Rechenschaftsbericht 2025
Rechenschaftsbericht 2025

Regierungsrat Rechenschaftsbericht

25

April 2026

Vorwort

Stans, 17. März 2026

Sehr geehrte Frau Landratspräsidentin
Sehr geehrte Landrätinnen und Landräte

Der Rechenschaftsbericht gibt Auskunft über die Erfüllung der gesetzlichen Aufträge durch den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung im Jahr 2025. Die strategische Ausrichtung sowie die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit orientieren sich am Leitbild 2035 mit dem Slogan «Der Kanton Nidwalden wird 2035 als einer der sympathischsten und erfolgreichsten Kantone der Schweiz wahrgenommen» sowie am Regierungsprogramm 2025–2028.

Im Berichtsjahr blieb der Kanton von ausserordentlichen Ereignissen und Krisen weitgehend verschont. 2025 war geprägt durch das Hochwasserschutzprojekt Buoholzbach, dessen Realisierung Fahrt aufgenommen hat. Die verschiedenen Bauwerke zeugen zusehends von der grossen Schutzwirkung, die bis Ende 2027 erreicht sein soll. Auch die Strassenneugestaltung im Ortskern Buochs, das Gesetz über die Fuss-, Wander- und Mountainbikewege, der geänderte Planungsprozess für das Areal Kreuzstrasse, die Abklärungen mit Obwalden für einen gemeinsamen VSZ-Standort sowie die beiden kantonalen Abstimmungen über ein Strassenausbauprojekt in Beckenried und über die Initiative zu den Verwaltungsratsmandaten von Regierungsmitgliedern beschäftigten Behörden und Verwaltung. Darüber hinaus setzte der Kanton die Arbeiten bei der digitalen Transformation fort, wurde das Projekt für eine Dreifachsporthalle am Kollegium zur Abstimmungsreife gebracht, erfolgte die umfassende Sanierung des Breitenhauses und wurde zusammen mit Obwalden und Uri ein gemeinsamer kantonsärztlicher Dienst installiert.

Dem Landrat obliegt gemäss Art. 61 Ziff. 12 der Kantonsverfassung die parlamentarische Oberaufsicht über die Tätigkeit des Regierungsrats und der Verwaltung. Der Regierungsrat beantragt Ihnen, sehr geehrte Landrätinnen und Landräte, den Rechenschaftsbericht 2025 zu genehmigen.

Freundliche Grüsse
NAMENS DES REGIERUNGSRATES

<p>Landammann</p>
Othmar Filliger

Landammann

<p>Landschreiber</p>
Armin Eberli

Landschreiber

1 Finanzdirektion

1.1 Regierungsprogramm und Jahresziele

Stand: 31. Dezember 2025
FD R1: Das operative Ergebnis ist mittelfristig ausgeglichen und das jährliche Budget kann unter Einhaltung der Ausgaben- und Schuldenbremse genehmigt werden.
Der Fünfjahresschnitt der Rechnungen der Jahre 2021 bis und mit 2025 liegt mit CHF 21.6 Mio. im positiven Bereich. Das Budget für das Jahr 2026 ist positiv und wurde an der Landratssitzung vom 26. November 2025 festgelegt, wobei die Ausgabenbremse ohne Entnahmen aus Reserven eingehalten werden kann. Zudem hat der Landrat den Finanzplan und den Investitionsplan für die Jahre 2027 und 2028 genehmigt und den Investitionsplan für die Jahre 2029 und 2030 zur Kenntnis genommen. Der Bericht zur externen Aufgabenüberprüfung wurde im Mai 2025 vom Regierungsrat verabschiedet. Die Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichsgesetzes blieb im Berichtsjahr sistiert. Es ist vorgesehen, dass die Bearbeitung dieses Gesetzgebungsprojekts im Jahr 2026 wieder aufgenommen werden kann.
FD R2: Mit einer tiefen Steuerbelastung belegt der Kanton im interkantonalen Steuerwettbewerb einen der vordersten Ränge.
Das Ziel wurde erreicht. Gemäss BAK Taxation Index belegt der Kanton Nidwalden bei der Steuerbelastung im Vergleich mit anderen Kantonen bei den juristischen Personen Rang 2 und bei der natürlichen Personen Rang 5.
FD R3: Über eine Datenplattform gewährleisten wir einen einfachen Zugang zu den offenen Daten für die finanziellen Kennzahlen des Kantons und der Gemeinden und fördern die flexible Auswertung.
Mit Blick auf den vorgesehenen Betrieb einer Datenplattform für die finanziellen Kennzahlen des Kantons und der Gemeinden wurde im Berichtsjahr mit der Evaluation der gewünschten Anforderungen und Möglichkeiten begonnen. Die Erstellung des entsprechenden Vorkonzepts soll im Jahr 2026 abgeschlossen werden.
FD R4: Massnahmen für Verbesserung der flexiblen und stufengerechten Finanzkompetenzen sind definiert und vom Regierungsrat genehmigt.
Im April 2025 begann das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes betreffend Globalkredit für Personallöhne. Nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse und Bereinigung der Vorlage wurde der Entwurf des teilrevidierten Finanzhaushaltgesetzes am 23. September 2025 vom Regierungsrat verabschiedet und vom Landrat anlässlich seiner Dezembersitzung in erster Lesung beraten.
FD R5: In der Steuererklärung werden die Vorjahreseingaben angezeigt und beim Steueramt vorhandene Informationen (z.B. zu Stammdaten, Liegenschaften, etc.) werden vorausgefüllt.
Das Ziel wurde, was die Stammdaten angeht, erreicht. Die Anzeige der Vorjahreseingaben betreffend die Liegenschaften wird im Rahmen des Projekts Erweiterung Steuerportal umgesetzt.
FD R6: Erhöhung der Kundenzufriedenheit durch Verbesserung der Reaktionszeiten auf Kundenanfragen. Überprüfung der Steuerpraxis und der Richtlinien des Steueramts darauf, ob innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens wirtschaftsfreundlichere Praxen möglich sind. Stärkung der fachlichen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden des Steueramts, Schulung der Mitarbeitenden zum Umgang mit Kunden.
Die Richtlinien und Weisungen wurden überprüft. Die bestehenden wirtschaftsfreundlichen Praxen werden fortgeführt. Die fachliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden des Steueramts erfolgt fortlaufend.
FD R7: TaxBot: Bis Ende 2028 wird ein KI-Sprachmodell (LLM) um eine Wissensbasis zum Schweizer und Nidwaldner Steuerrecht ergänzt, sodass es diese bei der Generierung der Antworten berücksichtigt (sogenanntes RAG, Retrieval-Augmented Generation). Dieses RAG wird den Nidwaldner Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern als Chatbot angeboten.
Die Submission ist im Jahr 2025 erfolgt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Projekts Erweiterung Steuerportal.
FD R8: Wir verfügen über eine zukunftsorientierte Personalstrategie. Sie stärkt insbesondere unsere Position am Arbeitsmarkt und unterstützt die digitale Transformation. Die Strategie ist allen bekannt und wird gelebt.
Im Rahmen der etappenweisen Modernisierung der Personalgesetzgebung verabschiedete der Regierungsrat am 23. September 2025 eine Teilrevision der Personalverordnung, die per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt wurde. Damit verbunden waren eine Reihe von Massnahmen, welche die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber weiter steigern. Das Angebot an Telearbeit wird genutzt und die Bewertung hierfür in der Mitarbeitendenumfrage 2025 war sehr positiv. Auch die Förderung der Teilzeitarbeit trägt zur Arbeitgeberattraktivität bei. 46% der Angestellten arbeiten in einem Teilzeitpensum. Aufbauend auf der Personalstrategie 2017–2025 wurde eine neue Personalstrategie bis 2030 entworfen und mit dem Kader diskutiert. Die Personalstrategie 2030 wird im ersten Quartal 2026 verabschiedet werden.
FD R9: Konkurrenzfähige Löhne: Die kantonale Lohnstruktur erreicht bis 2028 über alle Funktionen in der Summe (gesamthaft) den Mittelwert von 100% (Basis: Lohnvergleich Perinnova).
Das Ziel für 2025 lag bei einem Wert von 98 Punkten. Das Zwischenziel konnte mit 98.7 Punkten erreicht werden.
FD R10: Digitale Transformation: Wir erkennen gewinnbringende digitale Entwicklungen und setzen diese im Alltag um.
Um den digitalen Wandel nachhaltig zu unterstützen, setzt der Kanton Nidwalden verstärkt auf moderne Lernformate für den Kompetenzaufbau. Dazu gehören unter anderem Panini (Lunch & Learn Sessions), im Berichtsjahr mit Fokus auf Künstlicher Intelligenz (KI). In diesen kurzen, praxisnahen Einheiten erhalten Führungskräfte die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen, Trends und konkrete Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsalltag zu informieren. Ein weiterer Baustein im Berichtsjahr war die Entwicklung und Durchführung von Digital Leadership- und Digital Basic-Veranstaltungen, die Führungskräften wie auch Mitarbeitenden grundlegende digitale Kompetenzen vermitteln. Ziel ist es, sowohl das digitale Mindset zu stärken als auch die Fähigkeit zu fördern, digitale Werkzeuge effizient und souverän einzusetzen. Ergänzend dazu bietet die Mittagsakademie der IT-Koordination ein kontinuierliches Lernformat, das den digitalen Kompetenzaufbau gezielt unterstützt. Kurze, kompakte Lerneinheiten ermöglichen es, Wissen flexibel und in kleinen Schritten auszubauen – optimal integrierbar in den Arbeitsalltag. Abgerundet wird das Angebot durch Publikationen von Online-Plattformen für Weiterbildungen im Intranet, die allen Mitarbeitenden jederzeit Zugang zu E-Learnings, Tutorials und digitalen Wissensressourcen ermöglichen. Um mehr Informationen zum Wissenstand der Mitarbeitenden zur Digitalen Transformation erhalten, wurden in der Mitarbeitendenumfrage 2025 entsprechende Fragen gestellt. In der Mitarbeitendenbefragung nahmen 72% der Mitarbeitenden die Digitale Transformation als positiv wahr.
FD R11: Es gelingt uns, Talente am Arbeitsmarkt zu finden und zu gewinnen. Wir nutzen zeitgemässe Rekrutierungsstrategien und -formen.
Um die Arbeitgeberattraktivität weiter zu stärken, wurden mehrere Massnahmen umgesetzt und ausgebaut. Dazu gehörte eine aktive Bewirtschaftung des LinkedIn-Accounts des Kantons. Weiter wurde das bisherige Layout für Stelleninserate überarbeitet. Die Einführung des neuen Layouts ist für 2026 geplant. Mehr als 20% der Bewerberinnen und Bewerber gaben an, über die Karrierewebseite des Kantons (jobs.nw.ch) auf den Kanton als Arbeitgeber aufmerksam geworden zu sein. Das zeigt, dass diese inzwischen regelmässig und rege genutzt wird. Erstmals wurde von Bewerberinnen und Bewerbern auch LinkedIn explizit als Rekrutierungskanal erwähnt, was die steigende Bedeutung dieses Kanals zeigt.
FD R12: Es gelingt uns, Talente zu halten und an uns zu binden. Die Nettofluktuationsrate der kantonalen Verwaltung liegt unter 6%.
Die Nettofluktuationsrate sank im Berichtsjahr auf 5.9% (Vorjahr: 6%). Das Ziel von 6% konnte damit knapp erreicht werden.
FD R13: Die bis 2028 vollständig digitalisierten Verwaltungsdienstleistungen haben die Durchlaufzeiten vom Start bis zum Resultat der Dienstleistung um 10% verbessert und der Kunde sieht den Status der Geschäftsbearbeitung.
Das Projekt eGov-Portal baut ab 2026 die zentralen Basisdienstleistungen auf und schafft damit die Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltungsservices. Der Projektstart verzögerte sich aufgrund des politischen Prozesses leicht. Die Definition der konkret zu digitalisierenden Dienstleistungen erfolgt Anfang 2026; erst dann können die Durchlaufzeiten erhoben und die angestrebte Verbesserung um 10% sowie die künftige Statusanzeige für Kundinnen und Kunden messbar gemacht werden.
FD R14: Bei der Umsetzung von neuen Projekten und Veränderungen von bestehenden Anwendungen wird konsequent darauf geachtet, dass bestehende Daten in der Verwaltung genutzt werden können.
Bei neuen Projekten und bei Anpassungen bestehender Anwendungen wird konsequent darauf geachtet, bestehende Verwaltungsdaten wiederzuverwenden und verfügbare Schnittstellen effizient einzubinden – stets unter Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben. Für diese datensparsame und medienbruchfreie Nutzung stehen in der Verwaltung zahlreiche etablierte Integrationen bereit. Diese bestehenden Schnittstellen bilden eine verlässliche Grundlage für eine verantwortungsvolle und rechtskonforme Datenverwendung.
FD R15: Bei der Neubeschaffung und im Changemanagement werden bei Schnittstellen die Umsetzung von etablierten Standards gefordert (z.B. eCH-Framework).
Bei Neubeschaffungen sowie im Changemanagement wird konsequent verlangt, dass Schnittstellen nach etablierten Standards – insbesondere dem eCH‑Framework – umgesetzt werden. Dieses Prinzip ist verbindlicher Bestandteil der Standardanforderungen in Ausschreibungen und stellt sicher, dass neue Lösungen interoperabel, nachhaltig und zukunftsfähig integriert werden können.
FD R16: Die Verwaltung bietet ihre Dienstleistungen mehrheitlich digital an, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft.
Die Verwaltung verfolgt konsequent das Ziel, ihre Dienstleistungen mehrheitlich digital und nutzerorientiert für Bevölkerung und Wirtschaft anzubieten. Mit der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen für die vollständig digitale Bearbeitung von Verwaltungsgeschäften sowie dem Landratsbeschluss zu den Basisdienstleistungen des eGov‑Portals wurden die zentralen Voraussetzungen geschaffen, um digitale Services künftig durchgängig, effizient und benutzerfreundlich bereitstellen zu können.
FD R17: Bei der Nutzung von digitalen Verwaltungsdienstleistungen muss der Antragsstellende mehrheitlich keine bereits in der Verwaltung vorhandenen Daten mehr eingeben.
In neuen Projekten sowie bei Prozessanpassungen wird systematisch geprüft, ob zentrale Stammdaten bezogen und gemäss den datenschutzrechtlichen Vorgaben eingebunden werden können. Entsprechende Prüfungen erfolgen im Rahmen der laufenden Projekte und tragen zur Reduktion redundanter Dateneingaben bei.

1.2 Tätigkeiten der Ämter

Jahr in Zahlen

Operatives Ergebnis
15.2 Mio.
CHF
Erfolgsrechnung 2025
Ausserordentliches Ergebnis
-12.5 Mio.
CHF
Erfolgsrechnung 2025
Gesamtergebnis
2.7 Mio.
CHF
Erfolgsrechnung 2025
Nettoinvestitionen
18.3 Mio.
CHF
Erfolgsrechnung 2025
Steuerpflichtige
29'853
natürliche Personen
Kantons- und Gemeindesteuer
Steuerertrag 2025
378 Mio.
CHF
Natürliche und juristische Personen
Brutto-Fluktuationsrate
6.8%
Personal
114 Eintritte und 69 Austritte
Angestellte
937
Mitarbeitende
60% Frauenanteil, 679 Vollzeitstellen

1.2.1 Direktionssekretariat

Um ein ganzheitliches Bild zum Sparpotenzial beim Kanton zu erhalten, wurden die Aufgaben der kantonalen Verwaltung mit externer Unterstützung auf Verbesserungen und Einsparungen überprüft. Hintergrund waren entsprechende Forderungen, die im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über den direkten Finanzausgleich vorgebracht wurden. Die erwähnte Teilrevision wurde sistiert und die Durchführung der Aufgabenüberprüfung wurde im Mai 2025 mit der Publikation des entsprechenden Berichts abgeschlossen. Die daraus hervorgegangenen Massnahmen werden nun von den Direktionen direkt umgesetzt oder weiter vertieft. Das Direktionssekretariat der Finanzdirektion begleitet die laufenden Umsetzungsarbeiten.

Zudem arbeitete das Direktionssekretariat im Berichtsjahr an verschiedenen Gesetzgebungsprojekten. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des kantonalen Finanzhaushaltgesetzes ist die Einführung eines Globalkredits für Personallöhne vorgesehen. Damit soll der Landrat neu einen mehrjährigen Globalkredit festlegen, statt wie bisher in der jährlichen Budgetdebatte über die Lohnsumme und Leistungsauftragserweiterungen zu bestimmen. Dieser neue Modus soll erstmals beim Budget 2027 zum Tragen kommen. Weiter wurde eine Teilrevision des Entschädigungsgesetzes erarbeitet. Dieser Erlass regelt die Entschädigungen von Behörden und soll in gewissen Bereichen angepasst werden, da die heutigen Ansätze schon länger Bestand haben und die Aufwände nur noch teilweise abdecken. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage startete im Oktober 2025.

Mit Blick auf die E-Mail-Infrastruktur des Kantons wurde im Jahr 2025 ein Entscheid zur Modernisierung notwendig: Aufgrund des vorzeitig endenden Herstellersupports für die bisherige, lokal betriebene E-Mail-Infrastruktur hat sich der Kanton in enger Zusammenarbeit mit dem InformatikLeistungsZentrum Obwalden/Nidwalden (ILZ) nach umfassender Analyse dazu entschieden, in Zukunft auf Microsoft Exchange Online zu setzen. Damit kann ein stabiler, sicherer und zeitgemässer Betrieb langfristig sichergestellt werden. Da es sich um eine Cloud-basierte Lösung handelt, wird dem Datenschutz besondere Bedeutung beigemessen. Die Umstellung wird von zahlreichen Massnahmen begleitet. Die Mitarbeitenden werden im Hinblick auf die Umstellung, deren Abschluss im April 2026 erwartet wird, praxisorientiert geschult.

Im Kontext der digitalen Transformation wurde im Berichtsjahr beschlossen, dass der Kanton Nidwalden gemeinsam mit dem Kanton Obwalden und den Gemeinden ein eGovernment-Portal einführt. Die komplexen Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung dieser digitalen und benutzerfreundlichen Plattform mit Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft bildeten den Schwerpunkt der Tätigkeit der Koordinationsstelle Digitale Transformation. Gleichzeitig wurde der Fokus auf die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden gerichtet. Hierzu wurden in verschiedenen Formaten wertvolles Wissen und hilfreiche Praxistipps zu Themenfeldern der digitalen Kompetenzen und Zusammenarbeit vermittelt. Die Mitarbeitenden werden so aktiv in die digitale Transformation einbezogen.

1.2.2 Finanzverwaltung

Die Haupttätigkeit der Finanzverwaltung ist die Erstellung der Staatsrechnung, des Budgets sowie des Finanzplans inklusive Investitionsperspektiven. Für diese Tätigkeiten wird auf die entsprechenden Berichte verwiesen. Das Aufgabengebiet beinhaltet ebenfalls den Steuerbezug, der für das Inkasso der kantonalen Steuern zuständig ist, sowie die Aufsicht über die Gemeindefinanzen. Neben der Beurteilung der Budgets und der Rechnungen gehört auch die Erstellung der jährlichen Gemeindefinanzstatistik dazu, welche auf der Webseite des Kantons zur Verfügung steht.

Seit 2024 arbeiten alle Direktionen produktiv mit dem internen Kontrollsystem (IKS). Die Finanzverwaltung ist für die IKS-Fachstelle verantwortlich und stellt die erforderlichen Instrumente zur Verfügung.

Finanzausgleich (NFA)

Für das Jahr 2025 betragen die Ausgleichszahlungen in den Ressourcenausgleich für den Kanton Nidwalden CHF 48.4 Mio. (Vorjahr 46.1 Mio.) oder CHF 1'110 pro Einwohner. Der Ressourcenindex 2025 nahm gegenüber dem Vorjahr um 0.3 Punkte zu und beträgt 159.8 Punkte. Für das Referenzjahr 2025 sind die Bemessungsjahre 2019–2021 massgebend. Ebenso ist bereits die Meldung über die Beiträge im Jahr 2026 eingetroffen. Der Kanton Nidwalden leistet eine Zahlung in den Ressourcenausgleich von CHF 48.6 Mio. oder CHF 1'104 pro Einwohner. Der Ressourcenindex sinkt auf 157.6 Punkte. Gemäss Prognosen von BAK-Basel, im Auftrag von Bund und Kantonen, muss damit gerechnet werden, dass diese Zahlungen in den nächsten Jahren pro Jahr um rund CHF 1 Mio. ansteigen werden.

Der Ressourcenindex 2026 steigt gegenüber 2025 bei neun Kantonen an, bei 17 Kantonen ist er rückläufig. Die grössten Zunahmen entfallen auf die Kantone Genf (+11.4 Indexpunkte), Zug (+6.3 Indexpunkte) und Schaffhausen (+4.7 Indexpunkte). Den grössten Rückgang verzeichnen die Kantone Basel-Stadt (-4.7 Indexpunkte), Obwalden (-3.4 Indexpunkte) und Zürich (-2.3 Indexpunkte). Zwischen 2025 und 2026 nimmt das Ressourcenpotenzial aller Kantone um 1.1% ab, weil bei den Gewinnen der juristischen Personen ein drittes Bemessungsjahr mit den Zeta-Faktoren gewichtet wird. Bei den ressourcenstarken Kantonen beträgt die Abnahme 0.5%, bei den ressourcenschwachen 1.6%.

Innerkantonaler Finanzausgleich

Der innerkantonale Finanzausgleich beruht auf drei verschiedenen Ausgleichsinstrumenten. Neben dem Finanzkraftausgleich sind dies der Normausgleich für die Volksschulen sowie der Lastenausgleich für den Schutz vor Naturereignissen. Für die Berechnung 2025 des Finanzkraftfaktors und der übrigen Faktoren wurden die Zahlen des Jahres 2023 herangezogen. Die Obergrenze der verfügbaren Mittel ergibt sich aus dem Grundbetrag von CHF 19 Mio. zuzüglich eines variablen Anteils von 20%. Die Kennzahlen sind auf der Webseite des Kantons ausgewiesen und auszugsweise im Tabellenteil dieses Berichts zu finden. Da die Zahlen 2025 bereits bei der Erstellung des Budgets 2025 zur Verfügung standen, ergaben sich in dieser Hinsicht keine Abweichungen.

1.2.3 Steueramt

Gesetzgebung

Die Arbeiten an der Steuergesetzrevision 2026 wurden abgeschlossen. Diese stellt die Entlastung von Familien und dem Mittelstand ins Zentrum. Durch eine deutliche Anhebung der Kinderabzüge wird die finanzielle Situation von Familien spürbar verbessert. Parallel dazu profitieren der Mittelstand sowie Personen mit hohem Einkommen von einer allgemeinen Senkung des Einkommenssteuertarifs. Gegen die vom Landrat beschlossene Vorlage wurde ein konstruktives Referendum eingereicht. Der Gegenvorschlag unterscheidet sich inhaltlich nur bezüglich der Anpassung des Einkommenssteuertarifs. Zwar sieht auch er eine Senkung vor, bleibt jedoch hinter dem Umfang des Landratsbeschlusses zurück. Hohe Einkommen sollen gemäss Gegenvorschlag weniger stark entlastet werden. Die Abstimmung findet im Jahr 2026 statt.

Projekte

Im Vorjahr wurde das Projekt «Erneuerung der Immobilienbewertung» abgeschlossen. Die revidierte Steuerverordnung trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Berechnung der Vermögens- und Mietwerte erfolgt seither mit der neu beschafften Bewertungssoftware nest.Objekt. Erste Neuschätzungen konnten erfolgreich eröffnet werden.

Die benutzergerechte Aufbereitung von Kennzahlen aus dem Steuerbereich, insbesondere die Steuererträge für die verschiedenen Steuerarten, war seit längerem ein grosses Bedürfnis. In Zusammenarbeit mit dem ILZ wurde eine Visualisierungsplattform auf Basis von Microsoft PowerBI geschaffen. Ziel des Projektes war es, den Mitarbeitenden des kantonalen Steueramts und der Gemeindesteuerämter aggregierte Daten datenschutzkonform und dynamisch anzuzeigen. Das Projekt wurde erfolgreich abgeschlossen.

Mit dem Projekt Nest.deq werden die Module Debitoren und Quellensteuer in der Steuerlösung NEST abgelöst. Im Jahr 2025 konnten drei Auslieferungen erfolgreich durchgeführt und getestet werden. In den Jahren 2026 und 2027 folgen weitere Testphasen. Die Einführung ist auf den 1. Januar 2028 geplant.

Die Deklarationslösung für natürliche Personen muss neu ausgeschrieben werden. In Zusammenarbeit mit dem ILZ wurden die Anforderungen erhoben. Die Ausschreibung erfolgt Anfang 2026.

1.2.4 Personalamt

Das Personalamt ist die zentrale Fachstelle für Personalfragen in der Verwaltung des Kantons Nidwalden. In enger Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat positioniert das Personalamt die kantonale Verwaltung als attraktiven Arbeitgeber und erarbeitet die strategischen Grundlagen für ein ganzheitliches Personalmanagement. Das Personalamt entwickelt Grundlagen zur Realisierung einer zeitgemässen und sozialverträglichen Personal- und Lohnpolitik. Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die Gestaltung einer modernen Personal- und Organisationsentwicklung. Ferner entwickelt und betreut das Personalamt verschiedene Führungsinstrumente und erbringt wichtige Dienstleistungen zur Unterstützung der Personalarbeit in den Direktionen.

Digitalisierung

Die Digitalisierung und digitale Transformation sind kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Lern‑ und Verbesserungsprozess. 2025 wurde in Zusammenarbeit mit der IT-Koordination ein breites Portfolio an Trainings aufgebaut, um die digitalen Kompetenzen der Mitarbeitenden und Führungskräfte gezielt zu stärken. Für die Benutzung von KI wurde den Mitarbeitenden Microsoft Copilot als Tool zur Verfügung gestellt.

Ferner wurden vom Personalamt Veranstaltungen zu Digital Leadership durchgeführt und von der IT-Koordination Wissen zu Digital Basics vermittelt. Ebenso wurde der Prozess für die Einführung von LinkedIn-Learning im Rahmen der Personalentwicklung für Führungskräfte gestartet.

Personalstrategie

Der Prozess zur Erarbeitung einer neuen Personalstrategie wurde 2025 gestartet.

Ein erster Entwurf für die Personalstrategie 2030 wurde in enger Kooperation mit den Führungskräften in einer Begleitgruppe konzipiert. Am Kaderanlass im Oktober 2025 wurde dieser vorgestellt und weiter ausgearbeitet. Auch die Ergebnisse der Mitarbeitendenumfrage 2025 flossen in die neue Personalstrategie ein. Durch klare Massnahmen, zielgerichtete Projekte und transparente Kommunikation kann die Personalstrategie dazu beitragen, die Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen.

Teilrevision der Personalverordnung per 1. Januar 2026

Der Regierungsrat verabschiedete die Teilrevision der Personalverordnung per 1. Januar 2026. Ziel dieser Etappe war es, die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber zu verbessern. So wurde der minimale Ferienanspruch für Mitarbeitende auf 25 Tage (bzw. 30 Tage für Lernende) erhöht.

Die Familienzulage als Ergänzung zur Kinder- und Ausbildungszulage wird neu pro Kind und nicht wie bisher pro Familie ausbezahlt.

Um den Zusammenhalt in den Direktionen und Ämtern zu fördern, stehen künftig mehr Mittel für soziale Teamaktivitäten zur Verfügung.

Ebenfalls ist dem Regierungsrat die Förderung des öffentlichen Verkehrs ein grosses Anliegen, weshalb Mitarbeitende mit einem Pensum von 40% oder mehr künftig das Halbtax-Abo erstattet bekommen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das 2024 lancierte Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) konnte 2025 erfolgreich ausgebaut werden. Eine Roadmap mit verschiedenen Angeboten für gesundheitsförderndes Verhalten, Zusammenarbeit und Führung wurde im neu aufgeschalteten BGM-Bereich des Intranets publiziert. Als besondere Erfolge sind die Lancierung der beliebten Webinare, der Input für den Kaderanlass zu gesundheitsorientierter Führung und die Inputs zum Jahresende für mehr Resilienz («Resilient durch den Advent») hervorzuheben.

Mitarbeitendenumfrage

Die Arbeitszufriedenheit kantonaler Angestellter befand sich bereits auf einem erfreulichen Niveau. Dieses konnte nun nochmals leicht gesteigert werden, wie die Ergebnisse der jüngsten Befragung zeigen. Von 916 Mitarbeitenden nahmen 684 teil, was einer sehr ansprechenden Rücklaufquote von 75% entspricht.

Der Fragebogen beinhaltete Bereiche wie Zugehörigkeitsgefühl, Mitwirkung und Arbeitsklima.

Daneben waren Arbeitszeit und -modelle, interne Kommunikation, Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und die Entlöhnung weitere Themen, zu denen die Mitarbeitenden eine Meinung abgeben konnten.

Die Auswertung zeigt, dass 86% der kantonalen Angestellten – dazu zählen auch die Lehrpersonen der kantonalen Schulen – mit ihrer aktuellen Arbeitssituation grundsätzlich zufrieden sind. Dieser Anteil ist im Vergleich zur letzten flächendeckenden Befragung im Jahr 2020 (83%) gestiegen.

Besonders positiv hervorgehoben wurden Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit sowie die Zugänglichkeit zu den benötigten Informationen. Arbeitsinhalte und Mitwirkungsmöglichkeiten erhielten ebenfalls überdurchschnittliche Bewertungen.

84% der Befragten gaben an, stolz zu sein, beim Kanton Nidwalden zu arbeiten.

Die Ergebnisse aus der Befragung wurden einer gründlichen Analyse unterzogen und sowohl auf Gesamtebene Kanton als auch auf Direktions- und Amtsebene diskutiert.

Personalkennzahlen

Im Berichtsjahr arbeiteten 937 Mitarbeitende bei der kantonalen Verwaltung Nidwalden. Die Anzahl der Vollzeitstellen betrug 679. Die prozentuale Zunahme der Mitarbeitenden war mit 4.1% vergleichbar mit der Steigerung bei den Vollzeitstellen (4.9%). Der Frauenanteil beträgt weiterhin 60%.

Die Bruttofluktuation bildete sich 2025 weiter auf 6.8% zurück (Vorjahr: 8.6%). Die Nettofluktuation ging leicht auf 5.9% (6.0%) zurück.

Weiterhin ist die Besetzung der Positionen, insbesondere bei bestimmten Berufsgruppen, herausfordernd. Der überwiegende Teil der Bewerbungen stammt mit 36% aus dem Kanton Luzern, der Anteil der Bewerbungen aus dem Kanton Nidwalden betrug 27%.

Die Anzahl der Krankheitstage stieg im Vergleich zum Vorjahr um 12.9% auf 8.8 Tage pro Vollzeitstelle. Ebenso erhöhten sich die Fehlzeiten aufgrund von Unfall (Berufsunfall und Nichtberufsunfall) auf 1.9 Tage pro Vollzeitstelle (1.8).

1.3 Tabellen und Grafiken

1.3.1 Personalbestand

Vollzeitstellen Ende Jahr20242025
besetztbesetzt
Finanzverwaltung10.513.8
Steueramt40.441.2
Personalamt6.76.0
Finanzkontrolle1.81.9
Finanzdirektion59.462.9

1.3.2 Finanzverwaltung

Finanzausgleichsbeträge der Gemeinden

Gemeinden202020212022202320242025
Beckenried2'230'111 2'467'954 2'507'015 2'673'290 2'445'608 2'724'917
Buochs3'637'407 3'481'408 3'633'436 3'621'781 4'202'494 4'258'060
Dallenwil2'640'782 2'493'240 2'425'258 2'692'542 2'581'110 2'643'372
Emmetten1'007'044 972'687 1'200'500 594'173 592'444 815'678
Ennetbürgen0 0 0 0 0 0
Ennetmoos2'175'046 2'265'290 2'250'102 2'674'751 3'015'648 2'995'918
Hergiswil174'413 168'053 146'066 122'929 120'841 94'433
Oberdorf3'380'022 3'770'756 3'003'993 3'196'519 3'263'679 3'060'099
Stans0 109'091 515'132 497'368 101'420 0
Stansstad0 0 0 0 0 0
Wolfenschiessen3'948'762 3'872'744 3'916'082 3'815'044 3'814'327 3'439'101
Beiträge total19'193'587 19'601'223 19'597'584 19'888'397 20'137'571 20'031'578

Beiträge der steuerstarken Gemeinden

Gemeinden202020212022202320242025
Ennetbürgen319'833 291'652 0 0 372'404 436'609
Hergiswil10'578'219 11'622'465 11'507'991 12'660'725 12'871'583 12'752'277
Stans0 0 493'515 650'066 776'136 0
Stansstad590'263 950'817 839'275 448'000 529'893 765'817
Beiträge total11'488'315 12'864'934 12'840'781 13'758'791 14'550'016 13'954'703

Verschuldung der Gemeinden (in CHF 1'000)

Gemeinden202020212022202320242025
Beckenried13'65814'70613'58915'62916'854Zahlen erst ab Mai 2026 verfügbar
Buochs7'6805'8443'1421'165-2'202
Dallenwil4'3244'2414'3255'0914'519
Emmetten4'3552'388632-70685
Ennetbürgen-6'324-6'020-5'020-4'138-8'961
Ennetmoos-592-1'896-5'766-6'801-7'434
Hergiswil2'216-5'447-12'404-15'686-16'603
Oberdorf305-295212-415-1'613
Stans7'2379'55420'27329'67128'404
Stansstad9235'2416'8344'167886
Wolfenschiessen12'7079'8588'2115'2622'842
Total46'48938'17434'02833'87617'377

Verschuldung der Gemeinden (pro Kopf in CHF)

Gemeinden202020212022202320242025
Beckenried3'6573'9473'6264'1994'568Zahlen erst ab Mai 2026 verfügbar
Buochs1'4451'081572211-403
Dallenwil1'5782'2842'3431'5781'578
Emmetten2'8041'494389-43415
Ennetbürgen-1'310-1'181-967-789-1'697
Ennetmoos-265-834-2'493-2'956-3'208
Hergiswil379-937-2'060-2'555-2'660
Oberdorf99-9669-135-527
Stans8951'1862'5173'5993'409
Stansstad1961'0871'417855180
Wolfenschiessen5'9834'6973'8842'4971'344
Durchschnitt1'072871768757387

Staatsquote Nidwalden

Staatsquote2016201720182019202020212022 prov.2023 prov.
Gesamtausgaben Kanton und Gemeinden (in Mio. TCHF)477499542542553600577571
BIP NW (in Mio. TCH)3'0643'0273'0653'0262'8663'1483'310folgt erst Okt. 26
Staatsquote15.6%16.5%17.7%17.9%19.3%19.1%17.4%

Lotteriewesen 2025 (Institution 2372)

Erfolgsrechnung
NummerBereichAufwandErtrag
2372.4130.00Landeslotterie und Zahlenlotto3'629'446.00
2372.4130.01Landeslotterie und Zahlenlotto für Spielsuchtabgabe24'642.95
2372.4210.00Lotteriebewilligungsgebühren850.00
2372.3980.01Zuweisung an Sportfonds 30%1'089'088.80
2372.3980.02Zuweisung an Denkmalpflegefonds 25%907'574.00
2372.3980.03Zuweisung an Kulturfonds 35% 1'270'603.60
2372.3980.04Zuweisung an Fonds Spielsucht24'642.95
2372.3980.05Zuweisung an Lotteriefonds 10% 363'029.60
Total3'654'938.953'654'938.95

Lotteriefonds 2025 (Institution 2148)

Erfolgsrechnung
NummerBereichAufwandErtrag
2148.3636Beiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck261'500.00
2148.4409.00Zinsen Fonds573.20
2148.4980.00Landeslotterie für weitere gemeinnützige und wohltätige Zwecke363'029.60
Total261'500.00363'602.80
2148.3511.00Einlagen in Lotteriefonds102'102.80
2148.4511.00Entnahmen aus Lotteriefonds
Total363'602.80363'602.80
Fondskapitalvergleich
VeränderungSaldo
Fondskapital per Ende 2025102'102.80675'299.30
Fondskapital per Ende 2024156'871.25573'196.50
Fondskapital per Ende 202392'833.25416'324.75

Sport-Fonds 2025 (Institution 2513)

Erfolgsrechnung
NummerBereichAufwandErtrag
2513.3050.00AG-Beiträge AHV, IV, EO, ALV, Verwaltungskosten494.95
2513.3053.00AG-Beiträge an Unfallversicherungen0.00
2513.3055.00AG-Beiträge an Krankentaggeldversicherungen0.00
2513.3199.00Nidwaldner Sportpreis0.00
2513.3636.00Sportanlagen161'784.00
2513.3636.01Sportgeräte4'454.00
2513.3636.02Sportveranstaltungen116'796.25
2513.3636.03Sportvereine und -verbände an subventionsberechtigte Betriebskosten344'563.79
2513.3636.04Sportförderungsprojekte141'874.95
2513.3637.00Leistungssportförderung273'979.50
2513.4409.00Zinsen Sportfonds766.40
2513.4632.00Beiträge von Gemeinden und Gemeindezweckverbänden4'700.00
2513.4634.00Beiträge von öffentlichen Unternehmungen0.00
2513.4980.00Landeslotterie und Zahlenlotto1'089'088.80
Total1'043'947.441'094'555.20
2513.3511.00Einlage Sportfonds50'607.760.00
2513.4511.00Entnahme Sportfonds0.000.00
Total1'094'555.201'094'555.20
Fondskapitalvergleich
VeränderungSaldo
Fondskapital per Ende 202550'607.76817'008.19
Fondskapital per Ende 2024229'255.34766'400.43
Fondskapital per Ende 202389'001.11537'145.09

Fonds Spielsucht 2025 (Institution 2982)

Erfolgsrechnung
NummerBereichAufwandErtrag
2982.3636.03Spielsuchtfonds (SF)17'009.65
2982.4980.00Landeslotterie und Zahlenlotto (SF)24'642.95
Total17'009.65 24'642.95
2982.3501.00Einlage Fonds Spielsucht (SF)7'633.30
2982.4501.01Entnahme Fonds Spielsucht (SF)
Total24'642.9524'642.95
Fondskapitalvergleich
VeränderungSaldo
Fondskapital per Ende 20257'633.30 95'968.70
Fondskapital per Ende 202410'869.10 88'335.40
Fondskapital per Ende 20239'375.90 77'466.30

Kulturfonds 2025 (Institution 2593)

Erfolgsrechnung
NummerBereichAufwandErtrag
2593.3010.00Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals101'413.05
2593.3010.11Rückerstattungen EO, UVG, KTG, Mutterschaft-8'508.05
2593.3050.00AG-Beiträge AHV, IV, EO, ALV, Verwaltungskosten8'576.85
2593.3051.00AG-Beiträge an eigene Pensionskasse14'035.80
2593.3053.00AG-Beiträge an Unfallversicherungen660.80
2593.3055.00AG-Beiträge an Krankentaggeldversicherungen392.95
2593.3130.00Durchführung von Wettbewerben47'635.00
2593.3170.00Reisekosten und Spesen7.75
2593.3199.00Übriger Betriebsaufwand424.25
2593.3614.80Informatik2'130.00
2593.3636.00Aktuelles Kulturschaffen249'534.25
2593.3636.01Mitgliedschaften, Leistungsvereinbarungen207'691.85
2593.3636.02Buchprojektierungen51'946.60
2593.3910.01Dienste Personalamt und Finanzverwaltung2'000.00
2593.3980.01Kantonsbibliothek80'007.35
2593.3980.02Museum280'528.81
2593.4409.00Zinsen Kulturfonds1'725.25
2593.4980.00Landeslotterie und Zahlenlotto1'270'603.60
Total1'038'477.261'272'328.85
2593.3511.00Einlage Kulturfonds233'851.59
2593.4511.00Entnahme Kulturfonds
Total1'272'328.851'272'328.85
Fondskapitalvergleich
VeränderungSaldo
Fondskapital per Ende 2025233'851.591'959'113.58
Fondskapital per Ende 2024103'203.161'725'261.99
Fondskapital per Ende 2023-11'750.611'622'058.83

Denkmalpflegefonds 2025 (Institution 2594)

Erfolgsrechnung
NummerBereichAufwandErtrag
2594.3130.00Archäologische Rettungsgrabungen0.00
2594.3631.00Kantone zur Erhaltung von Baudenkmälern, Kulturgütern, Ortsbildern3'385.00
2594.3632.00Gemeinden zur Erhaltung von Baudenkmälern, Kulturgütern, Ortsbildern32'680.00
2594.3635.00Private Unternehmungen zur Erhaltung von Denkmälern und Kulturgütern200'000.00
2594.3636.00Private Organisationen ohne Erwerbszweck zur Erhaltung von Denkmälern und Kulturgütern39'239.00
2594.3637.00Private zur Erhaltung von Denkmälern und Kulturgütern169'872.00
2594.4409.00Zinsen Denkmalpflegefonds3'823.85
2594.4610.00Bund an heimatschutzwürdige Objekte262'100.00
2594.4610.01Bund an archäologische Projekte0.00
2594.4980.00Landeslotterie und Zahlenlotto907'574.00
Total445'176.001'173'497.85
2594.3511.00Einlage Denkmalpflegefonds728'321.85
2594.4511.00Entnahme Denkmalpflegefonds0.00
Total1'173'497.851'173'497.85
Fondskapitalvergleich
VeränderungSaldo
Fondskapital per Ende 2025728'321.854'552'188.25
Fondskapital per Ende 2024-252'198.003'823'866.40
Fondskapital per Ende 2023484'269.774'076'064.40

1.3.3 Steueramt

Steuerfüsse der Gemeinden (Natürliche Personen, ohne Konfession)

Gemeinden202020212022202320242025
Beckenried4.454.454.454.454.454.45
Buochs5.035.035.034.93** 4.83* 4.83
Dallenwil4.83* 4.534.834.835.065.06
Emmetten4.884.884.884.884.884.88
Ennetbürgen4.164.164.164.164.154.16
Ennetmoos4.864.86* 4.464.664.664.66
Hergiswil4.154.15* 4.00* 4.054.15* 4.00
Oberdorf4.664.664.664.664.664.66
Stans5.115.11* 5.01* 4.815.015.01
Stansstad4.434.434.434.434.534.53
Wolfenschiessen5.165.165.165.165.165.16

Steuersatz juristische Personen (Total Kanton, Gemeinden, Landeskirchen)

Gemeinden202020212022202320242025
alle Gemeinden6.0%5.1%5.1%5.1%5.1%5.1%

Steuerfussindex der Gemeinden (natürliche Personen, ohne Konfession) in Prozent des niedrigsten Steuerfusses, gewichtet nach Einwohner

Gemeinden202020212022202320242025
Beckenried107.2107.2111.2109.9107.1111.3
Buochs121.2121.2125.7121.7116.3120.8
Dallenwil116.4109.1120.7119.3121.9126.5
Emmetten117.6117.5122.0120.6117.5122.0
Ennetbürgen100.2100.2103.9102.7100.2104.0
Ennetmoos117.1117.1111.4115.0112.3116.5
Hergiswil100.0100.0100.0100.0100.0100.0
Oberdorf112.3112.2116.5115.0112.3116.5
Stans123.1123.1125.2118.8120.6125.3
Stansstad106.7106.7110.7109.4109.2113.3
Wolfenschiessen124.3124.4128.9127.5124.3129.1

Nachsteuerverfügungen, Erlasse, Bussen

Kantons- und Gemeindesteuern

20242025
Anzahl BetragAnzahl Betrag
Nachsteuerverfügungen254288'472195958'914
Bussenfestsetzungen378912'750387975'400
Strafsteuerverfahren2122'6641073'603
vollendete Hinterziehung1316'390969'760
versuchte Hinterziehung86'27413'843
Ordnungsbussen (> CHF 1'000)378903'950387975'400
Steuererlassgesuche (behandelt)
Kantons- und Gemeindesteuern43112'35845108'393
Sondersteuern-Kapitalgewinne134'69123'170
Quellensteuern0000
Grundstückgewinnsteuer0000
Ordnungsbusse11'00000
Erlasse gutgeheissen
Kantons- und Gemeindesteuern3363'2183271'370
Sondersteuern0000
Quellensteuern0000
Grundstückgewinnsteuer0000

Direkte Bundessteuer

20242025
Anzahl BetragAnzahl Betrag
Nachsteuerverfügungen208481'947169927'378
Strafsteuerverfahren1323'0041167'047
vollendete Hinterziehung1323'0041066'074
versuchte Hinterziehung001973
Steuererlassgesuche (behandelt)2730'5253311'303
Erlasse gutgeheissen206'931255'417

Einmalige Steuern

20242025
Anzahl BetragAnzahl Betrag
Erbschafts- und Schenkungssteuern 22339'110'5702113'474'885
Grundstückgewinnsteuern55028'864'37740115'931'506
Kapitalleistungen aus Vorsorge1'5368'309'5802'4119'835'980

Veranlagungsstand natürliche Personen

Steuerperiode 2021 bis 2024

Steuerperiode 2024

Einkommens- und Vermögensverteilung

Steuerperiode 2023

Veranlagungsstand juristische Personen

Steuerperiode 2021 bis 2024

Wertschriften-Kontrolle

Im Vergleich mit den Vorjahren hat die Abteilung Wertschriften-Kontrolle die folgenden Rückerstattungsanträge behandelt.

2022202320242025
Wertschriftenverzeichnisse (VST-Betrag)164'199'585182'148'655 217'070'747219'733'236
Anzahl Eingänge24'06726'316 24'28226'052
bearbeitet*18'28119'197 17'94621'774
pendent5'7865'119 6'3364'278
Erbenanträge** (ausbezahlte VST)1'667'28634'806 00
Anzahl Eingänge2811 10
bearbeitet2811 00
pendent0010
Steuerrückbehalt USA (ausbezahlter Rückbehalt)249'764121'618294'954435'990
Anzahl Verrechnungen224236489701
Pauschale Steueranrechnung10'612'93010'456'5776'167'35922'651'020
Anzahl Verrechnungen8747831'3421'671
ausl. Quellensteuerformulare188227249239

Steuerbezug

Kantons- und Gemeindesteuern

Buchhaltungszahlen2022202320242025
Steuerertrag total324'606'957312'792'355364'015'884380'774'257
Steuerertrag natürliche Personen270'364'618276'385'820311'637'498329'772'307
Steuerertrag juristische Personen54'242'33936'406'53552'378'38651'001'950
Steuerausstand netto-27'244'779-48'421'49354'733'63957'510'404
Abschreibungen2'961'9291'800'3392'408'4351'858'010
Vergütungszins (laufendes Jahr)26'13730'97754'931319'985
Inkassomassnahmen (Anzahl)2022202320242025
1.Mahnung6'2176'3049'5269'666
2.Mahnung2'9833'3324'0704'277
Eingeleitete Betreibungen6796861'0681'275
Laufende Konkursverfahren60707764

Direkte Bundessteuer

Buchhaltungszahlen2022202320242025
Steuerertrag total *207'482'209186'274'343209'871'074234'901'796
Steuerertrag natürliche Personen104'088'395107'917'180124'902'431132'838'375
Steuerertrag juristische Personen103'393'81478'357'16384'968'644102'063'421
Steuerausstand7'864'6947'692'94812'137'71510'491'919
Abschreibungen2'117'345219'1521'862'538474'739
Abschreibungen in %1.0%0.1%0.9%0.2%
Inkassomassnahmen (Anzahl)2022202320242025
1.Mahnung4'2363'9145'5415'840
2.Mahnung1'6291'5791'7452'099
Eingeleitete Betreibungen429428477586
Laufende Konkursverfahren29273226

Güterschatzung

Steueramtliche Schatzungen (Anzahl)2022202320242025
Güterschatzungen1'4579427701'656
Einsprachen2009
Einsprachen erledigt2003
Schatzungen für Dritte (Anzahl)2022202320242025
Verkehrswertschatzungen24142314

Pauschalbesteuerte

Besteuerung nach Aufwand gemäss Art. 16 StG

Steuerjahr2022202320242025
Anzahl Personen65677068

Kantonssteuern – Herkunft der Erträge

GemeindenEinkommenssteuer%Vermögenssteuer%
Beckenried9'823'6166.5%1'255'3543.8%
Buochs12'110'7648.0%1'071'6773.3%
Dallenwil3'391'6682.3%253'4190.8%
Emmetten3'943'0702.6%845'4982.6%
Ennetbürgen16'601'86511.0%2'554'0507.8%
Ennetmoos4'754'0763.2%448'8981.4%
Hergiswil47'005'35231.2%20'055'49361.3%
Oberdorf6'371'3134.2%475'7781.5%
Stans26'944'50217.9%2'363'4657.2%
Stansstad16'045'23610.7%3'112'7089.5%
Wolfenschiessen3'663'1512.4%276'3040.8%
Kantonssteuern total150'654'613100%32'712'644100%

Kantons- und Gemeindesteuern

Die Steuerperioden 2024 und 2025 lassen vom gegenwärtigen Veranlagungsstand keine abschliessenden Vergleiche zu. Die untenstehenden Zahlen basieren deshalb auf den Steuerperioden 2022 und 2023 und beinhalten die Kantons- und Gemeindesteuern.

Kanton Nidwalden

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
02'5608.464'8260.02'2527.463'1800.0
1 – 50'99913'30343.825'459'70111.712'94742.523'909'67710.5
51'000 – 80'9997'27924.044'166'34620.37'48724.644'858'32419.6
81'000 – 100'9992'6058.624'084'56111.12'7989.225'430'42111.1
101'000 – 150'9992'7909.237'182'61717.12'9989.839'338'98617.2
151'000 – 200'9997972.616'221'8847.58252.716'574'8327.2
201'000 – 250'9993291.18'987'4324.13541.29'555'3284.2
251'000 – 300'9991680.65'698'5762.61870.66'269'3602.7
301'000 –5401.855'594'85525.65982.062'630'20227.4
Total30'371100.0217'460'800100.030'446100.0228'630'309100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
09'74732.12060.09'28330.500.0
1 – 101'0005'31917.5247'8540.65'38417.7245'4310.5
101'000 – 500'9995'94719.61'368'0943.25'94219.51'374'2142.9
501'000 – 1'000'9993'79312.51'707'1293.93'92112.91'801'4743.8
1'001'000 – 5'000'9994'64715.36'692'75615.54'94016.27'152'12115.3
5'001'000 –9183.033'222'13776.89763.236'306'00677.4
Total30'37110043'238'176100.030'446100.046'879'246100.0

Gemeinde Beckenried

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
02138.25'1000.02168.25'4000.0
1 – 50'9991'16544.72'217'22013.61'15844.22'107'59211.6
51'000 – 80'99958022.33'467'12121.357922.13'402'58018.7
81'000 – 100'9992489.52'201'73913.52308.82'038'98311.2
101'000 – 150'9992599.93'376'11620.728310.83'670'09620.1
151'000 – 200'999652.51'320'4308.1752.91'546'3758.5
201'000 – 250'999291.1803'6554.9331.3888'6654.9
251'000 – 300'999140.5485'7353.0150.6529'6272.9
301'000 –321.22'395'41914.7331.34'024'81422.1
Total2'605100.016'272'535100.02'622100.018'214'134100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
070026.900.068626.200.0
1 – 101'00045517.520'4591.144016.819'4271.0
101'000 – 500'99952620.2111'7895.953420.4121'1206.0
501'000 – 1'000'99936914.2162'8818.636714.0163'0978.1
1'001'000 – 5'000'99950419.3665'56835.054620.8731'85336.1
5'001'000 –512.0941'12649.5491.9989'27848.9
Total2'605100.01'901'823100.02'622100.02'024'775100.0

Gemeinde Buochs

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
02316.56'5500.01895.36'5000.0
1 – 50'9991'62545.73'496'34315.51'61045.33'336'18215.3
51'000 – 80'99994926.76'165'46827.495326.86'128'10828.0
81'000 – 100'9993279.23'211'46414.33509.83'361'11315.4
101'000 – 150'9992838.04'066'97618.13209.04'457'11320.4
151'000 – 200'999762.11'665'3597.4722.01'542'4347.1
201'000 – 250'999210.6652'8052.9270.8792'3733.6
251'000 – 300'999120.3472'5242.1130.4493'6232.3
301'000 –280.82'793'19712.4240.71'747'4648.0
Total3'552100.022'530'686100.03'558100.021'864'910100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01'24835.100.01'19633.600.0
1 – 101'00058016.328'9761.660917.129'8341.6
101'000 – 500'99970719.9175'4909.870919.9176'5529.7
501'000 – 1'000'99944912.6216'99112.145412.8224'42712.4
1'001'000 – 5'000'99951914.6750'83942.054715.4804'47844.4
5'001'000 –491.4613'85134.4431.2576'38331.8
Total3'552100.01'786'147100.03'558100.01'811'675100.0

Gemeinde Dallenwil

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
014110.72'9000.01017.82'1500.0
1 – 50'99964949.41'181'23319.065550.71'134'91918.3
51'000 – 80'99929022.11'762'07528.329723.01'768'21728.5
81'000 – 100'9991007.6941'44615.1927.1829'98313.4
101'000 – 150'9991027.81'393'63122.41209.31'638'49326.4
151'000 – 200'999211.6454'7477.3131.0289'4164.7
201'000 – 250'99950.4140'9332.380.6226'6943.6
251'000 – 300'99910.142'7100.730.2122'8262.0
301'000 –50.4296'0284.840.3199'5403.2
Total1'314100.06'215'702100.01'293100.06'212'238100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
040530.800.037529.000.0
1 – 101'00023217.711'4692.722817.611'3082.5
101'000 – 500'99930723.464'19615.030623.766'88414.7
501'000 – 1'000'99919214.676'32817.819314.978'82417.3
1'001'000 – 5'000'99917113.0225'89252.718314.2231'66550.9
5'001'000 –70.550'99311.980.666'03614.5
Total1'314100.0428'877100.01'293100.0454'717100.0

Gemeinde Emmetten

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
018412.62'1000.015510.82'1000.0
1 – 50'99975551.81'227'32716.575452.41'178'13514.6
51'000 – 80'99929820.51'927'47025.829320.41'902'25423.6
81'000 – 100'999896.1890'31511.9866.0867'64010.8
101'000 – 150'999795.41'137'07315.2916.31'249'39515.5
151'000 – 200'999241.6562'4727.5241.7553'4436.9
201'000 – 250'99960.4185'3432.590.6278'0223.4
251'000 – 300'99950.3179'0492.480.6293'7083.6
301'000 –171.21'348'01618.1191.31'734'33521.5
Total1'457100.07'459'164100.01'439100.08'059'032100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
034123.400.031622.000.0
1 – 101'00027919.112'8760.826918.711'3510.7
101'000 – 500'99941428.478'8864.741328.781'3005.0
501'000 – 1'000'99920213.992'4125.520314.197'4186.0
1'001'000 – 5'000'99918913.0309'88818.620013.9306'91618.9
5'001'000 –322.21'176'05570.4382.61'129'18269.4
Total1'457100.01'670'117100.01'439100.01'626'167100.0

Gemeinde Ennetbürgen

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
02607.66'8330.02447.07'3500.0
1 – 50'9991'34939.42'425'7318.91'33038.32'251'1468.2
51'000 – 80'99982124.04'528'96316.682623.84'599'02016.7
81'000 – 100'9993209.32'746'64110.136210.43'045'86911.1
101'000 – 150'99938311.24'778'22617.639511.44'836'48017.6
151'000 – 200'9991384.02'603'0879.61424.12'675'7899.7
201'000 – 250'999471.41'190'3304.4631.81'585'8165.8
251'000 – 300'999260.8823'0523.0270.8834'1623.0
301'000 –832.48'120'44129.8822.47'713'00028.0
Total3'427100.027'223'303100.03'471100.027'548'632100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
098928.900.094027.100.0
1 – 101'00056816.624'0580.758917.024'8700.6
101'000 – 500'99961517.9130'1263.761117.6133'0503.2
501'000 – 1'000'99948814.2187'1605.451915.0210'6735.1
1'001'000 – 5'000'99962718.3875'22025.165718.9926'24422.2
5'001'000 –1404.12'267'52665.11554.52'873'47868.9
Total3'427100.03'484'090100.03'471100.04'168'315100.0

Gemeinde Ennetmoos

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01187.92'3000.01157.83'2000.0
1 – 50'99966344.61'220'22915.463142.61'219'29814.5
51'000 – 80'99940127.02'306'22429.141828.22'499'15729.6
81'000 – 100'9991248.41'115'08314.11278.61'178'41714.0
101'000 – 150'9991238.31'616'00520.41318.91'756'10720.8
151'000 – 200'999281.9555'0047.0302.0610'8137.2
201'000 – 250'999140.9386'0134.9100.7287'7473.4
251'000 – 300'99950.3177'7012.290.6335'3164.0
301'000 –90.6542'9776.990.6543'2436.4
Total1'485100.07'921'534100.01'480100.08'433'298100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
044329.800.041428.000.0
1 – 101'00025016.811'5201.826317.811'8951.7
101'000 – 500'99929019.555'2008.529019.658'6268.3
501'000 – 1'000'99925417.189'15413.725817.4106'01515.0
1'001'000 – 5'000'99923015.5283'89143.723315.7293'36641.4
5'001'000 –181.2209'28732.2221.5238'14233.6
Total1'485100.0649'052100.01'480100.0708'045100.0

Gemeinde Hergiswil

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
043410.012'2200.03788.611'8720.0
1 – 50'9991'64137.72'733'6085.31'59436.32'571'7524.4
51'000 – 80'99993921.65'117'5069.995721.85'254'6579.0
81'000 – 100'9993427.92'839'1195.53949.03'265'8075.6
101'000 – 150'99944410.25'302'11510.346010.55'564'3849.6
151'000 – 200'9991814.23'373'5336.61894.33'459'5345.9
201'000 – 250'999902.12'184'7654.2992.32'476'7554.3
251'000 – 300'999521.21'562'6143.0561.31'718'0843.0
301'000 –2255.228'373'89855.12666.133'916'00158.2
Total4'348100.051'499'377100.04'393100.058'238'847100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01'50934.700.01'45133.000.0
1 – 101'00061914.224'2670.164014.625'1740.1
101'000 – 500'99970016.1151'3920.668915.7154'5890.6
501'000 – 1'000'9994139.5181'5730.744410.1205'5990.8
1'001'000 – 5'000'99975417.31'122'8474.679018.01'269'9344.7
5'001'000 –3538.122'759'96793.93798.625'241'81693.8
Total4'348100.024'240'046100.04'393100.026'897'112100.0

Gemeinde Oberdorf

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01477.55'2500.01236.23'5500.0
1 – 50'99988545.31'786'46816.983542.31'595'53514.4
51'000 – 80'99950826.03'073'12729.155428.13'290'25029.8
81'000 – 100'9991718.81'595'60215.121110.71'935'57117.5
101'000 – 150'99919610.02'605'87124.71939.82'543'20723.0
151'000 – 200'999241.2509'1804.8301.5638'0845.8
201'000 – 250'999110.6308'6562.9160.8442'5754.0
251'000 – 300'99940.2150'4981.450.3191'5641.7
301'000 –80.4509'8404.880.4417'4193.8
Total1'954100.010'544'492100.01'975100.011'057'755100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
058830.1640.055828.300.0
1 – 101'00040620.820'2302.440820.719'5052.2
101'000 – 500'99939920.4100'34811.839019.790'68910.2
501'000 – 1'000'99927213.9141'53416.727313.8133'59015.0
1'001'000 – 5'000'99926813.7346'36940.932316.4401'77245.1
5'001'000 –211.1239'00028.2231.2246'04827.6
Total1'954100.0847'544100.01'975100.0891'605100.0

Gemeinde Stans

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
04378.112'9500.03897.212'6080.0
1 – 50'9992'34243.34'903'54513.72'26441.64'429'32612.4
51'000 – 80'9991'36125.28'997'86825.11'42626.28'994'52125.2
81'000 – 100'9994969.24'919'33013.75339.85'076'62514.2
101'000 – 150'9995109.47'406'57020.754910.17'584'40421.2
151'000 – 200'9991342.52'994'6558.41422.63'019'9808.4
201'000 – 250'999500.91'559'8014.4490.91'448'5934.1
251'000 – 300'999290.51'127'5383.1190.3686'4771.9
301'000 –521.03'922'34810.9651.24'508'59412.6
Total5'411100.035'844'606100.05'436100.035'761'127100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01'92535.600.01'80733.200.0
1 – 101'00099818.451'6771.81'04619.251'5941.7
101'000 – 500'9991'02218.9265'0339.11'05319.4266'8608.8
501'000 – 1'000'99960911.3296'27410.263611.7299'2989.9
1'001'000 – 5'000'99976014.01'180'68240.779214.61'214'05340.2
5'001'000 –971.81'106'33538.11021.91'191'33139.4
Total5'411100.02'900'001100.05'436100.03'023'135100.0

Gemeinde Stansstad

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
02868.36'8230.02437.16'2500.0
1 – 50'9991'49643.32'851'05011.21'42541.62'698'44410.2
51'000 – 80'99981723.64'801'55718.885024.84'902'06018.6
81'000 – 100'9992918.42'659'28110.43099.02'797'84910.6
101'000 – 150'9993299.54'326'04517.035810.44'661'62917.7
151'000 – 200'999922.71'855'3207.3962.81'969'6967.5
201'000 – 250'999471.41'271'5975.0320.9860'0963.3
251'000 – 300'999190.5638'1682.5300.9986'9523.7
301'000 –782.37'105'93327.8852.57'487'51428.4
Total3'455100.025'515'773100.03'428100.026'370'490100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01'16933.81420.01'12732.900.0
1 – 101'00066119.129'4320.662518.227'4440.6
101'000 – 500'99968119.7163'3343.467719.7157'6073.4
501'000 – 1'000'99935610.3178'4023.736610.7180'6483.8
1'001'000 – 5'000'99944813.0708'50614.748914.3745'64215.9
5'001'000 –1404.13'749'30077.61444.23'590'35876.4
Total3'455100.04'829'116100.03'428100.04'701'699100.0

Gemeinde Wolfenschiessen

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01098.01'8000.0997.32'2000.0
1 – 50'99973353.81'416'94922.069151.11'387'34920.2
51'000 – 80'99931523.12'018'96631.433424.72'117'50130.8
81'000 – 100'999977.1964'54315.01047.71'032'56415.0
101'000 – 150'999826.01'173'99018.2987.31'377'67720.1
151'000 – 200'999141.0328'0985.1120.9269'2673.9
201'000 – 250'99990.7303'5354.780.6267'9923.9
251'000 – 300'99910.138'9900.620.177'0181.1
301'000 –30.2186'7582.930.2338'2774.9
Total1'363100.06'433'628100.01'351100.06'869'846100.0

Vermögenssteuer nach Stufen des steuerbaren Vermögens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeVermögenssteuer-
betrag
Steuerbares VermögenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
043031.500.041330.600.0
1 – 101'00027119.912'8902.626719.813'0282.3
101'000 – 500'99928621.072'30014.427020.066'93511.7
501'000 – 1'000'99918913.984'42116.820815.4101'88317.8
1'001'000 – 5'000'99917713.0223'05444.518013.3226'20039.5
5'001'000 –100.7108'69821.7131.0163'95328.7
Total1'363100.0501'363100.01'351100.0572'000100.0

Direkte Bundessteuer

Die Steuerperioden 2024 und 2025 lassen vom gegenwärtigen Veranlagungsstand keine abschliessenden Vergleiche zu. Die untenstehenden Zahlen basieren deshalb auf den Steuerperioden 2022 und 2023.

Kanton Nidwalden

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuerbetragSteuerpflichtigeEinkommenssteuerbetrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01'5355.800.09233.500.0
1 – 50'99910'16538.51'761'5301.710'32438.81'736'7251.5
51'000 – 80'9997'45128.35'248'9745.07'66228.85'242'2914.6
81'000 – 100'9992'6209.94'424'8454.22'74410.34'533'0384.0
101'000 – 150'9992'69410.210'034'2609.62'86210.810'165'0648.9
151'000 – 200'9997632.97'133'6996.88223.17'496'3936.6
201'000 – 250'9993361.35'330'3275.13771.46'005'9335.3
251’000 – 300’9992030.84'629'4884.41890.74'176'0213.7
301'000 –6062.366'224'72463.26862.674'460'19065.4
Total26'373100.0104'787'847100.026'589100.0113'815'655100.0

Gemeinde Beckenried

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01255.600.0793.600.0
1 – 50'99983737.8176'7562.783438.0171'7812.2
51'000 – 80'99961527.7447'7086.961528.0426'1145.4
81'000 – 100'99924311.0387'7346.023710.8377'8814.8
101'000 – 150'99925511.5950'58914.726712.2945'78112.1
151'000 – 200'999612.8573'5938.9793.6726'7569.3
201'000 – 250'999291.3466'8497.2311.4497'1576.3
251’000 – 300’999140.6319'5164.9140.6312'0614.0
301'000 –381.73'149'11948.7391.84'375'81055.9
Total2'217100.06'471'863100.02'195100.07'833'340100.0

Gemeinde Buochs

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01705.200.0822.600.0
1 – 50'9991'35741.8252'0793.91'33741.8242'7874.3
51'000 – 80'99999930.7679'77210.599331.0657'53311.6
81'000 – 100'9993189.8504'1977.834310.7542'9639.6
101'000 – 150'9992688.2955'29114.72969.21'005'89217.7
151'000 – 200'999722.2636'0119.8822.6711'19412.5
201'000 – 250'999240.7368'1975.7260.8419'2157.4
251’000 – 300’999130.4298'9914.6120.4266'6284.7
301'000 –290.92'792'86443.1300.91'824'41332.2
Total3'250100.06'487'403100.03'201100.05'670'626100.0

Gemeinde Dallenwil

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
0Anzahl%CHF%Anzahl%CHF%
1 – 50'999807.400.0363.300.0
51'000 – 80'99947944.670'6495.950346.766'2845.4
81'000 – 100'99928826.8182'38615.131629.4190'33715.6
101'000 – 150'99910810.0168'08613.9847.8125'98310.3
151'000 – 200'999888.2300'29824.910810.0360'57529.5
201'000 – 250'999232.1199'34416.5141.3115'4919.5
251’000 – 300’99920.227'1782.360.688'2967.2
301'000 –20.244'0963.720.243'6963.6
301’000 –50.5213'62017.770.7231'15418.9
Total1'075100.01'205'657100.01'076100.01'221'817100.0

Gemeinde Emmetten

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
0696.700.0343.400.0
1 – 50'99943041.6102'2184.441741.8100'1793.7
51'000 – 80'99930229.2207'2479.029129.2201'9737.5
81'000 – 100'999888.5166'1727.2929.2154'7475.7
101'000 – 150'999848.1294'38312.7949.4335'01112.4
151'000 – 200'999282.7272'67811.8272.7250'6829.3
201'000 – 250'999121.2192'4208.3141.4224'5498.3
251’000 – 300’99950.5104'2444.590.9200'4817.4
301'000 –151.5970'82142.0202.01'226'93245.5
Total1'033100.02'310'182100.0998100.02'694'554100.0

Gemeinde Ennetbürgen

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01595.100.01043.400.0
1 – 50'9991'09835.5229'3891.51'05934.4215'8721.4
51'000 – 80'99984527.3608'9014.085327.7598'1413.9
81'000 – 100'99931410.2551'9473.634111.1568'0493.7
101'000 – 150'99937912.31'468'4649.540013.01'449'8269.5
151'000 – 200'9991183.81'070'7477.01254.11'143'9637.5
201'000 – 250'999511.7788'4985.1692.21'064'4497.0
251’000 – 300’999351.1798'2285.2260.8582'0023.8
301'000 –912.99'884'57364.21023.39'680'52963.3
Total3'090100.015'400'748100.03'079100.015'302'831100.0

Gemeinde Ennetmoos

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
0705.300.0503.900.0
1 – 50'99953640.977'5483.651239.576'1083.5
51'000 – 80'99940831.2260'90112.043433.5274'59512.8
81'000 – 100'9991199.1200'9439.31209.3200'9399.4
101'000 – 150'9991168.9402'87518.61249.6432'62120.1
151'000 – 200'999292.2265'55912.3251.9216'74810.1
201'000 – 250'999110.8178'1268.290.7139'8496.5
251’000 – 300’99970.5167'0807.760.5131'4966.1
301'000 –131.0614'49028.3161.2674'73831.4
Total1'309100.02'167'523100.01'296100.02'147'094100.0

Gemeinde Hergiswil

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
02416.500.01534.000.0
1 – 50'9991'14330.9220'3110.51'18331.2203'0920.4
51'000 – 80'99993525.3733'6201.795225.1734'1321.4
81'000 – 100'9993529.5672'9181.540310.6733'9081.4
101'000 – 150'99944011.91'806'7854.144511.81'730'9433.4
151'000 – 200'9991754.71'750'0043.91885.01'806'2773.5
201'000 – 250'999962.61'519'2653.41112.91'825'4353.6
251’000 – 300’999591.61'336'9493.0641.71'397'3612.7
301'000 –2536.836'312'27081.92877.642'616'11683.5
Total3'694100.044'352'122100.03'786100.051'047'264100.0

Gemeinde Oberdorf

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
0955.600.0623.500.0
1 – 50'99966639.597'5764.274041.2100'0794.2
51'000 – 80'99951630.6343'29214.755931.1357'70814.9
81'000 – 100'99918410.9291'20112.519310.7309'90712.9
101'000 – 150'99917310.3575'44124.71779.9567'41523.6
151'000 – 200'999251.5220'2159.4341.9297'38412.4
201'000 – 250'999130.8208'3068.9150.8233'6799.7
251’000 – 300’99940.290'6583.980.4183'4597.6
301'000 –110.7506'08221.780.4349'91614.6
Total1'687100.02'332'769100.01'796100.02'399'547100.0

Gemeinde Stans

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
03046.400.01903.800.0
1 – 50'9991'83638.5263'2922.81'97840.0266'9732.6
51'000 – 80'9991'37728.9982'58610.31'44429.2980'3009.6
81'000 – 100'99951310.8830'4068.754511.0872'9638.6
101'000 – 150'99948310.11'727'99618.150810.31'744'81717.1
151'000 – 200'9991162.41'046'13311.01402.81'201'31211.8
201'000 – 250'999491.0784'3938.2481.0740'4407.3
251’000 – 300’999370.8867'4129.1210.4455'0704.5
301'000 –561.23'043'01231.9701.43'945'88538.7
Total4'771100.09'545'230100.04'944100.010'207'757100.0

Gemeinde Stansstad

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
01665.400.0913.000.0
1 – 50'9991'18238.6199'5821.51'19039.0212'8381.5
51'000 – 80'99983327.2600'0294.585928.2612'2964.4
81'000 – 100'9992839.2502'9293.72929.6503'2013.6
101'000 – 150'99933811.01'328'3329.935711.71'343'7989.6
151'000 – 200'9991003.3950'2817.1913.0880'3976.3
201'000 – 250'999421.4680'2575.1411.3653'4404.7
251’000 – 300’999260.8577'6804.3260.9582'8644.2
301'000 –923.08'592'89664.01023.39'165'30165.7
Total3'062100.013'431'986100.03'049100.013'954'134100.0

Gemeinde Wolfenschiessen

Einkommenssteuer nach Stufen des steuerbaren Einkommens

JahrSteuerperiode 2022 Steuerperiode 2023
Natürliche PersonenSteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
SteuerpflichtigeEinkommenssteuer-
betrag
Steuerbares EinkommenAnzahl%CHF%Anzahl%CHF%
0564.700.0423.600.0
1 – 50'99960150.772'1286.757148.880'7326.0
51'000 – 80'99933328.1202'53318.734629.6209'16215.6
81'000 – 100'999988.3148'31313.7948.0142'49810.7
101'000 – 150'999705.9223'80520.7867.4248'38418.6
151'000 – 200'999161.4149'13413.8171.5146'19110.9
201'000 – 250'99970.6116'83910.870.6119'4248.9
251’000 – 300’99910.124'6352.310.120'9041.6
301'000 –30.3144'97613.450.4369'39627.6
Total1'185100.01'082'363100.01'169100.01'336'691100.0

1.3.4 Personalamt

Kennzahlen

20212022202320242025Veränderung zum Vorjahr
Leistungsauftrag
Leistungsauftrag per 1. Januar63'336'10064'220'50065'594'50068'101'40070'772'5003.9%
Zunahme Leistungsauftrag Verwaltung1'135'4001'149'0001'190'000994'0001'826'90083.8%
Rückgabe Leistungsauftrag Verwaltung-23'000-100'0000-74'000-276'000273.0%
Zunahme Leistungsauftrag Schulen037'500333'000220'000494'900125.0%
Rückgabe Leistungsauftrag Schulen-228'000-192'0000000.0%
Anpassung Lohnsumme0479'500983'9001'531'000423'000-72.4%
Leistungsauftrag per 31. Dezember64'220'50065'594'50068'101'40070'772'40073'241'3003.5%
Personalbestand 1
Anzahl Vollzeitstellen 25926176346476794.9%
Anzahl Mitarbeitende 28258548849009374.1%
Frauenanteil56.0%57.0%59.0%60.0%60.0%0.0%
Anzahl Lernende2218172019-5.0%
Pensum 80–100%54.8%55.0%53.0%53.0%54.0%1.9%
Pensum 50–79%20.9%22.0%24.0%24.0%24.0%0.0%
Pensum < 50 %24.4%23.0%23.0%23.0%22.0%-4.3%
Personalfluktuation und -mutation
Eintritte21161231201101143.6%
Austritte26587978769-20.7%
Mutationen29144044438346822.2%
Brutto-Fluktuationsrate2 (Total Austritte)7.3%9.2%10.0%8.8%6.8%-22.7%
Netto-Fluktuationsrate2 (freiwillige Austritte)5.3%6.8%8.0%6.0%5.9%-2.0%
Weitere Indikatoren
Absenzen infolge Krankheit (Tage / FTE3)81088912.8%
Absenzen infolge Unfall (Tage / FTE3)122225.5%
Anzahl erstellte Lohnausweisek.A.k.A.k.A1'9431'920-1.2%
Anzahl Bewerbungen1'8512'0071'8762'5012'77611.0%
Anzahl Inserate192231521 458965911.9%
Anzahl Einwohner pro Vollzeitstelle7472716967-2.9%

Personalbestand

Altersstruktur: Mitarbeitende nach Altersstufen

Entwicklung Fluktuationsraten

Höhe der jährlichen Leistungsaufträge

1.3.5 Vernehmlassungen

FinanzdirektionBeschluss des
Regierungsrats
Antwort
Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027Nr. 255 vom 15. April 2025Ausführliche Beantwortung Fragebogen. Kostenverlagerungen auf die Kantone werden abgelehnt, ebenfalls höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule.
Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-InformationenNr. 256 vom 15. April 2025Grundsätzliche Zustimmung
Abkommen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika für eine erleichterte Umsetzung von FATCA nach Modell 1 (FATCA-Abkommen M1) sowie zum Entwurf für ein Bundesgesetz (FATCA-Gesetz M1) und eine Verordnung (FATCA-Verordnung M1) über die Umsetzung des FATCA-Abkommens M1Nr. 356 vom 10. Juni 2025Zustimmung zur Mustervernehmlassung der SSK
Aktualisierung des Kreisschreibens Nr. 18 der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3aNr. 387 vom 17. Juni 2025Zustimmung
Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV); Ergänzung der Bestimmungen zum GloBE Information Report (GIR)Nr. 448 vom 1. Juli 2025Zustimmung
Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Aufsichtsverordnung (AVO) betreffend Rückversicherungsvermittlung und SanierungsrechtNr. 545 vom 2. September 2025Zustimmung
Änderung der Eigenmittelverordnung (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrats zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission)Nr. 578 vom 16. September 2025Grundsätzliche Zustimmung; Antrag auf diverse Anpassungen und Ergänzungen in den Detailbestimmungen. Das Fehlverhalten einer einzelnen Grossbank soll nicht generell die Regeln für kleinere Banken verschärfen.
Mehrwertsteuer-Sondersatz für BeherbergungsleistungenNr. 579 vom 16. September 2025Zustimmung
Verordnung über die Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2026Nr. 641 vom 14. Oktober 2025Zustimmung
Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit weiteren Partnerstaaten ab 2027Nr. 673 vom 28. Oktober 2025Grundsätzliche Zustimmung; vor dem ersten Datenaustausch muss nochmal geprüft werden, ob die neuen Partnerstaaten die Vorgaben nunmehr einhalten (insb. Vertraulichkeit und Datensicherheit).
Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken)Nr. 697 vom 18. November 2025Die Vorlage wird eher kritisch beurteilt. Das Regulierungspaket wird als sehr weitgehend erachtet. Antrag auf einige Verbesserungsvorschläge.

