17'501'280 | 18'036'753 | 18'113'219 | 19'314'806 |
| Elektrische Antriebsenergie EWP und WWP (in MWh) | 34'127 | 35'192 | 33'887 | 34'866 | 35'322 | 37'378 |
| Total Substitution Heizöl (in m3) | 14'827 | 15'287 | 14'691 | 15'118 | 15'302 | 16'205 |
Verbrauchsdaten 2020 bis 2023 angepasst: Es wurde festgestellt, dass die Wasserentnahmen teilweise zu hoch bemessen waren.
Entwicklung der Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung anhand der Jahresmittelwerte
Stickstoffdioxid: Monatsmittelwerte der NO2-Belastung
Siedlungsabfallentsorgung: Entwicklung der jährlichen Abfallmengen aus der öffentlichen Kehrichtabfuhr
Zahlen 2025 liegen noch nicht vor.
Förderung Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Anzahl Gesuche
Förderung Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Förderungsbeiträge
| Landwirtschafts- und Umweltdirektion | Beschluss des Regierungsrats | Antwort | ||
| Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze. Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen | Nr. 149 vom 11. März 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; für die Modernisierung der Verteilnetze und Netzanlagen sollte der Bundesrat Massnahmen erarbeiten | ||
| Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange | Nr. 150 vom 11. März 2025 | Zustimmung | ||
| Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025 | Nr. 151 vom 11. März 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; diverse Änderungs- und Ergänzungsanträge zu den einzelnen Verordnungen | ||
| Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» | Nr. 210 vom 25. März 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; diverse Änderungs- und Ergänzungsanträge. Sinnvoll wäre, die Erarbeitung einer Energieperspektive 2027 zeitnah vorzulegen | ||
| Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 | Nr. 239 vom 8. April 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; die geplante Änderung der Landwirtschaftsberatungsverordnung wird jedoch abgelehnt | ||
| Änderung der Winterreserveverordnung | Nr. 345 vom 27. Mai 2025 | Zustimmung. Eine langfristige gesetzliche Grundlage zur Versorgungssicherheit muss vom Bund erarbeitet werden | ||
| Pa. Iv.22.405 «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» | Nr. 394 vom 17. Juni 2025 | Zustimmung | ||
| Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien (Züchtungstechnologiengesetz; NZTG) | Nr. 424 vom 24. Juni 2025 | Zustimmung. Beantwortung Fragenkatalog | ||
| Revision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026 | Nr. 425 vom 24. Juni 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft | Nr. 426 vom 24. Juni 2025 | Kanton nur indirekt betroffen von der Vorlage. Verzicht auf detaillierte Stellungnahme | ||
| Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2026 | Nr. 427 vom 24. Juni 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; rascher Ausbau bei Windkraft und Photovoltaik bis 2030 sind unrealistisch. Verschiedene Änderungs- und Ergänzungsanträge | ||
| Revision der Lärmschutz-Verordnung | Nr. 589 vom 16. September 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; einige Präzisierungsanträge. Beantwortung Fragebogen | ||
| Änderung des Wasserrechtsgesetzes (Umsetzung Motion 23.3498) | Nr. 621 vom 23. September 2025 | Zustimmung | ||
| Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 | Nr. 622 vom 23. September 2025 | Zustimmung; detaillierte Beantwortung des Fragebogens | ||
| Strategie zur Anpassung an den Klimawandel | Nr. 653 vom 14. Oktober 2025 | Grundsätzliche Zustimmung zur Strategie. Diese muss aber weiter präzisiert und praxisorientiert ergänzt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen | ||
| Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026 | Nr. 793 vom 9. Dezember 2025 | Zustimmung | ||
| Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) | Nr. 794 vom 9. Dezember 2025 | Zustimmung |
| Stand: 31. Dezember 2025 |
| GSD R1: Kommunikation UN-Behindertenrechtskonvention: Sensibilisierung von Bevölkerung, Politik und Verwaltung |
| Menschen mit einer Beeinträchtigung können an der Gesellschaft teilhaben, mitbestimmen und ein selbstbestimmtes Leben führen. Eine Kick-off-Veranstaltung zum Aufbau eines regelmässigen Netzwerktreffens mit Leistungserbringenden, Verbänden und anderen Organisationen fand am 6. Mai 2025 statt. Eine Anschlussveranstaltung ist in Planung. |
| GSD R2: Zeitgemässes Leitbild: «Leben mit Behinderung» |
| Ein Projektauftrag ist erstellt. Es ist geplant, dass der Regierungsrat den Projektauftrag im April 2026 verabschiedet. |
| GSD R3: Die Grundversorgung ist für alle Nidwaldnerinnen und Nidwaldner sichergestellt. |
| Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Luzerner Kantonsspital und dem Kanton Nidwalden zur Ausbildung von Kinderärztinnen und Kinderärzten wurde mit Beschluss Nr. 550 vom 3. September 2024 vom Regierungsrat verabschiedet. Seit Sommer 2025 wird eine erste Person in einer Nidwaldner Kinderarztpraxis ausgebildet. Die Austauschtreffen zwischen den einzelnen Grundversorgern wie Spital, Pflegeheimen, Ärzteschaft, Apotheken, Spitex, Psychiaterinnen und Psychiatern finden jährlich institutionalisiert statt und geben wertvolle Einblicke in die Arbeit der einzelnen Leistungserbringenden und zeigen auf, ob die Grundversorgung sichergestellt ist. |
| GSD R4: Die Gesundheitskosten des Kantons Nidwalden sind im nationalen Vergleich tief. |
| Die alle zwei Jahre durchzuführende Pensenerhebung aller Ärztinnen und Ärzte erfolgte letztmals Anfang 2025. Ein Monitoring der Höchstzahlen der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte wird bei jedem neuen Gesuch um Zulassung durchgeführt. So kann die Zulassungsbeschränkung effizient umgesetzt und die Gesundheitskosten tief gehalten werden. Gesundheitseinrichtungen mit Leistungsvereinbarung, welche in finanzielle Schwierigkeiten geraten, werden zu einem Ergebnisverbesserungsprogramm verpflichtet. Zudem finden regelmässige Austauschtreffen statt, und es wird ein monatliches Reporting eingeführt. |
| GSD R5: Es liegen eine Strategie zur integrierten Versorgung und ein Massnahmenplan vor. |
| Die Kick-off-Veranstaltung zur Integrierten Versorgung fand am 4. Dezember 2025 mit sehr grosser Beteiligung und Resonanz statt. Die Strategie ist in Bearbeitung. |
| GSD R6: Als zentrales Instrument für die integrierte Versorgung ist das elektronische Patientendossier (EPD) im Jahr 2028 etabliert. |
| Bei den jährlichen Austauschtreffen zwischen den Grundversorgern und dem Gesundheitsamt wird das elektronische Patientendossier (neu elektronisches Gesundheitsdossier EGD) regelmässig thematisiert und die Leistungserbringenden werden animiert, sich einer Stammgemeinschaft anzuschliessen. Da der Mehrwert für die Leistungserbringenden nicht ersichtlich ist, ist die Motivation für einen Anschluss sehr gering. |
| GSD R7: Der kantonsärztliche Dienst der UNO-Kantone ist im Jahr 2028 realisiert und etabliert. |
| Die Vereinbarung zwischen den Kantonen Obwalden, Nidwalden und Uri wurde von allen Regierungen im Jahr 2025 genehmigt. Die beiden Kantonsärzte wurden per Januar 2026 angestellt. |
| GSD R8: Die Zentralschweizer Kantone sind im regelmässigen Austausch. Es sollen künftige Synergien für eine effiziente Zusammenarbeit thematisiert werden. |
| Die Erarbeitung eines Massnahmenplans wurde von der vorberatenden Zentralschweizer Fachgruppe Gesundheit (ZFG) verworfen und somit nicht an der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektorenkonferenz (ZGDK) beraten. |
| GSD R10: Die Erkenntnisse aus dem Gesundheitsreport 2024 sollen dazu dienen, in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsförderung und Integration (GFI) geeignete Massnahmen zu erarbeiten. |
| Der Gesundheitsreport wurde durch eine Arbeitsgruppe analysiert und es wurde ein Massnahmenplan definiert. |
| GSD R12: Chancengleichheit im Asyl- und Flüchtlingsbereich: Allen Klientinnen und Klienten steht stets ein adäquater Sprachkurs zur Verfügung, damit 80% innert 3 Jahren nach Zuweisung in den Kanton Nidwalden das Sprachniveau A2 erreicht haben. |
| Ein erweitertes Sprachangebot mit Kinderbetreuung steht bedarfsgerecht zur Verfügung. Somit haben Mütter ebenfalls die Chance, einen adäquaten Sprachkurs zu besuchen. |
| GSD R13: Asyl- und Flüchtlingsbereich: Es werden günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit geschaffen. Die Potenziale der Klientinnen und Klienten sind genutzt und die Vielfalt wird berücksichtigt. |
| Für die Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern stehen ausreichend bedarfsgerechte Kitaplätze zur Verfügung. Für den zielführenden Einsatz der vorhandenen Mittel des Bundesprogramms «Finanzzuschüsse 2025-2027» wurde ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das seit April 2025 angewendet wird. |
| GSD R14: Asyl- und Flüchtlingsbereich: Mindestens 80% der Klienten und Klientinnen kennen innert 2 Jahren seit Zuweisung in den Kanton Nidwalden die Bedeutung der Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben im Kanton Nidwalden für ihre Integration. |
| Konzepte und interne Handbücher für die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wurden angepasst und alle Mitarbeitenden geschult. Die Vernetzung mit lokalen Vereinen konnte noch nicht nach Wunsch vertieft werden. |
| GSD R15: Asyl- und Flüchtlingsbereich: Es bestehen adäquate Wohn- und Unterkunftsangebote. Die Bedürfnisse und Anliegen der Bevölkerung von Nidwalden - insbesondere beim Wohnungsmarkt - werden berücksichtigt. |
| Es wurden Wohnungen bedarfsgerecht zugemietet und die Nutzung der Unterkunft Zeughaus um drei Jahre verlängert. |
| GSD R16: Die KESB verfügt über eine effizient genutzte Netzwerkpflege, um für die Bevölkerung, Netzwerkpartner und andere Kantone in geeigneter Weise erreichbar zu sein und lösungsorientierte Dienstleistung zu erbringen. |
| Die Fachstelle für private Mandatsträger zur Unterstützung und Nutzung des Potentials des sozialen Engagements der Bevölkerung wurde im Mai 2025 fachkompetent besetzt. Die wichtigen Abläufe und Prozesse sind definiert. Eine Übersicht der inner- und ausserkantonalen Netzwerkpartner ist erstellt und wird laufend aktualisiert. Als nächster Schritt folgt die Klärung des Bedarfs an zusätzlichen Kommunikationskanälen. |
Jahr in Zahlen
Die der Gesundheits- und Sozialdirektion (GSD) zugewiesenen selbstständigen Anstalten und Institutionen, wie die Spital Nidwalden AG (LUKS Gruppe), die Spital Nidwalden Immobilien-Gesellschaft (SNIG), die Ausgleichskasse Nidwalden (AKNW), das Laboratorium der Urkantone (LdU) und die Stiftung Weidli Stans, erstellen jeweils eigene Jahresberichte. Sämtliche Geschäfte und Anträge dieser Anstalten und Institutionen, die dem Regierungsrat oder dem Landrat unterbreitet werden müssen, werden über das Direktionssekretariat koordiniert und sorgfältig vorbereitet.
Angebote für Personen mit besonderem Betreuungsbedarf
Mit dem Betreuungsgesetz verfügt der Kanton über eine verlässliche Grundlage, um Angebote für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zu steuern und zu finanzieren. Insbesondere ambulante Angebote wie begleitetes Wohnen oder Entlastungsdienste gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben unterstützen. Dementsprechend wurden die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten für den Aufbau des neuen Netzwerks Behinderung mit besonderem Engagement vorangetrieben.
Im Jahr 2025 nahmen 362 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (2024: 376) Betreuungsleistungen wie begleitetes Wohnen oder Entlastungsdienste in Anspruch – sowohl innerhalb des Kantons als auch ausserkantonal. Eine zentrale Rolle im Kanton spielen dabei die Stiftung Weidli Stans und die Wohngemeinschaft Brisenblick Stans mit ihren vielfältigen Angeboten für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Im Berichtsjahr nutzten 103 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (110) die Betreuungsangebote dieser beiden Einrichtungen. Der Kanton beteiligte sich mit insgesamt CHF 10.97 Mio. (CHF 10.41 Mio.) an deren Finanzierung. Gleichzeitig ist der Kanton bei den Betreuungsangeboten in hohem Mass auf ausserkantonale Leistungserbringer angewiesen. Im Jahr 2025 nutzten 259 Personen (266) entsprechende Unterstützungsangebote. Gestützt auf das Betreuungsgesetz beteiligte sich der Kanton an der Finanzierung dieser ausserkantonalen Angebote mit CHF 9.93 Mio. (CHF 9.66 Mio.).
Im Gesundheitsamt laufen alle Informationen und Aktivitäten rund um die Gesundheitsversorgung des Kantons zusammen. Es stellt sicher, dass die ambulante und stationäre Versorgung zuverlässig funktioniert, und unterstützt die Umsetzung der Alterspolitik, um die Lebensqualität aller Generationen nachhaltig zu fördern.
Zukünftig wird der Schwerpunkt verstärkt auf die Förderung der integrierten Versorgung gelegt. Den Auftakt bildete eine Kick-off-Veranstaltung, an der rund 100 Fachpersonen teilnahmen und die den Grundstein für eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen legte.
Ambulante Versorgung
Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte lagen in der Sicherstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung und der Beaufsichtigung der Gesundheitsfachpersonen. Es wurden 102 Berufsausübungsbewilligungen (2024: 92), 15 Betriebsbewilligungen (10) und sieben 90-Tage-Bewilligungen (4) erteilt. Es wurden 50 Zulassungen (35) als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erteilt. Überdies ist der Kanton für die Restkostenfinanzierung von Pflegeleistungen zuständig. Spitex-Organisationen und selbstständig tätige Pflegefachpersonen haben 87'315 Pflegestunden (72'117) erbracht.
Stationäre Versorgung
Aufgrund der geltenden Krankenversicherungsgesetzgebung (KVG) muss der Wohnkanton bei allen stationären Spitalbehandlungen 55% mitfinanzieren. Im Jahr 2025 wurden 3'292 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (2024: 3'375) im Spital Nidwalden stationär behandelt. Dabei beteiligte sich der Kanton mit CHF 16.2 Mio. (CHF 13.4 Mio.) an den Behandlungskosten. Im Berichtsjahr liessen sich 3'051 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (3'155) in ausserkantonalen Spitälern behandeln; die entsprechenden Aufwände betrugen CHF 29.0 Mio. (CHF 22.8 Mio.). Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) war mit einem Anteil von 49% (46%) am Gesamtaufwand der ausserkantonalen stationären Behandlungen erneut klar die Nummer eins bei den Zentrumsleistungen.
In Zusammenhang mit der Restkostenfinanzierung von Pflegeleistungen wurden in den Pflegeheimen 172'515 Aufenthaltstage (171'924) in Rechnung gestellt.
Gesundheitspolitik
Im Rahmen der Pflegeinitiative wurden 28 Pflegefachpersonen HF/FH (2024: 23) und 15 Fachpersonen Gesundheit (FaGe) (7) finanziell unterstützt. Bei den Pflegebetrieben wurden Ausbildungsbeiträge für 109 Personen in Ausbildung (33) gewährt.
Der Kanton beteiligt sich an der Eröffnung elektronischer Patientendossiers (EPD). Im Berichtsjahr wurden 93 Eröffnungen (259) mitfinanziert.
Alterspolitik und Langzeitpflege
Das Gremium Altersfürsorge, bestehend aus strategischen Vertretern im Altersbereich, beschäftigte sich in Arbeitsgruppen mit zwei zentralen Themen: dem künftigen Bedarf an Pflegebetten sowie der Betreuung älterer Menschen. Als Grundlage für die Planung der Pflegebetten diente die kantonale Pflegebettenplanung des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (OBSAN).
Die Umsetzung der Massnahmen des Altersleitbilds wurde erfolgreich abgeschlossen. Das Altersleitbild behält seine Gültigkeit und wird im Jahr 2030 erneut evaluiert.
Das Netzwerk Alter wurde reorganisiert und fokussiert sich künftig auf die Vernetzung sowie die Verbreitung von Angeboten für ältere Menschen.
Das Entlastungsangebot des Schweizerischen Roten Kreuzes (Kantonalverband Unterwalden) für pflegende Angehörige erbrachte 8'522 Stunden (2024: 6'594).
Schulimpfungen
Die Impfverantwortliche des Kantons führt die Schulimpfungen gemäss Impfplan des Bundes an allen Volksschulen des Kantons durch. In der 1. Primarklasse wurden 135 Schülerinnen und Schüler (2024: 123), in der 6. Primarklasse 208 Schülerinnen und Schüler (187) und in der 8. Klasse 189 Schülerinnen und Schüler (239) geimpft. In den Arztpraxen wurden im Rahmen der Aktion «bis 26 Jahre» 120 junge Frauen und Männer (120) mit dem Impfstoff Gardasil 9 geimpft.
Kantonsarzt
Mit 139 Meldungen stellte die Influenza im Jahr 2025 die häufigste meldepflichtige Erkrankung dar, gefolgt von 51 gemeldeten Covid-19-Erkrankungen. Bei den lebensmittelassoziierten Erkrankungen wurden 35 Campylobacter-Infektionen, sechs Salmonellosen sowie drei Fälle einer enterohepatischen Escherichia coli-Infektion (EHEC) festgestellt. Zudem traten zwei Fälle einer Legionellose, ein Fall einer Carbapenemase-produzierenden Enterobakterien-Infektion sowie neun invasive Pneumokokken-Erkrankungen auf.
Bei den sexuell übertragbaren Krankheiten zeigte sich im schweizweiten Vergleich weiterhin ein stabiles, tiefes Niveau. Mit 34 Meldungen lagen die Chlamydien-Infektionen auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. Es wurden zehn Fälle von Gonorrhoe und zwei Fälle einer Syphilis registriert. Hepatitis B wurde viermal, Hepatitis C dreimal gemeldet. Erneut wurden drei HIV-Infektionen entdeckt.
Zu den durch Tiere übertragenen Erkrankungen zählten drei Fälle von Tularämie sowie fünf Fälle von FSME. Bei zwei neu aufgetretenen Tuberkulosefällen wurde eine Umgebungsabklärung durchgeführt.
Kantonsapothekerin
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 14 Betriebsinspektionen in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt, darunter Naturheilpraktiker, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kosmetikstudios. Dabei wurden das Qualitätssicherungssystem, die Hygiene und der Umgang mit Medizinprodukten überprüft. Besonders beachtet wurde in diesem Jahr die Einhaltung der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall in Kosmetikstudios.
Bei einer Präsentation an der Sitzung der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft Urschweiz erhielten Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Dentalassistentinnen und Dentalassistenten Informationen zu den heilmittelrechtlichen Anforderungen an eine Zahnarztpraxis, insbesondere im Bereich der sterilen Wiederaufbereitung.
Parallel dazu wurde das Tagesgeschäft fortgeführt, darunter zahlreiche schriftliche und telefonische Auskünfte zu Heilmittelfragen. Der Austausch in der Kantonsapothekervereinigung war erneut sehr intensiv und führte zu einheitlichen Lösungen für verschiedene heilmittelrelevante Fragestellungen.
Kantonszahnärztin
Die Kantonszahnärztin unterstützt das Gesundheitsamt bei Fragestellungen in der Zahnmedizin. Weiter war sie im Berichtsjahr für die Ausgleichskasse Nidwalden, das Sozialamt sowie das Amt für Asyl und Flüchtlinge als Gutachterin tätig.
Individuelle Prämienverbilligung
Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung leisten die Kantone Prämienverbilligungen an Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Für untere und mittlere Einkommen sind zudem die Prämien für Kinder um mindestens 80% und für junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50% zu verbilligen. Die Ausgleichskasse Nidwalden ist für die Umsetzung zuständig. Im März 2025 wurden 7'793 Steuerpflichtige (2024: 8'641) informiert. Insgesamt gingen 10'489 Gesuche ein (10'808). Da in den Gesuchen nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Ehepaare und Kinder enthalten sind, wurden die Daten von 14'411 Personen elektronisch verarbeitet. Von den Gesuchen konnten 84.9% bewilligt werden. Weitere 12.8% wurden abgelehnt und 2.3% sistiert (weil noch keine definitiven Steuerzahlen vorlagen). Insgesamt profitierten 12'696 Versicherte (12'602) von Prämienverbilligungen. Der ausbezahlte Gesamtbetrag betrug CHF 21.66 Mio. (CHF 21.45 Mio.), davon finanzierte der Bund CHF 17.62 Mio. und der Kanton CHF 4.04 Mio.
Das kantonale Sozialamt plant, koordiniert und unterstützt die Angebote der öffentlichen und privaten Sozialhilfe im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Ergänzend zu den internen Angeboten bestehen mit Partnerorganisationen des Sozialwesens Leistungsvereinbarungen zu spezifischen Leistungen, die der Nidwaldner Bevölkerung zugutekommen. Im Berichtsjahr wurden unter anderem die Vereinbarungen mit Pro Infirmis und der Opferberatung des Kantons Luzern erneuert. Zudem wurden im Rahmen der Aufsicht Gespräche mit weiteren Dienstleistenden geführt, um die Zusammenarbeit kontinuierlich zu stärken. Eine bedeutende Entwicklung war die Einführung einer zentralen Opferhilfe-Telefonnummer. Gemeinsam mit den Kantonen Obwalden und Luzern sowie in Zusammenarbeit mit Tel. 143 – Dargebotene Hand Zentralschweiz wurde diese Übergangslösung umgesetzt.