2 Baudirektion

2.1 Regierungsprogramm und Jahresziele

Stand: 31. Dezember 2025
BD R1: Das Gesamtverkehrskonzept ist weiterentwickelt und wird durchschnittlich alle vier Jahre einem Monitoring unterzogen; erstmals 2025.
Der Auftrag für das erste Monitoring ist im Berichtsjahr erteilt worden. Der Abschluss erfolgt im Jahr 2026.
BD R2: Das Vorprojekt für die Entlastungsstrasse Stans West inkl. flankierende Massnahmen ist bis 2028 erstellt und zur Eingabe in das 6. Agglomerationsprogramm vorbereitet.
Das Massnahmenblatt für das Agglomerationsprogramm ist erstellt und eingereicht worden. Es wurden zwei Varianten für die Linienführung erarbeitet. In der ersten Jahreshälfte 2026 findet die Abschlusssitzung des runden Tischs statt. Anschliessend wird dem Regierungsrat die Linienführung zum Entscheid vorgelegt (Antrag an den Landrat: Richtplananpassung und Planungskredit).
BD R3: Der Ausbau der Kantonsstrasse zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Beckenried mit Erstellung eines Radweges zwischen Buochs und Beckenried ist gestartet.
Das Vorprojekt wurde als A-Massnahme im Agglomerationsprogramm eingegeben und der Objektkredit wurde vom Stimmvolk angenommen.
BD R4: Das Projekt für die Sanierung der Wiesenbergstrasse (Bauetappen 4 und 5) ist erstellt und mit der Sanierung wurde begonnen.
Die Sanierung der Wiesenbergstrasse (Etappen 2 und 3) wurde per Ende 2025 bis zum Weiler Wiesenberg weitgehend abgeschlossen. Einzelne Schlussarbeiten erfolgen unter Betrieb im ersten Halbjahr 2026. Der Variantenentscheid für die Sanierung der Strasse ab dem Weiler Wiesenberg bis Wirzweli (Etappen 4 und 5) wurde vom Regierungsrat im Dezember 2025 verabschiedet und der Auftrag zur Ausarbeitung des Generellen Projekts erteilt.
BD R5: Die Planungen unter der Federführung des ASTRA zum Knoten Kreuzstrasse sind abgeschlossen.
Die Projektstudie des Bundesamts für Strassen (ASTRA) hat die Notwendigkeit des Ausbaus aufgezeigt. In einem nächsten Schritt erarbeitet das ASTRA eine vertiefte Varianten-/Machbarkeitsstudie für eine Bestvariante einschliesslich einer Kostenschätzung. Diese sollte bis zur zweiten Jahreshälfte 2026 vorliegen.
BD R6: Der öffentliche Verkehr wird nachfragegerecht und in Etappen ausgebaut.
Die im Fahrplan 2025 eingeführten punktuellen Verdichtungen des Busangebots im Raum Stans – Ennetbürgen – Buochs haben sich bewährt. Die Nachfrage nach öV-Leistungen ist im Berichtsjahr erneut deutlich angestiegen. Das Jahr war geprägt durch die planerischen Vorbereitungen für die Einführung des Halbstundentakts nach Engelberg im Dezember 2026. Weiter konnte das Projekt Busdrehscheibe Kreuzstrasse im Agglomerationsprogramm eingereicht werden.
BD R7: Der Veloverkehr wird mit einem nachfragegerecht ausgebauten Velowegnetz gefördert.
Der Baustart für den kombinierten Velo- und Gehweg zwischen Oberdorf und Büren erfolgt im dritten Quartal des Jahres 2026. Die Schwachstellenanalyse Veloverkehr ist im Rahmen des Agglomerationsprogramms eingereicht worden.
BD R8: Bis 2028 wird eine umfassende Benchmarkanalyse zur Verkehrssicherheit auf dem Kantonsstrassennetz erstellt, daraus werden Massnahmen abgeleitet und erste Massnahmen sind umgesetzt.
Aufgrund der personellen Wechsel beim Amt für Mobilität im Jahr 2025 können die Arbeiten erst im Jahr 2026 aufgenommen werden.
BD R9: Betriebs- und Gestaltungskonzepte (BGK) für die Ortsdurchfahrten sind in den Gemeinden Ennetmoos, Hergiswil, Ennetbürgen und Wolfenschiessen gemäss Prioritätenliste in Ausarbeitung und in der Gemeinde Buochs realisiert.
Die umfassende Umgestaltung und Instandsetzung der Ortsdurchfahrt Buochs befindet sich in der Ausführung. Beim BGK Ennetmoos St. Jakob konnten die Einwendungsverhandlungen abgeschlossen werden. Der Regierungsrat hat das Generelle Pr+D40ojekt im Dezember 2025 zuhanden des Landrats verabschiedet. Für das BGK Ennetbürgen ist der Abschluss der Studie erfolgt und mit jener für Wolfenschiessen wurde begonnen. Die Erarbeitung des BGK Hergiswil muss aufgrund des erweiterten Perimeters neu ausgeschrieben werden und startet in der zweiten Jahreshälfte 2026.
BD R10: Das Amt für Mobilität ist in wichtigen Gremien national und regional aktiv integriert (laufendes strategisches und operatives Ziel).
Die Einsitznahme in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen ist wegen des Wechsels des Amtsleiters nicht erfolgt und wird im Folgejahr neu geprüft.
BD R11: Die technische und rechtliche Machbarkeit von Photovoltaik-Anlagen auf kantonalen Liegenschaften wird überprüft und wo sinnvoll umgesetzt.
Die Grundlagen für die Realisierung von Photovoltaik-Anlagen auf kantonalen Gebäuden sind in Zusammenarbeit mit der Landwirtschafts- und Umweltdirektion (LUD) erstellt worden. Aufgrund des neuen Strommarktgesetzes müssen diese allerdings nochmals überprüft werden.
BD R12: Das Hochbauamt berücksichtigt die Nachhaltigkeit bei grösseren Beschaffungen.
Es sind Nachhaltigkeitskriterien erarbeitet worden, die bei Beschaffungen des Hochbauamts zur Anwendung kommen. Im Verlauf des Jahres 2025 wurden erste Erfahrungen gesammelt.
BD R13: Bei Sanierungen fliessen die Erkenntnisse aus der Energiebuchhaltung in die Bauprojekte ein.
Dieser Prozess konnte etabliert werden und die Auswertungen sowie Erkenntnisse aus der von der Landwirtschafts- und Umweltdirektion (LUD) geführten Energiebuchhaltung fliessen in die Bauprojekte des Hochbauamts ein.
BD R14: Im Rahmen der Immobilienstrategie (imos) werden die eigenen Verwaltungsliegenschaften bezüglich optimaler Nutzung und Dichte überprüft, erfasst und in einem Verdichtungskonzept aufgeführt.
Die Immobilienstrategie des Kantons Nidwalden befindet sich in Erarbeitung; der Abschluss ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Zudem soll jährlich eine Liegenschaft auf die Verdichtung und optimale Nutzung hin überprüft werden. Im Jahr 2025 wurde mit dieser Prüfung für die Heilpädagogische Schule (HPS) erfolgreich gestartet.
BD R15: Evaluation/Weiterentwicklung und Einführung einer neuen Immobiliensoftware für die Bewirtschaftung und Planung (z.B. digitale Plattform).
Mit dem Neubauprojekt Dreifachsporthalle der Kantonalen Mittelschule wird erstmals die digitale Plattform für Baumanagement smino genutzt. In den frühen Planungsphasen erwies sich die Plattform als wertvolles Instrument für den Austausch zwischen den beteiligten Planern. Aussagekräftige Erfahrungswerte werden jedoch erst in der anstehenden Ausführungsphase sowie nach Abschluss des Projekts vorliegen. Im Weiteren erfuhr die vom Hochbauamt genutzte Software für die langfristige Planung der Immobilien mit der neuen Version Stratus 7.x eine Aktualisierung.
BD R16: Attraktive Arbeitsplätze: Raumstandards werden im Zusammenhang mit der Immobilienstrategie neu definiert.
Ein Vorschlag für neue Raumstandards, welche Homeoffice und neue Arbeitsformen berücksichtigen, ist erarbeitet und dem Regierungsrat an seiner Klausursitzung im November unterbreitet worden. Die Verabschiedung ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Standards dienen zukünftig als Basis für die Planung und Gestaltung der Büroräumlichkeiten.
BD R17: Drei bis fünf Gemeinden (Zentrums- und Agglomerationsgemeinden) verfügen über ein Siedlungsleitbild, welches eine markante, qualitätvolle Innenentwicklung auf geeigneten Flächen vorsieht. Markant heisst, dass auf mindestens einem Viertel der Wohnzonenflächen eine Zunahme von mindestens drei Metern der Gesamthöhe vorgesehen ist.
Für die Gemeinden wurde eine kantonale Arbeitshilfe als gut verständliche und motivierende Vorgabe für die Erarbeitung von Siedlungsleitbildern (SLB) erstellt. Bereits vor Erstellung der Arbeitshilfe verfügte Stans über ein SLB, das den Vorgaben des Richtplans entsprach. Aktuell überarbeitet Stans dieses SLB. Die Gemeinden Buochs, Ennetbürgen, Ennetmoos und Stansstad haben den Prozess gestartet. Es kann davon ausgegangen werden, dass mindestens diese fünf Gemeinden im Jahr 2026 ihre Entwürfe zur Vorprüfung einreichen werden. Neben der Innenentwicklung mit zusätzlichen Gebäudehöhen fallen diverse weitere Aspekte der Siedlungsqualität in Betracht, die entwickelt und geschärft werden sollen.
BD R18: Ein Konzept zur Totalrevision des Richtplans ist erarbeitet und vom Regierungsrat verabschiedet sowie der Prozess themenweise gestartet.
Die Überführung der Hauptkarte ins minimale Geodatenmodell des Bundes ist weitgehend abgeschlossen. Eine umfassende Sichtung der Mängel und aktualisierungsbedürftigen Teile des gegenwärtigen Richtplantextes ist für 2026 vorgesehen. Einzelne Themen befinden sich bereits in Bearbeitung: 5. Etappe Cholwald, Revitalisierungsplanung Gewässer und erneuerbare Energien.
BD R19: Die Voraussetzungen für ein kantonales Bauamt mit einer freiwilligen Delegation des Baubewilligungsprozesses durch die Gemeinden werden im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsprozess zur Einführung der RPG2 Revision geschaffen.
Eine erste Analyse des gesetzgeberischen Anpassungsbedarfs für die Einführung eines kantonalen Bauamts ist erfolgt und es liegen erste informelle Rückmeldungen vor. Der Bericht zuhanden des Regierungsrats wird im Jahr 2026 ausgearbeitet.
BD R20: Die digitale Baugesuchsplattform ist mit Unterstützung durch das ILZ gemeinsam mit dem Kanton Obwalden und den Gemeinden eingeführt worden und hat sich etabliert.
Die Grundlagen sind in Zusammenarbeit mit dem ILZ, der Baudirektion Obwalden und den Gemeinden erarbeitet worden und das Projekt ist auf Kurs. Es ist geplant, die digitale Baugesuchsplattform nach Einführung der E-ID in Betrieb zu nehmen.
BD R21: Massnahmen zur Stärkung der ökologischen Infrastruktur sind in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Korporationen und Organisationen umgesetzt.
Die Entwürfe des Gesamtkonzepts Naturschutz und der Fachplanung ökologische Infrastruktur liegen vor. Die Verabschiedung durch den Regierungsrat ist im Jahr 2026 geplant.
BD R22: Bestehende Schutzgebiete sind qualitativ aufgewertet.
Die Vorbereitungsarbeiten für das Baugesuch zum Moorregenerationsprojekt Gnappiried laufen. Die Eingabe des Baugesuchs ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

2.2 Tätigkeiten der Ämter

Jahr in Zahlen

Gesuche
17
Bewilligungen
Für Grabarbeiten im Gebiet der Kantonsstrasse
Verkehr
15'353
Fahrzeuge pro Tag
Kreisel südlich des Länderparks in Stans
Baukoordination
644
Verfahren
Begleitet und koordiniert
Öffentlicher Verkehr
2'859'795
Reisende
Auf den acht Postauto-Linien des Kantons

2.2.1 Direktionssekretariat

Weiterentwicklung der Beschaffungsplattform simap.ch

Simap.ch ist die Beschaffungsplattform des Bundes, der bundesnahen Organisationen sowie der Kantone und der Gemeinden. Seit Juli 2024 ist die komplett neu programmierte Plattform in Betrieb. In der Folge mussten sich die Anwender Anfang 2025 registrieren, um simap.ch weiterhin nutzen zu können. Dies erforderte einige Unterstützungsleistungen durch das Direktionssekretariat. Im November konnte mit der Realisierungseinheit 1 die erste wesentliche Weiterentwicklung der Anwendung erfolgreich abgeschlossen werden. Damit wurden bestehende Funktionen optimiert sowie neue eingeführt. Zusätzliche Informationen finden sich unter www.kissimap.ch. Das Direktionssekretariat arbeitet in der Projektsteuerung zur Weiterentwicklung der Plattform mit.

Qualitätsmanagement

Im Verlauf des Jahres 2025 hat es in der Baudirektion einige personelle Wechsel gegeben, besonders im Amt für Mobilität. Die Prozesse und Hilfsmittel aus dem Qualitätsmanagement haben sich nicht nur für die Qualitätssicherung, sondern auch für die Einarbeitung der neuen Mitarbeitenden als sehr wertvoll erwiesen. Ebenso nutzen die bestehenden Mitarbeitenden die Unterlagen in ihrer täglichen Arbeit. Entsprechend sind die Dokumentationen laufend aktualisiert und optimiert worden, damit ihre Gültigkeit und die kontinuierliche Weiterentwicklung gewährleistet bleiben.

Gesetzgebung

Die aktuell geltende Reklameverordnung stammt aus dem Jahr 1989. Im Rahmen einer Totalrevision wurde diese aktualisiert, neu strukturiert und entschlackt. Zudem sind in der Verordnung nun auch Vorschriften zu politischen sowie leuchtenden bzw. beleuchteten Reklamen enthalten. Die Grundsatznorm ist neu im Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1) verankert. Im Dezember 2025 stimmte der Landrat der entsprechenden Teilrevision des PBG zu. Der Regierungsrat wird die neuen Bestimmungen voraussichtlich im Frühling 2026 in Kraft setzen.

Personelles

Das Direktionssekretariat ist im Verlauf des Berichtsjahres um eine Projektassistenzstelle (50%) erweitert worden. Die Stelle bietet allen Ämtern der Baudirektion bei einzelnen Projekten gezielte Unterstützung und Entlastung.

2.2.2 Amt für Mobilität

Strategie und Planung

Totalrevision Strassengesetz

Das Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz, StrG; NG 622.1) aus dem Jahre 1966 wurde einer Totalrevision unterzogen. Es regelt die Planung, den Bau, den Unterhalt, die Benutzung und die Finanzierung von Strassen und Velowegen. Zuständigkeiten und Verfahren wurden klarer und einfacher geregelt sowie den heutigen Gegebenheiten angepasst. Nach wie vor haben sich die Gemeinden an den Strassenbaukosten innerorts sowie an den Kosten für kantonale Velowege zu beteiligen. Der Beitragssatz wird neu pauschal 30% betragen. Das neue Strassengesetz wurde im Berichtsjahr verabschiedet und wird voraussichtlich Mitte 2026 zusammen mit der revidierten Strassenverordnung in Kraft gesetzt.

Stetige Verbesserung des öV-Angebots

Auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2024 wurde das bestehende öV-Angebot um zusätzliche Fahrten zwischen Stans, Bahnhof – Pilatuswerke – Ennetbürgen sowie Stans, Bahnhof – Fadenbrücke ergänzt. Dies hat für Buochs und Ennetbürgen deutlich bessere Anschlüsse auf andere Bus- sowie Bahnlinien in Stans zur Folge. Darüber hinaus wurden einzelne Verbesserungen auf den Linien Wolfenschiessen – Oberrickenbach sowie Stans – Ennetmoos – Sarnen vorgenommen. Im Rahmen des Fahrplanwechsels im Dezember 2025 erfolgten nur kleine Anpassungen.

Rahmenkredite für die Abgeltungen des öV-Angebots

Mit dem Rahmenkredit legt der Landrat die Verkehrslinien fest und stellt die Finanzmittel zur Bestellung des Angebots an öffentlichem Verkehr bereit. Für die Jahre 2025/26 beschloss der Landrat einen Kredit in der Höhe von CHF 13 Mio. Im Berichtsjahr nahmen die Passagierzahlen sowie die Erträge im öffentlichen Verkehr gegenüber den Vorjahren weiter zu. Dies führte dazu, dass die Transportunternehmen günstigere Offerten einreichen konnten. Folglich ist absehbar, dass der Kredit nicht ausgeschöpft wird. Aktuell laufen zusammen mit den Transportunternehmen die Planungen für die Einführung des Halbstundentaktes nach Engelberg und die damit zusammenhängenden Anpassungen beim Busnetz ab Stans. Diese werden als Grundlage für den Rahmenkredit 2027/28 dienen.

Sicherheitsmassnahmen in Obbürgen

Gemeinsam mit der Gemeinde Stansstad wurden mögliche Sicherheitsmassnahmen für den Fussverkehr in Obbürgen vertieft. Die Realisierung startet im Jahr 2026.

Massnahmen im Engelbergertal

Unter der Federführung des Kantons Obwalden wurde im Jahr 2025 die Verkehrsentwicklung im Engelbergertal in den Wintermonaten erneut analysiert, um die verkehrlichen Auswirkungen auf die Nidwaldner Gemeinden sowie allfällige Massnahmen zu prüfen. Insgesamt ist keine wesentliche Erhöhung der Verkehrsmenge zu beobachten bzw. die Überlastungen der Strassen- und Bahnverbindung sind stark wetterabhängig. 2026 ist der Ausbau der Zentralbahn im Engelbergertal vorgesehen. Durch die höheren Zugfrequenzen soll der Strassenverkehr reduziert werden.

Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Ennetmoos St. Jakob

Für die Ausgestaltung der Haltestelle St. Jakob konnten beim Generellen Projekt die Einwendungsverhandlungen abgeschlossen werden. Im Sommer 2025 erfolgte für den Bereich des Ortskerns von St. Jakob eine zweite Auflage des BGK. Da keine neuen Einwendungen eingingen, konnte das bereinigte Projekt dem Landrat überwiesen werden.

Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Ennetbürgen

Die Studie zum BGK konnte zusammen mit der Gemeinde und einem Planungsbüro abgeschlossen werden. Die Lösungsansätze sollen vor allem einen sicheren Verkehrsfluss für alle Nutzenden des Strassenraums gewährleisten. Darüber hinaus wird angestrebt, die Aufenthaltsqualität im Dorfkern von Ennetbürgen zu verbessern. Weiter wird die dringende Sanierung des Dorfbachs vorangetrieben, welcher eingedolt unter der Kantonsstrasse verläuft.

Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Wolfenschiessen

Gemeinsam mit der Gemeinde konnte das BGK begonnen werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den zahlreichen Strasseneinmündungen im Ortskern und der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger entlang der Kantonsstrasse. Die wesentlichen Planungsarbeiten werden im Jahr 2026 erfolgen.

Realisierung

Instandsetzungsprojekte

Mit dem integralen Instandsetzungsprojekt KH3/KH4 Ortsdurchfahrt Buochs werden die Infrastruktur saniert, die Verkehrssicherheit erhöht sowie der Ortskern gestalterisch und betrieblich aufgewertet. Der Baustart erfolgte im Sommer 2025. Für die Anwohnerinnen und Anwohner sind die Bauarbeiten mit starken Einschränkungen und sich immer wieder ändernden Verkehrsführungen verbunden. Daher wurde erstmals ein digitaler Informationsservice für die Anwohnenden genutzt. Die ersten Erfahrungen damit fallen positiv aus, und dieser Service soll auch bei zukünftigen Grossprojekten eingesetzt werden.

Die Bauarbeiten für das Projekt KV7, Dallenwil, Instandsetzung Wiesenbergstrasse, Abschnitte 2 und 3, kamen planmässig voran. Die Hauptarbeiten konnten Ende 2025 abgeschlossen werden. Die Planungen für die Abschnitte 4 und 5 wurden weitergeführt. Der Regierungsrat hat sich im Dezember 2025 für die Variante «Neue Linienführung mit drei Brücken» entschieden.

Dank der Strassenanhebung der KH3 beim Dürrensee Emmetten kann bei Wasserhochstand zukünftig auf eine Notstrasse verzichtet werden. Die Anhebung erfolgt mit drei Schüttungen. Die Vorschüttung wurde 2024 und die erste Hauptschüttung im Herbst 2025 vorgenommen. Die zweite Hauptschüttung ist für den Herbst 2026 vorgesehen, sodass die Bauarbeiten mit dem Belagseinbau voraussichtlich 2027 abgeschlossen werden können.

Die Pilatus Flugzeugwerke sind in den letzten Jahren stark gewachsen und zusätzliche Erweiterungen sind geplant. In der Folge nimmt das Verkehrsaufkommen stetig zu. Daher sind eine Anpassung der Zufahrt zum Areal der Pilatus Flugzeugwerke sowie eine Neudimensionierung der Pilatuskurve (KH4, Stans) notwendig. Die definitive Gesamtgestaltung wie auch die neue behindertengerechte Bushaltestelle wurden zusammen mit den Pilatus Flugzeugwerken in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden geplant. Die öffentliche Auflage und der Baustart erfolgen 2026. Die Hauptarbeiten sollen bis Ende 2027 abgeschlossen werden.

Für die Querung des Flugverkehrs (Taxiways) über die Kantonsstrasse KH4 sind Massnahmen vorgesehen, welche die Sicherheit für den Flug- sowie für den Strassenverkehr erhöhen. Diese werden bis Ende 2026 umgesetzt.

Vervollständigung Radrouten

Das Radroutenkonzept in Nidwalden wird fortlaufend umgesetzt und vervollständigt. Die Planung der Radroutenergänzung schreitet voran.

Das Bauprojekt des kombinierten Fuss- und Velowegs entlang der Kantonsstrasse KH2 zwischen dem Ortsausgang Oberdorf und dem Kreisel Büren befindet sich im Genehmigungsprozess. Der voraussichtliche Baubeschluss erfolgt im Frühling 2026. Der Objektkredit von CHF 4.9 Mio. wurde bereits Ende November 2022 zusammen mit der Behandlung der Einwendungen zum generellen Projekt durch den Landrat beschlossen. Der Start der Bauarbeiten ist für Mitte August 2026 vorgesehen.

Für die Sanierung der Kantonsstrasse KH3, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und den Ausbau des Radwegs vom Knoten Seestrasse bis zur Autofähre Beckenried hat der Landrat im Dezember 2024 einen Objektkredit von CHF 19 Mio. bewilligt. Das Stimmvolk hat dem Objektkredit am 18. Mai 2025 ebenfalls deutlich zugestimmt. Im Sommer 2025 wurde mit den vertieften geologischen Untersuchungen begonnen. Es wird mit dem Baubeginn im Frühling 2028 gerechnet, die Fertigstellung ist für Anfang 2031 geplant.

Parallel zum weiter oben erwähnten BGK für Ennetmoos St. Jakob wurde mit dem Kanton Obwalden eine Studie zum Ausbau der fehlenden Veloinfrastruktur zwischen St. Jakob und Sand/Kerns erstellt. Als Erkenntnis zeigte sich, dass auf dem Abschnitt zwischen der Kantonsgrenze Nidwalden/Obwalden bis zum Weiler St. Jakob ein durchgängiger Fuss- und Veloweg zu realisieren ist. Die beiden Projektteile (Fuss- und Veloweg sowie Ortsdurchfahrt St. Jakob) wurden zwischenzeitlich zu einem Generellen Projekt weiterentwickelt. Für die Umsetzung beantragt der Regierungsrat einen Objektkredit von CHF 4.7 Mio. Die Behandlung im Landrat findet voraussichtlich im Frühling 2026 statt, der Baustart ist für das Jahr 2028 vorgesehen.

Strasseninspektorat (SIT)

Im Jahr 2025 wurden im Rahmen des baulichen Unterhalts zahlreiche kleinere Sanierungsprojekte und Reparaturen durchgeführt. Diese umfassten unter anderem den Neubau und die Instandsetzung von Steinschlagnetzen, Belagsarbeiten und die Sanierung von Kunstbauten. Zudem nahm das SIT in der eigenen Werkstatt und Schlosserei Reparaturen und Unterhaltsarbeiten an Fahrzeugen und Maschinen der gesamten kantonalen Verwaltung vor.

Um den Leistungsauftrag auch in Zukunft erfolgreich erfüllen zu können, wurden mehrere technische Neuerungen implementiert. Dazu zählen ein neuer Hochdruckreiniger, ein neues Kommunalfahrzeug für die Trottoirs sowie eine neue Schneefräse.

Herausfordernd bleibt weiterhin der zunehmende Strassenverkehr und in der Folge die steigende Anzahl Unfälle mit Sachbeschädigungen auf den Kantonsstrassen. Es wird laufend daran gearbeitet, die Sicherheit sowie den Unterhalt der Verkehrswege zu verbessern. Hier bietet die digitale Transformation, die auch im Jahr 2025 vorangeschritten ist, Chancen für effizientere Abläufe.

2.2.3 Hochbauamt

Projektmanagement

Machbarkeitsstudie Landratssaal, Stans

Es ist ein Neustart des Planungswettbewerbs unter Einbezug des neuen Denkmalpflegers erfolgt. Die neu zusammengesetzte Jury hat im Jahr 2025 die Präqualifikation vorgenommen und fünf Planungsteams beauftragt, Architekturvorschläge auszuarbeiten. Das Siegerprojekt wird voraussichtlich im Mai 2026 bekannt gegeben.

Ausbau Dachgeschoss und Instandhaltung Breitenhaus, Buochserstrasse 1, Stans

Die baulichen Massnahmen im historischen Breitenhaus können nach einer rund einjährigen Bauzeit termingerecht abgeschlossen werden. Die Büroräumlichkeiten stehen der Baudirektion ab Ende Februar 2026 wieder zur Verfügung. Das Sanierungskonzept zielte darauf ab, die historische Substanz so weit wie möglich zu erhalten und das Gebäude sicher, funktional und rechtskonform auf die zukünftige Nutzung auszurichten. Es wurden die Statik verbessert, Mängel im Brand- und Arbeitsschutz behoben und die allgemein zugänglichen Räume im Erdgeschoss hindernisfrei ausgestaltet.

Der bewilligte Objektkredit von CHF 2.88 Mio. wird voraussichtlich knapp überschritten; ein Zusatzkredit ist jedoch nicht erforderlich. Die Mehrkosten resultieren hauptsächlich aus unvorhergesehenen Zusatzarbeiten, insbesondere an der Dachkonstruktion.

Instandsetzung Therapiebad Zentrum für Sonderpädagogik, Buochserstrasse 9c, Stans

Im Frühling 2025 konnte die Instandsetzung termingerecht abgeschlossen und das neue Therapiebad dem Zentrum für Sonderpädagogik zur Nutzung übergeben werden. Die ersten Erkenntnisse deuten darauf hin, dass der Energieverbrauch dank der neuen Warmwasseraufbereitung reduziert werden kann. Es besteht allerdings bei der Elektrohauptverteilung noch Optimierungsbedarf. Diese Arbeiten werden Anfang 2026 ausgeführt.

Nachnutzung ehemalige Entsorgungssammelstelle Oberdorf (beim Waffenplatz)

Die Umbauarbeiten starteten im Frühling 2025. Es wurde mit einem Holzbau eine moderne Bürofläche in die bestehende Gebäudehülle eingebaut. Die zahlreichen Absprachen mit dem künftigen Mieter armasuisse waren herausfordernd. Das Gebäude steht ab Anfang 2026 zur Nutzung bereit.

Zwischennutzung und Nutzungs- sowie Flächenstudie Zeughaus, Wilstrasse 1, Oberdorf

Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz verliess die Räumlichkeiten des historischen Zeughauses im Frühsommer 2021. Seit Februar 2022 dient das Gebäude als Unterkunft für Schutzsuchende aus der Ukraine. Diese Zwischennutzung war bis Ende 2025 befristet. Sie wurde vom Regierungsrat um weitere drei Jahre verlängert, sodass sie voraussichtlich bis Ende 2028 andauert.

Im November 2025 wurde dem Regierungsrat eine Machbarkeitsstudie zur zukünftigen Nutzung des Zeughauses vorgelegt. Nachdem die Schweizer Armee Interesse an Flächen für Co-Working-Arbeitsplätze und Schulungsräume signalisiert hat, wird die Nachnutzung als Weiterbildungszentrum der Armee vertieft geprüft.

Neubau Dreifachsporthalle Kant. Mittelschule, Stans

Das Bauprojekt der Roman Hutter Architektur GmbH (Luzern) konnte im Frühling 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. In der Folge genehmigte der Landrat den Objektkredit im Oktober 2025. Die Volksabstimmung ist für Juni 2026 geplant. Die Fertigstellung der neuen Dreifachsporthalle wird voraussichtlich auf Ende des Jahres 2029 erfolgen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund CHF 27.5 Mio.

Instandhaltung Chemiezimmer und Oblichter Kant. Mittelschule, Stans

Die bestehenden Chemiezimmer wurden auf den neusten technischen Stand gebracht und die festmontierte Möbilierung aufgefrischt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden auch sämtliche schadhaften Oblichter ersetzt.

Instandsetzung Schliessanlage Kant. Mittelschule, Stans

Die Schliessanlage im Kollegium muss erneuert werden. So galt es, über 400 Zylinder aufzunehmen und das richtige Schliesssystem zu evaluieren, was sich als zeitintensiv herausstellte. Die Ausschreibung für die Beschaffung der neuen Anlage erfolgt Anfang 2026, der Ersatz ist für den Sommer 2026 vorgesehen.

Zwischennutzung Heilpädagogische Werkstätte durch ZSP, Buochserstrasse 9a, Stans

Durch den Auszug der Stiftung Weidli im Frühling 2026 werden grosse Flächen frei. Diese werden in Zukunft vom Zentrum für Sonderpädagogik (ZSP) sowie von der Psychomotorik genutzt. Damit diese Räumlichkeiten pünktlich zum Schulstart 2026/2027 bereitstehen, hat das Hochbauamt bereits im Jahr 2025 umfangreiche Planungsarbeiten vorgenommen.

Umrüstung kantonale Immobilien auf LED

In den kantonseigenen Gebäuden werden die alten Lampen laufend auf LED umgerüstet, meist im Zusammenhang mit Instandhaltungsarbeiten. Es wurden weitere Etappen realisiert, namentlich in der Kant. Mittelschule, im Kantonsgericht, im Zentrum für Bevölkerungsschutz sowie in der Fischbrutanlage.

Instandsetzung der Pausenräume Kantonsgericht und Schlichtungsbehörde

Die Pausenräume des Kantonsgerichts und der Schlichtungsbehörde wurden erneuert. Dabei kamen insbesondere bei der Schlichtungsbehörde unverhofft schlechte Decken- und Bodenkonstruktionen zum Vorschein. Diese mussten ersetzt werden, was zu einer Kostenüberschreitung führte.

Strategische Planung

Zu den Aufgaben des Hochbauamts gehört auch die langfristige Bedarfsabklärung sowie die strategische Planung der zukünftigen Immobiliennutzung. So wurden im Berichtsjahr die Leitsätze für die Immobilienstrategie erarbeitet und durch den Regierungsrat verabschiedet. Die ersten Erkenntnisse konnten dem Regierungsrat bereits präsentiert werden. Zusätzlich entwickelte das Hochbauamt einen neuen Büroraumstandard. Die Stossrichtung zielt darauf ab, den heutigen Arbeitsplatzformen Rechnung zu tragen. Insbesondere sollen grössere zusammenhängende Flächen geschaffen sowie die entsprechende Sitzungsinfrastruktur bereitgestellt werden.

Landerwerb und Dienstbarkeiten

Das Hochbauamt vertritt den Kanton in Bezug auf die kantonalen Liegenschaften nach innen sowie nach aussen. In diesem Zusammenhang kümmert sich das Amt auch um den Landerwerb für die Realisierung geplanter Infrastrukturprojekte sowie um die Dienstbarkeiten für Durchleitungs- und Durchfahrtsrechte. Im Jahr 2025 wurden folgende wichtige Verträge abgeschlossen:

  • Kaufverträge für das Projekt KV6, Instandsetzung Kehrsitenstrasse, Stansstad (Abschlussverträge)
  • Kaufrechts- und Dienstbarkeitsverträge für das Projekt KH2, Velo- und Fussweg Wil-Büren
  • Kaufrechts- und Dienstbarkeitsverträge für das Projekt KH3/KH4, Umgestaltung und Instandsetzung Piccadilly-Mühlematt-Hinter Linden, Buochs
  • Vorbereitung Dienstbarkeitsvertrag Baurecht für mehrere Brücken über die Engelbergeraa in Zusammenarbeit mit der Landwirtschafts- und Umweltdirektion
  • Dienstbarkeitsvertrag für Fernwärme / Seewasserleitungen
  • Dienstbarkeitsverträge Leitungs- und Ankerrechte
  • Näherbau- und Grenzbaurechte
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Vereinbarungen für Installationsflächen

2.3.4 Amt für Raumentwicklung

Richtplanrevisionen und Sachplanverfahren

Erneuerbare Energien

Das Schutz- und Nutzungskonzept erneuerbare Energien aus dem Jahr 2024 soll in den kantonalen Richtplan überführt und dadurch behördenverbindlich werden. Auf der Basis des Konzepts sind derzeit zusätzliche Abklärungen und Ergänzungen im Gang. Die Projektleitung liegt bei der Energiefachstelle (Landwirtschafts- und Umweltdirektion). Der Prozess wird von diversen Fachstellen des Kantons und vom EWN begleitet. Die Richtplananpassung soll 2026 dem Bund zur Vorprüfung eingereicht werden.

Deponie Cholwald

Der KehrichtVerwertungsVerband Nidwalden (KVV Nidwalden) ersuchte den Regierungsrat, die Deponie Cholwald mit einer 5. Deponiefläche für Typ E - Abfälle (stark verschmutzte Abfälle nach Anhang 5 Ziffer 5 Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen [Abfallverordnung; VVEA]) zu erweitern und den kantonalen Richtplan, Koordinationsaufgabe E2-2 Deponie Cholwald, anzupassen. Inzwischen ist die Vorprüfung durch den Bund erfolgt. Aktuell werden einzelne Aufgaben aus dem Vorprüfungsbericht des Bundes vom 7. April 2025 durch das Amt für Umwelt und Energie abgearbeitet und die Unterlagen ergänzt.

Revitalisierungsplanung Seeufer

Der strategische Planungsbericht zur Revitalisierung der Seeufer aus dem Jahr 2022 wurde vom Regierungsrat zuhanden der Aufnahme in den Richtplan verabschiedet. Der entsprechende Anpassungsprozess ist gestartet. Die Unterlagen gehen voraussichtlich im Jahr 2026 an den Bund zur Vorprüfung.

Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone

Acht von elf Gemeinden wiesen im Vergleich zum Vorjahr weniger Gesuche für Bauten ausserhalb der Bauzone auf. In Beckenried, Emmetten, Hergiswil, Oberdorf und Stans zeigten sich grössere Abweichungen. Minimal ist die Abnahme in Dallenwil und Stansstad. Buochs und Ennetmoos verbuchen einen minimalen, Ennetbürgen einen deutlichen Anstieg. In Wolfenschiessen blieben die Zahlen hingegen unverändert.

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone, auf eine Stabilisierung der Gebäudezahl und bebauten Flächen hinzuwirken. Weiter sind die Zunahme der Gebäude ausserhalb der Bauzone sowie die versiegelten Flächen in der Landwirtschaftszone zu erheben. Seit Oktober 2025 sind die konkreten Vorgaben für die Erhebung bekannt. Bei der Anzahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone zeigt sich in Nidwalden ein stabiles Bild. In den meisten Fällen findet eine Kompensation statt, indem alte Bauten rückgebaut werden. Bei den versiegelten Flächen wird aktuell ein Erhebungswerkzeug entwickelt, um die Veränderungen zu erfassen.

Kommunale Richtplanung

Nachdem alle Gemeinden ihre Nutzungsplanung an das neue Recht angepasst haben, sind sie nun aufgefordert, ihre Siedlungsleitbilder zu überarbeiten. Die bisherigen Leitbilder sind weiterhin im Web-GIS einsehbar. Mittlerweile wurde die Arbeitshilfe Siedlungsleitbild fertiggestellt und veröffentlicht. Sie soll den Gemeinden als Grundlage für die Erarbeitung sowie die Beurteilung ihrer Siedlungsleitbilder dienen. Neu wird der Verkehrsrichtplan im Siedlungsleitbild integriert. Die Gemeinden Ennetmoos und Stansstad haben bereits mit der Ausarbeitung ihrer Siedlungsleitbilder begonnen. Buochs und Ennetbürgen planen, im Jahr 2026 mit der Erarbeitung zu starten. Die Gemeinde Stans führt 2026 eine Teilrevision ihres bestehenden Siedlungsleitbilds durch. Das Siedlungsleitbild Stans wurde 2023 mit der Auflage genehmigt, für die Massnahme S1 (Siedlung) eine vertiefte Analyse zu erstellen. Im Rahmen der Teilrevision werden dafür eine Quartieranalyse und -strategie erarbeitet und die Massnahmen entsprechend angepasst.

Die Vorprüfung zum touristischen Feinkonzept Klewenalp–Stockhütte wurde Ende 2025 abgeschlossen.

Gesetzesanpassung

Im Frühling 2025 fällte der Regierungsrat den Grundsatzentscheid, das Einführungsgesetz zum Raumplanungsgesetz betreffend Mehrwertabgabe (Mehrwertabgabegesetz) anzupassen. Die interne und externe Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf hat bereits stattgefunden. Im Frühling 2026 soll der Bericht zur Vernehmlassung erstellt und die Vorlage zuhanden des Landrats verabschiedet werden.

Nutzungsplanung

Kommunale Nutzungsplanung

Das teilrevidierte Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) sowie der kantonale Richtplan bilden die Ausgangslage für die Überarbeitung der Nutzungsplanung aller Gemeinden. Die Umsetzung des neuen Hüllenmodells ist dabei zentral. Die Revisionen waren bis zum 1. Januar 2025 zu erarbeiten. Die Frist zur Umsetzung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurde in verschiedenen Gemeinden bereits in der Vorperiode verlängert.

Die Gesamtrevisionen der Gemeinden Buochs, Ennetbürgen und Oberdorf konnten im Berichtsjahr vom Regierungsrat genehmigt werden. Die Inkraftsetzung durch den Gemeinderat erfolgte in Stans und Wolfenschiessen per 1. Januar 2025, in Buochs per 1. August und 1. Dezember 2025 und in Oberdorf per 1. Januar 2026. Die Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen in Emmetten und Dallenwil befinden sich im Genehmigungsverfahren und die Gemeinde Beckenried hat die Gesamtrevision im 4. Quartal 2025 an der Gemeindeversammlung verabschiedet. Somit haben alle Gemeinden ihre Nutzungsplanungsrevision verabschiedet. Aufgrund der laufenden Bereinigung der zu grossen Bauzonenreserven wurden in den Gemeinden Beckenried und Emmetten Beschwerden gegen die Planungszonen behandelt. Weitere Beschwerdeverfahren wurden im Zusammenhang mit den Nutzungsplanungsrevisionen bearbeitet.

Im Berichtsjahr wurden die Teilrevisionen der Nutzungsplanung Hergiswil, Stans, Stansstad, und Wolfenschiessen vorgeprüft sowie die Teilrevision der Nutzungsplanung Buochs und Hergiswil genehmigt. Mehrere Gemeinden wurden in Fragen der Nutzungsplanung und für Gebietsentwicklungen sowie in Auslegungsfragen zur Anwendung des neuen PBG beraten.

Im Jahr 2025 wurde neben der erwähnten Arbeitshilfe Siedlungsleitbild auch das Merkblatt Solar erarbeitet. Zudem wurden die Praxishilfe zum PBG sowie die Verfahrensübersichten zur Nutzungsplanung veröffentlicht.

Sondernutzungspläne

Die Gestaltungsplanänderung Klein Ledi und der Bebauungsplan Mühle (beide in Hergiswil) wurden genehmigt. Zu den Gestaltungsplänen Bootshafen Buochs, Unter Gwandi Beckenried, Bitzi Ennetbürgen, Rössli Hergiswil und den Bebauungsplänen Harissen, Rotzloch, Fürigen (alle drei in Stansstad) wurden Vorprüfungen oder Voranfragen erstellt. Das Genehmigungsverfahren Gestaltungsplan Hinterhostatt Emmetten wurde aufgrund der laufenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung mit Rückzonungen sistiert. Mehrere Anfragen zu Sondernutzungsplanungen wurden beantwortet. Per Ende 2025 befanden sich fünf Sondernutzungsplanungen im Genehmigungs- oder Vorprüfungsprozess.

Baukoordination

Im Berichtsjahr sind durch die Baukoordination insgesamt 522 Baugesuche im ordentlichen Verfahren sowie zusätzlich 122 sogenannte Sondergeschäfte durch die Gemeindebauämter, die kantonalen Fachstellen und die Baukoordination bearbeitet worden. Zu diesen Sondergeschäften zählen unter anderem Plangenehmigungsverfahren des Bundes, kantonale Mitberichtsverfahren, Beschwerdeverfahren, Projektänderungen, Vorabklärungen, Meldeverfahren für Solaranlagen sowie Brandschutzverfügungen. Insgesamt ist der Arbeitsaufwand innerhalb der Baukoordination im Vergleich zum Jahr 2024 leicht zurückgegangen. Im Jahr 2025 konnten rund 30% aller Baugesuche fristgerecht abgeschlossen werden, während rund 70% erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 35 Tagen erledigt wurden. Dies ist vor allem auf die verspäteten Stellungnahmen der Fachstellen zurückzuführen. Lediglich bei 25% der Gesuche waren fehlende oder unvollständige Unterlagen Ursache der Verzögerung.

Im Jahr 2025 haben unter der Leitung der Baukoordination zwei Bauchefmeetings stattgefunden. An diesen Treffen wurden Referate zu aktuellen Themen gehalten, die für die Gemeindebauämter von besonderer Relevanz sind. Damit wurden ein aktiver Wissenstransfer sowie ein Austausch zwischen der Baudirektion und den Bauämtern gefördert.

Gemdat RUBIN / E-Bau Plattform

Die Koordinationssoftware Gemdat Rubin wird von den Bauämtern der Gemeinden, der kantonalen Baukoordination, den kantonalen Fachstellen sowie teilweise auch von Bundesstellen als Kommunikations- und Ablagetool genutzt. So können die Gesuche und Projekte weitgehend elektronisch koordiniert und bearbeitet werden. Im Jahr 2025 traf sich der Strategieausschuss Gemdat OW/NW zum letzten Mal, unter anderem für die Beratung des Budgets 2026. Die Auflösung des Strategieausschusses erfolgt aufgrund der Neuorganisation der Informatikstrategiekommission (ISK).

Seit Herbst 2025 werden unter der Leitung der ISK Fachgruppen gebildet. In diesen diskutieren Businessanalysten des InformatikLeistungsZentrums Obwalden/Nidwalden (ILZ) sowie kantonale und kommunale Fachpersonen spezifische Informatikthemen. Die von den Fachgruppen erarbeiteten Vorschläge werden der ISK zur Beurteilung vorgelegt. Die Baukoordination gehört dem Fachgremium Bauwesen an.

Der Kanton Nidwalden plant gemeinsam mit dem Kanton Obwalden die Einführung einer elektronischen Baugesuchsplattform (E-Bau). Diese Plattform ist eine Weiterentwicklung des bisherigen elektronischen Arbeitsprozesses in der Anwendung Gemdat RUBIN. Sie wird eine vollständig digitale Abwicklung von Baugesuchen ermöglichen. Im Berichtsjahr fand der offizielle Startschuss des Projekts statt. So wurden im Teilprojekt «Prozesse» in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und den kantonalen Fachstellen die aktuellen Abläufe erhoben (Ist-Zustand) und der Soll-Zustand definiert. Die digitale Baugesuchsplattform soll zukünftig die Baugesuchstellenden wie auch die Behörden spürbar entlasten. Die Einführung der Plattform ist für das vierte Quartal des Jahres 2026 vorgesehen.

Agglomerationsprogramm Nidwalden & Engelberg der 5. Generation

Mitte März 2025 erfolgte die Verabschiedung des Agglomerationsprogramms der 5. Generation (AP 5) durch den Regierungsrat. Auf Basis der strategischen Grundlagen sowie der im Vorfeld erarbeiteten Massnahmen wurde das Programm in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Regionen und den kantonalen Ämtern finalisiert. Ende März 2025 wurde das AP 5 beim Bund zur Prüfung eingereicht.

Ende Juni 2025 fand die Präsentation des AP 5 beim Bund statt. Im Herbst 2025 wurden die Rückfragen der Bundesstellen beantwortet und ergänzende Erläuterungen sowie Unterlagen eingereicht. Im Jahr 2026 wird das eigentliche Prüfverfahren folgen. Es werden die Qualität, Kohärenz und Förderwürdigkeit des Programms beurteilt. Der Beschluss des Bundesrats zum AP 5 wird im ersten Quartal 2027 erwartet. Ab dem Jahr 2028 kann, abhängig vom Entscheid und den zugesprochenen Bundesbeiträgen, mit der Umsetzung der A-Massnahmen (Horizont 2028–2032) begonnen werden.

Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz

Anfang 2025 wurden mit dem Bund neue Programmvereinbarungen abgeschlossen. Dadurch ändern sich die Ansätze der Bundesbeiträge.

Im Berichtsjahr wurden im Stansstaderried bestehende Weiher ausgehoben, um für die Amphibien bessere Laichgebiete zu schaffen. Gleichzeitig wurden an Land Strukturen geschaffen, damit der Landlebensraum ebenfalls aufgewertet wird. In der Stöckmatt, einer national geschützten Trockenwiese oberhalb von Stansstad, wurde Wald ausgelichtet, um den Alpenbock zu fördern. Zudem wurde die Moorregeneration im Gnappiried weitergeplant. Für die Moorlandschaft Oberbauen wurde eine Bestandesaufnahme erstellt, woraus mögliche Massnahmen für die Besucherlenkung abgeleitet werden.

Im Kanton Nidwalden steht in den nächsten Jahren die Kartierung der ungenutzten Quellen an. Dazu waren im Berichtsjahr umfangreiche Vorarbeiten nötig, damit im Jahr 2026 mit der Erhebung begonnen werden kann.

In Wolfenschiessen wurde entlang der Engelbergeraa ein Schlingnattermonitoring durchgeführt. Dies mit erfreulichen Ergebnissen, denn die Schlingnatter konnte an mehreren Stellen nachgewiesen werden.

Im Fachbereich Neobiota wurde das Tigermückenmonitoring ausgeweitet; in Stansstad wurden wenige Tiere nachgewiesen. Auch die Asiatische Hornisse ist in Nidwalden angekommen; in Hergiswil musste ein Nest entfernt werden. Die Fachstelle hat weiter die Erarbeitung des Neophytenkonzepts gestartet.

Für die Förderung der Biodiversität unterstützte die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz wiederum den Erwerb von Wildsträuchern. Die Resonanz fiel sehr positiv aus. Es gingen rund 140 Bestellungen ein, knapp 850 Wildsträucher konnten gratis abgegeben werden.

In der Gemeinde Ennetmoos wurde die erste Impuls-Landschaftsberatung erfolgreich durchgeführt. Impuls-Landschaftsberatungen zeigen auf, wie die Landschaftsqualität gesichert und gestärkt werden kann. Sie werden vom Bundesamt für Umwelt mitfinanziert.

Im Rahmen des Projekts «Ökologische Infrastruktur» wurden erste Massnahmen umgesetzt und mitfinanziert. Die externe Vernehmlassung wird im Jahr 2026 erfolgen.

Als Teil des Vollzugs des Artenschutzes, des Biotopschutzes und des Landschaftsschutzes wurden im Berichtsjahr Stellungnahmen oder Mitberichte zu 210 Bauprojekten erstellt. Zusätzlich wurden Dutzende Voranfragen bearbeitet. Zuhanden anderer Amtsstellen und des Bundes wurden rund 20 Stellungnahmen zu Vernehmlassungen verfasst.

Kommission für Natur- und Landschaftsschutz

Als beratende Instanz nahm die Kommission für Natur- und Landschaftsschutz zu 38 Geschäften Stellung. Dabei handelt es sich um Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie Voranfragen von Bauherrschaften, Planenden und Behörden. Neben privaten Bauvorhaben wurden auch zu Geschäften von öffentlichem Interesse, etwa zur Instandsetzung der Wiesenbergstrasse (Bauetappen 4 und 5) oder zum touristischen Feinkonzept Klewenalp-Stockhütte, Rückmeldungen gegeben.

Vermessung

Auch im Jahr 2025 konnte die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung (AV) im Kanton Nidwalden unter Leitung des Nachführungsgeometers Andreas Sidler umgesetzt werden. Die Arbeiten wurden termingerecht durchgeführt und die Daten sind auf einem aktuellen Stand. Bei wichtigen Bauvorhaben, beispielsweise Neubauten, wird der bewilligte Zustand zudem bereits als «projektierte Baute» erfasst. Die Daten der AV werden weiterhin nach dem Mehrgenerationenprinzip gesichert und dezentral aufbewahrt.

In der AV wurde 2025 an folgenden Operaten gearbeitet:

  • Operat «Datenabgleich AV und Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)»: Gemäss der revidierten Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) müssen alle noch nicht im GWR geführten Gebäude ohne Wohnnutzung erfasst werden. In einer ersten Phase sind alle bereits im GWR und der AV erfassten Gebäude abzugleichen. In einer zweiten Phase erhalten alle Gebäude der AV einen schweizweit eindeutigen Identifikator. Diese zeitintensiven Arbeiten laufen seit 2019 und sind nun in der Schlussphase angelangt.
  • Operat «Periodische Nachführung (PNF) der kantonalen Lagefixpunkte LFP2»: Angesichts ihrer zentralen Bedeutung für sämtliche Geobasisdaten müssen die LFP2 unterhalb von 2000 Metern über Meer in einem Zyklus von sechs Jahren begangen, durch Messungen kontrolliert und instandgesetzt werden. Diese Arbeiten wurden 2024 gestartet und konnten Ende 2025 abgeschlossen werden.
  • Operat «Periodische Nachführung (PNF) der Ebenen Bodenbedeckung und Einzelobjekte»: Diese Bestandteile der amtlichen Vermessung sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nachzuführen. Wo kein Meldewesen organisiert werden kann, geschieht dies periodisch. Gemäss Richtlinie wird ein Nachführungszyklus von sechs Jahren vorgeschlagen.
  • Operat «PNF Wolfenschiessen»: Die Nachführung wurde im Herbst 2022 gestartet. Die aufwendige Bearbeitung der Waldabgrenzung verzögerte sich, sodass das Operat voraussichtlich erst im Frühling 2026 abgeschlossen werden kann.

Geoinformation

Im Jahr 2025 war der Kanton Nidwalden Gastgeber der kantonalen Konferenz der Geoinformations- und Katasterstellen. Rund 75 Vertreterinnen und Vertreter aus allen Kantonen nahmen an der Jahresversammlung vom 11. und 12. September 2025 in Emmetten teil. Dieser Anlass fiel zusammen mit dem Jubiläum zu «25 Jahre digitale amtliche Vermessung», die der Kanton Nidwalden im Jahr 2000 als erster Kanton flächendeckend realisiert hatte. Neben einem reichhaltigen Fachprogramm stand auch die Vertiefung der interkantonalen Zusammenarbeit im Fokus. Abgerundet wurde die zweitägige Veranstaltung mit einer Bergwanderung unter fachkundiger Leitung des Amts für Raumentwicklung.

Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)

Im Berichtsjahr standen im Bereich des ÖREB-Katasters die technische Konsolidierung sowie die prozessuale Effizienzsteigerung im Vordergrund. Durch die Stabilisierung der Auswerteprozesse konnte die Zuverlässigkeit bei komplexen Abfragen bzw. grossen Parzellen massiv erhöht werden. Ein wesentlicher Erfolg war die Bereinigung der beitragsrelevanten Pendenzen im Oktober 2025 in enger Abstimmung mit swisstopo.

Im Kanton Nidwalden wurde zudem die inhaltliche Weiterentwicklung einzelner Themen vorangetrieben. Hervorzuheben ist die Integration bzw. Weiterbearbeitung rund um geschützte Kulturobjekte. Die längerfristige Betriebssicherheit der Software-Kernkomponenten des Katasters wurde durch den neuen Wartungsvertrag per Anfang 2025 sichergestellt.

Es wurden im Jahr 2025 30 Revisionen und fünf laufende Änderungen an kantonalen und kommunalen ÖREB-Themen verzeichnet und im Kataster nachgeführt. Es wurden rund 11'200 Aufrufe der ÖREB-Anwendung getätigt, sowie 9'900 Auswertungen und 14'500 PDF-Auszüge generiert.

Geoinformation / GIS Daten AG

Im Jahr 2025 gingen für den Kanton Nidwalden 582 Datenbestellungen ein (davon 285 gebührenpflichtig). Per Ende 2025 sind auf der Aggregationsinfrastruktur (geodienste.ch) insgesamt 53 Accounts für den Datendownload eingerichtet.

Die GIS Daten AG unterstützte die kantonalen Fachstellen und Gemeinden bei der Bewirtschaftung und Publikation von Geobasisdaten. Darüber hinaus prägten folgende Vorhaben und Projekte das Jahr:

  • Abschluss der Desktop-GIS Migration: Per Ende Jahr wurde die Unterstützung für ESRI ArcMap bei den kantonalen Fachstellen eingestellt. Die Migration auf die Open-Source-Lösung «QGIS» wurde mit dem Rollout der Version 3.40 sowie spezifischen Schulungsmodulen (Basic+ und Fortgeschritten) erfolgreich abgeschlossen.
  • Evaluation und Start WebGIS-Ablösung: Die Evaluation für die Nachfolge der WebGIS-Umgebung wurde beendet. Für die öffentlichen Karten wird künftig auf die Lösung «Map+» (Tydac) gesetzt.
  • Aufschaltung kantonaler WMS-Dienste: Im Juni 2025 wurden die neuen WMS-Dienste für alle öffentlich frei einsehbaren Geodaten des Kantons freigeschaltet, was den direkten Datenzugriff für Externe vereinfacht.
  • 3D-Modellierung «Digitaler Zwilling»: Im Dezember erfolgte die Vorbereitung zur Aufschaltung des neuen 3D-Modells «Digitaler Zwilling NW/OW» für Anfang 2026. Dabei werden auch die Bathymetrie-Daten des Vierwaldstättersees sowie das 3D-Landschaftsmodell (TLM) integriert.
  • Planungsthemen: Die Überführung der Datenmodelle von INTERLIS 1 nach INTERLIS 2 wurde weitgehend abgeschlossen.
  • Orthofotos 2024: Aufgrund witterungsbedingter Verzögerungen bei swisstopo wurden als Übergangslösung sogenannte «Scratch Orthophotos» integriert, um die Aktualität der Planungsgrundlagen zu gewährleisten. Zusätzlich wurden im Herbst auch die konsolidierten Orthophotos 2024/2021 integriert.
  • Ein öffentliches Modell-Repository wurde aufgebaut.
  • Die Metadaten wurden ausgeweitet und besser ins Geoportal integriert.

2.3 Tabellen und Grafiken

2.3.1. Personalbestand

Vollzeitstellen Ende Jahr20242025
besetztbesetzt
Direktionssekretariat3.24.4
Amt für Mobilität21.325.4
Hochbauamt13.713.9
Amt für Raumentwicklung7.36.8
Baudirektion45.550.5

2.3.2 Direktionssekretariat

Beschaffungsstatistiken 2025 – Vergaben Baudirektion

Auftragnehmer

Verfahrensart

2.3.3 Amt für Mobilität

Öffentlicher Verkehr

Entwicklung der Passagierzahlen auf den Nidwaldner Postautolinien

Die Jahre 2020 und 2021 waren stark geprägt von der Corona-Pandemie (Ausdünnung Fahrplan, Rückgang Nachfrage).

Entwicklung der Passagierzahlen auf der Bahnlinie Luzern-Engelberg (S4, S44 und IR)

Die Jahre 2020 und 2021 waren stark geprägt von der Corona-Pandemie (Ausdünnung Fahrplan, Rückgang Nachfrage).

Entwicklung der Passagierzahlen auf der Bahnlinie Luzern-Giswil-Interlaken (S5, S55 und IR)

Die Jahre 2020 und 2021 waren stark geprägt von der Corona-Pandemie (Ausdünnung Fahrplan, Rückgang Nachfrage).

Entwicklung der Aufwendungen für den öffentlichen Verkehr

Realisierung und Strasseninspektorat

Belagssanierung an Kantonsstrassen

Instandsetzungen an Kantonsstrassen (Trassee, Kunstbauten und Steinschlagschutz)
Kostenübersicht und Stand der Umsetzung Ende 2025

* Steinschlagschutz, Untersuchungen, etc.

Streumittelverbrauch für Kantonsstrassen

Strassenwischgut von Kantonsstrassen

2.3.4 Amt für Raumentwicklung

Kommunale Richtpläne und Nutzungsplanungen, Bebauungs- und Gestaltungspläne

Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone

Baukoordination

Eingang Baugesuche

Abgeschlossene Stellungnahmen zu Baugesuchen und Nutzungsplanungen

Ausgang Gesamtbewilligungsentscheide / Gesamtstellungnahmen

Ausgang Baugesuche an Gemeinden

Natur- und Landschaftsschutz

Biotopschutzgebiete (Vertragsnaturschutz) – Anzahl / Fläche

Die Flächen beziehen sich auf die jährlich ausbezahlten Naturschutzbeiträge. Da es Flächen gibt, die nicht jährlich genutzt werden, differieren die Zahlen.

Biotopschutzgebiete (Vertragsnaturschutz) – Summe

Biotopschutzgebiete

NaturschutzverträgeFläche (in ha)Vertragszahlungen an landw. Bewirtschafter (in CHF)
202420252024202520242025
Moorschutzgebiete und Amphibienlaichgebiete174176300300244'182245'764
Trockenstandorte (inkl. Wildheuflächen)115116288289215'388212'762
Total289292589589459'570458'526
Anteil direkte Bundessubvention nach NFA174'637268'051

Weiterleitung Bundessubventionen für gemeindliche Naturschutzgebiete und -objekte

Empfänger und Zweck Bundessubventionen (in CHF)
Hergiswil, für Pflegeleistungen in kommunalen Naturschutzgebieten7'288
Dallenwil, für Pflegeleistungen in kommunalen Naturschutzgebieten1'947
Stansstad, für Pflegeleistungen in kommunalen Naturschutzgebieten1'513
Emmetten, für Pflegeleistungen in kommunalen Naturschutzgebieten516
Buochs, für die Sanierung von Trockenmauern gemäss Naturschutzinventar20'301

Landschaftsschutzgebiete von nationaler und kantonaler Bedeutung

Gebietstypen Fläche (in ha)
Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) 12'300
Moorlandschaften von nationaler Bedeutung 470
Landschaftsschutz von kantonaler Bedeutung 2'900

Stellungnahmen in Planungs-, Bewilligungs- und Mitberichtsverfahren der Natur- und Landschaftsschutzkommission und der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz

2.3.5 Vernehmlassungen

BaudirektionBeschluss des
Regierungsrats
Antwort
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Bauten und Anlagen des CERNNr. 192 vom 25. März 2025Mangels Betroffenheit verzichtete der Kanton Nidwalden auf eine materielle Vernehmlassungsantwort.
Sachplan Militär (SPM), Programmteil; Anpassung betreffend Helikopterlandestellen und die militärische Mitbenützung ziviler Infrastrukturen. Anhörung der Behörden und Mitwirkung der BevölkerungNr. 235 vom 8. April 2025Grundsätzliche Zustimmung; diverse Änderungs- und Ergänzungsanträge. Der administrative Aufwand für Kanton und Flugplatzbetreiber soll möglichst gering gehalten werden.
Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen EigentumsbeschränkungNr. 361 vom 10. Juni 2025Zustimmung
Totalrevision des Bundesgesetzes über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen; Umsetzung auf Verordnungsstufe (Totalrevision der Gütertransportverordnung und weitere Verordnungsänderungen im Bereich Gütertransport)Nr. 418 vom 24. Juni 2025Verzicht auf inhaltliche Stellungnahme
Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse. Anhörung der Kantone und GemeindenNr. 582 vom 16. September 2025Grundsätzliche Zustimmung; der Kanton NW ist weiterhin der Ansicht, dass zwischen Hergiswil und Horw ein durchgehend sechsspuriger Ausbau notwendig ist.
Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden OrganismenNr. 583 vom 16. September 2025Grundsätzliche Zustimmung; verschiedene Ergänzungs- und Änderungsanträge
Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern»Nr. 721 vom 25. November 2025Grundsätzliche Zustimmung. Beantwortung Fragebogen

3 Justiz- und Sicherheitsdirektion

3.1 Regierungsprogramm und Jahresziele

Stand: 31. Dezember 2025
JSD R1: Die planerischen Grundlagen für die Umsetzung der Arealentwicklung Kreuzstrasse sind erarbeitet und bewilligt.
Am 2. April 2024 wurde das Planungsverfahren mit vier Teams gestartet. Bereits zu Beginn des Studienauftrags teilte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit, dass es nach Zustellung der Grundlagen mindestens ein Jahr Planungszeit benötige. Erste belastbare Zwischenergebnisse in Bezug auf das Projekt «Knoten Kreuzstrasse» würden erst gegen Anfang März 2025 vorliegen. Aus diesem Grund wurden die Arbeiten der Planerteams bis April 2025 ausgesetzt. Innerhalb der Frist teilte das ASTRA mit, dass der bisherige, zur Bearbeitung ausgeschiedene Planungsperimeter hinfällig wird. Erstens werde das Areal Kreuzstrasse nun nicht mehr nur an der West-, sondern hauptsächlich an der Nordseite beansprucht. Zweitens wird gemäss den heutigen Vorstudienerkenntnissen zudem eine grössere Fläche beansprucht. Der Regierungsrat reagierte im März 2025 hierauf mit einer Prozessanpassung: Verzicht auf die zweite Phase des Studienauftrags, direkte Weiterarbeit mit einem Planungsteam am Richtprojekt, Fokus auf Etappierung und Priorisierung unter Einhaltung des Termin- und Budgetrahmens. Dies wurde dem Landrat mittels Planungsbericht zur zustimmenden Kenntnisnahme unterbreitet, was dieser mit zwei Anmerkungen an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 tat: Schriftliche Zusagen von potenziellen Kooperationspartnern und die Festlegung der Variantenwahl in Bezug auf das Gefängnis und das Verkehrssicherheitszentrum OW/NW (VSZ). Mit RRB Nr. 810 vom 16. Dezember 2025 entschied der Regierungsrat des Kantons Nidwalden, das Projekt «Gemeinsame VSZ-Infrastruktur» in Obwalden nicht weiterzuführen.
JSD R2: Ein Konzept zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit der Bevölkerung und Organisationen in Krisensituationen wurde entwickelt und wird derzeit umgesetzt.
Eine erste Analyse der Ausgangslage wurde durchgeführt. Es ist geplant im Jahr 2026 ein Grobkonzept zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit von Bevölkerung und Organisationen in Krisensituationen zu erstellen.
JSD R3: Um Krisenmanagement und Risikoprävention besser zu steuern und neue Möglichkeiten zu entdecken, soll eine Übersicht über die bestehenden und möglichen neuen Instrumente erstellt werden. Diese Übersicht soll alle Staatsebenen, die Verwaltung und gegebenenfalls auch externe Partner einbeziehen.
Dieses Regierungsziel konnte aufgrund fehlender Ressourcen im Jahr 2025 noch nicht bearbeitet werden. Im Jahre 2026 ist geplant, eine erste Analyse der bestehenden Instrumente zu erstellen.
JSD R4: Um die Zusammenarbeit strategisch zu steuern und neue Kooperationsmöglichkeiten zu entdecken, soll eine Übersicht über alle bestehenden und potenziellen Kooperationen der Direktion erstellt werden. Diese Übersicht soll sowohl die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen als auch interne Verwaltungskooperationen und Kooperationen mit Dritten abdecken.
Eine erste Analyse der bestehenden Stakeholder und Kooperationen der Direktion wurde erstellt. Im Jahre 2026 soll diese Analyse finalisiert werden.
JSD R5: Alle beteiligten Stellen sind an die Intranetseite «Lagebild NW» angebunden. Die durch die Notorganisation geführte Intranetseite wird durch alle Beteiligten gemeinsam bewirtschaftet.
Die Intranetseite «Lagebild NW» wurde erstellt und zwei Pilotdirektionen (JSD und LUD) testen den Betrieb (Form und Umfang des Inhalts). Ziel ist es die Erkenntnisse im 1. Semester 2026 auszuwerten und anschliessend weitere Beteiligte einzubinden.
JSD R7: Notfallpläne, Notfallapplikationen, Intra- und Internetseite (Instrumente) sind digital aufeinander abgestimmt und einheitlich gestaltet.
Eine erste Analyse wurde durchgeführt und es ist geplant, im Jahr 2026 ein Grobkonzept zur Abstimmung und Gestaltung der Instrumente zu erstellen.
JSD R8: Die Kantonspolizei ist bis 2028 in der Lage, jederzeit die Führung im Ereignis sicherzustellen, indem eine Sondergruppe Führungsunterstützung und ein mobiles KP in Betrieb genommen ist.
Im Jahr 2025 wurde in der Kantonspolizei eine Sondergruppe Führungsunterstützung personell alimentiert. Die Ausbildungen konnten mit diesen Personen abgeschlossen werden. Zudem wurde ein Führungsfahrzeug angeschafft und die Mitarbeitenden der Kantonspolizei wurden auf diesem neuen Fahrzeug geschult.
JSD R9: Bis 2028 soll die Kantonspolizei durch proaktive und vorausschauende Planung sowie die Anstellung von drei Polizeianwärtern je Lehrgang personelle Vakanzen rasch schliessen und eine Fluktuationsrate von unter 7% erreichen.
Dieses Ziel konnte im Jahr 2025 erreicht werden. Durch Stärkung der Mitarbeitendenbindung und erfolgreiche Rekrutierungsbemühungen betrug die quartalsweise erhobene Fluktuationsrate zwischen 2.3 und 6.7%.
JSD R10: Bis 2028 ist die Kantonspolizei durch die Analyse und Anpassung der Führungskultur und Führungsprinzipien sowie der Professionalisierung der internen und externen Kommunikation inkl. sozialen Medien, ein moderner, attraktiver und innovativer Arbeitgeber, der eine ausgewogene Work-Life-Balance fördert.
Aufgrund einer internen Verzichtsplanung wurde mit der Bearbeitung dieses Regierungsziels noch nicht begonnen. Aufgrund der strategischen Personalplanung «KAPO 2030» werden die hierfür notwendige Stellenprozente voraussichtlich erst im Jahr 2028 zugewiesen werden können.
JSD R11: Die Kantonspolizei gewährleistet bis 2028 rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche Sicherheit und Ordnung durch einen 24/7-Betrieb mit jeweils zwei Patrouillen und entsprechendem personellen Aufwuchs.
Die Erbringung dieser Leistung soll mit der Umsetzung der strategischen Personalplanung «KAPO 2030» ermöglicht werden. Im Jahr 2025 konnte die Kantonspolizei den 24/7-Betrieb mit zwei Patrouillen an gut 64% der Wochentage sicherstellen.
JSD R12: Die Kantonspolizei verhindert bis 2028 präventiv Gewaltstraftaten an Leib und Leben in allen Lebenslagen, unterstützt durch eine gesetzliche Grundlage im Polizeigesetz, um das kantonale Bedrohungsmanagement sicherzustellen.
Am 1. März 2025 traten die gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung eines kantonalen Bedrohungsmanagements (KBM) in Kraft. In der Folge wurde die Fachstelle KBM mit einer Person alimentiert, welche die Fachstelle installierte und im ersten halben Jahr bereits verschiedene präventive Interventionen zugunsten der Bevölkerung, der Gemeinden und weiteren Behörden wahrnehmen konnte. Aufgrund der strategischen Personalplanung «KAPO 2030» ist geplant die Fachstelle im Jahr 2026 um eine Fachperson «häusliche Gewalt» zu ergänzen.
JSD R13: Bis 2028 werden in der gerichtspolizeilichen Tätigkeit neue Phänomene frühzeitig erkannt, rechtzeitig Strukturen und Kompetenzen, auch im Verbund, sichergestellt sowie die Holkriminalität nachhaltig bekämpft, unterstützt durch eine intern gesicherte mobile Forensik, eingeführte polizeiliche Lagebilder und eine etablierte Ermittlungsunterstützung.
Die personellen Ressourcen konnten im Jahr 2025 sichergestellt werden. Es ist geplant, die restlichen materiellen Ressourcen im Jahr 2026 zu beschaffen.
JSD R14: Erneuerung des Zentralen Migrationssystems: «Erneuerung ZEMIS» (ERZ). Bis 2028 ist das ERZ-Benutzerportal implementiert.
Die Projektverantwortlichen des Bundes haben die Kantone im Jahr 2025 in den Prozess einbezogen. Das Projekt wurde vom Amt für Justiz gemeinsam mit dem ILZ gestartet.
JSD R15: Bis 2028 ist die elektronische Justizvollzugsakte (eJVA) implementiert.
Das Amt für Justiz hat das Projekt gemeinsam mit dem ILZ gestartet. Die notwendigen Vereinbarungen wurden ausgearbeitet und an der Herbstversammlung der KKJPD ratifiziert.
JSD R16: E-ID ist eingeführt.
Das Regierungsziel ist auf Kurs. Das E-ID-Gesetz des Bundes wurde im Jahr 2024 verabschiedet und im Rahmen einer Referendumsabstimmung im September 2025 bestätigt. Das Amt für Justiz (Abteilung Passbüro) setzt die Einführung der E-ID im Rahmen der Pilotphase (Q2 2026) um.
JSD R17: Planungsgrundlagen für die neue Strafanstalt sind erarbeitet.
Die Grundlagen und der Bericht betreffend Variantenentscheid in Sachen Gefängnisneubau wurden in der Klausursitzung des Regierungsrats im November 2025 präsentiert und das weitere Vorgehen geklärt. Der grundsätzliche Variantenentscheid wird im Frühjahr 2026 durch den Regierungsrat gefällt. Der Bund hat im Rahmen einer Voranfrage seine Subventionszusage erteilt.
JSD R18: Das laufende Projekt für die Digitalisierung der Grundbuch-Belege ab 1965 ist bis Ende 2028 abgeschlossen.
Das Jahresziel 2025 konnte erreicht werden, indem nun 55% der Grundbuchbelege digitalisiert sind. Hierbei konnten erneut interne Synergien genutzt werden, da auf die Ressourcen des Scan-Centers der kantonalen Steuerverwaltung zurückgegriffen werden konnte.
JSD R19: Das eidgenössische Grundbuch ist in Dallenwil und Wolfenschiessen bis 2028 zu 60% eingeführt.
Die Umsetzung des Projekts ist zu ca. 40% erreicht. Hiermit konnte das Jahresziel 2025 knapp nicht erreicht werden (Zielvorgabe 2025: 45%). Dies aufgrund der Tatsache, da der Bereinigungsprozess in der Gemeinde Dallenwil an den der Gemeinde Wolfenschiessen angepasst wurde. Der Fokus wurde in beiden Gemeinden auf die digitale Erfassung der Grundbuchdaten gelegt, damit diese möglichst schnell elektronisch zur Verfügung stehen. Die inhaltliche Bereinigung erfolgt nun auch in Dallenwil in einem zweiten Schritt.
JSD R20: Bis 2028 ist die Frage, mit welcher Grundbuch-Software die Kantone Ob- und Nidwalden in die Zukunft gehen, entschieden.
Die Erreichung dieses Ziels ist auf Kurs. Die Frage, welche Grundbuchsoftware eingeführt werden soll, wird im Rahmen einer interkantonalen Arbeitsgruppe aller Kantone bearbeitet, welche die Grundbuchsoftware Terris verwenden (ARGE TERRIS). Der Kanton Nidwalden hat seine Interessen in Absprache mit Obwalden und dem InformatikLeistungsZentrum Obwalden/Nidwalden (ILZ) im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen eingebracht.
JSD R21 Bis Ende 2026 können in Obwalden und Nidwalden öffentliche Eigentümerabfragen aus dem Grundbuch über das WebGIS gemacht werden.
Das Projekt öffentliche Eigentümerabfragen aus dem Grundbuch konnte noch nicht umgesetzt werden, weil eine Alternative für die Grundbuchsoftware Terris zur Diskussion stand. Da diese Lösung aber nicht weiterverfolgt wird, greifen die Beteiligten das Projekt der öffentlichen Eigentümerabfragen im Jahr 2026 wieder auf. Erste Vorarbeiten, wie die Migration der Schnittstellen, konnten bereits vorgenommen werden.
JSD R23: Der Zustand und die Nutzbarkeit der Infrastruktur und Dienstleistungen werden ständig verbessert, um das bereits hohe Niveau weiter zu steigern.
Im Jahr 2025 wurden mehrere Massnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und Nutzbarkeit des Waffenplatzes umgesetzt. Die Umbaumassnahme im «alten Schützenhaus» wurden abgeschlossen, und die Machbarkeitsstudie für die Kaserne zeigte neue Entwicklungsmöglichkeiten auf. Zudem führte die vertiefte Zusammenarbeit mit der Höheren Kaderausbildung der Armee (HKA) zu einer Prüfung der militärischen Nachnutzung des alten Zeughauses, was vom Regierungsrat priorisiert wurde. Diese Arbeiten stärken die Attraktivität des Waffenplatzes und schaffen Grundlagen für eine höhere Belegung.
JSD R24: Die bestehenden Angebote werden an die zukünftigen Bedürfnisse der militärischen und zivilen Nutzer angepasst.
Die internen Strukturen im Bereich Belegungs- und Schlüsselmanagement wurden 2025 mit einem neuen Stabsdienste‑Konzept bereinigt und gefestigt. Die Rekrutierung für das Schlüsselmanagement konnte erfolgreich abgeschlossen werden, wodurch der Betrieb ab 2026 dauerhaft gesichert ist. Zusätzlich wurde ein Projekt zur Optimierung der Prozesse zwischen Belegungsmanagement, Schlüsselmanagement und Waffenplatzbetrieb gestartet, dessen Abschluss Anfang 2026 vorgesehen ist. Damit wurden die Grundlagen geschaffen, um zukünftige Nutzerbedürfnisse gezielt zu bedienen.
JSD R25: Der Nidwaldner Zivilschutz übernimmt eine klare Führungsrolle bei der Erarbeitung einer nachhaltigen, politisch abgestützten Zivilschutzstrategie innerhalb der Arbeitsgruppe Innerschweiz (AGI).
Mit dem Präsidium der AGI übernahm der Kanton Nidwalden 2025 eine aktive Führungsrolle in der Zivilschutzentwicklung der Innerschweiz. Erste inhaltliche Impulse wurden eingebracht, unter anderem zur Spezialistenausbildung sowie zur Prüfung interkantonaler Kooperationsformen. Parallel dazu beteiligte sich Nidwalden massgeblich an der Erarbeitung der Zentralschweizer Zivilschutzstrategie und an der Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz, welche durch die Zentralschweizer Polizeidirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZPDK) genehmigt wurde. Diese Arbeiten bilden die Grundlage für eine langfristige, politisch abgestützte Zivilschutzentwicklung in der Region.

3.2 Tätigkeiten der Ämter

Jahr in Zahlen

Passbüro
5'767
Passanträge
Davon 3'722 Pass/ID kombiniert
Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans
226
Eintritte
Total 7'825 Hafttage
Jagd
381
Patente
Davon 97 für die Hochwildjagd
Kantonspolizei
271
Verkehrsinstruktionen
In den Primarschulen und Oberstufen

3.2.1 Direktionssekretariat

Im Berichtsjahr wurden 28 Direktionsverfügungen erarbeitet (13 Verkehrsanordnungen, 4 Anordnungen öffentlicher Inventare, 1 fischereirechtliche Bewilligung und 10 Bewilligungen für nautische Veranstaltungen). Zudem bereitet das Direktionssekretariat die direktionsspezifischen Regierungsrats- und Landratsgeschäfte vor und erstellt Unterlagen für interne und externe Vernehmlassungen. In diesem Rahmen wurden im Berichtsjahr zahlreiche Stellungnahmen, Vernehmlassungen und Mitberichte verfasst und parlamentarische Vorstösse beantwortet. Im Rahmen der in den vergangenen Jahren intensivierten Bearbeitung von Gesetzgebungsprojekten konnten auf Direktionsstufe mehrere Gesetzgebungsprojekte abgeschlossen werden (Kantonales Strassenverkehrsgesetz, Behörden- und Gerichtsgesetz, Revision der Gemeindegesetzgebung [Kantonsverfassung, Gemeindegesetz, Gemeindeverordnung]).

Schliesslich arbeitete der Direktionssekretär als Projektleiter oder -mitglied in verschiedenen direktionsinternen und direktions- wie auch kantonsübergreifenden Projekten, Arbeitsgruppen und Stäben mit (u.a. Prüfung gemeinsamer VSZ-Standort in Obwalden, Arealentwicklung Kreuzstrasse, Informatik- und Organisationskommission, Arbeitsgruppe Immobilienstrategie).

3.2.2 Koordinationsstelle Notorganisation

Neben der Bearbeitung des Tagesgeschäfts war die Koordinationsstelle Notorganisation insbesondere mit der Vorbereitung der Übung KRIENS25 des Kantonalen Führungsstabs (KFS) im November 2025 beschäftigt. Im Rahmen der Übung auf dem Führungssimulator der Generalstabsschule in Kriens wurde neben dem Übungsszenario auch das Zusammenwirken der Stabsführung mit der übergeordneten politischen Ebene beübt. Daher nahm die Dreierdelegation des Regierungsrates an der zweitägigen Übung teil.

Notorganisation

Kantonaler Führungsstab

Der Kantonale Führungsstab (KFS) absolvierte im ersten Halbjahr 2025 seinen gewohnten Ausbildungsrhythmus.

In der zweiten Jahreshälfte nahm der Stab an den beiden mehrtägigen Übungen IU25 und KRIENS25 teil. Die integrierte Übung (IU25) war eine vom Bundesrat initiierte strategische Führungs- (SFU) und Sicherheitsverbundübung (SVU). Diese wurde durch die Bundeskanzlei (BK) in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) durchgeführt. Bei dieser Übung wurden neben dem Bund auch die Direktorenkonferenzen, die Kantone und ausgewählte Städte beübt.

Projekte

Notfallplanungen und Einsatzkonzepte

Die Anpassung verschiedener Notfallpläne und Einsatzkonzepte ans neue Layout konnte weitergeführt werden. Um die Übung KRIENS25 zu priorisieren, wurde die inhaltliche Überarbeitung vorübergehend zurückgestellt.

Kantonale Schutzanlage (KSA)

Aufgrund des Rückzugs des Bundes muss die Art der Nutzung der kantonalen Schutzanlage mit Obwalden per 31. Dezember 2033 geklärt werden. Im Berichtsjahr wurde ein Grobkonzept erstellt. Der Zeitplan sieht vor, dem Regierungsrat im Jahr 2026 Grundlagen für einen Variantenentscheid vorzulegen.

Ausbildung

Der KFS widmete sich dem Eigentraining zur Festigung der Stabsarbeitsprozesse sowie den beiden bereits erwähnten Übungen IU25 und KRIENS25.

Im Jahr 2025 wurden zudem vier Gemeinden durch die Geschäftsleitung Notorganisation beübt. Ziel war die Überprüfung der Stabsarbeit. Die Gemeindeführungsstäbe werden alle zwei Jahre beübt und haben die Möglichkeit, in der Zwischenzeit ein Eigen­training zu absolvieren.

Einsätze

Im Berichtsjahr kam der KFS weder als Gesamtstab noch als Teilstab zum Einsatz.

3.2.3 Amt für Justiz

Dem Amt für Justiz sind die Abteilungen Migration, Grundstückerwerb durch ausländische Personen, Passwesen, Hundekontrolle, Vollzugs- und Bewährungsdienst, Gefängnis sowie Zivilstandsamt und Bürgerrecht (inkl. Namensänderungen) angegliedert. Weiter sind dem Amt die Fachstellen Jagd und Fischerei sowie Opferhilfe (ohne Beratung) zugeordnet. Die vielfältigen Aufgabengebiete im Amt für Justiz werden teilweise abteilungsübergreifend in Personalunion abgedeckt.

Migration

Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes. Sie ist zuständig für die Regelung der Einreise und des Aufenthalts von ausländischen Personen im Kanton Nidwalden sowie für die kontrollierte (freiwillige) Ausreise und die zwangsweise Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Personen. Per 1. April 2025 ist die Zuständigkeit für die Einwohnerkontrolle für ausländische Personen auf die Gemeinden übergegangen.

Grundstückserwerb durch ausländische Personen

Im Berichtsjahr sind bei der Justiz- und Sicherheitsdirektion sieben Gesuche eingegangen. Davon betrafen fünf Gesuche Bewilligungen für den Erwerb einer Ferienwohnung und zwei Änderungen der bestehenden Bewilligungen (Aufhebung von Auflagen). Das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von 20 Bewilligungen wurde nicht ausgeschöpft.

Passwesen

Die Anzahl der beantragten Schweizer Reisedokumente sank im Vergleich zum Vorjahr leicht, blieb jedoch weiterhin auf hohem Niveau. In der Hauptreisezeit im Sommer musste wie in den Vorjahren eine etwas längere Wartezeit in Kauf genommen werden.

Fachstelle Jagd und Fischerei

Jagd

Die Abteilung Jagd ist für die Erhaltung von gesunden, den Lebensräumen angepassten Wildbeständen verantwortlich. Ihr obliegt unter anderem die Planung, Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle der Jagd.

Jagdperiode 2025/2026

Die Abschusszahlen der Wildtiere durch die Jägerschaft konnten im Vergleich zu den Vorjahren gehalten werden. Der Abgang des Rothirsches konnte mit einem guten Geschlechterverhältnis zum Vorjahr gehalten werden. Die vor drei Jahren von der Jagdkommission vorgeschlagene und vom Regierungsrat festgelegte Bejagungsmethode für die Gämsjagd bewährt sich nach wie vor.

Wildschaden

Das Ziel, die Wildschäden im Wald und an den landwirtschaftlichen Kulturen in einem erträglichen Rahmen zu halten, wurde erreicht. Es sind keine über die Jagd hinausgehenden Massnahmen zur Verhütung von Schäden notwendig. Die Wildschadensituation in den unteren und mittleren Lagen ist unproblematisch, in den höheren Lagen tolerierbar. Die Erkenntnisse aus dem Wildschadenbericht wurden in den Jagdbetriebsvorschriften (Abschuss Schalenwild) berücksichtigt.

Fischerei

Die Abteilung Fischerei ist verantwortlich für die Erhaltung von gesunden, den Lebensräumen angepassten Fischbeständen. Ihr obliegt unter anderem die Planung und Organisation sowie die Kontrolle der Fischerei. Insbesondere werden Fischereipatente durch das Amt erteilt.

Fischereipatente

Die neu eingeführte, einfache Möglichkeit zum Erwerb und zur Bezahlung von Patenten via Fischerei-App hat zu einem deutlichen Zuwachs bei der Beantragung von Tages-, Wochen- und Monatspatenten geführt.

Laichertrag

Der Laichertrag von Grossfelchen bewegt sich auf dem Niveau der letzten Jahre. Erfreulich ist, dass auch immer wieder sogenannte «Urbalchen», wie sie von den alten Berufsfischern beschrieben wurden, gefangen werden. Laut Aussagen der Berufsfischer ist die Kalterbrütung, welche seit Jahren in Beckenried für einen Teil des Felchenlaichs erfolgreich betrieben wird, im Fangerfolg spürbar und soll auch in Zukunft weitergeführt werden. Der Bruterfolg bei Bach- und Seeforellen liegt im üblichen Rahmen.

Hundekontrolle

Dem Amt für Justiz obliegt das Führen des Hundeverzeichnisses in Zusammenarbeit mit der extern betriebenen Hundedatenbank AMICUS und die Veranlagung der Hundesteuer. Es waren im Berichtsjahr 2'016 Hunde gemeldet (Vorjahr: 2'017).

Vollzugs- und Bewährungsdienst

Als Strafvollzugsbehörde ist der Vollzugs‑ und Bewährungsdienst zuständig für den Vollzug von strafrechtlichen Entscheiden. Dies umfasst Ersatzfreiheitsstrafen, Freiheitsstrafen und strafrechtliche Massnahmen (ambulante und stationäre therapeutische Massnahmen, die Verwahrung sowie Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote). Vor Erlass eines rechtskräftigen Strafentscheids zählen der vorzeitige Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Durchführung und Kontrolle von Ersatzmassnahmen ebenfalls zu den Aufgabenbereichen.

Der Bewährungsdienst führt die gerichtlich oder amtlich angeordnete Bewährungshilfe durch. Hierbei werden straffällig gewordene Personen, welche sich nicht oder nicht mehr im Straf- oder Massnahmenvollzug befinden, begleitet und unterstützt. Weiter gehören die freiwillige Sozialbetreuung, der Gefängnissozialdienst, die Kontrolle der Einhaltung von ambulanten Massnahmen, Ersatzmassnahmen und Weisungen sowie der Vollzug von persönlichen Schutzmassnahmen bei Jugendlichen zum erweiterten Aufgabenbereich.

Die Zahl der neu zu vollziehenden Ersatzfreiheitsstrafen ist im Verlauf des Jahres zurückgegangen. Grund dafür ist die Rechtsprechung, wonach bei Ordnungsbussen im Rahmen der Halterhaftung keine Ersatzfreiheitsstrafen mehr ausgesprochen werden dürfen.

Die schweizweit erhöhte Auslastung der Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs und die damit fehlenden Platzreserven stellen den Vollzugs- und Bewährungsdienst oftmals vor grosse Herausforderungen, um die Vollzüge konsequent und auftragsgerecht durchzuführen.

Untersuchungs- und Strafgefängnis

Im Untersuchungs- und Strafgefängnis (USG) werden Freiheitsstrafen nach dem Strafgesetzbuch, vorläufige Festnahmen und Untersuchungshaft nach der Strafprozessordnung sowie (teilweise) Administrativhaft gemäss Ausländergesetz vollzogen. Im Berichtsjahr verzeichnete das Gefängnis 226 Eintritte (Vorjahr: 225), welche total 7'825 (Vorjahr: 7'906) Hafttage generierten. 23.8% der inhaftierten Personen wurden durch die Kantone Nidwalden und Uri eingewiesen.

Gefängnis-Betriebskommission

Die jährliche Sitzung der Betriebskommission des USG Stans fand am 7. April 2025 statt.

Haftplätze Luzern

Durch die seit 1. Februar 2019 bestehende Leistungsvereinbarung über die Bereitstellung von acht Haftplätzen mit dem Kanton Luzern konnten im Berichtsjahr Einnahmen von CHF 677'120 generiert werden.

Gefängnisseelsorge

Der Gefängnisseelsorger führt einmal in der Woche Gespräche mit den inhaftierten Personen durch. Das Angebot steht allen inhaftierten Personen sämtlicher Glaubensrichtungen zur Verfügung.

Sozialdienst / Gefangenenbetreuung / Bewährungshilfe

Der Sozialdienst im USG Stans wird durch den Vollzugs- und Bewährungsdienst Nidwalden sichergestellt. Der Sozialdienst führt wöchentliche Gespräche mit den inhaftierten Personen durch.

Auslastung

Das USG Stans kam im Berichtsjahr auf eine durchschnittliche Auslastung von 89.3% und mehrmals an seine Kapazitätsgrenze. Im Bereich der Untersuchungshaft hat sich die Situation eher verschärft und am Jahresende waren die Untersuchungshaftplätze überbelegt.

Zivilstandsamt und Bürgerrecht

Die Mitarbeiterinnen des Zivilstandsamts führen die zivilstandsamtlichen Register, erteilen Auskünfte an diverse Amtsstellen, erstellen Mitteilungen und Urkunden an Ämter, stellen Urkunden für Private aus, beurkunden die Ereignisse Geburt und Tod, führen Ehevorbereitungen durch, vollziehen Trauungen und nehmen Erklärungen betreffend des eingetragenen Geschlechts, Kindesanerkennungen, Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge, Namenserklärungen und Hinterlegungsorte für Vorsorgeaufträge entgegen. Im Weiteren werden die ausländischen Zivilstandsereignisse von Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürgern und die Gerichts- und Verwaltungsentscheide, welche in Nidwalden ergehen, beurkundet.

Die Beratung der Kundschaft hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist sehr zeitintensiv. Die Prüfung von ausländischen Urkunden und Dokumenten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit im Hinblick auf die Personenaufnahme in INFOSTAR ist mit sehr viel Aufwand verbunden und kommt aufgrund der Zunahme von zivilstandsamtlichen Vorgängen bei der ausländischen Bevölkerung immer öfter vor. Die Mitarbeiterinnen des Zivilstandsamts stellen einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde zur Entgegennahme der Erklärung über unbestrittene Angaben zum Personenstand. In anderen Fällen verweisen sie die Angelegenheit an das zuständige Gericht zur Klärung der Personendaten. Ausserdem wurden durch das Zivilstandsamt einige zeitaufwändige Abklärungen betreffend Scheinehen durchgeführt. Zugenommen haben auch Abklärungen für diverse in- sowie ausländische Behörden. Allgemein kann gesagt werden, dass die Geschäftsfälle stetig anspruchsvoller und umfassender werden. Grund sind die immer komplexeren (Lebens-) Situationen, insbesondere unter Einbezug von ausländischem Recht. Vermehrt gibt es auch aufwändige Fälle, welche die Zusammenarbeit mit Schweizer Vertretungen im Ausland sowie ausländischen Zivilstandsämtern erfordern.

Dies zeigt sich auch bei den Anfragen betreffend Nachlassdokumenten, die aufgrund der komplexeren Familienkonstellationen immer vielschichtiger werden. Die Anfragen von kantonalen Adoptionsfachstellen haben sich im Berichtsjahr ebenfalls leicht erhöht.

Der Fachbereich Namensänderungen bearbeitet und entscheidet über Gesuche um Vor- und Familiennamensänderungen.

Der Fachbereich Bürgerrecht befasst sich im Rahmen seiner Zuständigkeit mit dem Erwerb und Verlust des Schweizer und/oder Kantons- bzw. Gemeinde-Bürgerrechts. Er waltet als Auskunfts-, Kompetenz- und Koordinationsstelle und sorgt für einen reibungslosen und effizienten Verfahrensablauf zwischen den gesuchstellenden ausländischen oder schweizerischen Personen und der Migration, dem Steueramt, den kantonalen und kommunalen Sozialämtern, der Kantonspolizei, der Staatsanwaltschaft sowie den Gemeinden und dem Bund. Im Jahr 2025 wurden total 122 Fälle (Vorjahr: 129) in die Geschäftskontrolle aufgenommen. Die Geschäftsfälle betreffen ordentliche wie auch erleichterte Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen sowie Entlassungen aus dem Bürgerrecht.

Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen

Die Aufsichtsbehörde sorgt für den fachlich korrekten Vollzug des Zivilstandswesen im Kanton Nidwalden und fördert hierzu die Aus- und Weiterbildung der im Zivilstandswesen tätigen Personen. Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde zählen von Gesetzes wegen die Beaufsichtigung und Beratung des Zivilstandsamts, die Mitwirkung bei der Registerführung, der Erlass von Verfügungen über die Anerkennung und die Eintragung von im Ausland eingetretenen Zivilstandstatsachen von Nidwaldner Bürgerinnen und Bürgern sowie Verfügungen zum Vollzug ausländischer Entscheidungen, die Personen mit Bezug zu Nidwalden betreffen. Darüber hinaus fallen administrative Berichtigungsverfahren im elektronischen Beurkundungsregister und in den Papierregistern, die Bewilligung des Nachweises nicht strittiger Angaben über den Personenstand vor der Zivilstandsbeamtin, der Verweis an das zuständige Gericht infolge Nichtzuständigkeit im Rahmen von Bereinigungsverfahren sowie Klagen auf Eheungültigkeit in den Zuständigkeitsbereich. Seit 2023 sind die Aufgaben der Aufsichtsbehörde an den Kanton Luzern delegiert.

Opferhilfe

Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurden, sind Opfer im Sinne des Bundesgesetzes und können Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Soforthilfe, der längerfristigen Hilfe sowie auf Entschädigungen und/oder Genugtuung haben. Diese Leistungen können auch von Angehörigen des Opfers geltend gemacht werden. Bei der Opferberatung, die seit 1. Januar 2019 durch die Opferberatungsstelle Luzern für Nidwalden angeboten wird, erhalten betroffene Personen Beratung und Vermittlung von Hilfe Dritter, z.B. Therapeuten, Rechtsanwälten etc.

3.2.4 Grundbuchamt und Notariat

Grundbuch

Die Geschäftsfälle sind im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Im Berichtsjahr erfolgten 1980 Grundbuchanmeldungen (2024: 1834). Die Vorbereitungsarbeiten für die Weiterentwicklung der Grundbuchsoftware Terris konnten fortgesetzt und einige grundlegende Fragen geklärt werden. Beim Scanning-Projekt konnte das angestrebte Jahresziel erreicht werden. Somit sind per Ende 2025 rund 55% aller Belege ab 1965 digitalisiert.

Notariat

Beim Amtsnotariat des Kantons Nidwalden fanden insgesamt 479 öffentliche Beurkundungen statt. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr mit 368 Beurkundungen merklich angestiegen.

Grundbuchbereinigung

Die Abteilung Grundbuchbereinigung führte für die Grundbuchbereinigung in der Gemeinde Dallenwil rund 49 Verhandlungen mit den Grundeigentümern in den Plangebieten 1 und 2 durch. Es zeigte sich, dass die Bereinigungsarbeiten sowie die Gespräche mit den Grundeigentümern komplexer und zeitintensiver waren als ursprünglich angenommen.

In der Gemeinde Wolfenschiessen wurden die restlichen kantonalen Grundbuchdaten der rund 1'363 Grundstücke elektronisch erfasst und – abgesehen von wenigen Ausnahmen – auch kontrolliert. Zusätzlich fanden in der Gemeinde Wolfenschiessen punktuelle Pfandbereinigungen der altrechtlichen Grundpfandrechte statt.

Die Abteilung Grundbuchbereinigung überprüft und optimiert die Abläufe der Grundbuchbereinigung laufend. Im Jahr 2025 ergaben sich im Zuge der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erhebliche Anpassungen der bestehenden Prozesse. Insbesondere das Anmeldungsverfahren sowie die Nachführung in der Grundbuchsoftware Terris waren neu zu konzipieren. Zudem unterstützte die Abteilung Grundbuchbereinigung die Grundbuchführung mit Fachwissen und übernahm für diese einige Aufgaben.

Grundbuchbereinigungskommission

Alle aus dem Vorjahr hängigen Verfahren hinsichtlich Wasserbezugsrechten wurden durch die Grundbuchbereinigungskommission (GBBK) mit Entscheid abgeschlossen. In der Gemeinde Dallenwil sind daher keine Verfahren mehr vor der GBBK hängig.

In der Gemeinde Oberdorf sind immer noch vier Verfahren im Zusammenhang mit Sanierungen von Bahnübergängen durch die zb Zentralbahn AG hängig. Trotz deren mehrmaliger Zusagen, diese Verfahren selbst vereinbarungsgemäss mit der betroffenen Grundeigentümerschaft bereinigen zu wollen, war auch 2025 kein Fortschritt zu erkennen. Die GBBK wird diese Verfahren selbst in die Hand nehmen und entscheiden müssen.

3.2.5 Kantonspolizei

Per 31. Dezember 2025 waren bei der Kantonspolizei 80.1 der bewilligten 83.5 Vollzeitstellen besetzt. Der Landrat beziehungsweise die Regierung haben der Kantonspolizei im November und Dezember 2025 für das kommende Jahr die Erweiterung des Leistungsauftrags um vier Stellen bewilligt. Aktuell befinden sich 23 Anwärterinnen und Anwärter in verschiedenen Ausbildungslehrgängen an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch oder verfügen bereits über einen Anstellungsvertrag. Die rasche, zugleich aber nachhaltige Besetzung offener Stellen bleibt weiterhin eine zentrale Priorität. Der Fachkräftemangel ist jedoch auch im Polizeiberuf deutlich spürbar. Wechsel aus anderen Polizeikorps zur Kantonspolizei erfolgen nur vereinzelt. Entsprechend liegt der Schwerpunkt weiterhin auf der Gewinnung und Ausbildung neuer Polizeianwärterinnen und -anwärter, um bestehende Vakanzen zeitnah zu schliessen und den notwendigen Personalaufwuchs langfristig sicherzustellen.

Das Berichtsjahr war geprägt von einer stabilen Sicherheitslage und einer insgesamt ruhigen Entwicklung ohne ausserordentliche Ereignisse. Die Kantonspolizei konnte ihre Aufgaben dank kontinuierlicher, professioneller und glaubwürdiger Polizeiarbeit jederzeit zuverlässig wahrnehmen. Die Kommandoabteilung stellte durch vorausschauende Führung, eine effiziente Organisation sowie die enge Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern den reibungslosen Betrieb sicher. Die Einsatzzentrale verzeichnete rund 35'000 Telefonanrufe, darunter etwa 5'350 Notrufe über die Nummern 112, 117 und 118 sowie rund 1'500 Alarmmeldungen von Alarmanlagen. Die Verkehrs- und Sicherheitspolizei leistete mit gezielten Kontrollen, sichtbarer Präsenz und vielfältigen Präventionsmassnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz der Bevölkerung. Ergänzend dazu sensibilisierten zahlreiche Präventionsveranstaltungen an Schulen, in Altersheimen, in Unternehmen sowie an weiteren Anlässen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen für sicherheitsrelevante Themen. Die Kriminalpolizei bearbeitete die eingegangenen Ermittlungsverfahren sorgfältig und effizient. Dank fundierter Ermittlungsarbeit und einer gut funktionierenden interdisziplinären Zusammenarbeit konnten Straftaten konsequent verfolgt und erfolgreich aufgeklärt werden.

Trotz des im Rahmen des vom Regierungsrat genehmigten Projekts «KAPO 2030» erfolgten Stellenaufwuchses, Anpassungen in der Dienstplanung sowie abteilungsübergreifender personeller Unterstützung kann die Patrouillentätigkeit insbesondere während der Nacht weiterhin nur in stark reduziertem Umfang sichergestellt werden. Auch in weiteren Aufgabenbereichen mussten Leistungseinschränkungen in Kauf genommen werden.

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Polizeigesetzes konnte das Kantonale Bedrohungsmanagement (KBM) eingeführt werden. Dieses stellt der Kantonspolizei zusätzliche Instrumente zur Verfügung, um insbesondere präventiv Gewaltstraftaten zu verhindern sowie gezielt auf potenzielle Gewaltstraftäterinnen und -täter auch nach einer Tat einwirken zu können. Im Jahr 2025 wurden rund 30 Fälle bearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Definition interner Prozesse sowie auf der Schulung von Ansprechpersonen innerhalb der Verwaltung, an Schulen und in Unternehmen.

Kriminelle Gruppierungen und Organisationen sind auch in der Schweiz präsent. Ihre Aktivitäten konzentrieren sich insbesondere auf den Drogen- und Waffenhandel, den Menschenhandel, die Vermögens- und Wirtschaftskriminalität sowie die Geldwäscherei. Die Kantonspolizei beteiligte sich im Berichtsjahr am Pilotprojekt einer zentralschweizerischen Sonderkommission zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, welche sich aus Mitarbeitenden aller Zentralschweizer Kantone zusammensetzte. Hierfür stellte die Kantonspolizei ein Pensum von 0.5 Vollzeitstellen zur Verfügung.

In den vergangenen Jahren lag ein besonderer Schwerpunkt auf der konsequenten Umsetzung der aus der Mitarbeitendenumfrage 2020 abgeleiteten Massnahmen. Der Erfolg dieser Anstrengungen zeigte sich deutlich in der Mitarbeitendenumfrage 2025, welche der Kantonspolizei in sämtlichen Bereichen und Abteilungen eine positive Entwicklung attestierte.

Auch in den kommenden Jahren gilt es, die identifizierten Handlungsfelder nachhaltig weiterzuentwickeln und mit klar definierten Massnahmen zu festigen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der schrittweisen Erneuerung der teilweise veralteten Infrastruktur sowie auf der Erweiterung der bereits heute ausgeschöpften Raumkapazitäten.

Verkehrs- und Sicherheitspolizei

Wie bereits im Vorjahr entfiel der grösste Teil der Tätigkeit auf Verstösse gegen das Strafgesetz, der mit 43% den Hauptteil der eingesetzten Ressourcen beanspruchte. Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz folgten mit 34%, wodurch diese beiden Bereiche gemeinsam den überwiegenden Teil der Ressourcen beanspruchten. 12% der Tätigkeiten entfielen auf Fahndungsmassnahmen sowie Verstösse gegen andere Bundesgesetze und 5% auf Rechtshilfeersuchen. Ein vergleichsweise geringer Anteil entfiel mit 4% auf Hilfeleistungen. Brandeinsätze und Unfälle im Sport- und Freizeitbereich machten zusammen 2% aus. Im Vergleich zum Vorjahr konnte ein Anstieg der Festnahmen erzielt werden. Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf an präventiven Massnahmen.

Zusätzlich erforderten Grossveranstaltungen im Kanton Nidwalden wie der Swiss City Marathon und die Tour de Suisse einen erheblichen Einsatz an personellen und materiellen Ressourcen, was bei der Einsatzplanung entsprechend zu berücksichtigen war. Im Berichtsjahr wurden zudem im Rahmen des interkantonalen Polizeikonkordats zahlreiche Einsätze geleistet. Diese betrafen insbesondere Demonstrationen, Fussballveranstaltungen sowie Grossanlässe wie den Eurovision Song Contest in Basel und erforderten einen entsprechend erhöhten personellen und organisatorischen Einsatz.

Verkehrsunfallstatistik

Im Vergleich zum letzten Jahr ereigneten sich gemäss der aktuellen Verkehrsunfallstatistik insgesamt 25 Verkehrsunfälle mehr auf den Strassen des Kantons Nidwalden. Die Gewährleistung der Sicherheit im Strassenverkehr stellt einen zentralen Aufgabenbereich der Verkehrs- und Sicherheitspolizei dar. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Aufgabe ist die systematische Erfassung und Auswertung des Unfallgeschehens im Rahmen der jährlichen Verkehrsunfallstatistik. Eine präzis geführte Statistik ermöglicht eine umfassende Übersicht über die Ursachen von Verkehrsunfällen sowie über deren örtliche und zeitliche Verteilung. Dadurch können sowohl strukturelle Schwachstellen im Strassennetz als auch risikobehaftete Verkehrssituationen frühzeitig erkannt werden.

Ein grosser Anteil der sicherheitsrelevanten Aufgaben im Strassenverkehr entfällt auf die Durchführung von Verkehrskontrollen. Diese werden situationsbedingt angepasst und auf die jeweils aktuellen Erkenntnisse aus der Verkehrsunfallstatistik abgestützt. Die gewonnenen Analysen ermöglichen es, Verkehrskontrollen gezielt dort und zu jenen Zeiten durchzuführen, an denen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Dadurch können Schwerpunkte beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- oder Drogenkonsum sowie bei der Ablenkung im Strassenverkehr wirksam gesetzt werden.

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 236 Verkehrsunfälle registriert. Gegenüber dem Vorjahr mit 211 Verkehrsunfällen entspricht dies einer Zunahme von rund 12%. Demgegenüber gingen die Verkehrsunfälle mit Verletzten zurück. Es wurden 98 Unfälle mit Personenschaden verzeichnet, im Vorjahr waren es 100. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Todesfolge sank gegenüber dem Vorjahr um 3 Unfälle, was bedeutet, dass im Jahr 2025 ein Todesopfer zu verzeichnen war. Beim tödlichen Verkehrsunfall kam ein 69-jähriger Motorradfahrer auf der Autobahn in Beckenried ums Leben. Trotz des Rückgangs der tödlichen Verkehrsunfälle unterstreichen die Ereignisse die weiterhin hohe Bedeutung gezielter Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Sicherheitspolizeiliche Belange

Im Vergleich zum Vorjahr war eine Zunahme sicherheitspolizeilich relevanter Vorfälle festzustellen. Insbesondere wurde ein Anstieg von Diebstählen aus Fahrzeugen verzeichnet. Diese Deliktsform betrifft vor allem Fahrzeuge, die nicht abgeschlossen sind oder in denen Wertgegenstände offen sichtbar zurückgelassen werden. Diese Entwicklung machte eine verstärkte polizeiliche Präsenz sowie gezielte Kontroll- und Präventionsmassnahmen in den betroffenen Gebieten erforderlich.

Zur Verhinderung von Einbrüchen und weiteren Eigentumsdelikten wurde im Berichtsjahr verstärkt auf präventive Massnahmen gesetzt. Dazu gehörten intensivierte Patrouillentätigkeiten sowie gezielte Schwerpunktaktionen entlang der Nord-Süd-Achse auf den Autobahnen A2 und A8. Zusätzlich wurden im Rahmen des Zentralschweizer Polizeikonkordats koordinierte Grosskontrollen durchgeführt. Im Zuge der Aktion «FOCUS» erfolgten auf Strasse und Schiene in den beteiligten Kantonen abgestimmte Kontrollen mit dem Ziel, ausgeschriebene Personen zu identifizieren und Straftaten frühzeitig zu verhindern.

Parallel dazu zeigte sich eine Zunahme von Einsätzen im Zusammenhang mit psychischen Problemlagen. Diese betrafen sowohl Personen in akuten Ausnahmesituationen als auch Fälle mit länger andauernden sozialen oder gesundheitlichen Belastungen. Die Polizei ist hierbei zunehmend gefordert, neben klassischen sicherheitspolizeilichen Aufgaben auch deeskalierend und unterstützend tätig zu werden. Eine enge Zusammenarbeit mit sozialen Diensten, Gesundheitsbehörden und weiteren Partnerorganisationen erwies sich dabei als zentral.

Zusammenfassend zeigt sich, dass die Bewältigung der aktuellen sicherheitspolizeilichen Herausforderungen eine ausgewogene Kombination aus repressiven Massnahmen, präventiver Polizeiarbeit und interdisziplinärer Zusammenarbeit erfordert. Eine ausreichende personelle Ausstattung bleibt dabei eine zentrale Voraussetzung. Ziel muss es sein, während des gesamten Jahres rund um die Uhr die notwendige Anzahl an Patrouillen sicherzustellen. Nur durch eine kontinuierliche und sichtbare Präsenz kann auf sicherheitspolizeiliche Entwicklungen rasch reagiert oder den zugrundeliegenden Bedrohungen bereits präventiv entgegengewirkt werden.

Schwerverkehrskontrollen

Die Schwerverkehrskontrollen wurden erneut im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) durchgeführt. Gemäss dieser Vereinbarung hatte die Kantonspolizei Nidwalden im Jahr 2025 insgesamt 8'743 Kontrollstunden zu leisten; effektiv konnten 8'373 Stunden erbracht werden, was einer Zielerreichung von 96% entspricht.

Im Rahmen der Kontrolltätigkeit wurden insgesamt 3'559 Fahrzeuge überprüft. Damit bewegt sich die Anzahl der Kontrollen auf dem Niveau des Vorjahres und bestätigt eine konstant hohe Kontrollintensität. Insgesamt wurden 485 Übertretungen festgestellt und entsprechend geahndet. Davon betrafen 310 Anzeigen Gewichtsüberschreitungen, 158 Anzeigen Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung sowie 184 Anzeigen Überschreitungen der zulässigen Aussenmasse.

Die Ergebnisse zeigen, dass insbesondere in den Bereichen Gewicht, Fahrzeugdimensionen sowie Arbeits- und Ruhezeiten weiterhin ein erhöhter Kontrollbedarf besteht. Die Schwerverkehrskontrollen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen im Transportgewerbe.

Geschwindigkeitskontrollen

Mit mobilen Messgeräten wurden insgesamt 179 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Der dafür ausgewiesene Gesamtaufwand belief sich auf 8'295 Einsatzstunden. Diese umfassen sowohl die operative Durchführung der Messungen als auch die anschliessende administrative Nachbearbeitung. Im Rahmen der Kontrollen wurden 43'657 Ordnungsbussen ausgesprochen. Zusätzlich mussten 455 Geschwindigkeitsübertretungen im Verzeigungsbereich festgestellt und bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden zur Anzeige gebracht werden. Die mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen stellen ein zentrales Instrument zur Überwachung der Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsvorschriften dar und werden situativ im gesamten Kantonsgebiet eingesetzt.

Mit den festinstallierten Geschwindigkeitsmessanlagen wurden im Kirchenwaldtunnel sowie beim Knoten Breiten Geschwindigkeits- und Verkehrsüberwachungen durchgeführt, wobei am Standort Breiten zusätzlich eine Rotlichtüberwachung erfolgt. Insgesamt wurden 37'671 Verkehrsübertretungen registriert. Gegenüber dem Vorjahr mit 39'418 Übertretungen entspricht dies einer Abnahme von 4.4%. Davon entfielen 36'906 auf Ordnungsbussen (Vorjahr: 38'655), was einer Reduktion um 4.5% entspricht. Zusätzlich wurden 765 Übertretungen im Verzeigungsbereich festgestellt und zur Anzeige gebracht (Vorjahr: 763).

Die festinstallierten Messanlagen leisten damit einen kontinuierlichen Beitrag zur Durchsetzung der Verkehrsregeln und erhöhen die Verkehrssicherheit, insbesondere an neuralgischen Punkten des Strassennetzes.

Verkehrsinstruktion

Im Bereich der Verkehrsinstruktion wurden insgesamt 300 Doppellektionen durchgeführt. Der grösste Anteil des Unterrichts entfiel auf den Kindergarten, womit der frühzeitigen Verkehrserziehung weiterhin eine hohe Bedeutung zukommt. Gegenüber dem Vorjahr ist über sämtliche Klassenstufen hinweg eine Zunahme der durchgeführten Doppellektionen festzustellen. Besonders ausgeprägt zeigt sich dieser Anstieg im Bereich vom Kindergarten bis zur 3. Klasse, wo sich der personelle Aufwand von 118 auf 160 Doppellektionen erhöhte.

Der Aufwand für die Ausbildung der Schülerpatrouilleurinnen und -patrouilleure blieb im Vergleich zum Vorjahr auf einem konstanten Niveau. An der Veloprüfung nahmen rund 80 Kinder mehr als im Vorjahr teil, wodurch sich auch der Vorbereitungsaufwand im Verkehrsgarten um zehn Doppellektionen erhöhte. Insgesamt konnten mehr Veloprüfungen erfolgreich abgeschlossen werden, wobei die Anzahl der Prüfungen ohne Fehler leicht zurückging.

Ergänzend dazu wurde die präventive Verkehrssicherheitsarbeit auf der Oberstufe weiter ausgebaut und intensiviert. Dabei standen insbesondere Ursachen und Folgen von Verkehrsunfällen sowie die Unfallprävention im Fokus.

Strassen- und Signalisationstechnik

Im Bereich der Strassen- und Signalisationstechnik wurden insgesamt 343 Projekte bearbeitet. Gegenüber dem Vorjahr mit 339 Projekten entspricht dies einer leichten Zunahme von rund 1.2%. Der überwiegende Anteil der bearbeiteten Geschäfte entfiel mit rund 80.8% auf Massnahmen im Zusammenhang mit Signalisationen, Markierungen sowie Baugesuchen. Weitere 5.2% der Projekte betrafen Strassenreklamen. Die verbleibenden rund 14% standen im Zusammenhang mit temporären Strassensperrungen, insbesondere aufgrund von Bauarbeiten oder Veranstaltungen.

Die Verteilung der Projekte zeigt, dass der Tätigkeitsschwerpunkt weiterhin klar im Bereich der verkehrsrelevanten Infrastrukturmassnahmen lag.

Seepolizei

Im Berichtsjahr verzeichnete die Seepolizei bei den nautischen Einsätzen einen deutlichen Anstieg. Die Anzahl der Einsätze erhöhte sich von 96 im Vorjahr auf 157. Diese Entwicklung ist sowohl auf ein erhöhtes Einsatzaufkommen als auch auf eine intensivere Nutzung der Gewässer zurückzuführen. Seit dem Jahr 2025 besteht für Angehörige der Seepolizei der Kantonspolizei Nidwalden zudem die Möglichkeit, die Ausbildung zur Bootsführerin beziehungsweise zum Bootsführer intern zu absolvieren. Diese Neuerung führte zu einem zusätzlichen Ausbildungsaufwand von rund 87 Einsatzstunden, reduziert andererseits die Ausbildungskosten nachhaltig und stärkt langfristig die eigene Fachkompetenz und Einsatzfähigkeit.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 25 Tauch- und Badeunfälle registriert, die überwiegend während der Sommermonate anfielen. Da die Seerettung zu den Kernaufgaben der Seepolizei gehört, ist eine durchgehende Pikettabdeckung rund um die Uhr erforderlich. Diese wird während der Sommermonate durch zwei und in den Wintermonaten durch eine/n Mitarbeitende/n der Seepolizei sichergestellt.

Die Anzahl der allgemeinen Seekontrollen blieb mit 27 konstant (Vorjahr: 24). Einen besonders hohen personellen und zeitlichen Aufwand verursachte die Unterstützung bei der Suche und Bergung eines am 28. Juli 2025 im Vierwaldstättersee abgestürzten Kleinflugzeugs. Dieser Einsatz erforderte umfangreiche Koordinations-, Such- und Sicherungsmassnahmen.

Kriminalpolizei

Straftaten allgemein (StGB, BetmG und AIG)

Die polizeilich registrierten Straftaten im Kanton Nidwalden zeigen im Jahr 2025 insgesamt eine Abnahme und deuten nach dem ausserordentlichen Anstieg im Vorjahr auf eine teilweise Entspannung der Sicherheitslage hin. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl polizeilich bekannt gewordener Straftaten gemäss Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz sowie Ausländer- und Integrationsgesetz um 159 Delikte gesunken, was einem Rückgang von 10.4% entspricht. Bei den Straftaten gemäss Strafgesetzbuch zeigt sich ebenfalls ein Rückgang von rund 10% – das entspricht einem Minus von 149 Delikten. Nach dem markanten Ausschlag im Vorjahr ist damit 2025 mit total 1'287 registrierten Straftaten gemäss Strafgesetzbuch eine klare Abnahme erkennbar. Im Jahr 2024 gab es einige grosse Verfahren, die viele Delikte umfassten und die Zahlen mitprägten. Im Berichtsjahr zeigte sich dieser Effekt weniger, die Kriminalitätsbelastung bleibt jedoch in mehreren Bereichen hoch. Bei den übrigen Bundesnebengesetzen verzeichneten wir 2025 einen Anstieg um 22% bzw. 39 Straftaten (von 179 auf 218). Diese Straftaten betrafen hauptsächlich Widerhandlungen gegen das schweizerische Personenbeförderungsgesetz (PBG) sowie gegen das Waffengesetz (WG) und das Tierschutzgesetz (TSchG).

Die Anzahl Delikte gegen Leib und Leben stieg von 95 auf 102 Delikte (+7%). Die Anzahl Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte stieg von acht auf zehn Fälle (+25%).

Die Vermögensdelikte sind um 10% gesunken. Dabei zeigte sich eine leichte Abnahme bei den Einbruchdiebstählen (–8% bzw. –6 Straftaten). Ebenfalls rückläufig waren die Fahrzeugdiebstähle (–45% bzw. –39 Straftaten). Gleichzeitig stiegen die Betrugsdelikte um 28%, was 33 zusätzliche Fälle bedeutet. Ebenfalls angestiegen ist die Erpressung um 33% bzw. +3 Straftaten.

Die Gewaltstraftaten gingen 2025 insgesamt leicht zurück (–5% bzw. –8 Straftaten. Auffällig ist insbesondere die Zunahme der Tätlichkeiten (+23% bzw. +14 Straftaten), während die schwere Gewalt abnahm (–50% bzw. –2 Straftaten). Insgesamt bleibt das Gewaltgeschehen damit zwar in der Summe leicht rückläufig, zeigt jedoch in einzelnen Bereichen eine klare Zunahme und eine erhöhte Belastung für Einsatzkräfte und Mitarbeitende im öffentlichen Dienst.

Die Straftaten gegen die sexuelle Integrität sind im Jahr 2025 um 69% bzw. -94 Straftaten zurückgegangen. Diese Entwicklung ist wesentlich dadurch erklärbar, dass im Jahr 2024 ein Grossteil der Straftaten (116) auf ein einzelnes Verfahren zurückzuführen war und dieser Sondereffekt 2025 in dieser Form nicht mehr zum Tragen kam. Auch bei den Straftaten gegen die Freiheit wurde eine Abnahme von 6% registriert, was ein Minus von 10 Delikten bedeutet.

Die digitale Kriminalität verzeichnet insgesamt einen Rückgang von 14% bzw. -40 Fällen. Diese Abnahme ist jedoch im Kontext des Vorjahres zu betrachten: 2024 wurde die digitale Kriminalität durch einen grossen Einzelfall mit 63 Straftaten im Bereich der (digitalen) Pornografie stark beeinflusst. Berücksichtigt man diesen Sondereffekt, zeigt sich in zentralen Teilbereichen weiterhin eine steigende Tendenz. So nahm der Cyberbetrug um 17% bzw. 24 Fälle zu. Dabei nahmen insbesondere Betrugsfälle über Online-Shops (+200% bzw. +8 Fälle) zu; zudem zeigte sich eine Zunahme bei sogenannten Money-Mules-Konstellationen (+300% bzw. +6 Fälle).

Die Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz sind 2025 um 45% gestiegen, was einer Zunahme um 14 Fälle entspricht. Ein besonders deutlicher Rückgang zeigt sich hingegen bei den Verstössen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Diese gingen um 43% bzw. 24 Fälle zurück.

Stellt man die Anzahl der Strafgesetzbuch-Delikte in Relation zur Einwohnerzahl (Zahl der registrierten Straftaten bezogen auf 1'000 Einwohner), müssen im Kanton Nidwalden namentlich die Gemeinden Stans (37.8), Stansstad (37.4) und Hergiswil (30.8) erwähnt werden. Während im innerkantonalen Vergleich der erhöhte Wert in Stans durch dessen Zentrumsfunktion zu begründen sein dürfte, lässt sich die erhöhte Anzahl Delikte pro 1'000 Einwohner in Stansstad und Hergiswil in erster Linie mit deren Agglomerationssituation und der guten verkehrstechnischen Einbettung erklären. In Dallenwil ist die Zahl der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch im Vergleich zum Vorjahr um 70% (+16 Straftaten) und damit am stärksten gestiegen. In Emmetten (+11 Straftaten bzw. +52%), Ennetbürgen (+44 Straftaten bzw. +54%), Oberdorf (+2 Straftaten bzw. +3%) und Stansstad (+3 Straftaten bzw. +2%) sind ebenfalls Zunahmen zu verzeichnen.

Die Kantonspolizei Nidwalden konnte im Berichtsjahr 45% der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch aufklären. Damit liegt die Aufklärungsquote leicht unter dem Vorjahreswert von 48%, aber immer noch deutlich über dem gesamtschweizerischen Wert von 39%. Diese Entwicklung hängt auch mit der Zunahme komplexer digitaler Delikte zusammen, bei denen Täterschaften oft schwerer zu identifizieren sind und Spuren häufig ausserkantonal oder im Ausland liegen. Trotz komplexer Fälle zeigt sich, dass weiterhin ein hoher Anteil der Delikte aufgeklärt werden kann. Dies aufgrund eines gezielten Einsatzes polizeilicher Ressourcen und einer engen Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden.

2025 konnte die Kantonspolizei Nidwalden insgesamt 378 beschuldigte Personen (Vorjahr: 372 Personen) ermitteln und bei den Delikten gemäss Strafgesetzbuch 322 beschuldigte Personen (Vorjahr: 320). Davon waren 51% (164) Schweizerinnen und Schweizer, 49% (158) hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft. Von den 157 ausländischen Beschuldigten sind 84 der ständigen Wohnbevölkerung und 18 der Asylbevölkerung zuzurechnen. 56 Tatverdächtige fielen in die Kategorie «übrige Ausländer» (Touristen, Kurzaufenthalter, illegal Anwesende oder unbekannt).

Eine abschliessende Beurteilung der Kriminalitätsentwicklung lässt die polizeiliche Kriminalstatistik nicht zu. Sie gibt Auskunft über die polizeilich bekannt gewordenen Straftaten. Nicht ausgeleuchtet wird damit das sogenannte Dunkelfeld, also Delikte, die nicht zur Anzeige kommen oder anderweitig polizeilich festgestellt werden könnten. Darunter fallen namentlich auch die sogenannten Hol-Delikte, die kaum angezeigt werden, weil Opfer in einer bestimmten Abhängigkeit zur Täterschaft stehen (Bsp. Menschenhandel) oder weil es in der Regel keine Opfer im engeren Sinne gibt (Bsp. Betäubungsmitteldelikte).

Vermögensdelikte

Die Vermögensdelikte machen weiterhin den grössten Anteil der polizeilich registrierten Straftaten gemäss Strafgesetzbuch aus. Insgesamt wurden 771 Vermögensdelikte registriert, was 60% aller Straftaten gemäss Strafgesetzbuch entspricht. Innerhalb der Vermögensdelikte entfielen 40% auf Diebstähle (inklusive Fahrzeugdiebstähle). Trotz des gesamthaften Rückgangs zeigen einzelne Deliktsbereiche deutliche Zunahmen. Besonders auffällig ist der Anstieg bei den Sachentziehungen, die um 400% zugenommen haben (+4 Straftaten). Ebenfalls angestiegen ist das unbefugte Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (3 Straftaten bzw. +100%). Auch bei der Erpressung ist eine Zunahme um 33% (+3 Fälle) zu verzeichnen. Einen erheblichen Anteil innerhalb der Vermögensdelikte machen zudem Sachbeschädigungen aus. Im Jahr 2025 wurden 178 Fälle registriert, was 23% der Vermögensdelikte entspricht. Davon standen 49% im Zusammenhang mit Diebstählen und 20% im Zusammenhang mit Vandalismus. Weiter ist der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage um 9% gestiegen (+5 Fälle). Die Betrugsdelikte nahmen erneut deutlich zu (+28% bzw. +33 Straftaten und machten 20% aller Vermögensdelikte aus. Bereits im Vorjahr wurde eine Zunahme um 31% verzeichnet (damals 118 Fälle). Diese Entwicklung unterstreicht, dass Betrugsphänomene trotz rückläufiger Gesamtzahlen bei den Vermögensdelikten weiterhin stark ins Gewicht fallen.

Gewaltdelikte

Mittels einer Gewichtung der verschiedenen Gewaltstraftaten wird eine Kategorisierung nach schwerer Gewalt und minderschwerer Gewalt vorgenommen (jeweils inkl. Versuche). Im Jahr 2025 wurden im Kanton Nidwalden insgesamt 169 Gewaltstraftaten registriert (Vorjahr: 177 bzw. -5%). Zur Kategorie der schweren Gewalt zählten im Jahr 2025 zwei Straftaten (Vorjahr: 4 bzw. -50%). Dabei handelt es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt sowie eine Vergewaltigung. Die angewandte minderschwere Gewalt ging von 129 auf 120 Straftaten zurück (-7%). Innerhalb dieser Kategorie nahmen die Tätlichkeiten jedoch deutlich auf 75 Straftaten zu (Vorjahr: 61 bzw. +23%), während die einfache Körperverletzung mit 16 Fällen unverändert blieb. Gleichzeitig stiegen die Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte von 8 auf 10 Fälle (+25%) und setzen damit den seit 2022 anhaltenden Aufwärtstrend fort (2022 zwei Straftaten). Betroffen waren dabei Mitarbeitende und Einsatzkräfte aus verschiedenen Bereichen, namentlich Polizei, Mitarbeitende des Laboratoriums der Urkantone, Postauto-Chauffeure sowie Mitarbeitende des Amts für Asyl und Flüchtlinge und der Ausgleichskasse Nidwalden.  Bei der angedrohten minderschweren Gewalt wurden 47 Straftaten registriert (Vorjahr: 44 bzw. +7%). Die Drohungen blieben mit 35 Fällen konstant, die Erpressungen stiegen von 9 auf 12 Fälle (+33%). Ergänzend ist festzuhalten, dass die Delikte gegen Leib und Leben 2025 von 95 auf 102 Fälle zunahmen (+7%).

Häusliche Gewalt / Stalking

Im Kanton Nidwalden wurden im Kontext häuslicher Gewalt insgesamt 57 Straftaten registriert (Vorjahr: 40 Straftaten, +43%). Im Mehrjahresvergleich zeigt sich, dass häusliche Gewalt 2025 wieder deutlich zunahm. Nach 74 Fällen im Jahr 2023 und dem markanten Rückgang auf 40 Fälle im Jahr 2024 stieg die Zahl 2025 auf 57 Fälle. Damit liegt 2025 zwar klar über dem Vorjahr, jedoch weiterhin unter den Höchstwerten der letzten Jahre (2020: 80; 2021: 67). Zusätzlich rückte die Kantonspolizei Nidwalden im Jahr 2025 zu 26 Ereignissen unter der Kategorie «Intervention im häuslichen Bereich» aus, die keine strafrechtliche Relevanz hatten, zu keinem Strafverfahren führten und ohne weitere polizeiliche Massnahmen abgeschlossen wurden. Besonders deutlich stiegen im Kontext häuslicher Gewalt die Tätlichkeiten (22 statt 10 Straftaten, +120%). Ebenfalls nahmen die Beschimpfungen (10 statt 5 Straftaten, +100%) sowie die Drohungen (12 statt 8 Straftaten, +50%) zu. Rückläufig waren im Kontext häuslicher Gewalt unter anderem versuchte Tötungsdelikte (1 statt 2 Straftaten) sowie einfache Körperverletzungen (2 statt 4 Straftaten).

Jugendkriminalität

Im Jahr 2025 wurden bei Delikten gemäss Strafgesetzbuch 322 beschuldigte Personen registriert (Vorjahr: 320). Davon waren 33 minderjährig (11%) und 42 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren (13%). Bei Gewaltstraftaten waren 15 von 94 beschuldigten Personen unter 25 Jahre alt (9 Minderjährige, 6 junge Erwachsene). Auf Seite der Geschädigten waren 40 von 154 unter 25 Jahre alt (30 Minderjährige, 10 junge Erwachsene). Diese Zahlen zeigen, dass Jugendliche und junge Erwachsene im Gewaltbereich zwar nur einen begrenzten Anteil der Beschuldigten ausmachen, als Geschädigte jedoch vergleichsweise häufig betroffen sind. Das unterstreicht die Bedeutung von Prävention, Schutzmassnahmen und frühzeitigen Interventionen im Jugend- und Nahbereich.

Sexualdelikte

Die Straftaten gegen die sexuelle Integrität gingen im Jahr 2025 deutlich zurück. Es wurden insgesamt 42 Straftaten registriert (Vorjahr: 136 bzw. -69%). Der Rückgang ist wesentlich dadurch erklärbar, dass 2024 ein grosser Teil der Straftaten, insbesondere im Bereich Pornografie (-57 Straftaten bzw. -78%), auf ein einzelnes umfangreiches Verfahren zurückzuführen war und dieser Sondereffekt 2025 nicht mehr in dieser Form zum Tragen kam. Im Detail sanken die Fälle sexueller Handlungen mit Kindern von 25 auf 3 Straftaten (-88%) sowie die sexuellen Übergriffe und sexuellen Nötigungen von 30 auf 3 Straftaten (-90%). Wie im Vorjahr wurde eine Vergewaltigung registriert. Neu bzw. deutlich häufiger ausgewiesen wurden Exhibitionismus mit 6 Straftaten, wobei die Aufklärungsquote hier mit 16.7% tief ausfiel. Gleichzeitig haben sich die Fälle sexueller Belästigung verdoppelt (12 statt 6 Straftaten, +100%). Insgesamt sank die Aufklärungsquote bei den Straftaten gegen die sexuelle Integrität deutlich von 94.1 auf 52.4%, was darauf hinweist, dass die Abklärungen in diesem Deliktsfeld 2025 trotz tieferer Fallzahlen anspruchsvoller wurden.

Cybercrime und digitale Kriminalität

Im Jahr 2025 wurden im Kanton Nidwalden insgesamt 246 Straftaten im Bereich der digitalen Kriminalität registriert (Vorjahr: 286 bzw. -14%). Die digitale Kriminalität wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik anhand der Kombination «Straftat – Tatvorgehen» ermittelt und in die Bereiche Cyber-Wirtschaftskriminalität, Cyber-Sexualdelikte, Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten, Darknet und Anderes gegliedert. Die Abnahme ist im Kontext des Vorjahres zu würdigen, das durch einen grossen Einzelfall, insbesondere bei der digital verübten Pornografie, stark beeinflusst war. Gleichzeitig zeigen zentrale Teilbereiche weiterhin Zunahmen. Der Cyberbetrug stieg von 141 auf 165 Straftaten (+17%). Auffällig war die Zunahme bei betrügerischen Internetshops (12 statt 4 Straftaten, +200%) sowie bei Money-Mule-Fällen (8 statt 2, +300%). Der Online-Anlagebetrug stieg von 16 auf 22 Straftaten (+38%). Zusätzlich nahmen auch Fälle von Phishing zu (40 statt 33 Straftaten, +21%). Die Geldwäscherei im digitalen Kontext stieg von 23 auf 31 Straftaten (+35%). Solche Muster deuten darauf hin, dass Vermögenswerte rasch über Konten und Zahlungskanäle weitergeleitet und verschleiert werden, was die Relevanz von Finanzabklärungen im Rahmen digitaler Verfahren zusätzlich erhöht. Die Aufklärungsquote der digitalen Kriminalität sank deutlich von 42 auf 24%. Dies deutet darauf hin, dass digitale Delikte trotz tieferer Fallzahlen komplexer abzuklären sind und häufig durch Faktoren erschwert werden, wie etwa internationale Täterschaften und Tatbezüge, die Nutzung anonymer bzw. schnell wechselnder Online-Infrastrukturen sowie anspruchsvolle Beweis- und Datenlagen (z.B. Auswertung digitaler Spuren, Abhängigkeit von Plattformdaten oder internationalen Auskunfts- und Rechtshilfeprozessen). Die Entwicklung zeigt, dass neben der Strafverfolgung präventive Massnahmen an Bedeutung gewinnen. Je besser Personen und Unternehmen typische Betrugsmuster erkennen und frühzeitig reagieren, desto eher lassen sich Schäden verhindern oder begrenzen. Zentral sind dabei Aufklärung sowie ein konsequenter Eigen- und Opferschutz.

Betäubungsmitteldelikte

Insgesamt wurden 45 Straftaten registriert (Vorjahr: 31 bzw. +45%). Der Anstieg ist insbesondere auf Delikte zum Eigenkonsum zurückzuführen (44 statt 26 Straftaten, +69%). Dabei stieg der registrierte Konsum von Betäubungsmitteln von 12 auf 27 Fälle (+125%). Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit persönlichem Konsum standen (illegaler Handel/Anbau/Herstellung), gingen von 5 auf 1 Straftat zurück (-80%). Insgesamt konnten 100% der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgeklärt werden. Die sehr hohe Aufklärungsquote ergibt sich auch dadurch, dass es sich bei der Betäubungsmitteldelinquenz aus polizeilicher Sicht um eine klassische Holkriminalität handelt und Verzeigungen wegen Konsum das Bild massgeblich mitbestimmen. In Hergiswil stiegen die registrierten Betäubungsmittel-Straftaten von 2 auf 24 (+1100%), während sie in Stans von 20 auf 10 zurückgingen (-50%). Bei den 24 Fällen in Hergiswil handelte es sich ausschliesslich um Delikte zum Eigenkonsum. Ergänzend zeigt die Auswertung der beschuldigten Personen beim Betäubungsmittelkonsum, dass die Registrierungen 2025 mehrheitlich Erwachsene betrafen. Bei Minderjährigen wurde lediglich eine Person erfasst.

Kantonales Bedrohungsmanagement

Die Fachstelle Kantonales Bedrohungsmanagement (FS KBM) ist ein präventiv ausgerichtetes Instrument der Gefahrenabwehr. Ziel ist es, potenziell gefährliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, strukturiert zu beurteilen und gemeinsam mit Partnerstellen mit geeigneten Massnahmen zu entschärfen. Im Berichtsjahr 2025 nahm die FS KBM ihre Tätigkeit auf und nahm in 30 Fällen eine Ersteinschätzung vor. In 25 Fällen erfolgte eine vertiefte Einschätzung. In 13 Fällen wurde eine Präventivansprache durchgeführt. In 8 Fällen wurden Verfügungen bzw. Massnahmen ausgesprochen. In 9 Fällen lief parallel ein Strafverfahren und bei 5 Fällen wurde ein Verzicht unterzeichnet. Die Bearbeitung solcher Fälle erfordert regelmässig eine enge, rechtlich abgestützte Zusammenarbeit und einen koordinierten Informationsaustausch zwischen beteiligten Stellen. Gerade bei komplexen Risikolagen ist ein abgestimmtes Vorgehen zentral, um Schutzmassnahmen wirksam und verhältnismässig umzusetzen.

Flugplatzkontrolle

Im Berichtsjahr wurden 195 Non-Schengen-Flüge bewilligt (Vorjahr: 186) und dabei insgesamt 775 Personen (Vorjahr: 440) einer polizeilichen Ein- und/oder Ausreisekontrolle unterzogen.

3.2.6 Amt für Militär und Zivilschutz

Im Jahr 2025 konnte das Amt für Militär und Zivilschutz zentrale strategische Arbeiten weiter konsolidieren und wichtige übergeordnete Aufgaben wahrnehmen. Mit der Übernahme des Präsidiums der Arbeitsgemeinschaft Innerschweiz innerhalb der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ) war Nidwalden stärker in nationale und regionale Themen eingebunden und konnte eine aktivere Rolle in der Koordination militärischer und bevölkerungsschutzrelevanter Dossiers einnehmen. Diese Position stärkte die fachliche Mitwirkung des Kantons und erleichterte die Führung verschiedenster Projekte, die im Berichtsjahr vorangetrieben wurden. Gleichzeitig konnte die personelle Situation durch die Leistungsauftragserweiterungen stabilisiert werden, wodurch das Amt in mehreren Bereichen handlungsfähiger wurde.

Einen Schwerpunkt bildete das kantonal bedeutende Projekt Schiesswesen Nidwalden 2027+. Die Phase 2 wurde im Frühjahr erfolgreich abgeschlossen. Die vom Landrat genehmigten Mittel ermöglichten die Mandatierung der externen Unterstützung, womit die Umsetzung der Phase 3 und die Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie ab 2026 gesichert sind. Das Projekt ist für sämtliche schiessenden Nutzergruppen von grosser Bedeutung und stellt eine zentrale Weichenstellung für die zukünftige Infrastruktur dar.

Herausfordernd blieb die Situation im Zivilschutz. Die Milizbestände liegen weiterhin deutlich unter dem Soll, was die Einsatzfähigkeit erheblich einschränkt. Mit Blick auf die bundesrechtlichen Vorgaben zur künftigen Alimentierung (Versorgung mit Personen) wird die Integration von Zivildienstleistenden eine Schlüsselrolle spielen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wird der Kanton zusätzliche administrative und ausbildungstechnische Ressourcen aufbauen müssen.

Abteilung Waffenplatzbetriebe

Information aus dem Kompetenzzentrum SWISSINT

Im Berichtsjahr 2025 leisteten täglich rund 300 Frauen und Männer, grösstenteils Milizangehörige, im Rang vom Soldaten bis zum Divisionär in 17 Ländern einen Beitrag zum Frieden. Insgesamt wurden dabei über 100'000 Einsatztage zur Förderung des Friedens im Ausland erbracht. Das personell grösste Engagement stellt das SWISSCOY-Kontingent zugunsten der NATO-geführten Kosovo Force (KFOR) dar, mit aktuell maximal 215 Armeeangehörigen. Mit der Erfüllung ihres operationellen Auftrags zugunsten der KFOR trägt die SWISSCOY zur Sicherheit und Stabilität auf dem Balkan bei, was für die Schweiz von sicherheitspolitischer Bedeutung ist. Gleichzeitig stärkt der Einsatz durch den Erfahrungsgewinn sowie die Kooperation mit internationalen Partnern den Kompetenz- und Fähigkeitsaufbau der Schweizer Armee und damit ihre Verteidigungsfähigkeit. Das Mandat der SWISSCOY wurde letztmals 2023 verlängert und läuft bis Ende 2026. Der Bundesrat beantragte im November 2025 mit seiner Botschaft an das Parlament, die Schweizer Beteiligung an der KFOR bis Ende 2029 zu verlängern. Mit maximal 20 Angehörigen der Armee beteiligte sich die Schweizer Armee auch weiterhin an der friedensfördernden Mission ALTHEA der European Union Force (EUFOR) in Bosnien und Herzegowina. Das bislang unter dem Mandat der EUFOR geführte «Mobile Training Team» (MTT) unterstützt die bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte beim Kapazitätsaufbau für die sichere Lagerung und Bewirtschaftung von Waffen und Munition. Bosnien und Herzegowina sowie die Schweiz haben sich darauf geeinigt, diese Aktivitäten künftig auf bilateraler Basis weiterzuführen; dazu wird die Schweiz bis zu zehn Waffen- und Munitionsexperten entsenden.
Weiter hat der Bundesrat im Mai 2025 beschlossen, die militärische Unterstützung an UNO-Hauptquartieren und -Standorten von 9 auf 25 Armeeangehörige zu erhöhen. Zudem standen Schweizer Armeeangehörige auch in diesem Jahr weltweit in UNO-Missionen, zugunsten der humanitären Minenräumung, an der Demarkationslinie in Korea (NNSC), in verschiedenen Ausbildungszentren auf dem afrikanischen Kontinent sowie am Hauptquartier der OSZE in Wien im Einsatz.

Waffenplatz-Infrastruktur

Belegungsmanagement

Das kantonale Belegungsmanagement plant und koordiniert in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptnutzer SWISSINT sämtliche Reservationen und Belegungen auf dem Waffenplatz Wil bei Stans.

Im Berichtsjahr verzeichnete der Waffenplatz gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang der Belegungstage um 9.14%. Den grössten Anteil an der Auslastung hatte weiterhin das Ausbildungszentrum SWISSINT mit 38.76%, wobei in diesem Bereich ein deutlicher Rückgang von 22.2% festgestellt wurde. Die Belegungen durch Truppe und VBS nahmen im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 1.06% ab und stellen mit einem Anteil von 21.73 % weiterhin den zweitgrössten Nutzungsbereich dar. Das Kommando SWISSINT mit einem Anteil von 19.33% an der Gesamtauslastung konnte hingegen eine Zunahme von 5.86% verzeichnen.

Der Gesamtrückgang ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Im Zusammenhang mit den CISM Winter-Militärweltspielen kam es zu einer rund dreiwöchigen Sperrung des Waffenplatzes, wodurch Ausbildungskurse des SWISSINT sowie weitere Truppenkurse extern durchgeführt werden mussten. Gleichzeitig lagen die effektiven Teilnehmerzahlen der Veranstaltung deutlich unter den Erwartungen, sodass die Auslastung nicht kompensiert werden konnte.

Zusätzlich wurde die Kurslandschaft des Ausbildungszentrums SWISSINT infolge personeller Engpässe reduziert, was sich auf die Anzahl der Belegungstage auswirkte. Weiter führten die bundesweiten Sparmassnahmen dazu, dass militärische Formationen ihre Dienste vermehrt in den ihnen zugewiesenen Regionen leisten, wodurch die Nachfrage zusätzlich zurückging.

Die temporäre Schliessung des Camps SWISSINT aufgrund von Schimmelbefall in den Unterkunftscontainern verschärfte die Situation weiter, da dadurch Unterbringungskapazitäten eingeschränkt und geplante Belegungen teilweise abgesagt oder verlagert wurden.

Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried

Das Total der verschossenen Gewehr- und Pistolenpatronen nahm gegenüber dem Vorjahr um 2% ab und bewegte sich damit im Durchschnitt der Vorjahre. Den Hauptanteil bildete die Truppe (inkl. SWISSINT) mit 78.3%, wobei hier eine Abnahme von 8.5% gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist. Die Polizei trug mit 17.8% zum Gesamtverbrauch bei und wies gleichzeitig eine markante Zunahme von 22.7% im Vergleich zum Vorjahr auf.

Die verschossenen Jagdkugelpatronen des Patentjägervereins Nidwalden machten mit rund 0.1% nur einen sehr geringen Anteil aus und nahmen gegenüber dem Vorjahr um 48.9% ab. Auch bei den Schrotpatronen des Patentjägervereins Nidwalden wurde im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Abnahme von 65.1% festgestellt.

Die Anzahl der Belegungen nahm gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 2.6% zu. Davon entfielen 75.2% auf die Truppe (+5.1%) und 17% auf die Polizei (+7%).

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Schiesstage um 3%, während jene der Schiesshalbtage um 14.3% zurückging. Dies deutet auf eine effizientere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten hin. Die angestrebte Mehrfachbelegung pro Schiesshalbtag konnte gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. In der Folge blieb das Naherholungsgebiet des Schiess- und Ausbildungsplatzes Gnappiried an 125 Tagen schussfrei.

Infrastruktur-Bewirtschaftung

Das Team Waffenplatzbetriebe stellt den Betrieb und somit die Bereitstellung aller Infrastrukturen auf dem Waffenplatz inklusive Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried und der kombinierten Schutzanlage für die Kantone Nidwalden und Obwalden sicher. Sämtliche gebuchten Räumlichkeiten und Anlagen auf den verschiedenen Objekten konnten den verschiedenen Nutzenden zur Verfügung gestellt werden. Dies trug zur geforderten hohen Kundenzufriedenheit auf dem Waffenplatz bei. Die Vorgaben der Logistikbasis der Armee konnten erfüllt werden. Alle geplanten Wartungs-, Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten konnten zusammen mit der Waffenplatzverwaltung erfolgreich realisiert werden. Rund 200 Reparatur- und Beschaffungsaufträge wurden für das vielseitige Immobilienportfolio von Bundes- und Kantonsliegenschaften ausgeführt.

Waffenplatz-Projekte

Belegungen CISM Winter-Militärweltspiele LUCERNE 17. – 30.03.2025

Der internationale Militärsportverband (Conseil International du Sport Militaire, CISM) ist mit seinen 142 Mitgliedstaaten die drittgrösste Sportorganisation der Welt. Das Hauptziel des Verbandes ist es, die Entwicklung des Militärsports auf breiter Basis sowie die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Armeen und den Mitgliedstaaten zu fördern. Aufgrund der zahlreichen und unterschiedlichen Sportarten bot sich ein dezentrales Standortkonzept mit einer zentralen Eröffnungs- und Schlusszeremonie in der Host-City Luzern an. Die alpinen Sportarten wurden im Raum Engelberg-Titlis durchgeführt, und die entsprechenden Teams mit Athletinnen, Athleten und Betreuungspersonen waren auf dem Waffenplatz Wil einquartiert. Dank einer akribischen Vorbereitungs- und Planungsphase in Zusammenarbeit mit den militärischen und CISM-OK-Partnern konnten Militärweltspiele LUCERNE ohne nennenswerte Zwischenfälle durchgeführt werden. Alle Teilnehmenden konnten zu deren grosser Zufriedenheit verpflegt und beherbergt werden. Die gewünschte Nachhaltigkeit seitens der Politik wurde durch den Umbau von zwei Zimmern zu barrierefreien Räumen im Kursgebäude umgesetzt. Mit dieser Massnahme können auch zukünftig Personen mit Einschränkungen die Waffenplatzinfrastruktur zum Übernachten nutzen.

Umsetzung Umbauprojekt «Alter Schiessstand – Nachnutzung alte Reststoffsammelstelle – Umbau zu Büroräumlichkeiten SWISSINT»

Das Gebäude «Alter Schiessstand» blickt auf eine lange Geschichte zurück. Ursprünglich wurde es als Schiessstand für die Schützen von Oberdorf und Stans, vermutlich im Jahr 1886, erbaut. Die Positionierung des bestehenden Gebäudes zeigt die damalige Ausrichtung gemäss der Schusslinie quer über den heutigen Waffenplatz Richtung Engelbergeraa. Das Gebäude war vor dem Umbau in seiner Struktur zweigeteilt. Im Nordosten befand sich die offene Halle der Wertstoffsammelstelle und im Südwesten befand sich ein Ausstellungsraum mit Parkettboden und Holzbalkendecke. Im Februar 2024 wurde das Areal an der Kasernenstrasse 2 im Rahmen eines Grundstückstausches von der Gemeinde Oberdorf an den Kanton Nidwalden übertragen. Am 29. Mai 2024 reichte die Baudirektion das Baugesuch für den Umbau und die Nachnutzung ein. Der Baustart erfolgte am 12. Mai 2025, das Gebäude wurde komplett ausgehöhlt und die Wand zum Waffenplatz abgebrochen. Die offene Stelle der Fassade zur Kasernenstrasse wurde zugemauert, und bei der Fassade zum Waffenplatz wurde eine Fensterfront nach den ursprünglichen Elementen der früheren Öffnungen der Schiessscharten eingebaut. Das Gebäude wurde komplett umgebaut und saniert. Neu verfügt das Gebäude «Alter Schiessstand» über ein Sitzungszimmer, ein Grossraumbüro, einen Technikraum und eine Toilette. Die neuen Büroräumlichkeiten wurden dem Armeestab als Mieter und somit dem Nutzer SWISSINT am 22. Januar 2026 übergeben.

Auswahl von weiteren Projekten

  • Aufbau und Inbetriebnahme Fitnessraum New Generation Mehrzweckhalle
  • Abschlussarbeiten und Abnahme Bundesprojekt «Erneuerung Schliessanlage Waffenplatz – Neues elektronisches Zutrittskontrollsystem»
  • Mängelbehebung und Optimierungsmassnahmen Hausleitsystem (MSRL) mit Anbindung an Bundesnetzwerk
  • Nachrüstung Beschilderung Bodenbelastung Logistikgebäude
  • Instandstellung Wasserschaden Pissoir Waffenplatz-Küche Kaserne
  • Optimierungsmassnahmen Lüftung/Kühlung Sommerbetrieb Kursgebäude
  • Nachrüstung Entfeuchtungsanlage für Optimierung Lagerfähigkeit Kleider Vorortlager Mehrzweckhalle
  • Umrüstung Beleuchtung auf LED Zentrum Bevölkerungsschutz
  • Nachrüstung Bodensteckdosen Plenarsaal 3 Zentrum Bevölkerungsschutz
  • Nachrüstung Verkabelung Steckdosenleisten Plenarsäle und Sitzungszimmer Zentrum Bevölkerungsschutz
  • Spezialreinigung Fassaden Zentrum Bevölkerungsschutz
  • Machbarkeitsstudie Dachsanierung mit Aufstockung Kaserne
  • Planung und Projektbegleitung Installation Elektromobilität und neue Elektro-Hauptverteilung
  • Instandstellung UKV, Telefonie und WLAN Kantonale Schutzanlage OW/NW
  • Instandsetzung Notstrom-Generator Kantonale Schutzanlage OW/NW
  • Nachhaltiger Werterhalt und Modernisierung Aufzug Kursgebäude

Abteilung Militärverwaltung und Logistik

Kreiskommando

Militärdienstpflicht

Im Jahr 2025 wurden 149 Nidwaldner Dienstpflichtige mit dem Jahrgang 2008 in die Militärkontrolle aufgenommen. Dies entspricht einer Abnahme von knapp 11% gegenüber dem Vorjahr. In der Militärkontrolle wurden 3'152 Meldepflichtige geführt. In aktiven Einheiten waren 1'128 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner eingeteilt. Dies entspricht einer leichten Abnahme von knapp 5% gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2025 wurden 293 Dienstverschiebungsgesuche eingereicht. Dies entspricht einer Zunahme von knapp 2.5% gegenüber dem Jahr 2024 und einer Zunahme von 19% gegenüber dem Jahr 2023.