Zudem wurden zwei wichtige gesetzliche Grundlagen bearbeitet: Die Revision des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBG) stand am Ende des Berichtsjahres kurz vor der externen Vernehmlassung, während das Kinder- und Jugendfördergesetz (kKJFG) im 4. Quartal zur internen Vernehmlassung freigegeben wurde.
Sozialhilfestatistik 2024
Die Daten der schweizerischen Sozialhilfestatistik und damit auch jene des Kantons Nidwalden liegen jeweils erst im Herbst des Folgejahres vor. Im Jahr 2024 bezogen 450 Personen wirtschaftliche Sozialhilfe (2023: 482). Die Sozialhilfequote lag bei 1% (Schweiz: 2.9%).
Obwohl die Arbeitsmarktlage nach wie vor günstig ist und die Sozialhilfequote schweizweit tief bleibt, macht sich die angespannte Wohnsituation bemerkbar: Für Menschen mit geringem Budget stehen im Kanton Nidwalden nur wenige bezahlbare Wohnungen zur Verfügung. Bei 36.6% der Dossiers handelte es sich um armutsbetroffene, alleinstehende Personen und bei 20.3% um Einelternfamilien. Bei Personen ausländischer Herkunft lag die Sozialhilfequote bei 3.6%.
Mit Blick auf die Altersgruppen wiesen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre mit einer Quote von 2% den grössten Anteil auf, am tiefsten war die Sozialhilfequote bei Personen ab 65 Jahren (0.1%). Ein wesentlicher Faktor zur Reduktion des Sozialhilferisikos ist Bildung: 55.7% der Sozialhilfebeziehenden verfügten lediglich über eine obligatorische Schulbildung, was einen deutlichen Anstieg gegenüber früheren Jahren darstellt.
Der Anteil der Bezügerinnen und Bezüger von Alimentenbevorschussung an der ständigen Wohnbevölkerung sank leicht auf 0.28% (0.34%).
Für das Jahr 2025 gilt die Datenerhebung als Übergangsjahr, da das Bundesamt für Statistik (BFS) die Erhebung technisch umgestellt hat.
Sozialberatung und Existenzsicherung
Fachbereich Sozialdienst
Der Sozialdienst führte im Berichtsjahr 2025 insgesamt 489 Fälle. Gegenüber dem Vorjahr ist damit ein leichter Rückgang der Fallzahl zu verzeichnen (2024: 528). Die Anzahl neu eröffneter Fälle belief sich auf 211 Dossiers und blieb damit weitgehend stabil (218). Mit 225 abgeschlossenen Fällen lag die Zahl der Fallabschlüsse deutlich über dem Vorjahr (201).
Bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe setzte sich der Trend der Vorjahre fort: Mit 306 geführten Fällen ist erneut eine Zunahme feststellbar (287). Diese Entwicklung entspricht weiterhin dem schweizerischen Trend und steht im Zusammenhang mit dem angespannten Wohnungsmarkt bei gleichzeitig zunehmend herausforderndem Arbeitsmarkt. Im Verlauf des Berichtsjahres wurden in der wirtschaftlichen Sozialhilfe insgesamt 145 neue Fälle aufgenommen, was einer markanten Zunahme gegenüber dem Vorjahr entspricht (115). 106 Fälle konnten abgeschlossen werden (102). Bei den meisten Sozialhilfebeziehenden wurden als Unterstützungsgrund weiterhin und mit Abstand am häufigsten psychische Erkrankungen genannt, gefolgt von körperlichen Einschränkungen. Weitere wichtige Unterstützungsgründe waren Erwerbslosigkeit sowie fehlende Ansprüche auf Arbeitslosentaggelder, was oft auf prekäre Arbeitsverhältnisse oder mangelnde Bildung zurückzuführen ist.
Per 1. Januar 2025 traten neue kantonale Richtlinien in der Sozialhilfe in Kraft. Diese wurden im Berichtsjahr erfolgreich umgesetzt und bilden nun die Grundlage für die Fallbearbeitung in der wirtschaftlichen Sozialhilfe.
Im Bereich der persönlichen Sozialhilfe ist mit 115 geführten Fällen eine markante Abnahme der Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (179). Wie in den vergangenen Jahren gelangten die hilfesuchenden Personen am häufigsten mit einem finanziellen Anliegen an den Sozialdienst Nidwalden, insbesondere um den Anspruch auf die volle Prämienverbilligung abzuklären. Für weitere Themen wie zum Beispiel Erstberatung bei Trennung und Scheidung sowie Budget- und Schuldenberatung wurde an interne oder externe Stellen triagiert.
Fachbereich Pflegekinder und Adoptionswesen
Im Rahmen der Pflegekinderaufsicht wurde in insgesamt 60 Betreuungsverhältnissen die Aufsicht geführt, was eine leichte Zunahme der Dossiers darstellt (54).
Im Bereich des Adoptionswesens und der Herkunftssuche wurden im Jahr 2025 insgesamt 8 Fälle bearbeitet.
Fachbereich Alimentenhilfe
Mit 142 bearbeiteten Fällen war bei den Zahlen im Fachbereich Alimentenhilfe eine leichte Zunahme zu verzeichnen (136).
Berufsbeistandschaft
Die Fallzahlen in der Berufsbeistandschaft haben im Vergleich zum Vorjahr erneut zugenommen. Im Bereich des Erwachsenenschutzes stieg die Zahl der Mandate 2025 um 5.7 % auf 242, im Kindesschutz um 13.3% auf 136 Mandate.
Besonders die Kindesschutzmandate werden immer komplexer: Themen wie Schulabsentismus, Schwierigkeiten im Sozialverhalten sowie Kinder mit komplexen medizinischen Diagnosen (verschiedene Formen von Autismus, ADHS, Angststörungen und andere psychische Erkrankungen) erfordern ein schnelles, systemisches Handeln der Beistandspersonen. Hinzu kommen zeitintensive Besuchsrechtsmandate.
Die Beistandspersonen koordinieren regelmässig das gesamte Helfersystem – Eltern, Lehrpersonen, Kinderärzte, Schulsozialarbeit und weitere involvierte Akteure –, was ein hohes Mass an Ressourcen beansprucht. Auch im Erwachsenenschutz sind die Herausforderungen gestiegen: Mehr Massnahmen werden staatlich angeordnet, während private Hilfestellungen, die eine Massnahme verhindern könnten, abnehmen.
Das Jahr 2025 war daher für die gesamte Berufsbeistandschaft – sowohl für die Beistandspersonen als auch für die Sachbearbeitung – sehr fordernd. Die sieben Berufsbeistandspersonen leisteten 740 Überstunden. Obwohl die Leistungsaufträge bereits 2024 erweitert wurden, konnte die hohe Zunahme der Mandate nur begrenzt abgefedert werden.
Trotz dieser Herausforderungen zeigte das Team ein ausserordentliches Engagement und eine hohe Effizienz. Dadurch konnte den besonders vulnerablen Kindern und Erwachsenen weiterhin bestmögliche Unterstützung geboten werden.
Jugend, Familie, Sucht
Jugend- und Familienberatung
Im Jahr 2025 führte die Jugend- und Familienberatung insgesamt 187 Dossiers, was einer deutlichen Zunahme gegenüber dem Vorjahr entspricht (+21%). Die Arbeit war erneut von komplexen Herausforderungen geprägt. Besonders auffällig war der Anstieg bei Fällen rund um das Besuchsrecht (37 gegenüber 23 im Vorjahr) sowie bei Beziehungsproblemen innerhalb der Familie oder Partnerschaft (55 gegenüber 44 im Vorjahr). Diese Situationen erforderten intensive Begleitungen, da strittige Trennungen oft eine sorgfältige Koordination zwischen Eltern und Fachstellen notwendig machten, um die Bedürfnisse der Kinder zu wahren.
Ein weiterer Schwerpunkt lag bei der beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich von 3 auf 10 Fälle erhöhte. Hier stand nicht nur die Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen im Vordergrund, sondern auch die Stabilisierung der persönlichen Situation der Betroffenen. Gleichzeitig blieb die Arbeit mit Jugendlichen in Krisen ein zentraler Bestandteil. Suizidgedanken und psychische Belastungen führten weiterhin zu längeren Interventionen, die neben psychologischer Unterstützung auch praktische Hilfen wie die Organisation von Unterkünften einschlossen.
Die Zunahme der Gesamtfälle verdeutlicht den steigenden Bedarf nach Beratung und Begleitung in unterschiedlichen Lebensbereichen. Das Team war gefordert, flexibel auf neue Problemlagen zu reagieren und trotz hoher Fallzahlen eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen.
Suchtberatung
Im Jahr 2025 führte die Suchtberatung insgesamt 133 Dossiers, was einer deutlichen Zunahme gegenüber dem Vorjahr entspricht (+27%). Die Arbeit war geprägt von komplexen Problemlagen und wiederholten Rückfällen, die eine nachhaltige Stabilisierung erschwerten. Besonders auffällig war der Anstieg bei Alkoholkonsum (+18 Fälle) sowie Kokainabhängigkeit (+5 Fälle). Auch die Problematik rund um Glücksspiele und Online-Games nahm zu (+7 Fälle), was neue Herausforderungen für die Beratung mit sich brachte.
Erfreulich entwickelte sich die Nutzung von SafeZone, dem Online-Beratungsangebot. Im Berichtsjahr wurden zusätzlich insgesamt 20 Beratungen über diese Plattform durchgeführt. Die Möglichkeit einer anonymen und niedrigschwelligen Kontaktaufnahme wurde von den Klientinnen und Klienten gut angenommen und stellt eine wertvolle Ergänzung zur persönlichen Beratung dar.
Schulsozialarbeit
Seit März 2025 ist die Schulsozialarbeit flächendeckend in allen Gemeinden des Kantons Nidwalden verfügbar. Das Team umfasst nun zwölf Fachpersonen.
Die Arbeit war geprägt von zunehmender Fallkomplexität und enger Vernetzung mit schulischen und externen Partnern. Neben der Begleitung einzelner Fälle wurden präventive Angebote wie Klassenscreenings und Elternbildungsanlässe weitergeführt und ausgebaut.
Mit der Einführung einer neuen Software konnten Arbeitsprozesse effizienter gestaltet, die Dateneingabe erleichtert und differenzierte Auswertungen ermöglicht werden. Die geplante Einrichtung von Lerninseln sowie die klare Definition der Schnittstellen zu neuen schulinternen Angeboten werden die systemische Arbeitsweise der Schulsozialarbeit weiter stärken.
Die steigende Nachfrage und gesellschaftliche Herausforderungen wie Schulabsentismus unterstreichen die zentrale Bedeutung einer professionellen und gut vernetzten Schulsozialarbeit. Das Team ist engagiert, um nachhaltige Unterstützung und wirksame Prävention für alle Kinder und Jugendlichen im Kanton sicherzustellen.
Gesundheitsförderung und Integration (GFI)
Die im kantonalen Aktionsprogramm Gesundheitsförderung und Prävention (KAP 2022–2025) und im kantonalen Integrationsprogramm (KIP 2024–2027) für das Jahr 2025 geplanten Massnahmen wurden umgesetzt. Die Eingabe der neuen KAP-Phase 2026–2029 war erfolgreich und wurde bewilligt.
Kampagne psychische Gesundheit «Wie geht’s dir?»
Im September und Oktober fanden die Aktionstage Psychische Gesundheit statt. Der Fokus auf die Suizidprävention ist bei der Bevölkerung auf grosses Interesse gestossen. Die Ausstellung «Leben was geht» fand in Zusammenarbeit mit dem Nidwaldner Museum statt und wurde nebst einem beachtlichen Publikum von 20 Schulklassen (rund 360 Jugendlichen) besucht.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen zur Stärkung der Psyche wurde an der Zentralschweizer Bildungsmesse zebi und der LUGA weitergeführt.
Spezifische Integration
Bei den Sprachkursen wurde die Kinderbetreuung auf alle Niveaus ausgeweitet. Das stärkt vor allem die Frauen im Erlernen der deutschen Sprache und beschleunigt den Eintritt ins Berufsleben. Der Vorbereitungskurs «Perspektive Berufsbildung» für spät eingereiste fremdsprachige Jugendliche wurde auf zwei Semester ausgedehnt und der Einstieg in eine Anschlusslösung wurde dadurch gestärkt.
Rund 300 Migrantinnen wurden durch das Projekt Femmes-Tische in ihrer Muttersprache in Gesundheits- und Integrationsthemen gestärkt. Der thematische Schwerpunkt lag auf Themen der Frauengesundheit und dem Leben in der Schweiz. Über das Mentoringprogramm wurden mit rund 40 Tandems Migrantinnen und Migranten direkt in ihrem Integrationsprozess und mit Deutschkonversation gestärkt. Beide Projekte werden vom Verein «Die bunte Spunte» im Auftrag der Abteilung Gesundheitsförderung und Integration (GFI) durchgeführt.
Fachbereich frühe Kindheit
Die beiden Netzwerktreffen zu «Kleinkinder und digitale Medien» sowie «Übergang zwischen Vorschule und Kindergarten» stiessen mit rund 150 Teilnehmenden auf grosses Interesse. Die Veranstaltung zum Übergang bildete ein Kick-off für eine engere Zusammenarbeit zwischen Vorschule und Schule und wurde in Kooperation mit dem Amt für Volksschulen und Sport organisiert.
Im Rahmen von GUSTAF «Guter Start ins Familienleben» wurde die Zusammenarbeit durch Einführungsveranstaltungen, Intervisionen und kollegiale Kindesschutzberatungen gestärkt. Mit der Kenntnisnahme des Berichts «Frühe Kindheit Nidwalden. Standortbestimmung 2017–2024» beauftragte der Regierungsrat die Abteilung Gesundheitsförderung und Integration (GFI), den Bereich «Frühe Kindheit» in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Fachpersonen weiterzuführen und bestehende Lücken gezielt zu schliessen.
Fachbereich Jugend und junge Erwachsene
Das «Midnight Sports»-Angebot fand in den Gemeinden Hergiswil und Buochs statt. Die offenen Turnhallen während der Wintermonate wurden von den Jugendlichen rege genutzt.
Gesundheitsförderung und Prävention im Bereich Schule
Im Jahr 2025 wurden drei Schulen (Buochs, Ennetmoos und Wolfenschiessen) aktiv begleitet. Zwei Schulen setzten das evaluierte Tool «Schule handelt» um, mit Fokus auf die Stärkung der Ressourcen der Lehrpersonen.
Die von der GFI finanzierten Workshops der Lungenliga Zentralschweiz zur Tabakprävention stiessen auf sehr hohe Nachfrage: Sämtliche von den ORS-Schulen angebotenen Kursplätze wurden vollständig genutzt, was die Dringlichkeit der Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern in diesem Bereich unterstreicht.
Fachbereich Alter
Mit der Gemeinde Stansstad konnte 2025 eine erste Gemeinde zur Umsetzung des Projekts «zämä handlä» (nach Projektvorlage der Gesundheitsstiftung Radix) gewonnen werden. Lokale Seniorinnen und Senioren werden dazu eingeladen, Angebote in der eigenen Gemeinde aktiv zu entwickeln. Die Zusammenarbeit wurde im Herbst gestartet und dauert bis Ende 2026.
Abteilung Asyl/Unterbringung
Asylsuchende und Flüchtlinge
Im Jahr 2025 verzeichnete das Amt für Asyl und Flüchtlinge 52 Neueintritte (2024: 66). Rund zwei Drittel der Personen kamen aus Afghanistan, der Türkei und verschiedenen afrikanischen Staaten; insgesamt stammten die Asylsuchenden aus 14 Ländern (22).
Zudem gab es 56 Aus- oder Übertritte (57), etwa aufgrund einer Anerkennung als Flüchtling, einer Ausreise ins Heimatland oder in einen Drittstaat sowie infolge Zuständigkeitswechsel. Anfang 2025 waren 90 Personen im Kanton Nidwalden registriert, Ende Jahr waren es 86 Personen mit Status N (laufendes Asylverfahren).
Daneben wurden 67 Neueintritte mit vorläufig Aufgenommenen (Status F) oder anerkannten Flüchtlingen (Status B) registriert (80).
Betreuung/Unterbringung
Die Betreuung der Asylsuchenden fand 2025 vorwiegend in sechs Kollektivunterkünften statt: Asylzentrum Ennetmooserstrasse, Stans (80 Plätze), Asylunterkunft Stansstaderstrasse, Stans (31 Plätze), Asylunterkunft Rozloch, Stansstad (70 Plätze), Zeughaus Oberdorf (56 Plätze), Haus Mettenweg, Stans (50 Plätze) sowie das ehemalige Hotel Postillon, Buochs (80 Plätze).
Herausfordernd war nicht nur die hohe Zahl an zu betreuenden Personen, sondern auch die grosse kulturelle und sprachliche Vielfalt: Insgesamt stammten die Personen aus 27 Nationen (20), viele sprachen nur ihre Landessprache und konnten teilweise weder lesen noch schreiben. Familien wurden, soweit möglich, in Privatunterkünften (Mietwohnungen) in den elf Gemeinden untergebracht, um eine wohnliche und familiengerechte Umgebung zu gewährleisten.
Schutzsuchende mit Status S
Im Jahr 2025 wurden dem Kanton Nidwalden insgesamt 73 Schutzsuchende aus der Ukraine zugewiesen (74). 17 Personen (98) verliessen den Kanton oder die Schweiz wieder. Den Schutzsuchenden stehen das Zeughaus Oberdorf sowie angemietete Wohnungen zur Verfügung; zusätzlich wohnten 36 Personen (40) mit Status S bei Gastfamilien.
Personen mit einem Nichteintretens-Entscheid oder Negativentscheid
Im Laufe des Berichtjahres haben 39 Personen (30) einen Negativentscheid erhalten und wurden aus der Schweiz weggewiesen. Sechs Personen (7) wurden ausgeschafft.
Rückkehrberatung
Die Rückkehrberatungsstelle informierte geflüchtete Personen unverbindlich und vertraulich über die Rückkehrhilfe und unterstützte diese bei der Vorbereitung und Organisation der Rückkehr in ihr Heimatland. 13 Personen (31) konnten in ihr Heimatland zurückgeführt werden.
Abteilung Sozialdienst
Case Management/Sozialhilfe
Per Ende 2025 wurden insgesamt 616 Personen durch die Abteilung Sozialdienst betreut und finanziell unterstützt (2024: 617). Darunter wurden 370 (388) anerkannte Flüchtlinge (Status B) oder vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Status F) unterstützt. Zwei Flüchtlinge verfügten über eine Niederlassungsbewilligung mit Status C (keine Änderung zu 2024). Aufgrund der weiter bestehenden Ukraine-Krise wurden 246 Personen (227) mit Status S unterstützt.
Abteilung Integration
Die Abteilung Integration konzentrierte sich 2025 auf die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) mit ihren fünf Wirkungszielen in Verbindung mit dem kantonalen Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP/IAS 3) sowie dem Programm S für Personen mit Status S.
Im Berichtsjahr konnte das Projekt zur Einführung der Kommunikations-App Bontrebo erfolgreich abgeschlossen werden und die Koordinationsstelle Schule nahm ihren operativen Betrieb auf.
Sprachliche Integration
Im Berichtsjahr besuchten 364 Personen (2024: 280) Intensiv- und Semiintensiv-Deutschkurse (Alphabetisierung, Niveau A1–C1) an einer Sprachschule. Am Standort Postillon wurden 36 Kleinkinder während der Deutschkurse der Eltern betreut (34).
17 nicht mehr schulpflichtige Minderjährige nahmen am Kurs «Deutsch, Grundkompetenzen, Allgemeinwissen» teil (14). Zudem besuchten 24 Vorschulkinder (12) Spielgruppen, um sich bis zum Eintritt in die obligatorische Schule in der deutschen Sprache verständigen zu können und Kontakte zu Gleichaltrigen zu knüpfen.
Berufliche Integration
Die Erwerbsquote stieg Ende 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich an: Bei anerkannten Flüchtlingen lag sie bei 53% (45%), bei vorläufig Aufgenommenen bei 61% (51%) und bei Schutzbedürftigen mit Status S bei 51% (47%).
Ende 2025 nahmen 263 Personen (245) am Job-Coaching teil, 35 Personen (39) besuchten ein Brückenangebot, 53 Personen (38) befanden sich in einer Berufslehre EBA/EFZ und 5 Personen (6) studierten an einer Hochschule. Weitere Personen absolvierten Qualifizierungsprogramme oder Diplomanerkennungsverfahren.
Im Berichtsjahr wurde ein neues Qualifizierungsprogramm für angehende Hilfsschreiner in Zusammenarbeit mit einer Schreinerei und einer Privatschule entwickelt und aufgebaut. Zudem wurde die Vernetzung mit der Nidwaldner Wirtschaft und dem Gewerbe durch die Teilnahme an sieben Anlässen weiter intensiviert.
Soziale Integration
Im Berichtsjahr wurden Kommunikationsmassnahmen zur Nachfrageförderung der ordentlichen Angebote des kantonalen Integrationsprogramms weitergeführt. Unter anderem wurden bei 59 Personen Vereinsmitgliedschaften finanziell unterstützt. Diese verteilen sich auf 14 verschiedene Sportarten (29).