Orientierungstage und Rekrutierung

An den jährlichen Orientierungstagen auf dem Waffenplatz Wil in den Monaten April und Mai wurde gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme von 34 Teilnehmenden verzeichnet. Die Teilnahme von 4 Frauen bedeutete eine leichte Abnahme gegenüber dem Vorjahr. Zur zweitägigen Rekrutierung konnten gegenüber dem Vorjahr 6 Stellungspflichtige weniger aufgeboten werden. Anlässlich der Rekrutierung absolvierten 151 Teilnehmende den Sporttest, wovon 27.3% das Sportabzeichen erhielten. Gesamthaft wurden im Berichtsjahr 153 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner schweizweit beurteilt. Sie erreichten dabei eine Diensttauglichkeitsquote von 89%.

Schiesspflicht und Militärstrafen

Im Jahr 2025 waren 859 Angehörige der Armee (AdA) im Kanton Nidwalden schiesspflichtig. Im Feldschiessen wurde gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs an Teilnehmenden von rund 12% verzeichnet. Im Bereich Disziplinarstrafen (Schiesswesen, Orientierungstage, Rekrutierung, Entlassung) und Vollzug von ausserdienstlichen Disziplinarstrafen zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme (-3). Im Jahr 2025 erfolgten keine Arreste, da zuerst ein Betreibungsverfahren eingeleitet wird, was eine längere Verfahrensdauer zur Folge hat. 2025 erfolgte bei keinem AdA der Vollzug einer Strafe, die durch die Militärjustiz verfügt wurde.

Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Per Ende 2025 wurden 140 aktive Nidwaldner (Miliz und Durchdiener) und 11 höhere Kader (Offiziere und höhere Unteroffiziere) aus ihrer Militärdienstpflicht entlassen.

Dazu fand im November die gemeinsame Entlassungsinspektion mit dem Kanton Obwalden in Oberdorf im Zentrum Bevölkerungsschutz statt. Dabei wurden 70 Nidwaldner (Miliz) aus ihrer Militärdienstpflicht entlassen sowie 14 Durchdiener als Vorbereitung für deren spätere Entlassung bereits abgerüstet. Anlässlich der Abrüstung haben 13 Wehrpflichtige die persönliche Dienstwaffe in ihr Eigentum übernommen. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme von rund 18%.

Zivildienst

2025 gab es in der ganzen Schweiz 61'852 Zivildienstleistende, wovon 419 im Kanton Nidwalden wohnhaft sind. Für Nidwalden ist dies eine Zunahme von 21 AdA im Vergleich zum Vorjahr. Den Zivildienstleistenden stehen im Kanton Nidwalden 72 Einsatzbetriebe zur Verfügung – einer weniger als im Vorjahr. Mit 115 Einsatzplätzen wurde eine Abnahme von zwei Einsatzplätzen gegenüber 2024 verzeichnet.

Logistik

Im Jahr 2025 wurde in der Logistik die gesamte Ausrüstung ersetzt. Neu wird ab Standort Stans-Oberdorf mit MBAS (Modulares Bekleidungs- und Ausrüstungssystem) ausgerüstet. Hierfür wurde nahezu das gesamte Material umgestellt. Das Lager weist zu Beginn des Jahres 2026 einen Lagerwert von rund CHF 2.6 Mio. auf.

Beim Betrieb der Retablierungsstelle wurde im Vergleich zum Vorjahr eine Abnahme der Kundenfrequenz von 9% und im Vergleich zu 2023 eine Zunahme von 20% verzeichnet.

Gleichbleibende Leistungen wurden bei der Bewirtschaftung des Vorortlagers auf dem Waffenplatz für die nationalen und internationalen Kurse des Kompetenzzentrums SWISSINT sowie bei der logistischen Unterstützung weiterer militärischer Kurse, Truppen und Partner in der Region erbracht.

Das Umschlaggewicht in der Retablierungsstelle und im Vorortlager verzeichnete gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Abnahme von 34%. Dieser Rückgang ist auf den Wegfall des Umschlags des Sommer-Tarnanzugs zurückzuführen. Aufgrund der Belegung durch Angehörige der Armee für den Sportanlass CISM (Conseil International du Sport Militaire) waren keine weiteren Truppen auf Platz.

In Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum SWISSINT fungiert die Logistik als logistische Drehscheibe für den Armeeauftrag der militärischen Friedensförderung. Auch im Jahr 2025 wurden wiederum zwei SWISSCOY-Kontingente sowie weitere Armeeangehörige für friedensfördernde Auslandseinsätze mit einsatzbezogener Ausrüstung ausgestattet. Insgesamt wurden rund 750 Angehörige der Armee (AdA) aus- und abgerüstet, was einer Zunahme von 80 AdA gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Wehrpflichtersatzverwaltung

Im Kalenderjahr 2025 wurden total 724 Ersatzpflichtige veranlagt. Davon waren 598 dienstuntauglich und 126 Dienstpflichtige, die ihren Dienst nicht leisteten. Dies entspricht einer Abnahme von 31 Ersatzpflichtigen gegenüber dem Vorjahr.

Von den 813 eröffneten Veranlagungen mussten 106 Mahnungen und 76 Erinnerungsschreiben ausgestellt werden. Insgesamt wurden 34 Betreibungen eingeleitet und 17 fortgesetzt. Es wurde ein Rechtsvorschlag gegen die Betreibung erhoben. Ebenfalls wurden 2 Bussen nach Art. 43 WPEG in Rechnung gestellt.

Insgesamt wurden 143 Ersatzpflichtige mit der Mindestabgabe veranlagt, dies sind 44 Ersatzpflichtige weniger als im Vorjahr. Im Berichtsjahr hatten 36 Angehörige der Armee, 6 Zivilschutzleistende und 9 Zivildienstleistende Anspruch auf eine Rückerstattung der verschobenen Dienste.

Abteilung Zivilschutz

Führung, Kommando

Der Chef Ressort Infrastruktur verliess die Abteilung per Ende September 2025, womit die Abteilungsleiterin ad interim die Belange rund um Schutzräume und Schutzanlagen übernahm. Per 1. Oktober 2025 wurden das Ressort Ausbildung und die Kantonsadministration des Alarmierungssystems POLYALERT von einem neuen Mitarbeitenden übernommen.

Einsätze

Da es 2025 zu keinen grösseren Unwetterereignissen kam, wurde der Zivilschutz nicht für Katastrophenhilfe-Einsätze aufgeboten. Die Drohnengruppe leistete einige unterstützende Einsätze, wie zum Beispiel eine Personensuche am Titlis, mehrere Pikett-Einsätze zugunsten der Rehkitzrettung und Unterstützung des EWN bei der Suche nach einem Kabelbruch. Weiter wurde das Drohnenteam für eine Tierseuchenbekämpfungsübung im Kanton Graubünden aufgeboten, um präparierte Wildschweinkadaver aufzuspüren und so der Einsatzleitung wertvolle Unterstützung zu bieten.

Personal

Der Personalbestand der Zivilschutzorganisation Nidwalden (ZSO NW) ist unverändert kritisch. Der Sollbestand beträgt 562 Angehörige, der Istbestand nur 257. Zur Korrektur des Personalmangels, der das Gros der Schweizer Zivilschutzorganisationen betrifft, wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz unter anderem der Pflichteinsatz von Zivildienstleistenden zugunsten des Zivilschutzes aufgegleist. Sehr wichtig für die Gewährleistung der Einsatzfähigkeit der Zivilschutzorganisation sind jene 20 Angehörigen, die nach Vollendung ihrer Dienstpflicht weiterhin freiwillig ihren Einsatz zugunsten der Bevölkerung leisten.

Ausbildung

2025 konnten 11 neue Rekruten in insgesamt 132 geleisteten Tagen ihr Handwerk (Pionier/Führungsunterstützung/Betreuer oder Infrastrukturwart) in Grundkursen der Arbeitsgemeinschaft Innerschweiz (AGI) erlernen. Die Weiterbildung der Kader (2 Unteroffiziere, 1 Offizier) belief sich auf 53 Tage. Weiter wurden 5 Angehörige während 25 Tagen in Zusatzausbildungen spezifisch geschult.

Sämtliche Kader vom Gruppenführer bis zum Kompaniekommandanten wurden anlässlich einer Kaderübung in der Entschlussfassung und Befehlsgebung beübt. Als Szenario diente das Unwetter 2005.

In zwei Wiederholungskursen wurden an insgesamt 15 Arbeitsplätzen Instandstellungsarbeiten von Wanderwegen, Feuerstellen, Zufahrtswegen usw. durchgeführt. Die Zivilschutzleistenden, die als Führungsunterstützung im Kantonalen Führungsstab eingeteilt sind, bewiesen in zwei zweitägigen Übungen ihr Können in der Lageverfolgung und trugen so massgeblich zum Erfolg des beübten Stabes bei. Die Angehörigen der Zivilschutzorganisation leisteten an insgesamt 71 Wiederholungskursen 1'441 Diensttage.

Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft

2025 wurden die Zivilschutzleistenden unter anderem zugunsten des FIS Worldcup Adelboden eingesetzt, wo sie nebst Aufbauarbeiten auch in der Pistenpräparation eingesetzt wurden. Ein Detachement unterstützte den Engadiner Skimarathon beim Aufbau der Infrastruktur. Eine weitere Truppe unterstützte die Durchführung der Tour de Suisse im Raum Emmetten. Und auch das Allweg-Schwinget wurde durch den Zivilschutz bei den Auf- und Abbauarbeiten unterstützt. 

Logistik

Die Logistik war im Rahmen der Instandstellungsarbeiten im Bereich Verpflegung gefordert. Viele verschiedene Standorte termingerecht zu beliefern, braucht einiges an Koordination und logistischen Mitteln. Bei allen Notfalltreffpunkten (NTP) in den Gemeinden wurde eine Material- und Funktionskontrolle durchgeführt. Die veralteten Polycom-Funkgeräte wurden durch die aktuelle Version ersetzt.

Als Ersatzbeschaffung für ein altes Fahrzeug konnte die Abteilung Zivilschutz einen Transporter beschaffen. Dieser wird in Zukunft primär für Personen- und Rollstuhltransporte eingesetzt, ist jedoch auch rasch für weitere Zwecke umrüstbar.

Infrastruktur

Beim jährlichen Sirenentest haben alle Sirene einwandfrei funktioniert. Die Sirene auf dem Altersheim Nägeligasse konnte nach dem Umbau des Gebäudes wieder in Betrieb genommen werden. 

2025 stand nach zehn Jahren wiederum in der gesamten Schweiz die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz angeordnete Bereinigung der Bedarfsplanung der Schutzanlagen an. Diese bezweckt, überzählige Schutzanlagen in öffentliche Schutzräume umzunutzen oder aufzuheben. Die Bereinigung ergab, dass in Nidwalden eine Reduktion um fünf auf insgesamt noch neun Schutzanlagen umzusetzen ist. Schweizweit müssen rund 600 Schutzanlagen umgenutzt respektive aufgehoben werden.

Im Jahr 2025 wurde die periodische Schutzraumkontrolle (PSK) in den Gemeinden Oberdorf und Emmetten durchgeführt. Das Resultat ergab, dass bei rund 45% der Schutzräume leichte bis kritische Mängel vorhanden sind. Im Herbst 2025 entschied der Bundesrat, die Schutzräume weiterhin zu erhalten.

Wegen Personalmangel im Ressort Infrastruktur kam es im Bereich Baulicher Zivilschutz vermehrt zu Verzögerungen und Rückständen. Die vakanten Stellen können mit Fachpersonal neu besetzt werden. Stellenantritt ist im Frühsommer 2026.

3.2.7 Feuerwehrinspektorat

Das Feuerwehrinspektorat der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) übt die Aufsicht über das Feuerwehrwesen im Kanton Nidwalden aus. Gestützt auf eine Verwaltungsvereinbarung nimmt es diese Aufgabe auch für den Kanton Obwalden wahr. Es gewährleistet die Koordination, Qualitätssicherung und kontinuierliche Weiterentwicklung der kantonalen Feuerwehrorganisationen.

Zu den Kernaufgaben zählen die Aufsicht über Organisation, Lösch- und Rettungsinfrastruktur, Alarmierungs- und Einsatzprozesse sowie über Ausbildung und Ausrüstung der Gemeinde-, Stützpunkt- und Betriebsfeuerwehren. Darüber hinaus prüft das Feuerwehrinspektorat Investitionsgesuche für Fahrzeuge, Material, Ausrüstung und Löschwasserversorgungen. Diese werden in Nidwalden dem Verwaltungsrat der NSV und in Obwalden dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet.

Zielsetzung

Die Zielsetzungen für das Berichtsjahr orientierten sich am Feuerwehrkonzept 2030 der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS). Im Zentrum standen eine konsequent einsatznahe Ausbildung, eine widerstandsfähige Organisation sowie eine nachvollziehbare und messbare Ereignisbewältigung.

Die Aus- und Weiterbildung wurde systematisch an die realen Einsatzanforderungen ausgerichtet. Die Kernaufgaben der Feuerwehr bildeten dabei den Schwerpunkt. Kaderangehörige wurden gezielt in ihrer Führungs- und Entscheidungskompetenz gestärkt. Die Tagesverfügbarkeit der Angehörigen der Feuerwehren wurde erneut überprüft; parallel dazu blieb die Weiterentwicklung einer zuverlässigen Alarmierung ein zentrales Anliegen.

Die vorgenommenen Auswertungen zeigen, dass die gesetzten Zielsetzungen erreicht wurden.

Feuerwehrinspektorat

Bei grösseren oder komplexen Ereignissen unterstützt der Pikettdienst des Feuerwehrinspektorats die Einsatzleitungen vor Ort. Neben fachlicher Beratung ermöglicht dies in Nidwalden auch eine frühzeitige Einleitung von Massnahmen der Schadenregulierung durch die NSV. Erkenntnisse aus Ernstfällen werden systematisch ausgewertet und fliessen in Ausbildung, Weisungen und organisatorische Weiterentwicklungen ein.

Inspektionen sind ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung. Im Berichtsjahr wurden mehrere Feuerwehren angemeldet und unangemeldet überprüft. Die Ergebnisse waren durchwegs positiv: Organisation, Ausrüstung, Ausbildungsstand und Einsatzbereitschaft bewegten sich auf einem guten bis sehr guten Niveau.

Organisation und Personal

Im Kanton Nidwalden leisteten 985 Personen Feuerwehrdienst (894 Männer, 91 Frauen). Der Personalbestand blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Die dauernde Einsatzbereitschaft rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erfordert im Milizsystem ein hohes Mass an Flexibilität, Engagement und persönlichem Einsatz.

In Nidwalden bestehen neun Ortsfeuerwehren, die kombinierte Orts- und Stützpunktfeuerwehr Stans sowie die Betriebsfeuerwehren der Pilatus Flugzeugwerke AG und der Militärbetriebe des VBS.

Stützpunktfeuerwehr Stans

Die NSV ist Trägerin der Stützpunktfeuerwehr Stans und verantwortlich für die Beschaffung der erforderlichen Einsatzmittel. Neben den Aufgaben als Gemeindefeuerwehr unterstützt der Stützpunkt die Ortsfeuerwehren mit schweren Einsatzmitteln und Spezialausrüstung.

Zudem übernimmt die Stützpunktfeuerwehr spezialisierte Einsätze für den gesamten Kanton Nidwalden, für die Urner Gemeinde Seelisberg sowie für das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Zentralbahn.

Ausbildung und Übungen

An insgesamt 33 kantonalen Ausbildungstagen wurden 809 Angehörige der Ob- und Nidwaldner Feuerwehren aus- und weitergebildet. Die Ausbildungsschwerpunkte umfassten insbesondere Atemschutz, Waldbrandbekämpfung, Absturzsicherung sowie Abendschulungen für administrative Dienste, Materialverwaltung und Einsatzplanung.

Zusätzlich wurden 37 Gruppenführerinnen und -führer zu Offizieren ausgebildet. Den Kommandantenkurs absolvierten eine Offizierin und 17 Offiziere. Der Ausbildungsbetrieb konnte dank des grossen Engagements der Instruktorinnen und Instruktoren sowie zahlreicher Helferinnen und Helfer aus den Feuerwehren sichergestellt werden.

Per 31. Dezember 2025 setzte sich das Instruktorenkorps aus drei Instruktorinnen und 26 Instruktoren zusammen. Zwei Anwärter befinden sich derzeit in Ausbildung; bei erfolgreichem Abschluss werden sie 2026 brevetiert.

Alarmierungssystem MoKoS

Über das Alarmierungssystem MoKoS stehen in Nidwalden 2'214 Anschlüsse aus Feuerwehren, Polizei, Zivilschutz, Führungsstäben und weiteren Partnerorganisationen zur Verfügung.

Im Jahr 2025 wurden in Nidwalden 487 Alarme (inkl. Probealarme) ausgelöst. Dank der bestehenden Redundanzen und der regionalen Vernetzung können sich die Zentralschweizer Kantone bei Grossereignissen oder beim Ausfall einer Alarmzentrale gegenseitig unterstützen. Die Alarmierungsfähigkeit ist damit auch in ausserordentlichen Lagen gewährleistet.

Einsätze und besondere Ereignisse

Die Nidwaldner Feuerwehren bewältigten im Berichtsjahr 274 alarmmässige Einsätze mit insgesamt 6'203 Einsatzstunden. Die erfolgreich bewältigten Ereignisse belegen die hohe Leistungsfähigkeit der Milizfeuerwehren sowie die sehr gut funktionierende interkantonale Zusammenarbeit.

Als besonders anspruchsvoll erwies sich der Grossbrand bei der Liegenschaft Eggberg in Beckenried in den frühen Morgenstunden des 25. Dezember. Rund 130 Feuerwehrangehörige aus mehreren Orts- und Stützpunktfeuerwehren standen während vieler Stunden im Einsatz. Unterstützt wurden sie durch die Kantonspolizei und den Rettungsdienst Nidwalden. Die abgelegene Lage der Liegenschaft sowie winterliche Verhältnisse mit Schnee, Eis und Nebel erschwerten den Einsatz erheblich. Personen oder Tiere kamen glücklicherweise nicht zu Schaden.

Finanzielle Leistungen der NSV

Im Jahr 2025 tätigte die NSV folgende Aufwendungen:

  • CHF 255'000 für Ausbildung
  • CHF 141'000 für Fahrzeuge und Material
  • CHF 825'000 für den Betrieb der Stützpunktfeuerwehr (nach Abzug von Beiträgen)

Zusätzlich wurden CHF 220'000 für Löschwasserprojekte sowie CHF 18'000 für Gewässerstützpunkte ausgerichtet.

Projekte und Ausblick

Die Arbeiten zur Bildung einer gemeinsamen Feuerwehr Engelbergertal (Ortsfeuerwehren Oberdorf, Dallenwil und Wolfenschiessen) wurden im Berichtsjahr intensiv weitergeführt. Ebenso schritt die Arealentwicklung Kreuzstrasse weiter voran. Das Feuerwehrinspektorat wird das kantonale Feuerwehrwesen vom 14. bis 17. Mai 2026 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Orts- und Stützpunktfeuerwehren sowie den Fachbereichen Prävention und Versichern der NSV an der Gewerbeausstellung iheimisch präsentieren.

3.3 Tabellen und Grafiken

3.3.1 Personalbestand

Vollzeitstellen Ende Jahr20242025
besetztbesetzt
Direktionssekretariat2.02.0
Notorganisation1.01.0
Schlichtungsbehörde0.60.6
Amt für Justiz30.629.8
Grundbuchamt7.47.4
Kantonspolizei76.880.1
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz30.229.5
Justiz- und Sicherheitsdirektion148.6150.4

3.3.2 Amt für Justiz

Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Verfügungen2022202320242025
Bewilligungen für Ferienwohnungen4155
Feststellung der Nichtbewilligungspflicht1110
Änderung einer Bewilligung/Auflage1212
Total6477
Kontingente
Anzahl Kontingente20202020
Beanspruchung im selben Jahr0012
Zur Verfügung im Folgejahr20191918
Beanspruchung im folgenden Jahr2110
Neuverteilung gemäss eidg. Pool20202020

Bürgerrecht

Geschäftskontrolle

Berichtsjahr2022202320242025
Total Gesuche ordentliche und erleichterte Einbürgerungen sowie Entlassungen95100129122

Ordentliche Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen

(Art. 12 ff. aBüG / Art. 9 ff. BüG i.V.m. Art. 3 ff. kBüG)
Berichtsjahr2022202320242025
Gesuchseingänge36486454
Einbürgerungsentscheide ausländischer Gesuchsteller/innen
Gesuche (Anzahl Personen)
32 (56)28 (40)45 (66)71 (121)
Ablehnungen durch Gemeinde / Kanton / Bund
Gesuche (Anzahl Personen)
1 (1)000
Rückzüge / Nichteintreten
Gesuche (Anzahl Personen)
2 (2)4 (6)9 (13)6 (6)

Bewilligung ordentliche Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen nach Herkunft

Berichtsjahr2022202320242025
Europa27273963
Nordamerika0010
Südamerika2001
Afrika2022
Asien1134
Australien-Ozeanien0001
Total32284571

Ordentliche Einbürgerungen von schweizerischen Staatsangehörigen

(Art. 6 ff. aBüG / Art. 3 ff. kBüG)
Berichtsjahr2022202320242025
Gesuchseingänge1510
Einbürgerungsentscheide Schweizer Bürger/innen
Gesuche (Anzahl Personen)
02 (5)4 (4)0

Ordentliche Einbürgerungen von ausländischen und schweizerischen Staatsangehörigen nach Gemeinden

(Art. 9 ff. BüG i.V.m. Art. 3 ff. kBüG)
Berichtsjahr2022202320242025
Beckenried0 (0)3 (5)6 (13)6 (8)
Buochs5 (13)7 (8)9 (9)3 (5)
Dallenwil2 (4)02 (3)2 (5)
Emmetten2 (4)1 (1)2 (2)2 (2)
Ennetbürgen1 (1)4 (7)6 (12)18 (33)
Ennetmoos1 (5)1 (1)1 (1)1 (1)
Hergiswil9 (11)6 (9)5 (6)16 (24)
Oberdorf2 (3)01 (4)4 (7)
Stans5 (8)4 (4)8 (10)11 (24)
Stansstad5 (7)1 (4)4 (5)6 (10)
Wolfenschiessen0 (0)1 (1)1 (1)2 (2)
Total eingebürgerte Ausländer/innen
Gesuche (Anzahl Personen)
32 (56)28 (40)45 (66)71 (121)
Dallenwil01 (1)00
Ennetbürgen001 (1)0
Hergiswil0 (0)2 (5)00
Total eingebürgerte CH-Bürger/innen
Gesuche (Anzahl Personen)
0 (0)1 (4)1 (1)0 (0)

Erleichterte Einbürgerungen

(Art. 21 ff., Art. 51 BüG)
Berichtsjahr2022202320242025
Gesuchseingänge54506268

Entlassungen aus dem Bürgerrecht (Kanton und Gemeinde)

(Art. 27 Abs. 1 kBüG)
Berichtsjahr2022202320242025
Gesuchseingänge5132
Regierungsratsbeschlüsse (RRB)5112

Zivilstandsdienst

Namensänderungen

Geschäftsfälle2022202320242025
Gesuchseingänge25231723
hängig per 31. Dezember0301
bewilligt26191821
zurückgezogen1001
abgelehnt0100
Familienname Bewilligung (Fälle)
Erwachsene5789
Kinder2313
Vorname/n Bewilligung (Fälle)
Erwachsene1991010
Kinder1030

Zivilstandsamt

Geschäftsfälle, die sich im Kanton Nidwalden ereignet haben

Geschäftsfall2022202320242025
Geburten 732 704 714 740
Kindesanerkennungen 109 111 93 96
Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge 104 97 88 87
Eheschliessungen 189 196 194 176
Vorbereitung der Eheschliessung (Trauung nicht in Nidwalden) mit Ausstellung Trauungsermächtigung oder Ehefähigkeitszeugnis 23 32 32 17
Namenserklärungen nach der Scheidung 15 12 18 22
Namenserklärung bei Verheirateten oder Verwitweten und Kinder 17 10 3 13
Eingetragene Partnerschaften - - - -
Tod 331 361 324 342
Eintragung Hinterlegungsort Vorsorgeauftrag 18 20 22 21

Sonderzivilstandsamt Nidwalden

 (Geschäftsfälle, die sich im Ausland ereignet haben)

Geschäftsfall2022202320242025
Geburten70555176
Kindesanerkennungen12191327
Eheschliessungen41424964
Tod32314242
Eingetragene Partnerschaften0000

Gerichts- und Verwaltungsentscheide (Geschäftsfälle, die sich im Inland und im Ausland ereignet haben)

Geschäftsfall2022202320242025
Einbürgerungen, erleichterte 28 27 38 43
Einbürgerungen, ordentliche 55 46 71 121
Bürgerrechts-Entlassungen 5 4 1 5
Eheauflösungen 87 67 84 79
Auflösung Eingetragene Partnerschaft - - 1 -
Adoptionen 5 2 1 1
Namensänderungen 32 26 25 32

Straf- und Massnahmenvollzug Erwachsene

Geschäftskontrolle2022202320242025
Total Fälle536905834578
Der Vollzug - ohne Ersatzfreiheitsstrafen - stützt sich auf folgende Urteile / Verfügungen (Neueingänge)
Staatsanwaltschaft Nidwalden915211
Kantons-/ Obergericht Nidwalden4563
ausserkantonale Gerichte und Staatsanwaltschaften5424
Vollzugsart der Neueingänge
Ersatzmassnahmen0022
vorzeitiger Straf- und Massnahmenvollzug1421
Normalvollzug4532
Halbgefangenschaft0001
Electronic Monitoring0000
Gemeinnützige Arbeit78710
Abbruch0001
Massnahmenvollzug1300
davon stationäre Massnahmen0000
davon ambulante Massnahmen1300
Vollzugshindernisse (Tod, Ausschreibungen etc.)0301
Verlauf Straf- und Massnahmenvollzug
Strafvollzug: bedingte Entlassung0121
Strafvollzug: Verweigerung der bedingten Entlassung2143
stationäre Massnahme: bedingte Entlassung0100
stationäre Massnahme: Aufhebung0100
ambulante Massnahme: Aufhebung3011
laufende Massnahmen (Stand Ende Berichtsjahr)
Verwahrungen0000
stationäre Massnahmen4222
ambulante Massnahmen4775
richterliche Weisungen (Tätigkeits-, Kontakt-, Rayonverbote etc.)191012
Ersatzfreiheitsstrafen (Umwandlungen von Bussen und Geldstrafen)
Eingang Ersatzfreiheitsstrafen518881824560
Vollzug Ersatzfreiheitsstrafe17131715
Zahlungseingänge199295300264
Neubeurteilung durch Staatsanwaltschaft/Gerichtskasse3223
Teilvollzug und Teilzahlung4333
Teilzahlung und Verjährung2111
Abschreibung infolge Tod1012
Ausschreibungen zur Verhaftung194286467259
Ausschreibungen zur Verhaftung nicht möglich60738111
Abschreibung infolge Verjährung687260310287

Bewährungsdienst

Fallzahlen2022202320242025
Dossier per 01.01.22263531
Neuzugänge86897685
Fallzahlen kumuliert108115111116
Fallabschlüsse80808087
Dossier per 31.12.28353129
Fallbetreffnis/-verlauf
Weisungen (StGB Art. 42, 43, 62, 87)9131615
Bewährungshilfe (inkl. Patronatsfälle an/aus andere/n Kantonen)108109
ambulante Behandlung (StGB Art. 63ff.)7875
Ersatzmassnahmen1012
Bewährungshilfe bei bedingten Entlassungen aus Massnahmen und Strafvollzug1265
Schutzmassnahmen Jugendliche (JStG Art. 12, 13)2112
Gefängnissozialdienst97989297
Aufhebung Weisung / ambulante Behandlung3141
Gefängnissozialdienst: Entlassung aus Vollzugsinstitution 81787580
Bewährungshilfe: Mandatsende2134

Untersuchungs- und Strafgefängnis

Belegung2022202320242025
Eintritte
Männer187238205209
Frauen 352017
Total190243225226
Hafttage
Gefängnis- und übrige Strafen5'2055'4815'7105'655
Untersuchungshaft/PG1'0681'9952'0302'040
Ausschaffungshaft/AIG1877810887
Halbgefangenschaft0000
Auslieferungshaft210200
Passant29263843
Total6'5107'5807'9067'825
CH1'8471'5652'2111'807
CH-Anteil in %28.4%20.6%28.1%23.1%
Ausländer4'6636'0155'6956'018
Ausländeranteil in %71.6%79.4%71.9%76.9%
Durchschnittliche Belegung18212221
Durchschn. Aufenthaltstage34313537
Hafttage
Nidwalden6871'2661'6041'545
Uri7151'0021'026399
Luzern3'2423'5693'1443'377
Obwalden7505851'245540
übrige Kantone1'1161'1588871'964
U-Haft-Tage
Nidwalden314436767978
Uri245507360271
Luzern97692177243
Obwalden370162454114
übrige Kantone42027159
Total1'0681'7971'7851'765
HG-Tage
Nidwalden0000
Uri0000
übrige Kantone0000
Total0000
Verrechnung
Verrechnung an Fremdkantone & Asyl-Fälle NW / UR1'187'705.001'222'445.001'217'625.001'367'831.00
Interne Verrechnung NW137'590.00272'886.00337'661.00334'530.00
Interne Verrechnung Uri121'830.00190'120.00216'690.0074'140.00
Total 1'447'125.001'685'451.001'771'976.001'776'501.00
Arbeitsentgelt
Verrechnete Insassenarbeit36'685.0045'910.1036'571.1537'940.75
ausbezahltes Arbeitsentgelt34'989.6036'953.3035'739.1036'020.00
ausbezahlte Erwerbsersatzentschädigung10'452.0014'800.0025'161.1033'126.15
Bruttoerlös-8'756.60-5'843.20-24'329.05-31'205.40

Migration

Im Kanton Nidwalden2022202320242025
Ständige ausländische Wohnbevölkerung7190 (+516)7433 (+243)7657 (+224)7845 (+188)
Niederlasser3'7873'8373'8813'937
Aufenthalter3'3733'5553'7363'866
Kurzaufenthalter30414042
Neu zugeteilte Asylsuchende10410612096
Total Asylsuchende417437486482
Total Schutzsuchende (Ukraine)369326316341
Ausschaffungen41612
Asylbereich2032
Ausländergesetz21610
In der Schweiz
Ständige ausländische Wohnbevölkerung2'241'8542'313'2172'368'3642'414'408
EU /EFTA Staaten1'488'2371'540'7981'578'6291'687'651
Niederlasser1'415'2311'421'1361'430'2971'438'031
Aufenthalter809'974874'781921'542961'519
Kurzaufenthalter16'64917'30016'52514'858
Asylbereich44'42948'49445'65945'718

Jagd und Fischerei

Jagdpatente

Erteilte Jagdpatente2022202320242025
Hochwildjagd
einheimische Jäger81977997
ausserkantonale Jäger0111
Niederjagd
einheimische Jäger190176165170
ausserkantonale Jäger0000
Winterjagd
nur einheimische Jäger116119105113
Total abgegebene Jagdpatente387393350381
Gesamtzahl der Jäger, die im Kanton eine Jagd ausgeübt haben212203193192

Abschuss-Statistik

Rothirsch2022202320242025
Stier und Spiesser24202725
Alttier und Schmaltier26312323
Rothirsch-Kälber21192119
Total71707167
Gämswild
Gämsböcke21252529
Gämsgeissen21182123
Gäms-Jährlinge15211723
Total57646375
Rehwild
Rehböcke63676664
Rehgeissen73717270
Rehkitze85626170
Total221200199204
Steinwild
Steinböcke3424
Steingeissen6534
Total9958

Fischereipatente

Erteilte Fischereipatente See2022202320242025
Jahrespatent Kantonseinwohner269252256275
Jahrespatent Nichtkantonseinwohner137122118126
Uferpatent Kantonseinwohner142136131157
Uferpatent Nichtkantonseinwohner60646366
Jugendpatent5168111142
Kurzpatente bis zu einem Monat200273519620
Total8599151'1981'386
Erteilte Fischereipatente Pachtgewässer
erteilte Fischereipatente Pachtgewässer245249248230

Passbüro

2022202320242025
Anträge für Pass448511492410
Anträge für IDK2'1431'7751'7311'573
Anträge für Kombi (Pass und IDK)3'2603'5173'5913'722
Provisorische Pässe39524362
Total5'8905'8555'8575'767
Biometrieerfassung für den Ausländerausweis2'3352'1891'6851'677

Opferhilfe

Anzahl Dossiers2022202320242025
1. Entschädigung / Genugtuung
Übertrag Vorjahr0603
Eingang Erfassungsjahr0442
Abschluss Erfassungsjahr0704
2. Gesuche für längerfristige Hilfe (Gesuche für Soforthilfe)
Übertrag Vorjahr6 (30)6 (15)6 (34)5 (30)
Eingang Erfassungsjahr1 (53)4 (69)5 (68)4 (85)
Abschluss Erfassungsjahr0 (56)7 (41)4 (60)2 (68)
3. Beratungen für längerfristige Hilfe (Beratungen für Soforthilfe)0 (95)0 (56)0 (66)0 (98)
Finanzielle Leistungen (in CHF)
1. Entschädigung/Genugtuung
Entschädigung0.002'226.000.00881.00
Genugtuung0.001'200.000.008'800.00
Vorschuss0.000.000.000.00
Total0.003'426.000.009'681.00
2. Beratung
Soforthilfe/ Weitere Hilfen112'209.45116'813.10130'581.0560'774.95
3. Interkantonaler Ausgleich gemäss Art. 18 OHG
Abgeltungen an andere Kantone14'966.0012'228.0012'828.007'483.00
Total finanzielle Leistungen nach OHG127'175.45132'467.10143'409.0577'938.95

3.3.3 Grundbuchamt und Notariat

Handänderungen

Gemeindensteuerbarer Wert Handänderungen in CHF Anzahl Handänderungen
Beckenried45'967'40078
Buochs40'065'79549
Dallenwil11'906'70032
Emmetten30'227'41563
Ennetbürgen50'764'67065
Ennetmoos19'925'84031
Hergiswil147'802'800109
Oberdorf30'941'71535
Stans46'464'00584
Stansstad36'784'20056
Wolfenschiessen21'189'43030
Kanton Nidwalden482'039'970632

Handänderungen

Grundpfandrechte Vergleich 2010–2025

JahrHandänderungenneue Pfandbelastung
AnzahlBetragBetrag
2010742527'066'629.00227'794'800.00
2011881799'668'861.00211'163'064.00
2012667469'155'802.00196'993'530.00
2013565473'143'298.00258'773'056.00
2014643583'659'282.00264'995'798.00
2015658571'215'043.00396'004'148.00
2016684547'865'941.00208'846'020.00
2017674612'620'411.00262'974'939.00
2018683689'444'232.00235'161'663.00
2019641655'777'494.00263'444'266.00
2020770738'465'910.00363'268'098.00
2021781807'606'146.87336'506'789.51
2022634709'425'740.05291'492'118.79
2023584506'649'000.00298'929'356.25
2024618522'522'004.75272'870'003.33
2025588502'834'040.21246'969'711.82

Grundpfandrechte Vergleich 2010–2025

3.3.4 Kantonspolizei

Entwicklung der Kriminalität

Straftaten gemäss Strafgesetzbuch (StGB), Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Widerhandlungen

2022202320242025
Strafgesetzbuch (StGB)1'1201'0781'4361'287
Betäubungsmittelgesetz (BetmG)57443145
Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)53195632

Widerhandlungen nach Deliktsarten

Delikt202320242025
Straftaten Aufklärung in %Straftaten Aufklärung in %Straftaten Aufklärung in %
Tötungsdelikte--31001100
Körperverletzungen 257616941675
Vermögensdelikte642328573477236
Veruntreuung21006836100
Diebstahl (ohne Fahrzeuge)275363154225940
davon Einbruch322578366719
Sachbeschädigung121281913217738
Fahrzeugdiebstahl6558795124
Raub0041004100
Betrug90391183615127
Betrüg. Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage421755186023
Unbefugte Datenbeschaffung10102841724
Zechprellerei11006331100
Erpressung10209111217
Drohung358335833574
Häusliche Gewalt741004010057100
Nötigung119110401080
Freiheitsberaubung/Entführung2100002100
Vergewaltigung210011001100
sexuelle Integrität1594136944154
sexuelle Belästigung3676671250
sexuelle Handlungen mit Kindern3100251003100
Brandstiftung250104100
Handlungen gegen die öffentliche Gewalt11100201002692
Betäubungsmitteldelikte44983110043100
Geldwäscherei/mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften315927484060

Cyberdelikte

2022202320242025
Straftaten mit Cybermodus227174286246
Cyber-Vermögensdelikte209160264241
Cyberbetrug114111141165
Money Mules48628
Sextortion (money)22128022
Verbotene Pornografie7353
Cyberbullying/Cybermobbing1010170

Widerhandlungen nach Gemeinden (StGB)

2022202320242025
Beckenried36895272
Buochs12594152140
Dallenwil20412339
Emmetten31232132
Ennetbürgen877382128
Ennetmoos492412852
Hergiswil157213274193
Oberdorf56186365
Stans374357384321
Stansstad158108181184
Wolfenschiessen27387660

Ausschreibungen

Ripol2022202320242025
Personen4938951'014726
Sachen (und Ausweise)559670563358
Fahrzeuge8122614
Schilder inkl. Velovignetten42525628
Mofa/Fahrräder56475831

Hotelmeldescheine

2022202320242025
Eingezogen und verarbeitet92'31180'10971'41178'099

Kriminaltechnischer Dienst

2022202320242025
Erkennungsdienstlich behandelte Personen16631*5574
Identifikationen599313286

Grenzkontrolle Flugplatz Buochs

2022202320242025
Non-Schengen Flüge256193186195
kontrollierte Personen703517440775

Verkehrsunfälle

2022202320242025
Verkehrsunfälle total188210211236
Verkehrsunfälle mit Sachschaden98114111138
Verkehrsunfälle mit Verletzten90949697
Verkehrsunfälle mit Toten0241
Ort
Innerorts102110106119
Ausserorts86100105117
davon auf Autobahn N2 und A837353840
Sachschaden in Mio.1.701.801.371.62
Anzahl beteiligte Personen2022202320242025
Tote Personen
Erwachsene0241
Kinder0000
Fahrzeugführer
Erwachsene0131
Kinder0000
Mitfahrer
Erwachsene0000
Kinder0000
Fussgänger
Erwachsene0110
Kinder0000
Verletzte Personen
Erwachsene9310398105
Kinder 7686
Fahrzeugführer / Mitfahrer
Erwachsene87938895
Kinder 5566
Fussgänger
Erwachsene6101010
Kinder 2120
Unfallursachen2022202320242025
Zustand der Person51323940
Angetrunkenheit24141314
andere27182626
Verhalten der Person127163139176
Missachten der Lichtsignale3212
Mangelhafte Bedienung des Fahrzeuges10101418
Ladung des Fahrzeuges0236
Unaufmerksamkeit und Ablenkung114149121150
Fahrzeug111132134145
Geschwindigkeit33434334
Fahren39353861
Überholen77127
Vortrittsrecht28393539
FäG (fahrzeugähnliche Geräte)4864
Infrastruktur und externer Einfluss6101312
Momentaner äusserer Einfluss3669
Einfluss durch Dritte3473
Unbekannter Mangel/Einfluss33303129

Verkehrsunfälle nach Gemeinden

Unfälle A2 / A8

Verkehrsunfälle nach Wochentagen2022202320242025
Montag23232836
Dienstag27392433
Mittwoch24333833
Donnerstag28313536
Freitag31343137
Samstag28262635
Sonntag27242926
Verkehrsunfälle nach Monaten
Januar1191512
Februar10121114
März12161715
April13121521
Mai20211722
Juni23261930
Juli21121422
August18252725
September13212019
Oktober24192518
November11121517
Dezember12251621

Unfälle nach Monaten

Kontrollen

A2/A82022202320242025
Anzahl Kontrollen73618677
Mannstunden437361514460
Lokalstrassen
Anzahl Kontrollen414385515557
Mannstunden2'0681'9222'5762'787
Sicherheitspolizei A2 und Lokalstrassen
Anzahl Kontrollen1'2061'4031'7711'419
Mannstunden13'26715'42519'48215'605
Schwerverkehr A2 und Lokalstrassen
Anzahl Kontrollen657805857852
Mannstunden6'3167'7388'2328'181
Kontr. Fahrzeuge2'5863'3123'5603'559
Anzahl Übertretungen334373438485
Anteil Übertretungen12.911.012.014.0
Häufigste Übertretungen
Gewicht173131144310
ARV92131161158
Länge, Breite, Höhe12106287184

Geschwindigkeitskontrollen

Temporäre Kontrollen20242025
Anzahl Kontrollen159179
Einsatzstunden6'7198'295
Anzahl Übertretungen46'72344'112
davon Ordnungsbussen46'31243'657
Anzeigen411455
Nach Strassentyp
Autobahn
Anzahl Kontrollen3544
Einsatzstunden1'5461'755
Übertretungen26'83621'954
davon Ordnungsbussen26'59721'740
Anzeigen239214
Ausserorts
Anzahl Kontrollen6480
Einsatzstunden3'2864'198
Übertretungen11'41411'582
davon Ordnungsbussen11'30411'435
Anzeigen110147
Innerorts
Anzahl Kontrollen6055
Einsatzstunden1'8872'342
Übertretungen8'47310'576
davon Ordnungsbussen8'41110'482
Anzeigen6294
Stationäre Kontrollen
Anzahl Übertretungen39'41837'671
davon Ordnungsbussen38'65536'906
Anzeigen763765

Verkehrsinstruktion

Verkehrsunterricht2022202320242025
Schulbesuche (Anzahl Doppellektionen)
Kindergarten45454647
1. Klasse24242543
2. Klasse24232439
3. Klasse25412331
Verkehrsgarten19212030
4. Klasse21202228
5. Klasse46504029
ORS57342836
Patrouilleure12121616
Nachinstruktion1101
Total274221204271
Aufwand/Lernstoff
KindergartenSicheres Überqueren der Strasse auf dem Fussgängerstreifen, Fussgängerregeln
1.KlasseSicheres Überqueren der Strasse, Fussgängerregeln, Sichtbarkeit
2.KlasseRegeln/Vorschriften für fahrzeugähnliche Geräte (fäG), Wichtigkeit des Helms, obligatorische Fahrradbestandteile
3.KlasseSignale und Signalgruppen, Sicherheit durch Sichtbarkeit, Verkehrsgarten
4.KlasseLinksabbiegen mit Velo, Theorie und Praxis
5.KlasseVorbereitung für Veloprüfung (Signale, gesetzliche Vorschriften, Fahrradbestandteile, richtiges Abbiegen, etc.)
ORSThema Verkehrsunfall (Ursachen, Folgen, Prävention)
2022202320242025
Verkehrsgarten
3. Klasse/Kleinklasse19212030
Anzahl Schüler331375328343
Veloprüfung
Absolviert318436323403
Bestanden312421313393
Ohne Fehler28594825
Schülerpatrouilleure
Ennetmoos813138
Ennetbürgen16151515
Buochs18181817
Stans229
Nacherziehung
Total Schülerrapporte84011
Aufgebot Nachinstruktion84011
3. Rapport = Verzeigung0000
Meldung an Wohnkanton0000
Nachinstruktionen1101

Strassen- und Signalisationstechnik

Projektbearbeitungen2022202320242025
Signalisationen / Markierungen / Baugesuche289268284277
Strassenreklamen29261318
Verfügungen temporärer Strassensperrungen35454248

Sonder- und Schwertransporte

2022202320242025
Anzahl Begleite40797014
Aufwand in Stunden42936321
Aufwand Km7761'708691282

Alarme und Aufgebote

2022202320242025
Fehlalarme kostenpflichtig75677073
MOKOS-Aufgebote Feuerwehr237280228257

Fahrbewilligungen

Kehrsitenstrasse2022202320242025
Dauerbewilligung198178200164
Tagesbewilligung2'9083'5903'7743'669
Wiesenbergstrasse
Dauerbewilligung82807676
Tagesbewilligung1'1579891'0601'038

Fahrrad Fund / Verlust

2022202320242025
Ausschreibung Verlust42467242
Fundfahrräder14873

Zahlungsverkehr

Umsatz Inkassobüro2022202320242025
Total Geldverkehr in CHF253'120249'799280'407290'385
Staatsanwaltschaft Bussendepots14'67515'09518'97565'330
Bussendepot SVK115'198131'657149'717102'500
Staatsanwaltschaft Gebühren39'45049'30052'74050'420

Ordnungsbussen / Mängellisten

Ordnungsbussen2022202320242025
Anzahl ohne Geschwindigkeit1'3491'1381'1652'031
Mängellisten25425390

Seepolizei

Einsätze mit Polizeiboot2022202320242025
Anzahl Einsätze8810096157
Aufwand in Stunden5328741'0741'002
Seepolizei-Kontrollen35302724
Einsätze für andere, Verwaltung18151817
Sicherheitsaufträge0058
Suche/Bergung/Rettung26522725
Für Taucheinsätze2711
Unfälle auf See1232

Sturmwarnung

Anzahl Einschaltungen2022202320242025
Vorsichtsmeldungen / Sturmwarnungen689210072

3.3.5 Amt für Militär und Zivilschutz

Orientierungstage

2022202320242025
Jg 2004Jg 2005Jg 2007Jg 2008
Anzahl Stellungspflichtige und freiwillige Frauen188182192159
Freiwillige Frauen171654

Rekrutierung / Tauglichkeit der Stellungspflichtigen

2022202320242025
Aufgebotene178170161155
Endgültig Beurteilte182167154153
Mil Diensttauglich146136124136
SD tauglich (Zivilschutz)141087
Dienstuntauglich22131610
Zurückgestellt 862

Beförderungen

2022202320242025
Unteroffiziere29242224
Höhere Unteroffiziere6533
Brevetierung Offiziere3414
Beförderte Offiziere12121515

Dienstverschiebungen

2022202320242025
Aufgebotene (Marschbefehle)1'8841'6691'6081'640
Gesuche eingereicht257263286293
Gesuche abgewiesen29172217
Bewilligte Gesuche228246264276

Schiesswesen ausser Dienst

Anzahl Teilnehmende20242025
NWCHNWCH
Obligatorisches Programm – 300/25 m1'253162'7231'271158'570
Feldschiessen – 300 m68995'23579693'374
Feldschiessen –25/50 m30429'70631633'524

Disziplinarwesen

202320242025
Disziplinarbussen (Schiesswesen, Nichteinrücken OT / Rekr und Entlassung)584239
Vollzug Ausserdienstliche Disziplinarbussen 435
Umwandlung Disziplinarbussen in Arrest430
Vollzug Arrest000
Umwandlung Disziplinarbussen in Betreibung451

Wehrpflichtersatzabgabe (in CHF)

202320242025
Insgesamt vereinnahmte Beträge704'860.05691'611.40779'841.00
Rückerstattungen71'967.2058'957.6562'710.00
Rohertrag nach Abzug der Rückerstattungen632'892.85632'653.75717'131.00
Bezugsprovision für den Kanton (20%)126'578.57126'530.75143'426.00
Rohertrag für den Bund (80%)506'314.28506'123.00573'704.00

Logistik

202320242025
Kundenkontakte3'8482'3804'854
Umschlagsgewicht Retablierungsstelle82 Tonnen106 Tonnen102 Tonnen
Umschlagsgewicht Vorortlager130 Tonnen192 Tonnen150 Tonnen

Waffenplatz

Belegungen2022202320242025
Trp und VBS17'81613'51820'19219'977
AZ SWISSINT42'81341'86745'79735'631
Kdo SWISSINT15'17416'27416'78017'764
Eidgenössische Kurse1'3992'6382'2164'116
Waffenplatzbetriebe4'8944'9666'4204'774
Kanton Nidwalden5'0454'7666'7475'375
Zivile Restnutzung4'8293'2483'0124'284
Total Belegungen91'97087'277101'16491'921

Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried

Belegungen und Schusszahlen20212022202320242025
Schiesstage
Werktage159171176230237
Samstage47333
Total Schiesstage163178179233240
Schiesszeiten
Morgen und Nachmittag 08.00 – 17.00 Uhr108117117117113
Nur am Morgen 08.00 – 12.00 Uhr2943468944
Nur am Nachmittag 13.30 – 17.00 Uhr2115153428
Abend 18.00 – 22.00 Uhr1519272025
Total Schiesshalbtage281311322377323
Truppe
Belegungen207205227257270
Gewehr- und Pistolenpatronen581'147677'504706'449774'485709'079
Panzerfaust 7,5 mm00000
Panzerfaust Übungspatronen00000
Mehrzweckwerfer 7300000
Gewehraufsatz 97 Übungspatronen 40 mm0075410012
Mehrzweckgewehr Schrotpatronen4793287940315
Mehrzweckgewehr Flintenlaufpatronen9932406016
Handgranaten000080
Polizei
Belegungen5349655761
Gewehr- und Pistolenpatronen106'373111'102153'752131'502161'375
Mehrzweckgewehr Schrotpatronen001'0004961'330
Mehrzweckgewehr Flintenlaufpatronen0002000
Securitas
Belegungen1815231819
Gewehr- und Pistolenpatronen18'11012'84015'78015'40733'880
Mehrzweckgewehr Schrotpatronen1002000273
Patentjäger Nidwalden
Belegungen132013189
Mehrzweckgewehr Schrotpatronen4'7755'1434'5805'7232'000
Jagdkugelpatronen2971'8051'3802'1101'078
Total Belegungen291289328350359
Total verschossene Gewehr- und Pistolenpatronen705'630801'446877'361923'504905'412

Abteilung Zivilschutz

Dienstwesen

AnlässeAnlasstageTeilnehmertage
Einsatz bei Katastrophen und Notlagen000
Grundausbildung896132
Kaderkurs 55353
Weiterbildungskurs155
Wiederholungskurs611691'312
Einsatz zu Gunsten der Gemeinschaft 312171
Zusatzausbildung zum Spezialisten1525
Total793401'698

Bestände

2022202320242025
Soll-Bestand562562562562
Ist-Bestand327282262237

3.3.6 Feuerwehrinspektorat

Einsätze Feuerwehren

Einsätze nach Ereignis

3.3.7 Vernehmlassungen

Justiz- und SicherheitsdirektionBeschluss des
Regierungsrats
Antwort
Vorentwurf zur Teilrevision des OpferhilfegesetzesNr. 61 vom 21. Januar 2025Grundsätzliche Zustimmung; Verschiedene Änderungen (Mitfinanzierung durch Bund, gemeinsame Bekanntmachungspflicht und weitere) sollen in die weitere Ausarbeitung des Gesetzes einbezogen werden.
Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten)Nr. 85 vom 4. Februar 2025Grundsätzliche Zustimmung; Optimierungsbedarf besteht bei der Finanzierung. Ineffiziente Kleinstschutzräume sollen vermieden werden.
Pa. Iv. 20.451 n bezüglich «Armut ist kein Verbrechen»Nr. 128 vom 18. Februar 2025Ablehnung
Teilrevision des BundesgerichtsgesetzesNr. 145 vom 11. März 2025Zustimmung
Elektronische Kommunikation in der Justiz. Vereinbarung «justitia.swiss»Nr. 146 vom 11. März 2025Zustimmung. Wichtig ist, dass im Vorstand sowohl die Sprach- und Landesregionen wie auch die fachlichen Interessen der Strafverfolgung vertreten sind.
Pa. Iv. 20.504 n bezüglich «Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht»Nr. 199 vom 25. März 2025Ablehnung
Neuausrichtung KSD – Nationaler Verbund Katastrophenmedizin KATAMEDNr. 201 vom 25. März 2025Zustimmung
Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen SymbolenNr. 202 vom 25. März 2025Grundsätzliche Zustimmung; Haltung der KKJPD wird unterstützt, Forderungen einer Verankerung im Strafgesetzbuch und strengere Sanktionierung. Diverse Anpassungsanträge.
Verordnung über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie und Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des LandesversorgungsgesetzesNr. 221 vom 1. April 2025Grundsätzliche Zustimmung; verschiedene Ergänzungsanträge. Eine Lockerung der Luftreinhalteverordnung wird abgelehnt.
Teilrevision zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF)Nr. 262 vom 15. April 2025Zustimmung. Die finanziellen Auswirkungen müssen beachtet werden.
Interkantonale Vereinbarung zum elektronischen Datenaustausch im JustizvollzugNr. 263 vom 15. April 2025Zustimmung. Es sind aber noch punktuelle Anpassungen und technische Voraussetzungen notwendig.
Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und AusländernNr. 311 vom 20. Mai 2025Zustimmung
Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale VerbrechenNr. 312 vom 20. Mai 2025Zustimmung
Anpassungen des Anhangs zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel und des Anhangs zur Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln sowie der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von ArzneimittelnNr. 454 vom 1. Juli 2025Zustimmung
Änderung der Verkehrsregelverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligung für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des StrassenverkehrsgesetzesNr. 549 vom 2. September 2025Zustimmung. Antrag, dass Inkrafttreten erst per 1. Jan. 2027 erfolgen soll.
Verordnungsänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (Schengen-Weiterentwicklung) sowie aufgrund einer Änderung des Ausländer- und IntegrationsgesetzesNr. 586 vom 16. September 2025Zustimmung. Eine sorgfältige Umsetzung ist wichtig, um die beabsichtigte Harmonisierung im Schengen-Raum zu erreichen.
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und IranNr. 587 vom 16. September 2025Zustimmung
Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme des EU-Migrations- und AsylpaktsNr. 616 vom 23. September 2025Grundsätzliche Zustimmung. Für die weitere Umsetzung müssen die Kantone zwingend miteingebunden werden.
Pa. Iv. 21.449 n bezüglich «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern»Nr. 617 vom 23. September 2025Zustimmung zur Variante 1, Variante 2 wird abgelehnt.
Verordnungsentwurf zum E-ID-GesetzNr. 618 vom 23. September 2025Beantwortung Fragebogen
Pa. Iv. 25.402 zum Indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerks-InitiativeNr. 619 vom 23. September 2025Die Mehrheitsvariante der vorgeschlagenen Revision wird unterstützt.
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gemeinsame Staatsgrenze von Konstanz bis BaselNr. 647 vom 14 Oktober 2025Verzicht auf Stellungnahme, da der Kanton Nidwalden davon nicht betroffen ist.
Erlass der Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrskontrollen (ISKV)Nr. 663 vom 21. Oktober 2025Grundsätzliche Zustimmung; Beantwortung Fragebogen, einzelne Artikel werden abgelehnt.
Verordnung über die Umsetzung von Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung in einer schweren MangellageNr. 703 vom 18. November 2025Grundsätzliche Zustimmung; die kantonalen Führungs- und Notorganisationen sollen in den Weisungen des BWL verbindlich eingebunden werden.
Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative)Nr. 778 vom 9. Dezember 2025Die Volksinitiative wird abgelehnt. Der direkte Gegenvorschlag wird begrüsst, er stärkt die Verankerung der Neutralität in der Verfassung und präzisiert deren Bedeutung.
Änderung des Zivilgesetzbuches (Eintragung der elterlichen Sorge in die Einwohnerregister)Nr. 779 vom 9. Dezember 2025Zustimmung. Für die Umsetzung sind noch klare techn. Vorgaben und weitere Klärungen notwendig.
Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen oder Steuer auf dem Ladestrom für ElektrofahrzeugeNr. 812 vom 16. Dezember 2025Ablehnung. Die Automobilsteuer muss weiterhin vollständig dem NFA zufliessen, eine Reduktion der Zweckbindung ist nicht tragbar.
Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4.25 tNr. 813 vom 16. Dezember 2025Zustimmung; Beantwortung Fragebogen

4 Bildungsdirektion

4.1 Regierungsprogramm und Jahresziele

Stand: 31. Dezember 2025
BiD R1: Die Grundlagen zur Lancierung des Gesetzgebungsprozesses im Sinne einer effizienten, effektiven und chancengerechten Bildung sind geschaffen.
Als vorbereitende Massnahme zur Revision der Bildungsgesetzgebung konnte die Teilrevision der Kantonsverfassung und die damit verbundene Abschaffung der Schulgemeinden im Berichtsjahr weiter vorangetrieben werden. Daneben ruhten die Arbeiten in Ermangelung der erforderlichen personellen Ressourcen, so dass sich die Verabschiedung des Grundsatzentscheids zur Überarbeitung der Bildungsgesetzgebung bis mindestens 2027 verzögern wird.
BiD R2: Für die Aufgabe der Klassenlehrperson stehen genügend Ressourcen zur Verfügung und die Rahmenbedingungen sind optimiert.
Auf das Schuljahr 2025/26 wurde in allen Gemeinden des Kantons eine zusätzliche Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen eingeführt. An der Heilpädagogischen Schule Stans, der Berufsfach- und der Mittelschule erfolgt die Einführung von (zusätzlichen) Entlastungslektionen per Schuljahr 2026/27: Die integrative Beschulung ist zunehmend anspruchsvoll, dies zeigt sich nicht zuletzt an stetig steigenden Fallzahlen, die sich auch auf die Belastungssituation der Klassenlehrpersonen auswirkt. Darüber hinaus wurde per Schuljahr 2025/26 zusammen mit Schulbehörden und Schulleitungen ein Konsens zur Nutzung technischer Geräte während der Volksschulzeit verabschiedet.
BiD R3: Standortoptimierung Bildungsdirektion: Konzept und Planung zur räumlichen Verortung der Verwaltungseinheiten der Bildungsdirektion sind erarbeitet.
Der Raumbedarf der BiD ist mit Rücksicht auf die mittel- bis langfristige Personalplanung erhoben. Die Raumstrategie der BiD wurde festgelegt und floss in Form der Bedürfnissignalisierung gleichzeitig in die kantonale Immobilienstrategie mit ein.
BiD R4: Bei der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) liegt der Kanton Nidwalden im interkantonalen Vergleich in der oberen Hälfte des Mittelwerts.
Bei der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) positioniert sich der Kanton Nidwalden im interkantonalen Vergleich solide im vorderen Mittelfeld und erreicht den festgelegten Zielwert. Gleichzeitig wurden die zentralen Akteurinnen und Akteure im Hinblick auf die verstärkte Gewichtung von Deutsch und Mathematik im Unterricht sensibilisiert. Auch die kantonalen Leistungstests «Check-Dein-Wissen» und «Stellwerk» lieferten wertvolle Erkenntnisse. Ihre Auswertung lieferte konkrete Massnahmen zur Weiterentwicklung des Unterrichts. Rund drei Viertel der Lernenden erreichen die geforderten Grundkompetenzen, während etwa ein Viertel noch gezielt Unterstützung benötigt. Diese Erkenntnis bildet die Grundlage, um die Förderung noch präziser und wirksamer auszurichten.
BiD R5: Lehrpersonen werden für die Thematik überfachliche Kompetenzen in den Konferenzen sensibilisiert.
Die Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung fokussiert die überfachlichen Kompetenzen in den Angeboten und die Thematik wurde sowohl in der Schulleiterkonferenz als auch in den Koordinationsgruppen aufgenommen.
BiD R6: Die Übertrittsquote von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II liegt im mehrjährigen Mittel stabil bei 95%.
Die Quote der Direktübertritte beläuft sich 2025 auf 92%. Eine Zwischenlösung gewählt haben 7% der Schülerinnen und Schüler und 1% der Jugendlichen sind nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit in ihr Heimatland zurückgekehrt. Die Arbeiten zur Sicherstellung einer regelmässigen und umfassenden Information der Jugendlichen und Erziehungsberechtigten zu Laufbahnmöglichkeiten durch Gewerbeverband und Fachpersonen ABM begannen per Schuljahr 2025/26. Das Berufswahlkonzept zur Klärung von Rollen und Aufgaben der Beteiligten entlang des Berufswahlprozesses konnte 2025 verabschiedet werden.
BiD R7: Die Abschlussquote auf Sekundarstufe II liegt im Mittel über 95%.
Die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II beträgt gemäss den zuletzt im Jahr 2023 publizierten Zahlen des Bundesamts für Statistik 95% und entspricht im nationalen Vergleich dem zweithöchsten Wert (CH 2025: 90.2%). Die Lancierung eines Gesetzgebungsprozesses zwecks Schaffung einer Grundlage zur fachkundigen individuellen Begleitung (FiB) von allen Lernenden in der beruflichen Grundbildung musste infolge anderer Prioritäten zurückgestellt werden.
BiD R8: Die Übertrittsquote von der Primarschule in das Langzeitgymnasium sowie die Maturitätsquote sind im mehrjährigen Mittel stabil bei 20%.
Die Übertrittsquote von der Primarschule in das Langzeitgymnasium lag 2025 gemäss Beobachtung bei 20.6% und die gymnasiale Maturitätsquote bei 21.6%.
BiD R9: Jugendliche werden bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren im Hinblick auf einen Abschluss begleitet und unterstützt.
Sämtliche Jugendliche, die das Qualifikationsverfahren 2024 nicht bestanden haben, konnten im Jahr 2025 zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden.
BiD R10: Förderung von Laufbahngestaltungskompetenzen über alle Altersstufen hinweg.
Es wurden mehrere Massnahmen realisiert, darunter rund 50 viamia-Beratungen für im Kanton Nidwalden wohnhafte Personen ab 40 Jahren oder die Mitgestaltung des Talent Day Zentralschweiz. Dagegen müssen die Ziele von BIZ-Links, die Transformation von analogen hin zu digitalen und interaktiven Informationsmedien, infolge veränderter Ausgangslage überprüft werden.
BiD R12: Die finanzielle Unterstützung des ehrenamtlichen Vereinssports sowie des professionellen Leistungssports verbleibt auf hohem Niveau.
Der Talent Day Zentralschweiz zur Vereinbarkeit von Leistungssport und Ausbildung fand zum vierten Mal erfolgreich statt und ermöglichte den Beteiligten Netzwerkaufbau und -pflege. Mit dem vom Regierungsrat im Winter verabschiedeten kantonalen Sportanlagenkonzept (KASAK) verfügt Nidwalden erstmals über eine strategische Grundlage für Sportanlagenplanung und -finanzierung.
BiD R13: Die Jugendausbildung und Kaderbildung im Rahmen von J+S können weiter ausgebaut werden.
Im Kanton Nidwalden wurden 2025 rund 329 Kurse und Lager durchgeführt. Rund 4'686 Kinder und Jugendliche besuchten diese Kurse und wurden von 1'228 Leitenden unterrichtet. Die Auszahlung von CHF 478'359 ist bemessen am langjährigen Mittel eher hoch. Der Rückgang der Teilnehmerzahlen während der Corona-Jahre konnte damit normalisiert werden.
BiD R15: Der Förderbedarf für die Laienkultur ist evaluiert, Fördermassnahmen sind geplant und umgesetzt.
Die Arbeit am Konzept wurde als zu aufwändig eingeschätzt und eingestellt. Die Kulturkommission hat demgegenüber aufgrund der vorgeleisteten Arbeit ihre Leitlinien diskutiert und entsprechend angepasst.
BiD R16: Die im Kulturförderungsgesetz vorgesehenen Fördermassnahmen werden im bisherigen Rahmen umgesetzt.
2025 konnten alle geplanten Förderprojekte umgesetzt werden.
BiD R19: Ein Gesamtmuseumskonzept mit Leitbild ist erarbeitet.
Die Befragung der Besuchenden konnte 2025 aus Ressourcengründen nicht durchgeführt werden. Das Sammlungskonzept liegt vor und wird im ersten Quartal 2026 auf der Webseite publiziert.
BiD R20: Zu allen 16 A-Objekten des Kulturgüterschutzinventars des Bundes besteht ein Notfallplan und diese sind mit den Notfallorganisationen abgesprochen.
2025 hat sich die Fachgruppe Kulturgüterschutz zweimal getroffen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Kultur und dem Zivilschutz wurde neu aufgenommen, es hat ein WK stattgefunden. Der vorgesehene Notfallplan für das Winkelriedhaus ist in Arbeit, konnte aber noch nicht fertiggestellt werden.
BiD R21: Das revidierte Denkmalschutzgesetz ist in der Praxis umgesetzt und etabliert.
Das revidierte Denkmalschutzgesetz ist erfolgreich in die Praxis umgesetzt worden, die personellen Ressourcen konnten auf Januar 2026 den Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Die Gruppe Baukultur wurde wegen des Personalwechsels in der Denkmalpflege sistiert, wird ihren Austausch aber 2026 fortführen.
BiD R22: Die Bauinventare sind aktualisiert und digitalisiert.
Ende 2025 waren die Inventare der Gemeinden Ennetmoos, Stansstad, Ennetbürgen und Stans bereinigt und auf GIS aufgeschaltet.
BiD R23: Die Ansprechgruppen zum Thema Baukultur in Nidwalden sind zum Thema sensibilisiert.
Die Denkmaltage wurden durchgeführt, die Publikation wegen Personalwechsels verschoben.

4.2 Tätigkeiten der Ämter

Jahr in Zahlen

Denkmalpflege
1'152'498
CHF
Aufgewendet
Sportfonds
1'045'947
CHF
Ausgeschüttet
Stipendien
740'878
CHF
Für Studierende
Kulturförderung
669'000
CHF
An Stipendien, Preise, Werkbeiträge, Gesuchsteller, Leistungsvereinbarungen und Kunstdenkmäler
Nidwaldner Museum
12'523
Besucherinnen und Besucher
Winkelriedhaus, Salzmagazin und Festung Fürigen
Kantonsbibliothek Nidwalden
44'309
Ausleihen
Digital und vor Ort

4.2.1 Direktionssekretariat

Im Frühling des Berichtsjahres verabschiedete der Regierungsrat den Entwurf zur Teilrevision der Kantonsverfassung zuhanden der externen Vernehmlassung. Angesichts der ausschliesslich zustimmenden Rückmeldungen konnte die Vorlage im Dezember unverändert zuhanden des Landrats verabschiedet werden. Im Winter 2025 verabschiedete die Regierung zudem das Postulat von Landrat Mario Röthlisberger, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden betreffend Kantonales Sportanlagenkonzept KASAK zuhanden des Landrats: Das Ergebnis umfasst eine systematische und erstmals kantonsweit abgestimmte Darstellung des heutigen Zustands der Sportinfrastruktur sowie eine strukturierte Übersicht über vorliegende Entwicklungsabsichten von Gemeinden und Vereinen. Darüber hinaus sind per Schuljahr 2025/26 die revidierte Volksschulgesetzgebung sowie die Lehrpersonalverordnung in Kraft getreten: Während die Revision der Lehrpersonalverordnung mittels der (zusätzlichen) Einführung von Entlastungs- resp. Funktionslektionen für Klassenlehrpersonen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen beitrug, leistete die revidierte Volksschulgesetzgebung einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des sonderpädagogischen Angebots und erfüllte die parlamentarische Forderung nach einem erweiterten ausserschulischen Betreuungsangebot an der Heilpädagogischen Schule Stans HPS. Ausserdem führte sie zu einer umfassenden Reorganisation der Sonderpädagogik des Kantons hin zu einem Zentrum für Sonderpädagogik und den Schuldiensten Nidwalden.

Im letzten Jahr verabschiedete die Regierung zudem zwei Grundsatzentscheide der Bildungsdirektion. Zum einen betreffend eine weitere Teilrevision der Lehrpersonalverordnung: Mit derselben sollen die Lohnbänder resp. Lohnleitlinien des Lehrpersonals überprüft bzw. überarbeitet werden. Die Überarbeitung umfasst im Kern eine technische Änderung, welche die Systematik der Lohnentwicklung harmonisiert und die Lohnbänder des Lehrpersonals künftig an jene des Verwaltungspersonals anlehnt. Dadurch ergibt sich eine tendenziell degressivere, dafür längerfristig stabilere Lohnentwicklung. Zum anderen verabschiedete die Regierung einen Grundsatzentscheid in Hinblick auf die Reorganisation der Mittelschule: Dabei handelt es sich um ein Ergebnis der Aufgabenüberprüfung, die aufzeigte, dass es am Kollegium St. Fidelis einer Überprüfung von Prozess- und Qualitätsmanagement sowie von Rollen und Verantwortlichkeiten bedarf – einschliesslich einer Analyse der bestehenden Amtsstruktur mit dem Ziel, klare Führungs- und Organisationslinien zu schaffen.

Schliesslich durfte die Bildungsdirektion im Sommer des Berichtsjahres ihre Büroflächen an der Stansstaderstrasse 54 erweitern und dadurch die seit längerem angespannte Raumsituation massgeblich entschärfen. Dieser Schritt wurde möglich, da die Nidwaldner Kantonalbank im Jahr 2024 nicht mehr benötigte Mietflächen freigab. Die freigewordenen Flächen sind ideal gelegen, befinden sich auf demselben Stockwerk und schliessen direkt an den Bestand an. Mit der Erweiterung konnten Arbeitsplätze konsolidiert, Reserven geschaffen und interne Abläufe effizienter gestaltet werden.

Im Weiteren leitete oder begleitete das Direktionssekretariat die Arbeiten rund um:

  • den Ersatzneubau der Dreifachsporthalle Mittelschule: Der entsprechende Objektkredit über CHF 26 Mio. wurde im Oktober 2025 durch den Landrat beschlossen, sodass das Volk im kommenden Jahr über das Projekt entscheidet.
  • strategische Projekte, darunter die kantonale Aufgabenüberprüfung oder die Beauftragung eines regionalen Dienstes zwecks Durchführung der kantonalen Bildungsstatistik;
  • die Beantwortung von fünf parlamentarischen Vorstössen.

Kommissionsarbeit

Bildungskommission

Die Bildungskommission hat sich zu einer Sitzung und der Besprechung der folgenden Traktanden getroffen:

  • Ausblick im Hinblick auf die Fremdsprachensituation
  • Brennpunkte auf Volksschulstufe: Schulabsentismus, Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, Integrationsklassen für fremdsprachige Kinder

Mittelschulrat

Der Mittelschulrat hat sich zu zwei Sitzungen getroffen und sich mitunter mit folgenden Themen befasst:

  • Revision des Maturaarbeitsreglements
  • Teilrevision der Mittelschulgesetzgebung

Berufsbildungskommission

Die Berufsbildungskommission hat sich zu zwei Sitzungen und der Besprechung der folgenden Traktanden getroffen:

  • Leitbild der Berufsfachschule
  • Beantragte Leistungsauftragserweiterungen
  • Informationen zu Qualifikationsverfahren und Aufnahmeverfahren

Öffentlichkeitsarbeit

Die Publikation des Nidwaldner Schulblatts wurde 2025 aus Ressourcengründen bis auf Weiteres sistiert.

4.2.2 Amt für Volksschulen und Sport

Das Amt für Volksschulen und Sport (AVS) bearbeitet die pädagogischen, didaktischen und organisatorischen Belange der Volksschule. Es koordiniert, fördert und begleitet die Entwicklung der Volksschule und ist insbesondere zuständig für die externe Qualitätssicherung, die fachliche Aufsicht über den Schulbetrieb und die Überwachung der Einhaltung der kantonalen Vorgaben. Zum Verantwortungsbereich des Amts zählen ferner die Beratung und Unterstützung der Schulen und der Schulbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die Sicherstellung eines Beratungsangebotes für die Lehrpersonen sowie die Planung und Organisation der Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung.

Schulorganisation und Zusammenarbeit

Die Schulpräsidien trafen sich zu zwei, die Schulleitungen zu sechs regulären Sitzungen. An den Sitzungen der Schulpräsidien wurden folgende Themen behandelt:

  • Richtlinie zum Umgang mit elektronischen Geräten
  • Diskussion über Lohn und Lohnleitlinien
  • Diskussion über das integrative Schulsystem
  • Diskussion über lediglich eine Fremdsprache an der Primarschule
  • Diskussion über den Ablauf von Lohn- und Pensenanpassungen
  • Mangellage der Lehrpersonen und deren Auswirkungen auf die Stellensituation an den Gemeindeschulen
  • Beschulung der Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine
  • Pro Kids (Ferienpass) inkl. Ferienpassabrechnung 2024

Die Schulbehördentagung vom 21. Mai 2025 wurde von der Gemeinde Hergiswil organisiert. Diese war dem Thema «Herausforderungen strategisch – operativ am Beispiel des integrativen Schulsystems» gewidmet. Als Referentinnen und Referenten wirkten Bildungsdirektor Res Schmid, Alexandra Bachmann, Patrick Meier, Marc Zängerle, Barbara Ming und Andreas Waser.

Integrationskurs (IK) für Lernende aus der Ukraine

Seit Beginn des Schuljahres 2024/25 findet der Integrationskurs für Lernende aus der Ukraine in einem kleinen Unterrichtsraum im Asylzentrum «Mettenweg» in Stans statt. Der Unterricht ist stark individualisiert organisiert, da die Altersbandbreite enorm gross ist. Der Deutschunterricht wird lektionsweise schulpflichtigen Flüchtlingskindern aus der Ukraine im Alter von 7 bis 15 Jahren angeboten. Die Kurse für die Lernenden verteilen sich auf drei Halbtage pro Woche zu je drei Lektionen. Die Flüchtlingskinder nehmen in der Regel während drei Monaten am Deutschunterricht teil. Im dritten Monat besuchen sie nach Möglichkeit zusätzlich den Unterricht in ihren zukünftigen Klassen in den Schulgemeinden. Flüchtlingskinder, welche auch nach drei Monaten noch im Asylzentrum im Zeughaus wohnen, besuchen bis zum Umzug in eine Gemeinde weiterhin die Integrationsklasse im «Mettenweg». Das betrifft hauptsächlich Kinder von Roma-Familien oder Kinder von ukrainischen Familien, die noch nicht den Schutzstatus S besitzen. Grundsätzlich werden die Deutschkurse von Klassen- und DaZ-Lehrpersonen durchgeführt. Es sind vorwiegend pensionierte Lehrpersonen, welche den Unterricht zum Teil mit der Unterstützung einer ukrainischen Dolmetscherin gestalten.

Nach den Sommerferien 2025 besuchten ab August sieben neue Flüchtlingskinder im Alter von 11 bis 16 Jahren den Deutschunterricht in der Integrationsklasse. Die Gruppe wurde jeweils am Montag-, Dienstag- und Mittwochvormittag während drei Lektionen von einer Lehrperson mit teilweiser Unterstützung einer Dolmetscherin unterrichtet. Seit August 2025 gab es keine neuen Anmeldungen von Flüchtlingskindern aus der Ukraine für die Integrationsklasse. Die Bildungsdirektion beschloss daher die Schliessung der IK Mettenweg auf Ende des ersten Semesters des Schuljahres 2025/26.

Ab Januar 2026 wird die Dolmetscherin weiterhin vier Projekte zur Integration von Flüchtlingen mit sonderpädagogischen Bedürfnissen in der Volksschule begleiten. Sie unterstützt dabei die jeweiligen Schulen in der Kommunikation mit den Kindern und ihren Familien.

Schulaufsicht

Der Abteilung Schulaufsicht obliegt die fachliche Aufsicht über den Schulbetrieb sowie die Überwachung der Einhaltung der kantonalen Vorgaben.

Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und gemäss dem kantonalen Rahmenkonzept Qualitätsmanagement an den Nidwaldner Volksschulen führte die Schulaufsicht das jährliche Übertrittsverfahren durch. Im Bericht der Übertrittskommission vom Juni 2025 wurden das Verfahren sowie die vier behandelten Fälle dokumentiert.

Im Frühjahr 2025 besuchte die Schulaufsicht alle Schulgemeinden im Zyklus 1 oder 2. Im Herbst 2025 fanden mit sämtlichen Gesamtschulleitungen die obligatorischen Standortgespräche statt. Zudem wurden zwei Familien im Privatunterricht (Homeschooling) besucht.

Die Bildungsdirektion erliess im Frühjahr 2025 für eine Privatschule in Ennetmoos eine Verfügung mit Auflagen für zwei Jahre. Die Abteilung Schulaufsicht überprüft in diesem Zusammenhang halbjährlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, indem sie die Privatschule besucht und die Ergebnisse in einem Bericht festhält.

Vor Beginn des Schuljahres 2025/26 überprüfte die Schulaufsicht sämtliche Klassenstundenpläne und kontrollierte sowie aktualisierte zwölf befristete Lehrbewilligungen.

Leistungsmessungen

Standardisierte Leistungsmessungen sind bedeutende Aspekte der Qualitätssicherung für die Qualitätsentwicklung der Volksschulen des Kantons Nidwalden. Sie ermöglichen eine von den Schulstrukturen unabhängige Erfassung des Lernstands.

Primarschule

Auf der Primarstufe wurden die für die 5. und 6. Klassen verbindlichen standardisierten Leistungsmessungen zum dritten Mal mit «Check dein Wissen» durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Klassen konnten die Checks freiwillig nutzen. Getestet wurden zwei Kompetenzbereiche im Fach Deutsch sowie drei Kompetenzbereiche im Fach Mathematik. Nach einer Optimierung des Ablaufs auf das zweite Durchführungsjahr erfolgte die diesjährige Durchführung im identischen Rahmen. Sie resultierte in kantonalen Ergebnissen, welche in einem kurzen Bericht zusammengefasst wurden.

Zum adaptiven Testsystem «Check dein Wissen» gehört ebenfalls die Übungsplattform Mindsteps, die von Lehrpersonen und Lernenden ganzjährig im Unterricht eingesetzt werden kann. Sie wird hauptsächlich im Zyklus 2 genutzt.

Orientierungsschule

In der 2. und 3. Orientierungsschule wurden die standardisierten Leistungsmessungen mit Stellwerk 8 und 9 zwischen März und Juni 2025 durchgeführt. Für alle Lernenden der 2. und 3. Orientierungsschule, welche die Fachbereiche Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik belegen, ist diese Standortbestimmung obligatorisch.

Erstmals wurden die kantonalen Ergebnisse der Stellwerk 8- und Stellwerk 9-Prüfungen in einem eigenen Bericht veröffentlicht. Dieser wurde von der PH St. Gallen in Zusammenarbeit mit dem Lehrmittelverlag St. Gallen und der kantonalen Schulaufsicht erarbeitet. Die Nidwaldner Resultate von Stellwerk 8 und 9 liegen 2025 in den geprüften Fächern (Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik) mehrheitlich über dem Mittelwert der Referenzpopulation.

Externe Evaluation

Seit im Herbst 2023 die externe Evaluation zum integrativen Schulsystem mit der Definition von 12 Handlungsfeldern abgeschlossen wurde, geht es darum, die Erkenntnisse daraus umzusetzen. Schwerpunkte liegen dabei unter anderem auf der Initiierung ergänzender Lernorte, auf der Anpassung des Sonderschulangebotes und auf der Vereinheitlichung von Ressourcen und Abläufen.

Zudem wurde im Zuge des anhaltenden Fachkräftemangels sowie mit Verweis auf Vorstösse in anderen Kantonen eine Fokusevaluation zum Berufseinstieg von Lehr- und schulischen Fachpersonen vorbereitet. Sie soll im Kalenderjahr 2026 durchgeführt werden und aufzeigen, wie gut es der kantonalen Fachstelle für Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung gemeinsam mit den Schulen gelingt, neuen Lehrpersonen einen gelungenen Berufseinstieg – und davon ausgehend einen nachhaltigen Verbleib im Lehrberuf – zu ermöglichen.

Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung (LWB)

Gemeinsam mit den Fachstellen der Kantone Obwalden und Uri entwickelte die Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung des Kantons Nidwalden das NORI-Jahresprogramm 2025/2026. Erneut durfte sie bei der Programmgestaltung insbesondere auf die Expertise der kantonalen Fachberatungen zählen.

Das reichhaltige Angebot, zu welchem auch Angebote der Pädagogischen Hochschulen Luzern, Schwyz und Zug als Kooperationspartner zählen, wurde der aktuellen Strategie entsprechend stärker komprimiert und verschlankt. Die Reduktion auf rund 300 Kurse trug unter anderem dazu bei, dass auch die 85 Nidwaldner Angebote im Durchschnitt besser besucht waren. Gleichwohl konnte über die Teilnehmendenbefragung sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der Lehr- und Fachpersonen im Programm berücksichtigt sind.
In der zunehmend interdisziplinären Bildungslandschaft wurden die Angebote zusätzlich auch für Klassenassistenzen und weitere Fachpersonen im schulischen Kontext geöffnet.

Rund 1'460 Kursanmeldungen von Nidwaldner Lehrpersonen erfolgten für Angebote aus dem NORI-Weiterbildungsprogramm.

Zusätzlich zum regulären Jahresprogramm gewinnen Kurse an Bedeutung, welche die im Verlauf des Schuljahres entstehenden Bedürfnisse bedienen. Im Kalenderjahr 2025 wurde ein besonderer Fokus auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen gelegt resp. auf deren Förderplanung. Auf diese Weise konnten ebenfalls Hilfestellungen bei der Einführung neuer Lehrmittel oder digitaler Anwendungen angeboten werden.

Schliesslich zeigt sich die Fachstelle für Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung auch für die Einführungsveranstaltung für neue und wiedereinsteigende Lehrpersonen verantwortlich, welche von rund 40 neuen Fachkräften besucht wurde. Im Zuge der Weiterentwicklung konnten die Inhalte erstmals so zusammengestellt werden, dass sie im Nachgang vollständig digital zur Verfügung gestellt werden konnten.

Fremdsprachen

Im Jahr 2023 wurde eine Vereinbarung zur Austauschförderung zwischen den Kantonen Nidwalden und Wallis verabschiedet. Auf Basis dieser Vereinbarung lud der Walliser Bildungsdirektor die Nidwaldner Bildungsdirektion im Jahr 2025 zu einem Staatsbesuch ein, um die Partnerschaft zwischen den Kantonen zu festigen. Durch die Austauschvereinbarung mit dem Wallis konnte eine weitere Schulpartnerschaft zwischen der ORS Stansstad, der ORS Hergiswil und der CO des Liddes Sperre initiiert werden.

Für das kantonale Programm «Vas-y! – Komm!» meldeten sich 30 ORS-Lernende an. Mehrere Schulen führen inzwischen eigene Einzelaustauschprogramme nach dem Muster von «Vas-y! – Komm!» durch, sodass die Zahl der effektiven Einzelaustausche deutlich höher liegt. Verschiedene Klassen realisierten Austausche mit einer Partnerklasse aus der Romandie, teilweise im Rahmen der Programme «Deux langues – 1 Ziel» oder «Deux im Schnee».

Der digitale Austausch «Premiers pas – Los!» auf der Primarstufe etablierte sich: Im Frühjahr fand ein Treffen zwischen Lehrpersonen aus Nidwalden und Vertretungen der Ecoles de l’Arpille (VS) statt. Einzelne Klassen erweiterten den digitalen Austausch um Präsenztreffen.

Mehrere Lehrpersonen nahmen am Lehreraustauschprogramm «Schulen im Austausch NW-VS» teil.

Erfreulicherweise nehmen die Sprachaustauschaktivitäten in Nidwalden zu, sowohl auf Klassenebene als auch auf Ebene Einzelaustausch von Lernenden und Lehrpersonen.

Schuldienste Nidwalden

Im Rahmen der Organisationsentwicklung auf das Schuljahr 2025/26 hin wurden die drei bisherigen Fachbereiche - Schulpsychologie, Logopädie und Psychomotorik - in die neu geschaffene Struktur Schuldienste überführt. Diese Zusammenführung verfolgt das Ziel, die Unterstützungssysteme für Schulen und Familien noch kohärenter auszurichten, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken und Synergien innerhalb der Dienstleistungen systematisch zu nutzen.

Die Organisationsveränderung umfasste mehrere Elemente: die Klärung und Vereinheitlichung von Rollen, Zuständigkeiten und Prozessabläufen sowie die Harmonisierung administrativer und fachlicher Standards. Für die Fachbereichsleitungen bedeutete dieser Prozess eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellen, fachlichen und personellen Fragestellungen. Die interdisziplinäre Abstimmung – sowohl auf Leitungsebene als auch innerhalb des Teams – wurde gezielt gefördert und als wertvoll für die Weiterentwicklung erlebt.

Der Transformationsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Verschiedene strukturelle und prozessuale Anpassungen befinden sich weiterhin in Entwicklung oder in der Erprobung. Durch regelmässigen Austausch, partizipative Entscheidungsprozesse und transparente Kommunikation wird der Prozess fortgeführt. Herausforderungen werden dadurch frühzeitig erkannt und bearbeitet.

Die neue Struktur ermöglicht eine stärkere gemeinsame strategische Ausrichtung und unterstützt die gemeinsame Haltung, Kinder und Jugendliche mit ihren individuellen Bedürfnissen weiterhin in den Fokus der schulnahen Unterstützungsangebote zu stellen.

Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Der Schulpsychologische Dienst hat im Berichtsjahr im gewohnten Rahmen Diagnostik und Beratung für Eltern und Schulen angeboten. Der Tätigkeitsschwerpunkt lag auf individuellen psychologischen Einschätzungen, der Einleitung geeigneter Förder- und Unterstützungsmassnahmen sowie Beratungen der Systeme Schule und Familie.

Im Schuljahr 2024/25 verzeichnete der SPD insgesamt 469 Anmeldungen. Dies entspricht einer markanten und anhaltenden Zunahme der Nachfrage nach schulpsychologischen Leistungen.

Der Anstieg des Bedarfs an Abklärungen und Beratungen betraf alle Schulstufen und alle Angebotsbereiche des Schulpsychologischen Dienstes. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig. Einerseits lassen sich im schulischen Kontext komplexere Fragestellungen beobachten, andererseits ist eine Zunahme psychosozialer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen feststellbar. Diese Entwicklung ist in zahlreichen Kantonen in ähnlicher Form dokumentiert.  

Aufgrund der Diskrepanz zwischen den personellen Ressourcen und dem hohen Arbeitsaufkommen konnten Anmeldungen nicht mehr zeitnah bearbeitet werden. Trotz hoher Einsatzbereitschaft und Effizienz der Mitarbeitenden konnte der Nachfrageanstieg nicht kompensiert werden. Als direkte Folge haben sich die Wartezeiten für schulpsychologische Abklärungen und Beratungen erneut verlängert. Dringliche Anfragen wurden weiterhin prioritär behandelt.

Wie in den Vorjahren zählten zu den häufigsten Anmeldegründen allgemeine Lern- und Leistungsprobleme, Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten, Rechenschwierigkeiten, emotionale Probleme sowie Verhaltensauffälligkeiten.

Weiter zeigte sich im Berichtsjahr ein erheblicher Anstieg an Beratung und fachlicher Unterstützung rund um den Nachteilsausgleich. Lehrpersonen und Eltern nahmen vermehrt den Schulpsychologischen Dienst für Diagnostik und Einschätzung der Voraussetzungen in Anspruch. Zusätzlich haben Forderungen nach einer individualisierten Umsetzung deutlich zugenommen.

Parallel dazu erhöhte sich die Anzahl der Anmeldungen im Bereich Sonderschulung. Zahlreiche Fragestellungen betrafen komplexe Entwicklungsverläufe. Obwohl eine hohe Bereitschaft zur Integration besteht, müssen in bestimmten Fällen weiterhin separative ausserkantonale Schulplatzierungen geprüft und organisiert werden. Diese Aufgabe ist aufgrund der schweizweit stark angestiegenen Nachfrage äusserst aufwendig und komplex.

Der Schulpsychologische Dienst pflegte auch in diesem Berichtsjahr die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Bildungsdirektion als auch ausserhalb, sei dies mit kantonalen oder ausserkantonalen Fachstellen. Qualitätssicherungsmassnahmen, insbesondere der Austausch im Team, Fallbesprechungen und die Überarbeitung von Prozessen, blieben zentrale Pfeiler der fachlichen Weiterentwicklung.

Ende November hat der Landrat einer Ressourcenerweiterung zugestimmt. Die operative Umsetzung ist für das Jahr 2026 geplant. Ziel ist es, Dienstleistungen zeitnaher anzubieten und die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden nachhaltig zu senken. Die Massnahme stellt einen wichtigen Schritt dar, um der steigenden Nachfrage und der hohen Komplexität der Fragestellungen adäquat begegnen zu können.

Logopädie und Assistenz Sprachförderung

Der logopädische Dienst umfasst die Logopädie im Frühbereich, die Logopädie an der Heilpädagogischen Schule Stans HPS sowie die Schullogopädie vor Ort in den elf Gemeinden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr total 796 Stellenprozente abgedeckt. Der deutliche Anstieg von Kindern mit integrativer Sonderschulung und logopädischem Bedarf sowie die erschwerte Stellenbesetzung forderten das gesamte Sprachteam heraus. Ziel war es, die Gewährleistung einer flächendeckenden logopädischen Versorgung des Kantons Nidwalden (Gemeindekinder sowie integrierte Sonderschülerinnen und -schüler) sicherzustellen.

Dafür setzte sich das Sprachteam intensiv mit neuen und bewährten Testverfahren auseinander. Die Qualität der Erstabklärung sowie die Entscheidungsfindung, ob logopädischer Bedarf besteht, wurden teamintern abgesprochen und entsprechend gewährleistet.

Ab dem Schuljahr 2025/26 führte die Fachbereichsleitung das Phasenmodell (3 Monate Therapiedauer, 2x wöchentlich) gemeindeübergreifend ein. Diese evidenzbasierte Therapiestruktur ermöglichte dem Sprachteam trotz der hohen Vakanzen sowohl Gemeindekinder als auch Sonderschülerinnen und -schüler verlässlich zu betreuen.

Zur Nachwuchsförderung fanden zahlreiche Hospitationen von Berufsinteressierten sowie Gymnasiastinnen statt. Zusätzlich wurde zwei Logopädinnen in Ausbildung eine Anstellung ermöglicht, um nebst dem Studium entsprechende Berufserfahrung zu sammeln.

Psychomotoriktherapie (PMT)

Im Berichtsjahr wurden 65 Kinder für eine Psychomotorik-Abklärung angemeldet (Vorjahr: 75). Insgesamt konnten 62 Abklärungen (62) durchgeführt werden. Die Psychomotorik-Therapeutinnen unterstützten im selben Zeitraum 152 Kinder im Alter zwischen 4 und 13 Jahren und arbeiteten dabei eng mit deren Bezugssystemen zusammen (136). Das vierköpfige Therapeutinnen-Team betreute in einem Pensum von total 225 Stellenprozenten ausserdem eine Praktikantin im letzten Studienjahr sowie zwei Praktikantinnen im zweiten Studienjahr der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich. Zudem wurde mehreren Hospitantinnen Einblick in die therapeutische Arbeit ermöglicht.

Teamintern wurden die Belastung durch die lange Warteliste sowie Massnahmen zur Qualitätssicherung der therapeutischen Arbeit thematisiert. Dazu gehörten teaminterne Hospitationen sowie Evaluationen der therapeutischen Arbeit. Weiter pflegte das Team den kontinuierlichen interdisziplinären Austausch mit zahlreichen Fachstellen.

Die Bildung der neuen Schuldienste per 1. August 2025 sowie die damit verbundenen strukturellen Veränderungen beschäftigen insbesondere die Fachbereichsleitung intensiv in konstruktiver Weise. Die enge Zusammenarbeit der Fachbereichsleitungen Logopädie, Schulpsychologie und Psychomotorik stärkt die Weiterentwicklung und Positionierung der Psychomotorik nachhaltig.

Zentrum für Sonderpädagogik (ZSP)

Das Zentrum für Sonderpädagogik umfasst die Bereiche Heilpädagogische Schule Stans, Heilpädagogische Früherziehung, die Integrative Sonderschulung sowie die Lerngruppe Autismus (Solitär) in Obbürgen.

Im Zentrum für Sonderpädagogik werden sämtliche verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen des Kantons Nidwalden koordiniert und umgesetzt. Die zur Beschulung, Therapie oder Betreuung der beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen notwendige Fachkompetenz wird gepflegt und, wo nötig, ausgebaut. Sonderpädagogische Fragestellungen werden fachlich diskutiert. Die Vernetzung der verschiedenen sonderpädagogischen Bereiche wird innerhalb des Kantons und in der Region gelebt.

Heilpädagogische Früherziehung (HFE)

Im Jahr 2025 wurde in der Heilpädagogik im Bereich der jüngsten Kinder (0–6 Jahre) in Nidwalden mit insgesamt 100 Kindern und ihren Familien gearbeitet: 31 Mädchen und 69 Knaben. Mit 40 Neuanmeldungen wurde im Berichtsjahr ein neuer Höchststand erreicht. Weiterhin beschäftigt die Thematik «Autismusspektrumstörung (ASS)» intensiv. Gleichzeitig hat die Anzahl der Kinder mit starken Verhaltensauffälligkeiten und deren belasteten Eltern merklich zugenommen. Dies forderte von den Fachfrauen der Heilpädagogischen Früherziehung ein breites Methodenrepertoire, um die passende Unterstützung mit nachhaltiger Wirkung anbieten zu können. Dazu gehört auch die proaktive interdisziplinäre Zusammenarbeit mit diversen Fachbereichen im Kleinkindalter.

Dank zwei Neuanstellungen arbeiten aktuell sechs engagierte Heilpädagoginnen im Team der Heilpädagogik «frühe Kindheit» in einem Teilzeitpensum. Über das Jahr hinweg konnte die Wartezeit der angemeldeten Kinder durchschnittlich bei vier bis sechs Wochen gehalten werden. Dies dank der Arbeit in Phasen und Bildung von Kleingruppen.

Heilpädagogische Schule Stans (HPS)

Die HPS startete im August 2025 erfolgreich mit neun sehr heterogenen Lerngruppen. Dabei wurden, um den vielfältigen Anforderungen der Lernenden wie auch den Mitarbeitenden an der HPS gerecht zu werden, die Arbeitsfelder der Schulleitung in drei Fachbereiche gesplittet, die von je einer Person geleitet werden. In diesem Schuljahr stand besonders die intensive Auseinandersetzung mit der geplanten und notwendigen Erweiterung der Schulräumlichkeiten im Fokus. Diese wird durch den Wegzug der Weidli-Werkstatt aus dem Nebengebäude ermöglicht. Dadurch eröffnet sich die Chance, als einzige separative Schule im Kanton weiterzuwachsen und den steigenden Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden.

Mit der vom Parlament angestossenen Volksschulgesetzrevision wurde per 1. August 2025 ein wichtiger Meilenstein erreicht: Die Ganztagesbetreuung an der Heilpädagogischen Schule Stans ist nun gesetzlich verankert und stärkt das Angebot nachhaltig. Im Schuljahr 2025/26 werden 59 Kinder und Jugendliche in Stans begleitet und gefördert - in einem Umfeld, das von Wertschätzung, individueller Unterstützung und enger interdisziplinärer Zusammenarbeit geprägt ist.

Die Schule entwickelt sich dynamisch weiter. Es zeichnet sich klar ab, dass die Nachfrage nach separativen Schulplätzen weiter steigen wird. Gleichzeitig stellt sich die Schule personell neu auf: Nach mehreren Jahren mit zu geringer Führungskonstanz infolge personeller Ausfälle wird mit Blick auf das Schuljahr 2026/27 eine neue Co-Leitung eingesetzt. Damit wird ein wichtiges Zeichen für Stabilität, Kontinuität und eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Schule gesetzt.

Autismus Lerngruppe Obbürgen (Solitär ASS Tagesschule)

Nach einem erfolgreichen ersten Schuljahr konnte nach den Sommerferien planmässig eine zweite Lerngruppe eröffnet werden. Damit wurde ein wesentlicher Meilenstein in der Weiterentwicklung der ASS-Tagesschule «Solitär» erreicht. Die Verdopplung der Lerngruppen erforderte verschiedene Anpassungen im Schulalltag, welche das Team gemeinsam, engagiert und vorausschauend umsetzte.

Mit dem Start der zweiten Lerngruppe kamen neue Lernende sowie zusätzliche Lehrpersonen hinzu. Die neu entstandenen Konstellationen benötigten zunächst eine gewisse Anlaufzeit. Dieser Prozess verlief erwartungsgemäss, und spätestens nach den Herbstferien präsentierte sich der Schulalltag als gut eingespielt, stabil und von gegenseitigem Vertrauen geprägt.

Die beiden Lerngruppen sind nach Alter beziehungsweise Lernstand zusammengesetzt. Diese Struktur hat sich insbesondere in kooperativen Unterrichtssequenzen bewährt, da sie Unruhe vorbeugt und ein thematisch sowie inhaltlich stimmiges Zusammenarbeiten ermöglicht. Dadurch können die Lernenden gezielt voneinander profitieren und Lernprozesse werden wirksam gestaltet.

Sowohl der Schülertransport als auch die Organisation der Verpflegung im Rahmen der Tagesschule funktionierten sehr zuverlässig und trugen wesentlich zu einem strukturierten und verlässlichen Tagesablauf bei. Das bestehende Unterrichtskonzept hat sich weiterhin bewährt und wird laufend reflektiert sowie gezielt weiterentwickelt. Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Fachdienst Autismus, dem Schulpsychologischen Dienst (SPD), verschiedenen Therapiestellen, Job-Coaches sowie der Invalidenversicherung (IV) war dabei zeitintensiv und erforderte ein kontinuierliches Organisieren, Planen und Abstimmen, was neben dem Kernauftrag der Tagesschule mit Unterricht erhebliche zusätzliche Zeit und Ressourcen band.

Trotz des Wachstums ist der familiäre Charakter der Schule erhalten geblieben. Die Schule befindet sich heute in einer stabilen Aufbauphase, in der Bewährtes gefestigt und neue Entwicklungen sorgfältig umgesetzt werden – stets mit dem Ziel, den Lernenden ein förderliches, verlässliches und autismusfreundliches Lernumfeld zu bieten.

Abteilung Sport

Sportförderung

Die Bildungsdirektion unterstützte im vergangenen Jahr den Nidwaldner Sport mit insgesamt CHF 1.05 Mio. aus dem Swisslos Sportfonds. Neben den 93 Sportvereinen und -verbänden profitierten mitunter auch 19 Nidwaldner Elite- und 45 Nachwuchs-Leistungssportlerinnen und -sportler von einem Förderbeitrag aus dem Swisslos Sportfonds des Kantons.

Die Abteilung Sport setzte sich aktiv für die Umsetzung der neuen Richtlinien des Branchenstandards und des Ethikstatuts Sport in den kantonalen Strukturen und Organisationen ein. Diese Arbeit erfolgte in enger Zusammenarbeit mit Swiss Olympic, dem BASPO und den nationalen Sportverbänden.

Die Zusammenarbeit mit den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden und Swiss Inclusive Sport konnte verlängert werden, um das Sport- und Bewegungsangebot für Menschen mit Beeinträchtigungen im Kanton weiter auszubauen.

Im Zuge von Legacy-Projekten zur Women's EURO 2025 setzte die Abteilung Sport gezielte Massnahmen für die Förderung des Mädchen- und Frauensports um.

Der «Talent Day Zentralschweiz», ein Infoanlass für Sporttalente zur Vereinbarkeit von Leistungssport und Ausbildung, wurde zum vierten Mal durchgeführt und fand in Zusammenarbeit der Zentralschweizer Sportämter und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen im Rahmen der Zentralschweizer Bildungsmesse (Zebi) erfolgreich statt.

Kantonales Sportanlagenkonzept KASAK

Das kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK) wurde vom Regierungsrat am 18. November 2025 verabschiedet. Es zeigt eine Übersicht über bestehende und geplante Sportanlagen und die Kriterien für die Aufnahme in den KASAK-Katalog. Weiter integriert es Sportstätten in die Raumplanung und den kantonalen Richtplan. Mit dem KASAK liegt erstmals ein strategisch ausgerichtetes Konzept für die Sportanlagenpolitik des Kantons Nidwalden vor.

Jugend + Sport

Die Abteilung Sport hat sich auf verschiedenen Ebenen dafür eingesetzt, dass das nationale Parlament, wie vom Bundesrat beantragt, den Nachtragskredit für 2025 gutgeheissen und den J+S-Kredit für 2026 um CHF 28 Mio. auf CHF 142.15 Mio. erhöht hat. Damit konnte eine einschneidende Kürzung der J+S-Beiträge für die Nidwaldner Sportvereine verhindert werden. Im Rahmen der Revision der Sportförderungsverordnung beteiligte sich die Abteilung Sport Nidwalden an der Erarbeitung verschiedener Massnahmen im Bereich J+S.

Schulsport

Zur Förderung des obligatorischen und freiwilligen Schulsports wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt, unter anderem die Sicherstellung des Lehrpersonen-Weiterbildungsangebots im Fach Bewegung und Sport. Insgesamt wurden fünf Weiterbildungskurse durchgeführt, darunter der kantonale Sportkompakt-Weiterbildungstag für insgesamt 65 Lehrpersonen.

Im Rahmen der Bewegungsförderung für Kinder und des Projekts «Purzelbaum Kindergarten» konnte die Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern und so die künftige Ausbildungsmöglichkeit für die Nidwaldner Kindergarten-Lehrpersonen sichergestellt werden.

Im Rahmen der obligatorischen Schulsportprüfung absolvierten insgesamt 381 Schülerinnen und Schüler des achten Schuljahres die zehn Tests aus den verschiedenen Kompetenzbereichen im Fach Bewegung und Sport. Von allen Schülerinnen und Schülern, welche die Prüfungen vollständig absolvierten, erreichten 97% aller Mädchen und 99% aller Knaben die Minimalstandards. Davon brillierten 9% aller Mädchen und 14% der Knaben mit einer Gesamtnote von 5.75.

Für die Primar- und Orientierungsschule fanden 14 kantonale Schulsportanlässe mit insgesamt 2’852 Schülerinnen und Schülern statt. Während den Sommerferien nahmen 84 Schülerinnen und Schüler am alljährlichen kantonalen Polysportlager in Tenero teil.
Die Abteilung Sport organisierte zusammen mit den Zentralschweizer Sportämtern erfolgreich den nationalen Schulsporttag in Luzern.

Bereits in der siebten Saison rollte «Pumptrack on Tour» wieder durch Nidwalden - mit dem klaren Ziel, die Velofahrsicherheit spielerisch zu stärken. Die mobile Anlage machte Halt an fünf Schulen im Kanton sowie beim Camping Buochs und verwandelte jede Station in einen lebendigen Treffpunkt voller Bewegung und Begeisterung. Doch nicht nur Velofahrerinnen und Velofahrer kamen auf ihre Kosten: Auch Kinder mit Trottinetts und Kickboards eroberten die Wellenbahn mit sichtbarer Freude und sorgten für eine rundum dynamische Atmosphäre.

4.2.3 Amt für Berufsbildung und Mittelschule

Das Amt für Berufsbildung und Mittelschule (ABM) ist zuständig für alle Fragen der beruflichen und der allgemeinen Grundbildung auf der Sekundarstufe II sowie der höheren Berufsbildung und der Weiterbildung. Es vollzieht die Berufsbildungs- und die Mittelschulgesetzgebung und vertritt den Kanton in regionalen und nationalen Gremien. Ausserdem sorgt es für die Koordination der Erwachsenen- und Weiterbildung und die allgemeine Information über die Bildungsangebote sowie für die individuelle Beratung bei Vorbereitung, Wahl und Gestaltung der beruflichen Laufbahn.

Lehraufsicht

Im Berichtsjahr wurden zehn neue Lehrbetriebe gewonnen. Damit verfügen in Nidwalden 479 Unternehmen über total 1'559 Bildungsbewilligungen in 159 verschiedenen Berufen, woraus aktuell 1'143 Lehrverhältnisse in 113 verschiedenen Berufen resultieren. Mit 393 neu abgeschlossenen Lehrverträgen erwies sich der Lehrstellenmarkt nach wie vor als stabil. Allerdings besteht weiterhin ein Angebotsüberhang, konnten doch 86 gemeldete Lehrstellen nicht besetzt werden.

Obwohl der Kanton Nidwalden in Bezug auf die Anzahl von Lehrvertragsauflösungen im nationalen Vergleich nach wie vor gut dasteht, bereitet die zunehmende Anzahl an Lehrvertragsauflösungen und Probezeitverlängerungen Sorgen. Im Zeitraum vom 1. August bis Ende Dezember 2025 wurden 44 Lehrvertragsauflösungen registriert, davon rund die Hälfte im 1. Lehrjahr. Über das ganze Jahr wurden mit 85 Lehrverträgen knapp 8% des Lehrvertragsbestandes aufgelöst. Erfreulicherweise lag aber die Wiedereinstiegsquote nach einer Lehrvertragsauflösung bei über 80%.

Mit der hohen Zahl an Lehrvertragsauflösungen gingen auch die kritischen Berichte aus den überbetrieblichen Kursen und den Berufsfachschulen einher. Diese führen zu einer stetig steigenden Zunahme an Standortgesprächen, was die personellen Kapazitäten der Lehraufsicht stark herausfordert. Problematisch ist dabei nicht nur die Zahl der notwendigen Gespräche, sondern auch die aufgrund von Mehrfachproblematiken zunehmende Komplexität der Fälle, die häufig zeitintensive Begleitungen erfordern.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Gesundheitsförderung und Integration beschlossen, die an der Begleitung von Lernenden beteiligten Personen in Belastungssituationen noch besser zu unterstützen. Basierend auf Umfragen bei den Lehrbetrieben werden zukünftig in regelmässigen Abständen niederschwellige Weiterbildungen angeboten. Ausserdem wurde die Webseite um eine Sammlung bereits vorhandener Anlaufstellen und Unterstützungsangebote erweitert.

Im Berichtsjahr haben 335 Kandidatinnen und Kandidaten das Qualifikationsverfahren absolviert. Im Rahmen von zwei kantonalen Diplomfeiern in der Mehrzweckhalle Turmatt in Stans konnten 298 Kandidatinnen und Kandidaten ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis – 16 davon zusätzlich ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis – und 26 Kandidatinnen und Kandidaten ein eidgenössisches Berufsattest entgegennehmen. Mit einer Misserfolgsquote von lediglich 3.3% darf einmal mehr von einem erfolgreichen Jahrgang gesprochen werden. Rund 10% der Absolventinnen und Absolventen erzielten eine Gesamtnote von 5.4 oder höher und wurden mit einer Ehrenurkunde ausgezeichnet.

Das gemeinsame bildungspolitische Ziel von Bund und Kantonen, dass 95% aller 25-Jährigen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, wurde vom Kanton Nidwalden mit einer Abschlussquote von exakt 95% erreicht. Damit reiht sich der Kanton im nationalen Vergleich (90.2%) auf Rang zwei ein.

Die 17. Zentralschweizer Bildungsmesse zebi war wiederum sehr erfolgreich. Vom 6. bis 9. November konnten rund 15'000 jugendliche und 11'000 erwachsene Besucher gezählt werden. Der Kanton Nidwalden war mit 27 Schulklassen und total 412 Schülerinnen und Schülern vertreten, die von 35 Lehrpersonen begleitet wurden. Das Ziel, dass alle 8. Klassen der Orientierungsschule die zebi für die Berufswahlvorbereitung und für vertiefte Berufseinblicke nutzen, wurde damit erreicht.

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Die Nachfrage nach Dienstleistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) war im Berichtsjahr wie bereits in den vergangenen Jahren namentlich mit Blick auf die Anzahl Kurzberatungen und Beratungen Erwachsener sehr hoch. Nebst den reinen Besucherzahlen im BIZ (knapp 2'300 Personen) nahm die Zahl der telefonischen und schriftlichen Anfragen weiter zu. Die Beratenden sahen sich mit zunehmend anspruchsvolleren Fragestellungen konfrontiert. Lebenssituationen mit Mehrfachbelastungen und drohender Erwerbslosigkeit erhöhten die Komplexität der Beratungen, steigerten den Vorbereitungsaufwand und bargen das Risiko, dem Gegenüber nicht gerecht zu werden. Das brachte das Personal der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zunehmend an seine Belastungsgrenze.

Die BSLB hat für Jugendliche in der Berufswahl im vergangenen Jahr unterschiedliche Massnahmen realisiert: In Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksschulen und Sport und unter Mitarbeit von Lehrpersonen der Volksschule wurde die Erarbeitung des kantonalen Rahmenkonzepts Berufswahl abgeschlossen und die Umsetzung im August in Angriff genommen. Nebst den bekannten Angeboten wurde als weitere Massnahme dem Bedürfnis der Orientierungsschulen nach einer Schulhaussprechstunde entsprochen, um die zunehmende Anzahl Jugendlicher in anspruchsvollen Situationen während der Berufswahl frühzeitig zu stärken.

Im Berichtsjahr wurden – abgesehen von den Berufsinformationstagen bit – knapp 90 Veranstaltungen mit rund 2'000 teilnehmenden Personen zur Berufs- und Ausbildungswahl und zur Laufbahngestaltung durchgeführt. Besonders grossen Anklang fanden Workshops für Eltern und Jugendliche zu spezifischen Laufbahnthemen.

Die gemeinsam mit dem Kanton Obwalden organisierten Berufsinformationstage bit erfreuten sich bei den Jugendlichen der 1. und 2. ORS grosser Beliebtheit. 115 Lehrfirmen haben in rund 300 Veranstaltungen, die von über 800 Schülerinnen und Schülern genutzt wurden, Einblick in 106 Berufe gegeben. Die Webseite www.berufseinblick.ch wurde im Jahr 2025 erweitert. Sie ermöglicht nun auch Erwachsenen, sich eine Übersicht über Informationsveranstaltungen zur Laufbahngestaltung zu verschaffen.

Die Resultate der Schulenderhebung zeigten ein stabiles Bild. Von den 392 Jugendlichen, welche die obligatorische Schulzeit im Sommer 2025 beendet haben, starteten gut zwei Drittel mit einer beruflichen Grundbildung, rund ein Viertel besuchte eine weiterführende Schule und 7% beanspruchten ein Zwischenjahr.

Nebst den Inputs für Lernende zum Thema Laufbahngestaltung wurde im vergangenen Jahr mit einem Workshop für Studierende der PH Sek I eine weitere wichtige Zielgruppe erschlossen. Zudem wurde die aktive Mitarbeit der Berufsberatenden in verschiedenen regionalen und nationalen Fachgruppen, an der Zentralschweizer Bildungsmesse zebi, den SwissSkills und beim Talent Day Zentralschweiz geschätzt.

Mehr als 50 Erwachsene haben das Angebot «viamia» genutzt. Dieser Arbeitsmarktcheck für im Kanton Nidwalden wohnhafte Personen ab 40 Jahren wurde vom Bund im Rahmen der nationalen Strategie der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials lanciert.

Die Massnahmen aus dem überarbeiteten Studienwahlkonzept für die Schülerinnen und Schüler der kantonalen Mittelschule zur Erhöhung der Verbindlichkeit und des verstärkten Einbezugs der Eltern bewähren sich und werden weiterhin aufrechterhalten.

Im Berichtsjahr wurden im Auftrag des Amts für Asyl und Flüchtlinge kognitive Potenzialabklärungen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene und im Auftrag des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums Kurzberatungen für erwerbslose Personen aus den Kantonen Nidwalden und Obwalden durchgeführt.

Das neu entwickelte Leitbild hat unter dem Motto «einen erfrischenden und aktuellen Begegnungsraum schaffen» zu einer Überarbeitung des Erscheinungsbilds und der neuen Abteilungsbezeichnung «Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung» geführt. Ausserdem wurde das 80-Jahr-Jubiläum mit einer «Laufbahn-Stubete» gebührend gefeiert.

Berufsfachschule

An der Berufsfachschule Nidwalden (BFS) wurden Lernende in folgenden Berufen ausgebildet:

  • Automobil-Fachmann/-frau EFZ
  • Automobil-Mechatroniker/-in EFZ
  • Coiffeur/Coiffeuse EFZ
  • Detailhandelsassistent/-in EBA
  • Detailhandelsfachmann/-frau EFZ
  • Elektroinstallateur/-in EFZ
  • Kaufmann/-frau EFZ
    mit und ohne lehrbegleitende Berufsmaturität
  • Konstrukteur/-in EFZ
  • Montage-Elektriker/-in EFZ
  • Polymechaniker/-in EFZ.

Zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung wurden ausserdem das Kombinierte und das Integrative Brückenangebot geführt. Die «Perspektive Berufsbildung» wurde im Berichtsjahr als Ganzjahresangebot umgesetzt. Sie richtet sich an Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen ab 16 Jahren, welche die obligatorische Schulpflicht nicht erfüllen konnten. Sie sind in den Kantonen Nidwalden oder Obwalden wohnhaft und möchten nach Abschluss dieser Vorbereitung über das Integrative Brückenangebot oder die Integrationsvorlehre den Berufsbildungsweg einschlagen. Im Berichtsjahr wurden Weiterbildungen als Semesterkurse in den Bereichen Italienisch und Deutsch für fremdsprachige Erwachsene angeboten. Einzelne dieser Deutschkurse wurden in Kombination mit einer Kinderbetreuung durchgeführt. Diese fanden im ehemaligen Hotel Postillon in Beckenried statt. Erfolgreich ausgebaut wurde das kompakte und praxisnahe Kursformat «churz & bindig», in dem die Kursteilnehmenden ihr Wissen in Kurzkursen zu Themen wie Sprache und Kommunikation sowie Technologie und Lifestyle erweitern konnten.

Die Gesamtzahl der Lernenden in der beruflichen Grundbildung blieb in den vergangenen fünf Jahren auf tiefem Niveau stabil, zeigte jedoch im Berichtsjahr eine leichte Aufwärtstendenz. Im Jahr 2025 standen die Umsetzung und der Abschluss der Reformen der kaufmännischen Berufe und der Detailhandelsberufe im Fokus. Im Mittelpunkt der Reformen lagen die anspruchsvolle Umstellung auf handlungskompetenzorientierten Unterricht, die Ablösung des traditionellen Fächerkatalogs durch Kompetenzbereiche sowie die Anpassung an die neuen Qualifikationsverfahren. Die Vorbereitung der Grossreformen in den Elektro- und in den MEM-Berufen wurde weitergeführt. Diese verfolgen dieselben methodisch-didaktischen Ansätze und Vorgaben wie die Reformen in den kaufmännischen Berufen und in den Detailhandelsberufen. Darüber hinaus wurde die Reform des Allgemeinbildenden Unterrichtes (ABU) in Angriff genommen und konkretisiert. Die Koordination dieser umfassenden Reformen erfolgte auf gesamtschweizerischer Ebene, wobei die Umsetzung von den drei Partnern der Berufsbildung (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt) getragen wurde.

Im Berichtsjahr wurde unter Einbezug der Lehrpersonen ein neues Leitbild für die Berufsfachschule entwickelt. Es ist auf der Schulhomepage elektronisch und interaktiv zugänglich. Im Mittelpunkt standen die Leitbildschwerpunkte Veränderung, Vorbild, Vertrauen und Verantwortung, welche die Bereiche Lehren und Lernen, Zusammenarbeit, Kommunikation, Schulentwicklung und Schulkultur prägen und leiten sollen.

Mittelschule Kollegium St. Fidelis

Im Schuljahr 2024/25 wurden an der kantonalen Mittelschule (Kollegium St. Fidelis) 27 Klassen mit 438 Schülerinnen und Schülern geführt, in denen insgesamt 70 Lehrpersonen unterrichteten. Am 14. Juni 2025 konnten 65 Schülerinnen und Schüler das Maturitätszeugnis aus der Hand des Bildungsdirektors entgegennehmen. Eine Kandidatin bestand die Prüfungen nicht. Die Maturarede wurde von zwei Maturanden in Form eines witzigen Dialogs gehalten und von vielen Anwesenden als sehr gelungen wahrgenommen. Eine Maturitätsarbeit wurde sowohl von der Schindler Kulturstiftung als auch im Finale von Schweizer Jugend forscht mit dem Prädikat «hervorragend» ausgezeichnet. Im Wettbewerb der Zentralschweizer Plattform «Fokus Maturaarbeit» siegte die gleiche Arbeit in der Sparte Physik, Technik, Mathematik und Naturwissenschaften. Der Verein der Freunde des Kollegiums (VFK) verlieh drei Preise für ausgezeichnete Maturitätsprüfungen.

Die Unterstützung der Schülerkommission und deren Arbeit wurde auch im Jahr 2025 fortgesetzt. Die Schülerkommission arbeitete im Berichtsjahr in gewohnter Weise. Am umfangreichsten waren die Arbeiten im Zusammenhang mit der Bücherbörse, der Ausfertigung von Anträgen zuhanden der Lehrerkonferenz sowie in der Zusammenarbeit mit der Gesundheitsförderung der Schule zur Erarbeitung eines Handyreglements. Die Schülerkommission nahm an der Schülervollversammlung Anträge der Schülerschaft entgegen, die in der Lehrerkonferenz besprochen wurden. Der Antrag, das Wahlpflichtfach «Studium» nach dessen Abschaffung wieder anzubieten, wurde diskutiert und von der Lehrerkonferenz abgelehnt. Die Schülerkommission organisierte erstmals zusammen mit der Lehrerkonferenz und der Schulleitung ein Paten-System, das Neueintretenden hilft, den Übergang von der Volksschule an das Kollegium einfacher zu gestalten.

Das Kollegium St. Fidelis setzte im Berichtsjahr die Implementierung des Gesamtkonzepts zur Digitalisierung fort. Das Kollegium befasste sich in internen Weiterbildungen mit konkreten pädagogischen Umsetzungen und Anwendungen der neuen Technologien im Unterricht. Aus dieser Diskussion ging ein Grundlagenpapier zur Digitalisierung hervor.

Im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Maturitätsanerkennungsreglements wurde eine Vorlage zur Teilrevision der Mittelschulgesetzgebung erarbeitet, die unter anderem auch den Antrag der Lehrerkonferenz zur Einführung der Jahrespromotion berücksichtigt. Zentrale Revisionsinhalte betreffen ausserdem die Einführung von Förderangeboten anstelle von Wahlpflichtfächern sowie die Reduktion der Wochenstundenzahl. Die externe Vernehmlassung wurde am 31. Dezember 2025 abgeschlossen und ergab eine grossmehrheitliche Zustimmung zur vorgelegten Teilrevision. Das ebenfalls revidierte Maturitätsarbeitsreglement wurde vom Mittelschulrat verabschiedet. Aufgrund der Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz wurde im Rahmen dieser Revision die Gewichtung der Note für die Dokumentation zugunsten eines neu eingeführten Fachgesprächs reduziert.

Das Konzept zur Förderung und Überprüfung der basalen fachlichen Kompetenzen in Mathematik und Deutsch sieht deren Überprüfung im Rahmen von Querschnittsprüfungen auf der dritten und vierten Klassenstufe vor. Schülerinnen und Schüler, welche die Anforderungen nicht erfüllten (20% in Mathematik; 5% in Deutsch), wurden in ein spezielles Förderangebot eingeteilt.

Das von der Schule erstellte und überarbeitete Prüfungsreglement trägt dazu bei, Prüfungsballungen am Semesterende zu verhindern oder mindestens zu mildern. Zudem soll es eine höhere Verbindlichkeit bei der Festlegung von Prüfungsanlässen schaffen. Das zentrale Anliegen, die Limitierung der Anzahl angesagter Prüfungen auf ein Höchstmass pro Tag und Woche, wird mit Einführung der Jahrespromotion gestärkt werden.

Das Kollegium liess sich im Berichtsjahr von der Beratungsorganisation Radix zum Thema «Stress – wir packen das!» begleiten. Ebenso liess es sich extern bei der Erarbeitung eines Handyreglements für die Schülerinnen und Schüler der vierten bis sechsten Klassenstufe unterstützen. Zur Sensibilisierung organisierte die Gesundheitsförderung eine Flimmerpause: Alle Schülerinnen und Schüler mussten eine Woche lang ihr Smartphone während der Unterrichtszeit einschliessen. Die Auswertung des Versuchs wird im Jahr 2026 erfolgen. Die Erkenntnisse aus dem Experiment helfen, verbindliche Regeln im Umgang mit dem Smartphone zu etablieren.

Das Kollegium unterrichtete im vergangenen Jahr 24 Schülerinnen und Schüler mit einer Diagnose, die zu einem Nachteilsausgleich (NTA) berechtigte. Die Gruppe der Gesundheitsförderung systematisierte im Berichtsjahr zusammen mit der Schulleitung die Erfassung, Bewilligung und Umsetzung. Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhielten eine individualisierte und schriftliche Vereinbarung. Die Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst (SPD) ist mittlerweile etabliert. Die zunehmende Zahl gewährter NTA verursachte zusätzlichen Aufwand in der Betreuung aller an der Umsetzung Beteiligten. Die Ressourcenfrage stellte sich weiterhin.

Im vergangenen Schuljahr konnten insgesamt fünf Schülerinnen und drei Schüler vom Sportförderungskonzept, das jugendliche Athletinnen und Athleten dank einer Teildispensation von nicht promotionswirksamen Fächern entlastet, profitieren. Im analogen Konzept für Musiktalente waren im Berichtsjahr keine Schülerinnen und Schüler vertreten.

4.2.4 Amt für Kultur

Das Amt für Kultur (AfK) ist verantwortlich für die Planungs- und Sachbearbeitungsaufgaben in den Bereichen Kulturpflege und Kulturförderung, Kulturgüterschutz, Nidwaldner Museum, Kantonsbibliothek und Denkmalpflege.

Kulturförderung

Das Amt für Kultur bearbeitete im Berichtsjahr als Geschäftsstelle der Kulturkommission die eingegangenen Gesuche von Dritten, betreute die Leistungsvereinbarungen mit diversen Kulturveranstaltern, die Atelierstipendien, die Werkbeiträge und die Preise. Seit 2025 betreut das Amt auch die Geschäftsstelle für die Zentralschweizer Literaturförderung im Auftrag aller Zentralschweizer Kantone und führt alle zwei Jahre einen Literaturwettbewerb durch.

Die Kulturkommission hat sich 2025 zu sieben Sitzungen getroffen und im Weiteren die Kulturkommission des Kantons Obwalden zu einer gemeinsamen Sitzung im Amt für Kultur in Stans. Zudem hat die Kulturkommission im Berichtsjahr zwei Atelierbesuche, einen Ausstellungsbesuch und einen Weiterbildungstag unternommen und zusammen mit der Kulturförderung Obwalden zwei Werkbeiträge über insgesamt CHF 30'000 an Anita Zumbühl und Olivia Abächerli vergeben. Im September organisierte die Kulturförderung im Auftrag der Innerschweizer Kulturstiftung die Vergabe des Innerschweizer Kulturpreises an Brigitt Flüeler.

Der Amtsleiter ist auch Vertreter des Kantons im Stiftungsrat der Frey-Näpflin-Stiftung und leitet alle zwei Jahre die Jury für das Frey-Näpflin-Werkjahr.

Beim Inventarisierungsprojekt «Kunstdenkmäler des Kantons Nidwalden» stand im Berichtsjahr die Gemeinde Stansstad im Fokus. Wegen mehrmaligem Krankheitsausfall der Inventarisatorin müssen Mandate vergeben werden, um den Zeitplan des Projekts einzuhalten.

Kulturgüterschutz

Um die verschiedenen beteiligten Akteure für den Kulturgüterschutz (KGS) zusammenzubringen, ist eine Fachgruppe KGS ins Leben gerufen worden. Sie besteht aus Vertretungen des Amts für Kultur, der Denkmalpflege, des Museums, der Bibliothek, des Staatsarchivs, des Zivilschutzes und des Feuerwehrinspektorats. Sie traf sich 2025 zweimal. Mit der neu geschaffenen Gruppe KGS des Zivilschutzes wurde im Herbst 2025 ein eintägiger Wiederholungskurs durchgeführt.

Eine kontinuierliche Umsetzung des Kulturgüterschutzgesetzes von 2021 gestaltet sich nach wie vor schwierig, da es anspruchsvoll ist, geeignete Mandatsträger zu finden.

Nidwaldner Museum

Neben der Betreuung der drei Dauerausstellungen realisierte das Nidwaldner Museum folgende Wechselausstellungen:

  • Philipp Dommen. Torhild Grøstad «Spur und Erinnerung»
  • Gruppenausstellung «Ein Garten ist ein Garten ist ein Garten»
  • Maude Léonard Contant «gathering» (Preisträgerin Werkjahr Frey-Näpflin-Stiftung)
  • «Meilensteine. Mobilität und wir»
  • Ausstellung der Abschlussarbeiten aus dem Schwerpunktfach «Bildnerisches Gestalten» des Kollegium St. Fidelis Stans.
  • «Leben was geht», eine Wanderausstellung zur Suizidprävention in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsförderung Nidwalden

Im Berichtsjahr wurden Werke von Philipp Dommen, Paul Lussi, Carin Studer und Johanna Näf angekauft. Darüber hinaus konnten das Porträt der Maria Barbara Traxler von Johann Melchior Wyrsch (1764), ein Konvolut Nidwaldner Gemeindefahnen der Landi 64, eine Emmetter Paukentrommel aus dem 19. Jahrhundert sowie diverse Werke von Annemarie von Matt und Hans von Matt in die Sammlung aufgenommen werden.

Das Veranstaltungsprogramm «Sommer im Museum» im Garten des Winkelriedhauses zeichnete sich erneut durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Nidwaldner Institutionen aus, darunter das Literaturhaus Zentralschweiz lit.z sowie der Skulpturenpark Ennetbürgen.

Im Bereich der Vermittlung stellte das Museum zu mehreren Ausstellungen spezifische Angebote für Schulklassen bereit. Die Workshops und Führungen sind auf den Lehrplan 21 abgestimmt und ermöglichen es den Lehrpersonen, den Museumsbesuch gezielt in den Unterricht zu integrieren.

Ein besonderer Fokus lag auf der weiteren Stärkung der Zusammenarbeit mit dem Kollegium St. Fidelis. Durch die gezielte Anpassung der Vermittlungsangebote an dessen Bedürfnisse konnten vermehrt Schulklassen für einen Museumsbesuch gewonnen werden – sowohl im Bereich der Kunst als auch der Kulturgeschichte.

Kantonsbibliothek

Das Pilotprojekt der unbedienten Öffnungszeiten an den Vormittagen unter der Woche hat sich bei der Kundschaft sehr gut etabliert. Gut ein Drittel aller Ausleihen erfolgte selbstständig während dieser erweiterten Nutzungszeiten. Die Bibliothek wird zunehmend auch als Arbeits- und Lernort sowie als Treffpunkt genutzt.

Mit der Einführung eines neuen digitalen Angebots im Bereich Zeitungen und Zeitschriften wurde dem Bedürfnis der Kundschaft nach orts- und zeitunabhängigem Lesen Rechnung getragen. Die Lancierung von PressReader führte zu einem markanten Anstieg der digitalen Ausleihen, die sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt haben.

Ein weiterer bedeutender Meilenstein im Berichtsjahr war der Abschluss der Aufarbeitung der Altbestände. Nach 16 Jahren konnten sämtliche Bestände vollständig erschlossen und – wo gemäss Sammelabsprache vorgesehen – dem Staatsarchiv übergeben werden.

Denkmalpflege

Ins Berichtsjahr fällt der Weggang von Sebastian Geisseler Ende März 2025 und die neue Besetzung der Stelle des kantonalen Denkmalpflegers durch Benno Voller per 1. Juni 2025. In der Zwischenzeit war die Stelle des kantonalen Denkmalpflegers vakant. Die Geschäfte wurden in reduzierter Form von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin weitergeführt. In der zweiten Jahreshälfte wurden die Inventare der Gemeinden Buochs, Ennetbürgen, Dallenwil, Hergiswil, Oberdorf, Stans und Wolfenschiessen redaktionell überarbeitet. Sie liegen bei den jeweiligen Gemeinden zur Durchsicht. Neben den bereits veröffentlichten Inventaren von Ennetmoos und Stansstad konnte das Inventar der Gemeinde Stans neu auf dem GIS-Portal Baukultur öffentlich zugänglich aufgeschaltet werden. Zur besseren Übersicht wurden auf dem GIS-Portal Baukultur auch die Bundesinventare ISOS und IVS und das Inventar der ICOMOS dargestellt.

Es wurde mit der Aufarbeitung der Inventarentwürfe der Gemeinden Beckenried und Emmetten begonnen. Diese sind bislang noch nie in Kraft gesetzt worden.

Die mit der Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes 2024 neu als Fachgremium aufgestellte Kommission für Denkmalpflege tagte im Berichtsjahr insgesamt achtmal.

Die Fachstelle beteiligte sich an den Europäischen Tagen des Denkmals zum Thema «Architekturgeschichten» mit vier gut besuchten Veranstaltungen. Nebst den Führungen im Dorfplatz 4 Stans, im Fronhofen Stans und im ehemaligen Centro Italiano war Nidwalden Gastgeber für den zentralschweizerischen Eröffnungsanlass der Europäischen Tage des Denkmals im Höfli in Stans. 

Abgeschlossene Restaurierungen (Auswahl):

  • Gde. Emmetten, Bauernhaus Recketen
  • Gde. Stans, Dorfplatz 4
  • Gde. Stans, Buochserstrasse 39–41, SMUV-Siedlung
  • Gde. Wolfenschiessen, Oberrickenbach, Alte Kaplanei
  • Gde Buochs, Pfarrkirche St. Martin, Uhrwerk

Laufend und in Vorbereitung (Auswahl)

  • Gde. Ennetbürgen, Pfarrkirche St. Anton, Aussenrestaurierung
  • Gde. Wolfenschiessen, Hechhuis, Restaurierung Kellertüre und Sockel
  • Gde. Stans, Rosenburg/Höfli, Sanierung

Unterschutzstellungen

  • keine

Schutzentlassungen

  • keine

Feststellungsentscheidverfahren

  • keine

4.3 Tabellen und Grafiken

4.3.1 Personalbestand

Vollzeitstellen Ende Jahr20242025
besetztbesetzt
Direktionssekretariat3.44.6
Amt für Volksschulen und Sport50.856.3
Amt für Berufsbildung und Mittelschule114.4117.9
Amt für Kultur13.514.0
Bildungsdirektion182.1192.8

4.3.2 Direktionssekretariat

Universitäten: Anzahl Studierende aus Nidwalden

Die ETH wird vom Bund finanziert, das heisst, Nidwalden leistet keine direkten finanziellen Beiträge.

Ausgaben für ausserkantonale Bildung 2024

Anzahl Studierende an Hochschulen

2020/212021/222022/232023/242024/25
Universitäten364375369365391
Fachhochschule347334353342341
Pädagogische Hochschule127116119107108

Ausbildungsbeiträge: Stipendien

Stipendien: Beiträge pro Bezüger

Schülerstatistik: Alle Schulstufen

4.3.3 Amt für Volksschulen und Sport

Lernende nach Wohngemeinde und Schultyp (Schuljahr 2024/25)

Kindergarten (KG)Primarschule (PS)Orientierungsschule (ORS)Werkschule separiert (WSS)Heilpädagogische Schule (HPS)Mittelschule 1–3
(MS)
Total
Beckenried6320198-324389
Buochs110312126-632586
Dallenwil349653-112196
Emmetten337132-2-138
Ennetbürgen9824894-623469
Ennetmoos49160543311280
Hergiswil9822785-626442
Oberdorf6017193-413341
Stans133443161101355815
Stansstad8922176-719412
Wolfenschiessen4512967-216259
Total8122'27993913532314'327

Heilpädagogische Schule: Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen

Übertritt Primarstufe – Sekundarstufe I
Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse des Vorjahres

Jugend + Sport

Jugend + Sport: Bundesbeiträge

Verteilung Sportfonds-Gelder (in CHF)

4.3.4 Amt für Berufsbildung und Mittelschule

Mittelschule: Anzahl Schülerinnen und Schüler

Lehraufsicht: Anzahl Lehrverhältnisse

Berufsfachschule: Anzahl Lernende nach Ausbildungsfeld

Berufs- und Studienberatung:

 

Laufbahnwege nach der obligatorischen Schulzeit (Anzahl Lernende)

2019202020212022202320242025
Berufliche Grundbildung250235254254277267275
Weiterführende Schule1069311091959197
Brückenangebot/Zwischenlösung39382530352928
Nicht entschieden/keine Lösung4424255
Arbeit0000300

4.3.5 Amt für Kultur

Museum: Besucherinnen und Besucher

Kulturförderung: Gesuche

Kulturförderung: Beiträge

Kulturförderung: Gesuche nach Kategorie

Kulturförderung: Beiträge nach Kategorie

Fachstelle für Denkmalpflege

2019202020212022202320242025
Verfügungen im Bereich Schutzobjekte *2/227/2710/446/247/328/474/8
Stellungnahmen Ortsbildschutz und Denkmalschutz168155195198231213111
Abgeschlossene Restaurierungen8330910185
Beantragte Summe117'928638'115826'299978'099575'4051'113'4051'152'498
Ausbezahlte Summe788'9751'055'8681'350'385231'927315'350937'517445'167
Beiträge Bund182'930222'300384'77882'376135'382332'094148'389
Freiwillige Beiträge33'80024'20097'99329'77646'83987'3917'885
Öffentliche Veranstaltungen5756785
Einsitz Wettbewerbsjurys3021112

Kantonsbibliothek Nidwalden

Ausleihen

Die markante Zunahme im Jahr 2025 hängt mit der Einführung des PressReader-Angebots zusammen.

Besucherinnen und Besucher vor Ort

5 Landwirtschafts- und Umweltdirektion

5.1 Regierungsprogramm und Jahresziele

Stand: 31. Dezember 2025
LUD R1: Eine innovative Landwirtschaft wird gefördert und die regionale Produktion/Vermarktung wird gestärkt (mehr Hiäsigs).
Es wurden drei Projekte realisiert und finanziell unterstützt. Das Jahresziel von fünf Projekten wurde teilweise erfüllt.
LUD R3: Das Bauprojekt «Hochwasserschutzprojekt Buholzbach» ist realisiert und die Zonenplanung ist angepasst.
Die Bundesfinanzierung ist gesprochen. Das Bauprojekt ist in Realisierung und verläuft gemäss Bauprogramm.
LUD R4: Engelbergeraa Etappen 5 und 6: Das Vorprojekt ist fertiggestellt. Das Bauprojekt ist erarbeitet und vernehmlasst.
Der Landrat hat den Planungskredit beschlossen. Mit den Arbeiten des Vorprojekts wurde begonnen.
LUD R5: Klimafitter Wald: Pflege von 520 ha klimaresilientem Wald (ca. 5% Waldfläche NW).
Es sind 165 ha Wald klimafit gepflegt worden. Das Jahresziel 2025 von mindestens 130 ha wurde damit erreicht.
LUD R6: Die in der Klimastrategie für die Periode 2025–2028 priorisierten Massnahmen zur Klimaanpassung sind umgesetzt.
Im Berichtsjahr wurde als Planungsgrundlage gegen die Überwärmung des Siedlungsraums und der Förderung der Aufenthaltsqualität in Freiräumen im Auftrag der Kantone Ob- und Nidwalden eine flächendeckende Hitzekarte erarbeitet. Die Hitzekarte wird im Jahr 2026 mitsamt eines Planungstools öffentlich zugänglich gemacht.

Die Fördermassnahme «Energieberatung für die Landwirtschaft» wurde erfolgreich eingeführt. Auf 8 Landwirtschaftsbetrieben erfolgten Beratungen durch die Energieberater in den Themenbereichen Strom, Treibstoff und Heizung.
LUD R7: 30 Hektaren zusätzliche Biodiversitätsfläche im Wald.
Im Berichtsjahr konnten eine Altholzinsel von 14 ha und drei Waldreservate mit einer Fläche von rund 68 ha vertraglich für 50 Jahre gesichert werden.
LUD R8: Förderung der Artenvielfalt im Tal und Hügelgebiet, schwerpunktmässig entlang der Gewässer, durch eine Zunahme der Biodiversitätsförderflächen um 7.5 Hektaren und einer Verbesserung der Artenvielfalt auf 9 Hektaren.
Im Berichtsjahr 2025 wurden die Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Tal- und Hügelgebiet um 3.43 Hektaren erhöht. Das Jahresziel von 2.5 Hektaren wurde übertroffen. Mit einer qualitativen Aufwertung von 0.50 Hektaren BFF wurde das Jahresziel von 3.0 Hektaren nicht erreicht. Die erfolgreiche Umsetzung von Aufwertungsmassnahmen ist sehr herausfordernd.
LUD R9: Das Projekt «Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» ist vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bewilligt und im Kanton eingeführt.
Die Projektorganisation ist festgelegt und die Projekterarbeitung ist bereits gestartet. Die Projekterarbeitung erfolgt in Zusammenarbeit mit allen Zentralschweizer Landwirtschaftsämtern und mit Einbezug des Bauernverbandes und der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz.
LUD R10: Für die Fliessgewässer ist die erneuerte strategische Revitalisierungsplanung durch den Regierungsrat verabschiedet.
Die strategische Revitalisierungsplanung für Fliessgewässer aus dem Jahr 2014 muss gestützt auf die Gewässerschutzgesetzgebung bis Ende 2026 erneuert werden. Der durch die kantonalen Fachstellen erarbeitete Entwurf wurde deshalb im September 2025 den Gemeinden vorgestellt und anschliessend bis im November 2025 in die Vernehmlassung gegeben. Vor der Verabschiedung durch den Regierungsrat wird die gestützt auf die Vernehmlassung überarbeitete Planung im 1. Quartal 2026 beim Bundesamt für Umwelt zur Stellungnahme eingereicht.
LUD R11: Totalrevision und Inklusion der Bikenden im neuen Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz bis 2026.
Die Gesetzesvorlage wurde am 26. November 2025 vom Landrat verabschiedet. Die In-Kraft-Setzung des Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetzes ist im 1. Quartal 2026 vorgesehen.
LUD R12: Der MTB Wegplan ist bis 2030 erstellt, vernehmlasst, verabschiedet und realisiert.
Die Vorarbeiten für die Planung sind geleistet. Der partizipative Planungsprozess mit Gemeinden und Interessenvertretungen wird 2026 gestartet. Im Rahmen des priorisierten Gesetzesprozesses (siehe LUD R11) haben sich Anpassungen beim Ablauf und bei den Zuständigkeiten ergeben. Dadurch sind Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan unumgänglich. So ist vor der Realisierung ein behördenverbindlicher Mountainbikewegrichtplan zu erarbeiten, welcher vom Landrat verabschiedet wird. Der vom Landrat verabschiedete Rahmenkredit sieht die Ersterstellung und Erstkennzeichnung des Mountainbikewegnetzes bis 2033 vor.
LUD R13: Die in der Klimastrategie für die Periode 2025–2028 priorisierten Massnahmen zum Klimaschutz sind umgesetzt.
Im Berichtsjahr steigerte sich der Anteil an Kühen, welche die Anforderungen einer klimaoptimierten Fütterung gemäss kantonalem Förderprogramm erfüllten, auf 20% (Vorjahr 16%). Das Ziel von einer jährlichen Steigerung um 15% wurde nicht erreicht und für das Jahr 2026 auf 10% reduziert (zu hohe Zielsetzung).
LUD R14: Die übergeordneten Massnahmen der verabschiedeten Klimastrategie sind umgesetzt.
Nach einem umfassenden partizipativen Erarbeitungsprozess erhielten Parteien, Gemeinden, Verbände, Institutionen und Interessierte in der Vernehmlassung von November 2024 bis Mai 2025 die Möglichkeit, zur Klimastrategie des Kantons Nidwalden Stellung zu nehmen. Die Änderungsanträge wurden geprüft und die Strategie überarbeitet. Die Strategie enthält auch die Leitzsätze zu den übergeordneten Handlungsfeldern wie Koordination, Finanzierung, Kommunikation sowie Monitoring und Controlling, welche die Grundlage für die entsprechenden Massnahmen bilden. Da die Verabschiedung der im Regierungsrat bereinigten Klimastrategie zuhanden des Landrats erst Anfang 2026 erfolgt, konnte im Berichtsjahr noch nicht mit der Umsetzung der übergeordneten Massnahmen begonnen werden.
LUD R15: Für die kantonale Verwaltung ist zur Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2040 eine eigene Klimastrategie mit Treibhausgasbilanz, Absenkpfad und priorisierten Massnahmenplan erstellt.
Im Berichtsjahr wurde für die kantonale Verwaltung eine eigene Treibhausgasbilanz berechnet. Diese bildet die Grundlage für Ausarbeitung einer Klimastrategie für die kantonale Verwaltung, mit welcher im Rahmen der Vorbildfunktion das Erreichen des Netto-Null-Ziel bis im Jahr 2040 angestrebt wird.
LUD R16: Kreislaufwirtschaft: Die Grundlagendaten zu den Abfallmengen sind erhoben und mindestens fünf Massnahmen zur Erhöhung der Recycling- und Restabfallquote bei Siedlungsabfällen sind festgelegt.
Im Jahr 2025 wurden die aktuellen Daten zu den Abfallmengen sowie den Recycling- und Restabfallquoten im Rahmen der Überarbeitung der kantonalen Abfallplanung in Zusammenarbeit mit dem Kehrrichtverwertungsverband Nidwalden und den Abfallbetrieben erhoben. Diese Daten bildeten die Grundlage für die Ausarbeitung von Massnahmen zur Erhöhung der Recyclingquote bei Siedlungsabfällen. So sollen die Abfallmenge pro Kopf und der Anteil Wertstoffe im Kehrrichtsack vermindert werden. Die kantonale Abfallplanung wurde Ende 2025 in die Vernehmlassung gegeben.
LUD R17: Bodenkartierung: Die Gebiete mit qualitativ hochwertigen Böden oder mit Aufwertungspotenzial sind raumplanerisch gesichert.
Für die raumplanerische Sicherung der Gebiete mit qualitativ hochwertigen Böden und die Ausscheidung von Gebieten mit Aufwertungspotentials ist eine Bodenkartierung erforderlich. Dazu werden die Nidwaldner Talböden in einem Mehrjahresprojekt etappenweise aufgenommen. Im Berichtsjahr wurde die fünfte und vorletzte Etappe im Gebiet Ennetmoos kartiert.
LUD R18: Der Aufbau des geologischen Untergrunds und dessen geothermisches Potential sind vertieft untersucht.
Das Potential des Untergrunds von verschiedenen Untergrundbereichen und geeigneten Nutzungsarten sind im Rahmen einer im Juni 2025 veröffentlichten Studie anhand bestehender geologischer Daten vertieft abgeklärt worden. Die Abklärungen erfolgten in Zusammenarbeit mit dem Kanton Obwalden. Nach heutigen Erkenntnissen könnte mit der Tiefengeothermie ein beachtlicher Teil des Gesamtbedarfs an Raumheizung und Warmwasser abgedeckt werden. Die Studie gibt auch Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ab, um das Potential dereinst ausschöpfen zu können.
LUD R19: Das Potential und der Standort für eine Biogasanlage und die Trägerschaft sind abgeklärt.
Im Berichtsjahr wurden die bestehenden Grundlagen sowie die bisherigen Abklärungen zur Verwertung biogener Abfälle zusammengetragen. Diese bilden eine wichtige Basis für die Potenzial- und Machbarkeitsanalyse einer Biogasanlage, die im Jahr 2026 erarbeitet wird. Sie dienen zudem dazu, eine mögliche Projektorganisation sowie die Finanzierung für Planung, Bau und Betrieb einer Biogasanlage zu klären.
LUD R22: Die Wasserkraftwerke mit auslaufenden Nutzungsrechten sind in Zusammenarbeit mit den Wasserkraftwerksbetreibern neu konzessioniert.
Für die beiden Kraftwerke Oberrickenbach und Wolfenschiessen des Kantonalen Elektrizitätswerks Nidwalden (EWN) steht die Erneuerung der auslaufenden Nutzungsrechte an. Im Berichtsjahr sind die erforderlichen Abklärungen zur Einreichung der Konzessionsgesuche durch das EWN weiter fortgeschritten.

5.2 Tätigkeiten der Ämter

Jahr in Zahlen

Grossviehschau
604
Tiere
von 79 Ausstellern
Neue Waldreservatsflächen
~130
Fussballfelder
mit Waldeigentümern vereinbart
Hangbeitragsberechtigt
3'288
ha
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Kläranalgen
3.8 Millionen
Kubikmeter
Abwasser gereinigt

5.2.1 Direktionssekretariat

Im Berichtsjahr begleitete das Direktionssekretariat die Direktion und die Ämter in verschiedenen administrativen und juristischen Fragestellungen. Die Unterstützung umfasste u.a. Geschäfte im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz Buoholzbach, der Klimastrategie, parlamentarischen Vorstössen, Konzessionen und Leistungsvereinbarungen sowie bei Landratsbeschlüssen (wie bspw. Landratsbeschluss über den Objektkredit zur Planung des Hochwasserschutzprojekts Engelbergeraa, Etappen 5 & 6 in den Gemeinden Dallenwil und Wolfenschiessen). Ebenfalls betreute das Direktionssekretariat die Direktion und Ämter bei Verfahren zu strittigen Geschäften und bei Beschwerden. Darüber hinaus konnten im Berichtsjahr verschiedene strategische Anliegen der Direktion weiterbearbeitet und vorangetrieben werden.

Im Weiteren ist das Direktionssekretariat die kantonale Koordinationsstelle für die Programmvereinbarungen im Umweltbereich mit dem Bund. Im Jahr 2025 konnten die neuen Vereinbarungen für die Periode 2025–2028 abgeschlossen werden.

Gesetzgebungsprojekte

Im Jahr 2025 wurde das Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz (FWMG) durch den Landrat verabschiedet. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des neuen Korporationsaufsichtsgesetzes wurde nach eingehender Analyse des externen Rechtsgutachtens eine zweite Vernehmlassung durchgeführt.

Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS)

Der Direktionssekretär vertritt den Kanton als Delegierter im IKSS. Am 27. Mai 2025 fand die jährliche IKSS-Konferenz statt. Im Berichtsjahr konnte die Konferenz die neue Gebührenordnung verabschieden.

5.2.2 Amt für Landwirtschaft

Entwicklung und Förderung der Landwirtschaft

Das Amt für Landwirtschaft vollzieht die Agrarmassnahmen des Bundes und arbeitet dabei eng mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und den Landwirtschaftsämtern der Kantone zusammen. Der Informationsaustausch erfolgt über die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsämter (KOLAS). An vier Tagungen behandelte die KOLAS u.a. die Themen «Neue Jagdverordnung», Herdenschutz, administrative Vereinfachung im Bereich der Kontrollen, PFAS in der Landwirtschaft, neue Züchtungsmethoden, Umsetzung des Raumplanungsgesetzes (RPG 2), Weiterentwicklung der Agrarpolitik AP 2030+, Stärkung der kantonalen Pflanzenschutzdienste, regionale Biodiversität-Landschaftsqualität und Strukturverbesserungen für die Landwirtschaft. Die KOLAS Zentralschweiz thematisierte an ihren fünf Sitzungen die überkantonale Herdenschutzberatung (Vereinbarung), das Verordnungspaket Landwirtschaft 2025, die Bekämpfung von Schadenorganismen (Japankäfer, Maiswurzelbohrer), das ZCH-Projekt «Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» (Lancierung), die überkantonale Zusammenarbeit beim Vollzug des Weinbaus, die koordinierte Oberaufsicht über die Kontrollorganisationen, die Kontrollpakete sowie die abnehmende Liquidität im Fonds de Roulement (Investitionskredite, Starthilfe). Mit den Zentralschweizer Umweltämtern, den Zentralschweizer Fachstellen für Natur- und Landschaftsschutz, dem Veterinärdienst der Urkantone sowie dem Zentralschweizer Bauernbund wurde je ein weiterer Fachaustausch durchgeführt. Mit den bäuerlichen Organisationen in Nidwalden fand ein regelmässiger Austausch zu aktuellen Themen statt.

Mit der Lancierung eines Newsletters wurde die Kommunikation mit den Bauernfamilien gestärkt. Ab August erfolgte der Versand von drei Newslettern.

Forum Landwirtschaft Nidwalden

Der leitende Ausschuss des Forums unterstützte die Landwirtschafts- und Umweltdirektion bei der Konsolidierung des Berichts «Wirkungsanalyse für die kantonalen Fördermassnahmen», dem Konzept für die «Förderung der Tiergesundheit», der Überarbeitung der Organisation des Forums und der Vorbereitung des Forumsseminars.

Das Forum Landwirtschaft wurde über den aktuellen Stand der Agrarpolitik AP 2030+, das Abkommen EU-Schweiz in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit, die digitale Plattform «digiFLUX» für die Umsetzung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe (Kraftfutter, Kunstdünger, Hofdünger) sowie das neu geplante Direktzahlungsprogramm «Regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» informiert. Weiter wurden am Seminar die Organisation des Forums gemäss Vorschlag des leitenden Ausschusses ergänzt und bereinigt sowie die geplante Fördermassnahme «Tiergesundheit» vorgestellt.

Boden- und Pachtrecht

Handänderungen von landwirtschaftlichem Grundeigentum ausserhalb der Familie setzen die Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde voraus. Dasselbe gilt für Realteilungen und Zerstückelungen, wozu unter anderem die Abtrennung und die Entlassung von Gebäuden aus der landwirtschaftlichen Nutzung zählen. Ebenfalls bewilligungspflichtig ist die Überschreitung der Belastungsgrenze. Im Berichtsjahr gingen hierzu besonders viele Gesuche ein; insgesamt betrafen neun Gesuche eine Überschreitung der Belastungsgrenze. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Das Amt für Landwirtschaft ist für die Erteilung von Bewilligungen im Sinne des BGBB zuständig. Im Berichtsjahr konnten insgesamt 20 Gesuche nach bäuerlichem Bodenrecht abgeschlossen werden. Zudem wurden neun Entscheide im Bereich des landwirtschaftlichen Pachtrechts erlassen.

Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

Nebst der beratenden Funktion beinhaltet dies auch die Beurteilung und Kontrolle von landwirtschaftlichen Bauprojekten. Bauprojekte werden bezüglich des Hofdünger-Lagervolumens, der Abwasserentsorgung und der generellen Gewässerschutzrichtlinien überprüft. Im Jahr 2025 resultierte die Bearbeitung von 88 Baugesuchen.

Die fachgerechte Betriebsführung wie zum Beispiel das Nährstoffmanagement, die Lagerung von Hofdüngern und Betriebsmitteln oder die Bewirtschaftung von gewässernahen Nutzflächen wird durch die periodische Gewässerschutz- und Direktzahlungskontrolle sichergestellt.

Die Durchführung der Gewässerschutzkontrollen erfolgt nach einem gesamtschweizerischen Konzept mit 13 Kontrollpunkten. Das Amt hat im vergangenen Jahr insgesamt 122 Ganzjahresbetriebe und 24 Alpen kontrolliert. Rund 13% der kontrollierten Betriebe hatten mindestens bei einem Kontrollpunkt einen Mangel. Die Bewirtschafter haben die genannten Mängel innerhalb der gesetzten Frist behoben.

Zur Sicherstellung eines korrekten Nährstoffmanagements hat die Gewässerschutzfachstelle 139 Nährstoffbilanzen berechnet und von 53 Betrieben die Berechnung des Nährstoffanfalles aus der Schweine- oder Hühnerhaltung kontrolliert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Nährstoffgehalte von Hofdüngerlieferungen nachgeprüft.

Luftreinhaltung Landwirtschaft

Seit dem Jahr 2024 ist der Einsatz von emissionsmindernden Ausbringverfahren obligatorisch. Die Umsetzung erfolgte problemlos. Das Amt für Landwirtschaft informierte damals die Bäuerinnen und Bauern über das Schleppschlauchobligatorium. Sofern der Schleppschlauch aus Sicherheitsgründen, durch die Erreichbarkeit oder aufgrund von Platzverhältnissen nicht anwendbar ist, kann ein Ausnahmegesuch gestellt werden. Im Berichtsjahr wurden zwei Gesuche beurteilt und bewilligt. Der Schleppschlaucheinsatz hat sich im Kanton etabliert. Weiter wurden die Bäuerinnen und Bauern über das Abdecken der offenen Jauchegruben informiert, was gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bis 2030 erfolgt sein muss.

Agrardatenverwaltung und Direktzahlungen

Das Amt für Landwirtschaft ist für den Unterhalt des landwirtschaftlichen Betriebsregisters sowie für die Durchführung der jährlichen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung des Bundes verantwortlich. Diese Erhebung bildet unter anderem die Grundlage für die Berechnung der Direktzahlungen und dient zugleich dem Vollzug weiterer Fachbereiche (u.a. Veterinärwesen und Statistik). Die Administration der Direktzahlungen erfolgte letztmals mit der Software-Anwendung «Agricola». Ab 2026 ist die Ablösung durch die Software-Anwendung LAWIS+ geplant. Entwicklung und Umsetzung erfolgten in Zusammenarbeit mit elf weiteren Kantonen. Die letzten Arbeiten werden derzeit abgeschlossen, insbesondere die Datenmigration.

Im Berichtsjahr wurden gesamthaft CHF 22.05 Mio. Direktzahlungen an die Nidwaldner Landwirtschaft ausgerichtet (Vorjahr: CHF 21.01 Mio.). Dies entspricht einer Steigerung von 1.2% gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt erfüllten 381 (Vorjahr: 377) Ganzjahresbetriebe sowie 129 (129) Sömmerungsbetriebe die gesetzlichen Anforderungen.

Die Beiträge konnten fristgerecht ausbezahlt werden. Beim überwiegenden Teil der Betriebe ergaben die durchgeführten Kontrollen keine Beanstandungen.

Kantonale Fördermassnahmen

Hochstammbäume

Die Ersatzpflanzungen von 79 Hochstammbäumen, welche die heimische Landschaft aufwerten, wurden im vergangenen Jahr mit insgesamt CHF 15'800 unterstützt. Diese Massnahme reduziert den Rückgang der Feldobst-Hochstammbäume.

Absatzförderung

Das Projekt «Alpiner Acker- und Gemüsebau» in Zusammenarbeit mit dem Culinarium Alpinum wurde bis 2027 verlängert. Besonders geschätzt wurde der Gemüsebautreff, der den Austausch im Bereich Gemüsebau fördert. Weiter beinhaltet das Projekt die Unterstützung von Vertretern der Branche sowie von Verarbeitung, Tourismus und Gastronomie beim Aufbau eines möglichen Projekts für die regionale Entwicklung (PRE). PRE-Projekte fördern die Zusammenarbeit und bieten eine Chance, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Es wurden drei Workshops durchgeführt. Ende August genehmigte das Bundesamt für Landwirtschaft die Projektskizze ohne Auflagen. Der Bund beteiligt sich finanziell an PRE-Projekten. Im September erfolgte der Start zur Phase des Vorprojektes. Wichtige Elemente dieser Phase sind die Konkretisierung von möglichen Teilprojekten und der Aufbau einer Trägerschaft.

Neue Kantonale Fördermassnahmen

Im Rahmen der kantonalen Landwirtschaftsverordnung wurde die neue kantonale Fördermassnahme Energieberatung erfolgreich eingeführt. Die Beteiligung am zweiphasigen Angebot war hoch. Insgesamt wurden 8 Nidwaldner Landwirtschaftsbetriebe in den Bereichen Strom, Kraftstoff und Wärme durch anerkannte Energieberater beurteilt. Der aktuelle Energieverbrauch, die betriebsspezifischen Einsparpotenziale sowie mögliche Optimierungsmassnahmen wurden systematisch analysiert und in einem individuellen Beratungsbericht festgehalten. Die Fördermassnahme wird je zur Hälfte durch Energie Schweiz und den Kanton Nidwalden finanziert. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Senkung der Betriebskosten sowie zum Klimaschutz in der Nidwaldner Landwirtschaft.

Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen

Strukturverbesserungen

Im Jahr 2025 sind CHF 1.75 Mio. Kantonsbeiträge zugesichert worden. Zehn Projekte betreffen den landwirtschaftlichen Tiefbau. Sie umfassen die Sanierungen von vier Erschliessungsstrassen, den Neubau einer Alpstrasse, die Sanierung einer Wasserversorgung im Sömmerungsgebiet, zwei Infrastrukturprojekte mit Erschliessungs-, Wasser- und Stromversorgungselementen, ein periodisches Wiederinstandstellungsprojekt für Kleinseilbahnen und eine neue Stromerschliessung im Alpgebiet. Die Projekte sind regionalpolitisch, landschaftlich wie auch wirtschaftlich von grosser Bedeutung.

Im landwirtschaftlichen Hochbau konnten dreizehn Projekte mit Beiträgen unterstützt werden. Zwei Projekte betreffen den Käserei- und/oder Wohnbereich von Alpgebäuden, fünf Projekte Heim-Ställe (u.a. Tierwohl, Futter- und Hofdüngeranlagen) und sechs Projekte ökologische Ziele bzw. Massnahmen für die Minderung von Ammoniak-Emissionen oder die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.

Strukturveränderungen mit Hochbau-Massnahmen erhöhen u.a. den Tierkomfort sowie den ressourcenschonenderen Einsatz von (natürlichen) Produktionsmitteln.

Durch die Finanzhilfen von Bund und Kanton können in Nidwalden Strukturverbesserungsprojekte im Hügel- wie vor allem im Berg- und Alpgebiet unterstützt werden. Damit wird auch ein Beitrag zur dezentralen Besiedlung geleistet und die Pflege des Berg- und Alpgebiets ist gewährleistet.

Soziale Begleitmassnahmen

Im Berichtsjahr ist ein Betriebshilfedarlehen ausgelöst worden.

Pflanzengesundheit

Mit dem Kanton Luzern wurde eine Vereinbarung über die fachliche Unterstützung bei der Umsetzung der Pflanzengesundheit abgeschlossen. Im Rahmen der Gebietsüberwachung durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst wurden im Jahr 2025 im Kanton Nidwalden drei Schadorganismen überwacht. Der invasive Japankäfer wurde in Nidwalden bisher nicht nachgewiesen. Für den Fall eines Auftretens wurde der bestehende Notfallplan weiter ausgebaut und präzisiert. Beim Maiswurzelbohrer wurden die Vorgaben durch den Bund angepasst. Ab dem Jahr 2026 kann der Kanton selbstständig ein Monitoring durchführen. Dadurch wird – bei Einhaltung der Schadschwellen – der Anbau von Mais nach Mais wieder möglich, sofern keine Überschreitung der festgelegten Befallsgrenzen festgestellt wird.

Beratung und Weiterbildung

Herdenschutzberatung

Im Berichtsjahr wurden keine Schäden durch Wölfe an Nutztieren verzeichnet. Es gab jedoch einige Sichtungen in Nidwalden und grenznah in Uri und Obwalden. Mit dem SMS-Frühwarnsystem wurden die Kleintierhalter über Sichtbeobachtungen informiert.

Mit der Revision der Jagdgesetzgebung delegierte der Bund Aufgaben im Bereich des Herdenschutzes und des Herdenschutzhundewesens an die Kantone. Diese Mehraufwendungen konnten durch den Abschluss einer überkantonalen Vereinbarung mit den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Zug und Aargau abgefedert werden. Die Vereinbarung beinhaltet die Einrichtung einer überkantonalen Herdenschutzberatung, welche die kantonalen Berater fachlich unterstützt. Die Anstellung des Herdenschutzberaters erfolgte durch den Kanton Uri. Der Kanton Nidwalden beteiligt sich an den Kosten in der Grössenordnung von CHF 10'000.

Im Berichtsjahr konnten die Nidwaldner Kleinnutztierhalter Gesuche für Herdenschutz-Unterstützungsbeiträge einreichen. Im Rahmen von bewilligten Gesuchen konnte 23 Nidwaldner Betrieben ein Betrag von total CHF 27'930 (Anteil BAFU CHF 25'680 / Anteil Kanton CHF 2'250) ausbezahlt werden. Die berücksichtigten Betriebe verpflichten sich, ihre Kleinnutztiere ganzheitlich herdenschutzkonform einzuzäunen.

In Zusammenhang mit der Ausrichtung eines Zusatzbeitrags Herdenschutz (HS) auf Sömmerungsbetrieben mit Kleinnutztieren wurde deren Schützbarkeit vor Wolfsangriffen beurteilt.

Gruppenberatung – Weiterbildung

In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen Uri und Obwalden sowie den bäuerlichen Organisationen konnte auch 2024/2025 die gemeinsame Weiterbildung erfolgreich fortgesetzt werden. Mit rund 50 Kursen wurde erneut ein vielfältiges Angebot geschaffen, das auch Veranstaltungen der Zentralschweizer Beratungsdienste umfasste.

Aus dem Kanton Nidwalden nahmen zahlreiche Bäuerinnen und Bauern an den Kursen teil, um sich weiterzubilden und um aktuelle Themen zu vertiefen. An den Informationsanlässen «top aktuell» des Amts für Landwirtschaft nahmen 200 Bäuerinnen und Bauern teil. Die rege Nutzung des Weiterbildungsprogramms zeigt, wie gross das Interesse an Weiterbildung in der Landwirtschaft weiterhin ist.

Einzelberatung

Im Zusammenhang mit dem Vollzug der Agrargesetzgebung erfolgen Kurzberatungen. Dank der Leistungsvereinbarung mit dem Verein «Bäuerliche Beratung und Vermittlung in schwierigen Situationen» dient dieser Bauernfamilien als Erstanlaufstelle bei schwierigen Situationen. Im Berichtsjahr wurden 40 Stunden Beratung beansprucht.

Auch Konzepte zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Betriebsumstellungen oder Betriebsaufgaben stellen weiterhin ein Bedürfnis dar. Im Jahr 2025 sind neun Gesuche unterstützt worden.

Leistungsaufträge Dritter: Kontrolldienst

Der landwirtschaftliche Kontrolldienst Schwyz, Nidwalden, Zug ist die Inspektionsstelle für landwirtschaftliche Produktions- und Anbauformen sowie Tierhaltungsbedingungen. Im Berichtsjahr fand auf den Regionalstellen Nidwalden und Zug ein periodisches Audit mit begleiteten Kontrollen durch die schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) statt, das mit wenigen Auflagen erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Hinsichtlich der Auftragslage und -abwicklung haben sich im Jahr 2025 keine wesentlichen Veränderungen ergeben.

5.2.3 Amt für Wald und Naturgefahren

Wald

Walderhaltung

Das Amt für Wald und Naturgefahren verfasste im vergangenen Jahr 37 Stellungnahmen zu waldrelevanten Vorhaben. Zudem wurden zwei informelle Waldfeststellungen durchgeführt. Mit dem revidierten kantonalen Waldgesetz unterliegen ab 2025 auch jene Anlässe einer Bewilligungspflicht, die zu einer erheblichen Beanspruchung des Waldes führen. Insgesamt wurden neun Veranstaltungen im Wald bewilligt.

Entsprechend dem Bundesgesetz über den Wald gilt der Grundsatz der Walderhaltung. Rodungen sind grundsätzlich verboten. Im Berichtsjahr wurde eine Ausnahme für ein Rodungsvorhaben bewilligt.

Waldbewirtschaftung und Holznutzung

Die Waldbewirtschaftung umfasste im Berichtsjahr vorwiegend Holzschläge und Massnahmen zur Pflege von Jungwäldern. Durch diese Eingriffe wird der Wald verjüngt, durchforstet und Holz geerntet. Im Jahr 2025 wurden insgesamt rund 23'600 m³ Rundholz gewonnen. Davon stammten 12'600 m³ (53%) aus Schutzwäldern und 9'000 m³ (38%) aus den übrigen Waldflächen. Zudem reichten 22 Privatwaldeigentümerinnen und -eigentümer Gesuche für die Nutzung von 2'000 m³ (9%) Holz ausserhalb der Schutzwälder ein. Die Nachfrage nach Waldholz war für alle anfallenden Sortimente gut; der Preis für Nadelsägeholz erhöhte sich leicht, während er für Energieholz stabil blieb.

Die Waldpflege umfasste eine Gesamtfläche von 181 ha. Davon wurden 61 ha verjüngt und 120 ha Jungwald gepflegt. Die Verjüngung und die Pflege dienen der Vorbereitung der Waldbestände auf den Klimawandel, indem gezielt standortgerechte und klimaangepasste Baumarten gefördert werden.

Schutzwald

Durch die Umsetzung von 13 mehrjährigen Schutzwaldprojekten konnten 2025 sowohl Holzernte- als auch Jungwaldpflegemassnahmen auf einer Gesamtfläche von 161 ha ausgeführt werden. Die erzielten Holzerlöse konnten die anfallenden Kosten nicht decken. Eine Kostendeckung der Schutzwaldpflege ist nur durch die NFA-Programmvereinbarung mit dem Bund und den kantonalen Rahmenkredit für die Periode 2025–2028 möglich. Eine dauernde Schutzwaldpflege ist die Voraussetzung, damit die Stabilität der Bestände und damit deren langfristige Schutzwirkung gegen Naturgefahrenprozesse sichergestellt werden kann.

Waldbiodiversität

Im Berichtsjahr konnten zugunsten der Waldbiodiversität verschiedene Massnahmen ausgeführt und Waldflächen unter Schutz gestellt werden. Auf 6 ha konnten Waldränder gepflegt werden. Lebensraum für prioritäre Arten wie Raufusshühner, Schlingnattern, Gelbringfalter und den Frauenschuh wurde auf 5.2 ha gefördert. Bei drei neuen Waldreservaten konnten in den Gemeinden Emmetten und Wolfenschiessen insgesamt rund 58 ha Reservatsfläche gesichert werden. Während im neuen, 16.7 ha grossen Sonderwaldreservat forstliche Eingriffe zur Förderung von Haselhuhn und Waldschnepfe im Fokus stehen, werden die beiden Naturwaldreservate (total 51.4 ha) gänzlich der freien Selbstentwicklung überlassen. Auf 14.6 ha in Wolfenschiessen konnte eine Altholzinsel ausgeschieden werden, die mit ihrem hohen Anteil an Tot- und Altholz für viele Tier-, Pflanzen- und Pilzarten wertvollen Lebensraum bietet.

Forstschutz

Im Jahr 2025 fielen im Kanton lediglich 600 m³ Schadholz durch Stürme oder Borkenkäfer an. Dies entspricht nur etwa 2% der üblichen Jahresnutzung, was eine erfreuliche Bilanz für den Waldzustand darstellt. Die im Vergleich zur Referenzperiode (1990–2020) unterdurchschnittlich, aber regelmässig gefallenen Niederschläge von Januar bis Juni sowie die niederschlagsstärkeren Monate Juli bis September und das Ausbleiben grösserer Stürme schafften keine geeigneten Brutbedingungen für den Borkenkäfer und verhinderten eine Massenvermehrung. Während die allgemeine Waldvitalität stabil blieb, nahm die Vitalität der dritthäufigsten Laubholzart in der Schweiz, der Esche, aufgrund des Eschentriebsterbens weiter ab. Es handelt sich um eine aggressive Baumkrankheit, die durch eine aus Ostasien eingeschleppte Pilzart verursacht wird.

Beitragswesen

Die forstlichen Beiträge basieren hauptsächlich auf dem NFA-Rahmenkredit Wald 2025–2028. Mit den Beiträgen werden im Wesentlichen Massnahmen unterstützt, die der Waldpolitik des Bundes und des Kantons entsprechen:

  • Sicherstellung der Schutzwaldleistungen
  • Erhalt und Förderung der Biodiversität im Wald
  • Vorbereitung bzw. Fitmachen des Waldes auf den Klimawandel
  • Schutz des Waldes vor Schadorganismen
  • Grösstmögliche nachhaltige Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials
  • Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft

Im Jahr 2025 wurden insgesamt rund CHF 2.9 Mio. an Beiträgen von Bund und Kanton für die Waldbewirtschaftung bereitgestellt. Der Schwerpunkt lag mit CHF 1.9 Mio. (66%) auf der Schutzwaldpflege. Weitere CHF 100'000 wurden in die Neuerschliessung Staldiseeli und die Sanierung von zwei Schutzwaldstrassenabschnitten am Stanserhorn (Stans und Ennetmoos) investiert. Für Zwangsnutzungen infolge Borkenkäfer, Sturm sowie Schneebruch und Schneedruck wurden CHF 25'000 aufgewendet, während CHF 350'000 in die Jungwaldpflege ausserhalb des Schutzwaldes und in Biodiversitätsmassnahmen flossen. Die Verbauungsarbeiten der vier forstlichen Entwässerungsprojekte in den Gemeinden Beckenried, Dallenwil, Hergiswil und Wolfenschiessen wurden mit Beiträgen von insgesamt CHF 470'000 unterstützt. Für die Erarbeitung und Nachführung von Gefahrengrundlagen wurden weitere CHF 65'000 bereitgestellt.

Aus- und Weiterbildung des Forstpersonals

Im Auftrag der Berufsbildungsämter von Obwalden und Nidwalden betreute das Amt für Wald und Naturgefahren im Jahr 2025 insgesamt 38 Lehrverhältnisse für Forstwarte EFZ sowie ein Lehrverhältnis für einen Forstpraktiker EBA. In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Forstdienst Obwalden und mit Unterstützung der Waldeigentümerverbände beider Kantone wurden fünf Weiterbildungskurse für das Forstpersonal realisiert, die von insgesamt 94 Teilnehmenden besucht wurden. Zudem bereiteten sich zehn Forstwartlernende in einem spezifischen Vorbereitungskurs auf ihr Qualifikationsverfahren EFZ vor.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Berichtsjahr organisierte das Amt vier Fachveranstaltungen zu den Schwerpunkten Schutzwald, Biodiversität, Naturgefahren und Waldbewirtschaftung. Ergänzend dazu führten die Revierförster Waldbegehungen mit Schulklassen durch, um forstliches Wissen zu vermitteln. Im Rahmen des Naturgefahrensymposiums 2025 wurde eine weitere Exkursion durch das Amt geleitet. Insgesamt nahmen rund 550 Personen an diesen Bildungs- und Informationsveranstaltungen teil.

Naturgefahren

Beitragswesen

Das Amt betreut die Programme «Schutzbauten und Gefahrengrundlagen» und «Revitalisierungen» im Bereich der Naturgefahrenprojekte. In diesen Programmen werden die Grundlagenerhebungen sowie kleinere Projekte vom Bund global entschädigt. Umfangreichere, aufwendige Projekte werden durch den Bund einzeln verfügt (Einzelprojekte). Aktuell läuft die Programmperiode 2025–2028.

Gefahren- und Risikobeurteilung

Das revidierte Bundesgesetz über den Wasserbau fordert ab 2025 Risikoübersichten und Gesamtplanungen. Diese tragen dazu bei, Risiken aufzuzeigen, den Handlungsbedarf zu begründen, Prioritäten künftiger Massnahmen zu setzen, Dialoge zu initiieren sowie das Bewusstsein der Verantwortlichen zu schärfen. Der Kanton Nidwalden erstellte im Jahr 2014 eine erste Risikoübersicht, die 2020 in groben Zügen aktualisiert wurde. Aufgrund neuer Erkenntnisse in der Gefahren- und Risikobeurteilung wurde 2025 eine erneute Überarbeitung der Risikoübersichten gestartet, damit Kanton und Bund über ein aktuelles und verlässliches Planungsinstrument verfügen. Die Aktualisierung der Gefahrenbeurteilung obliegt dem Kanton. Die zugrunde liegenden Gefahrenkarten werden in regelmässigen Abständen überprüft und revidiert. Im Berichtsjahr konnten die Teilrevision der Gefahrenbeurteilung Stansstad und die Ergänzung der Gefahrenbeurteilung Stans im Gebiet Bürgenberg abgeschlossen werden.

Raumsicherung

Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone – und in Kombination mit der kantonalen Planungs- und Baugesetzgebung die Gemeinden – den für die Gewässer erforderlichen Raum (Gewässerraum) festzulegen und zu berücksichtigen. Mit der Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wurde im Jahr 2024 der Gewässerraumabstand abgeschafft. In den Gemeinden Stans, Hergiswil, Ennetmoos und Buochs wurde der Gewässerraum als bundesrechtskonform anerkannt, weshalb der Gewässerraumabstand in diesen Gemeinden nicht mehr anwendbar ist. In den übrigen Nidwaldner Gemeinden sind die Gewässerräume noch nicht bundesrechtskonform ausgeschieden und müssen entsprechend angepasst werden. Die Umsetzung erfolgt im Zuge der nächsten ordentlichen Nutzungsplanungsrevision.

Prävention und Vorsorge

Die kontinuierlichen Nachführungen der bestehenden Notfallplanungen zu den Prozessen Sturz, Rutschung, Wasser und Lawine werden durch die Gemeinden durchgeführt und durch das Amt für Wald und Naturgefahren begleitet. 2025 sind die Notfallplanungen Sturz in Hergiswil sowie See in Buochs und Ennetbürgen aktualisiert worden.

Im Rahmen der Weiterbildung der Fachberaterinnen und Fachberater Naturgefahren konnten in Zusammenarbeit mit dem Kanton Obwalden im Frühjahr ein Weiterbildungsanlass zum Thema «Gefahrenbeurteilung im Feld» und im Herbst ein überkantonaler Erfahrungsaustausch zum Thema «Unwetterereignisse in Brienz 2024» durchgeführt werden.

Mitwirkung Kantonaler Führungsstab

Das Amt für Wald und Naturgefahren unterstützte den kantonalen Führungsstab im Rahmen des Fachgrundgebiets Nachrichten (FGG2) und des Sonderstabs Umwelt und Naturgefahren.

Ereignisse

Im Jahr 2025 sind keine grösseren Naturereignisse aufgetreten.

Reusswehrkommission

Die Reusswehrkommission ist das Aufsichtsorgan für die reglementskonforme Regulierung des Vierwaldstättersees. Die alljährliche ordentliche Sitzung der Reusswehrkommission fand am 28. Oktober 2025 in Luzern statt. Dabei wurden insbesondere der Jahresbericht 2024 verabschiedet, das Jahresbudget 2026 genehmigt, aber auch aktuelle Fragen der Seeregulierung behandelt. Im Fokus der Diskussion stand unter anderem die Überarbeitung der Hydrologie des Vierwaldstättersees. Am Nachmittag fand eine Exkursion zum Projekt «Hochwasserschutz und Revitalisierung Würzenbach» statt.

Schutzbautenkataster

Als Grundlage für zukünftige Investitionen in die Schutzbauten fordert der Bund von den Kantonen ein Inventar über bestehende Schutzbauten (Schutzbautenkataster). Der Kataster wird für das Management der Schutzbauten genutzt. Dies umfasst die Kontrolle des Zustands, die Überwachung sowie die Planung des Unterhalts der Schutzbauten. 2025 wurden die Schutzbauten in den Gemeinden Ennetmoos, Ennetbürgen und Wolfenschiessen erfasst. Zudem wurden sämtliche Lawinen- und Steinschlagverbauungen im Kanton erhoben und im Kataster dokumentiert.

Engelbergeraa

Die Planungsarbeiten für die Ausbauetappen 5 und 6 (Dallenwil bis Wolfenschiessen) wurden im Jahr 2025 weiter vorangetrieben und konkretisiert. So konnte im Dezember 2025 ein Planungskredit von CHF 2.7 Mio. beim Landrat beantragt werden, welcher genehmigt wurde.

Wildbäche: Planung

In Ennetmoos sind die Planungen am Luterbach in Bearbeitung. Vorgesehen sind die Aufhebung der bestehenden Fischzucht sowie die Revitalisierung des betroffenen Gewässerabschnitts.

In Hergiswil betreffen die laufenden Planungen den Steinibach (Etappe 5.5, Abschnitt Brücke Allmendli bis See) sowie den Mühlebach (Gebiet Mühle). Das Projekt wurde nach der Nichtgenehmigung an der Gemeindeversammlung überarbeitet.

Wildbäche: Realisierung

Wasserbaulich liegen die Schwerpunkte aktuell in den Gemeinden Ennetmoos, Beckenried, Oberdorf und Wolfenschiessen.

In Ennetmoos fand am 11. Juli 2025 der Spatenstich für das Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Mel- und Rübibach statt. Das kantonsübergreifende Projekt wird zusammen mit den Gemeinden Ennetmoos und Kerns sowie dem Kanton Obwalden realisiert.

Innerhalb des Siedlungsgebiets von Beckenried wurde dem Lielibach mehr Raum gegeben. Zudem wurde die ökologische Qualität des Bachbetts durch strukturelle Massnahmen verbessert. Im oberen Bachlauf konnte mit der Etappe 3 «Berg Studi» begonnen werden. Die Stabilisierung der Rutschung Bodenberg, welche den Lielibach beeinflusst, erfolgt im Gerinnebereich durch den Einsatz von Tetrapoden.

Das Hochwasserschutzprojekt Buoholzbach befindet sich in der Umsetzungsphase. Im Jahr 2025 konnten folgende Bestandteile realisiert werden: Bürersteg, Brücke Buoholz, Dammschüttung Leitdamm Nord inkl. Bepflanzung. Am Leitdamm Süd wurden erste Schüttungen ausgeführt und die Betonarbeiten an den Entlastungsbauwerken laufen an. Das Projekt ist im Zeitplan und wurde im August 2025 anlässlich eines Tags der offenen Baustelle der Öffentlichkeit vorgestellt.

Vierwaldstättersee und Deltas

Die Entwicklung der Wildbachdeltas von Engelbergeraa, Lielibach, Träschlibach, Scheidgraben, Giessenbach, Melbach, Mühlebach, Steinibach und Feldbach wurde im Berichtsjahr mittels einer einfachen Linienvermessung kontrolliert. Am Lielibachdelta wurde im Rahmen des Hochwasserschutzprojektes Geschiebe als Unterhaltsmassnahmen ausgebaggert. Dem Delta der Engelbergeraa wurde in den Monaten April bis Juli unter Leitung der Genossenkorporation Buochs Geschiebe im Umfang von rund 17'600 m3 entnommen. Die Ausbaggerungen dienen vorab der Gewährleistung des Hochwasserschutzes. Sie sind infolge des Geschiebetriebs erforderlich.

Stauanlagen

Die kantonale Stauanlagenaufsicht wird gemäss Stauanlagenverordnung sichergestellt. Die Überführung der fünf neu unterstellten Stauanlagen in den regulären Betrieb liegt aktuell bei den zuständigen Gemeinden. Die Unterstellung des Geschiebesammlers am Buoholzbach konnte eingeleitet werden.

Fachstelle Wander- und Bikewege

Wanderwege

Die Wanderwegplanung in der Gemeinde Hergiswil wurde überarbeitet und die Signalisation auf den neusten Stand gebracht. Auch in anderen Gemeinden konnten mithilfe der Fachapplikation Langsamverkehr (FA-LV) des Bundes die Signalisationen aktualisiert und rund 120 alte Wegweiser durch die Gemeinden ersetzt werden.

An zwei Schulungsanlässen wurden Vertreter aller Gemeinden in die Funktionen der Fachapplikation eingeführt.

Mit rund 60 Stellungnahmen konnte sichergestellt werden, dass das Wanderwegnetz in Umfang und Qualität erhalten bleibt sowie temporäre Sperrungen und Umleitungen im Gelände signalisiert wurden und auf den Online-Portalen ersichtlich waren.

Bikewege

Das Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz wurde am 26. November 2025 vom Landrat verabschiedet. Vorangegangen war ein intensiver Meinungsaustausch mit Anspruchsgruppen und in der zuständigen Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt des Landrats.

Gleichzeitig mit dem Gesetz hat der Landrat den Rahmenkredit für die Ersterstellung und Erstkennzeichnung des Mountainbikewegnetzes von CHF 3.8 Mio. verabschiedet. Er tritt mit dem Gesetz im Jahr 2026 in Kraft und ist auf die Dauer von acht Jahren ausgelegt.

Der partizipative Planungsprozess für den Mountainbikewegrichtplan mit Gemeinden und Interessenvertretungen wird 2026 gestartet. Dafür konnten im Jahr 2025 verschiedene Grundlagen erarbeitet werden.

Historische Verkehrswege (IVS)

Die bei der Fachstelle Wander- und Bikewege angesiedelte IVS-Fachstelle hatte verschiedene hoheitliche Aufgaben zum Schutze der historischen Verkehrswege zu erfüllen. Alle zehn Baugesuche, welche historische Verkehrswege betrafen, wurden dahingehend überprüft, ob die Schutzziele des Inventars erfüllt sind. Wo dies nicht der Fall war, hat die Fachstelle entsprechende Bedingungen und Auflagen definiert.

Seilbahnen und Skilifte

Die kantonal konzessionierten Luftseilbahnen werden im Auftrag des Kantons jährlich von der Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) auf ihre Betriebssicherheit kontrolliert, die Skilifte alle zwei Jahre. Allfällige Mängel werden den Betrieben gemeldet und sind innert Frist zu beheben. Die Betriebsbewilligung einer Luftseilbahn musste im Frühjahr aufgrund der nicht erfüllten Auflagen aus Sicherheitsgründen sistiert werden. Aktuell sind somit total 48 Anlagen kantonal konzessioniert:

  • 24 Luftseilbahnen
  • 18 Skilifte
  • 6 übrige Anlagen

5.2.4 Amt für Umwelt und Energie

Luft

Immissionsmessungen / Zustand der Luft

Die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Ammoniak werden mittels Passivsammlern an verschiedenen Standorten in Nidwalden gemessen.

Stickstoffdioxid wird in Buochs, Hergiswil (Dorf und Matt), Niederrickenbach und Stans (Pestalozzi und Post) gemessen; Ammoniak wird im Galgenried und beim Schützenhaus in Oberdorf gemessen. Der Jahresmittel-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 30µg NO2/m3 konnte im Jahr 2025 an allen sechs Standorten gut eingehalten werden. Um die Entwicklung der Immissionen langfristig und unter dem künftig geltenden Verkehrsregime beurteilen zu können, wird die Luftbelastung weiterhin überwacht.

Emissionsmessungen bei Feuerungsanlagen

Alle zwei Jahre müssen die Kohlenmonoxid- sowie die Staub-Emissionen der folgenden Feuerungsanlagen mithilfe einer Emissionsmessung kontrolliert werden: Gas- und Ölfeuerungen mit einer Leistung grösser als ein Megawatt sowie Holzfeuerungsanlagen mit einer Leistung grösser als 70 kW und mit einer Leistung unter 70 kW, wenn sie mit Restholz betrieben werden. In der Heizperiode 2024/25 wurden 31 solche Anlagen gemessen und anschliessend beurteilt. Davon erwiesen sich drei Anlagen als sanierungspflichtig.

Emissionsmessungen bei Notstromanlagen

Nachdem im Jahr 2024 bei Betrieben mit messpflichtigen Notstromanlagen erstmals Emissionsmessungen durchgeführt wurden, lagen bis Ende 2025 die Ergebnisse zu 17 Anlagen vor. Die Grenzwerte konnten mehrheitlich eingehalten werden. Die detaillierte Beurteilung wird im Jahr 2026 vorgenommen.

Abfall

Kehricht

Im Jahr 2024 wurden im Kanton Nidwalden 8'238 Tonnen (Vorjahr: 8'151) Kehricht entsorgt, was 183 kg Abfall pro Einwohnerin und Einwohner (inkl. Industrie) entspricht. Die Menge an gesammeltem Kehricht ist seit 2014 etwa gleichbleibend. Die Daten zu den Abfallmengen von 2025 liegen noch nicht vor.

Koordinierte Abfall- und Deponieplanung Zentralschweiz (KAZe) und kantonale Abfall- und Deponieplanung Nidwalden

Die kantonale Abfall- und Deponieplanung muss alle fünf Jahre überprüft werden. Die Kantone klären insbesondere den Bedarf an Abfallanlagen in kantonsübergreifenden Planungsregionen zusammen ab. Im Jahr 2025 wurde die Überarbeitung der koordinierten Abfall- und Deponieplanung Zentralschweiz (KAZe) abgeschlossen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind in die Abfall- und Deponieplanung für den Kanton Nidwalden eingeflossen. Die Planung wurde Ende 2025 in die Vernehmlassung geschickt, sodass sie im Frühjahr 2026 verabschiedet werden kann.

Belastete Standorte

Sanierung von Schiessanlagen

Im Berichtsjahr konnte für die 300 m-Schiessanlage in Ennetmoos nach erfolgter Sanierung des natürlichen Kugelfanges das Kostenverteilungsverfahren abgeschlossen werden, sodass der Gemeinde nach den Bundesabgeltungen auch die Kantonsbeiträge an die Ausfallkosten des Gemeinwesens überwiesen werden konnten.

Für das historische Überfallschiessen in Ennetmoos, welches durch den Überfallschützenverband Nidwalden durchgeführt wird, wurden die Bundesabgeltungen für die Errichtung eines temporär installierten Kugelfangsystems ausbezahlt.

Standortuntersuchungen

Bei zwei ehemaligen Ablagerungsstandorten wurde die Überwachung weitergeführt. Dabei wird insbesondere das Grundwasser auf Schadstoffeinträge des belasteten Standortes untersucht, sodass entschieden werden kann, ob Sanierungsmassnahmen erforderlich sind.

Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes müssen zwei neue Standorttypen hinsichtlich der Altlastenrelevanz geprüft werden. Dies sind einerseits Standorte, die mit Löschschäumen verunreinigt sein können, die per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) enthielten. Andererseits sind neu auch öffentliche Kinderspielplätze untersuchungspflichtig, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein können und auf denen regelmässig Kleinkinder spielen. Im Jahr 2025 wurden die Arbeiten zur Ausscheidung dieser neuen Standorte gestartet.

Bodenschutz

Bodenkartierung

Fruchtbarer Boden ist eine nicht erneuerbare Ressource. Um einen nachhaltigen Umgang gewährleisten zu können, werden die Nidwaldner Talböden in einem Mehrjahresprojekt etappenweise aufgenommen. Im Jahr 2025 fand die Flächenkartierung von rund 250 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Drachenried in Ennetmoos statt. Die erhobenen Daten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind die Grundlagen für den Schutz von qualitativ wertvollen Böden wie auch für die standortgerechte Bewirtschaftung.

Nichtionisierende Strahlung

Qualitätskontrollen bei Mobilfunkanlagen

Das Amt für Umwelt und Energie hat zum achten Mal in Folge zusammen mit einer externen Messfirma bei fünf ausgewählten Mobilfunkanlagen Qualitätssicherungskontrollen vorgenommen. Dabei wurden einerseits bauliche Kontrollen bei den Mobilfunkanlagen vor Ort durchgeführt und das jeweils bewilligte Standortdatenblatt mit den Daten der Antennen-Betreiber sowie der Datenbank des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) verglichen. Dieses Vorgehen erfüllt die Anforderungen an die Kontrolle gemäss einem Bundesgerichtsentscheid von 2018, nach welchem nebst dem Datenabgleich auch Kontrollen auf den Anlagen vor Ort vorzunehmen sind. Im Berichtsjahr wurden bei den kontrollierten Mobilfunkanlagen keine relevanten Mängel festgestellt.

Änderung der Vollzugspraxis

Am 23. April 2024 hatte das Bundesgericht entschieden, dass für die Aufschaltung eines Korrekturfaktors bei bestehenden adaptiven Mobilfunkantennen ein ordentliches Baubewilligungsverfahren erforderlich ist. Die bisherigen «Mobilfunkempfehlungen» der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sind damit überholt und wurden an der BPUK-Plenarversammlung per März 2025 ausgesetzt. Für die Anlagenänderungen (inkl. Bewilligung der Aufschaltung eines Korrekturfaktors), die zuvor gestützt auf die BPUK-Empfehlung im vereinfachten Verfahren behandelt worden waren, mussten aufgrund der Bundesgerichtsentscheide nachträglich ordentliche Verfahren durchgeführt werden. Bis Ende Berichtsjahr sind für sämtliche betroffenen Anlagen die Baugesuche zuhanden der Baubewilligungsbehörde beurteilt worden.

Gewässerschutz

Sanierung Schwall-Sunk

Kurzfristige künstliche Änderungen des Wasserabflusses in einem Gewässer (Schwall und Sunk) können die einheimischen Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume wesentlich beeinträchtigen. Für das Kraftwerk Oberrickenbach wird nach der ausstehenden Neukonzessionierung mit Umsetzung der Restwasserbestimmungen über die Schwall-Sunk-Sanierung entschieden. Für die Kraftwerke Dallenwil und Wolfenschiessen sind aufgrund der Stellungnahme des Bundes ergänzende ökologische Abklärungen zu den Schwall-Sunk-Auswirkungen in der Engelbergeraa erforderlich. Diese werden Anfang 2026 durch die Kraftwerksbetreiberin in Angriff genommen.

Sicherung ausreichender Restwassermenge

Für die beiden Kraftwerke Oberrickenbach und Wolfenschiessen des Kantonalen Elektrizitätswerks Nidwalden (EWN) sind im Berichtsjahr die Abklärungen für die Umsetzung ausreichender Restwassermengen im Rahmen der Neuerteilungen der Nutzungsrechte weiter fortgeschritten. Für das Kraftwerk Sustli des Gemeindewerks Beckenried konnte die Projektierungsbewilligung als Grundlage für die Abklärungen zum Gesuch um Konzessionserneuerung noch nicht abgeschlossen werden.

Restwassersanierung

Zusammen mit der Kraftwerke Engelbergeraa AG (KWE) und den Umweltverbänden wurde Ende 2025 eine gütliche Einigung betreffend die Sanierungsmassnahmen in der Engelbergeraa gefunden. Der abschliessende Entscheid des Regierungsrats liegt bis Anfang Februar 2026 öffentlich auf.

Wirkungskontrollen Fliessgewässerrevitalisierungen

Der Erfolg und die Entwicklung einer Fliessgewässerrevitalisierung lässt sich mit Wirkungskontrollen messen. Die schweizweit gewonnenen Erkenntnisse sollen zukünftig zu noch kosteneffektiveren Massnahmen und zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität führen. Im Berichtsjahr lagen die Resultate der standardisierten Erhebungen im revitalisierten Mühlebach Buochs vor. Von den verbesserten Lebensraumbedingungen konnten die Wasserwirbellosen und die Fische klar profitieren. So wurden nur wenige Jahre nach der Ausdolung bereits sieben Fischarten nachgewiesen, darunter auch das stark gefährdete Bachneunauge.

Dauerüberwachung Fliessgewässer

Im Rahmen der koordinierten Dauerüberwachung der Fliessgewässer in den Urkantonen fanden im Berichtsjahr Aufnahmen in folgenden Gewässern statt: Buoholzbach und Steinibach Dallenwil, Steinibach Hergiswil, Scheidgraben, Nechimattbach und Dorfbach Ennetbürgen. Der Gewässerzustand wird aufgrund der Wasserwirbellosengemeinschaft, der Wasserqualität sowie des äusseren Erscheinungsbilds beurteilt. Die Bewertungen lagen zwischen sehr gut bis mässig gut. Als Folge der Klimaveränderungen werden neben den typischen voralpinen Arten vermehrt auch Arten des Mittellandes festgestellt. Weiter wurde für das Programm «Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität» (NAWA) die Wasserqualität in der Engelbergeraa bei Oberdorf untersucht. Im Rahmen dieser monatlichen Beprobungen wurde keine Beeinträchtigung der chemischen Wasserqualität festgestellt.

Dauerüberwachung Grundwasser

Im Kanton Nidwalden wird die Grundwasserqualität auf kantonaler Ebene im Rahmen der nationalen Grundwasserbeobachtung in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton an fünf Stellen überwacht (zweimal Talgrundwasser, dreimal Quellwasser). Die im Jahr 2025 durchgeführten Messungen zeigten eine gute Grundwasserqualität.

Im Jahr 2025 wurden zusätzlich zum Programm der nationalen Grundwasserbeobachtung Proben von insgesamt 19 Trinkwasserfassungen auf das Vorkommen von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) hin untersucht. Mit zwei Ausnahmen mit gemessenen Konzentrationen jeweils knapp über der Bestimmungsgrenze wurden keine der untersuchten 20 Substanzen festgestellt. Die Proben wurden ebenfalls auf Trifluoracetat (TFA) untersucht. Diese Substanz wurde flächendeckend festgestellt, was mit Beobachtungen auf nationaler Ebene übereinstimmt.

Im Weiteren werden an elf Stellen der Grundwasserstand und die Wassertemperaturen gemessen. Die erhobenen Messdaten zeigten keine nachteiligen Veränderungen.

Tankanlagen

Im Berichtsjahr wurden nur zwei neue Dieseltankanlagen erstellt, hingegen keine für Heizöl. Somit hält der Trend an, dass Ölfeuerungen durch Anlagen ersetzt werden, die erneuerbare Energiequellen nutzen (insbesondere Wärmepumpen).

Zukünftige Abwasserentsorgung Nidwalden und Engelberg

Am 18. Februar 2025 verabschiedete die Arbeitsgruppe «Zukünftige Abwasserentsorgung Nidwalden und Engelberg» den Schlussbericht der Phase 1 (Organisation für die Siedlungsentwässerung Nidwalden und Engelberg). Der Bericht zeigt, dass weder ein Konsens für die Umsetzung einer gemeinsamen Organisation noch für die Weiterführung mit Phase 2 besteht, in der die Erarbeitung der Grundlagen für eine neue Organisation vorgesehen wäre. Stattdessen wurde festgehalten, dass vor weiteren Abklärungen zur gemeinsamen Zusammenarbeit zunächst eine Machbarkeitsstudie zur Standortfrage einer zukünftigen Abwasserreinigungsanlage (ARA) im Kanton Nidwalden durchzuführen ist.

Am 26. September 2025 fand dazu die Startsitzung einer neuen Arbeitsgruppe statt. Diese setzt sich aus Vertretern der Abwasserverbände Rotzwinkel und Aumühle, den Gemeinde-ARAs Hergiswil und Engelberg sowie des Amts für Umwelt und Energie zusammen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, für den Zeithorizont 2050 einen Standort für eine gemeinsame ARA in Nidwalden zu evaluieren. Mit der Festlegung eines Standorts können der Flächenbedarf raumplanerisch gesichert, zukünftige Investitionen an den bestehenden ARA besser koordiniert sowie die kantonale Planung zur «Elimination von organischen Spurenstoffen bei zentralen Abwasserreinigungsanlagen» abgeschlossen werden.

Industrie und Gewerbe

Ein zentraler Aspekt der Betriebskontrollen ist neben der Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen auch die beratende Unterstützung der Unternehmen in Umweltfragen. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 14 Auto- und Transportbetriebe, drei Käsereien und acht Malerbetriebe in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Energie durch die entsprechenden Branchenverbände kontrolliert. Bei den Kontrollen wurden teilweise Mängel an Mindestanforderungen der Entwässerung, der Entsorgung der Abfälle, der Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten sowie der Vorbehandlung des Abwassers festgestellt.

Zusätzlich zu den Branchenkontrollen wurden durch das Amt für Umwelt und Energie weitere fünf Kontrollen (eine Metzgerei, ein Seebaggerbetrieb und drei störfallrelevante Betriebe) durchgeführt. Eine dieser Kontrollen erfolgte im Zusammenhang mit einer Beschwerde wegen übermässiger Luftemissionen. In Zusammenarbeit mit dem Betrieb konnte die Ursache vor Ort identifiziert und eine geeignete Lösung erarbeitet werden.

Gewässernutzung

Nutzung von Umweltwärme (Wasser-/Erdsonden-Wärmepumpen)

Im Kanton Nidwalden gehören die Wärmepumpen zu den wichtigsten Wärmeerzeugern. Die Anzahl der Neuanlagen blieb auch im Jahr 2025 auf hohem Niveau. Per Ende Jahr sind 627 Erdsondenanlagen und 516 Grund- bzw. Seewasseranlagen in Betrieb. Mit der aus dem Erdinnern und dem Grundwasser gewonnenen Wärmeenergie können umgerechnet rund 16.2 Mio. Liter Heizöl pro Jahr eingespart werden. Zum Antrieb dieser Anlagen braucht es jährlich schätzungsweise 37.4 Mio. Kilowattstunden (kWh) elektrische Energie.

Die Einnahmen aus den Nutzungsentschädigungen für Wasserwärmepumpen betrugen für das Jahr 2025 rund CHF 172'500, wovon CHF 18'500 zu den Vorjahren verrechnet worden sind (ohne einmalige Konzessionsgebühren und Einnahmen für weitere Zwecke). Dies bedeutet für das Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme der jährlichen Nutzungsentschädigungen von CHF 9'300.

Nutzung von Seegebiet

Im Berichtsjahr beliefen sich die Einnahmen aus der Benutzung des Seegebiets auf CHF 853'000 (Vorjahr: CHF 762'000). Der Anstieg ist vor allem auf eine höhere Zahl erneuerter Konzessionen zurückzuführen. Dabei wurden viele bisher nur bewilligungspflichtige Anlagen aufgrund des neuen Gewässergesetzes erstmals als konzessionspflichtig eingestuft, sodass für diese Anlagen nun erstmals eine jährliche Nutzungsentschädigung anfällt. Zudem konnten im Jahr 2025 mehrere grössere Geschäfte, die durch den Nachführungsgeometer vermessen wurden, abgeschlossen und verrechnet werden. Buchhalterisch erfolgte die Erfassung der Verrechnung im Jahr 2025, obwohl ein Teil dieser Geschäfte auch Vorjahre betraf. Die Landwirtschafts- und Umweltdirektion bearbeitete zusätzlich zu den noch offenen Gesuchen aus dem Vorjahr 56 (42) neue wasserrechtliche Gesuche zur Nutzung des Seegebiets.

Nutzungsentschädigungen für die Sand- und Kiesausbeutung

Die Kiesausbeutung vor der Mündung des Choltalbaches in Beckenried bzw. Emmetten erreichte im Berichtsjahr eine Entnahmemenge von 71'000 m3, was einem Rückgang von 19'500 m3 gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Entnahmemengen unterliegen den Schwankungen des Bausektors und den bestehenden Lagermengen. Die Einnahmen aus dem Kiesabbau beliefen sich auf CHF 327'500, wodurch sich gegenüber dem Vorjahr Mindereinnahmen von CHF 148'800 ergaben.

Umwelt- und Gewässerverschmutzungen

Im Berichtsjahr wurde das Amt für Umwelt und Energie mit 16 Umwelt- und Gewässerverschmutzungen mit unterschiedlichsten Ursachen konfrontiert (Vorjahr: 22). Die Schäden konnten in Zusammenarbeit mit den Schadenwehren und Gemeinden durch unmittelbare Massnahmen eingegrenzt und behoben werden.

Energiefachstelle

Im Jahr 2025 konnten insgesamt 257 Fördergesuche bewilligt werden. Das vorhandene Budget und die im Fonds vorhandene Reserve von insgesamt CHF 3.6 Mio. wurden dafür vollständig aufgebraucht. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Verdopplung der Nachfrage, welche insbesondere auf den Ausbau der Fernwärme zurückzuführen ist. Damit konnte der Umstieg auf erneuerbare Energien für die Gebäudebeheizung beschleunigt werden. Mit den ausbezahlten Fördergeldern kann in der Regel das Zehnfache an Investitionsvolumen ausgelöst werden, was CHF 36 Mio. entspricht.

Das neue Förderprogramm 2026 wurde im Dezember 2025 vom Regierungsrat verabschiedet. Es werden dieselben Massnahmen gefördert wie im Vorjahr. Das Budget wurde auf CHF 6.3 Mio. erhöht, um der Nachfrage gerecht zu werden, welche aufgrund der absehbaren Änderungen bezüglich der Wohneigentumsbesteuerung weiter stark zunehmen dürfte.

5.3 Tabellen und Grafiken

5.3.1 Personalbestand

Vollzeitstellen Ende Jahr20242025
besetztbesetzt
Direktionssekretariat3.23.2
Amt für Landwirtschaft6.16.6
Amt für Wald und Naturgefahren9.311.0
Amt für Umwelt und Energie9.49.5
Landwirtschafts- und Umweltdirektion28.030.3

5.3.2 Amt für Landwirtschaft

Landwirtschaftsbetriebe

2022202320242025
Heimbetriebe (>0.2 Standarbeitskraft SAK)397393390397
Sömmerungsbetriebe129129129129
Total Betriebe >0.2 Standardarbeitskraft (SAK)526522519526
davon Betriebe mit Direktzahlungen512512505506

Entwicklung Direktzahlungen (in CHF)

2022202320242025
Kulturlandschaftsbeiträge7'288'5657'510'2627'523'5727'532'793
Versorgungssicherheitsbeiträge6'272'4015'806'7655'782'6265'766'548
Biodiversitätsbeiträge (inkl. Kofinanzierung Vernetzung Kanton)3'219'7683'274'9153'163'2313'182'109
Produktionssystembeiträge3'353'6663'583'3183'764'9523'813'234
Landschaftsqualitätsbeiträge (inkl. Kofinanzierung Kanton)1'210'5211'206'9721'207'2371'205'147
Ressourceneffizienzbeiträge33'80231'73733'26131'011
Übergangsbeiträge395'486202'482536'975519'418
Total21'774'20821'616'45122'011'85222'050'260

Kontrollen und Beitragskürzungen: Anzahl

Kontrollen und Beitragskürzungen: Beträge

Viehzählung

Tiere2022202320242025
Rindvieh11'48711'28711'39011'731
davon Kühe5'8165'7815'7925'916
Pferde231226223217
Schweine10'3589'8039'3459184
Schafe3'1263'2533'1743011
Ziegen1'5281'5261'6111'590
Hirsche312307305317
Nutzgeflügel44'65944'70544'57745'748
Bienenvölker1'0411'1071'0511'041

Beitragszusicherung Strukturverbesserungen

Investitionskredite (ohne Betriebshilfe) – Neuausleihung und Tilgung

Auffuhrzahlen Klein- und Grossviehschauen

2022202320242025
Ziegenböcke / Ziegen166173125173
Widder / Schafe34462549
Rindvieh (Stiere, Kühe, Rinder)531525535604

Weiterbildung für Bäuerinnen und Bauern

2022202320242025
Anzahl Themen42494849
Anzahl Teilnehmende317560483472

5.3.3 Amt für Wald und Naturgefahren

Waldfläche nach Waldfunktionen

Entwicklung der Holznutzungen

Zwangsnutzungen (Windwurf, Schneebruch, Borkenkäferbefall)

Borkenkäfer: Total Fangzahlen

Borkenkäfer: Fangzahlen pro Falle

Waldkataster (Verfügungen / Stellungnahmen / Begutachtungen)

Rodungsbewilligungen

Rodungen

Waldreservatsflächen vertraglich gesichert

Forstliches Subventionswesen: Beiträge (Kanton und Bund) an forstliche Massnahmen

Kantonal konzessionierte Luftseilbahnen / Skilifte in Betrieb

5.3.4 Amt für Umwelt und Energie

Einnahmen aus Wassernutzungsgebühren

Konzessionierte Sand- und Kiesausbeutung aus öffentlichen Gewässern

Entwicklung der Wärmepumpenanlagen

202020212022202320242025
Total bewilligte Erdsonden-Wärmepumpen (EWP)549561583595614627
Total bewilligte Wasser-Wärmepumpen (WWP)441456478493509516
Wasserentnahmen für WWP (in m3)18'001'51018'531'09917'501'28018'036'75318'113'21919'314'806
Elektrische Antriebsenergie EWP und WWP (in MWh)34'12735'19233'88734'86635'32237'378
Total Substitution Heizöl (in m3)14'82715'28714'69115'11815'30216'205

Verbrauchsdaten 2020 bis 2023 angepasst: Es wurde festgestellt, dass die Wasserentnahmen teilweise zu hoch bemessen waren.

Entwicklung der Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung anhand der Jahresmittelwerte

Stickstoffdioxid: Monatsmittelwerte der NO2-Belastung

Siedlungsabfallentsorgung: Entwicklung der jährlichen Abfallmengen aus der öffentlichen Kehrichtabfuhr

Zahlen 2025 liegen noch nicht vor.

Förderung Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Anzahl Gesuche

Förderung Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Förderungsbeiträge

5.3.5 Vernehmlassungen

Landwirtschafts- und UmweltdirektionBeschluss des
Regierungsrats
Antwort
Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze. Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische AnlagenNr. 149 vom 11. März 2025Grundsätzliche Zustimmung; für die Modernisierung der Verteilnetze und Netzanlagen sollte der Bundesrat Massnahmen erarbeiten
Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über KlimabelangeNr. 150 vom 11. März 2025Zustimmung
Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025Nr. 151 vom 11. März 2025Grundsätzliche Zustimmung; diverse Änderungs- und Ergänzungsanträge zu den einzelnen Verordnungen
Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»Nr. 210 vom 25. März 2025Grundsätzliche Zustimmung; diverse Änderungs- und Ergänzungsanträge. Sinnvoll wäre, die Erarbeitung einer Energieperspektive 2027 zeitnah vorzulegen
Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025Nr. 239 vom 8. April 2025Grundsätzliche Zustimmung; die geplante Änderung der Landwirtschaftsberatungsverordnung wird jedoch abgelehnt
Änderung der WinterreserveverordnungNr. 345 vom 27. Mai 2025Zustimmung. Eine langfristige gesetzliche Grundlage zur Versorgungssicherheit muss vom Bund erarbeitet werden
Pa. Iv.22.405 «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» Nr. 394 vom 17. Juni 2025Zustimmung
Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien (Züchtungstechnologiengesetz; NZTG)Nr. 424 vom 24. Juni 2025Zustimmung. Beantwortung Fragenkatalog
Revision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) per 1. Januar 2026Nr. 425 vom 24. Juni 2025Zustimmung
Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der ElektrizitätswirtschaftNr. 426 vom 24. Juni 2025Kanton nur indirekt betroffen von der Vorlage. Verzicht auf detaillierte Stellungnahme
Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2026Nr. 427 vom 24. Juni 2025Grundsätzliche Zustimmung; rascher Ausbau bei Windkraft und Photovoltaik bis 2030 sind unrealistisch. Verschiedene Änderungs- und Ergänzungsanträge
Revision der Lärmschutz-VerordnungNr. 589 vom 16. September 2025Grundsätzliche Zustimmung; einige Präzisierungsanträge. Beantwortung Fragebogen
Änderung des Wasserrechtsgesetzes (Umsetzung Motion 23.3498)Nr. 621 vom 23. September 2025Zustimmung
Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026Nr. 622 vom 23. September 2025Zustimmung; detaillierte Beantwortung des Fragebogens
Strategie zur Anpassung an den KlimawandelNr. 653 vom 14. Oktober 2025Grundsätzliche Zustimmung zur Strategie. Diese muss aber weiter präzisiert und praxisorientiert ergänzt werden, um die Wirksamkeit zu erhöhen
Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2026Nr. 793 vom 9. Dezember 2025Zustimmung
Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG)Nr. 794 vom 9. Dezember 2025Zustimmung

6 Gesundheits- und Sozialdirektion

6.1 Regierungsprogramm und Jahresziele

Stand: 31. Dezember 2025
GSD R1: Kommunikation UN-Behindertenrechtskonvention: Sensibilisierung von Bevölkerung, Politik und Verwaltung
Menschen mit einer Beeinträchtigung können an der Gesellschaft teilhaben, mitbestimmen und ein selbstbestimmtes Leben führen. Eine Kick-off-Veranstaltung zum Aufbau eines regelmässigen Netzwerktreffens mit Leistungserbringenden, Verbänden und anderen Organisationen fand am 6. Mai 2025 statt. Eine Anschlussveranstaltung ist in Planung.
GSD R2: Zeitgemässes Leitbild: «Leben mit Behinderung»
Ein Projektauftrag ist erstellt. Es ist geplant, dass der Regierungsrat den Projektauftrag im April 2026 verabschiedet.
GSD R3: Die Grundversorgung ist für alle Nidwaldnerinnen und Nidwaldner sichergestellt.
Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Luzerner Kantonsspital und dem Kanton Nidwalden zur Ausbildung von Kinderärztinnen und Kinderärzten wurde mit Beschluss Nr. 550 vom 3. September 2024 vom Regierungsrat verabschiedet. Seit Sommer 2025 wird eine erste Person in einer Nidwaldner Kinderarztpraxis ausgebildet.
Die Austauschtreffen zwischen den einzelnen Grundversorgern wie Spital, Pflegeheimen, Ärzteschaft, Apotheken, Spitex, Psychiaterinnen und Psychiatern finden jährlich institutionalisiert statt und geben wertvolle Einblicke in die Arbeit der einzelnen Leistungserbringenden und zeigen auf, ob die Grundversorgung sichergestellt ist.
GSD R4: Die Gesundheitskosten des Kantons Nidwalden sind im nationalen Vergleich tief.
Die alle zwei Jahre durchzuführende Pensenerhebung aller Ärztinnen und Ärzte erfolgte letztmals Anfang 2025. Ein Monitoring der Höchstzahlen der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte wird bei jedem neuen Gesuch um Zulassung durchgeführt. So kann die Zulassungsbeschränkung effizient umgesetzt und die Gesundheitskosten tief gehalten werden.
Gesundheitseinrichtungen mit Leistungsvereinbarung, welche in finanzielle Schwierigkeiten geraten, werden zu einem Ergebnisverbesserungsprogramm verpflichtet. Zudem finden regelmässige Austauschtreffen statt, und es wird ein monatliches Reporting eingeführt.
GSD R5: Es liegen eine Strategie zur integrierten Versorgung und ein Massnahmenplan vor.
Die Kick-off-Veranstaltung zur Integrierten Versorgung fand am 4. Dezember 2025 mit sehr grosser Beteiligung und Resonanz statt. Die Strategie ist in Bearbeitung.
GSD R6: Als zentrales Instrument für die integrierte Versorgung ist das elektronische Patientendossier (EPD) im Jahr 2028 etabliert.
Bei den jährlichen Austauschtreffen zwischen den Grundversorgern und dem Gesundheitsamt wird das elektronische Patientendossier (neu elektronisches Gesundheitsdossier EGD) regelmässig thematisiert und die Leistungserbringenden werden animiert, sich einer Stammgemeinschaft anzuschliessen. Da der Mehrwert für die Leistungserbringenden nicht ersichtlich ist, ist die Motivation für einen Anschluss sehr gering.
GSD R7: Der kantonsärztliche Dienst der UNO-Kantone ist im Jahr 2028 realisiert und etabliert.
Die Vereinbarung zwischen den Kantonen Obwalden, Nidwalden und Uri wurde von allen Regierungen im Jahr 2025 genehmigt. Die beiden Kantonsärzte wurden per Januar 2026 angestellt.
GSD R8: Die Zentralschweizer Kantone sind im regelmässigen Austausch. Es sollen künftige Synergien für eine effiziente Zusammenarbeit thematisiert werden.
Die Erarbeitung eines Massnahmenplans wurde von der vorberatenden Zentralschweizer Fachgruppe Gesundheit (ZFG) verworfen und somit nicht an der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektorenkonferenz (ZGDK) beraten.
GSD R10: Die Erkenntnisse aus dem Gesundheitsreport 2024 sollen dazu dienen, in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsförderung und Integration (GFI) geeignete Massnahmen zu erarbeiten.
Der Gesundheitsreport wurde durch eine Arbeitsgruppe analysiert und es wurde ein Massnahmenplan definiert.
GSD R12: Chancengleichheit im Asyl- und Flüchtlingsbereich: Allen Klientinnen und Klienten steht stets ein adäquater Sprachkurs zur Verfügung, damit 80% innert 3 Jahren nach Zuweisung in den Kanton Nidwalden das Sprachniveau A2 erreicht haben.
Ein erweitertes Sprachangebot mit Kinderbetreuung steht bedarfsgerecht zur Verfügung. Somit haben Mütter ebenfalls die Chance, einen adäquaten Sprachkurs zu besuchen.
GSD R13: Asyl- und Flüchtlingsbereich: Es werden günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit geschaffen. Die Potenziale der Klientinnen und Klienten sind genutzt und die Vielfalt wird berücksichtigt.
Für die Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern stehen ausreichend bedarfsgerechte Kitaplätze zur Verfügung. Für den zielführenden Einsatz der vorhandenen Mittel des Bundesprogramms «Finanzzuschüsse 2025-2027» wurde ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das seit April 2025 angewendet wird.
GSD R14: Asyl- und Flüchtlingsbereich: Mindestens 80% der Klienten und Klientinnen kennen innert 2 Jahren seit Zuweisung in den Kanton Nidwalden die Bedeutung der Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben im Kanton Nidwalden für ihre Integration.
Konzepte und interne Handbücher für die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wurden angepasst und alle Mitarbeitenden geschult. Die Vernetzung mit lokalen Vereinen konnte noch nicht nach Wunsch vertieft werden.
GSD R15: Asyl- und Flüchtlingsbereich: Es bestehen adäquate Wohn- und Unterkunftsangebote. Die Bedürfnisse und Anliegen der Bevölkerung von Nidwalden - insbesondere beim Wohnungsmarkt - werden berücksichtigt.
Es wurden Wohnungen bedarfsgerecht zugemietet und die Nutzung der Unterkunft Zeughaus um drei Jahre verlängert.
GSD R16: Die KESB verfügt über eine effizient genutzte Netzwerkpflege, um für die Bevölkerung, Netzwerkpartner und andere Kantone in geeigneter Weise erreichbar zu sein und lösungsorientierte Dienstleistung zu erbringen.
Die Fachstelle für private Mandatsträger zur Unterstützung und Nutzung des Potentials des sozialen Engagements der Bevölkerung wurde im Mai 2025 fachkompetent besetzt. Die wichtigen Abläufe und Prozesse sind definiert.
Eine Übersicht der inner- und ausserkantonalen Netzwerkpartner ist erstellt und wird laufend aktualisiert. Als nächster Schritt folgt die Klärung des Bedarfs an zusätzlichen Kommunikationskanälen.

6.2 Tätigkeiten der Ämter

Jahr in Zahlen

Spital Nidwalden
3'292
Nidwaldnerinnen und Nidwaldner
Hospitalisiert
Betreuungsleistungen
362
Personen
In Anspruch genommen
Ausserkantonal
3'051
Nidwaldnerinnen und NIdwaldner
Hospitalisiert
Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen
124
Bewilligungen
Für Gesundheitsfachpersonen und Gesundheitseinrichtungen

6.2.1 Direktionssekretariat

Die der Gesundheits- und Sozialdirektion (GSD) zugewiesenen selbstständigen Anstalten und Institutionen, wie die Spital Nidwalden AG (LUKS Gruppe), die Spital Nidwalden Immobilien-Gesellschaft (SNIG), die Ausgleichskasse Nidwalden (AKNW), das Laboratorium der Urkantone (LdU) und die Stiftung Weidli Stans, erstellen jeweils eigene Jahresberichte. Sämtliche Geschäfte und Anträge dieser Anstalten und Institutionen, die dem Regierungsrat oder dem Landrat unterbreitet werden müssen, werden über das Direktionssekretariat koordiniert und sorgfältig vorbereitet.

Angebote für Personen mit besonderem Betreuungsbedarf

Mit dem Betreuungsgesetz verfügt der Kanton über eine verlässliche Grundlage, um Angebote für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich zu steuern und zu finanzieren. Insbesondere ambulante Angebote wie begleitetes Wohnen oder Entlastungsdienste gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben unterstützen. Dementsprechend wurden die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten für den Aufbau des neuen Netzwerks Behinderung mit besonderem Engagement vorangetrieben.

Im Jahr 2025 nahmen 362 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (2024: 376) Betreuungsleistungen wie begleitetes Wohnen oder Entlastungsdienste in Anspruch – sowohl innerhalb des Kantons als auch ausserkantonal. Eine zentrale Rolle im Kanton spielen dabei die Stiftung Weidli Stans und die Wohngemeinschaft Brisenblick Stans mit ihren vielfältigen Angeboten für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Im Berichtsjahr nutzten 103 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (110) die Betreuungsangebote dieser beiden Einrichtungen. Der Kanton beteiligte sich mit insgesamt CHF 10.97 Mio. (CHF 10.41 Mio.) an deren Finanzierung. Gleichzeitig ist der Kanton bei den Betreuungsangeboten in hohem Mass auf ausserkantonale Leistungserbringer angewiesen. Im Jahr 2025 nutzten 259 Personen (266) entsprechende Unterstützungsangebote. Gestützt auf das Betreuungsgesetz beteiligte sich der Kanton an der Finanzierung dieser ausserkantonalen Angebote mit CHF 9.93 Mio. (CHF 9.66 Mio.).

6.2.2 Gesundheitsamt

Im Gesundheitsamt laufen alle Informationen und Aktivitäten rund um die Gesundheitsversorgung des Kantons zusammen. Es stellt sicher, dass die ambulante und stationäre Versorgung zuverlässig funktioniert, und unterstützt die Umsetzung der Alterspolitik, um die Lebensqualität aller Generationen nachhaltig zu fördern.

Zukünftig wird der Schwerpunkt verstärkt auf die Förderung der integrierten Versorgung gelegt. Den Auftakt bildete eine Kick-off-Veranstaltung, an der rund 100 Fachpersonen teilnahmen und die den Grundstein für eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen legte.

Ambulante Versorgung

Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte lagen in der Sicherstellung der ambulanten Gesundheitsversorgung und der Beaufsichtigung der Gesundheitsfachpersonen. Es wurden 102 Berufsausübungsbewilligungen (2024: 92), 15 Betriebsbewilligungen (10) und sieben 90-Tage-Bewilligungen (4) erteilt. Es wurden 50 Zulassungen (35) als Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erteilt. Überdies ist der Kanton für die Restkostenfinanzierung von Pflegeleistungen zuständig. Spitex-Organisationen und selbstständig tätige Pflegefachpersonen haben 87'315 Pflegestunden (72'117) erbracht.

Stationäre Versorgung

Aufgrund der geltenden Krankenversicherungsgesetzgebung (KVG) muss der Wohnkanton bei allen stationären Spitalbehandlungen 55% mitfinanzieren. Im Jahr 2025 wurden 3'292 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (2024: 3'375) im Spital Nidwalden stationär behandelt. Dabei beteiligte sich der Kanton mit CHF 16.2 Mio. (CHF 13.4 Mio.) an den Behandlungskosten. Im Berichtsjahr liessen sich 3'051 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (3'155) in ausserkantonalen Spitälern behandeln; die entsprechenden Aufwände betrugen CHF 29.0 Mio. (CHF 22.8 Mio.). Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) war mit einem Anteil von 49% (46%) am Gesamtaufwand der ausserkantonalen stationären Behandlungen erneut klar die Nummer eins bei den Zentrumsleistungen.

In Zusammenhang mit der Restkostenfinanzierung von Pflegeleistungen wurden in den Pflegeheimen 172'515 Aufenthaltstage (171'924) in Rechnung gestellt.

Gesundheitspolitik

Im Rahmen der Pflegeinitiative wurden 28 Pflegefachpersonen HF/FH (2024: 23) und 15 Fachpersonen Gesundheit (FaGe) (7) finanziell unterstützt. Bei den Pflegebetrieben wurden Ausbildungsbeiträge für 109 Personen in Ausbildung (33) gewährt.

Der Kanton beteiligt sich an der Eröffnung elektronischer Patientendossiers (EPD). Im Berichtsjahr wurden 93 Eröffnungen (259) mitfinanziert.

Alterspolitik und Langzeitpflege

Das Gremium Altersfürsorge, bestehend aus strategischen Vertretern im Altersbereich, beschäftigte sich in Arbeitsgruppen mit zwei zentralen Themen: dem künftigen Bedarf an Pflegebetten sowie der Betreuung älterer Menschen. Als Grundlage für die Planung der Pflegebetten diente die kantonale Pflegebettenplanung des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (OBSAN).

Die Umsetzung der Massnahmen des Altersleitbilds wurde erfolgreich abgeschlossen. Das Altersleitbild behält seine Gültigkeit und wird im Jahr 2030 erneut evaluiert.

Das Netzwerk Alter wurde reorganisiert und fokussiert sich künftig auf die Vernetzung sowie die Verbreitung von Angeboten für ältere Menschen.

Das Entlastungsangebot des Schweizerischen Roten Kreuzes (Kantonalverband Unterwalden) für pflegende Angehörige erbrachte 8'522 Stunden (2024: 6'594).

Schulimpfungen

Die Impfverantwortliche des Kantons führt die Schulimpfungen gemäss Impfplan des Bundes an allen Volksschulen des Kantons durch. In der 1. Primarklasse wurden 135 Schülerinnen und Schüler (2024: 123), in der 6. Primarklasse 208 Schülerinnen und Schüler (187) und in der 8. Klasse 189 Schülerinnen und Schüler (239) geimpft. In den Arztpraxen wurden im Rahmen der Aktion «bis 26 Jahre» 120 junge Frauen und Männer (120) mit dem Impfstoff Gardasil 9 geimpft.

Kantonsarzt

Mit 139 Meldungen stellte die Influenza im Jahr 2025 die häufigste meldepflichtige Erkrankung dar, gefolgt von 51 gemeldeten Covid-19-Erkrankungen. Bei den lebensmittelassoziierten Erkrankungen wurden 35 Campylobacter-Infektionen, sechs Salmonellosen sowie drei Fälle einer enterohepatischen Escherichia coli-Infektion (EHEC) festgestellt. Zudem traten zwei Fälle einer Legionellose, ein Fall einer Carbapenemase-produzierenden Enterobakterien-Infektion sowie neun invasive Pneumokokken-Erkrankungen auf.

Bei den sexuell übertragbaren Krankheiten zeigte sich im schweizweiten Vergleich weiterhin ein stabiles, tiefes Niveau. Mit 34 Meldungen lagen die Chlamydien-Infektionen auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr. Es wurden zehn Fälle von Gonorrhoe und zwei Fälle einer Syphilis registriert. Hepatitis B wurde viermal, Hepatitis C dreimal gemeldet. Erneut wurden drei HIV-Infektionen entdeckt.

Zu den durch Tiere übertragenen Erkrankungen zählten drei Fälle von Tularämie sowie fünf Fälle von FSME. Bei zwei neu aufgetretenen Tuberkulosefällen wurde eine Umgebungsabklärung durchgeführt.

Kantonsapothekerin

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 14 Betriebsinspektionen in verschiedenen Einrichtungen durchgeführt, darunter Naturheilpraktiker, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kosmetikstudios. Dabei wurden das Qualitätssicherungssystem, die Hygiene und der Umgang mit Medizinprodukten überprüft. Besonders beachtet wurde in diesem Jahr die Einhaltung der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall in Kosmetikstudios.

Bei einer Präsentation an der Sitzung der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft Urschweiz erhielten Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Dentalassistentinnen und Dentalassistenten Informationen zu den heilmittelrechtlichen Anforderungen an eine Zahnarztpraxis, insbesondere im Bereich der sterilen Wiederaufbereitung.

Parallel dazu wurde das Tagesgeschäft fortgeführt, darunter zahlreiche schriftliche und telefonische Auskünfte zu Heilmittelfragen. Der Austausch in der Kantonsapothekervereinigung war erneut sehr intensiv und führte zu einheitlichen Lösungen für verschiedene heilmittelrelevante Fragestellungen.

Kantonszahnärztin

Die Kantonszahnärztin unterstützt das Gesundheitsamt bei Fragestellungen in der Zahnmedizin. Weiter war sie im Berichtsjahr für die Ausgleichskasse Nidwalden, das Sozialamt sowie das Amt für Asyl und Flüchtlinge als Gutachterin tätig.

Individuelle Prämienverbilligung

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung leisten die Kantone Prämienverbilligungen an Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Für untere und mittlere Einkommen sind zudem die Prämien für Kinder um mindestens 80% und für junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens 50% zu verbilligen. Die Ausgleichskasse Nidwalden ist für die Umsetzung zuständig. Im März 2025 wurden 7'793 Steuerpflichtige (2024: 8'641) informiert. Insgesamt gingen 10'489 Gesuche ein (10'808). Da in den Gesuchen nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Ehepaare und Kinder enthalten sind, wurden die Daten von 14'411 Personen elektronisch verarbeitet. Von den Gesuchen konnten 84.9% bewilligt werden. Weitere 12.8% wurden abgelehnt und 2.3% sistiert (weil noch keine definitiven Steuerzahlen vorlagen). Insgesamt profitierten 12'696 Versicherte (12'602) von Prämienverbilligungen. Der ausbezahlte Gesamtbetrag betrug CHF 21.66 Mio. (CHF 21.45 Mio.), davon finanzierte der Bund CHF 17.62 Mio. und der Kanton CHF 4.04 Mio.