Care Team Nidwalden/Engelberg (CTNWE)
Zur Bewältigung traumatisierender Ereignisse hat das Care Team im Berichtsjahr 19 Einsätze (2024: 15) mit insgesamt 118 Betreuungsstunden an psychosozialer Nothilfe geleistet. Dabei wurden 83 betroffene Personen betreut, um eine rasche psychische Stabilisierung und Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit zu erreichen.
Mobile Sanitätshilfsstelle (MobSanHist)
Im Berichtsjahr wurde zusammen mit der MobSanHist Uri, unter der Führung der Rettungsdienste Nidwalden und Uri sowie mit Unterstützung der Feuerwehren Stans, Altdorf und Buochs-Ennetbürgen, ein Weiterbildungs- und Übungstag durchgeführt. 2025 leisteten 48 Personen, bestehend aus Steuergruppe, Notfallärztinnen und -ärzten, Fachpersonal, Sanitätern und Logistikbern, ihren zum Teil freiwilligen Dienst in der mobilen Sanitätshilfsstelle. Für die Mitglieder des Fachpersonals wurden regelmässige Schulungen zu den Themen Reanimation, Medizinische Notfälle und Traumanotfälle durchgeführt. Eine Weiterbildung für die Logistiker diente als Vorbereitung auf die Alarmübung.
Im Jahr 2025 nahmen sowohl die Fallzahlen als auch die Fallkomplexität weiter zu, was die Behörde weiterhin stark forderte. Die Aufgabenerfüllung war nur dank eines ausserordentlichen Mehreinsatzes des sehr erfahrenen und engagierten Teams möglich. Der Betrieb erfolgte über weite Strecken an der Belastungsgrenze, bei unverändert hohen fachlichen und rechtlichen Anforderungen.
Die Arbeit der KESB betrifft Menschen in hochsensiblen Lebenssituationen und erfordert Zeit, Sorgfalt und fachliche Tiefe. Um die gesetzlichen Aufgaben auch künftig qualitativ und nachhaltig erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf bei den Ressourcen.
Fallzahlen/Geschäftserledigung
Im Jahr 2025 gingen bei der KESB insgesamt 236 Gefährdungsmeldungen ein (2024: 210). Dies entspricht einer erneuten Zunahme von 15% und einem Durchschnitt von annähernd einer Meldung pro Tag. 128 Meldungen betrafen Kinder, 108 Meldungen erwachsene Personen. Jede einzelne Meldung steht für eine konkrete Gefährdungssituation und erfordert eine sorgfältige Abklärung. Die Zunahme an Meldungen ist Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklungen wie zunehmender sozialer Belastungen, veränderter Familienstrukturen sowie einer höheren Sensibilisierung und Meldebereitschaft. Die verbesserte Zusammenarbeit mit Behörden und Fachstellen führt zudem dazu, dass Gefährdungen früher erkannt werden. Diese Entwicklung ist fachlich erwünscht, erhöht jedoch gleichzeitig den Arbeitsanfall und die Anforderungen an die KESB erheblich.
Per 31. Dezember 2025 waren 98 Verfahren für Kinder (108) und 197 Verfahren für Erwachsene pendent (166). Zusätzlich wurden 36 ärztliche fürsorgerische Unterbringungen (FU) gemeldet (31). Die Verfahren haben in den letzten Jahren an Komplexität und Intensität zugenommen. Die Arbeit der KESB beschränkt sich dabei nicht auf formale Entscheide, sondern erfordert umfassende Abklärungen, Gespräche, Abwägungen und wiederholte Kontakte mit betroffenen Personen, Angehörigen und Fachstellen.
Im Berichtsjahr wurden 21 Vorsorgeaufträge zur Prüfung eingereicht (zuzüglich drei pendenten Verfahren aus dem Jahr 2024). 16 Vorsorgeaufträge konnten validiert werden. In keinem Fall musste ein Vorsorgeauftrag als nicht wirksam erklärt oder eine Beistandschaft errichtet werden. Drei Personen wurden als weiterhin urteilsfähig beurteilt, eine Person verstarb während des Verfahrens. Vier Verfahren waren per Jahresende noch nicht abgeschlossen.
Der Rechtsdienst der KESB erliess im Jahr 2025 insgesamt 663 Entscheide, was einer Zunahme von 44% gegenüber dem Vorjahr entspricht (459). Zusätzlich prüfte das Revisorat 228 Berichte und Rechnungen, welche mit Entscheiden abgeschlossen wurden. Insgesamt gingen 891 Entscheide in den Versand, was durchschnittlich rund 17 Entscheiden pro Woche entspricht.
Gegen sechs Entscheide der KESB wurde beim Verwaltungsgericht Nidwalden Beschwerde erhoben. Davon trat das Gericht auf drei Beschwerden nicht ein, eine Beschwerde wurde zurückgezogen und zwei Beschwerden wurden abgewiesen. Die tiefe Beschwerdequote zeigt, dass sorgfältig, verhältnismässig und rechtlich korrekt gearbeitet wird.
Per 1. Mai 2025 nahm die neue Fachstelle private Beistandspersonen (PriBe) ihre Tätigkeit auf. Der Schwerpunkt lag im Berichtsjahr auf dem konzeptionellen und operativen Aufbau der Fachstelle. Ziel der Fachstelle ist insbesondere die Beratung, Schulung und Rekrutierung im Bereich der privaten Beistandschaften.
Ende Oktober 2025 wurden alle PriBe zu einem Informations- und Austauschanlass im Culinarium Alpinum eingeladen. Der Anlass stiess auf grosses Interesse; rund 80 Personen folgten der Einladung. Dies unterstreicht den bestehenden Bedarf sowie das Potenzial der Fachstelle PriBe und bildet eine wichtige Grundlage für deren weitere Entwicklung.
| Vollzeitstellen Ende Jahr | 2024 | 2025 |
| besetzt | besetzt | |
| Direktionssekretariat | 2.2 | 2.2 |
| Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde | 10.2 | 10.8 |
| Gesundheitsamt | 4.5 | 5.2 |
| Sozialamt | 31.7 | 32.9 |
| Amt für Asyl und Flüchtlinge | 36.1 | 38.4 |
| Gesundheits- und Sozialdirektion | 84.7 | 89.5 |
| Ausserkantonale Hospitalisationen | Ausgaben | Pflegetage | Rechnungen | ||||||
| Leistungserbringer | 2024 | 2025 | Abw. VJ | 2024 | 2025 | Abw. VJ | 2024 | 2025 | Abw. VJ |
| Luzerner Kantonsspital | 10'478'207 | 14'367'939 | 37.1% | 8'256 | 9'017 | 9.2% | 1'532 | 1'474 | -3.8% |
| Luzerner Psychiatrie | 1'566'156 | 2'401'232 | 53.3% | 3'951 | 5'522 | 39.8% | 141 | 157 | 11.3% |
| Klinik St. Anna, Luzern | 2'010'045 | 2'077'722 | 3.4% | 1'375 | 1'119 | -18.6% | 371 | 337 | -9.2% |
| Unispital Zürich | 801'042 | 887'155 | 10.8% | 292 | 252 | -13.7% | 39 | 44 | 12.8% |
| Universitätsspital Basel | 485'782 | 774'550 | 59.4% | 280 | 338 | 20.7% | 42 | 45 | 7.1% |
| Kantonsspital Obwalden | 407'399 | 448'490 | 10.1% | 274 | 277 | 1.1% | 90 | 107 | 18.9% |
| Klinik Adelheid | 345'163 | 386'449 | 12.0% | 1'005 | 1'116 | 11.0% | 42 | 44 | 4.8% |
| Privatklinik Meiringen | 544'144 | 370'785 | -31.9% | 1'587 | 987 | -37.8% | 41 | 24 | -41.5% |
| Inselgruppe Bern | 377'719 | 338'852 | -10.3% | 203 | 153 | -24.6% | 35 | 25 | -28.6% |
| Rehaklinik Hasliberg AG | 310'319 | 293'282 | -5.5% | 943 | 799 | -15.3% | 38 | 32 | -15.8% |
| Div. (Umsatzanteil < 1.2%) | 5'433'359 | 6'688'354 | 23.1% | 11'207 | 10'533 | -6.0% | 784 | 762 | -2.8% |
| Total | 22'759'334 | 29'034'813 | 27.6% | 29'373 | 30'113 | 2.5% | 3'155 | 3'051 | -3.3% |
| Ausserkantonale Hospitalisationen | Ausgaben | Pflegetage | Rechnungen | ||||||
| Bereiche | 2024 | 2025 | Abw. VJ | 2024 | 2025 | Abw. VJ | 2024 | 2025 | Abw. VJ |
| Akutsomatik | 17'114'882 | 22'475'462 | 31.3% | 12'598 | 13'021 | 3.4% | 2'600 | 2'507 | -3.6% |
| Rehabilitation | 2'139'633 | 2'450'411 | 14.5% | 6'649 | 6'890 | 3.6% | 269 | 274 | 1.9% |
| Psychiatrie | 3'504'819 | 4'108'940 | 17.2% | 10'126 | 10'202 | 0.8% | 286 | 270 | -5.6% |
| Total | 22'759'334 | 29'034'813 | 27.6% | 29'373 | 30'113 | 2.5% | 3'155 | 3'051 | -3.3% |
Ausserkantonale Hospitalisationen nach Fachgebiet
Prämienverbilligung (IPV)
Verteilung der Versicherten
| Gemeinden | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Abw. VJ |
| Beckenried | 658 | 764 | 836 | 865 | 3.47% |
| Buochs | 1'407 | 1'625 | 1'872 | 1'804 | -3.63% |
| Dallenwil | 469 | 506 | 592 | 584 | -1.35% |
| Emmetten | 332 | 380 | 437 | 429 | -1.83% |
| Ennetbürgen | 1'005 | 1'078 | 1'254 | 1'235 | -1.52% |
| Ennetmoos | 516 | 630 | 724 | 713 | -1.52% |
| Hergiswil | 1'099 | 1'190 | 1'256 | 1'371 | 9.16% |
| Oberdorf | 639 | 790 | 843 | 834 | -1.07% |
| Stans | 1'969 | 2'267 | 2'545 | 2'626 | 3.18% |
| Stansstad | 1'156 | 1'319 | 1'530 | 1'503 | -1.76% |
| Wolfenschiessen | 515 | 607 | 713 | 732 | 2.66% |
| Total | 9'765 | 11'156 | 12'602 | 12'696 | 0.75% |
Art der Erledigung und Anzahl Fälle
| 2023 | 2024 | 2025 | in % | |
| Frist verpasst | 48 | 32 | 22 | 0.21 |
| Kein Wohnsitz in Nidwalden | 16 | 22 | 22 | 0.21 |
| Keine Krankenkasse | 0 | 0 | 0 | 0.00 |
| Sistierungen | 360 | 410 | 245 | 2.34 |
| Negativ, da zu kleiner Auszahlungsbetrag | 44 | 51 | 41 | 0.39 |
| Negativ, da zu hohe Steuerwerte | 1'749 | 1'306 | 1'257 | 11.98 |
| Andere Gründe | 0 | 0 | 0 | 0.00 |
| Positive Fälle | 7'924 | 8'987 | 8'902 | 84.87 |
| Total | 10'141 | 10'808 | 10'489 | 100.00 |
Ausbezahlter Jahresbetrag und Anzahl Haushalte
| Betrag in CHF | 2023 | 2024 | 2025 | Abw. VJ | Anzahl Haushalte nach Personen pro Haushalt | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5+ | |||||
| 1 – 600 | 589 | 662 | 721 | 8.91% | 575 | 72 | 28 | 37 | 9 |
| 601 – 1’200 | 1'262 | 970 | 966 | -0.41% | 611 | 264 | 34 | 44 | 13 |
| 1’201 – 2’400 | 1'635 | 2053 | 2'053 | 0.00% | 1'452 | 294 | 173 | 108 | 26 |
| 2’401 – 3’600 | 1'526 | 1708 | 1'634 | -4.33% | 1'165 | 190 | 98 | 141 | 40 |
| 3’601 – 4’800 | 931 | 1147 | 911 | -20.58% | 590 | 116 | 61 | 114 | 30 |
| 4’801 – 6’000 | 717 | 865 | 1'139 | 31.68% | 890 | 78 | 62 | 81 | 28 |
| 6’001 – 12’000 | 341 | 387 | 377 | -2.58% | 9 | 180 | 69 | 69 | 50 |
| >12'000 | 17 | 30 | 39 | 30.00% | 0 | 0 | 2 | 17 | 20 |
| Total | 7'018 | 7'822 | 7'840 | 0.23% | 5'292 | 1'194 | 527 | 611 | 216 |
Sozialdienst
Fallzahlen
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Dossiers am 1. Januar | 263 | 264 | 281 | 277 | 328 | 300 | 278 |
| Neuaufnahmen (Zugänge) | 288 | 319 | 318 | 310 | 213 | 211 | 211 |
| Kumulierte Fallzahl | 551 | 583 | 599 | 587 | 541 | 511 | 489 |
| Fallabschlüsse (Abgänge) | 287 | 302 | 322 | 259 | 234 | 241 | 201 |
| Dossiers am 31. Dezember | 264 | 281 | 277 | 328 | 307 | 270 | 288 |
Fallzahlen kumuliert nach Dienstleistungen
Direkte wirtschaftliche Sozialhilfe nach Unterstützungsgrund
Nettoaufwand wirtschaftliche Sozialhilfe
Alimentenhilfe
Fallzahlen
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Dossiers am 1. Januar | 174 | 144 | 124 | 123 |
| Neuaufnahmen (Zugänge) | 15 | 14 | 17 | 19 |
| Kumulierte Fallzahl | 189 | 158 | 141 | 142 |
| Fallabschlüsse (Abgänge) | 45 | 28 | 18 | 17 |
| Dossiers am 31. Dezember | 144 | 130 | 123 | 125 |
Fallzahlen kumuliert nach Dienstleistungen
Berufsbeistandschaft
Fallzahlen
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Abw. VJ | 2025 | 2025 | |
| Total | Total | Total | Total | Total | Erwachsenenschutz | Kindesschutz | |
| Aktive Mandate per 1. Januar | 309 | 313 | 322 | 349 | 8.39% | 229 | 120 |
| Eingänge | 52 | 62 | 68 | 60 | -11.76% | 31 | 29 |
| Betreute Mandate | 361 | 375 | 390 | 409 | 4.87% | 260 | 149 |
| Aufgehobene Massnahmen | 10 | 16 | 12 | 9 | -25.00% | 5 | 4 |
| Übertragungen an externe Mandatsträger / PriMas | 4 | 12 | 10 | 7 | -30.00% | 5 | 2 |
| Todesfälle | 13 | 16 | 10 | 8 | -20.00% | 8 | 0 |
| Volljährigkeit | 11 | 10 | 9 | 7 | -22.22% | 0 | 7 |
| Abschlüsse | 38 | 54 | 41 | 31 | -24.39% | 18 | 13 |
| Aktive Mandate per 31.12. | 319 | 321 | 349 | 378 | 8.31% | 242 | 136 |
Jugend- und Familienberatung
Fallzahlen
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Dossiers am 1. Januar | 95 | 104 | 93 | 94 |
| Neuaufnahmen (Zugänge) | 97 | 97 | 62 | 93 |
| Kumulierte Fallzahl | 192 | 201 | 155 | 187 |
| Fallabschlüsse (Abgänge) | 88 | 108 | 67 | 103 |
| Dossiers am 31. Dezember | 104 | 93 | 88 | 84 |
Fallzahlen kumuliert nach Unterstützungsgrund
Suchtberatung
Fallzahlen
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Dossiers am 1. Januar | 84 | 87 | 82 | 79 |
| Neuaufnahmen (Zugänge) | 39 | 45 | 23 | 54 |
| Kumulierte Fallzahl | 123 | 132 | 105 | 133 |
| Fallabschlüsse (Abgänge) | 36 | 50 | 28 | 43 |
| Dossiers am 31. Dezember | 87 | 82 | 77 | 90 |
Fallzahlen kumuliert nach Substanz
Schulsozialarbeit
Fallzahlen
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Dossiers am 1. Januar | 130 | 141 | 189 | 198 |
| Neuaufnahmen (Zugänge) | 338 | 345 | 330 | 469 |
| Kumulierte Fallzahl | 468 | 486 | 519 | 667 |
| Fallabschlüsse (Abgänge) | 327 | 288 | 292 | 496 |
| Dossiers am 31. Dezember | 141 | 198 | 227 | 171 |
Fallzahlen kumuliert nach Themen
Diverse Leistungen
| Gesundheits- und Sozialdirektion | Beschluss des Regierungsrats | Antwort | ||
| Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) | Nr. 88 vom 4. Februar 2025 | Zustimmung | ||
| Anpassungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) | Nr. 106 vom 11. Februar 2025 | Zustimmung | ||
| Verordnung über das militärische Gesundheitswesen | Nr. 134 vom 18. Februar 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; Anpassungsbedarf besteht bei Schnittstellen zw. dem militärischen und dem zivilen Gesundheitswesen. | ||
| Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung). Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK) | Nr. 174 vom 18. März 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; die Prämienbelastung der Einkommensschwächsten soll mit aktuellen Daten berechnet werden. Das Inkrafttreten wird frühestens auf 1. Jan. 2027 beantragt. | ||
| Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR | Nr. 175 vom 18. März 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten) | Nr. 176 vom 18. März 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; der Datenzugang muss für weitere KVG-Bestimmungen (insb. Art. 84a KVG) gewährleistet bleiben. | ||
| Gesundheitsamt. Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung im Bereich Kosten- und Qualitätsziele | Nr. 242 vom 8. April 2025 | Zustimmung | ||
| Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats betreffend die Parlamentarische Initiative 21.498 (Roduit) bezüglich Umsetzung des Berichts zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV | Nr. 269 vom 15. April 2025 | Ablehnung | ||
| Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien | Nr. 270 vom 15. April 2025 | Beantwortung Fragebogen; diverse Ergänzungsanträge zu den einzelnen Verordnungen. | ||
| Pa. Iv. 20.490 n Hurni bezüglich Pharmazeutische Industrie und Medizin – Mehr Transparenz | Nr. 286 vom 6. Mai 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; es bedarf jedoch konkreterer Formulierungen und hinreichender Ausnahmebestimmungen, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. | ||
| Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung – Anhang Biozidprodukte | Nr. 287 vom 6. Mai 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung des Tierseuchengesetzes | Nr. 429 vom 24. Juni 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung der Krankenversicherungsverordnung über den Datenaustausch und die Phantome | Nr. 430 vom 24. Juni 2025 | Zustimmung | ||
| Konsultation zur Weiterführung des Schutzstatus S, zur Umsetzung der Motionen Friedli, Würth und Paganini sowie zur Verlängerung des Programms S | Nr. 517 vom 19. August 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; die ZSODK erwartet langfristige Perspektiven, die schutzberechtigten Personen und Behörden eine notwendige Planungssicherheit bieten. | ||
| Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln | Nr. 518 vom 19. August 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung der Verordnung zum Transplantationsgesetz | Nr. 626 vom 23. September 2025 | Zustimmung. Ausführliche Beantwortung des Fragebogens. | ||
| Eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag | Nr. 627 vom 23. September 2025 | Ablehnung der Volksinitiative und auch des indirekten Gegenvorschlages. Es sind noch zu viele Fragen unklar. | ||
| Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» | Nr. 628 vom 23. September 2025 | Unterstützung des direkten Gegenvorschlags. Die Volksinitiative wird abgelehnt. | ||
| Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIV) | Nr. 629 vom 23. September 2025 | Zustimmung | ||
| Pa. Iv. 20.473 n Siegenthaler betr. Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz | Nr. 709 vom 18. November 2025 | Die Vorlage wird als zu komplex und mit zu hohem Vollzugsaufwand beurteilt. Es wird eine Überarbeitung der Vorlage und die Sicherstellung geeigneter Übergangslösungen empfohlen. | ||
| Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) (Einbezug der im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich; Einheitliche Finanzierung der Leistungen) | Nr. 738 vom 25. November 2025 | Zustimmung | ||
| Pa. Iv. 25.404 n WBK-N betr. indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative | Nr. 761 vom 2. Dezember 2025 | Ablehnung | ||
| Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten (BSKG) | Nr. 762 vom 2. Dezember 2025 | Zustimmung | ||
| Pa. Iv. 23.406 n Jost betr. starke Familien durch angepasste Zulage | Nr. 800 vom 9. Dezember 2025 | Zustimmung |
| Stand: 31. Dezember 2025 |
| VD R1: Im Jahr 2028 gehört der Kanton Nidwalden - gemäss Publikationen renommierter Analysten (Banken, Verbände, etc.) zu den Top-5-Kantonen in Bezug auf die Attraktivität als Wirtschaftsstandort. |
| Gemäss der UBS-Studie «Kantonaler Wettbewerbsindikator 2023» belegt Nidwalden den 12. Platz im Kantonsranking. Aktuellere Studien liegen derzeit keine vor. Der Nidwaldner Wirtschaft geht es derzeit gut. Die Anzahl Arbeitsplätze im Kanton ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, ebenso die Anzahl der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Damit Nidwalden als Wirtschaftsstandort weiter attraktiv bleibt, ist es von grosser Bedeutung, dass die Modernisierung der Infrastruktur des Flugplatzes Buochs zeitnah erfolgen kann. |
| VD R2: Die Wirtschaftsförderung kann in den Jahren 2025 bis 2028 mindestens 100 juristische Personen mit wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen bei der Ansiedlung in Nidwalden erfolgreich begleiten. |
| Im Jahr 2025 konnte die Wirtschaftsförderung 18 juristische Personen mit wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen erfolgreich bei der Ansiedlung in Nidwalden begleiten. Auf den sich in Entwicklung befindenden neuen Gewerbearealen (insbesondere den beiden Arealen am Flugplatz Buochs), welche seitens des Kantons eng begleitet werden, entsteht viel Potenzial für weitere interessante Ansiedlungen. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich dies positiv auf die Wertschöpfung und auf das BIP/Kopf im Kanton Nidwalden auswirken wird. |
| VD R3: Die Leerwohnungsziffer für den Kanton Nidwalden (letzter bekannter Wert: Juni 2023: 0.82 %) entwickelt sich bis ins Jahr 2028 zunehmend. |
| Die Leerwohnungsziffer im Kanton Nidwalden ist im Jahr 2025 auf 0.68% gesunken (2024: 0.89%) und befindet sich damit leicht über dem Schnitt der Zentralschweizer Kantone (0.65%). Da mittlerweile in den meisten Nidwaldner Gemeinden das neue Planungs- und Baugesetz in Kraft getreten ist, stehen dort nun auch die mit dem Wohnraumförderungsgesetz geschaffenen Instrumente (Anreize für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum) zur Verfügung. Es liegt nun hauptsächlich an den Gemeinden, dass diese Instrumente genutzt werden. |
| VD R4: Die kantonale Arbeitslosenquote liegt bis 2028 immer mindestens einen halben Prozentpunkt tiefer als die nationale Arbeitslosenquote. |
| Die Arbeitslosenquote betrug in Nidwalden im Jahresschnitt 1.2% (2024: 0.9%). Schweizweit lag sie bei 2.9% (2024: 2.4%). |
| VD R5: Die Bedürfnisse und Anliegen der wertschöpfungsintensivsten juristischen und natürlichen Personen sind bekannt und werden spezifisch bearbeitet. |
| Im Jahr 2025 hat die Erbschaftssteuer-Initiative der JUSO bei verschiedenen vermögenden Personen zu Verunsicherungen geführt. Die Wirtschaftsförderung und die Steuerverwaltung haben diese Personen aktiv betreut. |
| VD R6: Die durchschnittliche Verweildauer im Kanton Nidwalden eines Übernachtungsgastes entwickelt sich bis 2028 Jahr für Jahr zunehmend. Aktuelle Werte (Jahr 2023): 311'153 Logiernächte / 178'426 Ankünfte / durchschnittliche Verweildauer pro Gast: 1.74 Nächte. |
| Die durchschnittliche Verweildauer im Kanton Nidwalden lag Ende 2025 bei 1.80 Nächten pro Gast (2024: 1.75). 2024: 304'969 Logiernächte bei 174'008 Ankünften (1.75 Nächte pro Gast) 2025: 335'060 Logiernächte bei 186'493 Ankünften (1.80 Nächte pro Gast) |
| VD R7: Bis 2028 kann die Wirtschaftsförderung ihr Netzwerk zu potenziellen Ansiedlungskandidaten (natürliche und juristische Personen) erweitern. |
| Die Wirtschaftsförderung nimmt sehr aktiv an Netzwerkanlässen teil. 2025 waren es insgesamt 26 Anlässe. |
| VD R8: Die Aufsichtsbehörde beurteilt die Arbeit des Betreibungs- und Konkursamts in den Jahren 2025–2028 als gut bis sehr gut. |
| Beim Betreibungs- und Konkursamt ist es im Jahr 2025 zu einem deutlichen Anstieg der Geschäftsfälle gekommen, welcher zu einem beachtlichen Teil auf neue gesetzliche Bestimmungen zurückzuführen ist und entsprechend auch zu erwarten war. Die Bewältigung der Geschäftslast und die dafür erforderliche Rekrutierung und Weiterbildung von qualifiziertem Personal stellt für das Amt eine Herausforderung dar. |
| VD R9: Bis ins Jahr 2028 sind folgende Prozesse digitalisiert verfügbar: – Personen und Rechtseinheiten können Handelsregisteranmeldungen über einen Online-Schalter digital einreichen. – Die Handelsregisterauszüge können auf Papier und elektronisch zertifiziert versandt werden. – Die Daten für eine Handelsregisteranmeldung können direkt über den Online-Schalter erfasst und vom Handelsregisteramt grösstenteils strukturiert ins System importiert werden. |
| Die Digitalisierung der wichtigen Prozesse wird gemeinsam mit den Handelsregisterämtern aus anderen Kantonen kontinuierlich vorangetrieben. 2025 ist das gemeinsame Vorgehen in diversen Besprechungen koordiniert und aufgegleist worden. |
Jahr in Zahlen
Corona-Härtefallprogramm
Im Zuge der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie war die Volkswirtschaftsdirektion zuständig für verschiedene Unterstützungsinstrumente für Unternehmen, unter anderem für das Härtefallprogramm, welches durch das Direktionssekretariat koordiniert worden ist. Unternehmen, welche über das Härtefallprogramm unterstützt worden sind, haben sich verpflichtet, die damit verbundenen Vorgaben (u.a. Dividendenverbot, keine Rückerstattung von Kapitaleinlagen, keine Vergabe von Darlehen an Eigentümer des Unternehmens, etc.) einzuhalten. Für die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben ist das Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion zuständig. 2025 sind rund 40 Unternehmen überprüft worden. Dies in Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung.