6.2.3 Sozialamt

Das kantonale Sozialamt plant, koordiniert und unterstützt die Angebote der öffentlichen und privaten Sozialhilfe im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Ergänzend zu den internen Angeboten bestehen mit Partnerorganisationen des Sozialwesens Leistungsvereinbarungen zu spezifischen Leistungen, die der Nidwaldner Bevölkerung zugutekommen. Im Berichtsjahr wurden unter anderem die Vereinbarungen mit Pro Infirmis und der Opferberatung des Kantons Luzern erneuert. Zudem wurden im Rahmen der Aufsicht Gespräche mit weiteren Dienstleistenden geführt, um die Zusammenarbeit kontinuierlich zu stärken. Eine bedeutende Entwicklung war die Einführung einer zentralen Opferhilfe-Telefonnummer. Gemeinsam mit den Kantonen Obwalden und Luzern sowie in Zusammenarbeit mit Tel. 143 – Dargebotene Hand Zentralschweiz wurde diese Übergangslösung umgesetzt.

Zudem wurden zwei wichtige gesetzliche Grundlagen bearbeitet: Die Revision des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBG) stand am Ende des Berichtsjahres kurz vor der externen Vernehmlassung, während das Kinder- und Jugendfördergesetz (kKJFG) im 4. Quartal zur internen Vernehmlassung freigegeben wurde.

Sozialhilfestatistik 2024

Die Daten der schweizerischen Sozialhilfestatistik und damit auch jene des Kantons Nidwalden liegen jeweils erst im Herbst des Folgejahres vor. Im Jahr 2024 bezogen 450 Personen wirtschaftliche Sozialhilfe (2023: 482). Die Sozialhilfequote lag bei 1% (Schweiz: 2.9%).

Obwohl die Arbeitsmarktlage nach wie vor günstig ist und die Sozialhilfequote schweizweit tief bleibt, macht sich die angespannte Wohnsituation bemerkbar: Für Menschen mit geringem Budget stehen im Kanton Nidwalden nur wenige bezahlbare Wohnungen zur Verfügung. Bei 36.6% der Dossiers handelte es sich um armutsbetroffene, alleinstehende Personen und bei 20.3% um Einelternfamilien. Bei Personen ausländischer Herkunft lag die Sozialhilfequote bei 3.6%.

Mit Blick auf die Altersgruppen wiesen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre mit einer Quote von 2% den grössten Anteil auf, am tiefsten war die Sozialhilfequote bei Personen ab 65 Jahren (0.1%). Ein wesentlicher Faktor zur Reduktion des Sozialhilferisikos ist Bildung: 55.7% der Sozialhilfebeziehenden verfügten lediglich über eine obligatorische Schulbildung, was einen deutlichen Anstieg gegenüber früheren Jahren darstellt.

Der Anteil der Bezügerinnen und Bezüger von Alimentenbevorschussung an der ständigen Wohnbevölkerung sank leicht auf 0.28% (0.34%).

Für das Jahr 2025 gilt die Datenerhebung als Übergangsjahr, da das Bundesamt für Statistik (BFS) die Erhebung technisch umgestellt hat.

Sozialberatung und Existenzsicherung

Fachbereich Sozialdienst

Der Sozialdienst führte im Berichtsjahr 2025 insgesamt 489 Fälle. Gegenüber dem Vorjahr ist damit ein leichter Rückgang der Fallzahl zu verzeichnen (2024: 528). Die Anzahl neu eröffneter Fälle belief sich auf 211 Dossiers und blieb damit weitgehend stabil (218). Mit 225 abgeschlossenen Fällen lag die Zahl der Fallabschlüsse deutlich über dem Vorjahr (201).

Bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe setzte sich der Trend der Vorjahre fort: Mit 306 geführten Fällen ist erneut eine Zunahme feststellbar (287). Diese Entwicklung entspricht weiterhin dem schweizerischen Trend und steht im Zusammenhang mit dem angespannten Wohnungsmarkt bei gleichzeitig zunehmend herausforderndem Arbeitsmarkt. Im Verlauf des Berichtsjahres wurden in der wirtschaftlichen Sozialhilfe insgesamt 145 neue Fälle aufgenommen, was einer markanten Zunahme gegenüber dem Vorjahr entspricht (115). 106 Fälle konnten abgeschlossen werden (102). Bei den meisten Sozialhilfebeziehenden wurden als Unterstützungsgrund weiterhin und mit Abstand am häufigsten psychische Erkrankungen genannt, gefolgt von körperlichen Einschränkungen. Weitere wichtige Unterstützungsgründe waren Erwerbslosigkeit sowie fehlende Ansprüche auf Arbeitslosentaggelder, was oft auf prekäre Arbeitsverhältnisse oder mangelnde Bildung zurückzuführen ist.

Per 1. Januar 2025 traten neue kantonale Richtlinien in der Sozialhilfe in Kraft. Diese wurden im Berichtsjahr erfolgreich umgesetzt und bilden nun die Grundlage für die Fallbearbeitung in der wirtschaftlichen Sozialhilfe.

Im Bereich der persönlichen Sozialhilfe ist mit 115 geführten Fällen eine markante Abnahme der Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (179). Wie in den vergangenen Jahren gelangten die hilfesuchenden Personen am häufigsten mit einem finanziellen Anliegen an den Sozialdienst Nidwalden, insbesondere um den Anspruch auf die volle Prämienverbilligung abzuklären. Für weitere Themen wie zum Beispiel Erstberatung bei Trennung und Scheidung sowie Budget- und Schuldenberatung wurde an interne oder externe Stellen triagiert.

Fachbereich Pflegekinder und Adoptionswesen

Im Rahmen der Pflegekinderaufsicht wurde in insgesamt 60 Betreuungsverhältnissen die Aufsicht geführt, was eine leichte Zunahme der Dossiers darstellt (54).
Im Bereich des Adoptionswesens und der Herkunftssuche wurden im Jahr 2025 insgesamt 8 Fälle bearbeitet.

Fachbereich Alimentenhilfe

Mit 142 bearbeiteten Fällen war bei den Zahlen im Fachbereich Alimentenhilfe eine leichte Zunahme zu verzeichnen (136).

Berufsbeistandschaft

Die Fallzahlen in der Berufsbeistandschaft haben im Vergleich zum Vorjahr erneut zugenommen. Im Bereich des Erwachsenenschutzes stieg die Zahl der Mandate 2025 um 5.7 % auf 242, im Kindesschutz um 13.3% auf 136 Mandate.

Besonders die Kindesschutzmandate werden immer komplexer: Themen wie Schulabsentismus, Schwierigkeiten im Sozialverhalten sowie Kinder mit komplexen medizinischen Diagnosen (verschiedene Formen von Autismus, ADHS, Angststörungen und andere psychische Erkrankungen) erfordern ein schnelles, systemisches Handeln der Beistandspersonen. Hinzu kommen zeitintensive Besuchsrechtsmandate.

Die Beistandspersonen koordinieren regelmässig das gesamte Helfersystem – Eltern, Lehrpersonen, Kinderärzte, Schulsozialarbeit und weitere involvierte Akteure –, was ein hohes Mass an Ressourcen beansprucht. Auch im Erwachsenenschutz sind die Herausforderungen gestiegen: Mehr Massnahmen werden staatlich angeordnet, während private Hilfestellungen, die eine Massnahme verhindern könnten, abnehmen.

Das Jahr 2025 war daher für die gesamte Berufsbeistandschaft – sowohl für die Beistandspersonen als auch für die Sachbearbeitung – sehr fordernd. Die sieben Berufsbeistandspersonen leisteten 740 Überstunden. Obwohl die Leistungsaufträge bereits 2024 erweitert wurden, konnte die hohe Zunahme der Mandate nur begrenzt abgefedert werden.

Trotz dieser Herausforderungen zeigte das Team ein ausserordentliches Engagement und eine hohe Effizienz. Dadurch konnte den besonders vulnerablen Kindern und Erwachsenen weiterhin bestmögliche Unterstützung geboten werden.

Jugend, Familie, Sucht

Jugend- und Familienberatung

Im Jahr 2025 führte die Jugend- und Familienberatung insgesamt 187 Dossiers, was einer deutlichen Zunahme gegenüber dem Vorjahr entspricht (+21%). Die Arbeit war erneut von komplexen Herausforderungen geprägt. Besonders auffällig war der Anstieg bei Fällen rund um das Besuchsrecht (37 gegenüber 23 im Vorjahr) sowie bei Beziehungsproblemen innerhalb der Familie oder Partnerschaft (55 gegenüber 44 im Vorjahr). Diese Situationen erforderten intensive Begleitungen, da strittige Trennungen oft eine sorgfältige Koordination zwischen Eltern und Fachstellen notwendig machten, um die Bedürfnisse der Kinder zu wahren.

Ein weiterer Schwerpunkt lag bei der beruflichen Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich von 3 auf 10 Fälle erhöhte. Hier stand nicht nur die Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen im Vordergrund, sondern auch die Stabilisierung der persönlichen Situation der Betroffenen. Gleichzeitig blieb die Arbeit mit Jugendlichen in Krisen ein zentraler Bestandteil. Suizidgedanken und psychische Belastungen führten weiterhin zu längeren Interventionen, die neben psychologischer Unterstützung auch praktische Hilfen wie die Organisation von Unterkünften einschlossen.

Die Zunahme der Gesamtfälle verdeutlicht den steigenden Bedarf nach Beratung und Begleitung in unterschiedlichen Lebensbereichen. Das Team war gefordert, flexibel auf neue Problemlagen zu reagieren und trotz hoher Fallzahlen eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen.

Suchtberatung

Im Jahr 2025 führte die Suchtberatung insgesamt 133 Dossiers, was einer deutlichen Zunahme gegenüber dem Vorjahr entspricht (+27%). Die Arbeit war geprägt von komplexen Problemlagen und wiederholten Rückfällen, die eine nachhaltige Stabilisierung erschwerten. Besonders auffällig war der Anstieg bei Alkoholkonsum (+18 Fälle) sowie Kokainabhängigkeit (+5 Fälle). Auch die Problematik rund um Glücksspiele und Online-Games nahm zu (+7 Fälle), was neue Herausforderungen für die Beratung mit sich brachte.

Erfreulich entwickelte sich die Nutzung von SafeZone, dem Online-Beratungsangebot. Im Berichtsjahr wurden zusätzlich insgesamt 20 Beratungen über diese Plattform durchgeführt. Die Möglichkeit einer anonymen und niedrigschwelligen Kontaktaufnahme wurde von den Klientinnen und Klienten gut angenommen und stellt eine wertvolle Ergänzung zur persönlichen Beratung dar.

Schulsozialarbeit

Seit März 2025 ist die Schulsozialarbeit flächendeckend in allen Gemeinden des Kantons Nidwalden verfügbar. Das Team umfasst nun zwölf Fachpersonen.

Die Arbeit war geprägt von zunehmender Fallkomplexität und enger Vernetzung mit schulischen und externen Partnern. Neben der Begleitung einzelner Fälle wurden präventive Angebote wie Klassenscreenings und Elternbildungsanlässe weitergeführt und ausgebaut.

Mit der Einführung einer neuen Software konnten Arbeitsprozesse effizienter gestaltet, die Dateneingabe erleichtert und differenzierte Auswertungen ermöglicht werden. Die geplante Einrichtung von Lerninseln sowie die klare Definition der Schnittstellen zu neuen schulinternen Angeboten werden die systemische Arbeitsweise der Schulsozialarbeit weiter stärken.

Die steigende Nachfrage und gesellschaftliche Herausforderungen wie Schulabsentismus unterstreichen die zentrale Bedeutung einer professionellen und gut vernetzten Schulsozialarbeit. Das Team ist engagiert, um nachhaltige Unterstützung und wirksame Prävention für alle Kinder und Jugendlichen im Kanton sicherzustellen.

Gesundheitsförderung und Integration (GFI)

Die im kantonalen Aktionsprogramm Gesundheitsförderung und Prävention (KAP 2022–2025) und im kantonalen Integrationsprogramm (KIP 2024–2027) für das Jahr 2025 geplanten Massnahmen wurden umgesetzt. Die Eingabe der neuen KAP-Phase 2026–2029 war erfolgreich und wurde bewilligt.  

Kampagne psychische Gesundheit «Wie geht’s dir?»

Im September und Oktober fanden die Aktionstage Psychische Gesundheit statt. Der Fokus auf die Suizidprävention ist bei der Bevölkerung auf grosses Interesse gestossen. Die Ausstellung «Leben was geht» fand in Zusammenarbeit mit dem Nidwaldner Museum statt und wurde nebst einem beachtlichen Publikum von 20 Schulklassen (rund 360 Jugendlichen) besucht.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen zur Stärkung der Psyche wurde an der Zentralschweizer Bildungsmesse zebi und der LUGA weitergeführt.

Spezifische Integration

Bei den Sprachkursen wurde die Kinderbetreuung auf alle Niveaus ausgeweitet. Das stärkt vor allem die Frauen im Erlernen der deutschen Sprache und beschleunigt den Eintritt ins Berufsleben. Der Vorbereitungskurs «Perspektive Berufsbildung» für spät eingereiste fremdsprachige Jugendliche wurde auf zwei Semester ausgedehnt und der Einstieg in eine Anschlusslösung wurde dadurch gestärkt.

Rund 300 Migrantinnen wurden durch das Projekt Femmes-Tische in ihrer Muttersprache in Gesundheits- und Integrationsthemen gestärkt. Der thematische Schwerpunkt lag auf Themen der Frauengesundheit und dem Leben in der Schweiz. Über das Mentoringprogramm wurden mit rund 40 Tandems Migrantinnen und Migranten direkt in ihrem Integrationsprozess und mit Deutschkonversation gestärkt. Beide Projekte werden vom Verein «Die bunte Spunte» im Auftrag der Abteilung Gesundheitsförderung und Integration (GFI) durchgeführt.

Fachbereich frühe Kindheit

Die beiden Netzwerktreffen zu «Kleinkinder und digitale Medien» sowie «Übergang zwischen Vorschule und Kindergarten» stiessen mit rund 150 Teilnehmenden auf grosses Interesse. Die Veranstaltung zum Übergang bildete ein Kick-off für eine engere Zusammenarbeit zwischen Vorschule und Schule und wurde in Kooperation mit dem Amt für Volksschulen und Sport organisiert.

Im Rahmen von GUSTAF «Guter Start ins Familienleben» wurde die Zusammenarbeit durch Einführungsveranstaltungen, Intervisionen und kollegiale Kindesschutzberatungen gestärkt. Mit der Kenntnisnahme des Berichts «Frühe Kindheit Nidwalden. Standortbestimmung 2017–2024» beauftragte der Regierungsrat die Abteilung Gesundheitsförderung und Integration (GFI), den Bereich «Frühe Kindheit» in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Fachpersonen weiterzuführen und bestehende Lücken gezielt zu schliessen.

Fachbereich Jugend und junge Erwachsene

Das «Midnight Sports»-Angebot fand in den Gemeinden Hergiswil und Buochs statt. Die offenen Turnhallen während der Wintermonate wurden von den Jugendlichen rege genutzt.

Gesundheitsförderung und Prävention im Bereich Schule

Im Jahr 2025 wurden drei Schulen (Buochs, Ennetmoos und Wolfenschiessen) aktiv begleitet. Zwei Schulen setzten das evaluierte Tool «Schule handelt» um, mit Fokus auf die Stärkung der Ressourcen der Lehrpersonen.

Die von der GFI finanzierten Workshops der Lungenliga Zentralschweiz zur Tabakprävention stiessen auf sehr hohe Nachfrage: Sämtliche von den ORS-Schulen angebotenen Kursplätze wurden vollständig genutzt, was die Dringlichkeit der Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern in diesem Bereich unterstreicht.

Fachbereich Alter

Mit der Gemeinde Stansstad konnte 2025 eine erste Gemeinde zur Umsetzung des Projekts «zämä handlä» (nach Projektvorlage der Gesundheitsstiftung Radix) gewonnen werden. Lokale Seniorinnen und Senioren werden dazu eingeladen, Angebote in der eigenen Gemeinde aktiv zu entwickeln. Die Zusammenarbeit wurde im Herbst gestartet und dauert bis Ende 2026.

6.2.4 Amt für Asyl und Flüchtlinge

Abteilung Asyl/Unterbringung

Asylsuchende und Flüchtlinge

Im Jahr 2025 verzeichnete das Amt für Asyl und Flüchtlinge 52 Neueintritte (2024: 66). Rund zwei Drittel der Personen kamen aus Afghanistan, der Türkei und verschiedenen afrikanischen Staaten; insgesamt stammten die Asylsuchenden aus 14 Ländern (22).

Zudem gab es 56 Aus- oder Übertritte (57), etwa aufgrund einer Anerkennung als Flüchtling, einer Ausreise ins Heimatland oder in einen Drittstaat sowie infolge Zuständigkeitswechsel. Anfang 2025 waren 90 Personen im Kanton Nidwalden registriert, Ende Jahr waren es 86 Personen mit Status N (laufendes Asylverfahren).

Daneben wurden 67 Neueintritte mit vorläufig Aufgenommenen (Status F) oder anerkannten Flüchtlingen (Status B) registriert (80).

Betreuung/Unterbringung

Die Betreuung der Asylsuchenden fand 2025 vorwiegend in sechs Kollektivunterkünften statt: Asylzentrum Ennetmooserstrasse, Stans (80 Plätze), Asylunterkunft Stansstaderstrasse, Stans (31 Plätze), Asylunterkunft Rozloch, Stansstad (70 Plätze), Zeughaus Oberdorf (56 Plätze), Haus Mettenweg, Stans (50 Plätze) sowie das ehemalige Hotel Postillon, Buochs (80 Plätze).

Herausfordernd war nicht nur die hohe Zahl an zu betreuenden Personen, sondern auch die grosse kulturelle und sprachliche Vielfalt: Insgesamt stammten die Personen aus 27 Nationen (20), viele sprachen nur ihre Landessprache und konnten teilweise weder lesen noch schreiben. Familien wurden, soweit möglich, in Privatunterkünften (Mietwohnungen) in den elf Gemeinden untergebracht, um eine wohnliche und familiengerechte Umgebung zu gewährleisten.

Schutzsuchende mit Status S

Im Jahr 2025 wurden dem Kanton Nidwalden insgesamt 73 Schutzsuchende aus der Ukraine zugewiesen (74). 17 Personen (98) verliessen den Kanton oder die Schweiz wieder. Den Schutzsuchenden stehen das Zeughaus Oberdorf sowie angemietete Wohnungen zur Verfügung; zusätzlich wohnten 36 Personen (40) mit Status S bei Gastfamilien.

Personen mit einem Nichteintretens-Entscheid oder Negativentscheid

Im Laufe des Berichtjahres haben 39 Personen (30) einen Negativentscheid erhalten und wurden aus der Schweiz weggewiesen. Sechs Personen (7) wurden ausgeschafft.

Rückkehrberatung

Die Rückkehrberatungsstelle informierte geflüchtete Personen unverbindlich und vertraulich über die Rückkehrhilfe und unterstützte diese bei der Vorbereitung und Organisation der Rückkehr in ihr Heimatland. 13 Personen (31) konnten in ihr Heimatland zurückgeführt werden.

Abteilung Sozialdienst

Case Management/Sozialhilfe

Per Ende 2025 wurden insgesamt 616 Personen durch die Abteilung Sozialdienst betreut und finanziell unterstützt (2024: 617). Darunter wurden 370 (388) anerkannte Flüchtlinge (Status B) oder vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Status F) unterstützt. Zwei Flüchtlinge verfügten über eine Niederlassungsbewilligung mit Status C (keine Änderung zu 2024). Aufgrund der weiter bestehenden Ukraine-Krise wurden 246 Personen (227) mit Status S unterstützt.

Abteilung Integration

Die Abteilung Integration konzentrierte sich 2025 auf die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) mit ihren fünf Wirkungszielen in Verbindung mit dem kantonalen Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP/IAS 3) sowie dem Programm S für Personen mit Status S.

Im Berichtsjahr konnte das Projekt zur Einführung der Kommunikations-App Bontrebo erfolgreich abgeschlossen werden und die Koordinationsstelle Schule nahm ihren operativen Betrieb auf.

Sprachliche Integration

Im Berichtsjahr besuchten 364 Personen (2024: 280) Intensiv- und Semiintensiv-Deutschkurse (Alphabetisierung, Niveau A1–C1) an einer Sprachschule. Am Standort Postillon wurden 36 Kleinkinder während der Deutschkurse der Eltern betreut (34).

17 nicht mehr schulpflichtige Minderjährige nahmen am Kurs «Deutsch, Grundkompetenzen, Allgemeinwissen» teil (14). Zudem besuchten 24 Vorschulkinder (12) Spielgruppen, um sich bis zum Eintritt in die obligatorische Schule in der deutschen Sprache verständigen zu können und Kontakte zu Gleichaltrigen zu knüpfen.

Berufliche Integration

Die Erwerbsquote stieg Ende 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich an: Bei anerkannten Flüchtlingen lag sie bei 53% (45%), bei vorläufig Aufgenommenen bei 61% (51%) und bei Schutzbedürftigen mit Status S bei 51% (47%).

Ende 2025 nahmen 263 Personen (245) am Job-Coaching teil, 35 Personen (39) besuchten ein Brückenangebot, 53 Personen (38) befanden sich in einer Berufslehre EBA/EFZ und 5 Personen (6) studierten an einer Hochschule. Weitere Personen absolvierten Qualifizierungsprogramme oder Diplomanerkennungsverfahren.

Im Berichtsjahr wurde ein neues Qualifizierungsprogramm für angehende Hilfsschreiner in Zusammenarbeit mit einer Schreinerei und einer Privatschule entwickelt und aufgebaut. Zudem wurde die Vernetzung mit der Nidwaldner Wirtschaft und dem Gewerbe durch die Teilnahme an sieben Anlässen weiter intensiviert.

Soziale Integration

Im Berichtsjahr wurden Kommunikationsmassnahmen zur Nachfrageförderung der ordentlichen Angebote des kantonalen Integrationsprogramms weitergeführt. Unter anderem wurden bei 59 Personen Vereinsmitgliedschaften finanziell unterstützt. Diese verteilen sich auf 14 verschiedene Sportarten (29).

Care Team Nidwalden/Engelberg (CTNWE)

Zur Bewältigung traumatisierender Ereignisse hat das Care Team im Berichtsjahr 19 Einsätze (2024: 15) mit insgesamt 118 Betreuungsstunden an psychosozialer Nothilfe geleistet. Dabei wurden 83 betroffene Personen betreut, um eine rasche psychische Stabilisierung und Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit zu erreichen.

Mobile Sanitätshilfsstelle (MobSanHist)

Im Berichtsjahr wurde zusammen mit der MobSanHist Uri, unter der Führung der Rettungsdienste Nidwalden und Uri sowie mit Unterstützung der Feuerwehren Stans, Altdorf und Buochs-Ennetbürgen, ein Weiterbildungs- und Übungstag durchgeführt. 2025 leisteten 48 Personen, bestehend aus Steuergruppe, Notfallärztinnen und -ärzten, Fachpersonal, Sanitätern und Logistikbern, ihren zum Teil freiwilligen Dienst in der mobilen Sanitätshilfsstelle. Für die Mitglieder des Fachpersonals wurden regelmässige Schulungen zu den Themen Reanimation, Medizinische Notfälle und Traumanotfälle durchgeführt. Eine Weiterbildung für die Logistiker diente als Vorbereitung auf die Alarmübung.

6.2.5 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Im Jahr 2025 nahmen sowohl die Fallzahlen als auch die Fallkomplexität weiter zu, was die Behörde weiterhin stark forderte. Die Aufgabenerfüllung war nur dank eines ausserordentlichen Mehreinsatzes des sehr erfahrenen und engagierten Teams möglich. Der Betrieb erfolgte über weite Strecken an der Belastungsgrenze, bei unverändert hohen fachlichen und rechtlichen Anforderungen.

Die Arbeit der KESB betrifft Menschen in hochsensiblen Lebenssituationen und erfordert Zeit, Sorgfalt und fachliche Tiefe. Um die gesetzlichen Aufgaben auch künftig qualitativ und nachhaltig erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf bei den Ressourcen.

Fallzahlen/Geschäftserledigung

Im Jahr 2025 gingen bei der KESB insgesamt 236 Gefährdungsmeldungen ein (2024: 210). Dies entspricht einer erneuten Zunahme von 15% und einem Durchschnitt von annähernd einer Meldung pro Tag. 128 Meldungen betrafen Kinder, 108 Meldungen erwachsene Personen. Jede einzelne Meldung steht für eine konkrete Gefährdungssituation und erfordert eine sorgfältige Abklärung. Die Zunahme an Meldungen ist Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklungen wie zunehmender sozialer Belastungen, veränderter Familienstrukturen sowie einer höheren Sensibilisierung und Meldebereitschaft. Die verbesserte Zusammenarbeit mit Behörden und Fachstellen führt zudem dazu, dass Gefährdungen früher erkannt werden. Diese Entwicklung ist fachlich erwünscht, erhöht jedoch gleichzeitig den Arbeitsanfall und die Anforderungen an die KESB erheblich.

Per 31. Dezember 2025 waren 98 Verfahren für Kinder (108) und 197 Verfahren für Erwachsene pendent (166). Zusätzlich wurden 36 ärztliche fürsorgerische Unterbringungen (FU) gemeldet (31). Die Verfahren haben in den letzten Jahren an Komplexität und Intensität zugenommen. Die Arbeit der KESB beschränkt sich dabei nicht auf formale Entscheide, sondern erfordert umfassende Abklärungen, Gespräche, Abwägungen und wiederholte Kontakte mit betroffenen Personen, Angehörigen und Fachstellen.

Im Berichtsjahr wurden 21 Vorsorgeaufträge zur Prüfung eingereicht (zuzüglich drei pendenten Verfahren aus dem Jahr 2024). 16 Vorsorgeaufträge konnten validiert werden. In keinem Fall musste ein Vorsorgeauftrag als nicht wirksam erklärt oder eine Beistandschaft errichtet werden. Drei Personen wurden als weiterhin urteilsfähig beurteilt, eine Person verstarb während des Verfahrens. Vier Verfahren waren per Jahresende noch nicht abgeschlossen.

Der Rechtsdienst der KESB erliess im Jahr 2025 insgesamt 663 Entscheide, was einer Zunahme von 44% gegenüber dem Vorjahr entspricht (459). Zusätzlich prüfte das Revisorat 228 Berichte und Rechnungen, welche mit Entscheiden abgeschlossen wurden. Insgesamt gingen 891 Entscheide in den Versand, was durchschnittlich rund 17 Entscheiden pro Woche entspricht.

Gegen sechs Entscheide der KESB wurde beim Verwaltungsgericht Nidwalden Beschwerde erhoben. Davon trat das Gericht auf drei Beschwerden nicht ein, eine Beschwerde wurde zurückgezogen und zwei Beschwerden wurden abgewiesen. Die tiefe Beschwerdequote zeigt, dass sorgfältig, verhältnismässig und rechtlich korrekt gearbeitet wird.

Per 1. Mai 2025 nahm die neue Fachstelle private Beistandspersonen (PriBe) ihre Tätigkeit auf. Der Schwerpunkt lag im Berichtsjahr auf dem konzeptionellen und operativen Aufbau der Fachstelle. Ziel der Fachstelle ist insbesondere die Beratung, Schulung und Rekrutierung im Bereich der privaten Beistandschaften.

Ende Oktober 2025 wurden alle PriBe zu einem Informations- und Austauschanlass im Culinarium Alpinum eingeladen. Der Anlass stiess auf grosses Interesse; rund 80 Personen folgten der Einladung. Dies unterstreicht den bestehenden Bedarf sowie das Potenzial der Fachstelle PriBe und bildet eine wichtige Grundlage für deren weitere Entwicklung.

6.3 Tabellen und Grafiken

6.3.1 Personalbestand

Vollzeitstellen Ende Jahr20242025
besetztbesetzt
Direktionssekretariat2.22.2
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde10.210.8
Gesundheitsamt4.55.2
Sozialamt31.732.9
Amt für Asyl und Flüchtlinge36.138.4
Gesundheits- und Sozialdirektion84.789.5

6.3.2 Gesundheitsamt

Ausserkantonale HospitalisationenAusgabenPflegetageRechnungen
Leistungserbringer20242025Abw. VJ20242025Abw. VJ20242025Abw. VJ
Luzerner Kantonsspital10'478'20714'367'93937.1%8'2569'0179.2%1'5321'474-3.8%
Luzerner Psychiatrie1'566'1562'401'23253.3%3'9515'52239.8%14115711.3%
Klinik St. Anna, Luzern2'010'0452'077'7223.4%1'3751'119-18.6%371337-9.2%
Unispital Zürich801'042887'15510.8%292252-13.7%394412.8%
Universitätsspital Basel485'782774'55059.4%28033820.7%42457.1%
Kantonsspital Obwalden407'399448'49010.1%2742771.1%9010718.9%
Klinik Adelheid345'163386'44912.0%1'0051'11611.0%42444.8%
Privatklinik Meiringen544'144370'785-31.9%1'587987-37.8%4124-41.5%
Inselgruppe Bern377'719338'852-10.3%203153-24.6%3525-28.6%
Rehaklinik Hasliberg AG310'319293'282-5.5%943799-15.3%3832-15.8%
Div. (Umsatzanteil < 1.2%)5'433'3596'688'35423.1%11'20710'533-6.0%784762-2.8%
Total22'759'33429'034'81327.6%29'37330'1132.5%3'1553'051-3.3%
Ausserkantonale HospitalisationenAusgabenPflegetageRechnungen
Bereiche20242025Abw. VJ20242025Abw. VJ20242025Abw. VJ
Akutsomatik17'114'88222'475'46231.3%12'59813'0213.4%2'6002'507-3.6%
Rehabilitation2'139'6332'450'41114.5%6'6496'8903.6%2692741.9%
Psychiatrie3'504'8194'108'94017.2%10'12610'2020.8%286270-5.6%
Total22'759'33429'034'81327.6%29'37330'1132.5%3'1553'051-3.3%

Ausserkantonale Hospitalisationen nach Fachgebiet

Prämienverbilligung (IPV)

Verteilung der Versicherten

Gemeinden2022202320242025Abw. VJ
Beckenried6587648368653.47%
Buochs1'4071'6251'8721'804-3.63%
Dallenwil469506592584-1.35%
Emmetten332380437429-1.83%
Ennetbürgen1'0051'0781'2541'235-1.52%
Ennetmoos516630724713-1.52%
Hergiswil1'0991'1901'2561'3719.16%
Oberdorf639790843834-1.07%
Stans1'9692'2672'5452'6263.18%
Stansstad1'1561'3191'5301'503-1.76%
Wolfenschiessen5156077137322.66%
Total9'76511'15612'60212'6960.75%

Art der Erledigung und Anzahl Fälle

202320242025in %
Frist verpasst4832220.21
Kein Wohnsitz in Nidwalden1622220.21
Keine Krankenkasse0000.00
Sistierungen3604102452.34
Negativ, da zu kleiner Auszahlungsbetrag4451410.39
Negativ, da zu hohe Steuerwerte1'7491'3061'25711.98
Andere Gründe0000.00
Positive Fälle7'9248'9878'90284.87
Total10'14110'80810'489100.00

Ausbezahlter Jahresbetrag und Anzahl Haushalte

Betrag in CHF202320242025Abw. VJAnzahl Haushalte nach Personen pro Haushalt
12345+
1 – 6005896627218.91%5757228379
601 – 1’2001'262970966-0.41%611264344413
1’201 – 2’4001'63520532'0530.00%1'45229417310826
2’401 – 3’6001'52617081'634-4.33%1'1651909814140
3’601 – 4’8009311147911-20.58%5901166111430
4’801 – 6’0007178651'13931.68%89078628128
6’001 – 12’000341387377-2.58%9180696950
>12'00017303930.00%0021720
Total7'0187'8227'8400.23%5'2921'194527611216

6.3.3 Sozialamt

Sozialdienst

Fallzahlen

2019202020212022202320242025
Dossiers am 1. Januar263264281277328300278
Neuaufnahmen (Zugänge)288319318310213211211
Kumulierte Fallzahl551583599587541511489
Fallabschlüsse (Abgänge)287302322259234241201
Dossiers am 31. Dezember264281277328307270288

Fallzahlen kumuliert nach Dienstleistungen

Direkte wirtschaftliche Sozialhilfe nach Unterstützungsgrund

Nettoaufwand wirtschaftliche Sozialhilfe

Alimentenhilfe

Fallzahlen

2022202320242025
Dossiers am 1. Januar174144124123
Neuaufnahmen (Zugänge)15141719
Kumulierte Fallzahl189158141142
Fallabschlüsse (Abgänge)45281817
Dossiers am 31. Dezember144130123125

Fallzahlen kumuliert nach Dienstleistungen

Berufsbeistandschaft

Fallzahlen

2022202320242025Abw. VJ20252025
TotalTotalTotalTotalTotalErwachsenenschutzKindesschutz
Aktive Mandate per 1. Januar3093133223498.39%229120
Eingänge52626860-11.76%3129
Betreute Mandate3613753904094.87%260149
Aufgehobene Massnahmen1016129-25.00%54
Übertragungen an externe Mandatsträger / PriMas412107-30.00%52
Todesfälle 1316108-20.00%80
Volljährigkeit111097-22.22%07
Abschlüsse38544131-24.39%1813
Aktive Mandate per 31.12.3193213493788.31%242136

Jugend- und Familienberatung

Fallzahlen

2022202320242025
Dossiers am 1. Januar951049394
Neuaufnahmen (Zugänge)97976293
Kumulierte Fallzahl192201155187
Fallabschlüsse (Abgänge)8810867103
Dossiers am 31. Dezember104938884

Fallzahlen kumuliert nach Unterstützungsgrund

Suchtberatung

Fallzahlen

2022202320242025
Dossiers am 1. Januar84878279
Neuaufnahmen (Zugänge)39452354
Kumulierte Fallzahl123132105133
Fallabschlüsse (Abgänge)36502843
Dossiers am 31. Dezember87827790

Fallzahlen kumuliert nach Substanz

Schulsozialarbeit

Fallzahlen

2022202320242025
Dossiers am 1. Januar130141189198
Neuaufnahmen (Zugänge)338345330469
Kumulierte Fallzahl468486519667
Fallabschlüsse (Abgänge)327288292496
Dossiers am 31. Dezember141198227171

Fallzahlen kumuliert nach Themen

6.3.4 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Diverse Leistungen

6.3.5 Vernehmlassungen

Gesundheits- und SozialdirektionBeschluss des
Regierungsrats
Antwort
Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)Nr. 88 vom 4. Februar 2025Zustimmung
Anpassungen der internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)Nr. 106 vom 11. Februar 2025Zustimmung
Verordnung über das militärische GesundheitswesenNr. 134 vom 18. Februar 2025Grundsätzliche Zustimmung; Anpassungsbedarf besteht bei Schnittstellen zw. dem militärischen und dem zivilen Gesundheitswesen.
Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung). Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK)Nr. 174 vom 18. März 2025Grundsätzliche Zustimmung; die Prämienbelastung der Einkommensschwächsten soll mit aktuellen Daten berechnet werden. Das Inkrafttreten wird frühestens auf 1. Jan. 2027 beantragt.
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWRNr. 175 vom 18. März 2025Zustimmung
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten)Nr. 176 vom 18. März 2025Grundsätzliche Zustimmung; der Datenzugang muss für weitere KVG-Bestimmungen (insb. Art. 84a KVG) gewährleistet bleiben.
Gesundheitsamt. Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung im Bereich Kosten- und QualitätszieleNr. 242 vom 8. April 2025Zustimmung
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats betreffend die Parlamentarische Initiative 21.498 (Roduit) bezüglich Umsetzung des Berichts zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IVNr. 269 vom 15. April 2025Ablehnung
Totalrevision der EDI-Verordnungen über Fachbewilligungen im Bereich ChemikalienNr. 270 vom 15. April 2025Beantwortung Fragebogen; diverse Ergänzungsanträge zu den einzelnen Verordnungen.
Pa. Iv. 20.490 n Hurni bezüglich Pharmazeutische Industrie und Medizin – Mehr TransparenzNr. 286 vom 6. Mai 2025Grundsätzliche Zustimmung; es bedarf jedoch konkreterer Formulierungen und hinreichender Ausnahmebestimmungen, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.
Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung – Anhang BiozidprodukteNr. 287 vom 6. Mai 2025Zustimmung
Änderung des TierseuchengesetzesNr. 429 vom 24. Juni 2025Zustimmung
Änderung der Krankenversicherungsverordnung über den Datenaustausch und die PhantomeNr. 430 vom 24. Juni 2025Zustimmung
Konsultation zur Weiterführung des Schutzstatus S, zur Umsetzung der Motionen Friedli, Würth und Paganini sowie zur Verlängerung des Programms SNr. 517 vom 19. August 2025Grundsätzliche Zustimmung; die ZSODK erwartet langfristige Perspektiven, die schutzberechtigten Personen und Behörden eine notwendige Planungssicherheit bieten.
Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von HumanarzneimittelnNr. 518 vom 19. August 2025Zustimmung
Änderung der Verordnung zum TransplantationsgesetzNr. 626 vom 23. September 2025Zustimmung. Ausführliche Beantwortung des Fragebogens.
Eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter GegenvorschlagNr. 627 vom 23. September 2025Ablehnung der Volksinitiative und auch des indirekten Gegenvorschlages. Es sind noch zu viele Fragen unklar.
Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»Nr. 628 vom 23. September 2025Unterstützung des direkten Gegenvorschlags. Die Volksinitiative wird abgelehnt.
Verordnung über die intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen (IFIV)Nr. 629 vom 23. September 2025Zustimmung
Pa. Iv. 20.473 n Siegenthaler betr. Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und KonsumentenschutzNr. 709 vom 18. November 2025Die Vorlage wird als zu komplex und mit zu hohem Vollzugsaufwand beurteilt. Es wird eine Überarbeitung der Vorlage und die Sicherstellung geeigneter Übergangslösungen empfohlen.
Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) (Einbezug der im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich; Einheitliche Finanzierung der Leistungen)Nr. 738 vom 25. November 2025Zustimmung
Pa. Iv. 25.404 n WBK-N betr. indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-InitiativeNr. 761 vom 2. Dezember 2025Ablehnung
Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten (BSKG)Nr. 762 vom 2. Dezember 2025Zustimmung
Pa. Iv. 23.406 n Jost betr. starke Familien durch angepasste ZulageNr. 800 vom 9. Dezember 2025Zustimmung

7 Volkswirtschafts- direktion

7.1 Regierungsprogramm und Jahresziele

Stand: 31. Dezember 2025
VD R1: Im Jahr 2028 gehört der Kanton Nidwalden - gemäss Publikationen renommierter Analysten (Banken, Verbände, etc.) zu den Top-5-Kantonen in Bezug auf die Attraktivität als Wirtschaftsstandort.
Gemäss der UBS-Studie «Kantonaler Wettbewerbsindikator 2023» belegt Nidwalden den 12. Platz im Kantonsranking. Aktuellere Studien liegen derzeit keine vor. Der Nidwaldner Wirtschaft geht es derzeit gut. Die Anzahl Arbeitsplätze im Kanton ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, ebenso die Anzahl der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Damit Nidwalden als Wirtschaftsstandort weiter attraktiv bleibt, ist es von grosser Bedeutung, dass die Modernisierung der Infrastruktur des Flugplatzes Buochs zeitnah erfolgen kann.
VD R2: Die Wirtschaftsförderung kann in den Jahren 2025 bis 2028 mindestens 100 juristische Personen mit wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen bei der Ansiedlung in Nidwalden erfolgreich begleiten.
Im Jahr 2025 konnte die Wirtschaftsförderung 18 juristische Personen mit wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen erfolgreich bei der Ansiedlung in Nidwalden begleiten. Auf den sich in Entwicklung befindenden neuen Gewerbearealen (insbesondere den beiden Arealen am Flugplatz Buochs), welche seitens des Kantons eng begleitet werden, entsteht viel Potenzial für weitere interessante Ansiedlungen. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich dies positiv auf die Wertschöpfung und auf das BIP/Kopf im Kanton Nidwalden auswirken wird.
VD R3: Die Leerwohnungsziffer für den Kanton Nidwalden (letzter bekannter Wert: Juni 2023: 0.82 %) entwickelt sich bis ins Jahr 2028 zunehmend.
Die Leerwohnungsziffer im Kanton Nidwalden ist im Jahr 2025 auf 0.68% gesunken (2024: 0.89%) und befindet sich damit leicht über dem Schnitt der Zentralschweizer Kantone (0.65%). Da mittlerweile in den meisten Nidwaldner Gemeinden das neue Planungs- und Baugesetz in Kraft getreten ist, stehen dort nun auch die mit dem Wohnraumförderungsgesetz geschaffenen Instrumente (Anreize für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum) zur Verfügung. Es liegt nun hauptsächlich an den Gemeinden, dass diese Instrumente genutzt werden.
VD R4: Die kantonale Arbeitslosenquote liegt bis 2028 immer mindestens einen halben Prozentpunkt tiefer als die nationale Arbeitslosenquote.
Die Arbeitslosenquote betrug in Nidwalden im Jahresschnitt 1.2% (2024: 0.9%). Schweizweit lag sie bei 2.9% (2024: 2.4%).
VD R5: Die Bedürfnisse und Anliegen der wertschöpfungsintensivsten juristischen und natürlichen Personen sind bekannt und werden spezifisch bearbeitet.
Im Jahr 2025 hat die Erbschaftssteuer-Initiative der JUSO bei verschiedenen vermögenden Personen zu Verunsicherungen geführt. Die Wirtschaftsförderung und die Steuerverwaltung haben diese Personen aktiv betreut.
VD R6: Die durchschnittliche Verweildauer im Kanton Nidwalden eines Übernachtungsgastes entwickelt sich bis 2028 Jahr für Jahr zunehmend. Aktuelle Werte (Jahr 2023): 311'153 Logiernächte / 178'426 Ankünfte / durchschnittliche Verweildauer pro Gast: 1.74 Nächte.
Die durchschnittliche Verweildauer im Kanton Nidwalden lag Ende 2025 bei 1.80 Nächten pro Gast (2024: 1.75).

2024: 304'969 Logiernächte bei 174'008 Ankünften (1.75 Nächte pro Gast)
2025: 335'060 Logiernächte bei 186'493 Ankünften (1.80 Nächte pro Gast)
VD R7: Bis 2028 kann die Wirtschaftsförderung ihr Netzwerk zu potenziellen Ansiedlungskandidaten (natürliche und juristische Personen) erweitern.
Die Wirtschaftsförderung nimmt sehr aktiv an Netzwerkanlässen teil. 2025 waren es insgesamt 26 Anlässe.
VD R8: Die Aufsichtsbehörde beurteilt die Arbeit des Betreibungs- und Konkursamts in den Jahren 2025–2028 als gut bis sehr gut.
Beim Betreibungs- und Konkursamt ist es im Jahr 2025 zu einem deutlichen Anstieg der Geschäftsfälle gekommen, welcher zu einem beachtlichen Teil auf neue gesetzliche Bestimmungen zurückzuführen ist und entsprechend auch zu erwarten war. Die Bewältigung der Geschäftslast und die dafür erforderliche Rekrutierung und Weiterbildung von qualifiziertem Personal stellt für das Amt eine Herausforderung dar.
VD R9: Bis ins Jahr 2028 sind folgende Prozesse digitalisiert verfügbar:
– Personen und Rechtseinheiten können Handelsregisteranmeldungen über einen Online-Schalter digital einreichen.
– Die Handelsregisterauszüge können auf Papier und elektronisch zertifiziert versandt werden.
– Die Daten für eine Handelsregisteranmeldung können direkt über den Online-Schalter erfasst und vom Handelsregisteramt grösstenteils strukturiert ins System importiert werden.
Die Digitalisierung der wichtigen Prozesse wird gemeinsam mit den Handelsregisterämtern aus anderen Kantonen kontinuierlich vorangetrieben. 2025 ist das gemeinsame Vorgehen in diversen Besprechungen koordiniert und aufgegleist worden.

7.2 Tätigkeiten der Ämter

Jahr in Zahlen

Arbeitslosenquote
1.2
Prozent
durchschnittlich 290 Personen
Kurzarbeitsentschädigung
544'779
CHF
Auszahlung
Betreibungs- und Konkursamt
8'204
Zahlungsbefehle
245 mehr als im Vorjahr
Handelsregister
2'353
Eintragungen
Personalmutationen, Domizilwechsel, Gründung, Löschungen usw.
Handelsregister
5'697
Rechtseinheiten
Nettozunahme von 136 Rechtseinheiten
Wirtschaftsförderung
27
Jurstische und natürliche Personen
Bei der Ansiedlung begleitet

7.2.1 Direktionssekretariat

Corona-Härtefallprogramm

Im Zuge der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie war die Volkswirtschaftsdirektion zuständig für verschiedene Unterstützungsinstrumente für Unternehmen, unter anderem für das Härtefallprogramm, welches durch das Direktionssekretariat koordiniert worden ist. Unternehmen, welche über das Härtefallprogramm unterstützt worden sind, haben sich verpflichtet, die damit verbundenen Vorgaben (u.a. Dividendenverbot, keine Rückerstattung von Kapitaleinlagen, keine Vergabe von Darlehen an Eigentümer des Unternehmens, etc.) einzuhalten. Für die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben ist das Direktionssekretariat der Volkswirtschaftsdirektion zuständig. 2025 sind rund 40 Unternehmen überprüft worden. Dies in Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung.

Wirtschaftsbarometer

Die Volkswirtschaftsdirektion führt halbjährlich eine Befragung zur wirtschaftlichen Lage bei Nidwaldner Unternehmen durch. Mitte Dezember 2025 wurden 306 Unternehmen zur Online-Befragung eingeladen. 217 Unternehmen (71%) haben an der Befragung teilgenommen. Die Rückmeldungen zeigen, dass die Nidwaldner Wirtschaft – trotz zahlreicher geopolitischer Ereignisse und trotz der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung in weiten Teilen Europas – gut aufgestellt ist.

Leistungsvereinbarungen Tourismusförderung

Das kantonale Tourismusförderungsgesetz regelt, dass die Tourismusförderung im Grundsatz föderal durch die Gemeinden erfolgt. Der Kanton übernimmt diejenigen Aufgaben, welche zweckmässig zentral erbracht werden. Diese Aufgaben kann er mittels Leistungsauftrag an Dritte übertragen. Davon macht der Kanton Nidwalden Gebrauch, indem er sowohl mit dem Verein Nidwalden Tourismus wie auch mit der Luzern Tourismus AG entsprechende Vereinbarungen abschliesst. Für das Erbringen der Leistungen erhält Nidwalden Tourismus jährlich CHF 331'000 und die Luzern Tourismus AG jährlich CHF 56'000. Die Vereinbarung mit der Luzern Tourismus AG ist abgestimmt mit den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz und Obwalden. Die Finanzierung dieser Beträge läuft über den kantonalen Tourismusfonds, der einerseits über den jährlichen Kantonsbeitrag (CHF 300'000) und andererseits über die kantonalen Tourismusabgaben gespiesen wird.

Geschäftsstelle Felsenweg

Die Volkswirtschaftsdirektion führt die Geschäftsstelle der Stiftung Felsenweg am Bürgenstock. Diese Stiftung bezweckt die Erhaltung und die Sicherung des Fortbestandes des Felsenweges. Im Berichtsjahr sind keine aussergewöhnlichen Ereignisse aufgetreten.

Sekretariat Regionalentwicklungsverband Nidwalden & Engelberg REV

Das Sekretariat des Regionalentwicklungsverbandes Nidwalden & Engelberg (REV) wird vom Direktionssekretariat geführt. Dieses koordiniert und organisiert die Sitzungen und ist zuständig für die Archivierung.

7.2.2 Arbeitsamt

Arbeitsmarkt

Ausländerrecht / Drittstaatenkontingente

Der Kanton Nidwalden verfügt aufgrund eines fixen Verteilschlüssels über sechs Kontingente für Jahresbewilligungen (B) und neun Kontingente für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) für Personen von ausserhalb der EU/EFTA. Übersteigt die Nachfrage aus der Wirtschaft diese Werte, müssen beim Bundesamt für Migration (SEM) zusätzliche Kontingente beantragt werden. Im Jahr 2025 wurden dem Kanton insgesamt 61 Kontingente zugesprochen (Vorjahr: 65). Letztlich beansprucht wurden deren 23 (52).

Bewilligungen20242025
Jahresbewilligungen (B)4114
Kurzaufenthaltsbewilligungen (L)119
Total5223

Die im Vergleich zum Vorjahr deutlich tiefere Nachfrage an Drittstaatskontingenten ist auf Einstellungsstopps bei den Unternehmen aufgrund der ungewissen Weltlage zurückzuführen.

Schwarzarbeit und Entsendungen / flankierende Massnahmen

Die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden haben die Umsetzung der flankierenden Massnahmen (FlaM), die Arbeitsmarktbeobachtung nach OR 360a, den Vollzug des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Kontrollen der Stellenmeldepflicht gemeinsam geregelt. Die tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) führt in Altdorf eine gemeinsame Stelle für die gesamte Arbeitsmarktregion, welche die Vollzugsaufgaben für die Vereinbarungskantone wie auch für den Kanton Schwyz wahrnimmt. Sie überwacht die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen.

Im Berichtsjahr wurden die nationalen Fokusbranchen (Detailhandel, Autogewerbe, Garten- und Landschaftsbau, Hausmeisterdienste) sowie Kindertagesstätten und die Normbranchen (Hauswirtschaft) vertieft kontrolliert. Weiter wurden vier koordinierte Kontrollen unter Beizug der Kantonspolizei und sämtlicher Vollzugsstellen und Spezialbehörden in sensiblen Gewerben durchgeführt, unter anderem schwerpunktmässig im Coiffeurgewerbe (Barbershops, Billigcoiffeure, Kosmetikstudios) und im Gastgewerbe. Die bisher vorliegenden Prüfergebnisse zeigen, dass sich die Betriebe an die gesetzlichen Vorgaben nach Sozialversicherungsrecht, Quellensteuerecht und Ausländer- und Integrationsrecht halten, wobei einzelne Abklärungen noch im Gange sind. Es sind regelmässige Nachkontrollen geplant.

Im Bereich der Stellenmeldepflicht wurden im Kanton Nidwalden 30 Kontrollen (Vorjahr: 17) durchgeführt. Dabei musste in einem Fall (2) eine Ermahnung ausgesprochen werden.

Rechtsberatungen

Unternehmen und die erwerbstätige Bevölkerung haben die unentgeltliche Beratung in Sachen Arbeitsvertragsrecht rege in Anspruch genommen.

Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und Arbeitslosenkasse (ALK)

Arbeitslosigkeit

Im Kanton Nidwalden betrug die durchschnittliche Arbeitslosenquote 1.2% (CH: 2.9%), im Vorjahr lag sie bei 0.9% (CH: 2.4%). Der interinstitutionellen Zusammenarbeit zwischen RAV, Sozialdienst, Berufsberatung und IV-Stellen der Kantone Obwalden und Nidwalden kommt eine grosse Bedeutung zu.

Im Berichtsjahr ist es im Kanton Nidwalden zu keinen Massenentlassungen gekommen.

Der Anstieg der Stellensuchenden in Obwalden und Nidwalden von durchschnittlich 648 im Jahr 2024 auf 816 im Jahr 2025 hatte für das RAV eine Personalaufstockung von 160 Stellenprozenten zur Folge. Die Unsicherheiten, welche durch die geopolitischen Ereignisse (internationale Handelspolitik, Ukraine, etc.) ausgelöst wurden, wie auch das schwache Wirtschaftswachstum, waren in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes spürbar.

Bei der Arbeitslosenkasse wurde über den Jahreswechsel 2025/2026 schweizweit ein neues Betriebssystem «ASAL 2.0» eingeführt. Damit wird das System zur Abwicklung und Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenkasse erneuert. Die Vorbereitungen auf die Systemumstellung waren mit viel Aufwand (Planungen, Schulungen, Informationen, etc.) verbunden.

Im Berichtsjahr wurden rund CHF 11 Mio. Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt (2024: CHF 7 Mio.).

Stellenmeldepflicht

Die durchschnittlich gemeldete Anzahl offener Stellen in Obwalden und Nidwalden betrug im Berichtsjahr 332 (347).

job-vision ob-/nidwalden

Die job-vision ist ein Programm für eine vorübergehende Beschäftigung. Sie ermöglicht Stellensuchenden – insbesondere aus handwerklichen und kaufmännischen Arbeitsbereichen –, während maximal sechs Monaten einer geregelten Arbeit nachzugehen. Ziel des Beschäftigungsprogramms ist es, den Teilnehmenden einen strukturierten Tagesablauf zu ermöglichen, vorhandene berufliche Fähigkeiten zu vertiefen und neue zu erwerben, um ihnen dadurch den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern.
Nebst dem Beschäftigungsangebot werden verschiedene fach- und persönlichkeitsorientierte Kurse durchgeführt, welche die Vermittelbarkeit verbessern und die beruflichen Perspektiven erweitern.

Beschäftigungsangebot

Im Berichtsjahr konnte 160 (Vorjahr: 186) Personen vorübergehend eine Arbeitsstelle angeboten werden. Zuweisungsinstanzen waren das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Obwalden/Nidwalden mit 97 (133) Personen, die IV-Stellen mit 61 (47) Personen und der Sozialdienst (6) sowie das Amt für Asyl (2) mit je einer Person. Die Nachfrage nach Eigenprodukten und Dienstleistungen war zufriedenstellend und die Auslastung über alle Abteilungen hinweg gut. Entsprechend erfreulich sind die damit erreichten Umsätze aus den Werkstätten und dem Brockähuis. Die job-vision führt für die IV-Stellen Job-Coachings als zusätzliche Dienstleistung durch. Im Berichtsjahr wurden 14 Personen unterstützt. Das Angebot wurde rege beansprucht.
Im Rahmen der Bewerbungsunterstützung wurden 237 Beratungstermine durchgeführt (360). 129 Beratungen waren für RAV-Versicherte (325), davon 73 für Programmteilnehmende (155). 35 Beratungsgespräche wurden für den Asylbereich durchgeführt (35).

Kursangebot / Bildung

Die easylearn-Kurse wurden von 18 (30) Teilnehmenden in Anspruch genommen.

Arbeitsinspektorat

Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und zur Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die nach Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen im Betrieb angemessen sind.

In der Berichtsperiode hat das Arbeitsinspektorat folgende Aktivitäten ausgeführt:

Übersicht Aktivitäten20242025
Planbegutachtungen8986
Plangenehmigungen37
Betriebsbewilligungen24
ASA Systemkontrollen2017
übrige Betriebsbesuche4636
Total160150
Erteilte Bewilligungen20242025
Sonn- und Feiertagsarbeit4454
Nachtarbeit1419
Offenhalten Verkaufsgeschäft an Sonn- und Feiertagen und während der Saison1325
Total7198

Kurzarbeit

Die Kurzarbeitsentschädigung ist ein wichtiges Instrument, um bei vorübergehenden wirtschaftlichen Einbrüchen Massenentlassungen verhindern und Arbeitsplätze sichern zu können. Im Berichtsjahr gingen 7 ordentliche Kurzarbeitsgesuche (Vorjahr: 5) ein. Davon erfüllten 6 Gesuche (5) die Anforderungen und wurden genehmigt. Insgesamt wurden im Jahr 2025 im Kanton Nidwalden Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von CHF 544'779 (CHF 719'914) ausbezahlt.

Gastgewerbe

2025 wurden 48 Betriebsbewilligungen (Vorjahr: 50) ausgestellt: 44 Gastgewerbebewilligungen und 4 Bewilligungen infolge Wechsel der Betriebsleitung und Mutationen verantwortlicher Personen.
Beim Handel mit alkoholischen Getränken wurden im Berichtsjahr 9 Bewilligungen ausgestellt (17): sechs neue Bewilligungen (4) sowie drei (13) Mutationen der Bewilligungen wegen Standortwechsel, Namensänderung oder Wechsel der Betriebsführung oder Bewilligungsart.

Lotteriewesen

2025 wurden wie im Vorjahr sechs Bewilligungen für Lottomatches ausgestellt. Für kleine Pokerturniere gingen wie im Vorjahr keine Gesuche ein.

7.2.3 Betreibungs- und Konkursamt

Betreibungsamt

Das Betreibungsamt hat die Aufgabe, die Schuldbetreibungen von deren Einleitung bis zur Verteilung bzw. Ausstellung von Verlustscheinen durchzuführen.

2025 wurden im Kanton Nidwalden 8'204 (Vorjahr: 7'959) Zahlungsbefehle ausgestellt, was gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 3.1% bedeutet. Weiter wurden 3'231 Pfändungen vollzogen. Dies entspricht einer Abnahme von 5.5% gegenüber dem Vorjahr (3'418). Die im Berichtsjahr ausgestellten 839 Konkursandrohungen entsprechen im Vergleich mit dem Vorjahr (218) einer Zunahme von 285%. Diese ist grösstenteils auf die per 1. Januar 2025 in Kraft getretene Anpassung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs zurückzuführen. Erfolgte der Einzug von Steuern und Abgaben gegen Schuldner, die im Handelsregister eingetragen sind, vorher auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung, werden neu auch Betreibungen für öffentlich-rechtliche Forderungen (Steuerforderungen etc.) gegen diese Schuldner auf dem Weg des Konkurses fortgesetzt.

Konkursamt

Die Hauptaufgabe des Konkursamts ist es, nach der gerichtlichen Konkurseröffnung das Konkursverfahren durchzuführen. Ihm ist zudem die Unterabteilung für öffentliche Inventarisation angegliedert, welcher u.a. die Aufnahme des öffentlichen Inventars (verbunden mit der Verwaltung des Nachlasses während der Inventarisation) und die Aufsicht über die Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und Erbschaftsliquidatoren als erste Beschwerdeinstanz obliegen.

2025 wurden 126 Konkurse (Vorjahr: 105) eröffnet und 117 Konkursverfahren abgeschlossen (95). Weiter wurden Verlustscheine in der Höhe von CHF 1.05 Mio. ausgestellt (CHF 27.61 Mio.).

Abteilung öffentliche Inventarisation

Eine öffentliche Inventarisation ist ein amtliches Verfahren, das bei unübersichtlichen Erbschaftsverhältnissen Klarheit über Aktiven und Passiven schafft. Es kann von Erben innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach Ableben des Erblassers verlangt werden, um sich vor unerwarteten Schulden zu schützen. Diese Verfahren sind seitens des Kantons jeweils mit viel Aufwand verbunden. 2025 wurden vier öffentliche Inventarisationen durchgeführt (Vorjahr: 0).

Die Abteilung sieht sich vermehrt mit Beschwerden gegen Willensvollstrecker, Erbschaftsverwalter und Erbschaftsliquidatoren konfrontiert (2025: 5; 2024: 2). In diesen Fällen, die eine substanzielle Mehrbelastung zur Folge haben (Prüfung vorsorglicher Massnahmen, komplexe Beschwerdeverfahren mit umfangreichen Beilagen, Rechtsabklärungen, interimistische Verwaltung des Nachlasses usw.), fungiert das Konkursamt als Aufsichtsorgan.

7.2.4 Handelsregisteramt

Im Jahr 2025 wurden 342 (Vorjahr: 317) Rechtseinheiten neu im Handelsregister eingetragen. Insgesamt zogen 123 (103) Rechtseinheiten von Nidwalden weg und 140 (116) kamen hinzu (Sitzverlegungen).

Per 31. Dezember 2025 betrug die Gesamtzahl der im Handelsregister Nidwalden eingetragenen Rechtseinheiten 5'697 (5'561).

Im Jahr 2025 konnten insgesamt 2'353 (2'152) Rechtsgeschäfte im Tagesregister eingetragen werden. Zudem wurden 436 (442) Bestellungen von Belegen und Handelsregisterauszügen bearbeitet und 288 (273) Unterschriften beglaubigt. Wegen Mängeln, insbesondere in der Organisation und beim Domizil, erhielten 111 (161) Rechtseinheiten einen eingeschriebenen Brief. Da nicht alle Rechtseinheiten auf die Aufforderung reagierten bzw. die Briefe nicht zugestellt werden konnten, mussten 42 (39) Aufforderungen und Verfügungen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert werden. Bei 55 (55) Rechtseinheiten erfolgte eine Überweisung an das Kantonsgericht zur Ergreifung von Massnahmen (in der Regel gerichtliche Auflösung). Zudem wurden 102 Konkurseröffnungen im Handelsregister eingetragen (68).

7.2.5 Wirtschaftsförderung

Bestandespflege

Zentrale Aufgabe der Wirtschaftsförderung ist die Bestandespflege. Dabei werden Nidwaldner Unternehmen in zahlreichen Bereichen unterstützt. So zum Beispiel bei der Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen, bei der Suche nach Gewerbeflächen, bei der Vernetzung mit möglichen Partnerunternehmen, beim Technologietransfer oder bei der Unternehmensnachfolge. Ebenfalls zur Bestandespflege gehören die Betriebsbesuche, bei denen jeweils, neben der Wirtschaftsförderung, der Volkswirtschaftsdirektor, ein Vorstandsmitglied von Pro Wirtschaft Nidwalden/Engelberg sowie ein Gemeinderat aus der jeweiligen Standortgemeinde teilnimmt. Diese Besuche ermöglichen einen Austausch zwischen Wirtschaft, Gemeinden und der kantonalen Verwaltung.

2025 wurden 17 (Vorjahr: 22) Betriebsbesuche durchgeführt. Ferner stand man mit zahlreichen weiteren Unternehmen im Austausch.

Standortpromotion

Mit der Standortpromotion verfolgt die Wirtschaftsförderung das Ziel, den Wirtschaftsstandort Nidwalden bei Unternehmen und Investoren bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass Nidwalden bei Standortentscheidungen berücksichtigt wird. Dabei werden die Qualitäten der Nidwaldner Standortfaktoren in das Auswahlverfahren eingebracht. Ansiedlungen und Investitionen werden von der Wirtschaftsförderung betreut und bei den jeweiligen Entwicklungsschritten mit einem umfangreichen Netzwerk aus Experten unterstützt.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 185 (Vorjahr: 232) Anfragen aus dem In- und Ausland bearbeitet.

Dank des umfangreichen Netzwerks der Wirtschaftsförderung mit Multiplikatoren (Treuhänder, Steuerexperten, Anwälte, Wirtschaftsberater usw.) konnten Kontakte zu Unternehmen und Investoren im In- und Ausland vertieft und weiter ausgebaut werden.

Bei 18 (14) Ansiedlungen von juristischen Personen durfte die Wirtschaftsförderung mitwirken. Sie alle kommen aus dem Dienstleistungsbereich. Ebenso konnte die Wirtschaftsförderung neun (20) vermögende Privatpersonen und deren Familien bei der Ansiedlung in Nidwalden begleiten.

Switzerland Innovation Park Central

Der Verein Switzerland Innovation Park Central ist eine gemeinsame Initiative der Zentralschweizer Unternehmen und Kantone sowie der Hochschule Luzern. Er bezweckt den Betrieb eines Innovationsparks in Rotkreuz. Im Rahmen dieser Initiative wird national und international wegweisende Forschung und Prototyping im Bereich Smart Networks & Digital Systems betrieben. Unternehmen werden untereinander und mit der Hochschule vernetzt und Talente, Studierende und Absolvierende werden für die Unterstützung von Forschungsprojekten vermittelt. Der Kanton Nidwalden ist Mitglied dieser Initiative und unterstützt die Aktivitäten des Innovationsparks.

Neue Regionalpolitik des Bundes NRP

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützt der Bund das Berggebiet, den ländlichen Raum und die Grenzregionen bei der Bewältigung des Strukturwandels. Die NRP will mithelfen, Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten zu verbessern, und fördert Innovationen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Zielregionen. Damit leistet die NRP einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und trägt indirekt dazu bei, die dezentrale Besiedlung in der Schweiz zu erhalten und die regionalen Disparitäten abzubauen. Wertschöpfungsorientierte Projekte können über die NRP grundsätzlich mit A-fonds-perdu Beiträgen (v.a. für Konzeptarbeiten) oder mit Darlehen (bei Infrastrukturprojekten) unterstützt werden, wobei in einem begrenzten Rahmen auch nicht-rentabilisierbare Infrastrukturen mit Beiträgen unterstützt werden können. Insgesamt sind im Berichtsjahr drei kantonale und ein interkantonales Projekt bewilligt worden. Bei allen beteiligt sich der Bund mit 50% an den Kosten.

Kantonale A-fonds-perdu NRP-Projekte:

ProjektZielKosten
Nidwalden TourismusErarbeitung einer neuen StrategieCHF 13'000
Seilbahnverband NidwaldenUnterstützung Einführung
digitales Bezahlsystem
CHF 25'000
Tourismusverein Maria RickenbachErarbeitung DestinationsentwicklungCHF 7'000

Interkantonales A-fonds-perdu NRP-Projekt

ProjektZielKosten
Tourismusorganisationen NW, UR,
Engelberg
Kleinseilbahnen-Abenteuer Urschweiz CHF 52'080

Tourismusabgabe

Die Wirtschaftsförderung ist zuständig für die Veranlagung und den Bezug der kantonalen und kommunalen Tourismusabgabe. Hierfür wurden rund 1'240 Rechnungen verschickt. Im Berichtsjahr wurden kommunale Tourismusabgaben in der Höhe von CHF 845'150 (Vorjahr: CHF 833'705) und kantonale Tourismusabgaben in der Höhe von CHF 106'286 (CHF 104'245) in Rechnung gestellt. Die Beiträge pro Gemeinde sind im Kapitel 7.3.5 ersichtlich.

7.3 Tabellen und Grafiken

7.3.1 Personalbestand

Vollzeitstellen Ende Jahr20242025
besetztbesetzt
Direktionssekretariat2.42.3
Wirtschaftsförderung2.02.1
Arbeitsamt32.634.2
Betreibungs- und Konkursamt9.49.9
Handelsregisteramt2.52.5
Volkswirtschaftsdirektion48.950.9

7.3.2 Arbeitsamt

Entwicklung Anzahl arbeitslos gemeldeter Personen

Monate20212022202320242025NW 2025 in %CH 2025 in %
Januar4592742011942831.23.0
Februar4552501891992921.22.9
März4172251741983131.32.9
April3912081482083121.32.8
Mai3361791432052741.12.8
Juni2891711421902831.12.7
Juli2761491541922631.12.7
August2641231502012611.12.8
September2481471542052671.12.8
Oktober2431621672322711.12.9
November2501811752393231.32.9
Dezember2701991872693331.33.1
Durchschnitt3251891652112901.22.9

Leistungen der kantonalen Arbeitslosenkasse

Leistungen20242025
Ganzarbeitslose
Anzahl Taggeldgesuche550684
Anzahl Bezugstage38'27556'487
Kurzarbeit
Anzahl Betriebe55
Anzahl Ausfallstunden21'55616'981
Schlechtwetter
Anzahl Betriebe30
Anzahl Ausfallstunden9400
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Anzahl Kursbesuche216268
Insolvenzentschädigung
Anzahl Betriebe410
Anzahl Bezüger2828
Ausbezahlte Entschädigungen (in CHF)20242025
Arbeitslosenentschädigung7'030'52011'085'685
Kurzarbeitsentschädigung719'914544'779
Schlechtwetterentschädigung25'2410
Arbeitsmarktliche Massnahmen (Bildungsmassnahmen)58'441193'504
Insolvenzentschädigung286'123135'392
Total Auszahlungen8'120'23811'959'360

7.3.3 Betreibungs- und Konkursamt

Entwicklung der Betreibungsvorgänge

202020212022202320242025
Zahlungsbefehle 6'6136'5556'4337'1487'9598'204
Pfändungen3'3843'6723'5613'2893'4183'231
Konkursandrohungen206173199234218893

Entwicklung der Konkursverfahren

202020212022202320242025
Konkurseröffnungen66888692105126
Konkurserledigungen5787719095117
Verluste in CHF *5'466'2728'725'66619'254'53434'565'86327'604'9241'046'000

7.3.4 Handelsregisteramt

Entwicklung der eingetragenen Rechtseinheiten

20212022202320242025
Einzelunternehmen685682708709726
Kollektiv- Gesellschaften4240454844
Kommandit- Gesellschaften2319131211
AG2'5532'6002'6142'6612'704
GmbH1'5591'6491'7251'7871'870
Genossenschaften5859626059
Vereine1820201921
Stiftungen132135134133131
Zweigniederlassungen120114107107114
Ausl. Zweitniederlassungen1518181810
andere Rechtseinheiten77777
Total5'2125'3435'4535'5615'697

7.3.5 Wirtschaftsförderung

Entwicklung der Kontakte und effektive Ansiedlungen (Ansiedlungsförderung)

Entwicklung der Betriebsbesuche bei Unternehmen (Bestandespflege)

Übersicht der Beiträge Neue Regionalpolitik (NRP)

Kantonale Projekte Umsetzungsprogramm 2024 – 2027: gesprochene Darlehen (in CHF)

JahrProjektträgerProjektDarlehen
(50 % Bund, 50 % Kanton)
2024Kapellstiftung Maria RickenbachSanierung Pilgerhaus 1'000'000
Total1'000'000

Kantonale Projekte Umsetzungsprogramm 2024 – 2027: gesprochene À-fonds-perdu-Beiträge (in CHF)*

JahrProjektträgerProjektA-fonds-perdu Beiträge
(50% Bund, 50% Kanton)
2024Verein FunPark NidwaldenMachbarkeitsstudie FunPark25'000
2025Verein Nidwalden TourismusErarbeitung neue Strategie13'000
2025Seilbahnverband NidwaldenSeilbahnverband NW
digitales Bezahlsystem
25'000
2025Tourismusverein Maria Rickenbach Erarbeitung Destinationsentwicklung7'000
Total70'000

Interkantonale Beiträge Umsetzungsprogramm 2024 – 2027 (in CHF)*

JahrProjektträgerProjekt Kanton NidwaldenAndere Kantone Bund Total
2024Verein ITZzünder 2.012'500237'500250'000500'000
2024Bikegenossenschaft ZCHFairTrail ZCH Mountainbike31'500261'000292'500585'000
2024Zentralschweizer KantoneNRP-Konferenz3'00012'00015'00030'000
2024REV NW & EngelbergNRP-UP 25-2867'5007'50075'000150'000
2024Verein Lignum ZCHZentralschweizer
Holzwirtschafts-Hub
15'000114'500129'500259'000
2025Tourismusorganisationen NW, UR, EngelbergKleinseilbahnen-Abenteuer Urschweiz26'04039'06065'100130'200
Total155'540671'560827'1001'654'200

Gewährte NRP-Darlehen und ausstehende Amortisationen per 31.12.2025

Projekte (in Klammern: Jahr der Darlehensvergabe)gewährte Darlehen Total (davon 50% Bund, 50% Kanton)bisher geleistete AmortisationenAusstehende Amortisationen
Light Wing AG (2010)800'000 150'000 650'000
Bergbahnen Beckenried-Emmetten AG
Konzessionserneuerung Pendelbahn (2013)
1'000'000 250'000 750'000
Wassersportzentrum Nidwalden (2013)200'000 110'000 90'000
Erneuerung Luftseilbahn Gummenalp (2014)350'000 280'080 69'920
Bürgenstock Bahn AG (2015)2'200'000 700'000 1'500'000
Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee
Shuttle Luzern-Kehrsiten (2016)
1'250'000 100'000 1'150'000
Luftseilbahn Brunni-Alpgschwänd (2016)235'000 211'500 23'500
Luftseilbahn Fellboden-Bannalpsee (2016)300'000 180'000 120'000
Bootshaus Seeclub Stansstad (2019)200'000 40'000 160'000
Luftseilbahn Dallenwil-Wiesenberg
Sanierung Steuerung und Tragseile (2021)
200'000 40'000 160'000
Segelfluggruppe Nidwalden (SGN) (2023)40'000 8'000 32'000
Sanierung Luftseilbahn Fell-Chrüzhütte,
Bannalp (2023)
200'000 40'000 160'000
Pilgerhaus Maria Rickenbach (2024)**1'000'000 0 1'000'000
Total7'975'000 2'109'580 5'865'420

Entwicklung der Tourismusbeiträge

JahrNidwalden Tourismus (NWT)Luzern Tourismus AG (LTAG)Übrige BeiträgeTotal
2021310'00052'0008'108370'108
2022300'00052'0003'108355'108
2023400'00052'0003'108455'108
2024331'00056'0001'298388'298
2025331'00056'0001'298388'298

Entwicklung der kommunalen und der kantonalen Tourismusabgaben (in Rechnung gestellte Beträge)

Jahr20212022202320242025
Tourismusabgaben Beckenried153'671161'845158'433172'773172'470
Tourismusabgaben Buochs62'41771'00580'86676'76975'030
Tourismusabgaben Dallenwil51'39950'34250'82150'53149'260
Tourismusabgaben Emmetten182'712195'070194'946193'253198'441
Tourismusabgaben Ennetbürgen70'62374'88878'47176'51485'500
Tourismusabgaben Ennetmoos4'8234'1044'5564'4004'607
Tourismusabgaben Hergiswil26'53828'38130'68629'26429'121
Tourismusabgaben Oberdorf11'03611'77212'29110'87612'070
Tourismusabgaben Stans47'95354'09962'05466'85467'077
Tourismusabgaben Stansstad24'28025'02026'07427'20627'751
Tourismusabgaben Wolfenschiessen105'59797'912115'959125'264123'825
Kommunale Tourismusabgaben Gesamt741'047774'438815'157833'705845'149
Kantonale Tourismusabgaben72'56291'766103'203104'245106'286
Tourismusabgaben Total813'608866'204918'360937'950951'435

7.3.6 Vernehmlassungen

VolkswirtschaftsdirektionBeschluss des
Regierungsrats
Antwort
Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellung und Online-Versteigerung) Nr. 76 vom 28. Januar 2025Grundsätzliche Zustimmung; Änderungsantrag von Art. 8b E-SchKG.
Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz. Sonderbestimmungen für die Live-in-BetreuungNr. 89 vom 4. Februar 2025Zustimmung
Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und der Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung der ArbeitslosenkassenNr. 90 vom 4. Februar 2025Zustimmung
Pa. Iv. 22.415 (Fluri) bezüglich faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen ProduktionsmarktNr. 177 vom 18. März 2025Zustimmung
Bundesgesetz über die Raumfahrt (Raumfahrtgesetz, RFG)Nr. 215 vom 25. März 2025Zustimmung
Pa. Iv. 21.470 Roduit. Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werdenNr. 369 vom 10. Juni 2025Ablehnung
Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandförderungsgesetz; BBFG)Nr. 398 vom 17. Juni 2025Zustimmung, ebenfalls auch zur Stellungnahme der RKGK.
Totalrevision der PatentverordnungNr. 399 vom 17. Juni 2025Zustimmung
Teilrevision der Postverordnung (VPG)Nr. 400 vom 17. Juni 2025Grundsätzliche Zustimmung; die Änderung der Laufzeitvorgaben bei abonnierten Tageszeitungen wird abgelehnt.
Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes PrinzipNr. 462 vom 1. Juli 2025Zustimmung
Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden)Nr. 534 vom 26. August 2025Zustimmung
Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit)Nr. 535 vom 26. August 2025Zustimmung
Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG)Nr. 567 vom 9. September 2025Zustimmung, dass zukünftig Landesausstellungen durchgeführt werden sollen. Der Finanzierungsbeitrag des Bundes soll 50% betragen. Der Punkt der Finanzierung durch den Bundesrat muss noch geklärt werden.
Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)Nr. 595 vom 16. September 2025Zustimmung
Änderung der Verordnung über FernmeldediensteNr. 630 vom 23. September 2025Zustimmung zur Musterstellungnahme der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr.
Pa. Iv. 23.325. Standesinitiative «Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten»Nr. 676 vom 28. Oktober 2025Zustimmung
Genehmigung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Wiederaufbauprozess der UkraineNr. 686 vom 4. November 20205Zustimmung
Totalrevision der MaschinenverordnungNr. 711 vom 18. November 2025Zustimmung
Pa. Iv. 23.462. «Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten»Nr. 765 vom 2. Dezember 2025Es wird eine Sistierung der Vorlage beantragt, bis die vom Bundesrat angekündigte Revision abgeschlossen ist.