Wirtschaftsbarometer
Die Volkswirtschaftsdirektion führt halbjährlich eine Befragung zur wirtschaftlichen Lage bei Nidwaldner Unternehmen durch. Mitte Dezember 2025 wurden 306 Unternehmen zur Online-Befragung eingeladen. 217 Unternehmen (71%) haben an der Befragung teilgenommen. Die Rückmeldungen zeigen, dass die Nidwaldner Wirtschaft – trotz zahlreicher geopolitischer Ereignisse und trotz der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung in weiten Teilen Europas – gut aufgestellt ist.
Leistungsvereinbarungen Tourismusförderung
Das kantonale Tourismusförderungsgesetz regelt, dass die Tourismusförderung im Grundsatz föderal durch die Gemeinden erfolgt. Der Kanton übernimmt diejenigen Aufgaben, welche zweckmässig zentral erbracht werden. Diese Aufgaben kann er mittels Leistungsauftrag an Dritte übertragen. Davon macht der Kanton Nidwalden Gebrauch, indem er sowohl mit dem Verein Nidwalden Tourismus wie auch mit der Luzern Tourismus AG entsprechende Vereinbarungen abschliesst. Für das Erbringen der Leistungen erhält Nidwalden Tourismus jährlich CHF 331'000 und die Luzern Tourismus AG jährlich CHF 56'000. Die Vereinbarung mit der Luzern Tourismus AG ist abgestimmt mit den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz und Obwalden. Die Finanzierung dieser Beträge läuft über den kantonalen Tourismusfonds, der einerseits über den jährlichen Kantonsbeitrag (CHF 300'000) und andererseits über die kantonalen Tourismusabgaben gespiesen wird.
Geschäftsstelle Felsenweg
Die Volkswirtschaftsdirektion führt die Geschäftsstelle der Stiftung Felsenweg am Bürgenstock. Diese Stiftung bezweckt die Erhaltung und die Sicherung des Fortbestandes des Felsenweges. Im Berichtsjahr sind keine aussergewöhnlichen Ereignisse aufgetreten.
Sekretariat Regionalentwicklungsverband Nidwalden & Engelberg REV
Das Sekretariat des Regionalentwicklungsverbandes Nidwalden & Engelberg (REV) wird vom Direktionssekretariat geführt. Dieses koordiniert und organisiert die Sitzungen und ist zuständig für die Archivierung.
Arbeitsmarkt
Ausländerrecht / Drittstaatenkontingente
Der Kanton Nidwalden verfügt aufgrund eines fixen Verteilschlüssels über sechs Kontingente für Jahresbewilligungen (B) und neun Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) für Personen von ausserhalb der EU/EFTA. Übersteigt die Nachfrage aus der Wirtschaft diese Werte, müssen beim Bundesamt für Migration (SEM) zusätzliche Kontingente beantragt werden. Im Jahr 2025 wurden dem Kanton insgesamt 61 Kontingente zugesprochen (Vorjahr: 65). Letztlich beansprucht wurden deren 23 (52).
| Bewilligungen | 2024 | 2025 |
| Jahresbewilligungen (B) | 41 | 14 |
| Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) | 11 | 9 |
| Total | 52 | 23 |
Die im Vergleich zum Vorjahr deutlich tiefere Nachfrage an Drittstaatskontingenten ist auf Einstellungsstopps bei den Unternehmen aufgrund der ungewissen Weltlage zurückzuführen.
Schwarzarbeit und Entsendungen / flankierende Massnahmen
Die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden haben die Umsetzung der flankierenden Massnahmen (FlaM), die Arbeitsmarktbeobachtung nach OR 360a, den Vollzug des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Kontrollen der Stellenmeldepflicht gemeinsam geregelt. Die tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) führt in Altdorf eine gemeinsame Stelle für die gesamte Arbeitsmarktregion, welche die Vollzugsaufgaben für die Vereinbarungskantone wie auch für den Kanton Schwyz wahrnimmt. Sie überwacht die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.
Im Berichtsjahr wurden die nationalen Fokusbranchen (Detailhandel, Autogewerbe, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterdienste) sowie Kindertagesstätten und die Normbranchen (Hauswirtschaft) vertieft kontrolliert. Weiter wurden vier koordinierte Kontrollen unter Beizug der Kantonspolizei und sämtlicher Vollzugsstellen und Spezialbehörden in sensiblen Gewerben durchgeführt, unter anderem schwerpunktmässig im Coiffeurgewerbe (Barbershops, Billigcoiffeure, Kosmetikstudios) und im Gastgewerbe. Die bisher vorliegenden Prüfergebnisse zeigen, dass sich die Betriebe an die gesetzlichen Vorgaben nach Sozialversicherungsrecht, Quellensteuerecht und Ausländer- und Integrationsrecht halten, wobei einzelne Abklärungen noch im Gange sind. Es sind regelmässige Nachkontrollen geplant.
Im Bereich der Stellenmeldepflicht wurden im Kanton Nidwalden 30 Kontrollen (Vorjahr: 17) durchgeführt. Dabei musste in einem Fall (2) eine Ermahnung ausgesprochen werden.
Rechtsberatungen
Unternehmen und die erwerbstätige Bevölkerung haben die unentgeltliche Beratung in Sachen Arbeitsvertragsrecht rege in Anspruch genommen.
Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und Arbeitslosenkasse (ALK)
Arbeitslosigkeit
Im Kanton Nidwalden betrug die durchschnittliche Arbeitslosenquote 1.2% (CH: 2.9%), im Vorjahr lag sie bei 0.9% (CH: 2.4%). Der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen RAV, Sozialdienst, Berufsberatung und IV-Stellen der Kantone Obwalden und Nidwalden kommt eine grosse Bedeutung zu.
Im Berichtsjahr ist es im Kanton Nidwalden zu keinen Massenentlassungen gekommen.
Der Anstieg der Stellensuchenden in Obwalden und Nidwalden von durchschnittlich 648 im Jahr 2024 auf 816 im Jahr 2025 hatte für das RAV eine Personalaufstockung von 160 Stellenprozenten zur Folge. Die Unsicherheiten, welche durch die geopolitischen Ereignisse (internationale Handelspolitik, Ukraine, etc.) ausgelöst wurden, wie auch das schwache Wirtschaftswachstum, waren in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes spürbar.
Bei der Arbeitslosenkasse wurde über den Jahreswechsel 2025/2026 schweizweit ein neues Betriebssystem «ASAL 2.0» eingeführt. Damit wird das System zur Abwicklung und Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenkasse erneuert. Die Vorbereitungen auf die Systemumstellung waren mit viel Aufwand (Planungen, Schulungen, Informationen, etc.) verbunden.
Im Berichtsjahr wurden rund CHF 11 Mio. Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt (2024: CHF 7 Mio.).
Stellenmeldepflicht
Die durchschnittlich gemeldete Anzahl offener Stellen in Obwalden und Nidwalden betrug im Berichtsjahr 332 (347).
job-vision ob-/nidwalden
Die job-vision ist ein Programm für eine vorübergehende Beschäftigung. Sie ermöglicht Stellensuchenden – insbesondere aus handwerklichen und kaufmännischen Arbeitsbereichen –, während maximal sechs Monaten einer geregelten Arbeit nachzugehen. Ziel des Beschäftigungsprogramms ist es, den Teilnehmenden einen strukturierten Tagesablauf zu ermöglichen, vorhandene berufliche Fähigkeiten zu vertiefen und neue zu erwerben, um ihnen dadurch den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern.
Nebst dem Beschäftigungsangebot werden verschiedene fach- und persönlichkeitsorientierte Kurse durchgeführt, welche die Vermittelbarkeit verbessern und die beruflichen Perspektiven erweitern.
Beschäftigungsangebot
Im Berichtsjahr konnte 160 (Vorjahr: 186) Personen vorübergehend eine Arbeitsstelle angeboten werden. Zuweisungsinstanzen waren das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Obwalden/Nidwalden mit 97 (133) Personen, die IV-Stellen mit 61 (47) Personen und der Sozialdienst (6) sowie das Amt für Asyl (2) mit je einer Person. Die Nachfrage nach Eigenprodukten und Dienstleistungen war zufriedenstellend und die Auslastung über alle Abteilungen hinweg gut. Entsprechend erfreulich sind die damit erreichten Umsätze aus den Werkstätten und dem Brockähuis. Die job-vision führt für die IV-Stellen Job-Coachings als zusätzliche Dienstleistung durch. Im Berichtsjahr wurden 14 Personen unterstützt. Das Angebot wurde rege beansprucht.
Im Rahmen der Bewerbungsunterstützung wurden 237 Beratungstermine durchgeführt (360). 129 Beratungen waren für RAV-Versicherte (325), davon 73 für Programmteilnehmende (155). 35 Beratungsgespräche wurden für den Asylbereich durchgeführt (35).
Kursangebot / Bildung
Die easylearn-Kurse wurden von 18 (30) Teilnehmenden in Anspruch genommen.
Arbeitsinspektorat
Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und zur Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die nach Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen im Betrieb angemessen sind.
In der Berichtsperiode hat das Arbeitsinspektorat folgende Aktivitäten ausgeführt:
| Übersicht Aktivitäten | 2024 | 2025 |
| Planbegutachtungen | 89 | 86 |
| Plangenehmigungen | 3 | 7 |
| Betriebsbewilligungen | 2 | 4 |
| ASA Systemkontrollen | 20 | 17 |
| übrige Betriebsbesuche | 46 | 36 |
| Total | 160 | 150 |
| Erteilte Bewilligungen | 2024 | 2025 |
| Sonn- und Feiertagsarbeit | 44 | 54 |
| Nachtarbeit | 14 | 19 |
| Offenhalten Verkaufsgeschäft an Sonn- und Feiertagen und während der Saison | 13 | 25 |
| Total | 71 | 98 |
Kurzarbeit
Die Kurzarbeitsentschädigung ist ein wichtiges Instrument, um bei vorübergehenden wirtschaftlichen Einbrüchen Massenentlassungen verhindern und Arbeitsplätze sichern zu können. Im Berichtsjahr gingen 7 ordentliche Kurzarbeitsgesuche (Vorjahr: 5) ein. Davon erfüllten 6 Gesuche (5) die Anforderungen und wurden genehmigt. Insgesamt wurden im Jahr 2025 im Kanton Nidwalden Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von CHF 544'779 (CHF 719'914) ausbezahlt.
Gastgewerbe
2025 wurden 48 Betriebsbewilligungen (Vorjahr: 50) ausgestellt: 44 Gastgewerbebewilligungen und 4 Bewilligungen infolge Wechsel der Betriebsleitung und Mutationen verantwortlicher Personen.
Beim Handel mit alkoholischen Getränken wurden im Berichtsjahr 9 Bewilligungen ausgestellt (17): sechs neue Bewilligungen (4) sowie drei (13) Mutationen der Bewilligungen wegen Standortwechsel, Namensänderung oder Wechsel der Betriebsführung oder Bewilligungsart.
Lotteriewesen
2025 wurden wie im Vorjahr sechs Bewilligungen für Lottomatches ausgestellt. Für kleine Pokerturniere gingen wie im Vorjahr keine Gesuche ein.
Betreibungsamt
Das Betreibungsamt hat die Aufgabe, die Schuldbetreibungen von deren Einleitung bis zur Verteilung bzw. Ausstellung von Verlustscheinen durchzuführen.
2025 wurden im Kanton Nidwalden 8'204 (Vorjahr: 7'959) Zahlungsbefehle ausgestellt, was gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 3.1% bedeutet. Weiter wurden 3'231 Pfändungen vollzogen. Dies entspricht einer Abnahme von 5.5% gegenüber dem Vorjahr (3'418). Die im Berichtsjahr ausgestellten 839 Konkursandrohungen entsprechen im Vergleich mit dem Vorjahr (218) einer Zunahme von 285%. Diese ist grösstenteils auf die per 1. Januar 2025 in Kraft getretene Anpassung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs zurückzuführen. Erfolgte der Einzug von Steuern und Abgaben gegen Schuldner, die im Handelsregister eingetragen sind, vorher auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung, werden neu auch Betreibungen für öffentlich-rechtliche Forderungen (Steuerforderungen etc.) gegen diese Schuldner auf dem Weg des Konkurses fortgesetzt.
Konkursamt
Die Hauptaufgabe des Konkursamts ist es, nach der gerichtlichen Konkurseröffnung das Konkursverfahren durchzuführen. Ihm ist zudem die Unterabteilung für öffentliche Inventarisation angegliedert, welcher u.a. die Aufnahme des öffentlichen Inventars (verbunden mit der Verwaltung des Nachlasses während der Inventarisation) und die Aufsicht über die Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und Erbschaftsliquidatoren als erste Beschwerdeinstanz obliegen.
2025 wurden 126 Konkurse (Vorjahr: 105) eröffnet und 117 Konkursverfahren abgeschlossen (95). Weiter wurden Verlustscheine in der Höhe von CHF 1.05 Mio. ausgestellt (CHF 27.61 Mio.).
Abteilung öffentliche Inventarisation
Eine öffentliche Inventarisation ist ein amtliches Verfahren, das bei unübersichtlichen Erbschaftsverhältnissen Klarheit über Aktiven und Passiven schafft. Es kann von Erben innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach Ableben des Erblassers verlangt werden, um sich vor unerwarteten Schulden zu schützen. Diese Verfahren sind seitens des Kantons jeweils mit viel Aufwand verbunden. 2025 wurden vier öffentliche Inventarisationen durchgeführt (Vorjahr: 0).
Die Abteilung sieht sich vermehrt mit Beschwerden gegen Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und Erbschaftsliquidatoren konfrontiert (2025: 5; 2024: 2). In diesen Fällen, die eine substanzielle Mehrbelastung zur Folge haben (Prüfung vorsorglicher Massnahmen, komplexe Beschwerdeverfahren mit umfangreichen Beilagen, Rechtsabklärungen, interimistische Verwaltung des Nachlasses usw.), fungiert das Konkursamt als Aufsichtsorgan.
Im Jahr 2025 wurden 342 (Vorjahr: 317) Rechtseinheiten neu im Handelsregister eingetragen. Insgesamt zogen 123 (103) Rechtseinheiten von Nidwalden weg und 140 (116) kamen hinzu (Sitzverlegungen).
Per 31. Dezember 2025 betrug die Gesamtzahl der im Handelsregister Nidwalden eingetragenen Rechtseinheiten 5'697 (5'561).
Im Jahr 2025 konnten insgesamt 2'353 (2'152) Rechtsgeschäfte im Tagesregister eingetragen werden. Zudem wurden 436 (442) Bestellungen von Belegen und Handelsregisterauszügen bearbeitet und 288 (273) Unterschriften beglaubigt. Wegen Mängeln, insbesondere in der Organisation und beim Domizil, erhielten 111 (161) Rechtseinheiten einen eingeschriebenen Brief. Da nicht alle Rechtseinheiten auf die Aufforderung reagierten bzw. die Briefe nicht zugestellt werden konnten, mussten 42 (39) Aufforderungen und Verfügungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert werden. Bei 55 (55) Rechtseinheiten erfolgte eine Überweisung an das Kantonsgericht zur Ergreifung von Massnahmen (in der Regel gerichtliche Auflösung). Zudem wurden 102 Konkurseröffnungen im Handelsregister eingetragen (68).
Bestandespflege
Zentrale Aufgabe der Wirtschaftsförderung ist die Bestandespflege. Dabei werden Nidwaldner Unternehmen in zahlreichen Bereichen unterstützt. So zum Beispiel bei der Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, bei der Suche nach Gewerbeflächen, bei der Vernetzung mit möglichen Partnerunternehmen, beim Technologietransfer oder bei der Unternehmensnachfolge. Ebenfalls zur Bestandespflege gehören die Betriebsbesuche, bei denen jeweils, neben der Wirtschaftsförderung, der Volkswirtschaftsdirektor, ein Vorstandsmitglied von Pro Wirtschaft Nidwalden/Engelberg sowie ein Gemeinderat aus der jeweiligen Standortgemeinde teilnimmt. Diese Besuche ermöglichen einen Austausch zwischen Wirtschaft, Gemeinden und der kantonalen Verwaltung.
2025 wurden 17 (Vorjahr: 22) Betriebsbesuche durchgeführt. Ferner stand man mit zahlreichen weiteren Unternehmen im Austausch.
Standortpromotion
Mit der Standortpromotion verfolgt die Wirtschaftsförderung das Ziel, den Wirtschaftsstandort Nidwalden bei Unternehmen und Investoren bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass Nidwalden bei Standortentscheidungen berücksichtigt wird. Dabei werden die Qualitäten der Nidwaldner Standortfaktoren in das Auswahlverfahren eingebracht. Ansiedlungen und Investitionen werden von der Wirtschaftsförderung betreut und bei den jeweiligen Entwicklungsschritten mit einem umfangreichen Netzwerk aus Experten unterstützt.
Insgesamt wurden im Berichtsjahr 185 (Vorjahr: 232) Anfragen aus dem In- und Ausland bearbeitet.
Dank des umfangreichen Netzwerks der Wirtschaftsförderung mit Multiplikatoren (Treuhänder, Steuerexperten, Anwälte, Wirtschaftsberater usw.) konnten Kontakte zu Unternehmen und Investoren im In- und Ausland vertieft und weiter ausgebaut werden.
Bei 18 (14) Ansiedlungen von juristischen Personen durfte die Wirtschaftsförderung mitwirken. Sie alle kommen aus dem Dienstleistungsbereich. Ebenso konnte die Wirtschaftsförderung neun (20) vermögende Privatpersonen und deren Familien bei der Ansiedlung in Nidwalden begleiten.
Switzerland Innovation Park Central
Der Verein Switzerland Innovation Park Central ist eine gemeinsame Initiative der Zentralschweizer Unternehmen und Kantone sowie der Hochschule Luzern. Er bezweckt den Betrieb eines Innovationsparks in Rotkreuz. Im Rahmen dieser Initiative wird national und international wegweisende Forschung und Prototyping im Bereich Smart Networks & Digital Systems betrieben. Unternehmen werden untereinander und mit der Hochschule vernetzt und Talente, Studierende und Absolvierende werden für die Unterstützung von Forschungsprojekten vermittelt. Der Kanton Nidwalden ist Mitglied dieser Initiative und unterstützt die Aktivitäten des Innovationsparks.
Neue Regionalpolitik des Bundes NRP
Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützt der Bund das Berggebiet, den ländlichen Raum und die Grenzregionen bei der Bewältigung des Strukturwandels. Die NRP will mithelfen, Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten zu verbessern, und fördert Innovationen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Zielregionen. Damit leistet die NRP einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und trägt indirekt dazu bei, die dezentrale Besiedlung in der Schweiz zu erhalten und die regionalen Disparitäten abzubauen. Wertschöpfungsorientierte Projekte können über die NRP grundsätzlich mit A-fonds-perdu Beiträgen (v.a. für Konzeptarbeiten) oder mit Darlehen (bei Infrastrukturprojekten) unterstützt werden, wobei in einem begrenzten Rahmen auch nicht-rentabilisierbare Infrastrukturen mit Beiträgen unterstützt werden können. Insgesamt sind im Berichtsjahr drei kantonale und ein interkantonales Projekt bewilligt worden. Bei allen beteiligt sich der Bund mit 50% an den Kosten.
Kantonale A-fonds-perdu NRP-Projekte:
| Projekt | Ziel | Kosten |
| Nidwalden Tourismus | Erarbeitung einer neuen Strategie | CHF 13'000 |
| Seilbahnverband Nidwalden | Unterstützung Einführung digitales Bezahlsystem | CHF 25'000 |
| Tourismusverein Maria Rickenbach | Erarbeitung Destinationsentwicklung | CHF 7'000 |
Interkantonales A-fonds-perdu NRP-Projekt
| Projekt | Ziel | Kosten |
| Tourismusorganisationen NW, UR, Engelberg | Kleinseilbahnen-Abenteuer Urschweiz | CHF 52'080 |
Tourismusabgabe
Die Wirtschaftsförderung ist zuständig für die Veranlagung und den Bezug der kantonalen und kommunalen Tourismusabgabe. Hierfür wurden rund 1'240 Rechnungen verschickt. Im Berichtsjahr wurden kommunale Tourismusabgaben in der Höhe von CHF 845'150 (Vorjahr: CHF 833'705) und kantonale Tourismusabgaben in der Höhe von CHF 106'286 (CHF 104'245) in Rechnung gestellt. Die Beiträge pro Gemeinde sind im Kapitel 7.3.5 ersichtlich.
| Vollzeitstellen Ende Jahr | 2024 | 2025 |
| besetzt | besetzt | |
| Direktionssekretariat | 2.4 | 2.3 |
| Wirtschaftsförderung | 2.0 | 2.1 |
| Arbeitsamt | 32.6 | 34.2 |
| Betreibungs- und Konkursamt | 9.4 | 9.9 |
| Handelsregisteramt | 2.5 | 2.5 |
| Volkswirtschaftsdirektion | 48.9 | 50.9 |
Entwicklung Anzahl arbeitslos gemeldeter Personen
| Monate | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | NW 2025 in % | CH 2025 in % |
| Januar | 459 | 274 | 201 | 194 | 283 | 1.2 | 3.0 |
| Februar | 455 | 250 | 189 | 199 | 292 | 1.2 | 2.9 |
| März | 417 | 225 | 174 | 198 | 313 | 1.3 | 2.9 |
| April | 391 | 208 | 148 | 208 | 312 | 1.3 | 2.8 |
| Mai | 336 | 179 | 143 | 205 | 274 | 1.1 | 2.8 |
| Juni | 289 | 171 | 142 | 190 | 283 | 1.1 | 2.7 |
| Juli | 276 | 149 | 154 | 192 | 263 | 1.1 | 2.7 |
| August | 264 | 123 | 150 | 201 | 261 | 1.1 | 2.8 |
| September | 248 | 147 | 154 | 205 | 267 | 1.1 | 2.8 |
| Oktober | 243 | 162 | 167 | 232 | 271 | 1.1 | 2.9 |
| November | 250 | 181 | 175 | 239 | 323 | 1.3 | 2.9 |
| Dezember | 270 | 199 | 187 | 269 | 333 | 1.3 | 3.1 |
| Durchschnitt | 325 | 189 | 165 | 211 | 290 | 1.2 | 2.9 |
Leistungen der kantonalen Arbeitslosenkasse
| Leistungen | 2024 | 2025 |
| Ganzarbeitslose | ||
| Anzahl Taggeldgesuche | 550 | 684 |
| Anzahl Bezugstage | 38'275 | 56'487 |
| Kurzarbeit | ||
| Anzahl Betriebe | 5 | 5 |
| Anzahl Ausfallstunden | 21'556 | 16'981 |
| Schlechtwetter | ||
| Anzahl Betriebe | 3 | 0 |
| Anzahl Ausfallstunden | 940 | 0 |
| Arbeitsmarktliche Massnahmen | ||
| Anzahl Kursbesuche | 216 | 268 |
| Insolvenzentschädigung | ||
| Anzahl Betriebe | 4 | 10 |
| Anzahl Bezüger | 28 | 28 |
| Ausbezahlte Entschädigungen (in CHF) | 2024 | 2025 |
| Arbeitslosenentschädigung | 7'030'520 | 11'085'685 |
| Kurzarbeitsentschädigung | 719'914 | 544'779 |
| Schlechtwetterentschädigung | 25'241 | 0 |
| Arbeitsmarktliche Massnahmen (Bildungsmassnahmen) | 58'441 | 193'504 |
| Insolvenzentschädigung | 286'123 | 135'392 |
| Total Auszahlungen | 8'120'238 | 11'959'360 |
Entwicklung der Betreibungsvorgänge
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Zahlungsbefehle | 6'613 | 6'555 | 6'433 | 7'148 | 7'959 | 8'204 |
| Pfändungen | 3'384 | 3'672 | 3'561 | 3'289 | 3'418 | 3'231 |
| Konkursandrohungen | 206 | 173 | 199 | 234 | 218 | 893 |
Entwicklung der Konkursverfahren
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Konkurseröffnungen | 66 | 88 | 86 | 92 | 105 | 126 |
| Konkurserledigungen | 57 | 87 | 71 | 90 | 95 | 117 |
| Verluste in CHF * | 5'466'272 | 8'725'666 | 19'254'534 | 34'565'863 | 27'604'924 | 1'046'000 |
| * aus ordentlichen und summarischen Verfahren. | ||||||
Entwicklung der eingetragenen Rechtseinheiten
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
| Einzelunternehmen | 685 | 682 | 708 | 709 | 726 |
| Kollektiv- Gesellschaften | 42 | 40 | 45 | 48 | 44 |
| Kommandit- Gesellschaften | 23 | 19 | 13 | 12 | 11 |
| AG | 2'553 | 2'600 | 2'614 | 2'661 | 2'704 |
| GmbH | 1'559 | 1'649 | 1'725 | 1'787 | 1'870 |
| Genossenschaften | 58 | 59 | 62 | 60 | 59 |
| Vereine | 18 | 20 | 20 | 19 | 21 |
| Stiftungen | 132 | 135 | 134 | 133 | 131 |
| Zweigniederlassungen | 120 | 114 | 107 | 107 | 114 |
| Ausl. Zweitniederlassungen | 15 | 18 | 18 | 18 | 10 |
| andere Rechtseinheiten | 7 | 7 | 7 | 7 | 7 |
| Total | 5'212 | 5'343 | 5'453 | 5'561 | 5'697 |
Entwicklung der Kontakte und effektive Ansiedlungen (Ansiedlungsförderung)
Entwicklung der Betriebsbesuche bei Unternehmen (Bestandespflege)
Übersicht der Beiträge Neue Regionalpolitik (NRP)
Kantonale Projekte Umsetzungsprogramm 2024 – 2027: gesprochene Darlehen (in CHF)
| Jahr | Projektträger | Projekt | Darlehen (50 % Bund, 50 % Kanton) |
| 2024 | Kapellstiftung Maria Rickenbach | Sanierung Pilgerhaus | 1'000'000 |
| Total | 1'000'000 | ||
| *Nicht immer werden die gesprochenen Darlehen ausbezahlt. Die Auszahlung ist an Bedingungen geknüpft. | |||
Kantonale Projekte Umsetzungsprogramm 2024 – 2027: gesprochene À-fonds-perdu-Beiträge (in CHF)*
| Jahr | Projektträger | Projekt | A-fonds-perdu Beiträge (50% Bund, 50% Kanton) |
| 2024 | Verein FunPark Nidwalden | Machbarkeitsstudie FunPark | 25'000 |
| 2025 | Verein Nidwalden Tourismus | Erarbeitung neue Strategie | 13'000 |
| 2025 | Seilbahnverband Nidwalden | Seilbahnverband NW digitales Bezahlsystem | 25'000 |
| 2025 | Tourismusverein Maria Rickenbach | Erarbeitung Destinationsentwicklung | 7'000 |
| Total | 70'000 | ||
| *Nicht immer werden die gesprochenen Beiträge komplett ausbezahlt. Die Auszahlung ist jeweils an Bedingungen geknüpft. | |||
Interkantonale Beiträge Umsetzungsprogramm 2024 – 2027 (in CHF)*
| Jahr | Projektträger | Projekt | Kanton Nidwalden | Andere Kantone | Bund | Total |
| 2024 | Verein ITZ | zünder 2.0 | 12'500 | 237'500 | 250'000 | 500'000 |
| 2024 | Bikegenossenschaft ZCH | FairTrail ZCH Mountainbike | 31'500 | 261'000 | 292'500 | 585'000 |
| 2024 | Zentralschweizer Kantone | NRP-Konferenz | 3'000 | 12'000 | 15'000 | 30'000 |
| 2024 | REV NW & Engelberg | NRP-UP 25-28 | 67'500 | 7'500 | 75'000 | 150'000 |
| 2024 | Verein Lignum ZCH | Zentralschweizer Holzwirtschafts-Hub | 15'000 | 114'500 | 129'500 | 259'000 |
| 2025 | Tourismusorganisationen NW, UR, Engelberg | Kleinseilbahnen-Abenteuer Urschweiz | 26'040 | 39'060 | 65'100 | 130'200 |
| Total | 155'540 | 671'560 | 827'100 | 1'654'200 | ||
| *Nicht immer werden die gesprochenen Beiträge komplett ausbezahlt. Die Auszahlung ist an Bedingungen geknüpft. | ||||||
Gewährte NRP-Darlehen und ausstehende Amortisationen per 31.12.2025
| Projekte (in Klammern: Jahr der Darlehensvergabe) | gewährte Darlehen Total (davon 50% Bund, 50% Kanton) | bisher geleistete Amortisationen | Ausstehende Amortisationen |
| Light Wing AG (2010) | 800'000 | 150'000 | 650'000 |
| Bergbahnen Beckenried-Emmetten AG Konzessionserneuerung Pendelbahn (2013) | 1'000'000 | 250'000 | 750'000 |
| Wassersportzentrum Nidwalden (2013) | 200'000 | 110'000 | 90'000 |
| Erneuerung Luftseilbahn Gummenalp (2014) | 350'000 | 280'080 | 69'920 |
| Bürgenstock Bahn AG (2015) | 2'200'000 | 700'000 | 1'500'000 |
| Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee Shuttle Luzern-Kehrsiten (2016) | 1'250'000 | 100'000 | 1'150'000 |
| Luftseilbahn Brunni-Alpgschwänd (2016) | 235'000 | 211'500 | 23'500 |
| Luftseilbahn Fellboden-Bannalpsee (2016) | 300'000 | 180'000 | 120'000 |
| Bootshaus Seeclub Stansstad (2019) | 200'000 | 40'000 | 160'000 |
| Luftseilbahn Dallenwil-Wiesenberg Sanierung Steuerung und Tragseile (2021) | 200'000 | 40'000 | 160'000 |
| Segelfluggruppe Nidwalden (SGN) (2023) | 40'000 | 8'000 | 32'000 |
| Sanierung Luftseilbahn Fell-Chrüzhütte, Bannalp (2023) | 200'000 | 40'000 | 160'000 |
| Pilgerhaus Maria Rickenbach (2024)** | 1'000'000 | 0 | 1'000'000 |
| Total | 7'975'000 | 2'109'580 | 5'865'420 |
| *Vollständig zurückbezahlte NRP-Darlehen werden nicht mehr aufgeführt. | |||
| ** Auszahlung des Darlehens ist noch nicht erfolgt | |||
Entwicklung der Tourismusbeiträge
| Jahr | Nidwalden Tourismus (NWT) | Luzern Tourismus AG (LTAG) | Übrige Beiträge | Total |
| 2021 | 310'000 | 52'000 | 8'108 | 370'108 |
| 2022 | 300'000 | 52'000 | 3'108 | 355'108 |
| 2023 | 400'000 | 52'000 | 3'108 | 455'108 |
| 2024 | 331'000 | 56'000 | 1'298 | 388'298 |
| 2025 | 331'000 | 56'000 | 1'298 | 388'298 |
Entwicklung der kommunalen und der kantonalen Tourismusabgaben (in Rechnung gestellte Beträge)
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Tourismusabgaben Beckenried | 153'671 | 161'845 | 158'433 | 172'773 | 172'470 |
| Tourismusabgaben Buochs | 62'417 | 71'005 | 80'866 | 76'769 | 75'030 |
| Tourismusabgaben Dallenwil | 51'399 | 50'342 | 50'821 | 50'531 | 49'260 |
| Tourismusabgaben Emmetten | 182'712 | 195'070 | 194'946 | 193'253 | 198'441 |
| Tourismusabgaben Ennetbürgen | 70'623 | 74'888 | 78'471 | 76'514 | 85'500 |
| Tourismusabgaben Ennetmoos | 4'823 | 4'104 | 4'556 | 4'400 | 4'607 |
| Tourismusabgaben Hergiswil | 26'538 | 28'381 | 30'686 | 29'264 | 29'121 |
| Tourismusabgaben Oberdorf | 11'036 | 11'772 | 12'291 | 10'876 | 12'070 |
| Tourismusabgaben Stans | 47'953 | 54'099 | 62'054 | 66'854 | 67'077 |
| Tourismusabgaben Stansstad | 24'280 | 25'020 | 26'074 | 27'206 | 27'751 |
| Tourismusabgaben Wolfenschiessen | 105'597 | 97'912 | 115'959 | 125'264 | 123'825 |
| Kommunale Tourismusabgaben Gesamt | 741'047 | 774'438 | 815'157 | 833'705 | 845'149 |
| Kantonale Tourismusabgaben | 72'562 | 91'766 | 103'203 | 104'245 | 106'286 |
| Tourismusabgaben Total | 813'608 | 866'204 | 918'360 | 937'950 | 951'435 |
| Volkswirtschaftsdirektion | Beschluss des Regierungsrats | Antwort | ||
| Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellung und Online-Versteigerung) | Nr. 76 vom 28. Januar 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; Änderungsantrag von Art. 8b E-SchKG. | ||
| Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz. Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung | Nr. 89 vom 4. Februar 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der Arbeitslosenkassen | Nr. 90 vom 4. Februar 2025 | Zustimmung | ||
| Pa. Iv. 22.415 (Fluri) bezüglich faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt | Nr. 177 vom 18. März 2025 | Zustimmung | ||
| Bundesgesetz über die Raumfahrt (Raumfahrtgesetz, RFG) | Nr. 215 vom 25. März 2025 | Zustimmung | ||
| Pa. Iv. 21.470 Roduit. Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden | Nr. 369 vom 10. Juni 2025 | Ablehnung | ||
| Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandförderungsgesetz; BBFG) | Nr. 398 vom 17. Juni 2025 | Zustimmung, ebenfalls auch zur Stellungnahme der RKGK. | ||
| Totalrevision der Patentverordnung | Nr. 399 vom 17. Juni 2025 | Zustimmung | ||
| Teilrevision der Postverordnung (VPG) | Nr. 400 vom 17. Juni 2025 | Grundsätzliche Zustimmung; die Änderung der Laufzeitvorgaben bei abonnierten Tageszeitungen wird abgelehnt. | ||
| Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip | Nr. 462 vom 1. Juli 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden) | Nr. 534 vom 26. August 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit) | Nr. 535 vom 26. August 2025 | Zustimmung | ||
| Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) | Nr. 567 vom 9. September 2025 | Zustimmung, dass zukünftig Landesausstellungen durchgeführt werden sollen. Der Finanzierungsbeitrag des Bundes soll 50% betragen. Der Punkt der Finanzierung durch den Bundesrat muss noch geklärt werden. | ||
| Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) | Nr. 595 vom 16. September 2025 | Zustimmung | ||
| Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste | Nr. 630 vom 23. September 2025 | Zustimmung zur Musterstellungnahme der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr. | ||
| Pa. Iv. 23.325. Standesinitiative «Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten» | Nr. 676 vom 28. Oktober 2025 | Zustimmung | ||
| Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der Ukraine | Nr. 686 vom 4. November 20205 | Zustimmung | ||
| Totalrevision der Maschinenverordnung | Nr. 711 vom 18. November 2025 | Zustimmung | ||
| Pa. Iv. 23.462. «Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten» | Nr. 765 vom 2. Dezember 2025 | Es wird eine Sistierung der Vorlage beantragt, bis die vom Bundesrat angekündigte Revision abgeschlossen ist. |
Jahr in Zahlen
Kanzleisekretariat
Das Kanzleisekretariat unterstützt die Sitzungsvor- und -nachbereitung sowie die Protokollführung von Landrat und Regierungsrat, organisiert Anlässe, stellt den Weibeldienst sicher und fungiert als zentrale Auskunftsstelle der kantonalen Verwaltung. Im vierten Quartal kam es zu drei Personalwechseln; während einer Übergangsphase war die administrative Leitung vorübergehend unbesetzt. Im Zuge der Neubesetzungen wurden Rollen und Stellenprozente angepasst. Im März 2025 wurde die zweitägige schweizerische Frühjahrs-Staatsschreiberkonferenz in Nidwalden durchgeführt.
Amtsblatt
Das digitale Amtsblatt und die neue Druckausgabe sind am 7. Januar 2025 zum ersten Mal erschienen. Die Vorbereitungsarbeiten verliefen planmässig und der Start glückte. Das elektronische Amtsblatt erscheint auf der Plattform des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) gemeinsam mit den Amtsblättern weiterer Kantone und dem Schweizerischen Handelsamtsblatt. Die Plattform ermöglicht eine kantonsübergreifende Recherche für Nutzende und eine direkte Einbindung in die Arbeitsprozesse der Gemeinden und Amtsstellen. Dies trägt zur Vereinfachung administrativer Abläufe bei. Die Zusammenarbeit mit dem seco und der Druckerei Odermatt AG ist gut eingespielt und die Abläufe funktionieren reibungslos.
Webseite
Die Webseite www.nw.ch wurde einem Redesign unterzogen, um das Erscheinungsbild des Kantons zu modernisieren und die gefragtesten Online-Dienstleistungen für die Bevölkerung schneller zugänglich zu machen. Das Redesign war auch erforderlich, um neue Funktionalitäten verwenden zu können, nachdem die letzte technische Erneuerung vor rund sieben Jahren stattfand. Die neu gestaltete Website konnte im Juli aufgeschaltet werden.