8 Staatskanzlei

8.1 Tätigkeiten der Ämter

Jahr in Zahlen

Staatskanzlei
830
Regierungsratsbeschlüsse
Bearbeitet
Axioma
417
Geschäftseröffnungen
Wovon 17 bereits wieder abgeschlossen
Druckzentrale
489'967
Kopien
Grosskopierer
Amtliche Bestätigungen
1'203
Dokumente
Apostillen, Legalisationen, Beglaubigungen und Rechtskraftbescheinigungen
Staatsarchiv
55
Übernahmen
Im Umfang von 354 Laufmetern Akten und 929 Megabyte Daten
Staatsarchiv
547
Benutzungsanfragen
Dazu 298 Benutzungstage und 2'347 eingesehene Archivalieneinheiten

8.1.1 Kanzlei

Kanzleisekretariat

Das Kanzleisekretariat unterstützt die Sitzungsvor- und -nachbereitung sowie die Protokollführung von Landrat und Regierungsrat, organisiert Anlässe, stellt den Weibeldienst sicher und fungiert als zentrale Auskunftsstelle der kantonalen Verwaltung. Im vierten Quartal kam es zu drei Personalwechseln; während einer Übergangsphase war die administrative Leitung vorübergehend unbesetzt. Im Zuge der Neubesetzungen wurden Rollen und Stellenprozente angepasst. Im März 2025 wurde die zweitägige schweizerische Frühjahrs-Staatsschreiberkonferenz in Nidwalden durchgeführt.

Amtsblatt

Das digitale Amtsblatt und die neue Druckausgabe sind am 7. Januar 2025 zum ersten Mal erschienen. Die Vorbereitungsarbeiten verliefen planmässig und der Start glückte. Das elektronische Amtsblatt erscheint auf der Plattform des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) gemeinsam mit den Amtsblättern weiterer Kantone und dem Schweizerischen Handelsamtsblatt. Die Plattform ermöglicht eine kantonsübergreifende Recherche für Nutzende und eine direkte Einbindung in die Arbeitsprozesse der Gemeinden und Amtsstellen. Dies trägt zur Vereinfachung administrativer Abläufe bei. Die Zusammenarbeit mit dem seco und der Druckerei Odermatt AG ist gut eingespielt und die Abläufe funktionieren reibungslos.

Webseite

Die Webseite www.nw.ch wurde einem Redesign unterzogen, um das Erscheinungsbild des Kantons zu modernisieren und die gefragtesten Online-Dienstleistungen für die Bevölkerung schneller zugänglich zu machen. Das Redesign war auch erforderlich, um neue Funktionalitäten verwenden zu können, nachdem die letzte technische Erneuerung vor rund sieben Jahren stattfand. Die neu gestaltete Website konnte im Juli aufgeschaltet werden.

Neues CMS

Für die Zukunft will der Kanton Nidwalden auf ein zeitgemässes, praktikables und flexibles Content-Management-System (CMS) setzen. Im Berichtsjahr ist zusammen mit dem Kanton Obwalden das Projekt für ein neues CMS gestartet worden, wobei die Staatskanzlei die Co-Projektleitung mit dem ILZ wahrnimmt. Ziel ist es, das CMS und daraus resultierend das neue Fundament für die Webseiten gemeinsam mit den Gemeinden zu realisieren. Zunächst findet eine umfassende Bedarfsanalyse statt. In Form von Interviews von involvierten Stellen und Mitarbeitenden werden die Bedürfnisse zusammengetragen. Die Bedarfsanalyse wird 2026 fortgesetzt. Nach der Auswertung der Analyse wird sich der künftige Systembeschrieb ergeben. Noch im Jahr 2026 ist die öffentliche Ausschreibung des Projekts vorgesehen.

eGovPortal

Das Projekt eGov-Portal baut ab 2026 die zentralen Basisdienstleistungen auf und schafft damit die Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltungsservices. Federführend wird das Projekt von der Finanzdirektion zusammen mit dem ILZ betreut. Ein Teilprojekt kümmert sich um den Bereich «Marketing/Kommunikation». Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Staatskanzlei. Im Berichtsjahr ging es um die Festlegung des Designs und die Sicherstellung der Benutzerfreundlichkeit der künftigen Online-Plattform. Hierzu waren zahlreiche Sitzungen und Feedbackrunden mit dem ILZ, dem Kanton Obwalden und externen Dienstleistern notwendig. Im Jahr 2026 wird der Fokus vermehrt auf den Kommunikationsaktivitäten liegen.

8.1.2 Abstimmungsbüro

Das kantonale Abstimmungsbüro hat im Berichtsjahr zusammen mit den kommunalen Abstimmungsbüros insgesamt zwei kantonale und fünf eidgenössische Abstimmungen organisiert und durchgeführt. Im Weiteren wurden die Vorbereitungsarbeiten für die Gesamterneuerungswahlen im März 2026 aufgenommen. Dazu gehörte auch die Erstellung einer spezifischen Webseite für die Präsentation der Ergebnisse und Information der Bevölkerung am Wahltag. Dies, weil die Staatskanzlei im Berichtsjahr darüber informiert wurde, dass das ILZ die bei den letzten Wahlen 2022 betreute Weblösung nicht mehr anbietet.

Die Software für Wahlen und Abstimmungen ist im Jahr 2026 zu erneuern. Dafür wurden die erforderlichen Abklärungen getroffen. Für die Datenübermittlung an den Bund ist ab 2027 der eCH-Standard (CH-0252) einzusetzen. Mit dem geplanten Einsatz von «Sesamvote» als Weblösung kann dies gewährleistet werden. Die Informationssicherheit, die digitalen Prozesse sowie die Benutzerfreundlichkeit werden damit verbessert.

8.1.3 Rechtsdienst

Beim Rechtsdienst sind im Berichtsjahr mehrere personelle Wechsel erfolgt; weitere Veränderungen stehen im Jahr 2026 an. So verlässt der Vorsteher per Ende April den Rechtsdienst. Deshalb wurden die Organisation und die Zuteilung der Aufgaben überprüft. Die bisherige Organisation hat sich bewährt, weshalb primär eine Neuzuteilung der Aufgaben an Mitarbeitende erfolgt ist. Der Pendenzenstau konnte weiter reduziert werden.

Gesetzgebung

Wiederum wurde eine sehr grosse Anzahl an Gesetzgebungsprojekten bearbeitet. Dabei nahm der Rechtsdienst vereinzelt auch die Projektleitung wahr. Die Mitarbeitenden begleiteten unter anderem folgende Gesetzesrevisionen (jeweils in Klammer ist der ungefähre Stand Ende Berichtsjahr aufgeführt):

  • Steuergesetz (Teilrevision durch Landrat verabschiedet; der Rechtsdienst war nur begleitend involviert)
  • Steuerverordnung (Teilrevision durch Regierungsrat verabschiedet; der Rechtsdienst war nur begleitend involviert)
  • Personalverordnungen (Totalrevision durch Regierungsrat verabschiedet)
  • Finanzhaushaltsgesetz betr. Globalkredit für das Personal (1. Lesung im Landrat ist erfolgt)
  • Entschädigungsgesetz (Externe Vernehmlassung zur Teilrevision läuft)
  • Interkantonale Vereinbarung über das InformatikLeistungsZentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Entwurf zur Teilrevision ist erstellt)
  • Informationssicherheitsgesetzgebung (Interner Vorentwurf für Neuerlass ist erstellt)
  • Reklamegesetzgebung (Teilrevision durch Landrat verabschiedet)
  • Strassengesetz (Totalrevision durch Landrat verabschiedet)
  • Verordnung über den Schutz bedrohter Tiere (Totalrevision durch Regierungsrat verabschiedet)
  • Mehrwertabgabegesetz (Externe Vernehmlassung zur Teilrevision abgeschlossen)
  • Hilfsfondsgesetz (Interner Vorentwurf nach Rückweisung durch Landrat liegt vor)
  • Gerichtsgesetz betr. Interessenbindungen (Teilrevision durch Landrat verabschiedet)
  • Kantonsverfassung und Gemeindegesetz (Volksabstimmung zur Kantonsverfassung ist erfolgt; Gewährleistung durch Bund liegt vor)
  • Ordnungsbussengesetzgebung (Neuerlass durch Landrat verabschiedet)
  • Kantonale Zivilschutz- und Notstandsgesetzgebung (Projektarbeiten zur Totalrevision laufen)
  • Bürgerrechtsgesetzgebung (Teilrevision durch Landrat verabschiedet)
  • Sprengstoffgesetzgebung (Teilrevision des Polizeigesetzes durch Landrat verabschiedet)
  • Wehrpflichtersatzverordnung (Teilrevision durch Regierungsrat verabschiedet)
  • Jagdbetriebsvorschriften 2025 (Neuerlass durch Regierungsrat verabschiedet)
  • Mittelschulgesetzgebung (Externe Vernehmlassung für Teilrevision läuft)
  • Volksschulverordnung (Zwei Teilrevisionen durch Regierungsrat verabschiedet)
  • Stipendiengesetzgebung (Teilrevision durch Landrat verabschiedet)
  • Kantonsverfassung (Antrag an Landrat zur Teilrevision betr. die Bestimmungen zu den Schulgemeinden durch Regierungsrat ist erfolgt)
  • Korporationsaufsichtsgesetz (Entwurf zur Totalrevision für Antrag an Landrat liegt vor)
  • Kantonales Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz (Totalrevision durch Landrat verabschiedet)
  • Planungs- und Bauverordnung (Teilrevision betr. Vorwirkung der Schutzwirkung bei Schutzmassnahmen durch Regierungsrat verabschiedet)
  • Krankenversicherungsgesetz (Teilrevision betr. Pflegefinanzierung durch Landrat verabschiedet)
  • Krankenversicherungsgesetz (Interne Vorentwurf zur Teilrevision betr. EFAS liegt vor)
  • Kinderbetreuungsgesetzgebung (Externe Vernehmlassung zur Totalrevision ist erfolgt)
  • Kinder- und Jugendförderungsgesetz (Interne Vernehmlassung ist erfolgt)
  • Gesundheitsgesetz (Antrag an Landrat zur Teilrevision ist erfolgt)
  • Sozialhilfeverordnung (Teilrevision betr. SKOS-Richtlinien durch Regierungsrat verabschiedet)
  • Betreuungsverordnung (Teilrevision durch Regierungsrat verabschiedet)
  • Zulassungsverordnung (Neuerlass durch Regierungsrat verabschiedet)
  • Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung (Interne Vernehmlassung ist erfolgt)
  • Wirtschaftsförderungsgesetzgebung (Externe Vernehmlassung zur Teilrevision ist erfolgt)
  • Kantonales Datenschutzgesetz (Interner Entwurf zur Totalrevision liegt vor)
  • Öffentlichkeitsgesetz (Neues Gesetz durch Landrat verabschiedet)
  • Verwaltungsrechtspflegegesetz (Teilrevision durch Landrat verabschiedet)

Neben der Begleitung der Gesetzgebungsprojekte ist der Rechtsdienst für die Nachführung der Gesetzessammlung verantwortlich.

Beschwerdeinstruktion und Vertretung vor Gerichten

Alle Mitarbeitenden wurden mit der Beschwerdeinstruktion beauftragt, sei es zuhanden der Direktionen oder des Regierungsrats. Das Ziel, alle Beschwerden drei Monate nach Abschluss des Rechtsschriftenwechsels zu erledigen, wurde grösstenteils erreicht. Der Pendenzenstau, der seit dem massiven Anstieg der Verwaltungsbeschwerdeverfahren im Jahr 2021 bestanden hat, konnte fast vollständig abgebaut werden. Verfahrensverzögerungen sind grösstenteils aufgrund umfangreicher Sachverhaltsabklärungen und der damit verbundenen Gewährung des rechtlichen Gehörs entstanden.

Aufsichtsbeschwerden und Anzeigen vorschriftswidriger Zustände sind in einem raschen Verfahren zu behandeln. Der Rechtsdienst klärt den Sachverhalt und bereitet das Geschäft zuhanden des Regierungsrats vor. Der Aufwand für die Behandlung von Aufsichtsbeschwerden hat gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen.

Der Rechtsdienst vertritt den Kanton regelmässig in Verfahren vor Gerichten. Auslöser für derartige Gerichtsverfahren sind hauptsächlich Beschwerden gegen Entscheide des Regierungsrats oder der Direktionen, verwaltungsgerichtliche Klagen oder Staatshaftungsgesuche. Meist handelt es sich um schriftliche Verfahren. Der Aufwand war im Berichtsjahr vergleichbar mit dem Vorjahr.

Rechtsberatung

Der Rechtsdienst hatte erneut eine Vielzahl an Anfragen aus sämtlichen Direktionen zu beantworten. Dabei waren Geschäfte der Finanzdirektion (Personalrecht, Kreditrecht, Gebührenrecht, Haftungsrecht, Finanzhaushalt, Informatik und Digitalisierung einschliesslich elektronischer Rechtsverkehr, Schätzungsrecht, formelle Fragen zum Steuerrecht etc.), der Baudirektion (Umsetzung der Planungs- und Baugesetzgebung und des Raumplanungsgesetzes, Richtplanung, kommunale Nutzungs- und Sondernutzungsplanung, baupolizeiliche Themen, Mehrwertabgabegesetzgebung, Baubewilligungsverfahren inkl. Koordinationsgebot, Strassen- und Veloweggesetzgebung, Landerwerb und Enteignung, Zweitwohnungen, Pachtrecht, Sachenrecht etc.), der Landwirtschafts- und Umweltdirektion (Flurstrassen, Wasserversorgung, Siedlungsentwässerung, Gewässergesetzgebung, Umweltschutzrecht, Fuss- und Wanderweggesetzgebung, Waldgesetzgebung, Landwirtschafts- und bäuerliches Bodenrecht, Korporationsgesetzgebung, Naturgefahren etc.), der Gesundheits- und Sozialdirektion (Sozialhilferecht, Krankenversicherungsrecht einschliesslich Pflegefinanzierung und Tarifverträge, Gesundheitsrecht einschliesslich Medizinal- und Gesundheitsberufe, Berufsausübungsbewilligung, Kinderbetreuung, Pflegekinderaufsicht, Betreuungsgesetzgebung, Opferberatung, Kindesrecht etc.), der Volkswirtschaftsdirektion (Tourismusabgaben, Wirtschaftsförderung, formelles Erbrecht etc.), der Justiz- und Sicherheitsdirektion (Jagd und Fischerei, Gemeindeaufsicht, Schiesswesen, Brand- und Feuerwehrgesetzgebung, Ordnungsbussenrecht, Polizeirecht, Bürgerrechtsgesetzgebung, Bevölkerungsschutz etc.) und der Bildungsdirektion (Schulrecht einschliesslich Kostenübernahme für ausserkantonale Schulbesuche, Schulsozialarbeit, Disziplinarmassnahmen und Schulaufsicht, Denkmalschutz, Stipendienwesen, Sport, Kulturförderung etc.) zu beurteilen.

Einen hohen Stellenwert räumte der Rechtsdienst weiterhin den Totalrevisionen der kommunalen Bau- und Zonenreglemente ein. Im Rahmen von Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren erstellte er Mitberichte und stand in regelmässigem Kontakt mit der federführenden Baudirektion. Zudem arbeitete der Rechtsdienst bei der Nachführung der Praxishilfe für den Vollzug der neuen Planungs- und Baugesetzgebung intensiv mit.

Direktionsübergreifend befasste sich der Rechtsdienst insbesondere mit Themen wie dem Verwaltungsverfahrensrecht, den Finanzkompetenzen und Zeichnungsberechtigungen, der Archivierung und Aktenführung, der Behördengesetzgebung, dem Datenschutz, dem Urheberrecht, dem Publikationsrecht sowie dem Vollstreckungsrecht. Ein Anstieg der Anfragen ist speziell bei datenschutzrechtlichen Fragen festzustellen. Es ist davon auszugehen, dass der Datenschutz sowie das neue Öffentlichkeitsgesetz in Zukunft dauerhaft zu einem beträchtlichen Aufwand beim Rechtsdienst führen werden.

An Gemeinden wird ausserhalb von Vorprüfungsverfahren zurückhaltend Auskunft erteilt. Die Rechtsberatung gegenüber Gemeinden ist nicht Aufgabe des Rechtsdienstes. Zudem ist der Rechtsdienst für die Beschwerdeinstruktion bei Anfechtung kommunaler Entscheide zuständig. Die Tendenz, dass die Gemeinden den Rechtsdienst regelmässig um rechtlichen Rat ersuchen, hält an. Insbesondere ist ein Anstieg bei den Anfragen von Kirchgemeinden feststellbar. Der Rechtsdienst erteilt grundsätzlich nur zu formellen Fragen Rechtsauskünfte. Er gab namentlich in folgenden Rechtsgebieten Auskunft: Allgemeines Verfahrensrecht, formelles Erbrecht, Gemeinde- und Behördengesetzgebung, politische Rechte, Wahlen- und Abstimmungen, Archivierung und Datenschutz. Viele Anfragen der Gemeinden betrafen die Umsetzung der neuen Gemeindegesetzgebung.

Zweckmässig sind die Vorprüfungen von Erlassen der Gemeinden (einschliesslich Kirch- und Kapellgemeinden) und der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Der Rechtsdienst bereitet die entsprechenden Genehmigungsentscheide des Regierungsrats vor. Im Berichtsjahr wurden unter anderem Gemeindeordnungen, Reglemente zur schulergänzenden Kinderbetreuung, Musikschulreglemente, Benützungsreglemente, Parkplatzreglemente, Entschädigungsreglemente, Erlasse zur Wasserversorgung und zur Siedlungsentwässerung, Friedhofreglemente und Benützungsreglemente zur Prüfung unterbreitet. Es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl an Vorprüfungen vorübergehend zunehmen wird, da einige Gemeinden ihre Reglemente und Verordnungen aufgrund der neuen Gemeindegesetzgebung anpassen.

8.1.4 Staatsarchiv

Überlieferungsbildung

Ziel ist es, die Arbeiten zur Überlieferungsbildung zu priorisieren und in einem ersten Schritt die dringend notwendige archivische Bewertung digitaler Daten zu ermöglichen. Dennoch zeigte sich, dass trotz der Konzentration auf das Wesentliche nicht genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Dies insbesondere, weil die Bewertung sehr aufwändig ist.

Im Bereich Records Management (RMS) wurde die Anwendung mit regelmässigen Schulungen und Treffen mit den Verantwortlichen der Amtsstellen gefestigt. Weiterhin besteht Handlungsbedarf im Bereich alter abzulösender Dateiablagen und neuer Arbeitsinstrumente (MS Teams). Das Controlling der Ablagen ist weiterzuführen, um den bereits erreichten Stand in der Aktenführung zu halten.

Im Bereich Bewertung wurde die prospektive Bewertung weitergeführt. So konnten für weitere Ämter der Finanz-, der Justiz- und Sicherheits- sowie der Gesundheits- und Sozialdirektion Bewertungsentscheide erarbeitet werden. Die prospektive Bewertung ist aufwändig, für die Amtsstellen und für das Staatsarchiv aber eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage für das Records Management, die Überlieferungsbildung und die Planung der Archivierung. Im Budgetierungsprozess wurde erneut geprüft, ob die neu zu beschaffenden Applikationen die archivischen Anforderungen an Datenstruktur und Archivschnittstellen erfüllen. Dies dient der Vorbereitung späterer Datenübernahmen. Insgesamt etabliert sich der Archivcheck und funktioniert jedes Jahr besser.

Mit zwei öffentlichen Archiven (2024: 1) sowie einem privaten (5) wurden neue Übernahme- bzw. Schenkungsverträge abgeschlossen.

Erschliessung

Die Übernahme von analogem Archivgut nahm 2025 gegenüber dem Vorjahr sehr stark zu: In 55 Neuzugängen (2024: 40) wurden 354 Laufmeter Papierakten (128) abgeliefert. 38 Neuzugänge waren staatlicher und 17 privater Herkunft (31 bzw. 9). Auch die digitalen Übernahmen nahmen zu. Insgesamt wurden 410 GB digitale Daten (514) übernommen, dazu kamen mit 519 GB (188) aber sehr viel mehr Daten aus der Retrodigitalisierung von Karten, Plänen, Filmen und historischen Gerichtsprotokollen, sodass auch der Gesamtumfang der digitalen Übernahmen stark zunahm. Der grosse Zuwachs bei den Zugängen erklärt sich aus einem Rückstau (weniger Ablieferungen als üblich im Vorjahr) sowie mit vielen Umbauten in der Verwaltung. Letztere führen regelmässig zu Räumungen von Zwischenablagen in den Ämtern mit entsprechenden Aktenangeboten ans Staatsarchiv. Aufgrund der beschränkten personellen Ressourcen im Staatsarchiv mussten ab September grössere Übernahmen bis 2026 zurückgestellt werden. Auch der Umfang der digitalen Dokumente nahm weiter zu – ein Trend, der sich angesichts der fortschreitenden Digitalisierung noch verstärken wird.

Erschlossen wurden 259 Laufmeter Papierakten (2024: 190) und 379 GB digitale Daten (267). Insgesamt führte das Staatsarchiv 201'728 Verzeichnungseinheiten in der Archivdatenbank (184'801). Trotz der erfreulichen Leistung nahm der Erschliessungsrückstand um 96 Laufmeter zu (2024: -5). Mit total 165 Laufmetern noch unerschlossenen Übernahmen ist das Akzessionsmagazin so voll wie seit Jahren nicht mehr. Dieser Rückstand muss ab 2026 aufgearbeitet werden, um die enormen Fortschritte aus den Nacherschliessungsprojekten nicht zu gefährden.

Ins zweite Jahr ging das Nacherschliessungsprojekt 3. Dieses dient der Nachbewertung und Erschliessung der Sammlungen sowie von alten Mischbeständen. Das Projekt lief plangemäss voran, die Manuskriptsammlung wurde abgeschlossen, die Fotosammlung bewertet. Während der Bearbeitung wurden zwei bedeutende Nachlässe von Nidwaldner Historikern des 19. Jahrhunderts (F. J. Joller, A. Odermatt) gefunden und in eigenständigen Privatarchiven erschlossen. Das Nacherschliessungsprojekt 3 wird 2026 abgeschlossen. Die Planung für ein viertes und letztes Nacherschliessungsprojekt wurde finalisiert, das Projekt wurde bewilligt (befristete Leistungsauftragserweiterung). Es beginnt 2026 und wird vier Jahre dauern.

Bestandeserhaltung

Der Gesamtumfang der erschlossenen analogen Archivbestände nahm auf 3'525 Laufmeter zu (2024: 3'356), der Gesamtumfang des elektronischen Archivs ELAR betrug 3.11 TB (2.90).

Retrodigitalisiert wurden die Protokolle des historischen Elfergerichts von 1528 bis 1806. Die Digitalisate werden 2026 online zur Verfügung gestellt. Ebenfalls retrodigitalisiert und online gestellt wurden die erschlossenen Sammlungen (Filme, Audio, Karten). Die Digitalisierung wird 2026 mit dem Geschworenengericht, dem Siebnergericht sowie Fotonachlässen und der Fotosammlung fortgeführt.

Benutzerbetreuung

Nach einer leichten Abnahme im Vorjahr stiegen die Benutzungszahlen wieder an. Insgesamt 201 Benutzende besuchten das Staatsarchiv an 298 Tagen (2024: 189 Benutzende, 257 Benutzungstage). Die Zahl der Anfragen erhöhte sich auf 547 (467). Dies entspricht einer Zunahme der Benutzungstage und Anfragen um rund 17%. Noch stärker, um 50%, nahmen die eingesehenen Archivalieneinheiten zu (von 1'564 auf 2'347). 214 Anfragen stammten aus der Verwaltung und aus den Gemeinden, 333 Anfragen stellten Private (171 und 296). Insgesamt gab es 191 Ausleihen von Archivgut an Amtsstellen (158). Sehr stark nahmen auch die Einsichtsgesuche zu. 17 Gesuche wurden gestellt (0), wovon 16 bewilligt wurden.

Weiter ausgebaut wurden die online verfügbaren Archivbestände. Zu den bereits verfügbaren Serien kamen neu die Karten- und die audiovisuelle Sammlung sowie weitere Fotobestände hinzu. Insgesamt waren 105'911 Verzeichnungseinheiten öffentlich recherchierbar (2024: 101'636), online konsultierbar waren 24'910 Verzeichnungseinheiten (21'647).

Insgesamt zeigen die gestiegenen Benutzungszahlen den Erfolg der Erschliessung und der Digitalisierung. Ein Hemmnis ist das veraltete Online-Verzeichnis, das den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Da es ab 2027 nicht mehr unterstützt wird, muss es durch ein modernes System ersetzt werden.

Fachbibliothek

Die Fachbibliothek mit den Schwerpunkten regionale Geschichte und Archivistik wurde gemäss Sammlungsprofil weitergeführt. Der Bestand umfasste 7'048 katalogisierte Publikationen (2024: 6'914). Davon sind 165 (155) Publikationen, vor allem zur Geschichte Nidwaldens, direkt online im Katalog sowie 27 Reihen auf der Plattform E-Periodica der ETH konsultierbar. Der Bestand zu den historischen Hilfswissenschaften wurde gemäss den Katalogisierungsrichtlinien bereinigt. 2026 wird der übrige Bestand bereinigt. Insgesamt wurden 4'310 Recherchen im Katalog vorgenommen.

Vermittlung

Aus Ressourcengründen konnten in der Vermittlung keine Aktionen durchgeführt werden.

8.1.5 Fachstelle für Archäologie

Fundorte, archäologische Zonen

Weder bei den Fundorten noch im Inventar der Bodenaltertümer kam es zu Veränderungen. Wegen der Priorisierung der Arbeiten wird das Inventar für Stansstad erst im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision 2026 bis 2027 angegangen. Archäologische Befunde sind durch diese Zurückstellung unmittelbar nicht gefährdet.

Die seit 2024 im Einsatz stehende und gemeinsam mit Obwalden betriebene Fundortdatenbank hat sich im Betrieb bewährt.

Archäologische Massnahmen

Insgesamt nahm die Anzahl der Stellungnahmen zu Bauprojekten ab, die Anzahl der durchgeführten Massnahmen hingegen zu, was mit der nicht vorhersehbaren Bautätigkeit zusammenhängt. 2025 wurden 35 Stellungnahmen gemacht (2024: 42) und sieben neue archäologische Massnahmen vorgeschlagen (9). Durchgeführt wurden insgesamt sieben Massnahmen (4), verzichtet werden musste wiederum auf keine Massnahme (0).

Beim Bau des neuen Betriebsgebäudes der Zentralbahn in Stansstad wurden Bohrungen durchgeführt. Die geoarchäologischen Untersuchungen geben wertvolle Hinweise auf den früheren Pegel des Alpnachersees und die Frage, ob es bei der Acheregg früher eine Landbrücke gab. Pollenanalysen werden zeigen, in welchen Zeitabschnitten das Gebiet von Stansstad genutzt und besiedelt wurde.

Die anlässlich der Sanierung des Bootshafens Stansstad begonnene mehrphasige Tauchprospektion der mittelalterlichen Palisaden (Kulturgut von nationaler Bedeutung) wurde in einer Etappe mit angepasstem Konzept weitergeführt. Zudem führte die Universität Kopenhagen im Flachwasserbereich vor Stansstad und Kehrsiten seismische Messungen durch. Ziel dieser Messungen war die Erkennung von Pfählen und Feuersteinkonzentrationen. Die Auswertungen stehen noch aus.

In der Pfahlbaustation Kehrsiten (UNESCO-Welterbe) wurde das vorläufig letzte Erosionsmonitoring durchgeführt. Die Messungen umfassen inzwischen eine Periode von zehn Jahren und dienen dazu, das weitere Vorgehen zu skizzieren.

Sammlung, Fundauswertung

Letzte Fundstücke aus der grossen Grabung am Dorfplatz Stans im Jahr 2023 wurden in den Sammlungsbestand integriert. Auch die Konservierung des ausserordentlichen Zufallsfunds eines Schwerts mit Weiheinschrift von der Unteren Nas bei Ennetbürgen wurde abgeschlossen und der Fund in die Sammlung übernommen. Die Entzifferung der Inschrift ist für 2026 geplant.

8.2 Landratssekretariat

8.2.1 Landratssekretariat

Das Landratssekretariat unterstützt das Landratspräsidium, das Landratsbüro, die landrätlichen Kommissionen und deren Präsidien sowie die Mitglieder des Landrats bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Es ist von der Verwaltung unabhängig und untersteht dem Landratspräsidium. Administrativ ist es bei der Staatskanzlei angegliedert.

Der Landrat versammelte sich zu sechs (2024: 7) Halbtagessitzungen und drei (3) Ganztagessitzungen. Er behandelte 127 (126) Traktanden. Dafür wurden 498 (453) Seiten Protokoll erstellt.

Der Landratssekretär Emanuel Brügger leitet den Parlamentsdienst mit den Sekretariaten der ständigen landrätlichen Kommissionen.

Diese waren wie folgt zugeteilt:

  • Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL): Domenika Wigger
  • Kommission für Bildung, Kultur und Volkswirtschaft (BKV): Melanie Rogger
  • Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS): Desirée Inderkum bis Oktober, Natalija Gimmi ab November
  • Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS): Melanie Rogger.

Die Kommissionen mit Aufsichtsfunktion (Aufsichtskommission, Finanzkommission, Justizkommission, Bankprüfungskommission) werden vom Landratssekretär unterstützt.

Die Sekretariatsaufgabe für eine Kommission beansprucht im Durchschnitt ein Pensum von 5 bis 10%.

Für das Erstellen des Landratsprotokolls und administrative Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Landrat ist das Kanzleisekretariat zuständig.

Das Landratsbüro und die landrätlichen Kommissionen führten (ohne Arbeitsgruppen/Ausschüsse) insgesamt 67 (71) Sitzungen durch mit einer totalen Sitzungsdauer von 185 Stunden und 55 Minuten (163 Stunden und 35 Minuten). Dafür wurden 524 (466) Seiten Protokoll erstellt.

8.2.2 Berichte über Aufträge aus Beschlüssen des Landrats

Im Jahr 2025 erfüllte Motionen und Postulate

1. Motion von Landrat Christoph Keller, Hergiswil, und Mitunterzeichnendem, betreffend Einführung des Öffentlichkeitsprinzips

Der Landrat hiess die Motion an der Sitzung vom 14. Februar 2019 gut. Die externe Vernehmlassung des Entwurfs wurde vom 21. Januar 2025 bis zum 25. April 2025 durchgeführt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung und der Anpassung des Entwurfs verabschiedete der Regierungsrat die Gesetzesvorlage am 24. Juni 2025 an den Landrat. Die vorberatende Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit führte ihre Beratung am 22. September 2025 durch und verabschiedete ihren Bericht und Antrag mit einem Änderungsantrag an den Landrat. Der Landrat führte die 1. Lesung am 22. Oktober 2025 durch und verabschiedete das Gesetz mit Änderungen am 26. November 2025 nach der 2. Lesung. Das Gesetz wird im Jahr 2026 in Kraft gesetzt.

Mit dem im Öffentlichkeitsgesetz verankerten Öffentlichkeitsprinzip wird ein Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten geschaffen, ohne dass ein besonderes Interesse oder eine hinlängliche Begründung nachzuweisen ist. Über den Zugang zu einem bestimmten Dokument wird aufgrund eines konkreten Gesuchs nach einer Interessenabwägung im Einzelfall entschieden. Der Zugang kann gerichtlich durchgesetzt werden. Das Recht steht jeder Person zu, unabhängig von Alter, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit.

2. Motion der Justizkommission betreffend Offenlegung der Interessenbindungen in der Justiz

Der Landrat hiess an der Sitzung vom 9. Februar 2022 die Motion unverändert gut. Die externe Vernehmlassung des Entwurfs wurde vom 18. Dezember 2024 bis zum 28. März 2025 durchgeführt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung verabschiedete der Regierungsrat am 24. Juni 2025 den Entwurf unverändert als Gesetzesvorlage an den Landrat. Die vorberatende Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit führte ihre Beratung am 29. August 2025 durch und verabschiedete ihren Bericht und Antrag ohne Änderungsantrag an den Landrat. Der Landrat führte die 1. Lesung am 24. September 2025 durch und verabschiedete das Gesetz unverändert am 22. Oktober 2025 nach der 2. Lesung. Das Gesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Bislang besteht im Kanton Nidwalden keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Interessenbindungen von Mitgliedern der Gerichte, der Schlichtungsbehörde oder Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Die Justizkommission hat sich für eine Offenlegung der Interessenbindungen dieser Personen ausgesprochen und eine entsprechende Motion eingereicht. Daraufhin sprach sich auch der Regierungsrat für eine Offenlegung der Interessenbindungen der Gerichte (Behördenmitglieder) aus. Die neue Pflicht soll die Transparenz erhöhen und damit insbesondere das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz stärken, indem die entsprechenden Interessenbindungen eindeutig deklariert und öffentlich einsehbar gemacht werden.

3. Motion der Justizkommission und Motion von Landrat Florian Grendelmeier, Stans, und Mitunterzeichnenden betreffend Änderung des Einbürgerungsverfahrens

Der Landrat hiess die Motion der Justizkommission an der Sitzung vom 26. Oktober 2022 gut. Die Motion von Landrat Florian Grendelmeier hiess er an der Sitzung vom 28. Juni 2023 gut. Die externe Vernehmlassung des Entwurfs wurde vom 17. Oktober 2024 bis zum 17. Januar 2025 durchgeführt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung verabschiedete der Regierungsrat am 15. April 2025 den Entwurf unverändert als Gesetzesvorlage an den Landrat. Die vorberatende Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit führte ihre Beratung am 22. Mai 2025 durch und verabschiedete ihren Bericht und Antrag ohne Änderungsantrag an den Landrat. Der Landrat führte die 1. Lesung am 25. Juni 2025 durch und verabschiedete das Gesetz unverändert am 27. August 2025 nach der 2. Lesung. Das Gesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Mit der Gesetzesänderung sind der Landrat als Legislative und entscheidende Instanz beziehungsweise die Justizkommission als vorberatende Instanz nicht mehr am kantonalen Einbürgerungsverfahren beteiligt. Neu sind kantonal dafür die Justiz- und Sicherheitsdirektion bzw. der Regierungsrat abschliessend zuständig. Zudem ist die Gemeindeversammlung als entscheidende Instanz auf kommunaler Ebene nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligt. Neu ist kommunal dafür der Gemeinderat oder eine Einbürgerungskommission abschliessend zuständig.

4. Postulat von Landrat Klaus Waser, Buochs (vormals Landrätin Regina Durrer, Ennetmoos), und Mitunterzeichnenden betreffend Erhöhung Trägerrestfinanzierung der Hochschule Luzern – Fachhochschule Zentralschweiz um 0.5%

Der Landrat hiess das Postulat am 27. März 2024 gut. Der Konkordatsrat behandelte am 27. September 2024 die in den meisten Kantonen überwiesenen Vorstösse zur Erhöhung der Grundfinanzierung der FH Zentralschweiz und stellte fest, dass dafür während der laufenden Periode 2024–2027 keine Einstimmigkeit erzielt werden kann. Der Konkordatsrat wird dieses Anliegen bei der Erarbeitung des Leistungsauftrags 2028–2031 prüfen. Auf Antrag des Regierungsrats wurde das Postulat mit der Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2024 als erledigt abgeschrieben.

Parlamentarische Vorstösse der Jahre 2023–2025

1. Motion von Landrätin Elena Kaiser, Stansstad, und Mitunterzeichnenden betreffend Ergänzung des Gesundheitsgesetzes Art. 43 zur freiwilligen Beendigung des Lebens

Der Landrat hiess am 25. Oktober 2023 die Motion unverändert gut. Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes zur Umsetzung der Motion sowie weiterer Anliegen am 21. Oktober 2025 zuhanden des Landrates verabschiedet.

2. Postulat (Umwandlung von Motion) von Landrat Roland Käslin, Beckenried, und Mitunterzeichnenden betreffend die Beschleunigung von Baubewilligungsverfahren

Die Motion wurde am 26. Oktober 2023 eingereicht. Mit Beschluss vom 11. Juni 2024 beantragte der Regierungsrat, die Motion umzuwandeln und als Postulat gutzuheissen. Der Landrat hiess am 28. August 2024 die Umwandlung in ein Postulat mit folgendem Wortlaut gut: «Der Regierungsrat hat zu prüfen, wie mittels gesetzgeberischer oder organisatorischer Massnahmen eine Verfahrensbeschleunigung erzielt werden kann: im Baubewilligungsverfahren sowie im nachgelagerten Rechtsmittelverfahren.
Dabei soll der Prozess grundlegend analysiert und neu gedacht werden; und zwar von der ersten abstrakten Bauabsicht bis zur Archivierung der rechtskräftigen Baubewilligung. Bei der Überprüfung sind auch die Gemeinden miteinzubeziehen.»

Im Frühjahr 2025 wurde eine breit angelegte Umfrage bei den Parteien, Gemeinden und den in Baubewilligungsverfahren Beteiligten durchgeführt sowie weitere Abklärungen getroffen. Die Analyse der umfangreichen Rückmeldungen ist noch nicht abgeschlossen. Die Frist zur Berichterstattung zum Postulat läuft bis am 27. August 2026.

3. Postulat von Landrätin Angela Christen, Stansstad, und Mitunterzeichnenden betreffend Prüfung der Einführung und der Auswirkungen eines Bezahlkartensystems im Asylbereich

Der Landrat hiess am 27. November 2024 das Postulat gut. Der Regierungsrat wurde gestützt auf das Postulat beauftragt,

  1. zu klären, inwiefern ein Bezahlkartensystem die finanzielle Unterstützung von Asylsuchenden und abgewiesenen Asylbewerbern effektiver gestalten kann;
  2. zu klären, wie finanzielle Unterstützung bei den jeweiligen Personen verbleibt und nicht in Herkunftsländer abfliesst;
  3. aufzuzeigen, welche Massnahmen der Regierungsrat plant, um möglichen Missbrauch des aktuellen Asylsystems, insbesondere hinsichtlich finanzieller Unterstützung, entgegenzuwirken;
  4. offenzulegen, wie die Einführung eines Bezahlkartensystems koordiniert mit anderen Kantonen eingeführt werden kann und
  5. zu beurteilen, welche Auswirkungen die Anwendung von Bezahlkartensystemen (Nachbarkantone und Nachbarländer) auf Nidwalden haben.

Ein erster Entwurf eines Berichts liegt vor. Es ist geplant, dass der Regierungsrat diesen Bericht im ersten Halbjahr 2026 zuhanden des Landrats verabschiedet. Die Frist zur Berichterstattung an den Landrat läuft bis am 26. November 2026.

4. Postulat der Justizkommission betreffend Anwendbarkeit des Personalrechts bei den Gerichtspräsidien (Umsetzung Massnahmen aus Organisatonsüberprüfung)

Das Postulat wurde am 17. Januar 2025 eingereicht. Mit Beschluss vom 24. Juni 2025 beantragte der Regierungsrat die Gutheissung des Postulats. Der Landrat hiess an der Sitzung vom 26. November 2025 das Postulat gut. Der Regierungsrat wurde gestützt auf das Postulat beauftragt, zu prüfen, ob und wie weit das Personalrecht auf die Gerichtspräsidien Anwendbarkeit finden soll. Die Frist zur Berichterstattung läuft bis am 25. November 2027.

5. Motion von Landrat Roland Blättler, Kehrsiten, und Mitunterzeichnender, betreffend Einreichung einer Standesinitiative betreffend die Aufnahme von Flüchtlingen

Die Motion wurde am 28. Januar 2025 eingereicht. Mit Beschluss vom 24. Juni 2025 beantragte der Regierungsrat die Gutheissung der Motion. Der Landrat hiess an der Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Motion gut. Der Regierungsrat wurde gestützt auf die Motion beauftragt, eine Standesinitiative bei der Bundesversammlung einzureichen, damit folgende Massnahmen ergriffen werden:

  1. Effektive Steuerung der Zuwanderung: Der Bund muss die Zuwanderung in die Schweiz wirksam steuern und begrenzen. Die von Volk und Ständen angenommene Massenzuwanderungsinitiative ist endlich und konsequent umzusetzen.
  2. Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen: Der Kanton Nidwalden fordert einen sofortigen Stopp der Zuweisung von Asylbewerbenden, bis der Bund die Situation im Asylwesen in den Griff bekommen hat. Dazu gehört beispielsweise die Rückführung von Personen, die einen negativen Asylentscheid erhalten und somit kein Anrecht auf einen Aufenthalt in der Schweiz haben.
  3. Transparente Kostenaufstellung: Der Kanton Nidwalden fordert einen sofortigen Stopp der Zuweisung von Asylbewerbenden, bis der Bund die Vollkosten des Asylwesens transparent ausweist, einschliesslich der Kosten für die Unterbringung, die Betreuung sowie die Gesundheits- und Sozialkosten (z.B. Krankenkasse). Zu erfassen sind dabei die Kosten für anerkannte und nicht anerkannte Asylbewerbende (Status F, N und S).
  4. Effiziente Asylverfahren: Der Kanton Nidwalden fordert einen sofortigen Stopp der Zuweisung von «Flüchtlingen», bis der Bund die Asylverfahren beschleunigt und die Rückführung abgelehnter Asylbewerbender konsequent durchsetzt.

6. Motion von Landrat Armin Odermatt, Büren, und Mitunterzeichner, betreffend Einreichung einer Standesinitiative für Ständemehr. Aus Respekt vor der Bundesverfassung und dem demokratischen Zusammenhalt in der Schweiz

Die Motion wurde am 19. Februar 2025 eingereicht. Mit Beschluss vom 19. August 2025 beantragte der Regierungsrat die Gutheissung der Motion. Der Landrat hiess an der Sitzung vom 26. November 2025 die Motion gut. Der Regierungsrat wurde gestützt auf die Motion beauftragt, eine Standesinitiative bei der Bundesversammlung einzureichen, damit ein allfälliges Rahmenabkommen mit der EU mit dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum Volk und Ständen vorzulegen ist.

Es wurden eine weitere Motion und vier weitere Postulate eingereicht, über deren Gutheissung der Landrat im Berichtsjahr noch nicht beschlossen hat. Diese sind im Tabellenteil zu finden.

Parlamentarische Vorstösse vor dem Jahr 2023

1. Postulat von Landrat Alexander Huser, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden betreffend Einführung der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) in der öffentlichen Verwaltung

Der Landrat hiess das Postulat am 24. November 2021 gut. Der Regierungsrat wird gestützt auf das Postulat einen vertiefenden Bericht zur Einführung der Nachhaltigkeitsbeurteilung in der öffentlichen Verwaltung erstellen. Der Bericht wird damit Grundlage bilden für den späteren Entscheid, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Nachhaltigkeitsbeurteilung in der öffentlichen Verwaltung implementiert werden soll. In der Landwirtschafts- und Umweltdirektion wurden die Anforderungen an eine NHB abgeklärt und in einem Bericht dokumentiert. Da Nachhaltigkeit ein Querschnittsthema innerhalb der Verwaltung ist und alle Direktionen betroffen sein können, wurde der Entwurf des Berichts vor der Beschlussfassung durch den Regierungsrat einer internen Vernehmlassung unterzogen. Die Verabschiedung durch den Regierungsrat ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.

2. Motion der Finanzkommission betreffend Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes und des Personalgesetzes betreffend Vierjahres-Globalbudget für das Personal

Der Landrat hiess an der Sitzung vom 9. Februar 2022 die Motion gut. Die externe Vernehmlassung des Entwurfs wurde vom 8. April 2025 bis zum 9. Juli 2025 durchgeführt. Nach der Auswertung der Vernehmlassung und der Anpassung des Entwurfs verabschiedete der Regierungsrat die Gesetzesvorlage an den Landrat am 23. September 2025. Die vorberatende Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales führte ihre Beratung am 29. Oktober 2025 durch und verabschiedete ihren Bericht und Antrag ohne Änderungsantrag an den Landrat. Die mitberichtende Finanzkommission beriet die Vorlage am 24. Oktober 2025 und am 24. November 2025. Der Landrat führte die 1. Lesung am 17. Dezember 2025 durch.

3. Motion von Landrat Andreas Gander, Stans, und Mitunterzeichnenden betreffend Gesetzesgrundlage zur Förderung von Kindern und Jugendlichen

Der Landrat hiess die Motion am 15. Juni 2022 gut. Mit dem kantonalen Kinder- und Jugendfördergesetz soll – in Anlehnung an das Bundesgesetz – die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gefördert werden. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete ein Normkonzept, welches als Grundlage für den nun vorliegenden Gesetzesentwurf diente. Dieser wurde am 31. Oktober in die interne Vernehmlassung gegeben.

4. Postulat von Landrat Mario Röthlisberger, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnenden betreffend kantonales Sportanlagenkonzept

Der Landrat hiess an der Sitzung vom 3. Mai 2023 das Postulat gut. Der Regierungsrat hat dem Landrat mit Beschluss vom 17. Dezember 2024 eine Fristverlängerung von sechs Monaten zur Berichterstattung beantragt, was der Landrat am 19. Februar 2025 genehmigte. Am 18. November 2025 verabschiedete der Regierungsrat das kantonale Sportanlagenkonzept und unterbreitete dieses dem Landrat zur Kenntnisnahme.

5. Motion von Landrat Urs Amstad, Beckenried, und Mitunterzeichner betreffend gerechte Verkehrssteuer im Kanton Nidwalden

Der Landrat hiess die Motion am 29. November 2023 gut. Mit der Motion wird verlangt, dass die Steuerbefreiung der Autos mit der besten Effizienzkategorie gemäss der Energieetikette für die ersten 36 Monate ab der 1. Inverkehrsetzung aufgehoben wird. Der Landrat hat die Frist zur Erfüllung um ein Jahr bis zum 28. November 2026 verlängert.

Eingereichte Standesinitiativen

Im Jahr 2025 wurde keine Standesinitiative bei der Bundesversammlung eingereicht.

8.3 Volksrechte

8.3.1 Initiativen

Die Volksabstimmung über die am 5. Dezember 2024 eingereichte Volksinitiative zur Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung (Regierungsratsgesetz) betreffend «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln» erfolgte am 30. November 2025.

Im Jahr 2025 wurde keine Volksinitiative eingereicht.

8.3.2 Referenden

Am 31. Oktober 2025 wurde der Gegenvorschlag zur Änderung des Gesetzes vom 25. Juni 2025 über die Steuern des Kantons und die Gemeinden (Steuergesetz, StG) betreffend «Ja zu fairer und verantwortungsvoller Steuerpolitik» mit 298 gültigen Unterschriften eingereicht. Der Landrat hat am 17. Dezember 2025 den Gegenvorschlag als zulässig erklärt. Die Volksabstimmung findet am 14. Juni 2026 statt.

8.3.3 Petitionen

Die Gemeinde Stans hat die bei ihr im Jahr 2021 eingereichte Petition «Tempo-30-Zone, Engelbergstrasse, Stans» am 23. Juni 2025 an den Regierungsrat weitergeleitet. Die Baudirektion wurde mit der Bearbeitung der Petition betraut.

8.4 Tabellen und Grafiken

8.4.1 Personalbestand

Vollzeitstellen Ende Jahr20242025
besetztbesetzt
Staatskanzlei7.67.6
Rechtsdienst5.34.3
Staatsarchiv4.14.1
Staatskanzlei17.016.0

8.4.2 Abstimmungsbüro

Abstimmungen (eidgenössisch und kantonal)

Eidgenössische Volksabstimmung
vom 9. Februar 2025
NidwaldenSchweiz
JaNeinJaNein
Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»16.82%83.18%30.16%69.84%
Stimmbeteiligung42.54%37.9%
Kantonale Volksabstimmung
vom 18. Mai 2025
Nidwalden
JaNein
Bewilligung eines Objektkredits für das Bauprojekt KH3, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Ausbau Radweg, Gemeinde Beckenried77.12%22.88%
Stimmbeteiligung35.19%
Eidgenössische Volksabstimmung
vom 28. September 2025
NidwaldenSchweiz
JaNeinJaNein
Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften68.04%31.96%57.73%42.27%
Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)46.54%53.46%50.39%49.61%
Stimmbeteiligung55.78%49.55%
Eidgenössische Volksabstimmung
vom 30. November 2025
NidwaldenSchweiz
JaNeinJaNein
Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»12.92%87.08%15.85%84.15%
Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»10.73%89.27%21.72%78.28%
Stimmbeteiligung50.03%42.95%
Kantonale Volksabstimmung
vom 30. November 2025
Nidwalden
JaNein
Volksinitiative vom 5. Dezember 2024 zur Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung «Ja zur Unabhängigkeit – Verwaltungsratsmandate regeln»33.46%66.54%
Stimmbeteiligung49.22%

8.4.3 Landratssekretariat

Parlamentarische Vorstösse

Art/Wer/Zeitpunkt Inhalt (Kurzform) Antrag RR/Zeitpunkt Behandlung im LR / Zeitpunkt
Parlamentarische Initiativen
Keine---
Motionen
27.03.2024:
Annette Blättler, Hergiswil,
und Mitunterzeichnende
Stellvertretungslösung für Landrät/innen im Nidwaldner Landrat und in den KommissionenNr. 596 vom 24.09.2024
Antrag auf Ablehnung
19.02.2025:
Ablehnung
21.06.2024:
Denise Weger, Stansstad,
und Mitunterzeichnende
Unentgeltlicher Unterricht für SchülerInnen des Kollegiums St. Fidelis während der obligatorischen SchulzeitNr. 690 vom 12.11.2024
Antrag auf Ablehnung
19.02.2025:
Ablehnung Motion
Ablehnung der Dringlichkeit
25.09.2024:
Verena Zemp, Stans,
und Mitunterzeichnende
Kürzung Aufenthaltsdauer in Gemeinde und Kanton beim Einbürgerungsverfahren sowie Erlass der Einbürgerungsgebühren für Kinder, Jugendliche und junge ErwachseneNr. 115 vom 18.02.2025
Antrag auf Ablehnung
Nr. 638 vom 14.10.2025
Antrag auf Ablehnung
26.11.2025:
Ablehnung
28.01.2025:
Roland Blättler, Stansstad,
und Mitunterzeichnende
Einreichung einer Standesinitiative betreffend die Aufnahme von FlüchtlingenNr. 408 vom 24.06.2025
Antrag auf Gutheissung
22.10.2025:
Gutheissung
Frist für Umsetzung: 24.04.2027

13.02.2025:
Iren Odermatt, Dallenwil,
und Mitunterzeichnende
Abschaffung des Veranstaltungsverbots (Tanzverbots) an hohen Feiertagen im Kanton NidwaldenNr. 409 vom 24.06.2025
Antrag auf Ablehnung
22.10.2025:
Ablehnung
19.02.2025:
Armin Odermatt, Oberdorf,
und Mitunterzeichnende
Einreichung einer Standesinitiative für Ständemehr. Aus Respekt vor der Bundesverfassung und dem demokratischen Zusammenhalt in der SchweizNr. 466 vom 19.08.2025
Antrag auf Gutheissung
26.11.2025:
Gutheissung
Frist für Umsetzung: 26.05.2027
25.04.2025:
Markus Walker, Ennetmoos,
und Mitunterzeichnende
Beibehaltung der bestehenden Notfall-Radio-Informationen im bisherigen Leistungsumfang auch nach 2026 für die Nidwaldner BevölkerungNr. 637 vom 14.10.2025
Antrag auf Ablehnung
17.12.2025:
Ablehnung
26.11.2025:
Elena Kaiser, Stansstad
und Mitunterzeichnende
Vorsorgemassnahmen gegen Brustkrebs
Postulate
20.12.2024:
Klaus Waser, Buochs,
und Mitunterzeichnende
Zukunftsfähige Volksschule «Bedarfsgerechter Unterricht für unsere Kinder»Nr. 406 vom 24.06.2025
Antrag auf Ablehnung
22.10.2025:
Ablehnung
17.01.2025:
Justizkommission (Juko)
Anwendbarkeit des Personalrechts bei den Gerichtspräsidien (Umsetzung Massnahme aus Organisationsüberprüfung)Nr. 405 vom 24.06.2025
Antrag auf Gutheissung
26.11.2025:
Gutheissung
Frist für Umsetzung: 26.11.2027
17.06.2025:
Dominik Steiner, Ennetbürgen,
und Mitunterzeichnende
Einführung einer gemeinsamen Sicherheitsorganisation «Schutz & Rettung Unterwalden»
03.07.2025:
Alexander Huser, Ennetbürgen,
und Mitunterzeichnende
Kantonale Ausgleichsbeiträge für die Kürzung bei Jugend+Sport (J+S)
24.09.2025:
Roland Blättler, Kehrsiten,
und Mitunterzeichnende
Offenlegung der Grundlagen und Massnahmen zur Modalsplit-Steuerung im Kanton Nidwalden
22.10.2025:
Matthias Christen, Buochs,
und Mitunterzeichnende
Sicherung von Steuerabzügen für energetische Sanierungen im Kanton Nidwalden
Interpellationen
17.05.2024:
Eva Maria Odermatt, Stans,
und Mitunterzeichnende
Ganzheitliche Sexualaufklärung in der VolksschuleNr. 758 vom 10.12.202419.02.2025:
als erledigt abgeschrieben
23.08.2024:
Alexander Huser, Ennetbürgen,
und Mitunterzeichnende
Varianten Zentralbahn und Mobilitäts-Hub im Westen von StansNr. 58 vom 21.01.202509.04.2025:
als erledigt abgeschrieben
28.08.2024:
Dominik Steiner, Ennetbürgen,
und Mitunterzeichnende
Auswirkungen der Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» auf den Kanton NidwaldenNr. 68 vom 28.01.202509.04.2025:
als erledigt abgeschrieben
26.09.2024:
Beat Risi, Buochs,
und Mitunterzeichnende
Krähenplage im Kanton NidwaldenNr. 114 vom 18.02.202509.04.2025:
als erledigt abgeschrieben
28.11.2024:
Nathalie Hoffmann, Stansstad,
und Mitunterzeichnende
Bezahlbarer Wohnraum und die Rolle von Airbnb im Kanton NidwaldenNr. 219 vom 01.04.202528.05.2025:
als erledigt abgeschrieben
15.04.2025:
Franziska Rüttimann, Buochs,
und Mitunterzeichnende
Französisch in der VolksschuleNr. 575 vom 16.09.202522.10.2025:
als erledigt abgeschrieben
08.05.2025:
Matthias Christen, Buochs
Verdichtungskurse zwischen Stans, Bahnhof - Pilatuswerke - Buochs, Fadenbrücke sowie Stans, Bahnhof - Buochs, FadenbrückeNr. 573 vom 16.09.202522.10.2025:
als erledigt abgeschrieben
22.05.2025:
Mario Röthlisberger, Ennetbürgen,
und Mitunterzeichnende
Zukunft der Hausärztinnen und Hausärzte im Kanton NidwaldenNr. 669 vom 28.10.202526.11.2025:
als erledigt abgeschrieben
28.05.2025:
Jonas Tappolet, Ennetbürgen,
und Mitunterzeichnende
Ist das Nidwaldner Stromnetz fit für die Energiewende?Nr. 574 vom 16.09.202522.10.2025:
als erledigt abgeschrieben
17.06.2025:
Remo Zberg, Hergiswil
und Mitunterzeichnende
«Deregulierung und Delegationsmöglichkeiten von Aufgaben beim Verkehrs-Sicherheits-Zentrum (VSZ)»
16.06.2025:
Dominik Steiner, Ennetbürgen,
und Mitunterzeichnende
Zukunft der Langzeitpflege im Kanton Nidwalden - Handlungsbedarf für mehr Vergleichbarkeit, Versorgungssicherheit und integrierte Planung
07.07.2025:
Marcel Grimm, Hergiswil,
und Mitunterzeichnende
Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Bypass Luzern und dessen Bedeutung für NidwaldenNr. 772 vom 09.12.2025
27.08.2025:
Dominik Steiner, Ennetbürgen,
und Mitunterzeichnende
Automatisierungsgrad der Steuerveranlagungen im Kanton Nidwalden
02.09.2025:
Alexander Schuler, Wolfenschiessen,
und Mitunterzeichnende
rechtliche und praktische Behandlung von Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Rettungseinsätzen im Kanton Nidwalden
02.09.2025:
Denise Weger, Stansstad
Schulisches BrückenangebotNr. 773 vom 09.12.2025
25.11.2025:
Elena Kaiser, Stansstad,
und Mitunterzeichnende
Aktuelle Situation im Sozialamt Nidwalden
26.11.2025:
Dominik Steiner, Ennetbürgen,
und Mitunterzeichnende
Rollierende Immobilienbewertung - Rechtsgleichheit, Planungssicherheit und Eigenverantwortung im Lichte der Abschaffung des Eigenmietwerts
26.11.2025:
Roland Blättler, Kehrsiten,
und Mitunterzeichnende
Sachbeschädigung durch Graffiti und Vandalismus auf öffentlichem Eigentum und touristischer Infrastruktur
04.12.2025:
Beat Risi, Buochs,
und Mitunterzeichnende
Inkrafttreten und Umsetzung RPG 2
09.12.2025:
Markus Walker, Ennetmoos,
und Mitunterzeichnende
Ausschaffung krimineller Ausländer - Umsetzung der Härtefallklausel
Kleine Anfragen
07.11.2024:
Benno Zurfluh, Stans,
und Mitunterzeichnende
Neubau Dreifachsporthalle Mittelschule Nidwalden: Vorgabe EnergiestandardNr. 3 vom 07.01.202519.02.2025:
Feststellung der Beantwortung
02.12.2024:
Sepp Odermatt-Niederberger, Ennetbürgen,
und Mitunterzeichnende
Fusion des Kantonsspitals Obwalden mit der LUKS-GruppeNr. 96 vom 11.02.202528.05.2025:
Feststellung der Beantwortung
17.06.2025:
Elena Kaiser, Stansstad
und Mitunterzeichnende
Robert-Durrer-Garten / Umgebung BreitenhausNr. 467 vom 19.08.202524.09.2025:
Feststellung der Beantwortung
23.07.2025:
Benno Zurfluh, Stans,
und Mitunterzeichnende
Verlegung der Postauto-Haltestelle Pilatus FlugzeugwerkeNr. 603 vom 23.09.202522.10.2025:
Feststellung der Beantwortung
29.09.2025:
Thomas Käslin, Beckenried
PFAS-Situation in NidwaldenNr. 716 vom 25.11.20517.12.2025:
Feststellung der Beantwortung
Einfaches Auskunftsbegehren
28.01.2025:
Paul Odermatt, Oberdorf,
und Mitunterzeichnende
Neue Ausgabe der gedruckten Form des AmtsblattesNr. 119 vom 18.02.202519.02.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung
06.02.2025:
Armin Odermatt, Büren,
und Mitunterzeichnende
Vernehmlassung zur Klimastrategie NidwaldenNr. 117 vom 18.02.202519.02.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung
07.02.2025:
Alexander Huser; Ennetbürgen
und Mitunterzeichnende
Aufgaben- und Subventionsüberprüfung des Bundes aus Sicht der Zentralschweizer FinanzdirektorenkonferenzNr. 116 vom 18.02.202519.02.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung
07.02.2025:
Thomas Wallimann, Ennetmoos
Bildungspolitische Ausrichtung des Kantons Nidwalden und Aussagen von Regierungsrat Res Schmid in der NZZ vom 31.01.2025Nr. 118 vom 18.02.202519.02.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung
27.03.2025:
Verena Zemp, Stans,
und Mitunterzeichnende
Gewalt gegen FrauenNr. 231 vom 08.04.202509.04.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung
10.06.2025:
Urs Amstad, Beckenried
Geplante Umsiedlung der Rega nach Kägiswil ObwaldenNr. 411 vom 24.06.202525.06.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung
07.08.2025:
Mario Röthlisberger, Ennetbürgen
Aktuelle Zollpolitik der USANr. 525 vom 26.08.202527.08.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung
01.09.2025:
Reto Blättler, Hergiswil,
und Mitunterzeichnende
Wirksamkeit der Dosieranlage auf der Autobahn A2Nr. 602 vom 23.09.202524.09.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung
11.09.2025:
Dominik Steiner, Ennetbürgen
Neubau Faden EWNNr. 604 vom 23.09.202524.09.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung
28.10.2025:
Paul Odermatt, Oberdorf,
und Mitunterzeichnende
Personal-Fluktuationen beim EWNaus formellen Gründen zurückgewiesen
30.10.2025:
Angela Christen, Stansstad,
und Mitunterzeichnender
Systemumstellung ASAL 2.0 und damit verbundenem BetriebsunterbruchNr. 694 vom 18.11.202526.11.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung
14.11.2025:
Matthias Christen, Buochs,
und Mitunterzeichnender
Stellungnahme des Kantons Nidwalden gegenüber dem Bund zum Vertragspaket Schweiz-EUNr. 718 vom 25.11.202526.11.2025:
Kenntnisnahme der mündlichen Beantwortung

Vorlagen an den Landrat

Finanzdirektion

Vorlage Behandlung im Landrat
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2024 der Nidwaldner Sachversicherung28.05.2025;
Genehmigung
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2024 des Nidwaldner Hilfsfonds28.05.2025;
Genehmigung
Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2024 der Spital Nidwalden Immobilien Gesellschaft (SNIG)28.05.2025;
Genehmigung
Geschäftsbericht 2024 der Spital Nidwalden AG (SpiNW AG)28.05.2025;
Genehmigung
Teilrevision des Gesetzes über die Steuern des Kantons und der Gemeinden (Steuergesetz, StG) [Steuergesetzrevision 2026]25.06.2025;
Zustimmung
Landratsbeschluss über einen Objektkredit eGov-Portal Basisdienstleistungen25.06.2025;
Genehmigung
Staatsrechnung 2024 und Rechnungen der Verwaltungen unter kantonaler Aufsicht25.06.2025;
Genehmigung
Elektrizitätswerk Nidwalden EWN:
- Jahresrechnung und Jahresbericht 2024
- Wahl der Revisionsstelle
25.06.2025;
Genehmigung
Landratsbeschluss über die Ergreifung des Kantonsreferendums gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung vom 20. Juni 202524.09.2025;
Genehmigung
Landratsbeschluss zur Anpassung der Lohnsumme für die Erweiterung des Leistungsauftrags für das Kantonsgericht24.09.2025;
Genehmigung
Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (Einführung elektronischer Rechtsverkehr)24.09.2025;
Zustimmung
Budget und Finanzpläne des Kantons:
- Budget 2026
- Finanzplan 2027-2028
26.11.2025;
Festlegung
Genehmigung

Baudirektion

Vorlage Behandlung im Landrat
Totalrevision des Gesetzes über den Bau und Unterhalt von Strassen und Velowegen (Strassengesetz, StrG)26.11.2025;
Zustimmung
Teilrevision des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) [Revision der Reklamegesetzgebung]17.12.2025;
Zustimmung

Justiz- und Sicherheitsdirektion

Vorlage Behandlung im Landrat
Gesetz über das kantonale Ordnungsbussenverfahren (Kantonales Ordnungsbussengesetz, kOBG) [Neuerlass]19.02.2025;
Zustimmung
Landratsbeschluss über den Gesamtbeschäftigungsgrad der Präsidien am Kantonsgericht19.02.2025;
Genehmigung
16 Gesuche um Zusicherung des Kantonsbürgerrechts09.04.2025;
Zusicherung
Rechenschaftsbericht der Gerichte über das Jahr 202425.06.2025;
Genehmigung
Teilrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (Änderung Zuständigkeiten [Motionen Juko und Grendelmeier], Verfahrensvereinfachungen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger)27.08.2025;
Zustimmung
Motionen werden als erledigt abgeschrieben
Landratsbeschluss über einen Objektkredit für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie bezüglich der möglichen Standorte in Sachen Schiesswesen 2027+27.08.2025;
Genehmigung
30 Gesuche um Zusicherung des Kantonsbürgerrechts24.09.2025;
Zusicherung
Teilrevision des Gesetzes über die Gerichte und die Justizbehörden (Gerichtsgesetz, GerG) [Motion Juko: Offenlegung der Interessenbindungen]22.10.2025;
Zustimmung
Motion wird als erledigt abgeschrieben
Landratsbeschluss über die Stellungnahme zum Planungsbericht des Regierungsrats betreffend baulicher Arealentwicklung Kreuzstrasse (BARK)22.10.2025;
Genehmigung
Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (Kantonales Öffentlichkeitsgesetz, kÖG) [Neuerlass]26.11.2025;
Zustimmung
Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über explosionsgefährliche Stoffe (Kantonale Sprengstoffverordnung, kSprstV) [Aufhebung und Teilrevision des Polizeigesetzes]26.11.2025;
Zustimmung

Bildungsdirektion

Vorlage Behandlung im Landrat
Teilrevision des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, StipG)28.05.2025;
Zustimmung;
Landratsbeschluss über einen Objektkredit für den Ersatz der heutigen Sporthallen durch eine Dreifachsporthalle für die kantonale Mittelschule22.10.2025;
Genehmigung

Landwirtschafts- und Umweltdirektion

Vorlage Behandlung im Landrat
Landratsbeschluss betreffend die Bewilligung von Rahmenkrediten für die Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich für die Jahre 2025-202809.04.2025;
Genehmigung
Fuss-, Wander-, und Mountainbikewege:
- Totalrevision des Gesetzes über die Fuss-, Wander-, und Mountainbikewege (Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz, FWMG)
- Landratsbeschluss über den Rahmenkredit zur Ersterstellung Erstkennzeichnung des Mountainbikewegnetzes
26.11.2025;
Zustimmung

Genehmigung
Landratsbeschluss über den Objektkredit für die Planung des Hochwasserschutzprojekts Engelbergeraa Etappe 5&6, Dallenwil und Wolfenschiessen17.12.2025;
Genehmigung

Gesundheits- und Sozialdirektion

Vorlage Behandlung im Landrat
Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz, kKVG) [Pflegefinanzierung]09.04.2025;
Zustimmung

Volkswirtschaftsdirektion

Vorlage Behandlung im Landrat
Landratsbeschluss über einen Objektkredit für den kantonalen Auftritt an der Gewerbeausstellung «iheimisch 2026»28.05.2025;
Genehmigung

Regierungsrat

Vorlage Behandlung im Landrat
Landratsbeschluss über die Volksinitiative zur Änderung des Regierungsratsgesetzes betreffend «Ja zur Unabhängigkeit - Verwaltungsratsmandate regeln»:
- Beschluss über die Zulässigkeit der Volksinitiative
- Beschluss über den Gegenvorschlag: Teilrevision des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung (Regierungsratsgesetz) [Vollamt, Anpassung Unvereinbarkeiten]
- Beschluss über die Stellungnahme zur Volksinitiative
25.06.2025;

Genehmigung
keine Gegenüberstellung Gegenvorschlag

Empfehlung: Ablehnung
Rechenschaftsbericht des Regierungsrats über das Jahr 202425.06.2025:
Genehmigung
Landratsbeschluss über die Zulässigkeit des Gegenvorschlags zur Änderung des Steuergesetzes17.12.2025;
Genehmigung
Jahresziele 2026 des Regierungsrats17.12.2025;
Kenntnisnahme

Landratsbüro

Vorlage Behandlung im Landrat
Wahl eines Oberrichters für den Rest der Amtsdauer 2024-202825.06.2025;
Zustimmung
Wahl einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts24.09.2025;
Zustimmung

9 Finanzkontrolle

9.1 Unabhängigkeit und Kompetenz

Die kantonale Finanzkontrolle ist die oberste Fachstelle für die Finanzaufsicht im Kanton. Sie unterstützt Landrat, Regierungsrat, Direktionen und Gerichte bei ihrer Aufsichtstätigkeit, indem sie den Finanzhaushalt sowie Organisation und Prozesse der Verwaltung prüft – basierend auf gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Revisionsstandards.

Die Finanzkontrolle arbeitet vollständig unabhängig und ist allein Verfassung und Gesetz verpflichtet. Ihre Unabhängigkeit verpflichtet zu einer konsequenten Qualitätssicherung der eigenen Prüfarbeit. Dazu werden Qualitätskontrollen unter anderem im Rahmen einer Vereinbarung mit anderen Finanzkontrollen der Zentralschweiz durchgeführt. Die Qualitätskontrolle 2025 zeigte keine Mängel. Die Finanzkontrolle ist als Institut des öffentlichen Rechts im Handelsregister eingetragen und bei der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisionsexpertin zugelassen. Alle Mitarbeitenden sind als Revisionsexpertin/-experte zugelassen und bilden sich laufend fachlich und beruflich weiter.

9.2 Leistungen und Tätigkeiten

Im Geschäftsjahr 2025 hat die Finanzkontrolle 27 (Vorjahr: 26) Berichte und Stellungnahmen abgegeben. Zudem nahm die Finanzkontrolle an neun Sitzungen der Aufsichtskommission und zehn Sitzungen der Finanzkommission teil und orientierte jeweils über die aktuellen Prüfungen und Prüfungsergebnisse.

Prüfung der Staatsrechnung 2024

Die Finanzkontrolle prüft gemäss Gesetz die Staatsrechnung. In ihrem Bericht vom 15. April 2025 bestätigte sie, dass die Staatsrechnung 2024 den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der umfassende Prüfbericht an die Finanzkommission erläuterte Vorgehen, Feststellungen und den Stand der Vorjahresmassnahmen. Das Prüfungsurteil an den Landrat für die Staatsrechnung 2024 konnte ohne Einschränkungen abgegeben werden.

Prüfung weiterer Verwaltungsrechnungen und spezieller Abrechnungen

Die Finanzkontrolle prüfte neben der Staatsrechnung auch weitere Verwaltungs- und Spezialabrechnungen, die teils dezentral in der Verwaltung geführt werden oder erheblichen Einfluss auf die Staatsrechnung haben. Alle geprüften Rechnungen erhielten ein Prüfungsurteil ohne Beanstandungen. Auch die jährliche Revision der Steuerabrechnung sowie die Prüfung des kantonalen Finanzausgleichs bestätigten vollständige und gesetzeskonforme Abrechnungen – ohne negative Feststellungen.

Amtsstellenrevisionen – Schwerpunktprüfungen

Die Finanzkontrolle führt regelmässig Prüfungen in verschiedenen Verwaltungseinheiten durch. Dabei überprüft sie Organisation, Prozesse, Systeme und das interne Kontrollsystem und ergänzt dies – wo möglich – mit Wirtschaftlichkeitsanalysen. Ziel ist nicht nur das Feststellen von Fehlern, sondern auch die Optimierung der Verwaltungsprozesse. 2025 wurden unter anderem das Handelsregisteramt, die Staatsanwaltschaft, das Betreibungs- und Konkursamt sowie die Mittelschule geprüft. Bei den abgeschlossenen Prüfungen wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, jedoch verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung abgegeben. Einzelne Prüfungen sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vollständig abgeschlossen.

Abrechnungen von Verpflichtungskrediten

Die Finanzkontrolle prüft die Abrechnungen der vom Landrat bewilligten Verpflichtungskredite. 2025 wurden drei Kredite geprüft. Dabei kontrollierte sie Projektumsetzung, Krediteinhaltung, Submissionsvorschriften und Ordnungsmässigkeit. Die erfolgten Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen.

Revisionsstellenmandate

Die Finanzkontrolle prüfte als Revisionsstelle die Jahresrechnungen verschiedener selbständiger Anstalten, Stiftungen und Vereine. Die Prüfungen beim InformatikLeistungsZentrum Obwalden/Nidwalden (ILZ) und beim Verkehrssicherheitszentrum OW/NW (VSZ) erfolgten gemeinsam mit der Finanzkontrolle Obwalden, jene beim Laboratorium der Urkantone mit den Finanzkontrollen Obwalden und Uri. Für alle Mandate konnten Prüfungsurteile ohne Einschränkungen abgegeben werden.

9.3 Spezialprüfung und Stellungnahmen

2025 wurden keine Spezialprüfungen von Regierungsrat oder Kommissionen in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Finanzaufsicht gab die Finanzkontrolle mehrere Stellungnahmen zu internen Vernehmlassungen und allgemeinen Anfragen aus der Verwaltung ab.

Impressum

Herausgeber

Regierungsrat des Kantons Nidwalden

Redaktion/Konzept

Staatskanzlei

Bilder

Das Hochwasserschutzprojekt für den Buoholzbach zwischen Oberdorf und Wolfenschiessen gehört zu den grössten Vorhaben dieser Art in der Schweiz. Die Bauarbeiten begannen Ende 2024 und nahmen im Verlauf des Jahres 2025 immer mehr Gestalt an. So wurden mit der Einweihung der Buoholzbrücke über den Bach sowie dem Einbau des Bürerstegs über die Engelbergeraa, der mittels Riesenkran aus der Luft erfolgte, zwei markante Meilensteine gefeiert. Die Bevölkerung konnte sich am Tag der offenen Baustelle Ende August selbst ein Bild vom Baufortschritt und den Massnahmen für die Tier- und Pflanzenwelt im künftigen Naherholungsgebiet machen. Inzwischen sind die Dimensionen auch dank der in Entstehung befindlichen Entlastungsbauwerken, Murgangleitmauern und dem voluminösen Geschieberückhalteraum immer deutlicher ersichtlich. Die Schutzfunktion soll Ende 2027 vollends erreicht werden, der Bauabschluss wird 2028 erfolgen.

Bilder: Die Waldstätter AG, Stans, sowie eigene Fotografinnen und Fotografen

Druck

Druckerei Odermatt AG, Dallenwil
Der Rechenschaftsbericht wurde mit umweltschonendem, FSC-zertifiziertem Papier gedruckt. 

Auflage
200 Exemplare

Adresse

Kanton Nidwalden
Staatskanzlei
Dorfplatz 2, 6371 Stans
Telefon +41 41 618 79 02
staatskanzlei@nw.ch
www.nw.ch