Neues CMS
Für die Zukunft will der Kanton Nidwalden auf ein zeitgemässes, praktikables und flexibles Content-Management-System (CMS) setzen. Im Berichtsjahr ist zusammen mit dem Kanton Obwalden das Projekt für ein neues CMS gestartet worden, wobei die Staatskanzlei die Co-Projektleitung mit dem ILZ wahrnimmt. Ziel ist es, das CMS und daraus resultierend das neue Fundament für die Webseiten gemeinsam mit den Gemeinden zu realisieren. Zunächst findet eine umfassende Bedarfsanalyse statt. In Form von Interviews von involvierten Stellen und Mitarbeitenden werden die Bedürfnisse zusammengetragen. Die Bedarfsanalyse wird 2026 fortgesetzt. Nach der Auswertung der Analyse wird sich der künftige Systembeschrieb ergeben. Noch im Jahr 2026 ist die öffentliche Ausschreibung des Projekts vorgesehen.
eGovPortal
Das Projekt eGov-Portal baut ab 2026 die zentralen Basisdienstleistungen auf und schafft damit die Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltungsservices. Federführend wird das Projekt von der Finanzdirektion zusammen mit dem ILZ betreut. Ein Teilprojekt kümmert sich um den Bereich «Marketing/Kommunikation». Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Staatskanzlei. Im Berichtsjahr ging es um die Festlegung des Designs und die Sicherstellung der Benutzerfreundlichkeit der künftigen Online-Plattform. Hierzu waren zahlreiche Sitzungen und Feedbackrunden mit dem ILZ, dem Kanton Obwalden und externen Dienstleistern notwendig. Im Jahr 2026 wird der Fokus vermehrt auf den Kommunikationsaktivitäten liegen.
Das kantonale Abstimmungsbüro hat im Berichtsjahr zusammen mit den kommunalen Abstimmungsbüros insgesamt zwei kantonale und fünf eidgenössische Abstimmungen organisiert und durchgeführt. Im Weiteren wurden die Vorbereitungsarbeiten für die Gesamterneuerungswahlen im März 2026 aufgenommen. Dazu gehörte auch die Erstellung einer spezifischen Webseite für die Präsentation der Ergebnisse und Information der Bevölkerung am Wahltag. Dies, weil die Staatskanzlei im Berichtsjahr darüber informiert wurde, dass das ILZ die bei den letzten Wahlen 2022 betreute Weblösung nicht mehr anbietet.
Die Software für Wahlen und Abstimmungen ist im Jahr 2026 zu erneuern. Dafür wurden die erforderlichen Abklärungen getroffen. Für die Datenübermittlung an den Bund ist ab 2027 der eCH-Standard (CH-0252) einzusetzen. Mit dem geplanten Einsatz von «Sesamvote» als Weblösung kann dies gewährleistet werden. Die Informationssicherheit, die digitalen Prozesse sowie die Benutzerfreundlichkeit werden damit verbessert.
Beim Rechtsdienst sind im Berichtsjahr mehrere personelle Wechsel erfolgt; weitere Veränderungen stehen im Jahr 2026 an. So verlässt der Vorsteher per Ende April den Rechtsdienst. Deshalb wurden die Organisation und die Zuteilung der Aufgaben überprüft. Die bisherige Organisation hat sich bewährt, weshalb primär eine Neuzuteilung der Aufgaben an Mitarbeitende erfolgt ist. Der Pendenzenstau konnte weiter reduziert werden.
Gesetzgebung
Wiederum wurde eine sehr grosse Anzahl an Gesetzgebungsprojekten bearbeitet. Dabei nahm der Rechtsdienst vereinzelt auch die Projektleitung wahr. Die Mitarbeitenden begleiteten unter anderem folgende Gesetzesrevisionen (jeweils in Klammer ist der ungefähre Stand Ende Berichtsjahr aufgeführt):
Neben der Begleitung der Gesetzgebungsprojekte ist der Rechtsdienst für die Nachführung der Gesetzessammlung verantwortlich.
Beschwerdeinstruktion und Vertretung vor Gerichten
Alle Mitarbeitenden wurden mit der Beschwerdeinstruktion beauftragt, sei es zuhanden der Direktionen oder des Regierungsrats. Das Ziel, alle Beschwerden drei Monate nach Abschluss des Rechtsschriftenwechsels zu erledigen, wurde grösstenteils erreicht. Der Pendenzenstau, der seit dem massiven Anstieg der Verwaltungsbeschwerdeverfahren im Jahr 2021 bestanden hat, konnte fast vollständig abgebaut werden. Verfahrensverzögerungen sind grösstenteils aufgrund umfangreicher Sachverhaltsabklärungen und der damit verbundenen Gewährung des rechtlichen Gehörs entstanden.
Aufsichtsbeschwerden und Anzeigen vorschriftswidriger Zustände sind in einem raschen Verfahren zu behandeln. Der Rechtsdienst klärt den Sachverhalt und bereitet das Geschäft zuhanden des Regierungsrats vor. Der Aufwand für die Behandlung von Aufsichtsbeschwerden hat gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen.
Der Rechtsdienst vertritt den Kanton regelmässig in Verfahren vor Gerichten. Auslöser für derartige Gerichtsverfahren sind hauptsächlich Beschwerden gegen Entscheide des Regierungsrats oder der Direktionen, verwaltungsgerichtliche Klagen oder Staatshaftungsgesuche. Meist handelt es sich um schriftliche Verfahren. Der Aufwand war im Berichtsjahr vergleichbar mit dem Vorjahr.
Rechtsberatung
Der Rechtsdienst hatte erneut eine Vielzahl an Anfragen aus sämtlichen Direktionen zu beantworten. Dabei waren Geschäfte der Finanzdirektion (Personalrecht, Kreditrecht, Gebührenrecht, Haftungsrecht, Finanzhaushalt, Informatik und Digitalisierung einschliesslich elektronischer Rechtsverkehr, Schätzungsrecht, formelle Fragen zum Steuerrecht etc.), der Baudirektion (Umsetzung der Planungs- und Baugesetzgebung und des Raumplanungsgesetzes, Richtplanung, kommunale Nutzungs- und Sondernutzungsplanung, baupolizeiliche Themen, Mehrwertabgabegesetzgebung, Baubewilligungsverfahren inkl. Koordinationsgebot, Strassen- und Veloweggesetzgebung, Landerwerb und Enteignung, Zweitwohnungen, Pachtrecht, Sachenrecht etc.), der Landwirtschafts- und Umweltdirektion (Flurstrassen, Wasserversorgung, Siedlungsentwässerung, Gewässergesetzgebung, Umweltschutzrecht, Fuss- und Wanderweggesetzgebung, Waldgesetzgebung, Landwirtschafts- und bäuerliches Bodenrecht, Korporationsgesetzgebung, Naturgefahren etc.), der Gesundheits- und Sozialdirektion (Sozialhilferecht, Krankenversicherungsrecht einschliesslich Pflegefinanzierung und Tarifverträge, Gesundheitsrecht einschliesslich Medizinal- und Gesundheitsberufe, Berufsausübungsbewilligung, Kinderbetreuung, Pflegekinderaufsicht, Betreuungsgesetzgebung, Opferberatung, Kindesrecht etc.), der Volkswirtschaftsdirektion (Tourismusabgaben, Wirtschaftsförderung, formelles Erbrecht etc.), der Justiz- und Sicherheitsdirektion (Jagd und Fischerei, Gemeindeaufsicht, Schiesswesen, Brand- und Feuerwehrgesetzgebung, Ordnungsbussenrecht, Polizeirecht, Bürgerrechtsgesetzgebung, Bevölkerungsschutz etc.) und der Bildungsdirektion (Schulrecht einschliesslich Kostenübernahme für ausserkantonale Schulbesuche, Schulsozialarbeit, Disziplinarmassnahmen und Schulaufsicht, Denkmalschutz, Stipendienwesen, Sport, Kulturförderung etc.) zu beurteilen.
Einen hohen Stellenwert räumte der Rechtsdienst weiterhin den Totalrevisionen der kommunalen Bau- und Zonenreglemente ein. Im Rahmen von Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren erstellte er Mitberichte und stand in regelmässigem Kontakt mit der federführenden Baudirektion. Zudem arbeitete der Rechtsdienst bei der Nachführung der Praxishilfe für den Vollzug der neuen Planungs- und Baugesetzgebung intensiv mit.
Direktionsübergreifend befasste sich der Rechtsdienst insbesondere mit Themen wie dem Verwaltungsverfahrensrecht, den Finanzkompetenzen und Zeichnungsberechtigungen, der Archivierung und Aktenführung, der Behördengesetzgebung, dem Datenschutz, dem Urheberrecht, dem Publikationsrecht sowie dem Vollstreckungsrecht. Ein Anstieg der Anfragen ist speziell bei datenschutzrechtlichen Fragen festzustellen. Es ist davon auszugehen, dass der Datenschutz sowie das neue Öffentlichkeitsgesetz in Zukunft dauerhaft zu einem beträchtlichen Aufwand beim Rechtsdienst führen werden.
An Gemeinden wird ausserhalb von Vorprüfungsverfahren zurückhaltend Auskunft erteilt. Die Rechtsberatung gegenüber Gemeinden ist nicht Aufgabe des Rechtsdienstes. Zudem ist der Rechtsdienst für die Beschwerdeinstruktion bei Anfechtung kommunaler Entscheide zuständig. Die Tendenz, dass die Gemeinden den Rechtsdienst regelmässig um rechtlichen Rat ersuchen, hält an. Insbesondere ist ein Anstieg bei den Anfragen von Kirchgemeinden feststellbar. Der Rechtsdienst erteilt grundsätzlich nur zu formellen Fragen Rechtsauskünfte. Er gab namentlich in folgenden Rechtsgebieten Auskunft: Allgemeines Verfahrensrecht, formelles Erbrecht, Gemeinde- und Behördengesetzgebung, politische Rechte, Wahlen- und Abstimmungen, Archivierung und Datenschutz. Viele Anfragen der Gemeinden betrafen die Umsetzung der neuen Gemeindegesetzgebung.
Zweckmässig sind die Vorprüfungen von Erlassen der Gemeinden (einschliesslich Kirch- und Kapellgemeinden) und der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Der Rechtsdienst bereitet die entsprechenden Genehmigungsentscheide des Regierungsrats vor. Im Berichtsjahr wurden unter anderem Gemeindeordnungen, Reglemente zur schulergänzenden Kinderbetreuung, Musikschulreglemente, Benützungsreglemente, Parkplatzreglemente, Entschädigungsreglemente, Erlasse zur Wasserversorgung und zur Siedlungsentwässerung, Friedhofreglemente und Benützungsreglemente zur Prüfung unterbreitet. Es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl an Vorprüfungen vorübergehend zunehmen wird, da einige Gemeinden ihre Reglemente und Verordnungen aufgrund der neuen Gemeindegesetzgebung anpassen.
Überlieferungsbildung
Ziel ist es, die Arbeiten zur Überlieferungsbildung zu priorisieren und in einem ersten Schritt die dringend notwendige archivische Bewertung digitaler Daten zu ermöglichen. Dennoch zeigte sich, dass trotz der Konzentration auf das Wesentliche nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Dies insbesondere, weil die Bewertung sehr aufwändig ist.
Im Bereich Records Management (RMS) wurde die Anwendung mit regelmässigen Schulungen und Treffen mit den Verantwortlichen der Amtsstellen gefestigt. Weiterhin besteht Handlungsbedarf im Bereich alter abzulösender Dateiablagen und neuer Arbeitsinstrumente (MS Teams). Das Controlling der Ablagen ist weiterzuführen, um den bereits erreichten Stand in der Aktenführung zu halten.
Im Bereich Bewertung wurde die prospektive Bewertung weitergeführt. So konnten für weitere Ämter der Finanz-, der Justiz- und Sicherheits- sowie der Gesundheits- und Sozialdirektion Bewertungsentscheide erarbeitet werden. Die prospektive Bewertung ist aufwändig, für die Amtsstellen und für das Staatsarchiv aber eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für das Records Management, die Überlieferungsbildung und die Planung der Archivierung. Im Budgetierungsprozess wurde erneut geprüft, ob die neu zu beschaffenden Applikationen die archivischen Anforderungen an Datenstruktur und Archivschnittstellen erfüllen. Dies dient der Vorbereitung späterer Datenübernahmen. Insgesamt etabliert sich der Archivcheck und funktioniert jedes Jahr besser.
Mit zwei öffentlichen Archiven (2024: 1) sowie einem privaten (5) wurden neue Übernahme- bzw. Schenkungsverträge abgeschlossen.
Erschliessung
Die Übernahme von analogem Archivgut nahm 2025 gegenüber dem Vorjahr sehr stark zu: In 55 Neuzugängen (2024: 40) wurden 354 Laufmeter Papierakten (128) abgeliefert. 38 Neuzugänge waren staatlicher und 17 privater Herkunft (31 bzw. 9). Auch die digitalen Übernahmen nahmen zu. Insgesamt wurden 410 GB digitale Daten (514) übernommen, dazu kamen mit 519 GB (188) aber sehr viel mehr Daten aus der Retrodigitalisierung von Karten, Plänen, Filmen und historischen Gerichtsprotokollen, sodass auch der Gesamtumfang der digitalen Übernahmen stark zunahm. Der grosse Zuwachs bei den Zugängen erklärt sich aus einem Rückstau (weniger Ablieferungen als üblich im Vorjahr) sowie mit vielen Umbauten in der Verwaltung. Letztere führen regelmässig zu Räumungen von Zwischenablagen in den Ämtern mit entsprechenden Aktenangeboten ans Staatsarchiv. Aufgrund der beschränkten personellen Ressourcen im Staatsarchiv mussten ab September grössere Übernahmen bis 2026 zurückgestellt werden. Auch der Umfang der digitalen Dokumente nahm weiter zu – ein Trend, der sich angesichts der fortschreitenden Digitalisierung noch verstärken wird.
Erschlossen wurden 259 Laufmeter Papierakten (2024: 190) und 379 GB digitale Daten (267). Insgesamt führte das Staatsarchiv 201'728 Verzeichnungseinheiten in der Archivdatenbank (184'801). Trotz der erfreulichen Leistung nahm der Erschliessungsrückstand um 96 Laufmeter zu (2024: -5). Mit total 165 Laufmetern noch unerschlossenen Übernahmen ist das Akzessionsmagazin so voll wie seit Jahren nicht mehr. Dieser Rückstand muss ab 2026 aufgearbeitet werden, um die enormen Fortschritte aus den Nacherschliessungsprojekten nicht zu gefährden.
Ins zweite Jahr ging das Nacherschliessungsprojekt 3. Dieses dient der Nachbewertung und Erschliessung der Sammlungen sowie von alten Mischbeständen. Das Projekt lief plangemäss voran, die Manuskriptsammlung wurde abgeschlossen, die Fotosammlung bewertet. Während der Bearbeitung wurden zwei bedeutende Nachlässe von Nidwaldner Historikern des 19. Jahrhunderts (F. J. Joller, A. Odermatt) gefunden und in eigenständigen Privatarchiven erschlossen. Das Nacherschliessungsprojekt 3 wird 2026 abgeschlossen. Die Planung für ein viertes und letztes Nacherschliessungsprojekt wurde finalisiert, das Projekt wurde bewilligt (befristete Leistungsauftragserweiterung). Es beginnt 2026 und wird vier Jahre dauern.
Bestandeserhaltung
Der Gesamtumfang der erschlossenen analogen Archivbestände nahm auf 3'525 Laufmeter zu (2024: 3'356), der Gesamtumfang des elektronischen Archivs ELAR betrug 3.11 TB (2.90).
Retrodigitalisiert wurden die Protokolle des historischen Elfergerichts von 1528 bis 1806. Die Digitalisate werden 2026 online zur Verfügung gestellt. Ebenfalls retrodigitalisiert und online gestellt wurden die erschlossenen Sammlungen (Filme, Audio, Karten). Die Digitalisierung wird 2026 mit dem Geschworenengericht, dem Siebnergericht sowie Fotonachlässen und der Fotosammlung fortgeführt.
Benutzerbetreuung
Nach einer leichten Abnahme im Vorjahr stiegen die Benutzungszahlen wieder an. Insgesamt 201 Benutzende besuchten das Staatsarchiv an 298 Tagen (2024: 189 Benutzende, 257 Benutzungstage). Die Zahl der Anfragen erhöhte sich auf 547 (467). Dies entspricht einer Zunahme der Benutzungstage und Anfragen um rund 17%. Noch stärker, um 50%, nahmen die eingesehenen Archivalieneinheiten zu (von 1'564 auf 2'347). 214 Anfragen stammten aus der Verwaltung und aus den Gemeinden, 333 Anfragen stellten Private (171 und 296). Insgesamt gab es 191 Ausleihen von Archivgut an Amtsstellen (158). Sehr stark nahmen auch die Einsichtsgesuche zu. 17 Gesuche wurden gestellt (0), wovon 16 bewilligt wurden.
Weiter ausgebaut wurden die online verfügbaren Archivbestände. Zu den bereits verfügbaren Serien kamen neu die Karten- und die audiovisuelle Sammlung sowie weitere Fotobestände hinzu. Insgesamt waren 105'911 Verzeichnungseinheiten öffentlich recherchierbar (2024: 101'636), online konsultierbar waren 24'910 Verzeichnungseinheiten (21'647).
Insgesamt zeigen die gestiegenen Benutzungszahlen den Erfolg der Erschliessung und der Digitalisierung. Ein Hemmnis ist das veraltete Online-Verzeichnis, das den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Da es ab 2027 nicht mehr unterstützt wird, muss es durch ein modernes System ersetzt werden.
Fachbibliothek
Die Fachbibliothek mit den Schwerpunkten regionale Geschichte und Archivistik wurde gemäss Sammlungsprofil weitergeführt. Der Bestand umfasste 7'048 katalogisierte Publikationen (2024: 6'914). Davon sind 165 (155) Publikationen, vor allem zur Geschichte Nidwaldens, direkt online im Katalog sowie 27 Reihen auf der Plattform E-Periodica der ETH konsultierbar. Der Bestand zu den historischen Hilfswissenschaften wurde gemäss den Katalogisierungsrichtlinien bereinigt. 2026 wird der übrige Bestand bereinigt. Insgesamt wurden 4'310 Recherchen im Katalog vorgenommen.
Vermittlung
Aus Ressourcengründen konnten in der Vermittlung keine Aktionen durchgeführt werden.
Fundorte, archäologische Zonen
Weder bei den Fundorten noch im Inventar der Bodenaltertümer kam es zu Veränderungen. Wegen der Priorisierung der Arbeiten wird das Inventar für Stansstad erst im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision 2026 bis 2027 angegangen. Archäologische Befunde sind durch diese Zurückstellung unmittelbar nicht gefährdet.
Die seit 2024 im Einsatz stehende und gemeinsam mit Obwalden betriebene Fundortdatenbank hat sich im Betrieb bewährt.
Archäologische Massnahmen
Insgesamt nahm die Anzahl der Stellungnahmen zu Bauprojekten ab, die Anzahl der durchgeführten Massnahmen hingegen zu, was mit der nicht vorhersehbaren Bautätigkeit zusammenhängt. 2025 wurden 35 Stellungnahmen gemacht (2024: 42) und sieben neue archäologische Massnahmen vorgeschlagen (9). Durchgeführt wurden insgesamt sieben Massnahmen (4), verzichtet werden musste wiederum auf keine Massnahme (0).
Beim Bau des neuen Betriebsgebäudes der Zentralbahn in Stansstad wurden Bohrungen durchgeführt. Die geoarchäologischen Untersuchungen geben wertvolle Hinweise auf den früheren Pegel des Alpnachersees und die Frage, ob es bei der Acheregg früher eine Landbrücke gab. Pollenanalysen werden zeigen, in welchen Zeitabschnitten das Gebiet von Stansstad genutzt und besiedelt wurde.
Die anlässlich der Sanierung des Bootshafens Stansstad begonnene mehrphasige Tauchprospektion der mittelalterlichen Palisaden (Kulturgut von nationaler Bedeutung) wurde in einer Etappe mit angepasstem Konzept weitergeführt. Zudem führte die Universität Kopenhagen im Flachwasserbereich vor Stansstad und Kehrsiten seismische Messungen durch. Ziel dieser Messungen war die Erkennung von Pfählen und Feuersteinkonzentrationen. Die Auswertungen stehen noch aus.
In der Pfahlbaustation Kehrsiten (UNESCO-Welterbe) wurde das vorläufig letzte Erosionsmonitoring durchgeführt. Die Messungen umfassen inzwischen eine Periode von zehn Jahren und dienen dazu, das weitere Vorgehen zu skizzieren.
Sammlung, Fundauswertung
Letzte Fundstücke aus der grossen Grabung am Dorfplatz Stans im Jahr 2023 wurden in den Sammlungsbestand integriert. Auch die Konservierung des ausserordentlichen Zufallsfunds eines Schwerts mit Weiheinschrift von der Unteren Nas bei Ennetbürgen wurde abgeschlossen und der Fund in die Sammlung übernommen. Die Entzifferung der Inschrift ist für 2026 geplant.
Das Landratssekretariat unterstützt das Landratspräsidium, das Landratsbüro, die landrätlichen Kommissionen und deren Präsidien sowie die Mitglieder des Landrats bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Es ist von der Verwaltung unabhängig und untersteht dem Landratspräsidium. Administrativ ist es bei der Staatskanzlei angegliedert.
Der Landrat versammelte sich zu sechs (2024: 7) Halbtagessitzungen und drei (3) Ganztagessitzungen. Er behandelte 127 (126) Traktanden. Dafür wurden 498 (453) Seiten Protokoll erstellt.
Der Landratssekretär Emanuel Brügger leitet den Parlamentsdienst mit den Sekretariaten der ständigen landrätlichen Kommissionen.
Diese waren wie folgt zugeteilt:
Die Kommissionen mit Aufsichtsfunktion (Aufsichtskommission, Finanzkommission, Justizkommission, Bankprüfungskommission) werden vom Landratssekretär unterstützt.
Die Sekretariatsaufgabe für eine Kommission beansprucht im Durchschnitt ein Pensum von 5 bis 10%.
Für das Erstellen des Landratsprotokolls und administrative Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Landrat ist das Kanzleisekretariat zuständig.
Das Landratsbüro und die landrätlichen Kommissionen führten (ohne Arbeitsgruppen/Ausschüsse) insgesamt 67 (71) Sitzungen durch mit einer totalen Sitzungsdauer von 185 Stunden und 55 Minuten (163 Stunden und 35 Minuten). Dafür wurden 524 (466) Seiten Protokoll erstellt.
Im Jahr 2025 erfüllte Motionen und Postulate
1. Motion von Landrat Christoph Keller, Hergiswil, und Mitunterzeichnendem, betreffend Einführung des Öffentlichkeitsprinzips
Der Landrat hiess die Motion an der Sitzung vom 14. Februar 2019 gut. Die externe Vernehmlassung des Entwurfs wurde vom 21. Januar 2025 bis zum 25. April 2025 durchgeführt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung und der Anpassung des Entwurfs verabschiedete der Regierungsrat die Gesetzesvorlage am 24. Juni 2025 an den Landrat. Die vorberatende Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit führte ihre Beratung am 22. September 2025 durch und verabschiedete ihren Bericht und Antrag mit einem Änderungsantrag an den Landrat. Der Landrat führte die 1. Lesung am 22. Oktober 2025 durch und verabschiedete das Gesetz mit Änderungen am 26. November 2025 nach der 2. Lesung. Das Gesetz wird im Jahr 2026 in Kraft gesetzt.
Mit dem im Öffentlichkeitsgesetz verankerten Öffentlichkeitsprinzip wird ein Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten geschaffen, ohne dass ein besonderes Interesse oder eine hinlängliche Begründung nachzuweisen ist. Über den Zugang zu einem bestimmten Dokument wird aufgrund eines konkreten Gesuchs nach einer Interessenabwägung im Einzelfall entschieden. Der Zugang kann gerichtlich durchgesetzt werden. Das Recht steht jeder Person zu, unabhängig von Alter, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit.
2. Motion der Justizkommission betreffend Offenlegung der Interessenbindungen in der Justiz
Der Landrat hiess an der Sitzung vom 9. Februar 2022 die Motion unverändert gut. Die externe Vernehmlassung des Entwurfs wurde vom 18. Dezember 2024 bis zum 28. März 2025 durchgeführt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung verabschiedete der Regierungsrat am 24. Juni 2025 den Entwurf unverändert als Gesetzesvorlage an den Landrat. Die vorberatende Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit führte ihre Beratung am 29. August 2025 durch und verabschiedete ihren Bericht und Antrag ohne Änderungsantrag an den Landrat. Der Landrat führte die 1. Lesung am 24. September 2025 durch und verabschiedete das Gesetz unverändert am 22. Oktober 2025 nach der 2. Lesung. Das Gesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Bislang besteht im Kanton Nidwalden keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Interessenbindungen von Mitgliedern der Gerichte, der Schlichtungsbehörde oder Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Die Justizkommission hat sich für eine Offenlegung der Interessenbindungen dieser Personen ausgesprochen und eine entsprechende Motion eingereicht. Daraufhin sprach sich auch der Regierungsrat für eine Offenlegung der Interessenbindungen der Gerichte (Behördenmitglieder) aus. Die neue Pflicht soll die Transparenz erhöhen und damit insbesondere das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz stärken, indem die entsprechenden Interessenbindungen eindeutig deklariert und öffentlich einsehbar gemacht werden.
3. Motion der Justizkommission und Motion von Landrat Florian Grendelmeier, Stans, und Mitunterzeichnenden betreffend Änderung des Einbürgerungsverfahrens
Der Landrat hiess die Motion der Justizkommission an der Sitzung vom 26. Oktober 2022 gut. Die Motion von Landrat Florian Grendelmeier hiess er an der Sitzung vom 28. Juni 2023 gut. Die externe Vernehmlassung des Entwurfs wurde vom 17. Oktober 2024 bis zum 17. Januar 2025 durchgeführt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung verabschiedete der Regierungsrat am 15. April 2025 den Entwurf unverändert als Gesetzesvorlage an den Landrat. Die vorberatende Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit führte ihre Beratung am 22. Mai 2025 durch und verabschiedete ihren Bericht und Antrag ohne Änderungsantrag an den Landrat. Der Landrat führte die 1. Lesung am 25. Juni 2025 durch und verabschiedete das Gesetz unverändert am 27. August 2025 nach der 2. Lesung. Das Gesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Mit der Gesetzesänderung sind der Landrat als Legislative und entscheidende Instanz beziehungsweise die Justizkommission als vorberatende Instanz nicht mehr am kantonalen Einbürgerungsverfahren beteiligt. Neu sind kantonal dafür die Justiz- und Sicherheitsdirektion bzw. der Regierungsrat abschliessend zuständig. Zudem ist die Gemeindeversammlung als entscheidende Instanz auf kommunaler Ebene nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligt. Neu ist kommunal dafür der Gemeinderat oder eine Einbürgerungskommission abschliessend zuständig.
4. Postulat von Landrat Klaus Waser, Buochs (vormals Landrätin Regina Durrer, Ennetmoos), und Mitunterzeichnenden betreffend Erhöhung Trägerrestfinanzierung der Hochschule Luzern – Fachhochschule Zentralschweiz um 0.5%
Der Landrat hiess das Postulat am 27. März 2024 gut. Der Konkordatsrat behandelte am 27. September 2024 die in den meisten Kantonen überwiesenen Vorstösse zur Erhöhung der Grundfinanzierung der FH Zentralschweiz und stellte fest, dass dafür während der laufenden Periode 2024–2027 keine Einstimmigkeit erzielt werden kann. Der Konkordatsrat wird dieses Anliegen bei der Erarbeitung des Leistungsauftrags 2028–2031 prüfen. Auf Antrag des Regierungsrats wurde das Postulat mit der Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024 als erledigt abgeschrieben.
Parlamentarische Vorstösse der Jahre 2023–2025
1. Motion von Landrätin Elena Kaiser, Stansstad, und Mitunterzeichnenden betreffend Ergänzung des Gesundheitsgesetzes Art. 43 zur freiwilligen Beendigung des Lebens
Der Landrat hiess am 25. Oktober 2023 die Motion unverändert gut. Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes zur Umsetzung der Motion sowie weiterer Anliegen am 21. Oktober 2025 zuhanden des Landrates verabschiedet.
2. Postulat (Umwandlung von Motion) von Landrat Roland Käslin, Beckenried, und Mitunterzeichnenden betreffend die Beschleunigung von Baubewilligungsverfahren
Die Motion wurde am 26. Oktober 2023 eingereicht. Mit Beschluss vom 11. Juni 2024 beantragte der Regierungsrat, die Motion umzuwandeln und als Postulat gutzuheissen. Der Landrat hiess am 28. August 2024 die Umwandlung in ein Postulat mit folgendem Wortlaut gut: «Der Regierungsrat hat zu prüfen, wie mittels gesetzgeberischer oder organisatorischer Massnahmen eine Verfahrensbeschleunigung erzielt werden kann: im Baubewilligungsverfahren sowie im nachgelagerten Rechtsmittelverfahren.
Dabei soll der Prozess grundlegend analysiert und neu gedacht werden; und zwar von der ersten abstrakten Bauabsicht bis zur Archivierung der rechtskräftigen Baubewilligung. Bei der Überprüfung sind auch die Gemeinden miteinzubeziehen.»
Im Frühjahr 2025 wurde eine breit angelegte Umfrage bei den Parteien, Gemeinden und den in Baubewilligungsverfahren Beteiligten durchgeführt sowie weitere Abklärungen getroffen. Die Analyse der umfangreichen Rückmeldungen ist noch nicht abgeschlossen. Die Frist zur Berichterstattung zum Postulat läuft bis am 27. August 2026.
3. Postulat von Landrätin Angela Christen, Stansstad, und Mitunterzeichnenden betreffend Prüfung der Einführung und der Auswirkungen eines Bezahlkartensystems im Asylbereich
Der Landrat hiess am 27. November 2024 das Postulat gut. Der Regierungsrat wurde gestützt auf das Postulat beauftragt,
Ein erster Entwurf eines Berichts liegt vor. Es ist geplant, dass der Regierungsrat diesen Bericht im ersten Halbjahr 2026 zuhanden des Landrats verabschiedet. Die Frist zur Berichterstattung an den Landrat läuft bis am 26. November 2026.
4. Postulat der Justizkommission betreffend Anwendbarkeit des Personalrechts bei den Gerichtspräsidien (Umsetzung Massnahmen aus Organisatonsüberprüfung)
Das Postulat wurde am 17. Januar 2025 eingereicht. Mit Beschluss vom 24. Juni 2025 beantragte der Regierungsrat die Gutheissung des Postulats. Der Landrat hiess an der Sitzung vom 26. November 2025 das Postulat gut. Der Regierungsrat wurde gestützt auf das Postulat beauftragt, zu prüfen, ob und wie weit das Personalrecht auf die Gerichtspräsidien Anwendbarkeit finden soll. Die Frist zur Berichterstattung läuft bis am 25. November 2027.
5. Motion von Landrat Roland Blättler, Kehrsiten, und Mitunterzeichnender, betreffend Einreichung einer Standesinitiative betreffend die Aufnahme von Flüchtlingen
Die Motion wurde am 28. Januar 2025 eingereicht. Mit Beschluss vom 24. Juni 2025 beantragte der Regierungsrat die Gutheissung der Motion. Der Landrat hiess an der Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Motion gut. Der Regierungsrat wurde gestützt auf die Motion beauftragt, eine Standesinitiative bei der Bundesversammlung einzureichen, damit folgende Massnahmen ergriffen werden:
6. Motion von Landrat Armin Odermatt, Büren, und Mitunterzeichner, betreffend Einreichung einer Standesinitiative für Ständemehr. Aus Respekt vor der Bundesverfassung und dem demokratischen Zusammenhalt in der Schweiz
Die Motion wurde am 19. Februar 2025 eingereicht. Mit Beschluss vom 19. August 2025 beantragte der Regierungsrat die Gutheissung der Motion. Der Landrat hiess an der Sitzung vom 26. November 2025 die Motion gut. Der Regierungsrat wurde gestützt auf die Motion beauftragt, eine Standesinitiative bei der Bundesversammlung einzureichen, damit ein allfälliges Rahmenabkommen mit der EU mit dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum Volk und Ständen vorzulegen ist.
Es wurden eine weitere Motion und vier weitere Postulate eingereicht, über deren Gutheissung der Landrat im Berichtsjahr noch nicht beschlossen hat. Diese sind im Tabellenteil zu finden.
Parlamentarische Vorstösse vor dem Jahr 2023
1. Postulat von Landrat Alexander Huser, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden betreffend Einführung der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) in der öffentlichen Verwaltung
Der Landrat hiess das Postulat am 24. November 2021 gut. Der Regierungsrat wird gestützt auf das Postulat einen vertiefenden Bericht zur Einführung der Nachhaltigkeitsbeurteilung in der öffentlichen Verwaltung erstellen. Der Bericht wird damit Grundlage bilden für den späteren Entscheid, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Nachhaltigkeitsbeurteilung in der öffentlichen Verwaltung implementiert werden soll. In der Landwirtschafts- und Umweltdirektion wurden die Anforderungen an eine NHB abgeklärt und in einem Bericht dokumentiert. Da Nachhaltigkeit ein Querschnittsthema innerhalb der Verwaltung ist und alle Direktionen betroffen sein können, wurde der Entwurf des Berichts vor der Beschlussfassung durch den Regierungsrat einer internen Vernehmlassung unterzogen. Die Verabschiedung durch den Regierungsrat ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.
2. Motion der Finanzkommission betreffend Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes und des Personalgesetzes betreffend Vierjahres-Globalbudget für das Personal
Der Landrat hiess an der Sitzung vom 9. Februar 2022 die Motion gut. Die externe Vernehmlassung des Entwurfs wurde vom 8. April 2025 bis zum 9. Juli 2025 durchgeführt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung und der Anpassung des Entwurfs verabschiedete der Regierungsrat die Gesetzesvorlage an den Landrat am 23. September 2025. Die vorberatende Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales führte ihre Beratung am 29. Oktober 2025 durch und verabschiedete ihren Bericht und Antrag ohne Änderungsantrag an den Landrat. Die mitberichtende Finanzkommission beriet die Vorlage am 24. Oktober 2025 und am 24. November 2025. Der Landrat führte die 1. Lesung am 17. Dezember 2025 durch.
3. Motion von Landrat Andreas Gander, Stans, und Mitunterzeichnenden betreffend Gesetzesgrundlage zur Förderung von Kindern und Jugendlichen
Der Landrat hiess die Motion am 15. Juni 2022 gut. Mit dem kantonalen Kinder- und Jugendfördergesetz soll – in Anlehnung an das Bundesgesetz – die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gefördert werden. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete ein Normkonzept, welches als Grundlage für den nun vorliegenden Gesetzesentwurf diente. Dieser wurde am 31. Oktober in die interne Vernehmlassung gegeben.
4. Postulat von Landrat Mario Röthlisberger, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden betreffend kantonales Sportanlagenkonzept
Der Landrat hiess an der Sitzung vom 3. Mai 2023 das Postulat gut. Der Regierungsrat hat dem Landrat mit Beschluss vom 17. Dezember 2024 eine Fristverlängerung von sechs Monaten zur Berichterstattung beantragt, was der Landrat am 19. Februar 2025 genehmigte. Am 18. November 2025 verabschiedete der Regierungsrat das kantonale Sportanlagenkonzept und unterbreitete dieses dem Landrat zur Kenntnisnahme.
5. Motion von Landrat Urs Amstad, Beckenried, und Mitunterzeichner betreffend gerechte Verkehrssteuer im Kanton Nidwalden
Der Landrat hiess die Motion am 29. November 2023 gut. Mit der Motion wird verlangt, dass die Steuerbefreiung der Autos mit der besten Effizienzkategorie gemäss der Energieetikette für die ersten 36 Monate ab der 1. Inverkehrsetzung aufgehoben wird. Der Landrat hat die Frist zur Erfüllung um ein Jahr bis zum 28. November 2026 verlängert.
Eingereichte Standesinitiativen
Im Jahr 2025 wurde keine Standesinitiative bei der Bundesversammlung eingereicht.
Die Volksabstimmung über die am 5. Dezember 2024 eingereichte Volksinitiative zur Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung (Regierungsratsgesetz) betreffend «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» erfolgte am 30. November 2025.
Im Jahr 2025 wurde keine Volksinitiative eingereicht.
Am 31. Oktober 2025 wurde der Gegenvorschlag zur Änderung des Gesetzes vom 25. Juni 2025 über die Steuern des Kantons und die Gemeinden (Steuergesetz, StG) betreffend «Ja zu fairer und verantwortungsvoller Steuerpolitik» mit 298 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Landrat hat am 17. Dezember 2025 den Gegenvorschlag als zulässig erklärt. Die Volksabstimmung findet am 14. Juni 2026 statt.
Die Gemeinde Stans hat die bei ihr im Jahr 2021 eingereichte Petition «Tempo-30-Zone, Engelbergstrasse, Stans» am 23. Juni 2025 an den Regierungsrat weitergeleitet. Die Baudirektion wurde mit der Bearbeitung der Petition betraut.
| Vollzeitstellen Ende Jahr | 2024 | 2025 |
| besetzt | besetzt | |
| Staatskanzlei | 7.6 | 7.6 |
| Rechtsdienst | 5.3 | 4.3 |
| Staatsarchiv | 4.1 | 4.1 |
| Staatskanzlei | 17.0 | 16.0 |
Abstimmungen (eidgenössisch und kantonal)
| Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Februar 2025 | Nidwalden | Schweiz | ||
| Ja | Nein | Ja | Nein | |
| Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» | 16.82% | 83.18% | 30.16% | 69.84% |
| Stimmbeteiligung | 42.54% | 37.9% | ||
| Kantonale Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 | Nidwalden | |||
| Ja | Nein | |||
| Bewilligung eines Objektkredits für das Bauprojekt KH3, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Ausbau Radweg, Gemeinde Beckenried | 77.12% | 22.88% | ||
| Stimmbeteiligung | 35.19% | |||
| Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. September 2025 | Nidwalden | Schweiz | ||
| Ja | Nein | Ja | Nein | |
| Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften | 68.04% | 31.96% | 57.73% | 42.27% |
| Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) | 46.54% | 53.46% | 50.39% | 49.61% |
| Stimmbeteiligung | 55.78% | 49.55% | ||
| Eidgenössische Volksabstimmung vom 30. November 2025 | Nidwalden | Schweiz | ||
| Ja | Nein | Ja | Nein | |
| Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» | 12.92% | 87.08% | 15.85% | 84.15% |
| Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» | 10.73% | 89.27% | 21.72% | 78.28% |
| Stimmbeteiligung | 50.03% | 42.95% | ||
| Kantonale Volksabstimmung vom 30. November 2025 | Nidwalden | |||
| Ja | Nein | |||
| Volksinitiative vom 5. Dezember 2024 zur Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» | 33.46% | 66.54% | ||
| Stimmbeteiligung | 49.22% | |||
Parlamentarische Vorstösse
| Art/Wer/Zeitpunkt | Inhalt (Kurzform) | Antrag RR/Zeitpunkt | Behandlung im LR / Zeitpunkt | |||
| Parlamentarische Initiativen | ||||||
| Keine | - | - | - | |||
| Motionen | ||||||
| 27.03.2024: Annette Blättler, Hergiswil, und Mitunterzeichnende | Stellvertretungslösung für Landrät/innen im Nidwaldner Landrat und in den Kommissionen | Nr. 596 vom 24.09.2024 Antrag auf Ablehnung | 19.02.2025: Ablehnung | |||
| 21.06.2024: Denise Weger, Stansstad, und Mitunterzeichnende | Unentgeltlicher Unterricht für SchülerInnen des Kollegiums St. Fidelis während der obligatorischen Schulzeit | Nr. 690 vom 12.11.2024 Antrag auf Ablehnung | 19.02.2025: Ablehnung Motion Ablehnung der Dringlichkeit | |||
| 25.09.2024: Verena Zemp, Stans, und Mitunterzeichnende | Kürzung Aufenthaltsdauer in Gemeinde und Kanton beim Einbürgerungsverfahren sowie Erlass der Einbürgerungsgebühren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene | Nr. 115 vom 18.02.2025 Antrag auf Ablehnung Nr. 638 vom 14.10.2025 Antrag auf Ablehnung | 26.11.2025: Ablehnung | |||
| 28.01.2025: Roland Blättler, Stansstad, und Mitunterzeichnende | Einreichung einer Standesinitiative betreffend die Aufnahme von Flüchtlingen | Nr. 408 vom 24.06.2025 Antrag auf Gutheissung | 22.10.2025: Gutheissung Frist für Umsetzung: 24.04.2027 | |||
| 13.02.2025: Iren Odermatt, Dallenwil, und Mitunterzeichnende | Abschaffung des Veranstaltungsverbots (Tanzverbots) an hohen Feiertagen im Kanton Nidwalden | Nr. 409 vom 24.06.2025 Antrag auf Ablehnung | 22.10.2025: Ablehnung | |||
| 19.02.2025: Armin Odermatt, Oberdorf, und Mitunterzeichnende | Einreichung einer Standesinitiative für Ständemehr. Aus Respekt vor der Bundesverfassung und dem demokratischen Zusammenhalt in der Schweiz | Nr. 466 vom 19.08.2025 Antrag auf Gutheissung | 26.11.2025: Gutheissung Frist für Umsetzung: 26.05.2027 | |||
| 25.04.2025: Markus Walker, Ennetmoos, und Mitunterzeichnende | Beibehaltung der bestehenden Notfall-Radio-Informationen im bisherigen Leistungsumfang auch nach 2026 für die Nidwaldner Bevölkerung | Nr. 637 vom 14.10.2025 Antrag auf Ablehnung | 17.12.2025: Ablehnung | |||
| 26.11.2025: Elena Kaiser, Stansstad und Mitunterzeichnende | Vorsorgemassnahmen gegen Brustkrebs | |||||
| Postulate | ||||||
| 20.12.2024: Klaus Waser, Buochs, und Mitunterzeichnende | Zukunftsfähige Volksschule «Bedarfsgerechter Unterricht für unsere Kinder» | Nr. 406 vom 24.06.2025 Antrag auf Ablehnung | 22.10.2025: Ablehnung | |||
| 17.01.2025: Justizkommission (Juko) | Anwendbarkeit des Personalrechts bei den Gerichtspräsidien (Umsetzung Massnahme aus Organisationsüberprüfung) | Nr. 405 vom 24.06.2025 Antrag auf Gutheissung | 26.11.2025: Gutheissung Frist für Umsetzung: 26.11.2027 | |||
| 17.06.2025: Dominik Steiner, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende | Einführung einer gemeinsamen Sicherheitsorganisation «Schutz & Rettung Unterwalden» | |||||
| 03.07.2025: Alexander Huser, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende | Kantonale Ausgleichsbeiträge für die Kürzung bei Jugend+Sport (J+S) | |||||
| 24.09.2025: Roland Blättler, Kehrsiten, und Mitunterzeichnende | Offenlegung der Grundlagen und Massnahmen zur Modalsplit-Steuerung im Kanton Nidwalden | |||||
| 22.10.2025: Matthias Christen, Buochs, und Mitunterzeichnende | Sicherung von Steuerabzügen für energetische Sanierungen im Kanton Nidwalden | |||||
| Interpellationen | ||||||
| 17.05.2024: Eva Maria Odermatt, Stans, und Mitunterzeichnende | Ganzheitliche Sexualaufklärung in der Volksschule | Nr. 758 vom 10.12.2024 | 19.02.2025: als erledigt abgeschrieben | |||
| 23.08.2024: Alexander Huser, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende | Varianten Zentralbahn und Mobilitäts-Hub im Westen von Stans | Nr. 58 vom 21.01.2025 | 09.04.2025: als erledigt abgeschrieben | |||
| 28.08.2024: Dominik Steiner, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende | Auswirkungen der Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» auf den Kanton Nidwalden | Nr. 68 vom 28.01.2025 | 09.04.2025: als erledigt abgeschrieben | |||
| 26.09.2024: Beat Risi, Buochs, und Mitunterzeichnende | Krähenplage im Kanton Nidwalden | Nr. 114 vom 18.02.2025 | 09.04.2025: als erledigt abgeschrieben | |||
| 28.11.2024: Nathalie Hoffmann, Stansstad, und Mitunterzeichnende | Bezahlbarer Wohnraum und die Rolle von Airbnb im Kanton Nidwalden | Nr. 219 vom 01.04.2025 | 28.05.2025: als erledigt abgeschrieben | |||
| 15.04.2025: Franziska Rüttimann, Buochs, und Mitunterzeichnende | Französisch in der Volksschule | Nr. 575 vom 16.09.2025 | 22.10.2025: als erledigt abgeschrieben | |||
| 08.05.2025: Matthias Christen, Buochs | Verdichtungskurse zwischen Stans, Bahnhof - Pilatuswerke - Buochs, Fadenbrücke sowie Stans, Bahnhof - Buochs, Fadenbrücke | Nr. 573 vom 16.09.2025 | 22.10.2025: als erledigt abgeschrieben | |||
| 22.05.2025: Mario Röthlisberger, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende | Zukunft der Hausärztinnen und Hausärzte im Kanton Nidwalden | Nr. 669 vom 28.10.2025 | 26.11.2025: als erledigt abgeschrieben | |||
| 28.05.2025: Jonas Tappolet, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende | Ist das Nidwaldner Stromnetz fit für die Energiewende? | Nr. 574 vom 16.09.2025 | 22.10.2025: als erledigt abgeschrieben | |||
| 17.06.2025: Remo Zberg, Hergiswil und Mitunterzeichnende | «Deregulierung und Delegationsmöglichkeiten von Aufgaben beim Verkehrs-Sicherheits-Zentrum (VSZ)» | |||||
| 16.06.2025: Dominik Steiner, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende | Zukunft der Langzeitpflege im Kanton Nidwalden - Handlungsbedarf für mehr Vergleichbarkeit, Versorgungssicherheit und integrierte Planung | |||||
| 07.07.2025: Marcel Grimm, Hergiswil, und Mitunterzeichnende | Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Bypass Luzern und dessen Bedeutung für Nidwalden | Nr. 772 vom 09.12.2025 | ||||
| 27.08.2025: Dominik Steiner, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende | Automatisierungsgrad der Steuerveranlagungen im Kanton Nidwalden | |||||
| 02.09.2025: Alexander Schuler, Wolfenschiessen, und Mitunterzeichnende | rechtliche und praktische Behandlung von Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Rettungseinsätzen im Kanton Nidwalden | |||||
| 02.09.2025: Denise Weger, Stansstad | Schulisches Brückenangebot | Nr. 773 vom 09.12.2025 | ||||
| 25.11.2025: Elena Kaiser, Stansstad, und Mitunterzeichnende | Aktuelle Situation im Sozialamt Nidwalden | |||||
| 26.11.2025: Dominik Steiner, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende | Rollierende Immobilienbewertung - Rechtsgleichheit, Planungssicherheit und Eigenverantwortung im Lichte der Abschaffung des Eigenmietwerts | |||||
| 26.11.2025: Roland Blättler, Kehrsiten, und Mitunterzeichnende | Sachbeschädigung durch Graffiti und Vandalismus auf öffentlichem Eigentum und touristischer Infrastruktur | |||||
| 04.12.2025: Beat Risi, Buochs, und Mitunterzeichnende | Inkrafttreten und Umsetzung RPG 2 | |||||
| 09.12.2025: Markus Walker, Ennetmoos, und Mitunterzeichnende | Ausschaffung krimineller Ausländer - Umsetzung der Härtefallklausel | |||||
| Kleine Anfragen | ||||||
| 07.11.2024: Benno Zurfluh, Stans, und Mitunterzeichnende | Neubau Dreifachsporthalle Mittelschule Nidwalden: Vorgabe Energiestandard | Nr. 3 vom 07.01.2025 | 19.02.2025: Feststellung der Beantwortung | |||
| 02.12.2024: Sepp Odermatt-Niederberger, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende | Fusion des Kantonsspitals Obwalden mit der LUKS-Gruppe | Nr. 96 vom 11.02.2025 | 28.05.2025: Feststellung der Beantwortung | |||
| 17.06.2025: Elena Kaiser, Stansstad und Mitunterzeichnende | Robert-Durrer-Garten / Umgebung Breitenhaus | Nr. 467 vom 19.08.2025 | 24.09.2025: Feststellung der Beantwortung | |||
| 23.07.2025: Benno Zurfluh, Stans, und Mitunterzeichnende | Verlegung der Postauto-Haltestelle Pilatus Flugzeugwerke | Nr. 603 vom 23.09.2025 | 22.10.2025: Feststellung der Beantwortung | |||
| 29.09.2025: Thomas Käslin, Beckenried | PFAS-Situation in Nidwalden | Nr. 716 vom 25.11.205 | 17.12.2025: Feststellung der Beantwortung | |||
| Einfaches Auskunftsbegehren | ||||||
| 28.01.2025: Paul Odermatt, Oberdorf, und Mitunterzeichnende | Neue Ausgabe der gedruckten Form des Amtsblattes | Nr. 119 vom 18.02.2025 | 19.02.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
| 06.02.2025: Armin Odermatt, Büren, und Mitunterzeichnende | Vernehmlassung zur Klimastrategie Nidwalden | Nr. 117 vom 18.02.2025 | 19.02.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
| 07.02.2025: Alexander Huser; Ennetbürgen und Mitunterzeichnende | Aufgaben- und Subventionsüberprüfung des Bundes aus Sicht der Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz | Nr. 116 vom 18.02.2025 | 19.02.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
| 07.02.2025: Thomas Wallimann, Ennetmoos | Bildungspolitische Ausrichtung des Kantons Nidwalden und Aussagen von Regierungsrat Res Schmid in der NZZ vom 31.01.2025 | Nr. 118 vom 18.02.2025 | 19.02.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
| 27.03.2025: Verena Zemp, Stans, und Mitunterzeichnende | Gewalt gegen Frauen | Nr. 231 vom 08.04.2025 | 09.04.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
| 10.06.2025: Urs Amstad, Beckenried | Geplante Umsiedlung der Rega nach Kägiswil Obwalden | Nr. 411 vom 24.06.2025 | 25.06.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
| 07.08.2025: Mario Röthlisberger, Ennetbürgen | Aktuelle Zollpolitik der USA | Nr. 525 vom 26.08.2025 | 27.08.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
| 01.09.2025: Reto Blättler, Hergiswil, und Mitunterzeichnende | Wirksamkeit der Dosieranlage auf der Autobahn A2 | Nr. 602 vom 23.09.2025 | 24.09.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
| 11.09.2025: Dominik Steiner, Ennetbürgen | Neubau Faden EWN | Nr. 604 vom 23.09.2025 | 24.09.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
| 28.10.2025: Paul Odermatt, Oberdorf, und Mitunterzeichnende | Personal-Fluktuationen beim EWN | aus formellen Gründen zurückgewiesen | ||||
| 30.10.2025: Angela Christen, Stansstad, und Mitunterzeichnender | Systemumstellung ASAL 2.0 und damit verbundenem Betriebsunterbruch | Nr. 694 vom 18.11.2025 | 26.11.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
| 14.11.2025: Matthias Christen, Buochs, und Mitunterzeichnender | Stellungnahme des Kantons Nidwalden gegenüber dem Bund zum Vertragspaket Schweiz-EU | Nr. 718 vom 25.11.2025 | 26.11.2025: Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung | |||
Vorlagen an den Landrat
Finanzdirektion
| Vorlage | Behandlung im Landrat |
| Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2024 der Nidwaldner Sachversicherung | 28.05.2025; Genehmigung |
| Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2024 des Nidwaldner Hilfsfonds | 28.05.2025; Genehmigung |
| Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2024 der Spital Nidwalden Immobilien Gesellschaft (SNIG) | 28.05.2025; Genehmigung |
| Geschäftsbericht 2024 der Spital Nidwalden AG (SpiNW AG) | 28.05.2025; Genehmigung |
| Teilrevision des Gesetzes über die Steuern des Kantons und der Gemeinden (Steuergesetz, StG) [Steuergesetzrevision 2026] | 25.06.2025; Zustimmung |
| Landratsbeschluss über einen Objektkredit eGov-Portal Basisdienstleistungen | 25.06.2025; Genehmigung |
| Staatsrechnung 2024 und Rechnungen der Verwaltungen unter kantonaler Aufsicht | 25.06.2025; Genehmigung |
| Elektrizitätswerk Nidwalden EWN: - Jahresrechnung und Jahresbericht 2024 - Wahl der Revisionsstelle | 25.06.2025; Genehmigung |
| Landratsbeschluss über die Ergreifung des Kantonsreferendums gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung vom 20. Juni 2025 | 24.09.2025; Genehmigung |
| Landratsbeschluss zur Anpassung der Lohnsumme für die Erweiterung des Leistungsauftrags für das Kantonsgericht | 24.09.2025; Genehmigung |
| Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (Einführung elektronischer Rechtsverkehr) | 24.09.2025; Zustimmung |
| Budget und Finanzpläne des Kantons: - Budget 2026 - Finanzplan 2027-2028 | 26.11.2025; Festlegung Genehmigung |
Baudirektion
| Vorlage | Behandlung im Landrat |
| Totalrevision des Gesetzes über den Bau und Unterhalt von Strassen und Velowegen (Strassengesetz, StrG) | 26.11.2025; Zustimmung |
| Teilrevision des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) [Revision der Reklamegesetzgebung] | 17.12.2025; Zustimmung |
Justiz- und Sicherheitsdirektion
| Vorlage | Behandlung im Landrat |
| Gesetz über das kantonale Ordnungsbussenverfahren (Kantonales Ordnungsbussengesetz, kOBG) [Neuerlass] | 19.02.2025; Zustimmung |
| Landratsbeschluss über den Gesamtbeschäftigungsgrad der Präsidien am Kantonsgericht | 19.02.2025; Genehmigung |
| 16 Gesuche um Zusicherung des Kantonsbürgerrechts | 09.04.2025; Zusicherung |
| Rechenschaftsbericht der Gerichte über das Jahr 2024 | 25.06.2025; Genehmigung |
| Teilrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (Änderung Zuständigkeiten [Motionen Juko und Grendelmeier], Verfahrensvereinfachungen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger) | 27.08.2025; Zustimmung Motionen werden als erledigt abgeschrieben |
| Landratsbeschluss über einen Objektkredit für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie bezüglich der möglichen Standorte in Sachen Schiesswesen 2027+ | 27.08.2025; Genehmigung |
| 30 Gesuche um Zusicherung des Kantonsbürgerrechts | 24.09.2025; Zusicherung |
| Teilrevision des Gesetzes über die Gerichte und die Justizbehörden (Gerichtsgesetz, GerG) [Motion Juko: Offenlegung der Interessenbindungen] | 22.10.2025; Zustimmung Motion wird als erledigt abgeschrieben |
| Landratsbeschluss über die Stellungnahme zum Planungsbericht des Regierungsrats betreffend baulicher Arealentwicklung Kreuzstrasse (BARK) | 22.10.2025; Genehmigung |
| Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (Kantonales Öffentlichkeitsgesetz, kÖG) [Neuerlass] | 26.11.2025; Zustimmung |
| Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über explosionsgefährliche Stoffe (Kantonale Sprengstoffverordnung, kSprstV) [Aufhebung und Teilrevision des Polizeigesetzes] | 26.11.2025; Zustimmung |
Bildungsdirektion
| Vorlage | Behandlung im Landrat |
| Teilrevision des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG) | 28.05.2025; Zustimmung; |
| Landratsbeschluss über einen Objektkredit für den Ersatz der heutigen Sporthallen durch eine Dreifachsporthalle für die kantonale Mittelschule | 22.10.2025; Genehmigung |
Landwirtschafts- und Umweltdirektion
| Vorlage | Behandlung im Landrat |
| Landratsbeschluss betreffend die Bewilligung von Rahmenkrediten für die Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich für die Jahre 2025-2028 | 09.04.2025; Genehmigung |
| Fuss-, Wander-, und Mountainbikewege: - Totalrevision des Gesetzes über die Fuss-, Wander-, und Mountainbikewege (Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz, FWMG) - Landratsbeschluss über den Rahmenkredit zur Ersterstellung Erstkennzeichnung des Mountainbikewegnetzes | 26.11.2025; Zustimmung Genehmigung |
| Landratsbeschluss über den Objektkredit für die Planung des Hochwasserschutzprojekts Engelbergeraa Etappe 5&6, Dallenwil und Wolfenschiessen | 17.12.2025; Genehmigung |
Gesundheits- und Sozialdirektion
| Vorlage | Behandlung im Landrat |
| Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz, kKVG) [Pflegefinanzierung] | 09.04.2025; Zustimmung |
Volkswirtschaftsdirektion
| Vorlage | Behandlung im Landrat |
| Landratsbeschluss über einen Objektkredit für den kantonalen Auftritt an der Gewerbeausstellung «iheimisch 2026» | 28.05.2025; Genehmigung |
Regierungsrat
| Vorlage | Behandlung im Landrat |
| Landratsbeschluss über die Volksinitiative zur Änderung des Regierungsratsgesetzes betreffend «Ja zur Unabhängigkeit - Verwaltungsratsmandate regeln»: - Beschluss über die Zulässigkeit der Volksinitiative - Beschluss über den Gegenvorschlag: Teilrevision des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung (Regierungsratsgesetz) [Vollamt, Anpassung Unvereinbarkeiten] - Beschluss über die Stellungnahme zur Volksinitiative | 25.06.2025; Genehmigung keine Gegenüberstellung Gegenvorschlag Empfehlung: Ablehnung |
| Rechenschaftsbericht des Regierungsrats über das Jahr 2024 | 25.06.2025: Genehmigung |
| Landratsbeschluss über die Zulässigkeit des Gegenvorschlags zur Änderung des Steuergesetzes | 17.12.2025; Genehmigung |
| Jahresziele 2026 des Regierungsrats | 17.12.2025; Kenntnisnahme |
Landratsbüro
| Vorlage | Behandlung im Landrat |
| Wahl eines Oberrichters für den Rest der Amtsdauer 2024-2028 | 25.06.2025; Zustimmung |
| Wahl einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts | 24.09.2025; Zustimmung |
Die kantonale Finanzkontrolle ist die oberste Fachstelle für die Finanzaufsicht im Kanton. Sie unterstützt Landrat, Regierungsrat, Direktionen und Gerichte bei ihrer Aufsichtstätigkeit, indem sie den Finanzhaushalt sowie Organisation und Prozesse der Verwaltung prüft – basierend auf gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Revisionsstandards.
Die Finanzkontrolle arbeitet vollständig unabhängig und ist allein Verfassung und Gesetz verpflichtet. Ihre Unabhängigkeit verpflichtet zu einer konsequenten Qualitätssicherung der eigenen Prüfarbeit. Dazu werden Qualitätskontrollen unter anderem im Rahmen einer Vereinbarung mit anderen Finanzkontrollen der Zentralschweiz durchgeführt. Die Qualitätskontrolle 2025 zeigte keine Mängel. Die Finanzkontrolle ist als Institut des öffentlichen Rechts im Handelsregister eingetragen und bei der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisionsexpertin zugelassen. Alle Mitarbeitenden sind als Revisionsexpertin/-experte zugelassen und bilden sich laufend fachlich und beruflich weiter.
Im Geschäftsjahr 2025 hat die Finanzkontrolle 27 (Vorjahr: 26) Berichte und Stellungnahmen abgegeben. Zudem nahm die Finanzkontrolle an neun Sitzungen der Aufsichtskommission und zehn Sitzungen der Finanzkommission teil und orientierte jeweils über die aktuellen Prüfungen und Prüfungsergebnisse.
Prüfung der Staatsrechnung 2024
Die Finanzkontrolle prüft gemäss Gesetz die Staatsrechnung. In ihrem Bericht vom 15. April 2025 bestätigte sie, dass die Staatsrechnung 2024 den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der umfassende Prüfbericht an die Finanzkommission erläuterte Vorgehen, Feststellungen und den Stand der Vorjahresmassnahmen. Das Prüfungsurteil an den Landrat für die Staatsrechnung 2024 konnte ohne Einschränkungen abgegeben werden.
Prüfung weiterer Verwaltungsrechnungen und spezieller Abrechnungen
Die Finanzkontrolle prüfte neben der Staatsrechnung auch weitere Verwaltungs- und Spezialabrechnungen, die teils dezentral in der Verwaltung geführt werden oder erheblichen Einfluss auf die Staatsrechnung haben. Alle geprüften Rechnungen erhielten ein Prüfungsurteil ohne Beanstandungen. Auch die jährliche Revision der Steuerabrechnung sowie die Prüfung des kantonalen Finanzausgleichs bestätigten vollständige und gesetzeskonforme Abrechnungen – ohne negative Feststellungen.
Amtsstellenrevisionen – Schwerpunktprüfungen
Die Finanzkontrolle führt regelmässig Prüfungen in verschiedenen Verwaltungseinheiten durch. Dabei überprüft sie Organisation, Prozesse, Systeme und das interne Kontrollsystem und ergänzt dies – wo möglich – mit Wirtschaftlichkeitsanalysen. Ziel ist nicht nur das Feststellen von Fehlern, sondern auch die Optimierung der Verwaltungsprozesse. 2025 wurden unter anderem das Handelsregisteramt, die Staatsanwaltschaft, das Betreibungs- und Konkursamt sowie die Mittelschule geprüft. Bei den abgeschlossenen Prüfungen wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, jedoch verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung abgegeben. Einzelne Prüfungen sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vollständig abgeschlossen.
Abrechnungen von Verpflichtungskrediten
Die Finanzkontrolle prüft die Abrechnungen der vom Landrat bewilligten Verpflichtungskredite. 2025 wurden drei Kredite geprüft. Dabei kontrollierte sie Projektumsetzung, Krediteinhaltung, Submissionsvorschriften und Ordnungsmässigkeit. Die erfolgten Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.
Revisionsstellenmandate
Die Finanzkontrolle prüfte als Revisionsstelle die Jahresrechnungen verschiedener selbständiger Anstalten, Stiftungen und Vereine. Die Prüfungen beim InformatikLeistungsZentrum Obwalden/Nidwalden (ILZ) und beim Verkehrssicherheitszentrum OW/NW (VSZ) erfolgten gemeinsam mit der Finanzkontrolle Obwalden, jene beim Laboratorium der Urkantone mit den Finanzkontrollen Obwalden und Uri. Für alle Mandate konnten Prüfungsurteile ohne Einschränkungen abgegeben werden.
2025 wurden keine Spezialprüfungen von Regierungsrat oder Kommissionen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Finanzaufsicht gab die Finanzkontrolle mehrere Stellungnahmen zu internen Vernehmlassungen und allgemeinen Anfragen aus der Verwaltung ab.
Herausgeber
Regierungsrat des Kantons Nidwalden
Redaktion/Konzept
Staatskanzlei
Bilder
Das Hochwasserschutzprojekt für den Buoholzbach zwischen Oberdorf und Wolfenschiessen gehört zu den grössten Vorhaben dieser Art in der Schweiz. Die Bauarbeiten begannen Ende 2024 und nahmen im Verlauf des Jahres 2025 immer mehr Gestalt an. So wurden mit der Einweihung der Buoholzbrücke über den Bach sowie dem Einbau des Bürerstegs über die Engelbergeraa, der mittels Riesenkran aus der Luft erfolgte, zwei markante Meilensteine gefeiert. Die Bevölkerung konnte sich am Tag der offenen Baustelle Ende August selbst ein Bild vom Baufortschritt und den Massnahmen für die Tier- und Pflanzenwelt im künftigen Naherholungsgebiet machen. Inzwischen sind die Dimensionen auch dank der in Entstehung befindlichen Entlastungsbauwerken, Murgangleitmauern und dem voluminösen Geschieberückhalteraum immer deutlicher ersichtlich. Die Schutzfunktion soll Ende 2027 vollends erreicht werden, der Bauabschluss wird 2028 erfolgen.
Bilder: Die Waldstätter AG, Stans, sowie eigene Fotografinnen und Fotografen
Druck
Druckerei Odermatt AG, Dallenwil
Der Rechenschaftsbericht wurde mit umweltschonendem, FSC-zertifiziertem Papier gedruckt.
Auflage
200 Exemplare
Adresse
Kanton Nidwalden
Staatskanzlei
Dorfplatz 2, 6371 Stans
Telefon +41 41 618 79 02
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